Allgemeine Zeitung. Nr. 149. Augsburg, 28. Mai 1840.unter der Direction der Bankiers steht, deren Interessen denen der Bank entgegengesetzt sind, und die daher ihre Entwickelung hemmen. So können diese die Creation von Bankbilleten von 250 und 100 Fr. nicht wünschen, weil man dann für das Innere von Frankreich nur wenig Wechsel brauchte; sie können die Zulassung des Handelspapiers mit zwei Unterschriften nicht begünstigen, weil sie für die dritte Unterschrift bezahlt werden, und ohne Capital zu engagiren mit bloßer Hülfe ihres Credits bei der Bank einen beträchtlichen Gewinn haben. Die Errichtung der Bank Lafitte und die bevorstehende Erneuerung des Privilegiums haben sie genöthigt, seit einigen Jahren die Bank etwas zugänglicher zu machen, aber die großen Hindernisse einer ausgedehntern Wirksamkeit bleiben immer, und sind in dem Gesetzesentwurf beibehalten. Es ist unbegreiflich, daß der Staat, welcher sein Recht, Papiergeld zu schlagen, der Bank anvertraut, sich dennoch weigert, die Billete der Bank in seinen Cassen zu nehmen, was für die Seehäfen eine große Erleichterung wäre, den Bankbilleten in den Provinzen einen Umlauf geben würde, den sie gegenwärtig nicht haben können, und dem Staat einen großen Theil der drei Millionen ersparte, die er gegenwärtig für Geldsendungen von der Provinz nach Paris und umgekehrt ausgibt. Wenn man, wie einige Deputirte verlangten, eine Enquete machte, so würde man bald finden, welche große Erleichterungen die Bank dem Verkehr aller Art verschaffen könnte, und es würde Bedürfnisse zu Tage bringen, von denen gegenwärtig die Kammer keinen deutlichen Begriff haben kann. Es gibt viele Leute hier, welche, wie der Deputirte Remilly vorschlägt, die Bank ihr Privilegium vom Staat erkaufen lassen wollen, und dem Staat einen Theil der Dividende zuerkennen würden, was nichts wäre als eine Steuer auf den Handel, denn man würde dadurch die Bank außer Stand setzen, ihren Disconto herabzusetzen, oder Opfer für die Errichtung neuer Provincialbanken zu bringen. Wenn die Dividenden unverhältnißmäßig hoch sind, so sollte man die Bank zwingen, die Bedingungen herabzusetzen, unter denen sie dem Handel Geld vorschießt; aber der Gedanke, sie zu besteuern, ist eine der Plusmachereien, wie man sie in einem Land, wo die öffentliche Discussion aller Interessen einige Aufklärung darüber verbreiten sollte, nicht mehr erwarten konnte. Thiers hat freilich diesen absurden Plan nicht angenommen, aber seine These besteht in der bloßen Erhaltung des bestehenden Zustandes des Credits. Er sieht daneben in der Bank ein mächtiges Hülfsmittel für die Regierung in einer Zeit der Noth, und führt an, daß sie in der letzten Revolution der Regierung 130 Millionen geliehen habe. Aber dieß ist eine gefährliche Vermischung der Principien; sobald man aus einer Bank ein Reservoir macht, in welchem der Staat in einer Krisis entlehnen kann, entzieht man ihre Hülfe dem Handel, für den sie eigentlich bestimmt ist, gerade in der Zeit, wo sie ihm am unentbehrlichsten ist. Eine Regierung findet immer Geld, auch wenn sie es temporär theurer bezahlen muß, aber der Handel findet in Zeiten der Krisis Geld um keinen Preis, daher sollte die Bank ein der Regierung unzugängliches Depot seyn. Aber daß nichts gethan werden könne, sie dem Verkehr nützlicher zu machen, ist eine unhaltbare Behauptung; man braucht nur den ersten besten Bankier zu fragen, wie er seine Zahlungen in den Provinzen macht, und warum er vorzieht, Geldsäcke durch die Diligencen zu schicken, anstatt Bankbillete durch die Post, um zu erfahren, daß die Billete in der Provinz außer Curs sind, weil die Staatscassen sie nicht nehmen, und die Bank zu wenig Comptoirs hat. Thiers will zwar auch, daß sie die Zahl der letztern vermehre, aber man frage den ersten, den man in die Bank gehen sieht, warum er seine Billete gegen Geld wechselt, oder den man zu einem Wechsler gehen sieht, warum er Gold kaufe, und man wird hören, daß es daher kommt, weil die Billete zu groß sind. Frankreich hat nahe an 3000 Millionen Geld in Umlauf und etwa 200 Millionen Bankbillete, und man versichert, daß dieß der bestmögliche Zustand der Circulation sey; man führt das Beispiel der amerikanischen Banken an, um die Gefahr einer übermäßigen Papiercirculation zu beweisen. Die belgischen Eisenbahnen. Brüssel, 18 Mai. Gestern wurde die Eisenbahn von hier nach Tubize eröffnet, mithin der Anfang mit Exploitation eines Theils derjenigen Linie unseres Eisenbahnsystems gemacht, die uns mit Frankreich in Verbindung setzen soll. Die Länge der Bahn von hier bis Tubize beträgt 20,265 Meter, 35 Meter weniger als die Bahn von hier bis Mecheln. Es ist dieß nicht ganz der vierte Theil der ganzen Linie von hier bis an die französische Gränze. Die noch zu erbauende Strecke, im Ganzen 62,057 Meter, zerfällt in drei Sectionen: nämlich von Tubize nach Soignies 17,106 Meter, von Soignies nach Mons 25,420 Meter, und von da nach Quievrain 19,531 Meter. Die Arbeiten auf der ersten und zweiten dieser Sectionen sind bereits im Gange und werden thätig betrieben. Wenn nur auch Frankreich seinerseits einmal die Hand ans Werk legte, und das Zusammentreffen der französischen Linie von Paris über Valenciennes mit der belgischen Linie einleitete! In dieser Hinsicht sieht man hier mit gespannter Aufmerksamkeit dem Resultate der gegenwärtigen Berathungen in der französischen Deputirtenkammer entgegen. - Während der Festlichkeit der Eröffnung, die unter einem unermeßlichen Zulauf von Menschen stattfand, sah man den gewesenen Minister der öffentlichen Bauten, Hrn. Nothomb, in Bürgerkleidung, unter der Menge höherer Beamten, Senatoren, Repräsentanten, Diplomaten etc. Unter seinem Ministerium war diese Strecke schon, bis auf ein Weniges, ganz beendigt; er hätte daher wohl einen Ehrenplatz verdient. Indessen steht sein Nachfolger, Hr. Rogier, in einer andern Hinsicht in genauester Beziehung nicht bloß zu dieser Strecke, sondern auch zur gesammten Eisenbahn überhaupt; denn unter seinem ersten Ministerium, im Jahr 1833, wurde das erste allgemeine Gesetz über die Eisenbahn in die Kammer gebracht und angenommen, und erhielt am 19 Junius 1833 die königliche Sanction. Obgleich nun zwar die Idee ursprünglich nicht von ihm ausgegangen, sondern schon im Nationalcongreß geäußert worden war, ohne daß man ihr damals gleich hätte Folge geben können, so knüpfte sich doch sein Name an dieses große Unternehmen; weil aber Hr. Rogier schon wieder das Ministerium verließ, ehe auch nur die Arbeiten an der ersten Section von hier bis Mecheln weit vorgerückt waren, so hatte er bis jetzt noch bei keiner Feierlichkeit dieser Art officiell figurirt. Es läßt sich von ihm erwarten, daß er seinem Vorgänger nicht in thätiger Betreibung des Baues werde nachstehen wollen. Bei einer gewissen Gelegenheit äußerte er in der Kammer sein Bedauern darüber, daß man den Preis der geringeren Plätze auf der Eisenbahn erhöht habe. Er möchte so viel wie möglich die untern Classen an den Vortheilen dieses bequemen und schnellen Reisens Theil nehmen lassen. Dabei dürfte er aber auf unüberwindliche financielle Schwierigkeiten stoßen, denn nach den genauesten Berechnungen zahlt selbst jetzt, bei erhöhtem Preise, der Reisende auf dem niedrigstem Platz, dem Waggon, noch nicht die Kosten seines Transports. Sein System ließe sich also nur realisiren, insofern man sich dazu verstände, die Exploitationskosten als eine unwiderruflich auf dem Staatsbudget haftende Last anzusehen, was schwerlich auf die unter der Direction der Bankiers steht, deren Interessen denen der Bank entgegengesetzt sind, und die daher ihre Entwickelung hemmen. So können diese die Creation von Bankbilleten von 250 und 100 Fr. nicht wünschen, weil man dann für das Innere von Frankreich nur wenig Wechsel brauchte; sie können die Zulassung des Handelspapiers mit zwei Unterschriften nicht begünstigen, weil sie für die dritte Unterschrift bezahlt werden, und ohne Capital zu engagiren mit bloßer Hülfe ihres Credits bei der Bank einen beträchtlichen Gewinn haben. Die Errichtung der Bank Lafitte und die bevorstehende Erneuerung des Privilegiums haben sie genöthigt, seit einigen Jahren die Bank etwas zugänglicher zu machen, aber die großen Hindernisse einer ausgedehntern Wirksamkeit bleiben immer, und sind in dem Gesetzesentwurf beibehalten. Es ist unbegreiflich, daß der Staat, welcher sein Recht, Papiergeld zu schlagen, der Bank anvertraut, sich dennoch weigert, die Billete der Bank in seinen Cassen zu nehmen, was für die Seehäfen eine große Erleichterung wäre, den Bankbilleten in den Provinzen einen Umlauf geben würde, den sie gegenwärtig nicht haben können, und dem Staat einen großen Theil der drei Millionen ersparte, die er gegenwärtig für Geldsendungen von der Provinz nach Paris und umgekehrt ausgibt. Wenn man, wie einige Deputirte verlangten, eine Enquête machte, so würde man bald finden, welche große Erleichterungen die Bank dem Verkehr aller Art verschaffen könnte, und es würde Bedürfnisse zu Tage bringen, von denen gegenwärtig die Kammer keinen deutlichen Begriff haben kann. Es gibt viele Leute hier, welche, wie der Deputirte Remilly vorschlägt, die Bank ihr Privilegium vom Staat erkaufen lassen wollen, und dem Staat einen Theil der Dividende zuerkennen würden, was nichts wäre als eine Steuer auf den Handel, denn man würde dadurch die Bank außer Stand setzen, ihren Disconto herabzusetzen, oder Opfer für die Errichtung neuer Provincialbanken zu bringen. Wenn die Dividenden unverhältnißmäßig hoch sind, so sollte man die Bank zwingen, die Bedingungen herabzusetzen, unter denen sie dem Handel Geld vorschießt; aber der Gedanke, sie zu besteuern, ist eine der Plusmachereien, wie man sie in einem Land, wo die öffentliche Discussion aller Interessen einige Aufklärung darüber verbreiten sollte, nicht mehr erwarten konnte. Thiers hat freilich diesen absurden Plan nicht angenommen, aber seine These besteht in der bloßen Erhaltung des bestehenden Zustandes des Credits. Er sieht daneben in der Bank ein mächtiges Hülfsmittel für die Regierung in einer Zeit der Noth, und führt an, daß sie in der letzten Revolution der Regierung 130 Millionen geliehen habe. Aber dieß ist eine gefährliche Vermischung der Principien; sobald man aus einer Bank ein Reservoir macht, in welchem der Staat in einer Krisis entlehnen kann, entzieht man ihre Hülfe dem Handel, für den sie eigentlich bestimmt ist, gerade in der Zeit, wo sie ihm am unentbehrlichsten ist. Eine Regierung findet immer Geld, auch wenn sie es temporär theurer bezahlen muß, aber der Handel findet in Zeiten der Krisis Geld um keinen Preis, daher sollte die Bank ein der Regierung unzugängliches Depot seyn. Aber daß nichts gethan werden könne, sie dem Verkehr nützlicher zu machen, ist eine unhaltbare Behauptung; man braucht nur den ersten besten Bankier zu fragen, wie er seine Zahlungen in den Provinzen macht, und warum er vorzieht, Geldsäcke durch die Diligencen zu schicken, anstatt Bankbillete durch die Post, um zu erfahren, daß die Billete in der Provinz außer Curs sind, weil die Staatscassen sie nicht nehmen, und die Bank zu wenig Comptoirs hat. Thiers will zwar auch, daß sie die Zahl der letztern vermehre, aber man frage den ersten, den man in die Bank gehen sieht, warum er seine Billete gegen Geld wechselt, oder den man zu einem Wechsler gehen sieht, warum er Gold kaufe, und man wird hören, daß es daher kommt, weil die Billete zu groß sind. Frankreich hat nahe an 3000 Millionen Geld in Umlauf und etwa 200 Millionen Bankbillete, und man versichert, daß dieß der bestmögliche Zustand der Circulation sey; man führt das Beispiel der amerikanischen Banken an, um die Gefahr einer übermäßigen Papiercirculation zu beweisen. Die belgischen Eisenbahnen. Brüssel, 18 Mai. Gestern wurde die Eisenbahn von hier nach Tubize eröffnet, mithin der Anfang mit Exploitation eines Theils derjenigen Linie unseres Eisenbahnsystems gemacht, die uns mit Frankreich in Verbindung setzen soll. Die Länge der Bahn von hier bis Tubize beträgt 20,265 Meter, 35 Meter weniger als die Bahn von hier bis Mecheln. Es ist dieß nicht ganz der vierte Theil der ganzen Linie von hier bis an die französische Gränze. Die noch zu erbauende Strecke, im Ganzen 62,057 Meter, zerfällt in drei Sectionen: nämlich von Tubize nach Soignies 17,106 Meter, von Soignies nach Mons 25,420 Meter, und von da nach Quievrain 19,531 Meter. Die Arbeiten auf der ersten und zweiten dieser Sectionen sind bereits im Gange und werden thätig betrieben. Wenn nur auch Frankreich seinerseits einmal die Hand ans Werk legte, und das Zusammentreffen der französischen Linie von Paris über Valenciennes mit der belgischen Linie einleitete! In dieser Hinsicht sieht man hier mit gespannter Aufmerksamkeit dem Resultate der gegenwärtigen Berathungen in der französischen Deputirtenkammer entgegen. – Während der Festlichkeit der Eröffnung, die unter einem unermeßlichen Zulauf von Menschen stattfand, sah man den gewesenen Minister der öffentlichen Bauten, Hrn. Nothomb, in Bürgerkleidung, unter der Menge höherer Beamten, Senatoren, Repräsentanten, Diplomaten etc. Unter seinem Ministerium war diese Strecke schon, bis auf ein Weniges, ganz beendigt; er hätte daher wohl einen Ehrenplatz verdient. Indessen steht sein Nachfolger, Hr. Rogier, in einer andern Hinsicht in genauester Beziehung nicht bloß zu dieser Strecke, sondern auch zur gesammten Eisenbahn überhaupt; denn unter seinem ersten Ministerium, im Jahr 1833, wurde das erste allgemeine Gesetz über die Eisenbahn in die Kammer gebracht und angenommen, und erhielt am 19 Junius 1833 die königliche Sanction. Obgleich nun zwar die Idee ursprünglich nicht von ihm ausgegangen, sondern schon im Nationalcongreß geäußert worden war, ohne daß man ihr damals gleich hätte Folge geben können, so knüpfte sich doch sein Name an dieses große Unternehmen; weil aber Hr. Rogier schon wieder das Ministerium verließ, ehe auch nur die Arbeiten an der ersten Section von hier bis Mecheln weit vorgerückt waren, so hatte er bis jetzt noch bei keiner Feierlichkeit dieser Art officiell figurirt. Es läßt sich von ihm erwarten, daß er seinem Vorgänger nicht in thätiger Betreibung des Baues werde nachstehen wollen. Bei einer gewissen Gelegenheit äußerte er in der Kammer sein Bedauern darüber, daß man den Preis der geringeren Plätze auf der Eisenbahn erhöht habe. Er möchte so viel wie möglich die untern Classen an den Vortheilen dieses bequemen und schnellen Reisens Theil nehmen lassen. Dabei dürfte er aber auf unüberwindliche financielle Schwierigkeiten stoßen, denn nach den genauesten Berechnungen zahlt selbst jetzt, bei erhöhtem Preise, der Reisende auf dem niedrigstem Platz, dem Waggon, noch nicht die Kosten seines Transports. Sein System ließe sich also nur realisiren, insofern man sich dazu verstände, die Exploitationskosten als eine unwiderruflich auf dem Staatsbudget haftende Last anzusehen, was schwerlich auf die <TEI> <text> <body> <div type="jArticle" n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0011" n="1187"/> unter der Direction der Bankiers steht, deren Interessen denen der Bank entgegengesetzt sind, und die daher ihre Entwickelung hemmen. So können diese die Creation von Bankbilleten von 250 und 100 Fr. nicht wünschen, weil man dann für das Innere von Frankreich nur wenig Wechsel brauchte; sie können die Zulassung des Handelspapiers mit zwei Unterschriften nicht begünstigen, weil sie für die dritte Unterschrift bezahlt werden, und ohne Capital zu engagiren mit bloßer Hülfe ihres Credits bei der Bank einen beträchtlichen Gewinn haben. Die Errichtung der Bank Lafitte und die bevorstehende Erneuerung des Privilegiums haben sie genöthigt, seit einigen Jahren die Bank etwas zugänglicher zu machen, aber die großen Hindernisse einer ausgedehntern Wirksamkeit bleiben immer, und sind in dem Gesetzesentwurf beibehalten. Es ist unbegreiflich, daß der Staat, welcher sein Recht, Papiergeld zu schlagen, der Bank anvertraut, sich dennoch weigert, die Billete der Bank in seinen Cassen zu nehmen, was für die Seehäfen eine große Erleichterung wäre, den Bankbilleten in den Provinzen einen Umlauf geben würde, den sie gegenwärtig nicht haben können, und dem Staat einen großen Theil der drei Millionen ersparte, die er gegenwärtig für Geldsendungen von der Provinz nach Paris und umgekehrt ausgibt. Wenn man, wie einige Deputirte verlangten, eine Enquête machte, so würde man bald finden, welche große Erleichterungen die Bank dem Verkehr aller Art verschaffen könnte, und es würde Bedürfnisse zu Tage bringen, von denen gegenwärtig die Kammer keinen deutlichen Begriff haben kann. Es gibt viele Leute hier, welche, wie der Deputirte Remilly vorschlägt, die Bank ihr Privilegium vom Staat erkaufen lassen wollen, und dem Staat einen Theil der Dividende zuerkennen würden, was nichts wäre als eine Steuer auf den Handel, denn man würde dadurch die Bank außer Stand setzen, ihren Disconto herabzusetzen, oder Opfer für die Errichtung neuer Provincialbanken zu bringen. Wenn die Dividenden unverhältnißmäßig hoch sind, so sollte man die Bank zwingen, die Bedingungen herabzusetzen, unter denen sie dem Handel Geld vorschießt; aber der Gedanke, sie zu besteuern, ist eine der Plusmachereien, wie man sie in einem Land, wo die öffentliche Discussion aller Interessen einige Aufklärung darüber verbreiten sollte, nicht mehr erwarten konnte. Thiers hat freilich diesen absurden Plan nicht angenommen, aber seine These besteht in der bloßen Erhaltung des bestehenden Zustandes des Credits. Er sieht daneben in der Bank ein mächtiges Hülfsmittel für die Regierung in einer Zeit der Noth, und führt an, daß sie in der letzten Revolution der Regierung 130 Millionen geliehen habe. Aber dieß ist eine gefährliche Vermischung der Principien; sobald man aus einer Bank ein Reservoir macht, in welchem der Staat in einer Krisis entlehnen kann, entzieht man ihre Hülfe dem Handel, für den sie eigentlich bestimmt ist, gerade in der Zeit, wo sie ihm am unentbehrlichsten ist. Eine Regierung findet immer Geld, auch wenn sie es temporär theurer bezahlen muß, aber der Handel findet in Zeiten der Krisis Geld um keinen Preis, daher sollte die Bank ein der Regierung unzugängliches Depot seyn. Aber daß nichts gethan werden könne, sie dem Verkehr nützlicher zu machen, ist eine unhaltbare Behauptung; man braucht nur den ersten besten Bankier zu fragen, wie er seine Zahlungen in den Provinzen macht, und warum er vorzieht, Geldsäcke durch die Diligencen zu schicken, anstatt Bankbillete durch die Post, um zu erfahren, daß die Billete in der Provinz außer Curs sind, weil die Staatscassen sie nicht nehmen, und die Bank zu wenig Comptoirs hat. Thiers will zwar auch, daß sie die Zahl der letztern vermehre, aber man frage den ersten, den man in die Bank gehen sieht, warum er seine Billete gegen Geld wechselt, oder den man zu einem Wechsler gehen sieht, warum er Gold kaufe, und man wird hören, daß es daher kommt, weil die Billete zu groß sind. Frankreich hat nahe an 3000 Millionen Geld in Umlauf und etwa 200 Millionen Bankbillete, und man versichert, daß dieß der bestmögliche Zustand der Circulation sey; man führt das Beispiel der amerikanischen Banken an, um die Gefahr einer übermäßigen Papiercirculation zu beweisen.</p><lb/> </div> </div> <div type="jArticle" n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Die belgischen Eisenbahnen</hi>.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <byline> <docAuthor> <gap reason="insignificant"/> </docAuthor> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Brüssel,</hi> 18 Mai.</dateline> <p> Gestern wurde die Eisenbahn von hier nach Tubize eröffnet, mithin der Anfang mit Exploitation eines Theils derjenigen Linie unseres Eisenbahnsystems gemacht, die uns mit Frankreich in Verbindung setzen soll. Die Länge der Bahn von hier bis Tubize beträgt 20,265 Meter, 35 Meter weniger als die Bahn von hier bis Mecheln. Es ist dieß nicht ganz der vierte Theil der ganzen Linie von hier bis an die französische Gränze. Die noch zu erbauende Strecke, im Ganzen 62,057 Meter, zerfällt in drei Sectionen: nämlich von Tubize nach Soignies 17,106 Meter, von Soignies nach Mons 25,420 Meter, und von da nach Quievrain 19,531 Meter. Die Arbeiten auf der ersten und zweiten dieser Sectionen sind bereits im Gange und werden thätig betrieben. Wenn nur auch Frankreich seinerseits einmal die Hand ans Werk legte, und das Zusammentreffen der französischen Linie von Paris über Valenciennes mit der belgischen Linie einleitete! In dieser Hinsicht sieht man hier mit gespannter Aufmerksamkeit dem Resultate der gegenwärtigen Berathungen in der französischen Deputirtenkammer entgegen. – Während der Festlichkeit der Eröffnung, die unter einem unermeßlichen Zulauf von Menschen stattfand, sah man den gewesenen Minister der öffentlichen Bauten, Hrn. Nothomb, in Bürgerkleidung, unter der Menge höherer Beamten, Senatoren, Repräsentanten, Diplomaten etc. Unter seinem Ministerium war diese Strecke schon, bis auf ein Weniges, ganz beendigt; er hätte daher wohl einen Ehrenplatz verdient. Indessen steht sein Nachfolger, Hr. Rogier, in einer andern Hinsicht in genauester Beziehung nicht bloß zu dieser Strecke, sondern auch zur gesammten Eisenbahn überhaupt; denn unter seinem ersten Ministerium, im Jahr 1833, wurde das erste allgemeine Gesetz über die Eisenbahn in die Kammer gebracht und angenommen, und erhielt am 19 Junius 1833 die königliche Sanction. Obgleich nun zwar die Idee ursprünglich nicht von ihm ausgegangen, sondern schon im Nationalcongreß geäußert worden war, ohne daß man ihr damals gleich hätte Folge geben können, so knüpfte sich doch sein Name an dieses große Unternehmen; weil aber Hr. Rogier schon wieder das Ministerium verließ, ehe auch nur die Arbeiten an der ersten Section von hier bis Mecheln weit vorgerückt waren, so hatte er bis jetzt noch bei keiner Feierlichkeit dieser Art officiell figurirt. Es läßt sich von ihm erwarten, daß er seinem Vorgänger nicht in thätiger Betreibung des Baues werde nachstehen wollen. Bei einer gewissen Gelegenheit äußerte er in der Kammer sein Bedauern darüber, daß man den Preis der geringeren Plätze auf der Eisenbahn erhöht habe. Er möchte so viel wie möglich die untern Classen an den Vortheilen dieses bequemen und schnellen Reisens Theil nehmen lassen. Dabei dürfte er aber auf unüberwindliche financielle Schwierigkeiten stoßen, denn nach den genauesten Berechnungen zahlt selbst jetzt, bei erhöhtem Preise, der Reisende auf dem niedrigstem Platz, dem Waggon, noch nicht die Kosten seines Transports. Sein System ließe sich also nur realisiren, insofern man sich dazu verstände, die Exploitationskosten als eine unwiderruflich auf dem Staatsbudget haftende Last anzusehen, was schwerlich auf die<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1187/0011]
unter der Direction der Bankiers steht, deren Interessen denen der Bank entgegengesetzt sind, und die daher ihre Entwickelung hemmen. So können diese die Creation von Bankbilleten von 250 und 100 Fr. nicht wünschen, weil man dann für das Innere von Frankreich nur wenig Wechsel brauchte; sie können die Zulassung des Handelspapiers mit zwei Unterschriften nicht begünstigen, weil sie für die dritte Unterschrift bezahlt werden, und ohne Capital zu engagiren mit bloßer Hülfe ihres Credits bei der Bank einen beträchtlichen Gewinn haben. Die Errichtung der Bank Lafitte und die bevorstehende Erneuerung des Privilegiums haben sie genöthigt, seit einigen Jahren die Bank etwas zugänglicher zu machen, aber die großen Hindernisse einer ausgedehntern Wirksamkeit bleiben immer, und sind in dem Gesetzesentwurf beibehalten. Es ist unbegreiflich, daß der Staat, welcher sein Recht, Papiergeld zu schlagen, der Bank anvertraut, sich dennoch weigert, die Billete der Bank in seinen Cassen zu nehmen, was für die Seehäfen eine große Erleichterung wäre, den Bankbilleten in den Provinzen einen Umlauf geben würde, den sie gegenwärtig nicht haben können, und dem Staat einen großen Theil der drei Millionen ersparte, die er gegenwärtig für Geldsendungen von der Provinz nach Paris und umgekehrt ausgibt. Wenn man, wie einige Deputirte verlangten, eine Enquête machte, so würde man bald finden, welche große Erleichterungen die Bank dem Verkehr aller Art verschaffen könnte, und es würde Bedürfnisse zu Tage bringen, von denen gegenwärtig die Kammer keinen deutlichen Begriff haben kann. Es gibt viele Leute hier, welche, wie der Deputirte Remilly vorschlägt, die Bank ihr Privilegium vom Staat erkaufen lassen wollen, und dem Staat einen Theil der Dividende zuerkennen würden, was nichts wäre als eine Steuer auf den Handel, denn man würde dadurch die Bank außer Stand setzen, ihren Disconto herabzusetzen, oder Opfer für die Errichtung neuer Provincialbanken zu bringen. Wenn die Dividenden unverhältnißmäßig hoch sind, so sollte man die Bank zwingen, die Bedingungen herabzusetzen, unter denen sie dem Handel Geld vorschießt; aber der Gedanke, sie zu besteuern, ist eine der Plusmachereien, wie man sie in einem Land, wo die öffentliche Discussion aller Interessen einige Aufklärung darüber verbreiten sollte, nicht mehr erwarten konnte. Thiers hat freilich diesen absurden Plan nicht angenommen, aber seine These besteht in der bloßen Erhaltung des bestehenden Zustandes des Credits. Er sieht daneben in der Bank ein mächtiges Hülfsmittel für die Regierung in einer Zeit der Noth, und führt an, daß sie in der letzten Revolution der Regierung 130 Millionen geliehen habe. Aber dieß ist eine gefährliche Vermischung der Principien; sobald man aus einer Bank ein Reservoir macht, in welchem der Staat in einer Krisis entlehnen kann, entzieht man ihre Hülfe dem Handel, für den sie eigentlich bestimmt ist, gerade in der Zeit, wo sie ihm am unentbehrlichsten ist. Eine Regierung findet immer Geld, auch wenn sie es temporär theurer bezahlen muß, aber der Handel findet in Zeiten der Krisis Geld um keinen Preis, daher sollte die Bank ein der Regierung unzugängliches Depot seyn. Aber daß nichts gethan werden könne, sie dem Verkehr nützlicher zu machen, ist eine unhaltbare Behauptung; man braucht nur den ersten besten Bankier zu fragen, wie er seine Zahlungen in den Provinzen macht, und warum er vorzieht, Geldsäcke durch die Diligencen zu schicken, anstatt Bankbillete durch die Post, um zu erfahren, daß die Billete in der Provinz außer Curs sind, weil die Staatscassen sie nicht nehmen, und die Bank zu wenig Comptoirs hat. Thiers will zwar auch, daß sie die Zahl der letztern vermehre, aber man frage den ersten, den man in die Bank gehen sieht, warum er seine Billete gegen Geld wechselt, oder den man zu einem Wechsler gehen sieht, warum er Gold kaufe, und man wird hören, daß es daher kommt, weil die Billete zu groß sind. Frankreich hat nahe an 3000 Millionen Geld in Umlauf und etwa 200 Millionen Bankbillete, und man versichert, daß dieß der bestmögliche Zustand der Circulation sey; man führt das Beispiel der amerikanischen Banken an, um die Gefahr einer übermäßigen Papiercirculation zu beweisen.
Die belgischen Eisenbahnen.
_ Brüssel, 18 Mai. Gestern wurde die Eisenbahn von hier nach Tubize eröffnet, mithin der Anfang mit Exploitation eines Theils derjenigen Linie unseres Eisenbahnsystems gemacht, die uns mit Frankreich in Verbindung setzen soll. Die Länge der Bahn von hier bis Tubize beträgt 20,265 Meter, 35 Meter weniger als die Bahn von hier bis Mecheln. Es ist dieß nicht ganz der vierte Theil der ganzen Linie von hier bis an die französische Gränze. Die noch zu erbauende Strecke, im Ganzen 62,057 Meter, zerfällt in drei Sectionen: nämlich von Tubize nach Soignies 17,106 Meter, von Soignies nach Mons 25,420 Meter, und von da nach Quievrain 19,531 Meter. Die Arbeiten auf der ersten und zweiten dieser Sectionen sind bereits im Gange und werden thätig betrieben. Wenn nur auch Frankreich seinerseits einmal die Hand ans Werk legte, und das Zusammentreffen der französischen Linie von Paris über Valenciennes mit der belgischen Linie einleitete! In dieser Hinsicht sieht man hier mit gespannter Aufmerksamkeit dem Resultate der gegenwärtigen Berathungen in der französischen Deputirtenkammer entgegen. – Während der Festlichkeit der Eröffnung, die unter einem unermeßlichen Zulauf von Menschen stattfand, sah man den gewesenen Minister der öffentlichen Bauten, Hrn. Nothomb, in Bürgerkleidung, unter der Menge höherer Beamten, Senatoren, Repräsentanten, Diplomaten etc. Unter seinem Ministerium war diese Strecke schon, bis auf ein Weniges, ganz beendigt; er hätte daher wohl einen Ehrenplatz verdient. Indessen steht sein Nachfolger, Hr. Rogier, in einer andern Hinsicht in genauester Beziehung nicht bloß zu dieser Strecke, sondern auch zur gesammten Eisenbahn überhaupt; denn unter seinem ersten Ministerium, im Jahr 1833, wurde das erste allgemeine Gesetz über die Eisenbahn in die Kammer gebracht und angenommen, und erhielt am 19 Junius 1833 die königliche Sanction. Obgleich nun zwar die Idee ursprünglich nicht von ihm ausgegangen, sondern schon im Nationalcongreß geäußert worden war, ohne daß man ihr damals gleich hätte Folge geben können, so knüpfte sich doch sein Name an dieses große Unternehmen; weil aber Hr. Rogier schon wieder das Ministerium verließ, ehe auch nur die Arbeiten an der ersten Section von hier bis Mecheln weit vorgerückt waren, so hatte er bis jetzt noch bei keiner Feierlichkeit dieser Art officiell figurirt. Es läßt sich von ihm erwarten, daß er seinem Vorgänger nicht in thätiger Betreibung des Baues werde nachstehen wollen. Bei einer gewissen Gelegenheit äußerte er in der Kammer sein Bedauern darüber, daß man den Preis der geringeren Plätze auf der Eisenbahn erhöht habe. Er möchte so viel wie möglich die untern Classen an den Vortheilen dieses bequemen und schnellen Reisens Theil nehmen lassen. Dabei dürfte er aber auf unüberwindliche financielle Schwierigkeiten stoßen, denn nach den genauesten Berechnungen zahlt selbst jetzt, bei erhöhtem Preise, der Reisende auf dem niedrigstem Platz, dem Waggon, noch nicht die Kosten seines Transports. Sein System ließe sich also nur realisiren, insofern man sich dazu verstände, die Exploitationskosten als eine unwiderruflich auf dem Staatsbudget haftende Last anzusehen, was schwerlich auf die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |