Allgemeine Zeitung. Nr. 170. Augsburg, 18. Juni 1840.seyn werden, was bei der Bereitwilligkeit der Kammer, die ich dankend anerkenne, schnell geschehen seyn wird, werden die Unternehmungen, so sehr es mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist, Erleichterungen aller Art erfahren." Sobald der Minister geendet, verlangten zahlreiche Stimmen den Schluß der Debatten. Hr. Berryer verlangt aber noch das Wort. Zuvor macht Hr. Alcock auf die große Wichtigkeit der Eisenbahnen aufmerksam für die schnelle Verbindung des Innern Frankreichs mit den überseeischen Ländern, mit Afrika zumal. Von neuem wird der Schluß verlangt. Und Hr. v. Beaumont als Berichterstatter nimmt die Hauptpunkte noch einmal zusammen, die in den Debatten hervorgehoben worden sind. "Die Nützlichkeit der Eisenbahnen (sagt er) ist unbestreitbar. Frankreich ist zurückgeblieben, es muß seinen Platz wieder einnehmen. Ohne von Amerika, das weit entfernt, von England und Belgien zu sprechen, ist der Norden bald von Eisenbahnen durchzogen. Bald wird eine Eisenbahn Berlin mit dem Rhein verbinden; der Norden wird die Donau berühren, und was thun wir unterdessen? Die Eisenbahnen sind nützlich, nothwendig, unumgänglich bei der großen Bewegung, die sich rings um uns bemerkbar macht. Wer soll sie nun unternehmen? Man muß auf sie 200 bis 300 Millionen rechnen. (Hr. Gauguier: sagen Sie doch gleich eine Milliarde! Man lacht.) Die alleinige Unternehmung derselben von Seite des Staates ist verworfen worden. Die Privatindustrie ist das beste System, es gibt der Ausführung mehr Thätigkeit, Schnelligkeit und Sicherheit. Man spricht von der Unmacht der Privatindustrie. Doch diese ist es nur zufällig. Man hat sie gleich im Beginn ihrer Laufbahn zu dem schwierigsten, kostspieligsten und complicirtesten Geschäft gerufen, das die meisten Capitalien, die größte Einsicht verlangt. Darf man sich wundern, daß sie anfangs schwankte, irrte? Zuerst bestimmte man die Eisenbahnen nur zum Waarentransport, so die Bahn von St. Etienne, von Roanne nach Andrezieux, die keine Reisenden beförderten. Darauf bestimmte man sie nur zum Transport der Reisenden, ohne Waaren aufzunehmen. Ist das Schuld der Industrie? Ist es ihre Schuld, wenn die Eisenbahn z. B. von Orleans statt 20 Millionen 45 kosten wird? Ist es ihre Schuld, wenn man die Gesellschaften auf einen Tarif beschränkt, der ihnen kaum die Kosten der Unterhaltung deckt? Wollte man ihnen auch bessere Bedingungen stellen, einen höhern Tarif, kurz weniger drückende Lasten, ein solcher Beistand würde gewiß ganz unwirksam seyn. Ihre Commission hat geglaubt, daß bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge jede solche Hülfe nutzlos wäre. Das öffentliche Vertrauen ist von den Privatunternehmungen gewichen, man muß es wieder gewinnen; die Capitalien haben sich zurückgezogen, man muß sie wieder herbei zu ziehen suchen. Wir haben die Lage jeder einzelnen Unternehmung untersucht und haben dadurch das Mittel erkannt, was jeder einzelnen die beste Hülfe gewähren kann; wir haben geglaubt, daß gewissen Gesellschaften eine einfache Anleihe nützen, andern eine Anleihe mit der Erlaubniß, daß die Actionnäre vor dem Staate ihre Interessen beziehen (avec un prelevement en faveur des actionnaires) vorziehen würden. Fragt man uns nun, warum wir eine solche Unterscheidung eintreten lassen, warum wir nicht alle Gesellschaften gleichmäßig behandeln, und z. B. der Gesellschaft für die Bahn von Andrezieux nach Roanne ein einfaches Darlehen, andern nicht gewähren, so antworten wir, daß in jenem Falle es eine schon bestehende Gesellschaft ist, die wir unterstützen, daß aber eine neu sich bildende anderer Mittel der Unterstützung bedarf. Es wäre ungerecht und irrig, alle industriellen Unternehmungen auf gleichem Fuße behandeln zu wollen. - Den Einwürfen im Einzelnen wird die Commission bei der besondern Debatte antworten." Die Kammer beschließt zur Berathung der einzelnen Artikel überzugehen. Aus der Sitzung der Deputirtenkammer vom 12 haben wir gestern sowohl den an der Tagesordnung befindlichen ersten Artikel der Commission, als das Amendement des Hrn. Luneau angeführt. Die Commission schlägt nämlich vor, der Eisenbahncompagnie von Paris nach Orleans ein Zinsminimum von 3 Proc. und 1 Proc. Tilgung auf 17 Jahre zu garantiren, während Hr. Luneau will, daß man ihr 2/5 des Gesellschaftsfonds, d. h. 16 Millionen, leihe. Sowohl Hr. Duchatel als Hr. Thiers unterstützten den Commissionsantrag, der von Hrn. Garnier-Pages bestritten wurde, welchem Hr. Berryer antwortete. Das Amendement des Hrn. Luneau ward mit 216 gegen 116 Stimmen verworfen. [irrelevantes Material] In der Sitzung der Deputirtenkammer am 13 Jun. brachte der Minister der öffentlichen Arbeiten im Namen seines Collegen, des Handelsministers, einen Entwurf zur Umwandlung der k. Ordonnanzen in Betreff der Anordnung der Berührungen mit den französischen Colonien in Gesetze ein. Sodann fuhr die Kammer in Erörterung des Entwurfs über die Eisenbahnen fort. Nachdem in der vorigen Sitzung das Amendement des Hrn. Luneau verworfen worden, verlas nun der Präsident ein zweites Amendement des Hrn. v. Vatry, lautend: "Dem Minister der öffentlichen Arbeiten wird ein Credit von 26 Millionen zur Ausführung der Eisenbahn von Juvisy nach Orleans eröffnet. Von diesem Credit darf nur Gebrauch gemacht werden, falls die Compagnie der Eisenbahn von Paris nach Orleans, dem 3ten Art. des Gesetzes vom 1 Aug. 1839 gemäß, auf die Vollziehung dieser Bahn für den zwischen Juvisy und Orleans gelegenen Theil verzichten würde." Hr. Vatry erläutert, er bezwecke durch sein Amendement die Beseitigung der Zinsengarantie. Die Regierung verlange in ihrem Entwurf 16 Millionen, um mittelst einer Actienübernahme zur Ausführung der Eisenbahn zwischen Juvisy und Orleans mitzuwirken. Ob es nun nicht besser wäre, 10 Millionen mehr zu votiren, um sie dem Staate zu erwerben? Der Minister der öffentlichen Arbeiten: "Hr. v. Vatry sucht uns bei unserer schwachen Seite zu fassen, indem er die Ausführung durch durch den Staat durchblicken läßt. Ich erkläre aber, daß wir ganz aufrichtig für den Commissionsentwurf sind, und ihm treu bleiben werden. Ich wiederhole: es bleibt nichts mehr von dem ursprünglichen Regierungsentwurf übrig. Wollte diesen Jemand wieder aufnehmen, so müßte er es auf seine eigene Rechnung thun. (Bewegung.) Man hat uns durch Anführung einiger Stellen aus unsern frühern Reden in Widerspruch zu versetzen gesucht. Ich werde die Beweggründe, die mich und den Conseilpräsidenten veranlaßt haben, die Ausführung der Eisenbahn von Orleans durch Compagnien anzunehmen, entwickeln. Die andern großen Eisenbahnlinien betreffend, bitten wir die Kammer, ihre gute Stimmung zu Gunsten der Vollziehung durch den Staat zu bewahren." Der Minister zeigt, daß das Ministerium nur 60 Millionen für die öffentlichen Arbeiten habe, und daher ein Deficit für den Staat entstehen müßte, wenn der Staat für sich die Vollziehung übernähme. Für die Eisenbahn von Orleans würden 26 Millionen nicht einmal zureichen, man würde 40 Millionen brauchen. Uebrigens wünscht sich der Redner Glück, hierin mit den HH. Duchatel und Dufaure als praktischen Männern übereinzustimmen, deren Ansicht sowohl in Finanzsachen als in Betreff öffentlicher Arbeiten als Autorität gelte. (Sehr gut!) Hr. Deslongrais unterstützt das Amendement, Hr. Lasuier, Mitglied der Commission, spricht dagegen. Die vielen Amendements würden nur die Harmonie des Entwurfs zerstören, und ihn unmöglich machen. (Bewegung.) Das Amendement ward dann bei der Abstimmung verworfen. Hierauf besteigt Hr. Maurat-Ballanche die Tribune, um den Commissionsbericht über den Remilly'schen Vorschlag zu verlesen. Es entsteht großer Lärm über die Frage, ob der ganze Bericht, oder nur dessen Schlußanträge verlesen werden sollen. Die HH. Glais Bizoin und Berryer sprechen für die Verlesung des Ganzen. Die Kammer entscheidet, daß das Votum des vorliegenden Gesetzes nicht unterbrochen werden dürfe. Der Präsident verlas dann das dritte von Hrn. Monier eingereichte Amendement, das Hr. Monier de la Sizeranne dann selbst entwickelt, dem zufolge der seyn werden, was bei der Bereitwilligkeit der Kammer, die ich dankend anerkenne, schnell geschehen seyn wird, werden die Unternehmungen, so sehr es mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist, Erleichterungen aller Art erfahren.“ Sobald der Minister geendet, verlangten zahlreiche Stimmen den Schluß der Debatten. Hr. Berryer verlangt aber noch das Wort. Zuvor macht Hr. Alcock auf die große Wichtigkeit der Eisenbahnen aufmerksam für die schnelle Verbindung des Innern Frankreichs mit den überseeischen Ländern, mit Afrika zumal. Von neuem wird der Schluß verlangt. Und Hr. v. Beaumont als Berichterstatter nimmt die Hauptpunkte noch einmal zusammen, die in den Debatten hervorgehoben worden sind. „Die Nützlichkeit der Eisenbahnen (sagt er) ist unbestreitbar. Frankreich ist zurückgeblieben, es muß seinen Platz wieder einnehmen. Ohne von Amerika, das weit entfernt, von England und Belgien zu sprechen, ist der Norden bald von Eisenbahnen durchzogen. Bald wird eine Eisenbahn Berlin mit dem Rhein verbinden; der Norden wird die Donau berühren, und was thun wir unterdessen? Die Eisenbahnen sind nützlich, nothwendig, unumgänglich bei der großen Bewegung, die sich rings um uns bemerkbar macht. Wer soll sie nun unternehmen? Man muß auf sie 200 bis 300 Millionen rechnen. (Hr. Gauguier: sagen Sie doch gleich eine Milliarde! Man lacht.) Die alleinige Unternehmung derselben von Seite des Staates ist verworfen worden. Die Privatindustrie ist das beste System, es gibt der Ausführung mehr Thätigkeit, Schnelligkeit und Sicherheit. Man spricht von der Unmacht der Privatindustrie. Doch diese ist es nur zufällig. Man hat sie gleich im Beginn ihrer Laufbahn zu dem schwierigsten, kostspieligsten und complicirtesten Geschäft gerufen, das die meisten Capitalien, die größte Einsicht verlangt. Darf man sich wundern, daß sie anfangs schwankte, irrte? Zuerst bestimmte man die Eisenbahnen nur zum Waarentransport, so die Bahn von St. Etienne, von Roanne nach Andrezieux, die keine Reisenden beförderten. Darauf bestimmte man sie nur zum Transport der Reisenden, ohne Waaren aufzunehmen. Ist das Schuld der Industrie? Ist es ihre Schuld, wenn die Eisenbahn z. B. von Orleans statt 20 Millionen 45 kosten wird? Ist es ihre Schuld, wenn man die Gesellschaften auf einen Tarif beschränkt, der ihnen kaum die Kosten der Unterhaltung deckt? Wollte man ihnen auch bessere Bedingungen stellen, einen höhern Tarif, kurz weniger drückende Lasten, ein solcher Beistand würde gewiß ganz unwirksam seyn. Ihre Commission hat geglaubt, daß bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge jede solche Hülfe nutzlos wäre. Das öffentliche Vertrauen ist von den Privatunternehmungen gewichen, man muß es wieder gewinnen; die Capitalien haben sich zurückgezogen, man muß sie wieder herbei zu ziehen suchen. Wir haben die Lage jeder einzelnen Unternehmung untersucht und haben dadurch das Mittel erkannt, was jeder einzelnen die beste Hülfe gewähren kann; wir haben geglaubt, daß gewissen Gesellschaften eine einfache Anleihe nützen, andern eine Anleihe mit der Erlaubniß, daß die Actionnäre vor dem Staate ihre Interessen beziehen (avec un prélèvemènt en faveur des actionnaires) vorziehen würden. Fragt man uns nun, warum wir eine solche Unterscheidung eintreten lassen, warum wir nicht alle Gesellschaften gleichmäßig behandeln, und z. B. der Gesellschaft für die Bahn von Andrezieux nach Roanne ein einfaches Darlehen, andern nicht gewähren, so antworten wir, daß in jenem Falle es eine schon bestehende Gesellschaft ist, die wir unterstützen, daß aber eine neu sich bildende anderer Mittel der Unterstützung bedarf. Es wäre ungerecht und irrig, alle industriellen Unternehmungen auf gleichem Fuße behandeln zu wollen. – Den Einwürfen im Einzelnen wird die Commission bei der besondern Debatte antworten.“ Die Kammer beschließt zur Berathung der einzelnen Artikel überzugehen. Aus der Sitzung der Deputirtenkammer vom 12 haben wir gestern sowohl den an der Tagesordnung befindlichen ersten Artikel der Commission, als das Amendement des Hrn. Luneau angeführt. Die Commission schlägt nämlich vor, der Eisenbahncompagnie von Paris nach Orleans ein Zinsminimum von 3 Proc. und 1 Proc. Tilgung auf 17 Jahre zu garantiren, während Hr. Luneau will, daß man ihr 2/5 des Gesellschaftsfonds, d. h. 16 Millionen, leihe. Sowohl Hr. Duchatel als Hr. Thiers unterstützten den Commissionsantrag, der von Hrn. Garnier-Pagès bestritten wurde, welchem Hr. Berryer antwortete. Das Amendement des Hrn. Luneau ward mit 216 gegen 116 Stimmen verworfen. [irrelevantes Material] In der Sitzung der Deputirtenkammer am 13 Jun. brachte der Minister der öffentlichen Arbeiten im Namen seines Collegen, des Handelsministers, einen Entwurf zur Umwandlung der k. Ordonnanzen in Betreff der Anordnung der Berührungen mit den französischen Colonien in Gesetze ein. Sodann fuhr die Kammer in Erörterung des Entwurfs über die Eisenbahnen fort. Nachdem in der vorigen Sitzung das Amendement des Hrn. Luneau verworfen worden, verlas nun der Präsident ein zweites Amendement des Hrn. v. Vatry, lautend: „Dem Minister der öffentlichen Arbeiten wird ein Credit von 26 Millionen zur Ausführung der Eisenbahn von Juvisy nach Orleans eröffnet. Von diesem Credit darf nur Gebrauch gemacht werden, falls die Compagnie der Eisenbahn von Paris nach Orleans, dem 3ten Art. des Gesetzes vom 1 Aug. 1839 gemäß, auf die Vollziehung dieser Bahn für den zwischen Juvisy und Orleans gelegenen Theil verzichten würde.“ Hr. Vatry erläutert, er bezwecke durch sein Amendement die Beseitigung der Zinsengarantie. Die Regierung verlange in ihrem Entwurf 16 Millionen, um mittelst einer Actienübernahme zur Ausführung der Eisenbahn zwischen Juvisy und Orleans mitzuwirken. Ob es nun nicht besser wäre, 10 Millionen mehr zu votiren, um sie dem Staate zu erwerben? Der Minister der öffentlichen Arbeiten: „Hr. v. Vatry sucht uns bei unserer schwachen Seite zu fassen, indem er die Ausführung durch durch den Staat durchblicken läßt. Ich erkläre aber, daß wir ganz aufrichtig für den Commissionsentwurf sind, und ihm treu bleiben werden. Ich wiederhole: es bleibt nichts mehr von dem ursprünglichen Regierungsentwurf übrig. Wollte diesen Jemand wieder aufnehmen, so müßte er es auf seine eigene Rechnung thun. (Bewegung.) Man hat uns durch Anführung einiger Stellen aus unsern frühern Reden in Widerspruch zu versetzen gesucht. Ich werde die Beweggründe, die mich und den Conseilpräsidenten veranlaßt haben, die Ausführung der Eisenbahn von Orleans durch Compagnien anzunehmen, entwickeln. Die andern großen Eisenbahnlinien betreffend, bitten wir die Kammer, ihre gute Stimmung zu Gunsten der Vollziehung durch den Staat zu bewahren.“ Der Minister zeigt, daß das Ministerium nur 60 Millionen für die öffentlichen Arbeiten habe, und daher ein Deficit für den Staat entstehen müßte, wenn der Staat für sich die Vollziehung übernähme. Für die Eisenbahn von Orleans würden 26 Millionen nicht einmal zureichen, man würde 40 Millionen brauchen. Uebrigens wünscht sich der Redner Glück, hierin mit den HH. Duchatel und Dufaure als praktischen Männern übereinzustimmen, deren Ansicht sowohl in Finanzsachen als in Betreff öffentlicher Arbeiten als Autorität gelte. (Sehr gut!) Hr. Deslongrais unterstützt das Amendement, Hr. Lasuier, Mitglied der Commission, spricht dagegen. Die vielen Amendements würden nur die Harmonie des Entwurfs zerstören, und ihn unmöglich machen. (Bewegung.) Das Amendement ward dann bei der Abstimmung verworfen. Hierauf besteigt Hr. Maurat-Ballanche die Tribune, um den Commissionsbericht über den Rémilly'schen Vorschlag zu verlesen. Es entsteht großer Lärm über die Frage, ob der ganze Bericht, oder nur dessen Schlußanträge verlesen werden sollen. Die HH. Glais Bizoin und Berryer sprechen für die Verlesung des Ganzen. Die Kammer entscheidet, daß das Votum des vorliegenden Gesetzes nicht unterbrochen werden dürfe. Der Präsident verlas dann das dritte von Hrn. Monier eingereichte Amendement, das Hr. 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Frankreich ist zurückgeblieben, es muß seinen Platz wieder einnehmen. Ohne von Amerika, das weit entfernt, von England und Belgien zu sprechen, ist der Norden bald von Eisenbahnen durchzogen. Bald wird eine Eisenbahn Berlin mit dem Rhein verbinden; der Norden wird die Donau berühren, und was thun wir unterdessen? Die Eisenbahnen sind nützlich, nothwendig, unumgänglich bei der großen Bewegung, die sich rings um uns bemerkbar macht. Wer soll sie nun unternehmen? Man muß auf sie 200 bis 300 Millionen rechnen. (Hr. Gauguier: sagen Sie doch gleich eine Milliarde! Man lacht.) Die alleinige Unternehmung derselben von Seite des Staates ist verworfen worden. Die Privatindustrie ist das beste System, es gibt der Ausführung mehr Thätigkeit, Schnelligkeit und Sicherheit. Man spricht von der Unmacht der Privatindustrie. Doch diese ist es nur zufällig. Man hat sie gleich im Beginn ihrer Laufbahn zu dem schwierigsten, kostspieligsten und complicirtesten Geschäft gerufen, das die meisten Capitalien, die größte Einsicht verlangt. Darf man sich wundern, daß sie anfangs schwankte, irrte? Zuerst bestimmte man die Eisenbahnen nur zum Waarentransport, so die Bahn von St. Etienne, von Roanne nach Andrezieux, die keine Reisenden beförderten. Darauf bestimmte man sie nur zum Transport der Reisenden, ohne Waaren aufzunehmen. Ist das Schuld der Industrie? Ist es ihre Schuld, wenn die Eisenbahn z. B. von Orleans statt 20 Millionen 45 kosten wird? Ist es ihre Schuld, wenn man die Gesellschaften auf einen Tarif beschränkt, der ihnen kaum die Kosten der Unterhaltung deckt? Wollte man ihnen auch bessere Bedingungen stellen, einen höhern Tarif, kurz weniger drückende Lasten, ein solcher Beistand würde gewiß ganz unwirksam seyn. Ihre Commission hat geglaubt, daß bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge jede solche Hülfe nutzlos wäre. Das öffentliche Vertrauen ist von den Privatunternehmungen gewichen, man muß es wieder gewinnen; die Capitalien haben sich zurückgezogen, man muß sie wieder herbei zu ziehen suchen. Wir haben die Lage jeder einzelnen Unternehmung untersucht und haben dadurch das Mittel erkannt, was jeder einzelnen die beste Hülfe gewähren kann; wir haben geglaubt, daß gewissen Gesellschaften eine einfache Anleihe nützen, andern eine Anleihe mit der Erlaubniß, daß die Actionnäre vor dem Staate ihre Interessen beziehen (avec un prélèvemènt en faveur des actionnaires) vorziehen würden. Fragt man uns nun, warum wir eine solche Unterscheidung eintreten lassen, warum wir nicht alle Gesellschaften gleichmäßig behandeln, und z. B. der Gesellschaft für die Bahn von Andrezieux nach Roanne ein einfaches Darlehen, andern nicht gewähren, so antworten wir, daß in jenem Falle es eine schon bestehende Gesellschaft ist, die wir unterstützen, daß aber eine neu sich bildende anderer Mittel der Unterstützung bedarf. 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Von diesem Credit darf nur Gebrauch gemacht werden, falls die Compagnie der Eisenbahn von Paris nach Orleans, dem 3ten Art. des Gesetzes vom 1 Aug. 1839 gemäß, auf die Vollziehung dieser Bahn für den zwischen Juvisy und Orleans gelegenen Theil verzichten würde.“ Hr. Vatry erläutert, er bezwecke durch sein Amendement die Beseitigung der Zinsengarantie. Die Regierung verlange in ihrem Entwurf 16 Millionen, um mittelst einer Actienübernahme zur Ausführung der Eisenbahn zwischen Juvisy und Orleans mitzuwirken. Ob es nun nicht besser wäre, 10 Millionen mehr zu votiren, um sie dem Staate zu erwerben? Der <hi rendition="#g">Minister der öffentlichen Arbeiten</hi>: „Hr. v. Vatry sucht uns bei unserer schwachen Seite zu fassen, indem er die Ausführung durch durch den Staat durchblicken läßt. Ich erkläre aber, daß wir ganz aufrichtig für den Commissionsentwurf sind, und ihm treu bleiben werden. Ich wiederhole: es bleibt nichts mehr von dem ursprünglichen Regierungsentwurf übrig. Wollte diesen Jemand wieder aufnehmen, so müßte er es auf seine eigene Rechnung thun. (Bewegung.) Man hat uns durch Anführung einiger Stellen aus unsern frühern Reden in Widerspruch zu versetzen gesucht. Ich werde die Beweggründe, die mich und den Conseilpräsidenten veranlaßt haben, die Ausführung der Eisenbahn von Orleans durch Compagnien anzunehmen, entwickeln. Die andern großen Eisenbahnlinien betreffend, bitten wir die Kammer, ihre gute Stimmung zu Gunsten der Vollziehung durch den Staat zu bewahren.“ Der Minister zeigt, daß das Ministerium nur 60 Millionen für die öffentlichen Arbeiten habe, und daher ein Deficit für den Staat entstehen müßte, wenn der Staat für sich die Vollziehung übernähme. Für die Eisenbahn von Orleans würden 26 Millionen nicht einmal zureichen, man würde 40 Millionen brauchen. Uebrigens wünscht sich der Redner Glück, hierin mit den HH. 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Aus der Sitzung der Deputirtenkammer vom 12 haben wir gestern sowohl den an der Tagesordnung befindlichen ersten Artikel der Commission, als das Amendement des Hrn. Luneau angeführt. Die Commission schlägt nämlich vor, der Eisenbahncompagnie von Paris nach Orleans ein Zinsminimum von 3 Proc. und 1 Proc. Tilgung auf 17 Jahre zu garantiren, während Hr. Luneau will, daß man ihr 2/5 des Gesellschaftsfonds, d. h. 16 Millionen, leihe. Sowohl Hr. Duchatel als Hr. Thiers unterstützten den Commissionsantrag, der von Hrn. Garnier-Pagès bestritten wurde, welchem Hr. Berryer antwortete. Das Amendement des Hrn. Luneau ward mit 216 gegen 116 Stimmen verworfen.
_ In der Sitzung der Deputirtenkammer am 13 Jun. brachte der Minister der öffentlichen Arbeiten im Namen seines Collegen, des Handelsministers, einen Entwurf zur Umwandlung der k. Ordonnanzen in Betreff der Anordnung der Berührungen mit den französischen Colonien in Gesetze ein. Sodann fuhr die Kammer in Erörterung des Entwurfs über die Eisenbahnen fort. Nachdem in der vorigen Sitzung das Amendement des Hrn. Luneau verworfen worden, verlas nun der Präsident ein zweites Amendement des Hrn. v. Vatry, lautend: „Dem Minister der öffentlichen Arbeiten wird ein Credit von 26 Millionen zur Ausführung der Eisenbahn von Juvisy nach Orleans eröffnet. Von diesem Credit darf nur Gebrauch gemacht werden, falls die Compagnie der Eisenbahn von Paris nach Orleans, dem 3ten Art. des Gesetzes vom 1 Aug. 1839 gemäß, auf die Vollziehung dieser Bahn für den zwischen Juvisy und Orleans gelegenen Theil verzichten würde.“ Hr. Vatry erläutert, er bezwecke durch sein Amendement die Beseitigung der Zinsengarantie. Die Regierung verlange in ihrem Entwurf 16 Millionen, um mittelst einer Actienübernahme zur Ausführung der Eisenbahn zwischen Juvisy und Orleans mitzuwirken. Ob es nun nicht besser wäre, 10 Millionen mehr zu votiren, um sie dem Staate zu erwerben? Der Minister der öffentlichen Arbeiten: „Hr. v. Vatry sucht uns bei unserer schwachen Seite zu fassen, indem er die Ausführung durch durch den Staat durchblicken läßt. Ich erkläre aber, daß wir ganz aufrichtig für den Commissionsentwurf sind, und ihm treu bleiben werden. Ich wiederhole: es bleibt nichts mehr von dem ursprünglichen Regierungsentwurf übrig. Wollte diesen Jemand wieder aufnehmen, so müßte er es auf seine eigene Rechnung thun. (Bewegung.) Man hat uns durch Anführung einiger Stellen aus unsern frühern Reden in Widerspruch zu versetzen gesucht. Ich werde die Beweggründe, die mich und den Conseilpräsidenten veranlaßt haben, die Ausführung der Eisenbahn von Orleans durch Compagnien anzunehmen, entwickeln. Die andern großen Eisenbahnlinien betreffend, bitten wir die Kammer, ihre gute Stimmung zu Gunsten der Vollziehung durch den Staat zu bewahren.“ Der Minister zeigt, daß das Ministerium nur 60 Millionen für die öffentlichen Arbeiten habe, und daher ein Deficit für den Staat entstehen müßte, wenn der Staat für sich die Vollziehung übernähme. Für die Eisenbahn von Orleans würden 26 Millionen nicht einmal zureichen, man würde 40 Millionen brauchen. Uebrigens wünscht sich der Redner Glück, hierin mit den HH. Duchatel und Dufaure als praktischen Männern übereinzustimmen, deren Ansicht sowohl in Finanzsachen als in Betreff öffentlicher Arbeiten als Autorität gelte. (Sehr gut!) Hr. Deslongrais unterstützt das Amendement, Hr. Lasuier, Mitglied der Commission, spricht dagegen. Die vielen Amendements würden nur die Harmonie des Entwurfs zerstören, und ihn unmöglich machen. (Bewegung.) Das Amendement ward dann bei der Abstimmung verworfen. Hierauf besteigt Hr. Maurat-Ballanche die Tribune, um den Commissionsbericht über den Rémilly'schen Vorschlag zu verlesen. Es entsteht großer Lärm über die Frage, ob der ganze Bericht, oder nur dessen Schlußanträge verlesen werden sollen. Die HH. Glais Bizoin und Berryer sprechen für die Verlesung des Ganzen. Die Kammer entscheidet, daß das Votum des vorliegenden Gesetzes nicht unterbrochen werden dürfe. Der Präsident verlas dann das dritte von Hrn. Monier eingereichte Amendement, das Hr. Monier de la Sizeranne dann selbst entwickelt, dem zufolge der
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
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