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Allgemeine Zeitung. Nr. 149. Augsburg, 28. Mai 1840.

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Länge die Zustimmung der Kammern haben dürfte. - Die Ungunst, in welcher eine Zeit lang Privatunternehmungen von Eisenbahnen beim Publicum gestanden haben, scheint sich einigermaßen zu mindern, wenigstens sind die Concessionäre der vor einem Jahr aufgegebenen Sambre- und Maas-Eisenbahn bei der Repräsentantenkammer mit einer Vorstellung eingekommen, worin sie sich anheischig machen, das Project dieser Bahn wieder aufzunehmen, wenn der Staat ihnen nur einen Ertrag von drei Procent des Capitals (zwölf Millionen) garantiren wollte. Die Centralsection der Kammer hat sich in ihrem Bericht über diesen Antrag zu dessen Gunsten geäußert, und die Kammer darauf die Vorstellung an den Minister der öffentlichen Bauten verwiesen. Es knüpfen sich große industrielle Interessen an die Ausführung dieser Bahn, daher sie sehr zu wünschen ist; was indessen die verlangte Garantie von drei Procent betrifft, so drängt sich dabei die Bemerkung auf, daß einstweilen die vom Staate gebaute Eisenbahn noch keinen Reinertrag von drei Procent abwirft.

Preußen.

Vielfach ist schon darüber gesprochen worden, ob und wie wohl das jetzige strengere Verfahren der katholischen Geistlichkeit auf das statistische Verhältniß der gemischten Ehen und der Uebertritte von einer Kirche zur andern einwirken mag. Nachstehendes ist eine nach amtlichen Notizen (im ostpreußischen Provincialkirchenblatt) zusammengestellte Uebersicht dieses Verhältnisses, wie es sich am Schlusse des vorigen Jahrs in den vier Regierungsbezirken Danzig, Gumbinnen, Königsberg und Marienwerder der Provinz Preußen gezeigt hat: gemischte Ehen wurden geschlossen im J. 1832 10; 1833 12; 1834 17; 1835 17; 1836 20; 1837 33; 1838 85 und 1839 166. Von der sehr großen Anzahl des zuletzt genannten Jahrs wurden nur vier von katholischen, die übrigen sämmtlich von evangelischen Pfarrern, nach vorher erfolgtem Consistorialconsens, eingesegnet. In derselben Provinz fanden im J. 1839 folgende Uebertritte von einer Kirche zur andern statt: von der evangelischen zur katholischen Confession, im Regierungsbezirk Danzig 13 Erwachsene, 48 Kinder; im Regierungsbezirk Gumbinnen 4 Erwachsene, 7 Kinder; im Regierungsbezirk Königsberg 29 Erwachsene, 31 Kinder; im Regierungsbezirk Marienwerder 35 Erwachsene, 39 Kinder; zusammen also 206 Personen. Von der katholischen zur evangelischen Confession traten dagegen über: im Regierungsbezirk Danzig 33 Erwachsene, 191 Kinder; im Regierungsbezirk Gumbinnen 4 Erwachsene 28 Kinder; im Regierungsbezirk Königsbezirk 17 Erwachsene, 116 Kinder; im Regierungsbezirk Marienwerder 45 Erwachsene, 113 Kinder; zusammen also 547 Personen, wonach die evangelische einen um 341 Personen größern Zuwachs durch Convertiten erhalten hat, als die katholische Confession. In demselben Zeitraum (1839) sind in der Provinz Preußen 24 Juden zur christlichen Kirche der einen oder der andern Confession übergetreten.

[2085]

Serbien.

Von der wallachisch-serbischen Gränze April *) Seit dem Contre-Revolutions-Versuche in Serbien und der hierauf erfolgten Resignation des Fürsten Milosch haben mehrere Zeitungen, wie namentlich die Allg. Zeitung, über den innern Zustand Serbiens manche interessante Berichte geliefert, die jedoch in manch wesentlicher Beziehung mangelhafte waren. - Es wird daher nicht unwillkommen seyn, eine getreue Schilderung des serbischen Staatslebens zu erhalten, welcher Aufgabe ich mich - gestützt auf die Aussage solcher Personen, die das Vertrauen beider nach dem Sturze des Fürsten Milosch entstandenen politischen Parteien unter den serbischen Primaten genießen und die Zwecke beider kennen - hiemit unterziehe. - Die Beweggründe, welche die Parteien gebildet, sind nicht sowohl die Neigung einerseits, die alte Ordnung wieder herzustellen oder die andererseits die neue Ordnung zu wahren und zu erhalten - nein! denn beide Parteien gaben unzweideutige Beweise von ihrer dießfälligen Uebereinstimmung dadurch, daß man von keinem Beamten oder Primaten weder direct noch indirect einen Wunsch für die alte unter dem Fürsten Milosch bestandene Ordnung vernehmen konnte. - Der Grund der Entstehung der Parteien liegt gründlicher Beobachtung und nachfolgender getreuer Darstellung gemäß nur in der Frage: ob in Serbien die Erblichkeit der Fürstenwürde fortbestehen oder aufhören soll. - Die sogenannte Partei des Hrn. Jephrem, Bruders des Fürsten Milosch, ist natürlich für den Fortbestand der Erblichkeit; dagegen die Partei des Hrn. Wucsitsch für Abschaffung derselben. Folgende Umstände werden die auf vorstehende Frage Bezug nehmenden Handlungen dieser beiden Primaten näher entwickeln und in den Stand setzen, die Motive hiezu nach ihrem Werthe und somit den Grad der vorgeschützten Vaterlandsliebe zu erkennen. - Noch im Jahre 1835, als durch den Umsturz der in demselben Jahre im Wege des Vertrages entstandenen, zwei Monate nur gedauerten Verfassung, den Beamten und Primaten Serbiens die Hoffnung benommen wurde, eine gesetzliche Ordnung in Serbien bald eingeführt zu sehen, stellte sich Hr. Wucsitsch an die Spitze einiger Unzufriedenen in der Absicht, im Geheimen durch fremden Einfluß gegen den Fürsten Milosch zu wirken und ihm die unumschränkte Gewalt um jeden Preis zu entreißen. - Allein bald sah er mit seinen Gehülfen: Simitsch, Petroniewitsch und mehrern andern ein, daß bei der Pforte sowohl, als auch am russischen Hofe gegen ihren Herrn wenig auszurichten sey. Wenn man den Versicherungen jener Personen, die in das Geheimniß eingeweiht waren, Glauben schenken darf, so soll namentlich Rußland diese Demonstrationen anfangs mit Unwillen zurückgewiesen und die Beschwerdeführer zur Ruhe verwiesen haben. - Außerdem aber schien deren Ansehen auch in der Nation sehr unbedeutend zu seyn, und ungeachtet mancher Mißgriffe des Fürsten Milosch, welche sie jubelnd begrüßten, wollte es ihnen dennoch durchaus nicht gelingen, ihren Anhang so zu vermehren, um ihre Absicht in Serbien durch physische Gewalt zu erreichen. - Man sann daher immer auf neue Mittel, und so erkannte man bald, daß Alles darauf ankomme, den Hrn. Jephrem für die Wucsitsch'sche Partei zu gewinnen, da er nächst seinem Bruder Milosch den größten Einfluß sowohl im Volke als auch das größte Ansehen nach außen hatte, und überdieß die höchste Würde im Staatsdienste bekleidete. Er war nämlich zur Zeit des bekannten Besuches des Fürsten Milosch in Konstantinopel, während der Abwesenheit, Stellvertreter seines fürstlichen Bruders, und Wucsitsch versäumte keine Gelegenheit, Hrn. Jephrem den Druck der unumschränkten Regierungsweise Miloschs grell zu schildern und ihn für seine Plane zu gewinnen. Allein Jephrem blieb unerschütterlich auf dem Pfade der Treue, obwohl er in Hinsicht der Regierungsgrundsätze keineswegs mit seinem Bruder Milosch harmonirte. - Erst im Jahre 1837 gab eine unsanfte Behandlung, welche er von Milosch erfahren mußte, Hrn. Jephrem ernstlichen Anlaß, auf Mittel zu sinnen, wodurch der unumschränkten Gewalt seines Bruders gesetzliche Schranken gesetzt würden und sagte endlich Hrn. Wucsitsch und seiner Partei, die nichts weiter zu wünschen vorgaben, als ein das Verhältniß zwischen dem Fürsten und seinen Unterthanen genau bezeichnendes Grundgesetz zu erlangen seinen Beistand zu, in Folge dessen die Lage der Dinge gleich eine andere Wendung nahm. - Die Sendung des Fürsten Dolgoruki im Monat October 1837 und des nunmehr als Generalconsul in Serbien fungirenden Hrn. Waschcsenko im Anfange des Jahrs 1838 nach Serbien, und das im Monat Februar 1839 promulgirte gegenwärtig in Serbien geltende Grundgesetz sind die Folgen des Jephrem'schen Beitrittes und seines Einverständnisses mit Wucsitsch, welches wohl zu Serbiens

*) Diese Mittheilung war der Redaction schon vor Ausbruch der neuesten Volksbewegungen in Serbien zugekommen, und wurde von ihr aus Mangel an Raum beseitigt. Auf Verlangen des Einsenders wird sie nun nachträglich in diesem Raum der Beilage veröffentlicht.

Länge die Zustimmung der Kammern haben dürfte. – Die Ungunst, in welcher eine Zeit lang Privatunternehmungen von Eisenbahnen beim Publicum gestanden haben, scheint sich einigermaßen zu mindern, wenigstens sind die Concessionäre der vor einem Jahr aufgegebenen Sambre- und Maas-Eisenbahn bei der Repräsentantenkammer mit einer Vorstellung eingekommen, worin sie sich anheischig machen, das Project dieser Bahn wieder aufzunehmen, wenn der Staat ihnen nur einen Ertrag von drei Procent des Capitals (zwölf Millionen) garantiren wollte. Die Centralsection der Kammer hat sich in ihrem Bericht über diesen Antrag zu dessen Gunsten geäußert, und die Kammer darauf die Vorstellung an den Minister der öffentlichen Bauten verwiesen. Es knüpfen sich große industrielle Interessen an die Ausführung dieser Bahn, daher sie sehr zu wünschen ist; was indessen die verlangte Garantie von drei Procent betrifft, so drängt sich dabei die Bemerkung auf, daß einstweilen die vom Staate gebaute Eisenbahn noch keinen Reinertrag von drei Procent abwirft.

Preußen.

Vielfach ist schon darüber gesprochen worden, ob und wie wohl das jetzige strengere Verfahren der katholischen Geistlichkeit auf das statistische Verhältniß der gemischten Ehen und der Uebertritte von einer Kirche zur andern einwirken mag. Nachstehendes ist eine nach amtlichen Notizen (im ostpreußischen Provincialkirchenblatt) zusammengestellte Uebersicht dieses Verhältnisses, wie es sich am Schlusse des vorigen Jahrs in den vier Regierungsbezirken Danzig, Gumbinnen, Königsberg und Marienwerder der Provinz Preußen gezeigt hat: gemischte Ehen wurden geschlossen im J. 1832 10; 1833 12; 1834 17; 1835 17; 1836 20; 1837 33; 1838 85 und 1839 166. Von der sehr großen Anzahl des zuletzt genannten Jahrs wurden nur vier von katholischen, die übrigen sämmtlich von evangelischen Pfarrern, nach vorher erfolgtem Consistorialconsens, eingesegnet. In derselben Provinz fanden im J. 1839 folgende Uebertritte von einer Kirche zur andern statt: von der evangelischen zur katholischen Confession, im Regierungsbezirk Danzig 13 Erwachsene, 48 Kinder; im Regierungsbezirk Gumbinnen 4 Erwachsene, 7 Kinder; im Regierungsbezirk Königsberg 29 Erwachsene, 31 Kinder; im Regierungsbezirk Marienwerder 35 Erwachsene, 39 Kinder; zusammen also 206 Personen. Von der katholischen zur evangelischen Confession traten dagegen über: im Regierungsbezirk Danzig 33 Erwachsene, 191 Kinder; im Regierungsbezirk Gumbinnen 4 Erwachsene 28 Kinder; im Regierungsbezirk Königsbezirk 17 Erwachsene, 116 Kinder; im Regierungsbezirk Marienwerder 45 Erwachsene, 113 Kinder; zusammen also 547 Personen, wonach die evangelische einen um 341 Personen größern Zuwachs durch Convertiten erhalten hat, als die katholische Confession. In demselben Zeitraum (1839) sind in der Provinz Preußen 24 Juden zur christlichen Kirche der einen oder der andern Confession übergetreten.

[2085]

Serbien.

Von der wallachisch-serbischen Gränze April *) Seit dem Contre-Revolutions-Versuche in Serbien und der hierauf erfolgten Resignation des Fürsten Milosch haben mehrere Zeitungen, wie namentlich die Allg. Zeitung, über den innern Zustand Serbiens manche interessante Berichte geliefert, die jedoch in manch wesentlicher Beziehung mangelhafte waren. – Es wird daher nicht unwillkommen seyn, eine getreue Schilderung des serbischen Staatslebens zu erhalten, welcher Aufgabe ich mich – gestützt auf die Aussage solcher Personen, die das Vertrauen beider nach dem Sturze des Fürsten Milosch entstandenen politischen Parteien unter den serbischen Primaten genießen und die Zwecke beider kennen – hiemit unterziehe. – Die Beweggründe, welche die Parteien gebildet, sind nicht sowohl die Neigung einerseits, die alte Ordnung wieder herzustellen oder die andererseits die neue Ordnung zu wahren und zu erhalten – nein! denn beide Parteien gaben unzweideutige Beweise von ihrer dießfälligen Uebereinstimmung dadurch, daß man von keinem Beamten oder Primaten weder direct noch indirect einen Wunsch für die alte unter dem Fürsten Milosch bestandene Ordnung vernehmen konnte. – Der Grund der Entstehung der Parteien liegt gründlicher Beobachtung und nachfolgender getreuer Darstellung gemäß nur in der Frage: ob in Serbien die Erblichkeit der Fürstenwürde fortbestehen oder aufhören soll. – Die sogenannte Partei des Hrn. Jephrem, Bruders des Fürsten Milosch, ist natürlich für den Fortbestand der Erblichkeit; dagegen die Partei des Hrn. Wucsitsch für Abschaffung derselben. Folgende Umstände werden die auf vorstehende Frage Bezug nehmenden Handlungen dieser beiden Primaten näher entwickeln und in den Stand setzen, die Motive hiezu nach ihrem Werthe und somit den Grad der vorgeschützten Vaterlandsliebe zu erkennen. – Noch im Jahre 1835, als durch den Umsturz der in demselben Jahre im Wege des Vertrages entstandenen, zwei Monate nur gedauerten Verfassung, den Beamten und Primaten Serbiens die Hoffnung benommen wurde, eine gesetzliche Ordnung in Serbien bald eingeführt zu sehen, stellte sich Hr. Wucsitsch an die Spitze einiger Unzufriedenen in der Absicht, im Geheimen durch fremden Einfluß gegen den Fürsten Milosch zu wirken und ihm die unumschränkte Gewalt um jeden Preis zu entreißen. – Allein bald sah er mit seinen Gehülfen: Simitsch, Petroniewitsch und mehrern andern ein, daß bei der Pforte sowohl, als auch am russischen Hofe gegen ihren Herrn wenig auszurichten sey. Wenn man den Versicherungen jener Personen, die in das Geheimniß eingeweiht waren, Glauben schenken darf, so soll namentlich Rußland diese Demonstrationen anfangs mit Unwillen zurückgewiesen und die Beschwerdeführer zur Ruhe verwiesen haben. – Außerdem aber schien deren Ansehen auch in der Nation sehr unbedeutend zu seyn, und ungeachtet mancher Mißgriffe des Fürsten Milosch, welche sie jubelnd begrüßten, wollte es ihnen dennoch durchaus nicht gelingen, ihren Anhang so zu vermehren, um ihre Absicht in Serbien durch physische Gewalt zu erreichen. – Man sann daher immer auf neue Mittel, und so erkannte man bald, daß Alles darauf ankomme, den Hrn. Jephrem für die Wucsitsch'sche Partei zu gewinnen, da er nächst seinem Bruder Milosch den größten Einfluß sowohl im Volke als auch das größte Ansehen nach außen hatte, und überdieß die höchste Würde im Staatsdienste bekleidete. Er war nämlich zur Zeit des bekannten Besuches des Fürsten Milosch in Konstantinopel, während der Abwesenheit, Stellvertreter seines fürstlichen Bruders, und Wucsitsch versäumte keine Gelegenheit, Hrn. Jephrem den Druck der unumschränkten Regierungsweise Miloschs grell zu schildern und ihn für seine Plane zu gewinnen. Allein Jephrem blieb unerschütterlich auf dem Pfade der Treue, obwohl er in Hinsicht der Regierungsgrundsätze keineswegs mit seinem Bruder Milosch harmonirte. – Erst im Jahre 1837 gab eine unsanfte Behandlung, welche er von Milosch erfahren mußte, Hrn. Jephrem ernstlichen Anlaß, auf Mittel zu sinnen, wodurch der unumschränkten Gewalt seines Bruders gesetzliche Schranken gesetzt würden und sagte endlich Hrn. Wucsitsch und seiner Partei, die nichts weiter zu wünschen vorgaben, als ein das Verhältniß zwischen dem Fürsten und seinen Unterthanen genau bezeichnendes Grundgesetz zu erlangen seinen Beistand zu, in Folge dessen die Lage der Dinge gleich eine andere Wendung nahm. – Die Sendung des Fürsten Dolgoruki im Monat October 1837 und des nunmehr als Generalconsul in Serbien fungirenden Hrn. Waschcsenko im Anfange des Jahrs 1838 nach Serbien, und das im Monat Februar 1839 promulgirte gegenwärtig in Serbien geltende Grundgesetz sind die Folgen des Jephrem'schen Beitrittes und seines Einverständnisses mit Wucsitsch, welches wohl zu Serbiens

*) Diese Mittheilung war der Redaction schon vor Ausbruch der neuesten Volksbewegungen in Serbien zugekommen, und wurde von ihr aus Mangel an Raum beseitigt. Auf Verlangen des Einsenders wird sie nun nachträglich in diesem Raum der Beilage veröffentlicht.
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Zeitung, über den innern Zustand Serbiens manche interessante Berichte geliefert, die jedoch in manch wesentlicher Beziehung mangelhafte waren. &#x2013; Es wird daher nicht unwillkommen seyn, eine getreue Schilderung des serbischen Staatslebens zu erhalten, welcher Aufgabe ich mich &#x2013; gestützt auf die Aussage solcher Personen, die das Vertrauen beider nach dem Sturze des Fürsten Milosch entstandenen politischen Parteien unter den serbischen Primaten genießen und die Zwecke beider kennen &#x2013; hiemit unterziehe. &#x2013; Die Beweggründe, welche die Parteien gebildet, sind nicht sowohl die Neigung einerseits, die alte Ordnung wieder herzustellen oder die andererseits die neue Ordnung zu wahren und zu erhalten &#x2013; nein! denn beide Parteien gaben unzweideutige Beweise von ihrer dießfälligen Uebereinstimmung dadurch, daß man von keinem Beamten oder Primaten weder direct noch indirect einen Wunsch für die alte unter dem Fürsten Milosch bestandene Ordnung vernehmen konnte. &#x2013; Der Grund der Entstehung der Parteien liegt gründlicher Beobachtung und nachfolgender getreuer Darstellung gemäß nur in der Frage: ob in Serbien die Erblichkeit der Fürstenwürde fortbestehen oder aufhören soll. &#x2013; Die sogenannte Partei des Hrn. Jephrem, Bruders des Fürsten Milosch, ist natürlich für den Fortbestand der Erblichkeit; dagegen die Partei des Hrn. Wucsitsch für Abschaffung derselben. Folgende Umstände werden die auf vorstehende Frage Bezug nehmenden Handlungen dieser beiden Primaten näher entwickeln und in den Stand setzen, die Motive hiezu nach ihrem Werthe und somit den Grad der vorgeschützten Vaterlandsliebe zu erkennen. &#x2013; Noch im Jahre 1835, als durch den Umsturz der in demselben Jahre im Wege des Vertrages entstandenen, zwei Monate nur gedauerten Verfassung, den Beamten und Primaten Serbiens die Hoffnung benommen wurde, eine gesetzliche Ordnung in Serbien bald eingeführt zu sehen, stellte sich Hr. Wucsitsch an die Spitze einiger Unzufriedenen in der Absicht, im Geheimen durch fremden Einfluß gegen den Fürsten Milosch zu wirken und ihm die unumschränkte Gewalt um jeden Preis zu entreißen. &#x2013; Allein bald sah er mit seinen Gehülfen: Simitsch, Petroniewitsch und mehrern andern ein, daß bei der Pforte sowohl, als auch am russischen Hofe gegen ihren Herrn wenig auszurichten sey. Wenn man den Versicherungen jener Personen, die in das Geheimniß eingeweiht waren, Glauben schenken darf, so soll namentlich Rußland diese Demonstrationen anfangs mit Unwillen zurückgewiesen und die Beschwerdeführer zur Ruhe verwiesen haben. &#x2013; Außerdem aber schien deren Ansehen auch in der Nation sehr unbedeutend zu seyn, und ungeachtet mancher Mißgriffe des Fürsten Milosch, welche sie jubelnd begrüßten, wollte es ihnen dennoch durchaus nicht gelingen, ihren Anhang so zu vermehren, um ihre Absicht in Serbien durch physische Gewalt zu erreichen. &#x2013; Man sann daher immer auf neue Mittel, und so erkannte man bald, daß Alles darauf ankomme, den Hrn. Jephrem für die Wucsitsch'sche Partei zu gewinnen, da er nächst seinem Bruder Milosch den größten Einfluß sowohl im Volke als auch das größte Ansehen nach außen hatte, und überdieß die höchste Würde im Staatsdienste bekleidete. Er war nämlich zur Zeit des bekannten Besuches des Fürsten Milosch in Konstantinopel, während der Abwesenheit, Stellvertreter seines fürstlichen Bruders, und Wucsitsch versäumte keine Gelegenheit, Hrn. Jephrem den Druck der unumschränkten Regierungsweise Miloschs grell zu schildern und ihn für seine Plane zu gewinnen. Allein Jephrem blieb unerschütterlich auf dem Pfade der Treue, obwohl er in Hinsicht der Regierungsgrundsätze keineswegs mit seinem Bruder Milosch harmonirte. &#x2013; Erst im Jahre 1837 gab eine unsanfte Behandlung, welche er von Milosch erfahren mußte, Hrn. Jephrem ernstlichen Anlaß, auf Mittel zu sinnen, wodurch der unumschränkten Gewalt seines Bruders gesetzliche Schranken gesetzt würden und sagte endlich Hrn. Wucsitsch und seiner Partei, die nichts weiter zu wünschen vorgaben, als ein das Verhältniß zwischen dem Fürsten und seinen Unterthanen genau bezeichnendes Grundgesetz zu erlangen seinen Beistand zu, in Folge dessen die Lage der Dinge gleich eine andere Wendung nahm. &#x2013; Die Sendung des Fürsten Dolgoruki im Monat October 1837 und des nunmehr als Generalconsul in Serbien fungirenden Hrn. Waschcsenko im Anfange des Jahrs 1838 nach Serbien, und das im Monat Februar 1839 promulgirte gegenwärtig in Serbien geltende Grundgesetz sind die Folgen des Jephrem'schen Beitrittes und seines Einverständnisses mit Wucsitsch, welches wohl zu Serbiens<lb/></p>
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[1188/0012] Länge die Zustimmung der Kammern haben dürfte. – Die Ungunst, in welcher eine Zeit lang Privatunternehmungen von Eisenbahnen beim Publicum gestanden haben, scheint sich einigermaßen zu mindern, wenigstens sind die Concessionäre der vor einem Jahr aufgegebenen Sambre- und Maas-Eisenbahn bei der Repräsentantenkammer mit einer Vorstellung eingekommen, worin sie sich anheischig machen, das Project dieser Bahn wieder aufzunehmen, wenn der Staat ihnen nur einen Ertrag von drei Procent des Capitals (zwölf Millionen) garantiren wollte. Die Centralsection der Kammer hat sich in ihrem Bericht über diesen Antrag zu dessen Gunsten geäußert, und die Kammer darauf die Vorstellung an den Minister der öffentlichen Bauten verwiesen. Es knüpfen sich große industrielle Interessen an die Ausführung dieser Bahn, daher sie sehr zu wünschen ist; was indessen die verlangte Garantie von drei Procent betrifft, so drängt sich dabei die Bemerkung auf, daß einstweilen die vom Staate gebaute Eisenbahn noch keinen Reinertrag von drei Procent abwirft. Preußen. _ Berlin, 20 Mai. Vielfach ist schon darüber gesprochen worden, ob und wie wohl das jetzige strengere Verfahren der katholischen Geistlichkeit auf das statistische Verhältniß der gemischten Ehen und der Uebertritte von einer Kirche zur andern einwirken mag. Nachstehendes ist eine nach amtlichen Notizen (im ostpreußischen Provincialkirchenblatt) zusammengestellte Uebersicht dieses Verhältnisses, wie es sich am Schlusse des vorigen Jahrs in den vier Regierungsbezirken Danzig, Gumbinnen, Königsberg und Marienwerder der Provinz Preußen gezeigt hat: gemischte Ehen wurden geschlossen im J. 1832 10; 1833 12; 1834 17; 1835 17; 1836 20; 1837 33; 1838 85 und 1839 166. Von der sehr großen Anzahl des zuletzt genannten Jahrs wurden nur vier von katholischen, die übrigen sämmtlich von evangelischen Pfarrern, nach vorher erfolgtem Consistorialconsens, eingesegnet. In derselben Provinz fanden im J. 1839 folgende Uebertritte von einer Kirche zur andern statt: von der evangelischen zur katholischen Confession, im Regierungsbezirk Danzig 13 Erwachsene, 48 Kinder; im Regierungsbezirk Gumbinnen 4 Erwachsene, 7 Kinder; im Regierungsbezirk Königsberg 29 Erwachsene, 31 Kinder; im Regierungsbezirk Marienwerder 35 Erwachsene, 39 Kinder; zusammen also 206 Personen. Von der katholischen zur evangelischen Confession traten dagegen über: im Regierungsbezirk Danzig 33 Erwachsene, 191 Kinder; im Regierungsbezirk Gumbinnen 4 Erwachsene 28 Kinder; im Regierungsbezirk Königsbezirk 17 Erwachsene, 116 Kinder; im Regierungsbezirk Marienwerder 45 Erwachsene, 113 Kinder; zusammen also 547 Personen, wonach die evangelische einen um 341 Personen größern Zuwachs durch Convertiten erhalten hat, als die katholische Confession. In demselben Zeitraum (1839) sind in der Provinz Preußen 24 Juden zur christlichen Kirche der einen oder der andern Confession übergetreten. [2085] Serbien. Von der wallachisch-serbischen Gränze April *) Seit dem Contre-Revolutions-Versuche in Serbien und der hierauf erfolgten Resignation des Fürsten Milosch haben mehrere Zeitungen, wie namentlich die Allg. Zeitung, über den innern Zustand Serbiens manche interessante Berichte geliefert, die jedoch in manch wesentlicher Beziehung mangelhafte waren. – Es wird daher nicht unwillkommen seyn, eine getreue Schilderung des serbischen Staatslebens zu erhalten, welcher Aufgabe ich mich – gestützt auf die Aussage solcher Personen, die das Vertrauen beider nach dem Sturze des Fürsten Milosch entstandenen politischen Parteien unter den serbischen Primaten genießen und die Zwecke beider kennen – hiemit unterziehe. – Die Beweggründe, welche die Parteien gebildet, sind nicht sowohl die Neigung einerseits, die alte Ordnung wieder herzustellen oder die andererseits die neue Ordnung zu wahren und zu erhalten – nein! denn beide Parteien gaben unzweideutige Beweise von ihrer dießfälligen Uebereinstimmung dadurch, daß man von keinem Beamten oder Primaten weder direct noch indirect einen Wunsch für die alte unter dem Fürsten Milosch bestandene Ordnung vernehmen konnte. – Der Grund der Entstehung der Parteien liegt gründlicher Beobachtung und nachfolgender getreuer Darstellung gemäß nur in der Frage: ob in Serbien die Erblichkeit der Fürstenwürde fortbestehen oder aufhören soll. – Die sogenannte Partei des Hrn. Jephrem, Bruders des Fürsten Milosch, ist natürlich für den Fortbestand der Erblichkeit; dagegen die Partei des Hrn. Wucsitsch für Abschaffung derselben. Folgende Umstände werden die auf vorstehende Frage Bezug nehmenden Handlungen dieser beiden Primaten näher entwickeln und in den Stand setzen, die Motive hiezu nach ihrem Werthe und somit den Grad der vorgeschützten Vaterlandsliebe zu erkennen. – Noch im Jahre 1835, als durch den Umsturz der in demselben Jahre im Wege des Vertrages entstandenen, zwei Monate nur gedauerten Verfassung, den Beamten und Primaten Serbiens die Hoffnung benommen wurde, eine gesetzliche Ordnung in Serbien bald eingeführt zu sehen, stellte sich Hr. Wucsitsch an die Spitze einiger Unzufriedenen in der Absicht, im Geheimen durch fremden Einfluß gegen den Fürsten Milosch zu wirken und ihm die unumschränkte Gewalt um jeden Preis zu entreißen. – Allein bald sah er mit seinen Gehülfen: Simitsch, Petroniewitsch und mehrern andern ein, daß bei der Pforte sowohl, als auch am russischen Hofe gegen ihren Herrn wenig auszurichten sey. Wenn man den Versicherungen jener Personen, die in das Geheimniß eingeweiht waren, Glauben schenken darf, so soll namentlich Rußland diese Demonstrationen anfangs mit Unwillen zurückgewiesen und die Beschwerdeführer zur Ruhe verwiesen haben. – Außerdem aber schien deren Ansehen auch in der Nation sehr unbedeutend zu seyn, und ungeachtet mancher Mißgriffe des Fürsten Milosch, welche sie jubelnd begrüßten, wollte es ihnen dennoch durchaus nicht gelingen, ihren Anhang so zu vermehren, um ihre Absicht in Serbien durch physische Gewalt zu erreichen. – Man sann daher immer auf neue Mittel, und so erkannte man bald, daß Alles darauf ankomme, den Hrn. Jephrem für die Wucsitsch'sche Partei zu gewinnen, da er nächst seinem Bruder Milosch den größten Einfluß sowohl im Volke als auch das größte Ansehen nach außen hatte, und überdieß die höchste Würde im Staatsdienste bekleidete. Er war nämlich zur Zeit des bekannten Besuches des Fürsten Milosch in Konstantinopel, während der Abwesenheit, Stellvertreter seines fürstlichen Bruders, und Wucsitsch versäumte keine Gelegenheit, Hrn. Jephrem den Druck der unumschränkten Regierungsweise Miloschs grell zu schildern und ihn für seine Plane zu gewinnen. Allein Jephrem blieb unerschütterlich auf dem Pfade der Treue, obwohl er in Hinsicht der Regierungsgrundsätze keineswegs mit seinem Bruder Milosch harmonirte. – Erst im Jahre 1837 gab eine unsanfte Behandlung, welche er von Milosch erfahren mußte, Hrn. Jephrem ernstlichen Anlaß, auf Mittel zu sinnen, wodurch der unumschränkten Gewalt seines Bruders gesetzliche Schranken gesetzt würden und sagte endlich Hrn. Wucsitsch und seiner Partei, die nichts weiter zu wünschen vorgaben, als ein das Verhältniß zwischen dem Fürsten und seinen Unterthanen genau bezeichnendes Grundgesetz zu erlangen seinen Beistand zu, in Folge dessen die Lage der Dinge gleich eine andere Wendung nahm. – Die Sendung des Fürsten Dolgoruki im Monat October 1837 und des nunmehr als Generalconsul in Serbien fungirenden Hrn. Waschcsenko im Anfange des Jahrs 1838 nach Serbien, und das im Monat Februar 1839 promulgirte gegenwärtig in Serbien geltende Grundgesetz sind die Folgen des Jephrem'schen Beitrittes und seines Einverständnisses mit Wucsitsch, welches wohl zu Serbiens *) Diese Mittheilung war der Redaction schon vor Ausbruch der neuesten Volksbewegungen in Serbien zugekommen, und wurde von ihr aus Mangel an Raum beseitigt. Auf Verlangen des Einsenders wird sie nun nachträglich in diesem Raum der Beilage veröffentlicht.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 149. Augsburg, 28. Mai 1840, S. 1188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_149_18400528/12>, abgerufen am 24.11.2024.