specifisch-gaunerliterarische Werke berücksichtigt werden, sodaß die neuern, doch allen Fachmännern bekannten, polizeilichen Zeit- schriften, welche weitere Zwecke verfolgen, als die bloße Paralyse des Gaunerthums, unberücksichtigt und daher unter anderm sogar auch die 1823 begonnenen trefflichen Merker'schen "Beiträge zur Erleichterung des Gelingens der praktischen Polizei" und ähnliche andere unerwähnt bleiben mußten. Die linguistische Lite- ratur mußte vorerst gänzlich ausgeschieden und ihre kritische Aufzählung einem besondern letzten Abschnitt vor- behalten bleiben, da sie in lexikalischer Hinsicht, jedoch auch nur in dieser, sehr stark vertreten ist, ohne durchgängig brauchbar zu sein. Der Vocabular des Liber Vagatorum und seines merk- würdigen Plagiats, der "Rotwelschen Grammatik", ist, trotzdem das waldheimer "Rothwelsche Lexicon" von 1722 als völlig selbständige Sammlung erscheint, wie später die "Coburger Desig- nation" von 1734 und das hildburghausener "Verzeichniß der vorgekommenen Wörter von der Spitzbubensprache" von 1753, wesentlich die Grundlage geblieben, auf welcher eine Unzahl Gauner- wörterbücher ohne alle Kritik, und ohne eigene Forschung und Erfahrung der Herausgeber, welche sogar die alten Druckfehler beharrlich wiedergaben, zum Vorschein gekommen ist. Freilich ist eine tiefere Auffassung und Kritik der Gaunersprache ohne Kenntniß besonders des Niederdeutschen, des Hebräischen und des Jüdisch-deutschen nicht möglich, und die Nichtkenntniß dieser vorzüglichen Grundlagen des wunderlichen und verwegenen Sprach- gemenges entschuldigt einigermaßen, daß die Behandlung der Gaunersprache nicht über die dürre und unkritische Anhäu- fung bloßer Vocabeln in allen möglichen Misgestalten hinaus- gegangen ist.
Durch die vorläufige Ausscheidung des linguistischen Theils fand sich der Verfasser bewogen, besonders im dritten Abschnitte, welcher das moderne Gaunerthum abhandelt, bei der Dar-
ſpecifiſch-gaunerliterariſche Werke berückſichtigt werden, ſodaß die neuern, doch allen Fachmännern bekannten, polizeilichen Zeit- ſchriften, welche weitere Zwecke verfolgen, als die bloße Paralyſe des Gaunerthums, unberückſichtigt und daher unter anderm ſogar auch die 1823 begonnenen trefflichen Merker’ſchen „Beiträge zur Erleichterung des Gelingens der praktiſchen Polizei“ und ähnliche andere unerwähnt bleiben mußten. Die linguiſtiſche Lite- ratur mußte vorerſt gänzlich ausgeſchieden und ihre kritiſche Aufzählung einem beſondern letzten Abſchnitt vor- behalten bleiben, da ſie in lexikaliſcher Hinſicht, jedoch auch nur in dieſer, ſehr ſtark vertreten iſt, ohne durchgängig brauchbar zu ſein. Der Vocabular des Liber Vagatorum und ſeines merk- würdigen Plagiats, der „Rotwelſchen Grammatik“, iſt, trotzdem das waldheimer „Rothwelſche Lexicon“ von 1722 als völlig ſelbſtändige Sammlung erſcheint, wie ſpäter die „Coburger Deſig- nation“ von 1734 und das hildburghauſener „Verzeichniß der vorgekommenen Wörter von der Spitzbubenſprache“ von 1753, weſentlich die Grundlage geblieben, auf welcher eine Unzahl Gauner- wörterbücher ohne alle Kritik, und ohne eigene Forſchung und Erfahrung der Herausgeber, welche ſogar die alten Druckfehler beharrlich wiedergaben, zum Vorſchein gekommen iſt. Freilich iſt eine tiefere Auffaſſung und Kritik der Gaunerſprache ohne Kenntniß beſonders des Niederdeutſchen, des Hebräiſchen und des Jüdiſch-deutſchen nicht möglich, und die Nichtkenntniß dieſer vorzüglichen Grundlagen des wunderlichen und verwegenen Sprach- gemenges entſchuldigt einigermaßen, daß die Behandlung der Gaunerſprache nicht über die dürre und unkritiſche Anhäu- fung bloßer Vocabeln in allen möglichen Misgeſtalten hinaus- gegangen iſt.
Durch die vorläufige Ausſcheidung des linguiſtiſchen Theils fand ſich der Verfaſſer bewogen, beſonders im dritten Abſchnitte, welcher das moderne Gaunerthum abhandelt, bei der Dar-
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[XIII/0011]
ſpecifiſch-gaunerliterariſche Werke berückſichtigt werden, ſodaß die
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ſchriften, welche weitere Zwecke verfolgen, als die bloße Paralyſe
des Gaunerthums, unberückſichtigt und daher unter anderm ſogar
auch die 1823 begonnenen trefflichen Merker’ſchen „Beiträge zur
Erleichterung des Gelingens der praktiſchen Polizei“ und ähnliche
andere unerwähnt bleiben mußten. Die linguiſtiſche Lite-
ratur mußte vorerſt gänzlich ausgeſchieden und ihre
kritiſche Aufzählung einem beſondern letzten Abſchnitt vor-
behalten bleiben, da ſie in lexikaliſcher Hinſicht, jedoch auch nur
in dieſer, ſehr ſtark vertreten iſt, ohne durchgängig brauchbar zu
ſein. Der Vocabular des Liber Vagatorum und ſeines merk-
würdigen Plagiats, der „Rotwelſchen Grammatik“, iſt, trotzdem
das waldheimer „Rothwelſche Lexicon“ von 1722 als völlig
ſelbſtändige Sammlung erſcheint, wie ſpäter die „Coburger Deſig-
nation“ von 1734 und das hildburghauſener „Verzeichniß der
vorgekommenen Wörter von der Spitzbubenſprache“ von 1753,
weſentlich die Grundlage geblieben, auf welcher eine Unzahl Gauner-
wörterbücher ohne alle Kritik, und ohne eigene Forſchung und
Erfahrung der Herausgeber, welche ſogar die alten Druckfehler
beharrlich wiedergaben, zum Vorſchein gekommen iſt. Freilich
iſt eine tiefere Auffaſſung und Kritik der Gaunerſprache ohne
Kenntniß beſonders des Niederdeutſchen, des Hebräiſchen und
des Jüdiſch-deutſchen nicht möglich, und die Nichtkenntniß dieſer
vorzüglichen Grundlagen des wunderlichen und verwegenen Sprach-
gemenges entſchuldigt einigermaßen, daß die Behandlung der
Gaunerſprache nicht über die dürre und unkritiſche Anhäu-
fung bloßer Vocabeln in allen möglichen Misgeſtalten hinaus-
gegangen iſt.
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 1. Leipzig, 1858, S. XIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum01_1858/11>, abgerufen am 08.07.2024.
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