Allgemeine Zeitung. Nr. 143. Augsburg, 22. Mai 1840.die schriftliche Zusicherung gegeben, daß er sich bei der Entscheidung der Streitfrage mit England unwiderruflich dem Richterspruch Frankreichs unterwerfe, so daß wohl keine Erneuerung der Feindseligkeiten zu befürchten ist. Gestern ist mit dem französischen Kriegsdampfschiff le Ramier ein außerordentlicher Abgesandter vom hiesigen Ministerium mit Depeschen an den Herzog Serra Capriola nach Paris abgegangen. Diese Nachricht wurde allenthalben, namentlich an der Börse sehr gut aufgenommen, so daß die Rente auf 105 1/2 stieg. - Am Sonntag ging das französische Admiralsschiff l'Ocean von 120 Kanonen, mit Admiral Rosamel an Bord, auf hiesiger Rhede vor Anker; am gleichen Tage segelten die beiden französischen Linienschiffe le Genereux und le Victorieux nach der Levante ab. - Die Vorbereitungen zur Gasbeleuchtung sind nun beendigt, und vom 30 Mai an werden die Hauptstraßen Neapels so wie das königliche Schloß und die Theater San Carlo und Fondo auf diese Weise erleuchtet werden. Auch wird nächsten Sonntag die Eisenbahn von Portici bis nach Resina eröffnet. Rom, 12 Mai. Am 7 d. starb der Generalinspector der päpstlichen Posten, Principe Camillus Massimo, im zurückgelegten 70sten Lebensjahre, nach langjährigen körperlichen Leiden, in Civita Vecchia, wohin er sich in letzter Zeit zurückgezogen hatte. In Rom geboren, wurde er in seiner Jugend zum geistlichen Stand bestimmt, und machte in Siena seine Studien. Pius VI schickte ihn schon 1789 nach Turin als seinen Ablegaten. Da er die geistlichen Weihen noch nicht erhalten hatte, und Familienverhältnisse ihn dazu bestimmten, das Haupt dieser alten Patricierfamilie zu werden, so gab er die ihm bestimmte Laufbahn auf, und heirathete später die Prinzessin Christine von Sachsen. Er hat unter fünf Päpsten verschiedene wichtige Missionen besorgt, und mehrere Staatsämter bekleidet. Seit dem Jahr 1817 ist ihm die Leitung der Post anvertraut gewesen, bei welcher er manche Verbesserungen einführte. Sein Titel und sein Vermögen geht auf seinen Sohn Victor, Principe von Arsoli über, von dem man auch allgemein annimmt, daß er bestimmt sey, die Stelle seines verstorbenen Vaters einzunehmen, obgleich behauptet wird, der Fürst von Campagnano, Sohn des Fürsten Chigi, habe schon seit Pius VII Ansprüche darauf. - Von den großen römischen Familien reisen auch dieses Jahr mehrere ins Ausland, unter diesen der Fürst Borghese nach Paris, Fürst Doria Pamphily nach Deutschland und später nach England, wohin bereits der Schwiegervater beider Fürsten, Graf v. Shrewsbury, abgegangen ist. - Der bekannte Gelehrte, Professor Rosini aus Pisa, befindet sich seit einigen Tagen hier. Deutschland. München, 20 Mai. Se. Maj. der König kam Sonntag Abends halb 6 Uhr in Donaustauf an, wo der Monarch, von dem Kronoberstpostmeister Fürsten von Thurn und Taxis empfangen, nach Besichtigung der Walhalla bei genanntem Fürsten das Mahl einnahm. Gegen 10 Uhr fuhr der König unter dem unaufhörlichen Lebehochruf des Volks durch die festlich erleuchteten Straßen von Stadtamhof und Regensburg nach dem Gasthof zum goldenen Kreuz, wo Se. Maj. übernachtete, und des andern Morgens halb 5 Uhr die Reise über Ingolstadt fortsetzte. - Heute starb hier der k. Obrist Lorenz Behr, Vorstand der Administrationscommission der Militär-Fohlenhöfe, ein verdienter Officier und tüchtiger Hippologe. Bayreuth, 16 Mai. Einer hier eingetroffenen Estafette zufolge sind in der verflossenen Nacht in der Stadt Hof unweit dem Hospitale 12 Haupt- und Nebengebäude abgebrannt. (Fränk. M.) Dresden, 12 Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kam zuerst ein Antrag des Abg. Eisenstuck zur Sprache, der dahin ging, die Regierung zur Auskunftertheilung darüber zu veranlassen, wie weit die Abfassung eines Civilgesetzbuches und einer Civilgerichtsordnung gediehen, und ob zu erwarten sey, daß diese Gesetze dem nächsten Landtage vorgelegt würden? Die (dritte) Deputation hatte sich beeilt, darüber Bericht zu erstatten, der heute der Kammer vorgetragen wurde und sich beifällig erklärte. In Folge einer kurzen Debatte, an welcher der Justizminister v. Könneritz und die Abgeordneten Reiche-Eisenstuck, Eisenstuck, Braun, v. Watzdorf und der Referent Klinger Theil nahmen, wurde jedoch der gestellte Antrag auf den Grund der ministeriellen Erklärung für erledigt erklärt. Der Justizminister bemerkte nämlich sogleich bei dem Beginne der Verhandlungen, daß die Vorlegung der erbetenen Gesetzbücher zum nächsten Landtage nicht möglich sey, da die Arbeit zu schwierig, von der nächsten Ständeversammlung auch schon die Criminalproceßordnung zu berathen sey. Eisenstuck, der Antragsteller, erklärte sich durch die Erklärung des Ministers für einigermaßen beruhigt, die Besorgniß aber habe er noch, daß man die Civilgerichtsordnung nicht eher vorlegen werde, als bis das Civilgesetzbuch vollendet sey, und daß man mit aller Gewalt etwas ganz Neues schaffen wolle; übrigens wies er wieder auf die Vortrefflichkeit des österreichischen Gesetzbuches hin, die der Justizminister bis auf die zu große Kürze auch anerkannte. Wolle man, fügte der letztere hinzu, das österreichische Gesetzbuch auch zum Grunde legen, so wären darum immer große Vorbereitungen nöthig. Die Entwerfung eines Civilgesetzbuchs sey freilich viel schwieriger als die eines Criminalgesetzbuchs. Das erstere müsse aus dem Ganzen gefertigt werden, bei letzterem könne man, wenn man über die Strafgewalt und die Strafarten einig sey, die übrigen einzelnen Theile aus verschiedenen Gesetzbüchern zusammenstellen. (Leipz. A. Z.) Hannover, 16 Mai. Das Budget ist bewilligt, und die Kammern sind nun darüber auch die neue Verfassung fertig zu machen. Ueber die Verhandlungen derselben berichtet die Hannover'sche Zeitung und werden die Berichte derselben über die Verhandlungen zweiter Kammer vermuthlich ausführlicher werden, da die bisherigen nicht der zweiten Kammer, sondern der ersten zu dürftig erschienen sind, und die erste Kammer größere Ausführlichkeit derselben beantragt hat. Auch hatte bisher nicht den Verhandlungen der zweiten, sondern nur denen der ersten Kammer ein Berichterstatter für die Hannover'sche Zeitung beigewohnt. Die zweite Kammer hatte es nicht gewagt, von dieser ihr im Jahr 1838 ausdrücklich vom Cabinet ertheilten Erlaubniß Gebrauch zu machen; die erste Kammer ist aber nun darauf bestanden, daß statt der dürftigen Mittheilungen, welche die Hannover'sche Zeitung bisher der Gefälligkeit eines Deputirten verdankte, wiederum ein eigener Berichterstatter zugelassen werde. Vielleicht glaubt die erste Kammer dem Lande durch ausführlichere Berichte eine größere Theilnahme an den Verhandlungen einzuflößen? Die Indifferenz des Landes gegen die Verhandlungen und Beschlüsse der gegenwärtigen Ständeversammlung geht wirklich weit: Beschlüsse die unter anderen Verhältnissen das größte Aufsehen erregt haben würden, wie z. B. die Aufhebung der Chausseedienste etc. werden jetzt gar nicht beachtet, ja nicht einmal bekannt. Man kann das Gefühl und Bewußtseyn der eigenen Stellung aus manchem erkennen, was die Ständeversammlung beschließt oder vielmehr nicht beschließt. Den größten und schwersten Theil der Arbeit, zumal in Betreff des Finanzpunktes wird sie ihrer Nachfolgerin überlassen. In der künftigen Ständeversammlung würde (wenn die schriftliche Zusicherung gegeben, daß er sich bei der Entscheidung der Streitfrage mit England unwiderruflich dem Richterspruch Frankreichs unterwerfe, so daß wohl keine Erneuerung der Feindseligkeiten zu befürchten ist. Gestern ist mit dem französischen Kriegsdampfschiff le Ramier ein außerordentlicher Abgesandter vom hiesigen Ministerium mit Depeschen an den Herzog Serra Capriola nach Paris abgegangen. Diese Nachricht wurde allenthalben, namentlich an der Börse sehr gut aufgenommen, so daß die Rente auf 105 1/2 stieg. – Am Sonntag ging das französische Admiralsschiff l'Ocean von 120 Kanonen, mit Admiral Rosamel an Bord, auf hiesiger Rhede vor Anker; am gleichen Tage segelten die beiden französischen Linienschiffe le Généreux und le Victorieux nach der Levante ab. – Die Vorbereitungen zur Gasbeleuchtung sind nun beendigt, und vom 30 Mai an werden die Hauptstraßen Neapels so wie das königliche Schloß und die Theater San Carlo und Fondo auf diese Weise erleuchtet werden. Auch wird nächsten Sonntag die Eisenbahn von Portici bis nach Resina eröffnet. Rom, 12 Mai. Am 7 d. starb der Generalinspector der päpstlichen Posten, Principe Camillus Massimo, im zurückgelegten 70sten Lebensjahre, nach langjährigen körperlichen Leiden, in Cività Vecchia, wohin er sich in letzter Zeit zurückgezogen hatte. In Rom geboren, wurde er in seiner Jugend zum geistlichen Stand bestimmt, und machte in Siena seine Studien. Pius VI schickte ihn schon 1789 nach Turin als seinen Ablegaten. Da er die geistlichen Weihen noch nicht erhalten hatte, und Familienverhältnisse ihn dazu bestimmten, das Haupt dieser alten Patricierfamilie zu werden, so gab er die ihm bestimmte Laufbahn auf, und heirathete später die Prinzessin Christine von Sachsen. Er hat unter fünf Päpsten verschiedene wichtige Missionen besorgt, und mehrere Staatsämter bekleidet. Seit dem Jahr 1817 ist ihm die Leitung der Post anvertraut gewesen, bei welcher er manche Verbesserungen einführte. Sein Titel und sein Vermögen geht auf seinen Sohn Victor, Principe von Arsoli über, von dem man auch allgemein annimmt, daß er bestimmt sey, die Stelle seines verstorbenen Vaters einzunehmen, obgleich behauptet wird, der Fürst von Campagnano, Sohn des Fürsten Chigi, habe schon seit Pius VII Ansprüche darauf. – Von den großen römischen Familien reisen auch dieses Jahr mehrere ins Ausland, unter diesen der Fürst Borghese nach Paris, Fürst Doria Pamphily nach Deutschland und später nach England, wohin bereits der Schwiegervater beider Fürsten, Graf v. Shrewsbury, abgegangen ist. – Der bekannte Gelehrte, Professor Rosini aus Pisa, befindet sich seit einigen Tagen hier. Deutschland. München, 20 Mai. Se. Maj. der König kam Sonntag Abends halb 6 Uhr in Donaustauf an, wo der Monarch, von dem Kronoberstpostmeister Fürsten von Thurn und Taxis empfangen, nach Besichtigung der Walhalla bei genanntem Fürsten das Mahl einnahm. Gegen 10 Uhr fuhr der König unter dem unaufhörlichen Lebehochruf des Volks durch die festlich erleuchteten Straßen von Stadtamhof und Regensburg nach dem Gasthof zum goldenen Kreuz, wo Se. Maj. übernachtete, und des andern Morgens halb 5 Uhr die Reise über Ingolstadt fortsetzte. – Heute starb hier der k. Obrist Lorenz Behr, Vorstand der Administrationscommission der Militär-Fohlenhöfe, ein verdienter Officier und tüchtiger Hippologe. Bayreuth, 16 Mai. Einer hier eingetroffenen Estafette zufolge sind in der verflossenen Nacht in der Stadt Hof unweit dem Hospitale 12 Haupt- und Nebengebäude abgebrannt. (Fränk. M.) Dresden, 12 Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kam zuerst ein Antrag des Abg. Eisenstuck zur Sprache, der dahin ging, die Regierung zur Auskunftertheilung darüber zu veranlassen, wie weit die Abfassung eines Civilgesetzbuches und einer Civilgerichtsordnung gediehen, und ob zu erwarten sey, daß diese Gesetze dem nächsten Landtage vorgelegt würden? Die (dritte) Deputation hatte sich beeilt, darüber Bericht zu erstatten, der heute der Kammer vorgetragen wurde und sich beifällig erklärte. In Folge einer kurzen Debatte, an welcher der Justizminister v. Könneritz und die Abgeordneten Reiche-Eisenstuck, Eisenstuck, Braun, v. Watzdorf und der Referent Klinger Theil nahmen, wurde jedoch der gestellte Antrag auf den Grund der ministeriellen Erklärung für erledigt erklärt. Der Justizminister bemerkte nämlich sogleich bei dem Beginne der Verhandlungen, daß die Vorlegung der erbetenen Gesetzbücher zum nächsten Landtage nicht möglich sey, da die Arbeit zu schwierig, von der nächsten Ständeversammlung auch schon die Criminalproceßordnung zu berathen sey. Eisenstuck, der Antragsteller, erklärte sich durch die Erklärung des Ministers für einigermaßen beruhigt, die Besorgniß aber habe er noch, daß man die Civilgerichtsordnung nicht eher vorlegen werde, als bis das Civilgesetzbuch vollendet sey, und daß man mit aller Gewalt etwas ganz Neues schaffen wolle; übrigens wies er wieder auf die Vortrefflichkeit des österreichischen Gesetzbuches hin, die der Justizminister bis auf die zu große Kürze auch anerkannte. Wolle man, fügte der letztere hinzu, das österreichische Gesetzbuch auch zum Grunde legen, so wären darum immer große Vorbereitungen nöthig. Die Entwerfung eines Civilgesetzbuchs sey freilich viel schwieriger als die eines Criminalgesetzbuchs. Das erstere müsse aus dem Ganzen gefertigt werden, bei letzterem könne man, wenn man über die Strafgewalt und die Strafarten einig sey, die übrigen einzelnen Theile aus verschiedenen Gesetzbüchern zusammenstellen. (Leipz. A. Z.) Hannover, 16 Mai. Das Budget ist bewilligt, und die Kammern sind nun darüber auch die neue Verfassung fertig zu machen. Ueber die Verhandlungen derselben berichtet die Hannover'sche Zeitung und werden die Berichte derselben über die Verhandlungen zweiter Kammer vermuthlich ausführlicher werden, da die bisherigen nicht der zweiten Kammer, sondern der ersten zu dürftig erschienen sind, und die erste Kammer größere Ausführlichkeit derselben beantragt hat. Auch hatte bisher nicht den Verhandlungen der zweiten, sondern nur denen der ersten Kammer ein Berichterstatter für die Hannover'sche Zeitung beigewohnt. Die zweite Kammer hatte es nicht gewagt, von dieser ihr im Jahr 1838 ausdrücklich vom Cabinet ertheilten Erlaubniß Gebrauch zu machen; die erste Kammer ist aber nun darauf bestanden, daß statt der dürftigen Mittheilungen, welche die Hannover'sche Zeitung bisher der Gefälligkeit eines Deputirten verdankte, wiederum ein eigener Berichterstatter zugelassen werde. Vielleicht glaubt die erste Kammer dem Lande durch ausführlichere Berichte eine größere Theilnahme an den Verhandlungen einzuflößen? Die Indifferenz des Landes gegen die Verhandlungen und Beschlüsse der gegenwärtigen Ständeversammlung geht wirklich weit: Beschlüsse die unter anderen Verhältnissen das größte Aufsehen erregt haben würden, wie z. B. die Aufhebung der Chausséedienste etc. werden jetzt gar nicht beachtet, ja nicht einmal bekannt. Man kann das Gefühl und Bewußtseyn der eigenen Stellung aus manchem erkennen, was die Ständeversammlung beschließt oder vielmehr nicht beschließt. Den größten und schwersten Theil der Arbeit, zumal in Betreff des Finanzpunktes wird sie ihrer Nachfolgerin überlassen. 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Diese Nachricht wurde allenthalben, namentlich an der Börse sehr gut aufgenommen, so daß die Rente auf 105 1/2 stieg. – Am Sonntag ging das französische Admiralsschiff l'Ocean von 120 Kanonen, mit Admiral Rosamel an Bord, auf hiesiger Rhede vor Anker; am gleichen Tage segelten die beiden französischen Linienschiffe le Généreux und le Victorieux nach der Levante ab. – Die Vorbereitungen zur Gasbeleuchtung sind nun beendigt, und vom 30 Mai an werden die Hauptstraßen Neapels so wie das königliche Schloß und die Theater San Carlo und Fondo auf diese Weise erleuchtet werden. 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Er hat unter fünf Päpsten verschiedene wichtige Missionen besorgt, und mehrere Staatsämter bekleidet. Seit dem Jahr 1817 ist ihm die Leitung der Post anvertraut gewesen, bei welcher er manche Verbesserungen einführte. Sein Titel und sein Vermögen geht auf seinen Sohn Victor, Principe von Arsoli über, von dem man auch allgemein annimmt, daß er bestimmt sey, die Stelle seines verstorbenen Vaters einzunehmen, obgleich behauptet wird, der Fürst von Campagnano, Sohn des Fürsten Chigi, habe schon seit Pius VII Ansprüche darauf. – Von den großen römischen Familien reisen auch dieses Jahr mehrere ins Ausland, unter diesen der Fürst Borghese nach Paris, Fürst Doria Pamphily nach Deutschland und später nach England, wohin bereits der Schwiegervater beider Fürsten, Graf v. 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Die Entwerfung eines Civilgesetzbuchs sey freilich viel schwieriger als die eines Criminalgesetzbuchs. Das erstere müsse aus dem Ganzen gefertigt werden, bei letzterem könne man, wenn man über die Strafgewalt und die Strafarten einig sey, die übrigen einzelnen Theile aus verschiedenen Gesetzbüchern zusammenstellen.</p><lb/> <p>(<hi rendition="#g">Leipz</hi>. A. Z.)</p> </div><lb/> <div n="2"> <byline> <docAuthor> <gap reason="insignificant"/> </docAuthor> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Hannover,</hi> 16 Mai.</dateline> <p> Das Budget ist bewilligt, und die Kammern sind nun darüber auch die neue Verfassung fertig zu machen. Ueber die Verhandlungen derselben berichtet die Hannover'sche Zeitung und werden die Berichte derselben über die Verhandlungen zweiter Kammer vermuthlich ausführlicher werden, da die bisherigen nicht der zweiten Kammer, sondern der ersten zu dürftig erschienen sind, und die erste Kammer größere Ausführlichkeit derselben beantragt hat. Auch hatte bisher nicht den Verhandlungen der zweiten, sondern nur denen der ersten Kammer ein Berichterstatter für die Hannover'sche Zeitung beigewohnt. Die zweite Kammer hatte es nicht gewagt, von dieser ihr im Jahr 1838 ausdrücklich vom Cabinet ertheilten Erlaubniß Gebrauch zu machen; die erste Kammer ist aber nun darauf bestanden, daß statt der dürftigen Mittheilungen, welche die Hannover'sche Zeitung bisher der Gefälligkeit eines Deputirten verdankte, wiederum ein eigener Berichterstatter zugelassen werde. Vielleicht glaubt die erste Kammer dem Lande durch ausführlichere Berichte eine größere Theilnahme an den Verhandlungen einzuflößen? Die Indifferenz des Landes gegen die Verhandlungen und Beschlüsse der gegenwärtigen Ständeversammlung geht wirklich weit: Beschlüsse die unter anderen Verhältnissen das größte Aufsehen erregt haben würden, wie z. B. die Aufhebung der Chausséedienste etc. werden jetzt gar nicht beachtet, ja nicht einmal bekannt. 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_ Rom, 12 Mai. Am 7 d. starb der Generalinspector der päpstlichen Posten, Principe Camillus Massimo, im zurückgelegten 70sten Lebensjahre, nach langjährigen körperlichen Leiden, in Cività Vecchia, wohin er sich in letzter Zeit zurückgezogen hatte. In Rom geboren, wurde er in seiner Jugend zum geistlichen Stand bestimmt, und machte in Siena seine Studien. Pius VI schickte ihn schon 1789 nach Turin als seinen Ablegaten. Da er die geistlichen Weihen noch nicht erhalten hatte, und Familienverhältnisse ihn dazu bestimmten, das Haupt dieser alten Patricierfamilie zu werden, so gab er die ihm bestimmte Laufbahn auf, und heirathete später die Prinzessin Christine von Sachsen. Er hat unter fünf Päpsten verschiedene wichtige Missionen besorgt, und mehrere Staatsämter bekleidet. Seit dem Jahr 1817 ist ihm die Leitung der Post anvertraut gewesen, bei welcher er manche Verbesserungen einführte. Sein Titel und sein Vermögen geht auf seinen Sohn Victor, Principe von Arsoli über, von dem man auch allgemein annimmt, daß er bestimmt sey, die Stelle seines verstorbenen Vaters einzunehmen, obgleich behauptet wird, der Fürst von Campagnano, Sohn des Fürsten Chigi, habe schon seit Pius VII Ansprüche darauf. – Von den großen römischen Familien reisen auch dieses Jahr mehrere ins Ausland, unter diesen der Fürst Borghese nach Paris, Fürst Doria Pamphily nach Deutschland und später nach England, wohin bereits der Schwiegervater beider Fürsten, Graf v. Shrewsbury, abgegangen ist. – Der bekannte Gelehrte, Professor Rosini aus Pisa, befindet sich seit einigen Tagen hier.
Deutschland.
_ München, 20 Mai. Se. Maj. der König kam Sonntag Abends halb 6 Uhr in Donaustauf an, wo der Monarch, von dem Kronoberstpostmeister Fürsten von Thurn und Taxis empfangen, nach Besichtigung der Walhalla bei genanntem Fürsten das Mahl einnahm. Gegen 10 Uhr fuhr der König unter dem unaufhörlichen Lebehochruf des Volks durch die festlich erleuchteten Straßen von Stadtamhof und Regensburg nach dem Gasthof zum goldenen Kreuz, wo Se. Maj. übernachtete, und des andern Morgens halb 5 Uhr die Reise über Ingolstadt fortsetzte. – Heute starb hier der k. Obrist Lorenz Behr, Vorstand der Administrationscommission der Militär-Fohlenhöfe, ein verdienter Officier und tüchtiger Hippologe.
_ Bayreuth, 16 Mai. Einer hier eingetroffenen Estafette zufolge sind in der verflossenen Nacht in der Stadt Hof unweit dem Hospitale 12 Haupt- und Nebengebäude abgebrannt.
(Fränk. M.)
_ Dresden, 12 Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kam zuerst ein Antrag des Abg. Eisenstuck zur Sprache, der dahin ging, die Regierung zur Auskunftertheilung darüber zu veranlassen, wie weit die Abfassung eines Civilgesetzbuches und einer Civilgerichtsordnung gediehen, und ob zu erwarten sey, daß diese Gesetze dem nächsten Landtage vorgelegt würden? Die (dritte) Deputation hatte sich beeilt, darüber Bericht zu erstatten, der heute der Kammer vorgetragen wurde und sich beifällig erklärte. In Folge einer kurzen Debatte, an welcher der Justizminister v. Könneritz und die Abgeordneten Reiche-Eisenstuck, Eisenstuck, Braun, v. Watzdorf und der Referent Klinger Theil nahmen, wurde jedoch der gestellte Antrag auf den Grund der ministeriellen Erklärung für erledigt erklärt. Der Justizminister bemerkte nämlich sogleich bei dem Beginne der Verhandlungen, daß die Vorlegung der erbetenen Gesetzbücher zum nächsten Landtage nicht möglich sey, da die Arbeit zu schwierig, von der nächsten Ständeversammlung auch schon die Criminalproceßordnung zu berathen sey. Eisenstuck, der Antragsteller, erklärte sich durch die Erklärung des Ministers für einigermaßen beruhigt, die Besorgniß aber habe er noch, daß man die Civilgerichtsordnung nicht eher vorlegen werde, als bis das Civilgesetzbuch vollendet sey, und daß man mit aller Gewalt etwas ganz Neues schaffen wolle; übrigens wies er wieder auf die Vortrefflichkeit des österreichischen Gesetzbuches hin, die der Justizminister bis auf die zu große Kürze auch anerkannte. Wolle man, fügte der letztere hinzu, das österreichische Gesetzbuch auch zum Grunde legen, so wären darum immer große Vorbereitungen nöthig. Die Entwerfung eines Civilgesetzbuchs sey freilich viel schwieriger als die eines Criminalgesetzbuchs. Das erstere müsse aus dem Ganzen gefertigt werden, bei letzterem könne man, wenn man über die Strafgewalt und die Strafarten einig sey, die übrigen einzelnen Theile aus verschiedenen Gesetzbüchern zusammenstellen.
(Leipz. A. Z.)
_ Hannover, 16 Mai. Das Budget ist bewilligt, und die Kammern sind nun darüber auch die neue Verfassung fertig zu machen. Ueber die Verhandlungen derselben berichtet die Hannover'sche Zeitung und werden die Berichte derselben über die Verhandlungen zweiter Kammer vermuthlich ausführlicher werden, da die bisherigen nicht der zweiten Kammer, sondern der ersten zu dürftig erschienen sind, und die erste Kammer größere Ausführlichkeit derselben beantragt hat. Auch hatte bisher nicht den Verhandlungen der zweiten, sondern nur denen der ersten Kammer ein Berichterstatter für die Hannover'sche Zeitung beigewohnt. Die zweite Kammer hatte es nicht gewagt, von dieser ihr im Jahr 1838 ausdrücklich vom Cabinet ertheilten Erlaubniß Gebrauch zu machen; die erste Kammer ist aber nun darauf bestanden, daß statt der dürftigen Mittheilungen, welche die Hannover'sche Zeitung bisher der Gefälligkeit eines Deputirten verdankte, wiederum ein eigener Berichterstatter zugelassen werde. Vielleicht glaubt die erste Kammer dem Lande durch ausführlichere Berichte eine größere Theilnahme an den Verhandlungen einzuflößen? Die Indifferenz des Landes gegen die Verhandlungen und Beschlüsse der gegenwärtigen Ständeversammlung geht wirklich weit: Beschlüsse die unter anderen Verhältnissen das größte Aufsehen erregt haben würden, wie z. B. die Aufhebung der Chausséedienste etc. werden jetzt gar nicht beachtet, ja nicht einmal bekannt. Man kann das Gefühl und Bewußtseyn der eigenen Stellung aus manchem erkennen, was die Ständeversammlung beschließt oder vielmehr nicht beschließt. Den größten und schwersten Theil der Arbeit, zumal in Betreff des Finanzpunktes wird sie ihrer Nachfolgerin überlassen. In der künftigen Ständeversammlung würde (wenn
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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