enthaltenen Mittheilung des unbekannten Referenten, auf Befehl der Regierung aus den Acten gezogen und gedruckt worden. Trotz dieser epitometalen Kürze weist das Werkchen auf 52 Folioseiten sehr viel Jnteressantes und Belehrendes auf. Um nach chronolo- gischer Ordnung mit dem Anhang zu beginnen, so enthält der- selbe die von dem am 21. April 1745 zu Hildburghausen ge- henkten Hanns Georg Schwartzmüller unmittelbar nach Publica- tion seines Todesurtheils gemachten Geständnisse und Aufklärungen über die Bande, zu welcher er gehörte, und die damals schon länger als 50 Jahre in einer Stärke von 150 Mitgliedern bestand, bis an den Rhein durch Schwaben, Baiern, Sachsen, Böhmen, Han- nover und Hessen sich verbreitet und den Krummsinger-Balthasar zum Haupte gehabt hatte, welcher unter der Bande das "Platten- recht" handhabte und eine eigenthümliche scharfe Disciplin übte, auch ein bestimmtes Siegel und ein geschriebenes Gaunerwörter- buch führte, das in den Versammlungen durch Beiträge bereichert, und aus dem die Mitgliedschaft belehrt wurde. Ueberraschend und merkwürdig sind die von dem sechszehnjährigen Johann Andreas Lorenz Mahr, welcher beim Einschleichen in das herzogliche Schloß zu Hildburghausen am 24. Januar 1753 angehalten wurde, ge- machten Geständnisse, in denen Mahr nicht nur Auskunft gibt über Person und Namen von 137 Mitgliedern seiner Bande, son- dern auch über die unglaubliche Verbreitung und Thätigkeit der- selben durch ganz Mittel- und Norddeutschland, über ihre Ein- theilung und Anführung durch August Beck 1) von Mühlhausen, ihre Unternehmungen und gaunerische Politik. Verschiedene Mit- glieder der Bande reisten als Taubstumme, Mahr selbst war zur Simulation der Epilepsie abgerichtet. Die ganze Bande war im Besitz der gesammten theoretischen und praktischen Hülfsmittel, welche allen gaunerischen Unternehmungen förderlich waren. Es ist zu bedauern, daß die Acten nicht ausführlicher bearbeitet sind.
1) August Beck von Mühlhausen, eigentlich Just Mentzling, unter der Bande Just Schwentzel genannt, kam im October 1752 auf Lebenszeit in die Karre nach Magdeburg.
enthaltenen Mittheilung des unbekannten Referenten, auf Befehl der Regierung aus den Acten gezogen und gedruckt worden. Trotz dieſer epitometalen Kürze weiſt das Werkchen auf 52 Folioſeiten ſehr viel Jntereſſantes und Belehrendes auf. Um nach chronolo- giſcher Ordnung mit dem Anhang zu beginnen, ſo enthält der- ſelbe die von dem am 21. April 1745 zu Hildburghauſen ge- henkten Hanns Georg Schwartzmüller unmittelbar nach Publica- tion ſeines Todesurtheils gemachten Geſtändniſſe und Aufklärungen über die Bande, zu welcher er gehörte, und die damals ſchon länger als 50 Jahre in einer Stärke von 150 Mitgliedern beſtand, bis an den Rhein durch Schwaben, Baiern, Sachſen, Böhmen, Han- nover und Heſſen ſich verbreitet und den Krummſinger-Balthaſar zum Haupte gehabt hatte, welcher unter der Bande das „Platten- recht“ handhabte und eine eigenthümliche ſcharfe Disciplin übte, auch ein beſtimmtes Siegel und ein geſchriebenes Gaunerwörter- buch führte, das in den Verſammlungen durch Beiträge bereichert, und aus dem die Mitgliedſchaft belehrt wurde. Ueberraſchend und merkwürdig ſind die von dem ſechszehnjährigen Johann Andreas Lorenz Mahr, welcher beim Einſchleichen in das herzogliche Schloß zu Hildburghauſen am 24. Januar 1753 angehalten wurde, ge- machten Geſtändniſſe, in denen Mahr nicht nur Auskunft gibt über Perſon und Namen von 137 Mitgliedern ſeiner Bande, ſon- dern auch über die unglaubliche Verbreitung und Thätigkeit der- ſelben durch ganz Mittel- und Norddeutſchland, über ihre Ein- theilung und Anführung durch Auguſt Beck 1) von Mühlhauſen, ihre Unternehmungen und gauneriſche Politik. Verſchiedene Mit- glieder der Bande reiſten als Taubſtumme, Mahr ſelbſt war zur Simulation der Epilepſie abgerichtet. Die ganze Bande war im Beſitz der geſammten theoretiſchen und praktiſchen Hülfsmittel, welche allen gauneriſchen Unternehmungen förderlich waren. Es iſt zu bedauern, daß die Acten nicht ausführlicher bearbeitet ſind.
1) Auguſt Beck von Mühlhauſen, eigentlich Juſt Mentzling, unter der Bande Juſt Schwentzel genannt, kam im October 1752 auf Lebenszeit in die Karre nach Magdeburg.
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enthaltenen Mittheilung des unbekannten Referenten, auf Befehl
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ſehr viel Jntereſſantes und Belehrendes auf. Um nach chronolo-
giſcher Ordnung mit dem Anhang zu beginnen, ſo enthält der-
ſelbe die von dem am 21. April 1745 zu Hildburghauſen ge-
henkten Hanns Georg Schwartzmüller unmittelbar nach Publica-
tion ſeines Todesurtheils gemachten Geſtändniſſe und Aufklärungen
über die Bande, zu welcher er gehörte, und die damals ſchon länger
als 50 Jahre in einer Stärke von 150 Mitgliedern beſtand, bis
an den Rhein durch Schwaben, Baiern, Sachſen, Böhmen, Han-
nover und Heſſen ſich verbreitet und den Krummſinger-Balthaſar
zum Haupte gehabt hatte, welcher unter der Bande das „Platten-
recht“ handhabte und eine eigenthümliche ſcharfe Disciplin übte,
auch ein beſtimmtes Siegel und ein geſchriebenes Gaunerwörter-
buch führte, das in den Verſammlungen durch Beiträge bereichert,
und aus dem die Mitgliedſchaft belehrt wurde. Ueberraſchend und
merkwürdig ſind die von dem ſechszehnjährigen Johann Andreas
Lorenz Mahr, welcher beim Einſchleichen in das herzogliche Schloß
zu Hildburghauſen am 24. Januar 1753 angehalten wurde, ge-
machten Geſtändniſſe, in denen Mahr nicht nur Auskunft gibt
über Perſon und Namen von 137 Mitgliedern ſeiner Bande, ſon-
dern auch über die unglaubliche Verbreitung und Thätigkeit der-
ſelben durch ganz Mittel- und Norddeutſchland, über ihre Ein-
theilung und Anführung durch Auguſt Beck 1) von Mühlhauſen,
ihre Unternehmungen und gauneriſche Politik. Verſchiedene Mit-
glieder der Bande reiſten als Taubſtumme, Mahr ſelbſt war zur
Simulation der Epilepſie abgerichtet. Die ganze Bande war im
Beſitz der geſammten theoretiſchen und praktiſchen Hülfsmittel,
welche allen gauneriſchen Unternehmungen förderlich waren. Es
iſt zu bedauern, daß die Acten nicht ausführlicher bearbeitet ſind.
1) Auguſt Beck von Mühlhauſen, eigentlich Juſt Mentzling, unter der
Bande Juſt Schwentzel genannt, kam im October 1752 auf Lebenszeit in
die Karre nach Magdeburg.
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/251>, abgerufen am 08.07.2024.
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