Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858.nur bis auf kleine schreibartliche Abweichungen völlig mit dem Johannes Knebel ist aber überhaupt eine nicht zuverlässige 1) Vgl. auch Hoffmann von Fallersleben im "Weimarschen Jahrbuch",
Bd. 1, Heft 2, 1854, S. 332. nur bis auf kleine ſchreibartliche Abweichungen völlig mit dem Johannes Knebel iſt aber überhaupt eine nicht zuverläſſige 1) Vgl. auch Hoffmann von Fallersleben im „Weimarſchen Jahrbuch“,
Bd. 1, Heft 2, 1854, S. 332. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0140" n="124"/> nur bis auf kleine ſchreibartliche Abweichungen völlig mit dem<lb/> Brückner’ſchen übereinſtimmend iſt, ſo läßt ſich annehmen, daß<lb/><hi rendition="#g">beide</hi> aus <hi rendition="#g">derſelben</hi> Quelle geſchöpft haben, und daß Brückner,<lb/> welcher Archivar zu Baſel und ein ſehr gewiſſenhafter und zuver-<lb/> läſſiger Geſchichtsforſcher war, das ihm ſo nahe gegebene Kne-<lb/> bel’ſche Manuſcript als unzuverläſſig und incorrect verſchmähte<lb/> und eine zuverläſſigere Quelle wählte. Die baſeler Rathsprotokolle<lb/> ſelbſt reichen nicht ſo weit hinauf. Gewöhnlich pflegten alle Pu-<lb/> blicationen des baſeler Raths, welche nach der alten Kanzleiſprache<lb/> Mandate genannt wurden und faſt niemals ein Datum hatten,<lb/> den funfzehn Zünften ſchriftlich mitgetheilt zu werden. Die Zünfte<lb/> exiſtiren noch und haben auch noch jetzt, wenigſtens zum Theil,<lb/> ihre eigenen Archive. Es iſt ſehr wahrſcheinlich, daß Brückner<lb/> aus einem ſolchen Zunftarchiv die Bekanntmachung abdrucken<lb/> ließ, und in gleicher Weiſe mag auch Ebener aus einem ſolchen Ar-<lb/> chiv geſchöpft haben.</p><lb/> <p>Johannes Knebel iſt aber überhaupt eine nicht zuverläſſige<lb/> Quelle. Er war auf alle Stadtgeſchichten äußerſt erpicht und trug<lb/> in ſeinen Annalen alles, was er hörte und ſah, bunt durcheinander<lb/> zuſammen, wobei er, wie ja auch der Abdruck bei Schreiber zeigt,<lb/> ſehr incorrect ſchrieb, und namentlich in jener Bekanntmachung<lb/> viele Wörter bis zur Unkenntlichkeit verunſtaltete. Jenes Mandat<lb/> mag ihm zufällig unter dem Jahre 1475 bekannt geworden ſein.<lb/> Er leitet es mit den <hi rendition="#g">bei Brückner und Heumann fehlen-<lb/> den</hi> Worten ein: „Zu den Zeiten giengent vil Buben im Land<lb/> umb, und mürten vil Lüten. Deren wurden etlich gefangen, die<lb/> ſeitend Unterſcheid der Buben, und wenn ſy zuſammen komend<lb/> wie ſy hießent, gabend ſy in Rotwelſch für, als hie noch ſtat.“<lb/> Daraus läßt ſich jedoch ſchwerlich folgern, daß um das Jahr 1475<lb/> zu Baſel mit eingefangenen Geilern und Blinden, wie Hoffmann,<lb/> a. a. O., S. 65 ſagt, Verhöre angeſtellt ſeien. <note place="foot" n="1)">Vgl. auch Hoffmann von Fallersleben im „Weimarſchen Jahrbuch“,<lb/> Bd. 1, Heft 2, 1854, S. 332.</note> Auch ergibt<lb/> ſich aus den jetzigen Nachforſchungen in den baſeler Archiven, daß<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [124/0140]
nur bis auf kleine ſchreibartliche Abweichungen völlig mit dem
Brückner’ſchen übereinſtimmend iſt, ſo läßt ſich annehmen, daß
beide aus derſelben Quelle geſchöpft haben, und daß Brückner,
welcher Archivar zu Baſel und ein ſehr gewiſſenhafter und zuver-
läſſiger Geſchichtsforſcher war, das ihm ſo nahe gegebene Kne-
bel’ſche Manuſcript als unzuverläſſig und incorrect verſchmähte
und eine zuverläſſigere Quelle wählte. Die baſeler Rathsprotokolle
ſelbſt reichen nicht ſo weit hinauf. Gewöhnlich pflegten alle Pu-
blicationen des baſeler Raths, welche nach der alten Kanzleiſprache
Mandate genannt wurden und faſt niemals ein Datum hatten,
den funfzehn Zünften ſchriftlich mitgetheilt zu werden. Die Zünfte
exiſtiren noch und haben auch noch jetzt, wenigſtens zum Theil,
ihre eigenen Archive. Es iſt ſehr wahrſcheinlich, daß Brückner
aus einem ſolchen Zunftarchiv die Bekanntmachung abdrucken
ließ, und in gleicher Weiſe mag auch Ebener aus einem ſolchen Ar-
chiv geſchöpft haben.
Johannes Knebel iſt aber überhaupt eine nicht zuverläſſige
Quelle. Er war auf alle Stadtgeſchichten äußerſt erpicht und trug
in ſeinen Annalen alles, was er hörte und ſah, bunt durcheinander
zuſammen, wobei er, wie ja auch der Abdruck bei Schreiber zeigt,
ſehr incorrect ſchrieb, und namentlich in jener Bekanntmachung
viele Wörter bis zur Unkenntlichkeit verunſtaltete. Jenes Mandat
mag ihm zufällig unter dem Jahre 1475 bekannt geworden ſein.
Er leitet es mit den bei Brückner und Heumann fehlen-
den Worten ein: „Zu den Zeiten giengent vil Buben im Land
umb, und mürten vil Lüten. Deren wurden etlich gefangen, die
ſeitend Unterſcheid der Buben, und wenn ſy zuſammen komend
wie ſy hießent, gabend ſy in Rotwelſch für, als hie noch ſtat.“
Daraus läßt ſich jedoch ſchwerlich folgern, daß um das Jahr 1475
zu Baſel mit eingefangenen Geilern und Blinden, wie Hoffmann,
a. a. O., S. 65 ſagt, Verhöre angeſtellt ſeien. 1) Auch ergibt
ſich aus den jetzigen Nachforſchungen in den baſeler Archiven, daß
1) Vgl. auch Hoffmann von Fallersleben im „Weimarſchen Jahrbuch“,
Bd. 1, Heft 2, 1854, S. 332.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |