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Allgemeine Zeitung. Nr. 146. Augsburg, 25. Mai 1840.

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zwar benutzen, aber die Bankiers außerdem doch auch noch bei ihrer ursprünglichen Verpflichtung festhalten möchte, fanden keine Unterstützung, die eine nicht, weil die preußische Regierung selbst den Anschluß an Belgien genehmigt hatte, die andere nicht, weil ein solches Verfahren eine ganz neue Unterhandlung mit Belgien nöthig machen, und den ersten Contract annulliren würde. Die Direction theilte darauf mit, daß man noch zur Vollendung des Baues einer Anleihe von zwei Millionen bedürfe, die am besten durch Ausgabe von Prioritätsactien erzielt würde. Man war gefaßt darauf, und dieser Antrag fand nun insofern Widerspruch, daß mehrere hiesige Actionnäre den Zusatz durchsetzten, daß diese Anleihe auf 2 1/2 Millionen gesteigert werde für den Fall, daß sich eine Möglichkeit ergebe, den Stationsplatz innerhalb der Stadt Köln anzulegen. Somit hätte denn dieses für uns so wichtige Unternehmen eine, anfangs gefährlich scheinende, Krise glücklich überstanden, und wird dasselbe nunmehr mit raschen Schritten seiner Vollendung entgegen gehen. Im Julius nächsten Jahres hofft man die Bahn zwischen Köln und Aachen schon der Circulation übergeben zu können. Auch die Bonn-Kölner Bahn dürfte um dieselbe Zeit fertig werden, da die letzten Unterhandlungen mit der Militärbehörde glücklich beendigt sind, und Terrainschwierigkeiten sich nicht darbieten. Wegen der Bahn zwischen Düsseldorf und Köln wird noch unterhandelt, da die Actiengesellschaften der beiden Städte sich bis jetzt noch nicht haben einigen können, und dieselben Differenzen obwalten, wie früher zwischen den Kölner und Aachener Actionnären.

Es hat allgemein Freude erregt, Se. Maj. wieder, wenn auch in verschlossenem Wagen, ausfahren zu sehen. Morgen wird der König die Parade der zum Manöuvre versammelten Berliner und Potsdamer Garnison von den Fenstern des königlichen Palais mit ansehen. Größere körperliche Anstrengungen darf sich der Monarch vorläufig noch nicht gestatten, da die Kräfte Sr. Maj. in der letzten Zeit sehr gelitten haben sollen. - Man sprach in diesen Tagen davon, daß der Minister Hr. v. Kamptz interimistisch mit der Leitung des Cultus- und Unterrichtsministeriums beauftragt sey; dieß hat sich jedoch nicht bestätigt, vielmehr ist dem bisherigen Director im genannten Ministerium, Hrn. v. Ladenberg, die einstweilige Führung desselben, so wie die Unterschrift von Sr. Maj. übertragen. Einigen Versionen zufolge soll der Oberpräsident der Rheinprovinz, Hr. v. Bodelschwingh, Aussicht haben, das erledigte Portefeuille zu erhalten. Großes administratives Talent im Verein mit einer humanen, die Wissenschaft und den geistigen Fortschritt ehrenden Gesinnung würden hier allerdings als empfehlende Eigenschaften für sich selbst reden.

Oesterreich.

Fürst Paul Esterhazy, Graf Münch und Graf Woyna, welche sich sämmtlich noch hier befinden, werden Wien zu Ende dieses Monats verlassen. - Aus Agram ist die betrübende Anzeige hier eingegangen, daß der k. k. geheime Rath, Banus und oberster Landescapitän von Croatien, Dalmatien und Slavonien, commandirender General in der vereinten Banal-Warasdiner-Karlstädter-Gränze, Feldmarschalllieutenant, Frhr. v. Vlasits, Großkreuz des Leopold- und Ritter des Maria Theresien-Ordens, Inhaber des Uhlanenregiments Nr. 2 und der Gränz-Infanterieregimenter Nr. 10 u. 11 gestorben ist. - Aus Neapel lauten die neuern Nachrichten wieder minder erwünscht. Der König soll aufgebracht seyn über die verzögerte Rückgabe der durch die Engländer genommenen Schiffe. Nebstdem melden die neuern Briefe, daß England dagegen sey, daß die Verhandlungen hinsichtlich des Schwefelmonopols in Paris geführt werden. - In meinem gestrigen Schreiben ist der Name des hier verstorbenen türkischen Geschäftsträgers irrig als Namik - statt als Nuri Efendi angeführt.

Die Allg. Zeitung hat über die Religionsangelegenheiten Ungarns schon einigemal unrichtige Berichte durch Schuld ihrer Correspondenten erhalten. So heißt es in einem Schreiben aus Wien vom 22 April (in der Allg. Zeitung vom 28 gedachten Monats): "Privatmittheilungen aus Preßburg zufolge berieth die Magnatentafel am 10 d. den 4ten und 5ten §. des dritten Nunciums der Ständetafel in der obschwebenden Frage über die gemischten Ehen. Der Antrag des Judex Curiae zum 4ten §.: daß jene gemischten Ehen, welche bisher vor einem katholischen Priester, aber ohne dessen Einsegnung geschlossen wurden, für gültig zu erklären seyen, ward von der Majorität der Magnaten und Bischöfe angenommen." - Dieß ist irrig. Nicht die Mehrzahl, sondern alle katholischen Bischöfe in Ungarn haben sich dahin ausgesprochen, daß jede, nicht nur katholische, sondern auch gemischte Ehe vollkommen gültig ist, die vor dem katholischen Seelsorger geschlossen wird, auch wenn sie der Seelsorger nicht einsegnet, wenn nur hiebei die Form beobachtet wird, welche das Concilium von Trient vorschreibt, und nicht anderweitige kanonische Ehehindernisse bestehen. - In dem erwähnten Schreiben aus Wien liest man ferner: "Der 5te §., welcher den Gesetzesvorschlag betrifft, daß die Trauung von einem protestantischen Seelsorger zu geschehen habe, falls bei einer gemischten Ehe der Bräutigam sich zur protestantischen Confession bekenne, erhielt gleichfalls durch Stimmenmehrheit Annahme." - Dieß ist einseitig, und bedarf der Erläuterung. Der oben erwähnte Beschluß ist eine wesentliche Aenderung des 26sten Artikels vom Jahr 1791, welcher damals zu Stande kam, um die Eintracht der verschiedenen Glaubensgenossen für ewige Zeiten zu begründen. Wegen der wesentlichen Aenderung dieses Artikels haben die Bischöfe dem oben erwähnten Gesetzesvorschlag ihre Zustimmung versagt, und der Fürst-Primas hat im Namen aller Bischöfe erklärt, das Concilium von Trient habe die Form bestimmt, in welcher die Ehe geschlossen werden kann, und diese Vorschrift habe für die Katholiken, auch in Ungarn, bindende Kraft; wenn daher eine Ehe nach dem neuen Gesetzesvorschlag geschlossen werde, so könne sie zwar bürgerlich rechtskräftig seyn, aber kirchlich werde sie, ohne Dazwischenkunft einer höheren, zur Milderung des Kirchengesetzes competenten Autorität als nicht gültig und nicht rechtmäßig angesehen werden müssen. - Hieraus folgt von selbst, daß folgende zwei Sätze des mehrerwähnten Schreibens: "Auf dieses hin äußerte der Primas, nicht eingesegnete Ehen seyen zwar nicht in kirchlicher Hinsicht, doch aber in politischer als gültig zu betrachten;" - und "übrigens schlage er (der Primas) vor, daß die Trauung bei gemischten Ehen durch einen protestantischen Seelsorger nur dann geschehen soll, wenn der katholische Theil und der katholische Priester erklärt haben werden, damit einverstanden zu seyn;" - sowohl dem Wortlaut als dem Sinne nach verdreht sind. - Der Fürst-Primas hat nicht nur in seinem, sondern in aller Bischöfe Namen erklärt: daß wenn das Gesetz in diesem Punkte allgemein und zwingend seyn wird, sie es zwar dulden müssen, allein ihre Zustimmung dazu nicht geben können; er drückte aber zu gleicher Zeit den Wunsch aus, daß in Uebereinstimmung mit der Gerechtigkeit und der Gewissensfreiheit in dem erwähnten allgemeinen und streng befehlenden Gesetze die Ausnahme gestattet werde, daß die Ehe ausnahmsweise auch vor dem katholischen Seelsorger geschlossen werden könne in dem Falle, wenn die katholische

zwar benutzen, aber die Bankiers außerdem doch auch noch bei ihrer ursprünglichen Verpflichtung festhalten möchte, fanden keine Unterstützung, die eine nicht, weil die preußische Regierung selbst den Anschluß an Belgien genehmigt hatte, die andere nicht, weil ein solches Verfahren eine ganz neue Unterhandlung mit Belgien nöthig machen, und den ersten Contract annulliren würde. Die Direction theilte darauf mit, daß man noch zur Vollendung des Baues einer Anleihe von zwei Millionen bedürfe, die am besten durch Ausgabe von Prioritätsactien erzielt würde. Man war gefaßt darauf, und dieser Antrag fand nun insofern Widerspruch, daß mehrere hiesige Actionnäre den Zusatz durchsetzten, daß diese Anleihe auf 2 1/2 Millionen gesteigert werde für den Fall, daß sich eine Möglichkeit ergebe, den Stationsplatz innerhalb der Stadt Köln anzulegen. Somit hätte denn dieses für uns so wichtige Unternehmen eine, anfangs gefährlich scheinende, Krise glücklich überstanden, und wird dasselbe nunmehr mit raschen Schritten seiner Vollendung entgegen gehen. Im Julius nächsten Jahres hofft man die Bahn zwischen Köln und Aachen schon der Circulation übergeben zu können. Auch die Bonn-Kölner Bahn dürfte um dieselbe Zeit fertig werden, da die letzten Unterhandlungen mit der Militärbehörde glücklich beendigt sind, und Terrainschwierigkeiten sich nicht darbieten. Wegen der Bahn zwischen Düsseldorf und Köln wird noch unterhandelt, da die Actiengesellschaften der beiden Städte sich bis jetzt noch nicht haben einigen können, und dieselben Differenzen obwalten, wie früher zwischen den Kölner und Aachener Actionnären.

Es hat allgemein Freude erregt, Se. Maj. wieder, wenn auch in verschlossenem Wagen, ausfahren zu sehen. Morgen wird der König die Parade der zum Manöuvre versammelten Berliner und Potsdamer Garnison von den Fenstern des königlichen Palais mit ansehen. Größere körperliche Anstrengungen darf sich der Monarch vorläufig noch nicht gestatten, da die Kräfte Sr. Maj. in der letzten Zeit sehr gelitten haben sollen. – Man sprach in diesen Tagen davon, daß der Minister Hr. v. Kamptz interimistisch mit der Leitung des Cultus- und Unterrichtsministeriums beauftragt sey; dieß hat sich jedoch nicht bestätigt, vielmehr ist dem bisherigen Director im genannten Ministerium, Hrn. v. Ladenberg, die einstweilige Führung desselben, so wie die Unterschrift von Sr. Maj. übertragen. Einigen Versionen zufolge soll der Oberpräsident der Rheinprovinz, Hr. v. Bodelschwingh, Aussicht haben, das erledigte Portefeuille zu erhalten. Großes administratives Talent im Verein mit einer humanen, die Wissenschaft und den geistigen Fortschritt ehrenden Gesinnung würden hier allerdings als empfehlende Eigenschaften für sich selbst reden.

Oesterreich.

Fürst Paul Esterhazy, Graf Münch und Graf Woyna, welche sich sämmtlich noch hier befinden, werden Wien zu Ende dieses Monats verlassen. – Aus Agram ist die betrübende Anzeige hier eingegangen, daß der k. k. geheime Rath, Banus und oberster Landescapitän von Croatien, Dalmatien und Slavonien, commandirender General in der vereinten Banal-Warasdiner-Karlstädter-Gränze, Feldmarschalllieutenant, Frhr. v. Vlasits, Großkreuz des Leopold- und Ritter des Maria Theresien-Ordens, Inhaber des Uhlanenregiments Nr. 2 und der Gränz-Infanterieregimenter Nr. 10 u. 11 gestorben ist. – Aus Neapel lauten die neuern Nachrichten wieder minder erwünscht. Der König soll aufgebracht seyn über die verzögerte Rückgabe der durch die Engländer genommenen Schiffe. Nebstdem melden die neuern Briefe, daß England dagegen sey, daß die Verhandlungen hinsichtlich des Schwefelmonopols in Paris geführt werden. – In meinem gestrigen Schreiben ist der Name des hier verstorbenen türkischen Geschäftsträgers irrig als Namik – statt als Nuri Efendi angeführt.

Die Allg. Zeitung hat über die Religionsangelegenheiten Ungarns schon einigemal unrichtige Berichte durch Schuld ihrer Correspondenten erhalten. So heißt es in einem Schreiben aus Wien vom 22 April (in der Allg. Zeitung vom 28 gedachten Monats): „Privatmittheilungen aus Preßburg zufolge berieth die Magnatentafel am 10 d. den 4ten und 5ten §. des dritten Nunciums der Ständetafel in der obschwebenden Frage über die gemischten Ehen. Der Antrag des Judex Curiae zum 4ten §.: daß jene gemischten Ehen, welche bisher vor einem katholischen Priester, aber ohne dessen Einsegnung geschlossen wurden, für gültig zu erklären seyen, ward von der Majorität der Magnaten und Bischöfe angenommen.“ – Dieß ist irrig. Nicht die Mehrzahl, sondern alle katholischen Bischöfe in Ungarn haben sich dahin ausgesprochen, daß jede, nicht nur katholische, sondern auch gemischte Ehe vollkommen gültig ist, die vor dem katholischen Seelsorger geschlossen wird, auch wenn sie der Seelsorger nicht einsegnet, wenn nur hiebei die Form beobachtet wird, welche das Concilium von Trient vorschreibt, und nicht anderweitige kanonische Ehehindernisse bestehen. – In dem erwähnten Schreiben aus Wien liest man ferner: „Der 5te §., welcher den Gesetzesvorschlag betrifft, daß die Trauung von einem protestantischen Seelsorger zu geschehen habe, falls bei einer gemischten Ehe der Bräutigam sich zur protestantischen Confession bekenne, erhielt gleichfalls durch Stimmenmehrheit Annahme.“ – Dieß ist einseitig, und bedarf der Erläuterung. Der oben erwähnte Beschluß ist eine wesentliche Aenderung des 26sten Artikels vom Jahr 1791, welcher damals zu Stande kam, um die Eintracht der verschiedenen Glaubensgenossen für ewige Zeiten zu begründen. Wegen der wesentlichen Aenderung dieses Artikels haben die Bischöfe dem oben erwähnten Gesetzesvorschlag ihre Zustimmung versagt, und der Fürst-Primas hat im Namen aller Bischöfe erklärt, das Concilium von Trient habe die Form bestimmt, in welcher die Ehe geschlossen werden kann, und diese Vorschrift habe für die Katholiken, auch in Ungarn, bindende Kraft; wenn daher eine Ehe nach dem neuen Gesetzesvorschlag geschlossen werde, so könne sie zwar bürgerlich rechtskräftig seyn, aber kirchlich werde sie, ohne Dazwischenkunft einer höheren, zur Milderung des Kirchengesetzes competenten Autorität als nicht gültig und nicht rechtmäßig angesehen werden müssen. – Hieraus folgt von selbst, daß folgende zwei Sätze des mehrerwähnten Schreibens: „Auf dieses hin äußerte der Primas, nicht eingesegnete Ehen seyen zwar nicht in kirchlicher Hinsicht, doch aber in politischer als gültig zu betrachten;“ – und „übrigens schlage er (der Primas) vor, daß die Trauung bei gemischten Ehen durch einen protestantischen Seelsorger nur dann geschehen soll, wenn der katholische Theil und der katholische Priester erklärt haben werden, damit einverstanden zu seyn;“ – sowohl dem Wortlaut als dem Sinne nach verdreht sind. – Der Fürst-Primas hat nicht nur in seinem, sondern in aller Bischöfe Namen erklärt: daß wenn das Gesetz in diesem Punkte allgemein und zwingend seyn wird, sie es zwar dulden müssen, allein ihre Zustimmung dazu nicht geben können; er drückte aber zu gleicher Zeit den Wunsch aus, daß in Uebereinstimmung mit der Gerechtigkeit und der Gewissensfreiheit in dem erwähnten allgemeinen und streng befehlenden Gesetze die Ausnahme gestattet werde, daß die Ehe ausnahmsweise auch vor dem katholischen Seelsorger geschlossen werden könne in dem Falle, wenn die katholische

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[1166/0006] zwar benutzen, aber die Bankiers außerdem doch auch noch bei ihrer ursprünglichen Verpflichtung festhalten möchte, fanden keine Unterstützung, die eine nicht, weil die preußische Regierung selbst den Anschluß an Belgien genehmigt hatte, die andere nicht, weil ein solches Verfahren eine ganz neue Unterhandlung mit Belgien nöthig machen, und den ersten Contract annulliren würde. Die Direction theilte darauf mit, daß man noch zur Vollendung des Baues einer Anleihe von zwei Millionen bedürfe, die am besten durch Ausgabe von Prioritätsactien erzielt würde. Man war gefaßt darauf, und dieser Antrag fand nun insofern Widerspruch, daß mehrere hiesige Actionnäre den Zusatz durchsetzten, daß diese Anleihe auf 2 1/2 Millionen gesteigert werde für den Fall, daß sich eine Möglichkeit ergebe, den Stationsplatz innerhalb der Stadt Köln anzulegen. Somit hätte denn dieses für uns so wichtige Unternehmen eine, anfangs gefährlich scheinende, Krise glücklich überstanden, und wird dasselbe nunmehr mit raschen Schritten seiner Vollendung entgegen gehen. Im Julius nächsten Jahres hofft man die Bahn zwischen Köln und Aachen schon der Circulation übergeben zu können. Auch die Bonn-Kölner Bahn dürfte um dieselbe Zeit fertig werden, da die letzten Unterhandlungen mit der Militärbehörde glücklich beendigt sind, und Terrainschwierigkeiten sich nicht darbieten. Wegen der Bahn zwischen Düsseldorf und Köln wird noch unterhandelt, da die Actiengesellschaften der beiden Städte sich bis jetzt noch nicht haben einigen können, und dieselben Differenzen obwalten, wie früher zwischen den Kölner und Aachener Actionnären. _ Berlin, 20 Mai. Es hat allgemein Freude erregt, Se. Maj. wieder, wenn auch in verschlossenem Wagen, ausfahren zu sehen. Morgen wird der König die Parade der zum Manöuvre versammelten Berliner und Potsdamer Garnison von den Fenstern des königlichen Palais mit ansehen. Größere körperliche Anstrengungen darf sich der Monarch vorläufig noch nicht gestatten, da die Kräfte Sr. Maj. in der letzten Zeit sehr gelitten haben sollen. – Man sprach in diesen Tagen davon, daß der Minister Hr. v. Kamptz interimistisch mit der Leitung des Cultus- und Unterrichtsministeriums beauftragt sey; dieß hat sich jedoch nicht bestätigt, vielmehr ist dem bisherigen Director im genannten Ministerium, Hrn. v. Ladenberg, die einstweilige Führung desselben, so wie die Unterschrift von Sr. Maj. übertragen. Einigen Versionen zufolge soll der Oberpräsident der Rheinprovinz, Hr. v. Bodelschwingh, Aussicht haben, das erledigte Portefeuille zu erhalten. Großes administratives Talent im Verein mit einer humanen, die Wissenschaft und den geistigen Fortschritt ehrenden Gesinnung würden hier allerdings als empfehlende Eigenschaften für sich selbst reden. Oesterreich. _ Wien, 20 Mai. Fürst Paul Esterhazy, Graf Münch und Graf Woyna, welche sich sämmtlich noch hier befinden, werden Wien zu Ende dieses Monats verlassen. – Aus Agram ist die betrübende Anzeige hier eingegangen, daß der k. k. geheime Rath, Banus und oberster Landescapitän von Croatien, Dalmatien und Slavonien, commandirender General in der vereinten Banal-Warasdiner-Karlstädter-Gränze, Feldmarschalllieutenant, Frhr. v. Vlasits, Großkreuz des Leopold- und Ritter des Maria Theresien-Ordens, Inhaber des Uhlanenregiments Nr. 2 und der Gränz-Infanterieregimenter Nr. 10 u. 11 gestorben ist. – Aus Neapel lauten die neuern Nachrichten wieder minder erwünscht. Der König soll aufgebracht seyn über die verzögerte Rückgabe der durch die Engländer genommenen Schiffe. Nebstdem melden die neuern Briefe, daß England dagegen sey, daß die Verhandlungen hinsichtlich des Schwefelmonopols in Paris geführt werden. – In meinem gestrigen Schreiben ist der Name des hier verstorbenen türkischen Geschäftsträgers irrig als Namik – statt als Nuri Efendi angeführt. _ Preßburg, 18 Mai. Die Allg. Zeitung hat über die Religionsangelegenheiten Ungarns schon einigemal unrichtige Berichte durch Schuld ihrer Correspondenten erhalten. So heißt es in einem Schreiben aus Wien vom 22 April (in der Allg. Zeitung vom 28 gedachten Monats): „Privatmittheilungen aus Preßburg zufolge berieth die Magnatentafel am 10 d. den 4ten und 5ten §. des dritten Nunciums der Ständetafel in der obschwebenden Frage über die gemischten Ehen. Der Antrag des Judex Curiae zum 4ten §.: daß jene gemischten Ehen, welche bisher vor einem katholischen Priester, aber ohne dessen Einsegnung geschlossen wurden, für gültig zu erklären seyen, ward von der Majorität der Magnaten und Bischöfe angenommen.“ – Dieß ist irrig. Nicht die Mehrzahl, sondern alle katholischen Bischöfe in Ungarn haben sich dahin ausgesprochen, daß jede, nicht nur katholische, sondern auch gemischte Ehe vollkommen gültig ist, die vor dem katholischen Seelsorger geschlossen wird, auch wenn sie der Seelsorger nicht einsegnet, wenn nur hiebei die Form beobachtet wird, welche das Concilium von Trient vorschreibt, und nicht anderweitige kanonische Ehehindernisse bestehen. – In dem erwähnten Schreiben aus Wien liest man ferner: „Der 5te §., welcher den Gesetzesvorschlag betrifft, daß die Trauung von einem protestantischen Seelsorger zu geschehen habe, falls bei einer gemischten Ehe der Bräutigam sich zur protestantischen Confession bekenne, erhielt gleichfalls durch Stimmenmehrheit Annahme.“ – Dieß ist einseitig, und bedarf der Erläuterung. Der oben erwähnte Beschluß ist eine wesentliche Aenderung des 26sten Artikels vom Jahr 1791, welcher damals zu Stande kam, um die Eintracht der verschiedenen Glaubensgenossen für ewige Zeiten zu begründen. Wegen der wesentlichen Aenderung dieses Artikels haben die Bischöfe dem oben erwähnten Gesetzesvorschlag ihre Zustimmung versagt, und der Fürst-Primas hat im Namen aller Bischöfe erklärt, das Concilium von Trient habe die Form bestimmt, in welcher die Ehe geschlossen werden kann, und diese Vorschrift habe für die Katholiken, auch in Ungarn, bindende Kraft; wenn daher eine Ehe nach dem neuen Gesetzesvorschlag geschlossen werde, so könne sie zwar bürgerlich rechtskräftig seyn, aber kirchlich werde sie, ohne Dazwischenkunft einer höheren, zur Milderung des Kirchengesetzes competenten Autorität als nicht gültig und nicht rechtmäßig angesehen werden müssen. – Hieraus folgt von selbst, daß folgende zwei Sätze des mehrerwähnten Schreibens: „Auf dieses hin äußerte der Primas, nicht eingesegnete Ehen seyen zwar nicht in kirchlicher Hinsicht, doch aber in politischer als gültig zu betrachten;“ – und „übrigens schlage er (der Primas) vor, daß die Trauung bei gemischten Ehen durch einen protestantischen Seelsorger nur dann geschehen soll, wenn der katholische Theil und der katholische Priester erklärt haben werden, damit einverstanden zu seyn;“ – sowohl dem Wortlaut als dem Sinne nach verdreht sind. – Der Fürst-Primas hat nicht nur in seinem, sondern in aller Bischöfe Namen erklärt: daß wenn das Gesetz in diesem Punkte allgemein und zwingend seyn wird, sie es zwar dulden müssen, allein ihre Zustimmung dazu nicht geben können; er drückte aber zu gleicher Zeit den Wunsch aus, daß in Uebereinstimmung mit der Gerechtigkeit und der Gewissensfreiheit in dem erwähnten allgemeinen und streng befehlenden Gesetze die Ausnahme gestattet werde, daß die Ehe ausnahmsweise auch vor dem katholischen Seelsorger geschlossen werden könne in dem Falle, wenn die katholische

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 146. Augsburg, 25. Mai 1840, S. 1166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_146_18400525/6>, abgerufen am 05.12.2024.