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Allgemeine Zeitung. Nr. 170. Augsburg, 18. Juni 1840.

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Familie 2,500,000 Fr., Alles in Renteninscriptionen auf das große Buch der öffentlichen Schuld. Zwei Millionen waren ferner für die Tapfern der Armee stipulirt, deren Namen der Kaiser in einem von ihm zu liefernden Etat bestimmen würde. Napoleon konnte trotz aller Reclamationen nichts von der Regierung der Bourbons weder von seinen Rückständen von der Civilliste, noch von seiner jährlichen, ihm angewiesenen Summe erhalten, so daß er ohne eine ihm von den Bankiers von Genua gewährten Anleihe nicht einmal seine Garde und seine nothwendigsten Bedürfnisse in Elba hätte bestreiten können. Dasselbe begegnete den verschiedenen Mitgliedern der kaiserlichen Familie, deren Privateigenthum man trotz eines bestimmten Artikels des Tractats von Fontainebleau, der ihnen dasselbe sicherte, confiscirte... Napoleon gelangte am 20 März 1815 wieder zur Souveränetät von Frankreich. Der Schatz war ihm sowohl die 6,250,000 Fr., die vor dem Tractat von Fontainebleau verfallen waren, als die während seines Aufenthalts in Elba verfallenen 2,420,000 Fr. schuldig: zusammen 8,680,622 Fr. Den Mitgliedern seiner Familie war man für Dotationen, die früher und später als der Tractat waren, 3,965,955 Fr. schuldig: also im Ganzen 12,646,578 Fr. Ein kaiserliches Decret liquidirte diese Summe. Es stand ganz bei Napoleon, sie aus dem Schatze in baarem Gelde zu erheben; er ließ sie aber für die Armee darin, um die Vorbereitungen zum Feldzuge zu bestreiten; und da auf seine ausdrückliche Aufforderung seine Brüder ihre Kostbarkeiten und Diamanten zum Verkauf hergaben, und der Ertrag des Verkaufs der Armee zugewiesen wurde, so vertheilte der Kaiser die acht Millionen, die ihm persönlich gehörten, unter sie, welche der Schatz in Delegationen und Declarationen auf die Staatswaldungen au porteur bezahlte. Dieß ist die reine Wahrheit, und es ist vollkommen falsch, daß sich Napoleon außer diesen Werthen 13 Millionen baar von dem Schatze habe bezahlen lassen. Es ist nur allzu wahr, daß Ludwig XVIII durch eine Ordonnanz die an den Kaiser gemachte Zahlung annullirte. Was beweist aber diese Ordonnanz?... Durch dieses Verfahren confiscirte Ludwig XVIII fremdes Gut, gegen den 66sten Art. seiner Charte, und versetzte den Schatz in Bankerottzustand, was nicht wohl mit dem 70sten Art. derselben Charte, nach welchem die Staatsschuld unverletzlich war, übereinstimmte. Ebenso wahr ist, daß die Restauration die Zahlung der zwei Prinzessinnen der kaiserlichen Familie schuldigen Summen verweigerte, die unter den Ministerien Corvetto und Villele reclamirten. Diese Verweigerung beweist Logik: man hatte confiscirt und wollte von der Confiscation Nutzen ziehen. Ein Umstand aber, der wahrscheinlich noch nicht zur öffentlichen Kunde gekommen, ist folgender. Unter den 12 Millionen befand sich eine Summe von 668,333 Fr., die man der Kaiserin Josephine schuldig war. Der bayerische Hof reclamirte dringend dafür, Ludwig XVIII milderte die Strenge seiner Ordonnanz, und die Erben Josephinens erhielten 1818 ihre Bezahlung .... Jene Ordonnanz ist offenbar in jeder Beziehung null und nichtig, es müßten denn die beiden Charten von 1814 und 1830 nur Lügen seyn. Wir dem aber auch sey, so ward dem Staatsrath diese Sache vorgelegt, und trotz aller Bemühungen des Finanzministers, welcher die Bonaparte als des Rechts zu Reclamationen verlustig erklären wollte, erfolgte am 3 December eine Entscheidung des Inhalts, daß es sich in dieser Sache von politischen Fragen handle, worüber nur von den großen Staatsgewalten statuirt werden könne. In der nächsten Session werden die Kammern damit befaßt werden, und Frankreich wird dann zu entscheiden haben, ob es, nach Zurückrufung der Asche Napoleons aus ihrer Verbannung, das ihm von dem Verbannten anvertraute Pfand, mit dem Zwecke, den Bedürfnissen des Vaterlandes dadurch unter die Arme zu greifen, noch ferner zurückbehalten darf."

Wir haben heute einen edlen Mann zu Grabe getragen. W. Zais starb den 5 d. in seinem 68sten Jahr. Er gehörte zu den seltnen Menschen, die durch ihren reich begabten Geist, ihr edles Herz und ihren Unternehmungsgeist, für die Gemeinde und das Land, in dem sie wirken, eine Quelle des Segens werden, die viele Jahre nach ihrem Tode noch fortfließt, und den spätesten Enkeln Labsal spendet. Vor dreißig bis vierzig Jahren legte er hier mit den Grundstein zu der Gewerbthätigkeit und Industrie der Stadt mit einer Türkischroth-Färberei; seinem Beispiel und seiner Aufmunterung folgten Viele nach, und Tausende von Händen bekamen Beschäftigung und Nahrung. Er war ein Freund seiner Mitbürger, und wo irgend einer Rath und Hülfe suchte, fa d er sie bei ihm. In der Ständeversammlung war er ein eifriger Verfechter des Gemeinwohls und ein freimüthiger Vertheidiger des Volks. Bei seinen Standesgenossen war er wegen seines hochgebildeten Geistes und seiner umfassenden Kenntnisse hochgeachtet. Die Kunst hatte an ihm einen enthusiasti chen Verehrer. Nach mancher bitteren Erfahrung in seinem thätigen Leben hinterläßt er ein schönes Etablissement, eine Baumwollspinnerei und Calicodruckerei, welche sich den bessern der Art in Deutschland beigesellen darf. - Die allgemeine Theilnahme und die Todtenfeier waren würdig des Entschlafenen.

Das Spital der barmherzigen Schwestern zu Wien.

Kürzlich erst von Wien zurückgekehrt, wo ich mich längere Zeit zum Behufe meiner weitern medicinischen Ausbildung aufhielt, und durch zufälliges Zusammentreffen mit einigen Anhängern der in der Kaiserstadt sehr tüchtig repräsentirten Homöopathie in diese neue Heilmethode tiefer eingeweiht wurde, fühle ich mich in letzterer Hinsicht insbesondere lebhaft gedrungen, das Wirken einer Anstalt, in der nach homöopathischen Grundsätzen behandelt wird, öffentlich anzuerkennen: ich meine nämlich das Spital der barmherzigen Schwestern. - Der genannte Orden ist seit dem Jahre 1832 durch die Vermittelung des Grafen von Coudenhove (weiland Domherr zu St. Stephan) aus Tyrol nach Wien verpflanzt worden. Sein Wirken besteht in unentgeltlicher Verpflegung von Kranken, ohne Unterschied der Religion, des Standes und Geschlechtes, theils in den eigenen Wohnungen der Kranken (wobei die Mehrzahl der Schwestern - es sind ihrer 90 - in Anspruch genommen ist), theils in dem in der Vorstadt Gumpendorf liegenden Spital, welches dem Orden selbst gehört, und erst in diesem Jahre durch die Mumificenz des Erzherzogs Maximilian von Este vergrößert wurde, so daß jetzt vier Säle mit fünfzig Betten, und überdieß noch sechs abgesonderte Zimmer für distinguirte Personen zur Aufnahme der Kranken bereit sind. Noch kein Besucher verließ das Haus, ohne durch die Eleganz und Zweckmäßigkeit der Einrichtung überrascht und erfreut zu seyn, welche das Spital bei seiner Erweiterung erhielt. Wasserleitungen gehen zur Erleichterung der Reinigung in beide Stockwerke, an den Zimmern sind geruchlose Retiraden angebracht, und zur ebenen Erde befindet sich ein sehr wohl eingerichtetes Badezimmer mit allen Apparaten zu Douche-, Tropf- und Regenbädern. An der Rückseite des Hauses ist ein schöner Garten mit Küchengewächsen und Obstbäumen, und hinter diesen befindet sich ein Maierhof, aus welchem die Anstalt ihre ökonomischen Bedürfnisse zieht. Ebendaselbst befindet sich auch eine Sectionskammer. Mehr aber als durch dieses Alles wird das Interesse eines Fremden rege gemacht durch die Musterhaftigkeit der Krankenpflege, und man findet gewiß nur in dem Spitale dieses achtungswerthen Ordens eine solche Reinlichkeit, Pünktlichkeit und zarte Sorgfalt gegen die Kranken, und eine solche Selbstverläugnung und Aufopferung sich ihrem Nebenmenschen wohlthätig zu zeigen. Die Behandlung der in das Spital aufgenommenen Kranken, wie auch der ambulatorischen Patienten, die sich in sehr großer Zahl an zwei dazu bestimmten Tagen der Woche einfinden, geschieht seit dem Jahre 1836, in welchem das früher bestandene Verbot der Homöopathie in den österreichischen Staaten aufgehoben wurde, durchaus homöopathisch, zu welchem Zwecke auch eine homöopathische wohleingerichtete Apotheke

Familie 2,500,000 Fr., Alles in Renteninscriptionen auf das große Buch der öffentlichen Schuld. Zwei Millionen waren ferner für die Tapfern der Armee stipulirt, deren Namen der Kaiser in einem von ihm zu liefernden Etat bestimmen würde. Napoleon konnte trotz aller Reclamationen nichts von der Regierung der Bourbons weder von seinen Rückständen von der Civilliste, noch von seiner jährlichen, ihm angewiesenen Summe erhalten, so daß er ohne eine ihm von den Bankiers von Genua gewährten Anleihe nicht einmal seine Garde und seine nothwendigsten Bedürfnisse in Elba hätte bestreiten können. Dasselbe begegnete den verschiedenen Mitgliedern der kaiserlichen Familie, deren Privateigenthum man trotz eines bestimmten Artikels des Tractats von Fontainebleau, der ihnen dasselbe sicherte, confiscirte... Napoleon gelangte am 20 März 1815 wieder zur Souveränetät von Frankreich. Der Schatz war ihm sowohl die 6,250,000 Fr., die vor dem Tractat von Fontainebleau verfallen waren, als die während seines Aufenthalts in Elba verfallenen 2,420,000 Fr. schuldig: zusammen 8,680,622 Fr. Den Mitgliedern seiner Familie war man für Dotationen, die früher und später als der Tractat waren, 3,965,955 Fr. schuldig: also im Ganzen 12,646,578 Fr. Ein kaiserliches Decret liquidirte diese Summe. Es stand ganz bei Napoleon, sie aus dem Schatze in baarem Gelde zu erheben; er ließ sie aber für die Armee darin, um die Vorbereitungen zum Feldzuge zu bestreiten; und da auf seine ausdrückliche Aufforderung seine Brüder ihre Kostbarkeiten und Diamanten zum Verkauf hergaben, und der Ertrag des Verkaufs der Armee zugewiesen wurde, so vertheilte der Kaiser die acht Millionen, die ihm persönlich gehörten, unter sie, welche der Schatz in Delegationen und Declarationen auf die Staatswaldungen au porteur bezahlte. Dieß ist die reine Wahrheit, und es ist vollkommen falsch, daß sich Napoleon außer diesen Werthen 13 Millionen baar von dem Schatze habe bezahlen lassen. Es ist nur allzu wahr, daß Ludwig XVIII durch eine Ordonnanz die an den Kaiser gemachte Zahlung annullirte. Was beweist aber diese Ordonnanz?... Durch dieses Verfahren confiscirte Ludwig XVIII fremdes Gut, gegen den 66sten Art. seiner Charte, und versetzte den Schatz in Bankerottzustand, was nicht wohl mit dem 70sten Art. derselben Charte, nach welchem die Staatsschuld unverletzlich war, übereinstimmte. Ebenso wahr ist, daß die Restauration die Zahlung der zwei Prinzessinnen der kaiserlichen Familie schuldigen Summen verweigerte, die unter den Ministerien Corvetto und Villele reclamirten. Diese Verweigerung beweist Logik: man hatte confiscirt und wollte von der Confiscation Nutzen ziehen. Ein Umstand aber, der wahrscheinlich noch nicht zur öffentlichen Kunde gekommen, ist folgender. Unter den 12 Millionen befand sich eine Summe von 668,333 Fr., die man der Kaiserin Josephine schuldig war. Der bayerische Hof reclamirte dringend dafür, Ludwig XVIII milderte die Strenge seiner Ordonnanz, und die Erben Josephinens erhielten 1818 ihre Bezahlung .... Jene Ordonnanz ist offenbar in jeder Beziehung null und nichtig, es müßten denn die beiden Charten von 1814 und 1830 nur Lügen seyn. Wir dem aber auch sey, so ward dem Staatsrath diese Sache vorgelegt, und trotz aller Bemühungen des Finanzministers, welcher die Bonaparte als des Rechts zu Reclamationen verlustig erklären wollte, erfolgte am 3 December eine Entscheidung des Inhalts, daß es sich in dieser Sache von politischen Fragen handle, worüber nur von den großen Staatsgewalten statuirt werden könne. In der nächsten Session werden die Kammern damit befaßt werden, und Frankreich wird dann zu entscheiden haben, ob es, nach Zurückrufung der Asche Napoleons aus ihrer Verbannung, das ihm von dem Verbannten anvertraute Pfand, mit dem Zwecke, den Bedürfnissen des Vaterlandes dadurch unter die Arme zu greifen, noch ferner zurückbehalten darf.“

Wir haben heute einen edlen Mann zu Grabe getragen. W. Zais starb den 5 d. in seinem 68sten Jahr. Er gehörte zu den seltnen Menschen, die durch ihren reich begabten Geist, ihr edles Herz und ihren Unternehmungsgeist, für die Gemeinde und das Land, in dem sie wirken, eine Quelle des Segens werden, die viele Jahre nach ihrem Tode noch fortfließt, und den spätesten Enkeln Labsal spendet. Vor dreißig bis vierzig Jahren legte er hier mit den Grundstein zu der Gewerbthätigkeit und Industrie der Stadt mit einer Türkischroth-Färberei; seinem Beispiel und seiner Aufmunterung folgten Viele nach, und Tausende von Händen bekamen Beschäftigung und Nahrung. Er war ein Freund seiner Mitbürger, und wo irgend einer Rath und Hülfe suchte, fa d er sie bei ihm. In der Ständeversammlung war er ein eifriger Verfechter des Gemeinwohls und ein freimüthiger Vertheidiger des Volks. Bei seinen Standesgenossen war er wegen seines hochgebildeten Geistes und seiner umfassenden Kenntnisse hochgeachtet. Die Kunst hatte an ihm einen enthusiasti chen Verehrer. Nach mancher bitteren Erfahrung in seinem thätigen Leben hinterläßt er ein schönes Etablissement, eine Baumwollspinnerei und Calicodruckerei, welche sich den bessern der Art in Deutschland beigesellen darf. – Die allgemeine Theilnahme und die Todtenfeier waren würdig des Entschlafenen.

Das Spital der barmherzigen Schwestern zu Wien.

Kürzlich erst von Wien zurückgekehrt, wo ich mich längere Zeit zum Behufe meiner weitern medicinischen Ausbildung aufhielt, und durch zufälliges Zusammentreffen mit einigen Anhängern der in der Kaiserstadt sehr tüchtig repräsentirten Homöopathie in diese neue Heilmethode tiefer eingeweiht wurde, fühle ich mich in letzterer Hinsicht insbesondere lebhaft gedrungen, das Wirken einer Anstalt, in der nach homöopathischen Grundsätzen behandelt wird, öffentlich anzuerkennen: ich meine nämlich das Spital der barmherzigen Schwestern. – Der genannte Orden ist seit dem Jahre 1832 durch die Vermittelung des Grafen von Coudenhove (weiland Domherr zu St. Stephan) aus Tyrol nach Wien verpflanzt worden. Sein Wirken besteht in unentgeltlicher Verpflegung von Kranken, ohne Unterschied der Religion, des Standes und Geschlechtes, theils in den eigenen Wohnungen der Kranken (wobei die Mehrzahl der Schwestern – es sind ihrer 90 – in Anspruch genommen ist), theils in dem in der Vorstadt Gumpendorf liegenden Spital, welches dem Orden selbst gehört, und erst in diesem Jahre durch die Mumificenz des Erzherzogs Maximilian von Este vergrößert wurde, so daß jetzt vier Säle mit fünfzig Betten, und überdieß noch sechs abgesonderte Zimmer für distinguirte Personen zur Aufnahme der Kranken bereit sind. Noch kein Besucher verließ das Haus, ohne durch die Eleganz und Zweckmäßigkeit der Einrichtung überrascht und erfreut zu seyn, welche das Spital bei seiner Erweiterung erhielt. Wasserleitungen gehen zur Erleichterung der Reinigung in beide Stockwerke, an den Zimmern sind geruchlose Retiraden angebracht, und zur ebenen Erde befindet sich ein sehr wohl eingerichtetes Badezimmer mit allen Apparaten zu Douche-, Tropf- und Regenbädern. An der Rückseite des Hauses ist ein schöner Garten mit Küchengewächsen und Obstbäumen, und hinter diesen befindet sich ein Maierhof, aus welchem die Anstalt ihre ökonomischen Bedürfnisse zieht. Ebendaselbst befindet sich auch eine Sectionskammer. Mehr aber als durch dieses Alles wird das Interesse eines Fremden rege gemacht durch die Musterhaftigkeit der Krankenpflege, und man findet gewiß nur in dem Spitale dieses achtungswerthen Ordens eine solche Reinlichkeit, Pünktlichkeit und zarte Sorgfalt gegen die Kranken, und eine solche Selbstverläugnung und Aufopferung sich ihrem Nebenmenschen wohlthätig zu zeigen. Die Behandlung der in das Spital aufgenommenen Kranken, wie auch der ambulatorischen Patienten, die sich in sehr großer Zahl an zwei dazu bestimmten Tagen der Woche einfinden, geschieht seit dem Jahre 1836, in welchem das früher bestandene Verbot der Homöopathie in den österreichischen Staaten aufgehoben wurde, durchaus homöopathisch, zu welchem Zwecke auch eine homöopathische wohleingerichtete Apotheke

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Familie 2,500,000 Fr., Alles in Renteninscriptionen auf das große Buch der öffentlichen Schuld. Zwei Millionen waren ferner für die Tapfern der Armee stipulirt, deren Namen der Kaiser in einem von ihm zu liefernden Etat bestimmen würde. Napoleon konnte trotz aller Reclamationen nichts von der Regierung der Bourbons weder von seinen Rückständen von der Civilliste, noch von seiner jährlichen, ihm angewiesenen Summe erhalten, so daß er ohne eine ihm von den Bankiers von Genua gewährten Anleihe nicht einmal seine Garde und seine nothwendigsten Bedürfnisse in Elba hätte bestreiten können. Dasselbe begegnete den verschiedenen Mitgliedern der kaiserlichen Familie, deren Privateigenthum man trotz eines bestimmten Artikels des Tractats von Fontainebleau, der ihnen dasselbe sicherte, confiscirte... Napoleon gelangte am 20 März 1815 wieder zur Souveränetät von Frankreich. Der Schatz war ihm sowohl die 6,250,000 Fr., die vor dem Tractat von Fontainebleau verfallen waren, als die während seines Aufenthalts in Elba verfallenen 2,420,000 Fr. schuldig: zusammen 8,680,622 Fr. Den Mitgliedern seiner Familie war man für Dotationen, die früher und später als der Tractat waren, 3,965,955 Fr. schuldig: also im Ganzen 12,646,578 Fr. Ein kaiserliches Decret liquidirte diese Summe. Es stand ganz bei Napoleon, sie aus dem Schatze in baarem Gelde zu erheben; er ließ sie aber für die Armee darin, um die Vorbereitungen zum Feldzuge zu bestreiten; und da auf seine ausdrückliche Aufforderung seine Brüder ihre Kostbarkeiten und Diamanten zum Verkauf hergaben, und der Ertrag des Verkaufs der Armee zugewiesen wurde, so vertheilte der Kaiser die acht Millionen, die ihm persönlich gehörten, unter sie, welche der Schatz in Delegationen und Declarationen auf die Staatswaldungen au porteur bezahlte. Dieß ist die reine Wahrheit, und es ist vollkommen falsch, daß sich Napoleon außer diesen Werthen 13 Millionen baar von dem Schatze habe bezahlen lassen. Es ist nur allzu wahr, daß Ludwig XVIII durch eine Ordonnanz die an den Kaiser gemachte Zahlung annullirte. Was beweist aber diese Ordonnanz?... Durch dieses Verfahren confiscirte Ludwig XVIII fremdes Gut, gegen den 66sten Art. seiner Charte, und versetzte den Schatz in Bankerottzustand, was nicht wohl mit dem 70sten Art. derselben Charte, nach welchem die Staatsschuld <hi rendition="#g">unverletzlich</hi> war, übereinstimmte. Ebenso wahr ist, daß die Restauration die Zahlung der zwei Prinzessinnen der kaiserlichen Familie schuldigen Summen verweigerte, die unter den Ministerien Corvetto und Villele reclamirten. Diese Verweigerung beweist Logik: man hatte confiscirt und wollte von der Confiscation Nutzen ziehen. Ein Umstand aber, der wahrscheinlich noch nicht zur öffentlichen Kunde gekommen, ist folgender. Unter den 12 Millionen befand sich eine Summe von 668,333 Fr., die man der Kaiserin Josephine schuldig war. Der bayerische Hof reclamirte dringend dafür, Ludwig XVIII milderte die Strenge seiner Ordonnanz, und die Erben Josephinens erhielten 1818 ihre Bezahlung .... Jene Ordonnanz ist offenbar in jeder Beziehung null und nichtig, es müßten denn die beiden Charten von 1814 und 1830 nur Lügen seyn. Wir dem aber auch sey, so ward dem Staatsrath diese Sache vorgelegt, und trotz aller Bemühungen des Finanzministers, welcher die Bonaparte als des Rechts zu Reclamationen <hi rendition="#g">verlustig</hi> erklären wollte, erfolgte am 3 December eine Entscheidung des Inhalts, daß es sich in dieser Sache von <hi rendition="#g">politischen Fragen</hi> handle, worüber nur von den großen Staatsgewalten statuirt werden könne. In der nächsten Session werden die Kammern damit befaßt werden, und Frankreich wird dann zu entscheiden haben, ob es, nach Zurückrufung der Asche Napoleons aus ihrer Verbannung, das ihm von dem <hi rendition="#g">Verbannten</hi> anvertraute Pfand, mit dem Zwecke, den Bedürfnissen des Vaterlandes dadurch unter die Arme zu greifen, noch ferner zurückbehalten darf.&#x201C;</p><lb/><lb/>
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[1358/0014] Familie 2,500,000 Fr., Alles in Renteninscriptionen auf das große Buch der öffentlichen Schuld. Zwei Millionen waren ferner für die Tapfern der Armee stipulirt, deren Namen der Kaiser in einem von ihm zu liefernden Etat bestimmen würde. Napoleon konnte trotz aller Reclamationen nichts von der Regierung der Bourbons weder von seinen Rückständen von der Civilliste, noch von seiner jährlichen, ihm angewiesenen Summe erhalten, so daß er ohne eine ihm von den Bankiers von Genua gewährten Anleihe nicht einmal seine Garde und seine nothwendigsten Bedürfnisse in Elba hätte bestreiten können. Dasselbe begegnete den verschiedenen Mitgliedern der kaiserlichen Familie, deren Privateigenthum man trotz eines bestimmten Artikels des Tractats von Fontainebleau, der ihnen dasselbe sicherte, confiscirte... Napoleon gelangte am 20 März 1815 wieder zur Souveränetät von Frankreich. Der Schatz war ihm sowohl die 6,250,000 Fr., die vor dem Tractat von Fontainebleau verfallen waren, als die während seines Aufenthalts in Elba verfallenen 2,420,000 Fr. schuldig: zusammen 8,680,622 Fr. Den Mitgliedern seiner Familie war man für Dotationen, die früher und später als der Tractat waren, 3,965,955 Fr. schuldig: also im Ganzen 12,646,578 Fr. Ein kaiserliches Decret liquidirte diese Summe. Es stand ganz bei Napoleon, sie aus dem Schatze in baarem Gelde zu erheben; er ließ sie aber für die Armee darin, um die Vorbereitungen zum Feldzuge zu bestreiten; und da auf seine ausdrückliche Aufforderung seine Brüder ihre Kostbarkeiten und Diamanten zum Verkauf hergaben, und der Ertrag des Verkaufs der Armee zugewiesen wurde, so vertheilte der Kaiser die acht Millionen, die ihm persönlich gehörten, unter sie, welche der Schatz in Delegationen und Declarationen auf die Staatswaldungen au porteur bezahlte. Dieß ist die reine Wahrheit, und es ist vollkommen falsch, daß sich Napoleon außer diesen Werthen 13 Millionen baar von dem Schatze habe bezahlen lassen. Es ist nur allzu wahr, daß Ludwig XVIII durch eine Ordonnanz die an den Kaiser gemachte Zahlung annullirte. Was beweist aber diese Ordonnanz?... Durch dieses Verfahren confiscirte Ludwig XVIII fremdes Gut, gegen den 66sten Art. seiner Charte, und versetzte den Schatz in Bankerottzustand, was nicht wohl mit dem 70sten Art. derselben Charte, nach welchem die Staatsschuld unverletzlich war, übereinstimmte. Ebenso wahr ist, daß die Restauration die Zahlung der zwei Prinzessinnen der kaiserlichen Familie schuldigen Summen verweigerte, die unter den Ministerien Corvetto und Villele reclamirten. Diese Verweigerung beweist Logik: man hatte confiscirt und wollte von der Confiscation Nutzen ziehen. Ein Umstand aber, der wahrscheinlich noch nicht zur öffentlichen Kunde gekommen, ist folgender. Unter den 12 Millionen befand sich eine Summe von 668,333 Fr., die man der Kaiserin Josephine schuldig war. Der bayerische Hof reclamirte dringend dafür, Ludwig XVIII milderte die Strenge seiner Ordonnanz, und die Erben Josephinens erhielten 1818 ihre Bezahlung .... Jene Ordonnanz ist offenbar in jeder Beziehung null und nichtig, es müßten denn die beiden Charten von 1814 und 1830 nur Lügen seyn. Wir dem aber auch sey, so ward dem Staatsrath diese Sache vorgelegt, und trotz aller Bemühungen des Finanzministers, welcher die Bonaparte als des Rechts zu Reclamationen verlustig erklären wollte, erfolgte am 3 December eine Entscheidung des Inhalts, daß es sich in dieser Sache von politischen Fragen handle, worüber nur von den großen Staatsgewalten statuirt werden könne. In der nächsten Session werden die Kammern damit befaßt werden, und Frankreich wird dann zu entscheiden haben, ob es, nach Zurückrufung der Asche Napoleons aus ihrer Verbannung, das ihm von dem Verbannten anvertraute Pfand, mit dem Zwecke, den Bedürfnissen des Vaterlandes dadurch unter die Arme zu greifen, noch ferner zurückbehalten darf.“ _ Kannstatt, 8 Junius. Wir haben heute einen edlen Mann zu Grabe getragen. W. Zais starb den 5 d. in seinem 68sten Jahr. Er gehörte zu den seltnen Menschen, die durch ihren reich begabten Geist, ihr edles Herz und ihren Unternehmungsgeist, für die Gemeinde und das Land, in dem sie wirken, eine Quelle des Segens werden, die viele Jahre nach ihrem Tode noch fortfließt, und den spätesten Enkeln Labsal spendet. Vor dreißig bis vierzig Jahren legte er hier mit den Grundstein zu der Gewerbthätigkeit und Industrie der Stadt mit einer Türkischroth-Färberei; seinem Beispiel und seiner Aufmunterung folgten Viele nach, und Tausende von Händen bekamen Beschäftigung und Nahrung. Er war ein Freund seiner Mitbürger, und wo irgend einer Rath und Hülfe suchte, fa d er sie bei ihm. In der Ständeversammlung war er ein eifriger Verfechter des Gemeinwohls und ein freimüthiger Vertheidiger des Volks. Bei seinen Standesgenossen war er wegen seines hochgebildeten Geistes und seiner umfassenden Kenntnisse hochgeachtet. Die Kunst hatte an ihm einen enthusiasti chen Verehrer. Nach mancher bitteren Erfahrung in seinem thätigen Leben hinterläßt er ein schönes Etablissement, eine Baumwollspinnerei und Calicodruckerei, welche sich den bessern der Art in Deutschland beigesellen darf. – Die allgemeine Theilnahme und die Todtenfeier waren würdig des Entschlafenen. Das Spital der barmherzigen Schwestern zu Wien. Kürzlich erst von Wien zurückgekehrt, wo ich mich längere Zeit zum Behufe meiner weitern medicinischen Ausbildung aufhielt, und durch zufälliges Zusammentreffen mit einigen Anhängern der in der Kaiserstadt sehr tüchtig repräsentirten Homöopathie in diese neue Heilmethode tiefer eingeweiht wurde, fühle ich mich in letzterer Hinsicht insbesondere lebhaft gedrungen, das Wirken einer Anstalt, in der nach homöopathischen Grundsätzen behandelt wird, öffentlich anzuerkennen: ich meine nämlich das Spital der barmherzigen Schwestern. – Der genannte Orden ist seit dem Jahre 1832 durch die Vermittelung des Grafen von Coudenhove (weiland Domherr zu St. Stephan) aus Tyrol nach Wien verpflanzt worden. Sein Wirken besteht in unentgeltlicher Verpflegung von Kranken, ohne Unterschied der Religion, des Standes und Geschlechtes, theils in den eigenen Wohnungen der Kranken (wobei die Mehrzahl der Schwestern – es sind ihrer 90 – in Anspruch genommen ist), theils in dem in der Vorstadt Gumpendorf liegenden Spital, welches dem Orden selbst gehört, und erst in diesem Jahre durch die Mumificenz des Erzherzogs Maximilian von Este vergrößert wurde, so daß jetzt vier Säle mit fünfzig Betten, und überdieß noch sechs abgesonderte Zimmer für distinguirte Personen zur Aufnahme der Kranken bereit sind. Noch kein Besucher verließ das Haus, ohne durch die Eleganz und Zweckmäßigkeit der Einrichtung überrascht und erfreut zu seyn, welche das Spital bei seiner Erweiterung erhielt. Wasserleitungen gehen zur Erleichterung der Reinigung in beide Stockwerke, an den Zimmern sind geruchlose Retiraden angebracht, und zur ebenen Erde befindet sich ein sehr wohl eingerichtetes Badezimmer mit allen Apparaten zu Douche-, Tropf- und Regenbädern. An der Rückseite des Hauses ist ein schöner Garten mit Küchengewächsen und Obstbäumen, und hinter diesen befindet sich ein Maierhof, aus welchem die Anstalt ihre ökonomischen Bedürfnisse zieht. Ebendaselbst befindet sich auch eine Sectionskammer. Mehr aber als durch dieses Alles wird das Interesse eines Fremden rege gemacht durch die Musterhaftigkeit der Krankenpflege, und man findet gewiß nur in dem Spitale dieses achtungswerthen Ordens eine solche Reinlichkeit, Pünktlichkeit und zarte Sorgfalt gegen die Kranken, und eine solche Selbstverläugnung und Aufopferung sich ihrem Nebenmenschen wohlthätig zu zeigen. Die Behandlung der in das Spital aufgenommenen Kranken, wie auch der ambulatorischen Patienten, die sich in sehr großer Zahl an zwei dazu bestimmten Tagen der Woche einfinden, geschieht seit dem Jahre 1836, in welchem das früher bestandene Verbot der Homöopathie in den österreichischen Staaten aufgehoben wurde, durchaus homöopathisch, zu welchem Zwecke auch eine homöopathische wohleingerichtete Apotheke

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 170. Augsburg, 18. Juni 1840, S. 1358. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_170_18400618/14>, abgerufen am 22.11.2024.