Allgemeine Zeitung. Nr. 149. Augsburg, 28. Mai 1840.meiner Grundansicht oder Wunsch so entgegen,! wie es wohl oberflächlich scheinen möchte; denn er sagt ausdrücklich, die deutsche Nation sey bei dieser großen Allianz keineswegs ignorirt oder zurückgestellt, "da sie vielmehr des Vorzugs genieße, zwei Mächte als Repräsentanten darin zu zählen, deren Macht hauptsächlich in Deutschland begründet sey." Nun diese Repräsentation, die er in der Natur der Sache, in der Wirklichkeit zugibt und rühmt, habe ich nur in Form, Worten und Vollmacht ausgedrückt gewünscht. Was die Frage von der Befugniß betrifft, so hat der Ausschußbericht vollkommen Recht, zu sagen: "Wenigstens hat diese hohe Kammer bisher, in verschiedenen vorgekommenen Fällen, jene Frage factisch verneinend beantwortet. -" Ich wäre sehr kurzsichtig gewesen, wenn ich dieß mal irgend etwas Anderes erwartet hätte. Auf der andern Seite werden deutsche Stände ihre Befugnisse, die ganze Bedeutung des Petitionsrechts, ihre deutsche Nationalität, so leicht nicht aufgeben, so wenig, als ich meine Ueberzeugung zu ändern vermag, daß vernünftige Stände in ihrer natürlichen Wirksamkeit das beste Palladium der fürstlichen Würde und unserer Dynastien zweiter Ordnung und Macht durch Zeiten und Jahrhunderte seyn werden. Und ferner, daß solche Kammern bestimmt sind, in jeder Beziehung, die Schule, das Seminar von Geschäftsmännern und Staatsleuten zu werden. Zählen Sie nur rückwärts, wie viele oberste Staatsbeamten allein zu München direct schon aus den dortigen Kammern hervorgegangen sind! Man hat hier und anderwärts die Behandlung politischer Fragen mit sehr schwachen Gründen oder Waffen bekämpft; man hat das Petionsrecht, die Verantwortlichkeit der obersten Staatsbeamten, die eidliche Berücksichtigung des allgemeinen Wohls, gewisse Paragraphen der Schlußacte einseitig und willkürlich eingeengt, und ausgelegt. Die meisten solcher Einwendungen zerfielen schon vor den alten lateinischen Worten: wo das Gesetz nicht unterscheidet, ist es nicht an uns zu unterscheiden. Mit Bekämpfung will und kann ich mich hier jetzt nicht weiter befassen. Die wahren und ächten Gründe der Abneigung und Verweigerung hat man aber vielleicht aus Höflichkeit verschwiegen. Sie sind: 1) daß, wie in andern großen Staaten nur zu sehr der Fall ist, zweite Kammern, oder das demokratische Element in denselben, den andern Gewalten über den Kopf wachsen würden; 2) daß wir eine Menge üppiger Plaudereien hören und die Zeit damit verderben würden! Den letzten kann ich im voraus nicht ganz in Abrede stellen. Der verständige deutsche Sinn, die Zeit, die steigende Bildung, wird sie schon in die gehörigen Schranken weisen. Auch im englischen Parlament wird bisweilen Unsinn gesprochen, bisweilen Schädliches geäußert. Was das andere Uebel betrifft, dafür ist eben die Bundesverfassung da; so heilsam, so wirksam - die Fehler und Uebergriffe der Einzelnen zu stören. Käme es zu den Extremen, wo dieser Förderalism nicht mehr fruchtet, so möchte schwerlich der Landesfürst in seinem Palaste mehr sicher, noch wir hier versammelt seyn. Daß ich auf der Erde sehr schwarz sehe, verberge ich nicht. Viele Uebel haben zu tiefe Wurzeln gefaßt, als daß man anders, als mit Wünschen sie beseitigen könnte. Ich zähle es jedoch zu den möglichen europäischen Heilmitteln, daß von Deutschland das rechte Maaß ausgehe, von Verständigung, Eintracht und Energie! Und davon ist die Vorbedingung ein besserer Zusammenhang unseres politischen Wesens!" Da eine weitere Bemerkung nicht erfolgte, so eröffnete das Präsidium die Abstimmung. Die Frage: beschließt die Kammer, dem Antrage Folge zu geben? wird einstimmig verneint. Hamburg, 22 Mai. Die Zahl der Hannoveraner, welche vorigen Dienstag hier waren, belief sich auf etwa 150. Sie kamen großentheils von Stade mit dem Dampfschiffe Primus (welches zu diesem Endzwecke dorthin gegangen war) und stiegen in Nienstädten bei Jacob ab. Dort hielten sie ihre Versammlung und ihr Mittagsmahl, kamen aber zum Theater hieher, wo sie Tichatschek als Masaniello sahen, da die Stumme von Portici, wie man sagt, auf ihre Veranlassung gegeben wurde. Am andern Morgen fuhren sie mit demselben Dampfschiffe zurück. Dr. Freudentheil war auch dabei. Preußen. Die Münchener historisch-politischen Blätter theilen Folgendes auf das Immediatgesuch des Posener Clerus vom 20 Jan. d. J. erfolgte Cabinetsschreiben mit: "Den Geistlichen Sucharski, Kuntak und Perzynski erwiedere Ich auf ihre Eingabe vom 20 d. M., in welcher sie sich ungebührlicher Weise als Deputirte der katholischen Geistlichkeit der Erzdiöcesen Gnesen und Posen bezeichnen, daß Ich den Bescheid bestätige, den sie durch den Minister der geistlichen Angelegenheiten auf ihre Verwendung für die Rückkehr des Erzbischofs v. Dunin in seine Diöcese erhalten haben. Die wegen Einsegnung der gemischten Ehen in den Diöcesen Gnesen und Posen bestandene Praxis, worüber der Erzbischof v. Dunin, als Capitularverweser, am 20 Jan. 1830, ein amtliches Zeugniß ausgestellt hat, beruhen auf einem Gesetze des Königreichs Polen, und ist in einer Reihe von fast 70 Jahren mit Erhaltung der Eintracht unter den verschiedenen Glaubensverwandten beobachtet worden, bis der Erzbischof v. Dunin mit Uebertretung der Gesetze, mit Verletzung seines Mir geleisteten Eides und Meiner landesherrlichen Autorität, diese Eintracht zu stören sich unterfing. So lange er in seiner sträflichen Auflehnung beharrt, und auf die an ihn ergangenen Anforderungen zu seiner Pflicht nicht zurückkehrt, so lange muß es bei dem wider ihn angeordneten Verfahren sein Bewenden haben, welches Ich den Geistlichen auf ihre Verwendung eröffne, indem Ich ihnen zugleich über die geflissentliche Entstellung der Wahrheit, namentlich über die frevelhafte Angabe, als ob Ich die katholische Religion mit Entsagung aller Meiner Souveränetätsrechte durch die feierlichsten Tractate garantirt habe, Mein ernstliches Mißfallen zu erkennen gebe. Meine katholischen Unterthanen werden sich jederzeit auch für ihren Glauben Meines wirksamsten Schutzes zu erfreuen haben, niemals aber werde Ich dulden, daß die Religion von der Geistlichkeit und ihren Obern mit Antastung Meiner Souveränetätsrechte gemißbraucht werde. Berlin, den 8 Febr. 1840. (Gez.) Friedrich Wilhelm. An den Geistlichen Sucharski in Gnesen." Oesterreich. Wien, 23 Mai. Der englische Botschafter am hiesigen Hofe, Baron de Beauvale, ist in Folge der Uebersetzung seines Gichtleidens auf die edleren Theile des Körpers sehr bedenklich erkrankt. - Der Staatsrath Baron v. Ottenfels, welcher gewöhnlich während der Abwesenheit des Staatskanzlers Fürsten von Metternich mit Leitung der Geschäfte der Staatskanzlei beauftragt ist, ist dieser Tage schon nach Karlsbad abgegangen, um im nächsten Monat, mit dessen Schluß Fürst Metternich eine Besuchsreise nach Böhmen machen wird, hieher zurückzukehren - Schon seit einigen Jahren bemerkt man hier eine auffallende Zunahme im Reiseverkehr, wozu gewiß die fortschreitende Dampfschifffahrts-Verbindung auf der Donau wesentlich beiträgt. Gegenwärtig ist der Zufluß von fremden Reisenden so außerordentlich, daß häufig der Fall vorkommt, daß neu Angekommene in keinem der hiesigen zahlreichen Gasthöfe Unterkommen finden, solches vielmehr in den benachbarten Ortschaften meiner Grundansicht oder Wunsch so entgegen,! wie es wohl oberflächlich scheinen möchte; denn er sagt ausdrücklich, die deutsche Nation sey bei dieser großen Allianz keineswegs ignorirt oder zurückgestellt, „da sie vielmehr des Vorzugs genieße, zwei Mächte als Repräsentanten darin zu zählen, deren Macht hauptsächlich in Deutschland begründet sey.“ Nun diese Repräsentation, die er in der Natur der Sache, in der Wirklichkeit zugibt und rühmt, habe ich nur in Form, Worten und Vollmacht ausgedrückt gewünscht. Was die Frage von der Befugniß betrifft, so hat der Ausschußbericht vollkommen Recht, zu sagen: „Wenigstens hat diese hohe Kammer bisher, in verschiedenen vorgekommenen Fällen, jene Frage factisch verneinend beantwortet. –“ Ich wäre sehr kurzsichtig gewesen, wenn ich dieß mal irgend etwas Anderes erwartet hätte. Auf der andern Seite werden deutsche Stände ihre Befugnisse, die ganze Bedeutung des Petitionsrechts, ihre deutsche Nationalität, so leicht nicht aufgeben, so wenig, als ich meine Ueberzeugung zu ändern vermag, daß vernünftige Stände in ihrer natürlichen Wirksamkeit das beste Palladium der fürstlichen Würde und unserer Dynastien zweiter Ordnung und Macht durch Zeiten und Jahrhunderte seyn werden. Und ferner, daß solche Kammern bestimmt sind, in jeder Beziehung, die Schule, das Seminar von Geschäftsmännern und Staatsleuten zu werden. Zählen Sie nur rückwärts, wie viele oberste Staatsbeamten allein zu München direct schon aus den dortigen Kammern hervorgegangen sind! Man hat hier und anderwärts die Behandlung politischer Fragen mit sehr schwachen Gründen oder Waffen bekämpft; man hat das Petionsrecht, die Verantwortlichkeit der obersten Staatsbeamten, die eidliche Berücksichtigung des allgemeinen Wohls, gewisse Paragraphen der Schlußacte einseitig und willkürlich eingeengt, und ausgelegt. Die meisten solcher Einwendungen zerfielen schon vor den alten lateinischen Worten: wo das Gesetz nicht unterscheidet, ist es nicht an uns zu unterscheiden. Mit Bekämpfung will und kann ich mich hier jetzt nicht weiter befassen. Die wahren und ächten Gründe der Abneigung und Verweigerung hat man aber vielleicht aus Höflichkeit verschwiegen. Sie sind: 1) daß, wie in andern großen Staaten nur zu sehr der Fall ist, zweite Kammern, oder das demokratische Element in denselben, den andern Gewalten über den Kopf wachsen würden; 2) daß wir eine Menge üppiger Plaudereien hören und die Zeit damit verderben würden! Den letzten kann ich im voraus nicht ganz in Abrede stellen. Der verständige deutsche Sinn, die Zeit, die steigende Bildung, wird sie schon in die gehörigen Schranken weisen. Auch im englischen Parlament wird bisweilen Unsinn gesprochen, bisweilen Schädliches geäußert. Was das andere Uebel betrifft, dafür ist eben die Bundesverfassung da; so heilsam, so wirksam – die Fehler und Uebergriffe der Einzelnen zu stören. Käme es zu den Extremen, wo dieser Förderalism nicht mehr fruchtet, so möchte schwerlich der Landesfürst in seinem Palaste mehr sicher, noch wir hier versammelt seyn. Daß ich auf der Erde sehr schwarz sehe, verberge ich nicht. Viele Uebel haben zu tiefe Wurzeln gefaßt, als daß man anders, als mit Wünschen sie beseitigen könnte. Ich zähle es jedoch zu den möglichen europäischen Heilmitteln, daß von Deutschland das rechte Maaß ausgehe, von Verständigung, Eintracht und Energie! Und davon ist die Vorbedingung ein besserer Zusammenhang unseres politischen Wesens!“ Da eine weitere Bemerkung nicht erfolgte, so eröffnete das Präsidium die Abstimmung. Die Frage: beschließt die Kammer, dem Antrage Folge zu geben? wird einstimmig verneint. Hamburg, 22 Mai. Die Zahl der Hannoveraner, welche vorigen Dienstag hier waren, belief sich auf etwa 150. Sie kamen großentheils von Stade mit dem Dampfschiffe Primus (welches zu diesem Endzwecke dorthin gegangen war) und stiegen in Nienstädten bei Jacob ab. Dort hielten sie ihre Versammlung und ihr Mittagsmahl, kamen aber zum Theater hieher, wo sie Tichatschek als Masaniello sahen, da die Stumme von Portici, wie man sagt, auf ihre Veranlassung gegeben wurde. Am andern Morgen fuhren sie mit demselben Dampfschiffe zurück. Dr. Freudentheil war auch dabei. Preußen. Die Münchener historisch-politischen Blätter theilen Folgendes auf das Immediatgesuch des Posener Clerus vom 20 Jan. d. J. erfolgte Cabinetsschreiben mit: „Den Geistlichen Sucharski, Kuntak und Perzynski erwiedere Ich auf ihre Eingabe vom 20 d. M., in welcher sie sich ungebührlicher Weise als Deputirte der katholischen Geistlichkeit der Erzdiöcesen Gnesen und Posen bezeichnen, daß Ich den Bescheid bestätige, den sie durch den Minister der geistlichen Angelegenheiten auf ihre Verwendung für die Rückkehr des Erzbischofs v. Dunin in seine Diöcese erhalten haben. Die wegen Einsegnung der gemischten Ehen in den Diöcesen Gnesen und Posen bestandene Praxis, worüber der Erzbischof v. Dunin, als Capitularverweser, am 20 Jan. 1830, ein amtliches Zeugniß ausgestellt hat, beruhen auf einem Gesetze des Königreichs Polen, und ist in einer Reihe von fast 70 Jahren mit Erhaltung der Eintracht unter den verschiedenen Glaubensverwandten beobachtet worden, bis der Erzbischof v. Dunin mit Uebertretung der Gesetze, mit Verletzung seines Mir geleisteten Eides und Meiner landesherrlichen Autorität, diese Eintracht zu stören sich unterfing. So lange er in seiner sträflichen Auflehnung beharrt, und auf die an ihn ergangenen Anforderungen zu seiner Pflicht nicht zurückkehrt, so lange muß es bei dem wider ihn angeordneten Verfahren sein Bewenden haben, welches Ich den Geistlichen auf ihre Verwendung eröffne, indem Ich ihnen zugleich über die geflissentliche Entstellung der Wahrheit, namentlich über die frevelhafte Angabe, als ob Ich die katholische Religion mit Entsagung aller Meiner Souveränetätsrechte durch die feierlichsten Tractate garantirt habe, Mein ernstliches Mißfallen zu erkennen gebe. Meine katholischen Unterthanen werden sich jederzeit auch für ihren Glauben Meines wirksamsten Schutzes zu erfreuen haben, niemals aber werde Ich dulden, daß die Religion von der Geistlichkeit und ihren Obern mit Antastung Meiner Souveränetätsrechte gemißbraucht werde. Berlin, den 8 Febr. 1840. (Gez.) Friedrich Wilhelm. An den Geistlichen Sucharski in Gnesen.“ Oesterreich. Wien, 23 Mai. Der englische Botschafter am hiesigen Hofe, Baron de Beauvale, ist in Folge der Uebersetzung seines Gichtleidens auf die edleren Theile des Körpers sehr bedenklich erkrankt. – Der Staatsrath Baron v. Ottenfels, welcher gewöhnlich während der Abwesenheit des Staatskanzlers Fürsten von Metternich mit Leitung der Geschäfte der Staatskanzlei beauftragt ist, ist dieser Tage schon nach Karlsbad abgegangen, um im nächsten Monat, mit dessen Schluß Fürst Metternich eine Besuchsreise nach Böhmen machen wird, hieher zurückzukehren – Schon seit einigen Jahren bemerkt man hier eine auffallende Zunahme im Reiseverkehr, wozu gewiß die fortschreitende Dampfschifffahrts-Verbindung auf der Donau wesentlich beiträgt. 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Was die Frage von der Befugniß betrifft, so hat der Ausschußbericht vollkommen Recht, zu sagen: „Wenigstens hat diese hohe Kammer bisher, in verschiedenen vorgekommenen Fällen, jene Frage factisch verneinend beantwortet. –“ Ich wäre sehr kurzsichtig gewesen, wenn ich dieß mal irgend etwas Anderes erwartet hätte. Auf der andern Seite werden deutsche Stände ihre Befugnisse, die ganze Bedeutung des Petitionsrechts, ihre deutsche Nationalität, so leicht nicht aufgeben, so wenig, als ich meine Ueberzeugung zu ändern vermag, daß vernünftige Stände in ihrer natürlichen Wirksamkeit das beste Palladium der fürstlichen Würde und unserer Dynastien zweiter Ordnung und Macht durch Zeiten und Jahrhunderte seyn werden. Und ferner, daß solche Kammern bestimmt sind, in jeder Beziehung, die Schule, das Seminar von Geschäftsmännern und Staatsleuten zu werden. Zählen Sie nur rückwärts, wie viele oberste Staatsbeamten allein zu München direct schon aus den dortigen Kammern hervorgegangen sind! Man hat hier und anderwärts die Behandlung politischer Fragen mit sehr schwachen Gründen oder Waffen bekämpft; man hat das Petionsrecht, die Verantwortlichkeit der obersten Staatsbeamten, die eidliche Berücksichtigung des allgemeinen Wohls, gewisse Paragraphen der Schlußacte einseitig und willkürlich eingeengt, und ausgelegt. Die meisten solcher Einwendungen zerfielen schon vor den alten lateinischen Worten: wo das Gesetz nicht unterscheidet, ist es nicht an uns zu unterscheiden. Mit Bekämpfung will und kann ich mich hier jetzt nicht weiter befassen. Die wahren und ächten Gründe der Abneigung und Verweigerung hat man aber vielleicht aus Höflichkeit verschwiegen. Sie sind: 1) daß, wie in andern großen Staaten nur zu sehr der Fall ist, zweite Kammern, oder das demokratische Element in denselben, den andern Gewalten über den Kopf wachsen würden; 2) daß wir eine Menge üppiger Plaudereien hören und die Zeit damit verderben würden! Den letzten kann ich im voraus nicht ganz in Abrede stellen. Der verständige deutsche Sinn, die Zeit, die steigende Bildung, wird sie schon in die gehörigen Schranken weisen. Auch im englischen Parlament wird bisweilen Unsinn gesprochen, bisweilen Schädliches geäußert. Was das andere Uebel betrifft, dafür ist eben die Bundesverfassung da; so heilsam, so wirksam – die Fehler und Uebergriffe der Einzelnen zu stören. Käme es zu den Extremen, wo dieser Förderalism nicht mehr fruchtet, so möchte schwerlich der Landesfürst in seinem Palaste mehr sicher, noch wir hier versammelt seyn. Daß ich auf der Erde sehr schwarz sehe, verberge ich nicht. Viele Uebel haben zu tiefe Wurzeln gefaßt, als daß man anders, als mit Wünschen sie beseitigen könnte. Ich zähle es jedoch zu den möglichen europäischen Heilmitteln, daß von Deutschland das rechte Maaß ausgehe, von Verständigung, Eintracht und Energie! Und davon ist die Vorbedingung ein besserer Zusammenhang unseres politischen Wesens!“ Da eine weitere Bemerkung nicht erfolgte, so eröffnete das Präsidium die Abstimmung. Die Frage: beschließt die Kammer, dem Antrage Folge zu geben? wird einstimmig verneint.</p> </div><lb/> <div n="2"> <byline> <gap reason="insignificant" unit="chars" quantity="1"/> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Hamburg,</hi> 22 Mai.</dateline> <p> Die Zahl der Hannoveraner, welche vorigen Dienstag hier waren, belief sich auf etwa 150. Sie kamen großentheils von Stade mit dem Dampfschiffe Primus (welches zu diesem Endzwecke dorthin gegangen war) und stiegen in Nienstädten bei Jacob ab. Dort hielten sie ihre Versammlung und ihr Mittagsmahl, kamen aber zum Theater hieher, wo sie Tichatschek als Masaniello sahen, da die Stumme von Portici, wie man sagt, auf ihre Veranlassung gegeben wurde. Am andern Morgen fuhren sie mit demselben Dampfschiffe zurück. 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Dunin, als Capitularverweser, am 20 Jan. 1830, ein amtliches Zeugniß ausgestellt hat, beruhen auf einem Gesetze des Königreichs Polen, und ist in einer Reihe von fast 70 Jahren mit Erhaltung der Eintracht unter den verschiedenen Glaubensverwandten beobachtet worden, bis der Erzbischof v. Dunin mit Uebertretung der Gesetze, mit Verletzung seines Mir geleisteten Eides und Meiner landesherrlichen Autorität, diese Eintracht zu stören sich unterfing. So lange er in seiner sträflichen Auflehnung beharrt, und auf die an ihn ergangenen Anforderungen zu seiner Pflicht nicht zurückkehrt, so lange muß es bei dem wider ihn angeordneten Verfahren sein Bewenden haben, welches Ich den Geistlichen auf ihre Verwendung eröffne, indem Ich ihnen zugleich über die geflissentliche Entstellung der Wahrheit, namentlich über die frevelhafte Angabe, als ob Ich die katholische Religion mit Entsagung aller Meiner Souveränetätsrechte durch die feierlichsten Tractate garantirt habe, Mein ernstliches Mißfallen zu erkennen gebe. Meine katholischen Unterthanen werden sich jederzeit auch für ihren Glauben Meines wirksamsten Schutzes zu erfreuen haben, niemals aber werde Ich dulden, daß die Religion von der Geistlichkeit und ihren Obern mit Antastung Meiner Souveränetätsrechte gemißbraucht werde. Berlin, den 8 Febr. 1840. (Gez.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm</hi>. 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meiner Grundansicht oder Wunsch so entgegen,! wie es wohl oberflächlich scheinen möchte; denn er sagt ausdrücklich, die deutsche Nation sey bei dieser großen Allianz keineswegs ignorirt oder zurückgestellt, „da sie vielmehr des Vorzugs genieße, zwei Mächte als Repräsentanten darin zu zählen, deren Macht hauptsächlich in Deutschland begründet sey.“ Nun diese Repräsentation, die er in der Natur der Sache, in der Wirklichkeit zugibt und rühmt, habe ich nur in Form, Worten und Vollmacht ausgedrückt gewünscht. Was die Frage von der Befugniß betrifft, so hat der Ausschußbericht vollkommen Recht, zu sagen: „Wenigstens hat diese hohe Kammer bisher, in verschiedenen vorgekommenen Fällen, jene Frage factisch verneinend beantwortet. –“ Ich wäre sehr kurzsichtig gewesen, wenn ich dieß mal irgend etwas Anderes erwartet hätte. Auf der andern Seite werden deutsche Stände ihre Befugnisse, die ganze Bedeutung des Petitionsrechts, ihre deutsche Nationalität, so leicht nicht aufgeben, so wenig, als ich meine Ueberzeugung zu ändern vermag, daß vernünftige Stände in ihrer natürlichen Wirksamkeit das beste Palladium der fürstlichen Würde und unserer Dynastien zweiter Ordnung und Macht durch Zeiten und Jahrhunderte seyn werden. Und ferner, daß solche Kammern bestimmt sind, in jeder Beziehung, die Schule, das Seminar von Geschäftsmännern und Staatsleuten zu werden. Zählen Sie nur rückwärts, wie viele oberste Staatsbeamten allein zu München direct schon aus den dortigen Kammern hervorgegangen sind! Man hat hier und anderwärts die Behandlung politischer Fragen mit sehr schwachen Gründen oder Waffen bekämpft; man hat das Petionsrecht, die Verantwortlichkeit der obersten Staatsbeamten, die eidliche Berücksichtigung des allgemeinen Wohls, gewisse Paragraphen der Schlußacte einseitig und willkürlich eingeengt, und ausgelegt. Die meisten solcher Einwendungen zerfielen schon vor den alten lateinischen Worten: wo das Gesetz nicht unterscheidet, ist es nicht an uns zu unterscheiden. Mit Bekämpfung will und kann ich mich hier jetzt nicht weiter befassen. Die wahren und ächten Gründe der Abneigung und Verweigerung hat man aber vielleicht aus Höflichkeit verschwiegen. Sie sind: 1) daß, wie in andern großen Staaten nur zu sehr der Fall ist, zweite Kammern, oder das demokratische Element in denselben, den andern Gewalten über den Kopf wachsen würden; 2) daß wir eine Menge üppiger Plaudereien hören und die Zeit damit verderben würden! Den letzten kann ich im voraus nicht ganz in Abrede stellen. Der verständige deutsche Sinn, die Zeit, die steigende Bildung, wird sie schon in die gehörigen Schranken weisen. Auch im englischen Parlament wird bisweilen Unsinn gesprochen, bisweilen Schädliches geäußert. Was das andere Uebel betrifft, dafür ist eben die Bundesverfassung da; so heilsam, so wirksam – die Fehler und Uebergriffe der Einzelnen zu stören. Käme es zu den Extremen, wo dieser Förderalism nicht mehr fruchtet, so möchte schwerlich der Landesfürst in seinem Palaste mehr sicher, noch wir hier versammelt seyn. Daß ich auf der Erde sehr schwarz sehe, verberge ich nicht. Viele Uebel haben zu tiefe Wurzeln gefaßt, als daß man anders, als mit Wünschen sie beseitigen könnte. Ich zähle es jedoch zu den möglichen europäischen Heilmitteln, daß von Deutschland das rechte Maaß ausgehe, von Verständigung, Eintracht und Energie! Und davon ist die Vorbedingung ein besserer Zusammenhang unseres politischen Wesens!“ Da eine weitere Bemerkung nicht erfolgte, so eröffnete das Präsidium die Abstimmung. Die Frage: beschließt die Kammer, dem Antrage Folge zu geben? wird einstimmig verneint.
_ Hamburg, 22 Mai. Die Zahl der Hannoveraner, welche vorigen Dienstag hier waren, belief sich auf etwa 150. Sie kamen großentheils von Stade mit dem Dampfschiffe Primus (welches zu diesem Endzwecke dorthin gegangen war) und stiegen in Nienstädten bei Jacob ab. Dort hielten sie ihre Versammlung und ihr Mittagsmahl, kamen aber zum Theater hieher, wo sie Tichatschek als Masaniello sahen, da die Stumme von Portici, wie man sagt, auf ihre Veranlassung gegeben wurde. Am andern Morgen fuhren sie mit demselben Dampfschiffe zurück. Dr. Freudentheil war auch dabei.
Preußen.
Die Münchener historisch-politischen Blätter theilen Folgendes auf das Immediatgesuch des Posener Clerus vom 20 Jan. d. J. erfolgte Cabinetsschreiben mit: „Den Geistlichen Sucharski, Kuntak und Perzynski erwiedere Ich auf ihre Eingabe vom 20 d. M., in welcher sie sich ungebührlicher Weise als Deputirte der katholischen Geistlichkeit der Erzdiöcesen Gnesen und Posen bezeichnen, daß Ich den Bescheid bestätige, den sie durch den Minister der geistlichen Angelegenheiten auf ihre Verwendung für die Rückkehr des Erzbischofs v. Dunin in seine Diöcese erhalten haben. Die wegen Einsegnung der gemischten Ehen in den Diöcesen Gnesen und Posen bestandene Praxis, worüber der Erzbischof v. Dunin, als Capitularverweser, am 20 Jan. 1830, ein amtliches Zeugniß ausgestellt hat, beruhen auf einem Gesetze des Königreichs Polen, und ist in einer Reihe von fast 70 Jahren mit Erhaltung der Eintracht unter den verschiedenen Glaubensverwandten beobachtet worden, bis der Erzbischof v. Dunin mit Uebertretung der Gesetze, mit Verletzung seines Mir geleisteten Eides und Meiner landesherrlichen Autorität, diese Eintracht zu stören sich unterfing. So lange er in seiner sträflichen Auflehnung beharrt, und auf die an ihn ergangenen Anforderungen zu seiner Pflicht nicht zurückkehrt, so lange muß es bei dem wider ihn angeordneten Verfahren sein Bewenden haben, welches Ich den Geistlichen auf ihre Verwendung eröffne, indem Ich ihnen zugleich über die geflissentliche Entstellung der Wahrheit, namentlich über die frevelhafte Angabe, als ob Ich die katholische Religion mit Entsagung aller Meiner Souveränetätsrechte durch die feierlichsten Tractate garantirt habe, Mein ernstliches Mißfallen zu erkennen gebe. Meine katholischen Unterthanen werden sich jederzeit auch für ihren Glauben Meines wirksamsten Schutzes zu erfreuen haben, niemals aber werde Ich dulden, daß die Religion von der Geistlichkeit und ihren Obern mit Antastung Meiner Souveränetätsrechte gemißbraucht werde. Berlin, den 8 Febr. 1840. (Gez.) Friedrich Wilhelm. An den Geistlichen Sucharski in Gnesen.“
Oesterreich.
_ Wien, 23 Mai. Der englische Botschafter am hiesigen Hofe, Baron de Beauvale, ist in Folge der Uebersetzung seines Gichtleidens auf die edleren Theile des Körpers sehr bedenklich erkrankt. – Der Staatsrath Baron v. Ottenfels, welcher gewöhnlich während der Abwesenheit des Staatskanzlers Fürsten von Metternich mit Leitung der Geschäfte der Staatskanzlei beauftragt ist, ist dieser Tage schon nach Karlsbad abgegangen, um im nächsten Monat, mit dessen Schluß Fürst Metternich eine Besuchsreise nach Böhmen machen wird, hieher zurückzukehren – Schon seit einigen Jahren bemerkt man hier eine auffallende Zunahme im Reiseverkehr, wozu gewiß die fortschreitende Dampfschifffahrts-Verbindung auf der Donau wesentlich beiträgt. Gegenwärtig ist der Zufluß von fremden Reisenden so außerordentlich, daß häufig der Fall vorkommt, daß neu Angekommene in keinem der hiesigen zahlreichen Gasthöfe Unterkommen finden, solches vielmehr in den benachbarten Ortschaften
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
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