Rotwelschen Grammatik nach der Ausgabe von 1601 an, spricht aber so wenig weiter von der Grammatik, als er irgendwie des Liber Vagatorum erwähnt. Erheblicher ist die Notiz bei Malblank, "Geschichte der Peinlichen Halsgerichtsordnung", S. 41, wo Malblank, freilich sehr nachlässig und flüchtig, die dürren und zum Theil corrumpirten Kapitelüberschriften mittheilt und Luther als den Autor des Liber Vagatorum unter dem Titel "Von der falschen Bettler-Büberey" bezeichnet. Hagen a. a. O. schweigt gänzlich vom Liber Vagatorum. Gervinus erwähnt nur vorübergehend des Bettlerordens als Beispiel einer Nachbildung des "Narrenschiffs". Auch Pott ("Die Zigeuner") widmet dem Liber Vagatorum keine Aufmerksamkeit, soviel Beruf und Gelegenheit er dazu hatte im Anfang des zweiten Theils, wo er den Charakter der Gaunersprache mit treffender Auffassung und Beurtheilung abhandelt. H. W. Riehl bezeichnet in seiner "Naturgeschichte des Volks", I, 8, so flüchtig wie geistvoll den Liber Vagatorum als "einen ersten kindischen (?) Versuch zu einer Naturgeschichte der Gesellschaft". Seit 1668 ist aber Hoffmann von Fallersleben der erste gewesen, der im "Weimarischen Jahrbuch" IV, 64, (78), den namentlich in den alten Ausgaben vor der Luther'schen äußerst selten gewordenen Liber Vagatorum wieder zum Abdruck gebracht und somit sich um die Erhaltung dieses sehr merkwürdigen Buchs ein Verdienst erworben hat, das jedoch größer gewesen wäre, wenn er nicht auch hier wieder aus zwei verschiedenen alten Aus- gaben eine neue gemacht und das Buch nicht mit manchen Jrr- thümern eingeführt hätte.
Mit großer Wahrscheinlichkeit läßt sich annehmen, daß die erste Ausgabe des Liber Vagatorum in den Zeitraum von 1494--99 fällt und zu Basel gedruckt ist, obschon neuerlich noch kein Exemplar dieser alten Ausgabe zum Vorschein gebracht ist, wozu man jedoch bei dem erwachenden Jnteresse für den Liber Vagatorum nicht die Hoffnung aufgeben darf. Die Ausgabe, welche Hain in seinem "Repertorium bibliographicum in quo libri omnes ab arte typographica inventa usque ad annum MD typis expressi recensentur", unter Nr. 3016, als erste (und
Rotwelſchen Grammatik nach der Ausgabe von 1601 an, ſpricht aber ſo wenig weiter von der Grammatik, als er irgendwie des Liber Vagatorum erwähnt. Erheblicher iſt die Notiz bei Malblank, „Geſchichte der Peinlichen Halsgerichtsordnung“, S. 41, wo Malblank, freilich ſehr nachläſſig und flüchtig, die dürren und zum Theil corrumpirten Kapitelüberſchriften mittheilt und Luther als den Autor des Liber Vagatorum unter dem Titel „Von der falſchen Bettler-Büberey“ bezeichnet. Hagen a. a. O. ſchweigt gänzlich vom Liber Vagatorum. Gervinus erwähnt nur vorübergehend des Bettlerordens als Beiſpiel einer Nachbildung des „Narrenſchiffs“. Auch Pott („Die Zigeuner“) widmet dem Liber Vagatorum keine Aufmerkſamkeit, ſoviel Beruf und Gelegenheit er dazu hatte im Anfang des zweiten Theils, wo er den Charakter der Gaunerſprache mit treffender Auffaſſung und Beurtheilung abhandelt. H. W. Riehl bezeichnet in ſeiner „Naturgeſchichte des Volks“, I, 8, ſo flüchtig wie geiſtvoll den Liber Vagatorum als „einen erſten kindiſchen (?) Verſuch zu einer Naturgeſchichte der Geſellſchaft“. Seit 1668 iſt aber Hoffmann von Fallersleben der erſte geweſen, der im „Weimariſchen Jahrbuch“ IV, 64, (78), den namentlich in den alten Ausgaben vor der Luther’ſchen äußerſt ſelten gewordenen Liber Vagatorum wieder zum Abdruck gebracht und ſomit ſich um die Erhaltung dieſes ſehr merkwürdigen Buchs ein Verdienſt erworben hat, das jedoch größer geweſen wäre, wenn er nicht auch hier wieder aus zwei verſchiedenen alten Aus- gaben eine neue gemacht und das Buch nicht mit manchen Jrr- thümern eingeführt hätte.
Mit großer Wahrſcheinlichkeit läßt ſich annehmen, daß die erſte Ausgabe des Liber Vagatorum in den Zeitraum von 1494—99 fällt und zu Baſel gedruckt iſt, obſchon neuerlich noch kein Exemplar dieſer alten Ausgabe zum Vorſchein gebracht iſt, wozu man jedoch bei dem erwachenden Jntereſſe für den Liber Vagatorum nicht die Hoffnung aufgeben darf. Die Ausgabe, welche Hain in ſeinem „Repertorium bibliographicum in quo libri omnes ab arte typographica inventa usque ad annum MD typis expressi recensentur“, unter Nr. 3016, als erſte (und
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0154"n="138"/>
Rotwelſchen Grammatik nach der Ausgabe von 1601 an, ſpricht<lb/>
aber ſo wenig weiter von der Grammatik, als er irgendwie<lb/>
des <hirendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> erwähnt. Erheblicher iſt die Notiz bei<lb/>
Malblank, „Geſchichte der Peinlichen Halsgerichtsordnung“, S. 41,<lb/>
wo Malblank, freilich ſehr nachläſſig und flüchtig, die dürren<lb/>
und zum Theil corrumpirten Kapitelüberſchriften mittheilt und<lb/>
Luther als den <hirendition="#g">Autor</hi> des <hirendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> unter dem Titel<lb/>„Von der falſchen Bettler-Büberey“ bezeichnet. Hagen a. a. O.<lb/>ſchweigt gänzlich vom <hirendition="#aq">Liber Vagatorum.</hi> Gervinus erwähnt nur<lb/>
vorübergehend des Bettlerordens als Beiſpiel einer Nachbildung<lb/>
des „Narrenſchiffs“. Auch Pott („Die Zigeuner“) widmet dem <hirendition="#aq">Liber<lb/>
Vagatorum</hi> keine Aufmerkſamkeit, ſoviel Beruf und Gelegenheit er<lb/>
dazu hatte im Anfang des zweiten Theils, wo er den Charakter<lb/>
der Gaunerſprache mit treffender Auffaſſung und Beurtheilung<lb/>
abhandelt. H. W. Riehl bezeichnet in ſeiner „Naturgeſchichte des<lb/>
Volks“, <hirendition="#aq">I</hi>, 8, ſo flüchtig wie geiſtvoll den <hirendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> als<lb/>„einen erſten kindiſchen (?) Verſuch zu einer Naturgeſchichte der<lb/>
Geſellſchaft“. Seit 1668 iſt aber Hoffmann von Fallersleben der<lb/>
erſte geweſen, der im „Weimariſchen Jahrbuch“<hirendition="#aq">IV</hi>, 64, (78), den<lb/>
namentlich in den alten Ausgaben vor der Luther’ſchen äußerſt<lb/>ſelten gewordenen <hirendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> wieder zum Abdruck gebracht<lb/>
und ſomit ſich um die Erhaltung dieſes ſehr merkwürdigen Buchs<lb/>
ein Verdienſt erworben hat, das jedoch größer geweſen wäre,<lb/>
wenn er nicht auch hier wieder aus zwei verſchiedenen alten Aus-<lb/>
gaben eine neue gemacht und das Buch nicht mit manchen Jrr-<lb/>
thümern eingeführt hätte.</p><lb/><p>Mit großer Wahrſcheinlichkeit läßt ſich annehmen, daß die<lb/>
erſte Ausgabe des <hirendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> in den Zeitraum von<lb/>
1494—99 fällt und zu Baſel gedruckt iſt, obſchon neuerlich noch<lb/>
kein Exemplar dieſer alten Ausgabe zum Vorſchein gebracht iſt,<lb/>
wozu man jedoch bei dem erwachenden Jntereſſe für den <hirendition="#aq">Liber<lb/>
Vagatorum</hi> nicht die Hoffnung aufgeben darf. Die Ausgabe,<lb/>
welche Hain in ſeinem „<hirendition="#aq">Repertorium bibliographicum in quo<lb/>
libri omnes ab arte typographica inventa usque ad annum<lb/>
MD typis expressi recensentur</hi>“, unter Nr. 3016, als erſte (und<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[138/0154]
Rotwelſchen Grammatik nach der Ausgabe von 1601 an, ſpricht
aber ſo wenig weiter von der Grammatik, als er irgendwie
des Liber Vagatorum erwähnt. Erheblicher iſt die Notiz bei
Malblank, „Geſchichte der Peinlichen Halsgerichtsordnung“, S. 41,
wo Malblank, freilich ſehr nachläſſig und flüchtig, die dürren
und zum Theil corrumpirten Kapitelüberſchriften mittheilt und
Luther als den Autor des Liber Vagatorum unter dem Titel
„Von der falſchen Bettler-Büberey“ bezeichnet. Hagen a. a. O.
ſchweigt gänzlich vom Liber Vagatorum. Gervinus erwähnt nur
vorübergehend des Bettlerordens als Beiſpiel einer Nachbildung
des „Narrenſchiffs“. Auch Pott („Die Zigeuner“) widmet dem Liber
Vagatorum keine Aufmerkſamkeit, ſoviel Beruf und Gelegenheit er
dazu hatte im Anfang des zweiten Theils, wo er den Charakter
der Gaunerſprache mit treffender Auffaſſung und Beurtheilung
abhandelt. H. W. Riehl bezeichnet in ſeiner „Naturgeſchichte des
Volks“, I, 8, ſo flüchtig wie geiſtvoll den Liber Vagatorum als
„einen erſten kindiſchen (?) Verſuch zu einer Naturgeſchichte der
Geſellſchaft“. Seit 1668 iſt aber Hoffmann von Fallersleben der
erſte geweſen, der im „Weimariſchen Jahrbuch“ IV, 64, (78), den
namentlich in den alten Ausgaben vor der Luther’ſchen äußerſt
ſelten gewordenen Liber Vagatorum wieder zum Abdruck gebracht
und ſomit ſich um die Erhaltung dieſes ſehr merkwürdigen Buchs
ein Verdienſt erworben hat, das jedoch größer geweſen wäre,
wenn er nicht auch hier wieder aus zwei verſchiedenen alten Aus-
gaben eine neue gemacht und das Buch nicht mit manchen Jrr-
thümern eingeführt hätte.
Mit großer Wahrſcheinlichkeit läßt ſich annehmen, daß die
erſte Ausgabe des Liber Vagatorum in den Zeitraum von
1494—99 fällt und zu Baſel gedruckt iſt, obſchon neuerlich noch
kein Exemplar dieſer alten Ausgabe zum Vorſchein gebracht iſt,
wozu man jedoch bei dem erwachenden Jntereſſe für den Liber
Vagatorum nicht die Hoffnung aufgeben darf. Die Ausgabe,
welche Hain in ſeinem „Repertorium bibliographicum in quo
libri omnes ab arte typographica inventa usque ad annum
MD typis expressi recensentur“, unter Nr. 3016, als erſte (und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/154>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.