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Allgemeine Zeitung. Nr. 172. Augsburg, 20. Juni 1840.

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daß in Euerm Lande das Opium auf strengste verboten ist, ein offenbarer Beweis, daß Ihr alle Gefahren dieses Handels genau kennt. Da Ihr die Einfuhr dieses Giftes in Eure Staaten verbietet, solltet Ihr auch dessen Ausfuhr nach fremden Ländern nicht gestatten, insbesondere nach dem Centralland. Alle Producte, die aus China nach Euerm Lande eingeführt werden, sind nützlich und vortheilhaft; die einen dienen als Nahrungsmittel, die andern als Waare. Kann man einen einzigen schlechten Artikel anführen, der aus China versandt wird, des Thees und Rhabarbers zu geschweigen, den Ihr nicht einen Tag entbehren könntet? Wenn wir, Bewohner des Centrallandes, nicht mit Euern Bedürfnissen Mitleiden hätten, wie könntet Ihr bestehen? Was würde aus Euern Wollen- und andern Fabricaten werden? Könntet Ihr sie fabriciren, wenn wir Euch unsern rohen Stoff verweigerten? Wir liefern Euch zahllose Gegenstände des Bedürfnisses und der Bequemlichkeit, während wir aus England blos Luxus- und Unterhaltungsgegenstände beziehen. Indem Euer Volk jene Producte von hier ausführt, vermehrt es nicht nur sein materielles Wohlseyn, sondern macht auch durch den Verkauf ungeheuern Gewinn. Wenn Ihr aufhört, Opium zu verkaufen, so wird dieser Gewinn Euch gesichert seyn. Nehmen wir an, daß Ausländer Opium in England einführen, und Eure Unterthanen verleiten möchten, es zu rauchen. Würdet Ihr nicht, als Beherrscherin dieses ehrenwerthen Landes, diese Versuche mit Entrüstung sehen und sie zu vereiteln suchen? Ew. Hoh. hat ein edles und gutes Herz, und wird gewiß Andern nicht thun wollen, was Ihr nicht wollt, daß Euch geschehe. Wir schreiben Euch heute, um Euch zu zeigen, wie streng die Gesetze der himmlischen Dynastie sind, und in der Ueberzeugung, daß Ihr künftig deren Verletzung nicht mehr dulden werdet. Wir vernehmen, daß in Eurer Hauptstadt London, in Schottland, Irland und Euren übrigen Staaten das Opium nirgends anzutreffen ist; daß nur in verschiedenen Theilen Eures indischen Königreichs die Anhöhen mit Opiumpflanzen bedeckt sind, und das Product dort zubereitet wird. *) Alle Monate und alle Jahre nimmt das Gift an Umfang zu; sein verpesteter Hauch dringt unaufhörlich zum Himmel, dessen Zorn er endlich erregen wird. Königin dieses ehrenwerthen Landes! Ihr müßt auf der Stelle die Pflanze, die so viel Unheil stiftet, mit der Wurzel ausrotten lassen. Laßt den Boden gänzlich umpflügen, und Getreide an die Stelle des Opiums säen, und wenn Jemand jenen Anbau noch fortzusetzen wagt, werde er sogleich streng bestraft. Solche Maaßregeln können Euch nur vortheilhaft seyn, und werden das Uebel vertilgen. Möge der Himmel Euch gnädig seyn, und Euch mit Glückseligkeit umgeben! Diese nützliche Reform wird Euch ein langes und glückliches Leben sichern, und Euren Thron für Euch und Eure Nachkommen befestigen. Wer im Verlaufe von 1 1/2 Jahre aus Versehen Opium in China eingeführt, geht straffrei aus, wenn er es freiwillig abliefert; nach Ablauf dieser Frist wird jeder, der Opium einführt, ohne Erbarmen hingerichtet. Man kann dieß eine aufs äußerste getriebene Milde und die höchste Vollendung der Gerechtigkeit nennen. Unser himmlisches Reich beherrscht eine Menge Länder; wir besitzen eine göttliche Majestät, die Ihr nicht zu würdigen versteht. Wir können nicht ohne vorgängige Warnung tödten und ausrotten; deßhalb machen wir Euch die unabänderlichen Gesetze unseres Reichs bekannt. Wenn die Kaufleute Eures Volks, das sich ehrenwerth nennt, ihren Handel mit China fortsetzen wollen, müssen sie unseren Gesetzen gehorchen, die Quelle, aus der das Opium fließt, auf immer austrocknen, und sich vor Allem hüten, jemals unsere Gesetze an ihrer Person zu erproben."

[2451]

Aufforderung an den Baron Adolph Bazin Chanay.

Der ehemalige Unterlieutenant der Carlistischen Armee, damals zum Basco-Navarresischen Corps gehörig, genannt Baron Adolph Bazin Chanay, welcher Spanien im Anfang des Jahres 1837 verließ und gegen Ende Mai laufenden Jahres sich in München aufhielt, wird hiemit aufgefordert, ungesäumt seinen jetzigen Wohnort kund zu geben. Die Redaction der Allgemeinen Zeitung, welche alle dießfälligen Briefe übernimmt, ist ermächtigt, auf Verlangen den Namen des Schreibers der gegenwärtigen Aufforderung mitzutheilen *), welcher sich allein für ihren ganzen Inhalt verantwortlich erklärt.

Eine gleiche Aufforderung wird in der Morning-Post von London und der Quotidienne von Paris der Publicität übergeben.

[2367]

Erklärung.

Die Antwort auf den ebenso armseligen und unwahren als boshaften Angriff des Dr. und Prosector Kobelt gegen mich in dieser Zeitung Nr. 159 Beilage pag. 1269 werden Alle, die sich dafür interessiren, in dem nächsten Hefte der Heidelberger klinischen Annalen finden können.

Heidelberg, den 11 Junius 1840.

Dr. Theod. Bischoff.

*) Es ist bemerkenswerth, daß Lin die Provinzen speciell anführt, worin Opium gebaut wird, bemerkenswerth, weil zum Theil die Meinung vorherrscht, als hätten die Chinesen vom brittisch-indischen Reich so gut als keine Kunde.
*) Die Redaction glaubt beifügen zu müssen, daß sie im Uebrigen der Sache selbst durchaus fremd ist.

daß in Euerm Lande das Opium auf strengste verboten ist, ein offenbarer Beweis, daß Ihr alle Gefahren dieses Handels genau kennt. Da Ihr die Einfuhr dieses Giftes in Eure Staaten verbietet, solltet Ihr auch dessen Ausfuhr nach fremden Ländern nicht gestatten, insbesondere nach dem Centralland. Alle Producte, die aus China nach Euerm Lande eingeführt werden, sind nützlich und vortheilhaft; die einen dienen als Nahrungsmittel, die andern als Waare. Kann man einen einzigen schlechten Artikel anführen, der aus China versandt wird, des Thees und Rhabarbers zu geschweigen, den Ihr nicht einen Tag entbehren könntet? Wenn wir, Bewohner des Centrallandes, nicht mit Euern Bedürfnissen Mitleiden hätten, wie könntet Ihr bestehen? Was würde aus Euern Wollen- und andern Fabricaten werden? Könntet Ihr sie fabriciren, wenn wir Euch unsern rohen Stoff verweigerten? Wir liefern Euch zahllose Gegenstände des Bedürfnisses und der Bequemlichkeit, während wir aus England blos Luxus- und Unterhaltungsgegenstände beziehen. Indem Euer Volk jene Producte von hier ausführt, vermehrt es nicht nur sein materielles Wohlseyn, sondern macht auch durch den Verkauf ungeheuern Gewinn. Wenn Ihr aufhört, Opium zu verkaufen, so wird dieser Gewinn Euch gesichert seyn. Nehmen wir an, daß Ausländer Opium in England einführen, und Eure Unterthanen verleiten möchten, es zu rauchen. Würdet Ihr nicht, als Beherrscherin dieses ehrenwerthen Landes, diese Versuche mit Entrüstung sehen und sie zu vereiteln suchen? Ew. Hoh. hat ein edles und gutes Herz, und wird gewiß Andern nicht thun wollen, was Ihr nicht wollt, daß Euch geschehe. Wir schreiben Euch heute, um Euch zu zeigen, wie streng die Gesetze der himmlischen Dynastie sind, und in der Ueberzeugung, daß Ihr künftig deren Verletzung nicht mehr dulden werdet. Wir vernehmen, daß in Eurer Hauptstadt London, in Schottland, Irland und Euren übrigen Staaten das Opium nirgends anzutreffen ist; daß nur in verschiedenen Theilen Eures indischen Königreichs die Anhöhen mit Opiumpflanzen bedeckt sind, und das Product dort zubereitet wird. *) Alle Monate und alle Jahre nimmt das Gift an Umfang zu; sein verpesteter Hauch dringt unaufhörlich zum Himmel, dessen Zorn er endlich erregen wird. Königin dieses ehrenwerthen Landes! Ihr müßt auf der Stelle die Pflanze, die so viel Unheil stiftet, mit der Wurzel ausrotten lassen. Laßt den Boden gänzlich umpflügen, und Getreide an die Stelle des Opiums säen, und wenn Jemand jenen Anbau noch fortzusetzen wagt, werde er sogleich streng bestraft. Solche Maaßregeln können Euch nur vortheilhaft seyn, und werden das Uebel vertilgen. Möge der Himmel Euch gnädig seyn, und Euch mit Glückseligkeit umgeben! Diese nützliche Reform wird Euch ein langes und glückliches Leben sichern, und Euren Thron für Euch und Eure Nachkommen befestigen. Wer im Verlaufe von 1 1/2 Jahre aus Versehen Opium in China eingeführt, geht straffrei aus, wenn er es freiwillig abliefert; nach Ablauf dieser Frist wird jeder, der Opium einführt, ohne Erbarmen hingerichtet. Man kann dieß eine aufs äußerste getriebene Milde und die höchste Vollendung der Gerechtigkeit nennen. Unser himmlisches Reich beherrscht eine Menge Länder; wir besitzen eine göttliche Majestät, die Ihr nicht zu würdigen versteht. Wir können nicht ohne vorgängige Warnung tödten und ausrotten; deßhalb machen wir Euch die unabänderlichen Gesetze unseres Reichs bekannt. Wenn die Kaufleute Eures Volks, das sich ehrenwerth nennt, ihren Handel mit China fortsetzen wollen, müssen sie unseren Gesetzen gehorchen, die Quelle, aus der das Opium fließt, auf immer austrocknen, und sich vor Allem hüten, jemals unsere Gesetze an ihrer Person zu erproben.“

[2451]

Aufforderung an den Baron Adolph Bazin Chanay.

Der ehemalige Unterlieutenant der Carlistischen Armee, damals zum Basco-Navarresischen Corps gehörig, genannt Baron Adolph Bazin Chanay, welcher Spanien im Anfang des Jahres 1837 verließ und gegen Ende Mai laufenden Jahres sich in München aufhielt, wird hiemit aufgefordert, ungesäumt seinen jetzigen Wohnort kund zu geben. Die Redaction der Allgemeinen Zeitung, welche alle dießfälligen Briefe übernimmt, ist ermächtigt, auf Verlangen den Namen des Schreibers der gegenwärtigen Aufforderung mitzutheilen *), welcher sich allein für ihren ganzen Inhalt verantwortlich erklärt.

Eine gleiche Aufforderung wird in der Morning-Post von London und der Quotidienne von Paris der Publicität übergeben.

[2367]

Erklärung.

Die Antwort auf den ebenso armseligen und unwahren als boshaften Angriff des Dr. und Prosector Kobelt gegen mich in dieser Zeitung Nr. 159 Beilage pag. 1269 werden Alle, die sich dafür interessiren, in dem nächsten Hefte der Heidelberger klinischen Annalen finden können.

Heidelberg, den 11 Junius 1840.

Dr. Theod. Bischoff.

*) Es ist bemerkenswerth, daß Lin die Provinzen speciell anführt, worin Opium gebaut wird, bemerkenswerth, weil zum Theil die Meinung vorherrscht, als hätten die Chinesen vom brittisch-indischen Reich so gut als keine Kunde.
*) Die Redaction glaubt beifügen zu müssen, daß sie im Uebrigen der Sache selbst durchaus fremd ist.
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[1373/0013] daß in Euerm Lande das Opium auf strengste verboten ist, ein offenbarer Beweis, daß Ihr alle Gefahren dieses Handels genau kennt. Da Ihr die Einfuhr dieses Giftes in Eure Staaten verbietet, solltet Ihr auch dessen Ausfuhr nach fremden Ländern nicht gestatten, insbesondere nach dem Centralland. Alle Producte, die aus China nach Euerm Lande eingeführt werden, sind nützlich und vortheilhaft; die einen dienen als Nahrungsmittel, die andern als Waare. Kann man einen einzigen schlechten Artikel anführen, der aus China versandt wird, des Thees und Rhabarbers zu geschweigen, den Ihr nicht einen Tag entbehren könntet? Wenn wir, Bewohner des Centrallandes, nicht mit Euern Bedürfnissen Mitleiden hätten, wie könntet Ihr bestehen? Was würde aus Euern Wollen- und andern Fabricaten werden? Könntet Ihr sie fabriciren, wenn wir Euch unsern rohen Stoff verweigerten? 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Wir vernehmen, daß in Eurer Hauptstadt London, in Schottland, Irland und Euren übrigen Staaten das Opium nirgends anzutreffen ist; daß nur in verschiedenen Theilen Eures indischen Königreichs die Anhöhen mit Opiumpflanzen bedeckt sind, und das Product dort zubereitet wird. *) Alle Monate und alle Jahre nimmt das Gift an Umfang zu; sein verpesteter Hauch dringt unaufhörlich zum Himmel, dessen Zorn er endlich erregen wird. Königin dieses ehrenwerthen Landes! Ihr müßt auf der Stelle die Pflanze, die so viel Unheil stiftet, mit der Wurzel ausrotten lassen. Laßt den Boden gänzlich umpflügen, und Getreide an die Stelle des Opiums säen, und wenn Jemand jenen Anbau noch fortzusetzen wagt, werde er sogleich streng bestraft. Solche Maaßregeln können Euch nur vortheilhaft seyn, und werden das Uebel vertilgen. Möge der Himmel Euch gnädig seyn, und Euch mit Glückseligkeit umgeben! Diese nützliche Reform wird Euch ein langes und glückliches Leben sichern, und Euren Thron für Euch und Eure Nachkommen befestigen. Wer im Verlaufe von 1 1/2 Jahre aus Versehen Opium in China eingeführt, geht straffrei aus, wenn er es freiwillig abliefert; nach Ablauf dieser Frist wird jeder, der Opium einführt, ohne Erbarmen hingerichtet. Man kann dieß eine aufs äußerste getriebene Milde und die höchste Vollendung der Gerechtigkeit nennen. Unser himmlisches Reich beherrscht eine Menge Länder; wir besitzen eine göttliche Majestät, die Ihr nicht zu würdigen versteht. Wir können nicht ohne vorgängige Warnung tödten und ausrotten; deßhalb machen wir Euch die unabänderlichen Gesetze unseres Reichs bekannt. Wenn die Kaufleute Eures Volks, das sich ehrenwerth nennt, ihren Handel mit China fortsetzen wollen, müssen sie unseren Gesetzen gehorchen, die Quelle, aus der das Opium fließt, auf immer austrocknen, und sich vor Allem hüten, jemals unsere Gesetze an ihrer Person zu erproben.“ [2451] Aufforderung an den Baron Adolph Bazin Chanay. Der ehemalige Unterlieutenant der Carlistischen Armee, damals zum Basco-Navarresischen Corps gehörig, genannt Baron Adolph Bazin Chanay, welcher Spanien im Anfang des Jahres 1837 verließ und gegen Ende Mai laufenden Jahres sich in München aufhielt, wird hiemit aufgefordert, ungesäumt seinen jetzigen Wohnort kund zu geben. Die Redaction der Allgemeinen Zeitung, welche alle dießfälligen Briefe übernimmt, ist ermächtigt, auf Verlangen den Namen des Schreibers der gegenwärtigen Aufforderung mitzutheilen *), welcher sich allein für ihren ganzen Inhalt verantwortlich erklärt. Eine gleiche Aufforderung wird in der Morning-Post von London und der Quotidienne von Paris der Publicität übergeben. [2367] Erklärung. Die Antwort auf den ebenso armseligen und unwahren als boshaften Angriff des Dr. und Prosector Kobelt gegen mich in dieser Zeitung Nr. 159 Beilage pag. 1269 werden Alle, die sich dafür interessiren, in dem nächsten Hefte der Heidelberger klinischen Annalen finden können. Heidelberg, den 11 Junius 1840. Dr. Theod. Bischoff. *) Es ist bemerkenswerth, daß Lin die Provinzen speciell anführt, worin Opium gebaut wird, bemerkenswerth, weil zum Theil die Meinung vorherrscht, als hätten die Chinesen vom brittisch-indischen Reich so gut als keine Kunde. *) Die Redaction glaubt beifügen zu müssen, daß sie im Uebrigen der Sache selbst durchaus fremd ist.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 172. Augsburg, 20. Juni 1840, S. 1373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_172_18400620/13>, abgerufen am 23.11.2024.