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Allgemeine Zeitung. Nr. 132. Augsburg, 11. Mai 1840.

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vorgearbeitet, und für den Nachschlagenden die synoptische Erfassung gar sehr erleichtert ist. Diesen wichtigen Theil der Aufgabe hat sich Ledru-Rollin besonders vorbehalten; alle Einheit, die bei einem Werke dieser Natur möglich ist, wird hiedurch gesichert, und diese Garantie ist um so schätzbarer, als Ledru-Rollin, außer seiner persönlichen Befähigung, den besondern Vortheil besitzt, von allen Urtheilssammlern einzig und allein am Cassationshofe, also an der Quelle aller endlichen obersten Zweifellösung, angestellt zu seyn.

Selbst bei höherm Preise würde unsere Wahl unbedingt sich zum Journal du Palais hinneigen, da vor dem innern Mehrwerthe jede andere Rücksicht weichen muß; allein diese Sammlung, die schon in den ersten 24 Bänden die Masse von beinahe 50 Quartbänden enthalten wird, hat über ihre Concurrenten den fernern nicht zu verschmähenden Vorzug, daß sie um bei weitem mehr als die Hälfte wohlfeiler ist: die 24 Bände kosten nur 250 Fr., und der Verleger hat ausdrücklich die Verbindlichkeit übernommen, die Mehrbände unentgeltlich zu liefern, falls ihn der Reichthum des Stoffes nöthigen sollte die Zahl 24 zu überschreiten. Das Journal du Palais hat in Frankreich großes Aufsehen erregt, und sein Ruf ist schon jetzt so sehr gesichert, daß man es in einiger Zeit zu den unentbehrlichen Büchern jedes Juristen rechnen darf. In dieser Ueberzeugung gerade glaubte ich es auch meinen Brüdern in jure am Rhein bestens empfehlen zu müssen.

An diesen Bericht über die Sammlung des Journals du Palais schließt sich die Erwähnung eines andern rechtslitterarischen Unternehmens an, das zu den großen Zügen der Rechtssprechung das Interesse der Gegenwart und die Versinnlichung der persönlichen Leidenschaften fügt, das sich zu jenem verhält wie das pittoreske Drama zu der Geschichte. Dieses Unternehmen ist die Gerichtszeitung le Droit, die jeden Tag, wie die übrigen Journale, erscheint, und von allen wichtigen Processen vor den französischen Gerichten, in Paris wie in den Provinzen, Rechenschaft gibt, die Verhandlungen darlegt, die interessanten Rechtsfragen nennt und die Entscheidung des Richters beischließt. Es ist längst bekannt, welches außerordentliche Glück die Gazette des Tribunaux gemacht hat. Die Actien dieses Blattes, die man ursprünglich für dreihundert Franken haben konnte, kosten jetzt dreißigtausend Franken! Es war bei ihrem Erscheinen, als ob man seit langen Jahren auf ein solches Blatt gewartet hätte, und in der That ihre späte Geburt läßt sich kaum begreifen inmitten einer Bevölkerung, der die Oeffentlichkeit eben so unentbehrlich ist als die Luft zum Athmen, und deren Lebenspoesie sich wesentlich im dramatischen Thun und Auftreten gefällt. Die Gazette des Tribunaux überzeugte sich bald, daß ihre Darstellungen nicht bloß von dem juristischen Publicum gelesen, sondern von allen Ständen mit Beifall aufgenommen wurden, und das Interesse, das sich nach Zahlen berechnet, mag sie verleidet haben dem malerischen Schauspiele und den phantastischen Auftritten vor dem Zuchtpolizeigericht einen allzugroßen Platz auf Kosten der ernsten Wissenschaft einzuräumen, oft mehr der Unterhaltung als dem Recht zu dienen. Diese Wendung der Gazette des Tribunaux, die lange Zeit das alleinige Tagblatt der gerichtlichen Verhandlungen war, ließ Raum für eine glückliche Nebenbuhlerin, die mit treffendem Blick die Schwächen, die Lücken ihrer Vorgängerin erfaßte und Mittel, materielle wie geistige, genug besaß, um auszuhalten und den öffentlichen Beifall nicht nur zu verdienen, sondern auch abzuwarten. In diesem Sinne ward vor fünf Jahren die Gerichtszeitung "le Droit" gegründet, die schon durch ihre mehr allgemeine und philosophische Benennung "das Recht" eine höhere Richtung andeutete, und diese Richtung seither unverrückt verfolgt hat. Was wir an dem Droit loben, wird es besonders unsern deutschen Kennern und Pflegern des französischen Rechtes empfehlen: ohne jenen Theil des Tagesbulletin zu verschmähen, der den Gerichtssaal zur lebenden Bühne gestaltet, und das Publicum als stets gegenwärtigen und mitfühlenden Theil des juridischen Drama's erscheinen läßt wie den Chor in der altgriechischen Tragödie, glaubte das Droit dem reinern Cultus des Gesetzes und der Rechtspflege, der Wissenschaft, vor Allem sich widmen zu müssen, und hat es zum Frommen Aller und sich selbst mit bestem Erfolge gethan. Das Droit ist in den Händen der ersten Rechtsgelehrten wie der jüngsten Advocaten und Candidaten; es zählt zu seinen Mitarbeitern die gefeiertsten Namen, nicht nur im Barreau, sondern in dem Gelehrtenstande, in den Richtercollegien und bis zum obersten von allen, dem Cassationshofe selbst. Seinem höhern Ziele ferner glaubten die Gründer auch die Erweiterung des Untersuchungsfeldes schuldig zu seyn, und ihren Blick nicht allein auf Frankreich, sondern auch auf das Ausland, und namentlich auf Deutschland, das bei ihnen in großer Verehrung steht, richten zu müssen. Dieser lobenswerthe Impuls, wie überhaupt der würdige Charakter des Blattes ist das Verdienst seines ersten Gründers Ledru-Rollin, der in dem Augenblick, wo seine ausgedehnte Praxis an dem Cassationshofe ihm nicht mehr erlaubte, die Leitung eines so wichtigen Tagblattes ferner beizubehalten, zu seinem Nachfolger einen ausgezeichneten Collegen am königlichen Appellhofe in Paris, Dr. Pinard, erwählt hat, der seither das nämliche Ziel mit Festigkeit und geschmackvoller Auswahl der ihm gebotenen Elemente verfolgt.

Italien.

In der gestrigen Sitzung des archäologischen Instituts präsidirte der Herzog v. Luynes, Secretär der französischen Section. Der Masse des mannichfaltigsten Materials gegenüber offenbarten sich die herrlichen Talente und die lebendige Gelehrsamkeit dieses ausgezeichneten Kunst- und Alterthumsfreundes mit seltenem Glanz. Der Aufenthalt des Herzogs, welcher nur den Zweck hatte, seinem 17jährigen Sohn einen Vorschmack von den Reichthümern der ewigen Stadt zu geben, ist zu Aller Bedauern überaus kurz: er reist schon morgen nach Neapel ab, und ist kaum acht Tage hier. Er hat schöne Ankäufe von Gemmen, vorzugsweise von Cameen gemacht. Vasen, die seinem feinen, so überaus sichern Geschmack zusagten, scheint er nicht gefunden zu haben; wenigstens hört man von keinen Erwerbungen in diesem Fach. Uebrigens gab der Herzog deutlich und wiederholt zu erkennen, daß ihn mehr die Armuth als der Reichthum der römischen Kunstvorräthe in Erstaunen setzte. Paris ist allerdings durch eine Reihe der gewähltesten Sammlungen aus den neuern etruskischen Entdeckungen unverhältnißmäßig bereichert worden. Gegenwärtig ist auch die Beugnot'sche Sammlung öffentlich zum Kauf ausgeboten, und die besten Stücke werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Reichthümer des Herzogs vermehren.

Overbeck ist Tag - und wär's möglich auch die Nacht mit der Vollendung seines großen Bildes, das für Frankfurt bestimmt ist, beschäftigt. Bloß die Festtage ist dem Publicum der Zutritt zu diesem Kunstwunder geöffnet. In den Wochentagen möchte keine weltliche Macht im Stande seyn, den Zauber zu lösen, der seine Thüren verschlossen hält. Nicht einmal Briefe nimmt er an; selbst der Fürstin Borghese ist ein solcher uneröffnet zurückgelangt.

In diesen Tagen ist die schönste Kolossalstatue der Minerva nach Paris abgegangen. Wäre dieselbe aus einer Grube hervorgezogen

vorgearbeitet, und für den Nachschlagenden die synoptische Erfassung gar sehr erleichtert ist. Diesen wichtigen Theil der Aufgabe hat sich Ledru-Rollin besonders vorbehalten; alle Einheit, die bei einem Werke dieser Natur möglich ist, wird hiedurch gesichert, und diese Garantie ist um so schätzbarer, als Ledru-Rollin, außer seiner persönlichen Befähigung, den besondern Vortheil besitzt, von allen Urtheilssammlern einzig und allein am Cassationshofe, also an der Quelle aller endlichen obersten Zweifellösung, angestellt zu seyn.

Selbst bei höherm Preise würde unsere Wahl unbedingt sich zum Journal du Palais hinneigen, da vor dem innern Mehrwerthe jede andere Rücksicht weichen muß; allein diese Sammlung, die schon in den ersten 24 Bänden die Masse von beinahe 50 Quartbänden enthalten wird, hat über ihre Concurrenten den fernern nicht zu verschmähenden Vorzug, daß sie um bei weitem mehr als die Hälfte wohlfeiler ist: die 24 Bände kosten nur 250 Fr., und der Verleger hat ausdrücklich die Verbindlichkeit übernommen, die Mehrbände unentgeltlich zu liefern, falls ihn der Reichthum des Stoffes nöthigen sollte die Zahl 24 zu überschreiten. Das Journal du Palais hat in Frankreich großes Aufsehen erregt, und sein Ruf ist schon jetzt so sehr gesichert, daß man es in einiger Zeit zu den unentbehrlichen Büchern jedes Juristen rechnen darf. In dieser Ueberzeugung gerade glaubte ich es auch meinen Brüdern in jure am Rhein bestens empfehlen zu müssen.

An diesen Bericht über die Sammlung des Journals du Palais schließt sich die Erwähnung eines andern rechtslitterarischen Unternehmens an, das zu den großen Zügen der Rechtssprechung das Interesse der Gegenwart und die Versinnlichung der persönlichen Leidenschaften fügt, das sich zu jenem verhält wie das pittoreske Drama zu der Geschichte. Dieses Unternehmen ist die Gerichtszeitung le Droit, die jeden Tag, wie die übrigen Journale, erscheint, und von allen wichtigen Processen vor den französischen Gerichten, in Paris wie in den Provinzen, Rechenschaft gibt, die Verhandlungen darlegt, die interessanten Rechtsfragen nennt und die Entscheidung des Richters beischließt. Es ist längst bekannt, welches außerordentliche Glück die Gazette des Tribunaux gemacht hat. Die Actien dieses Blattes, die man ursprünglich für dreihundert Franken haben konnte, kosten jetzt dreißigtausend Franken! Es war bei ihrem Erscheinen, als ob man seit langen Jahren auf ein solches Blatt gewartet hätte, und in der That ihre späte Geburt läßt sich kaum begreifen inmitten einer Bevölkerung, der die Oeffentlichkeit eben so unentbehrlich ist als die Luft zum Athmen, und deren Lebenspoesie sich wesentlich im dramatischen Thun und Auftreten gefällt. Die Gazette des Tribunaux überzeugte sich bald, daß ihre Darstellungen nicht bloß von dem juristischen Publicum gelesen, sondern von allen Ständen mit Beifall aufgenommen wurden, und das Interesse, das sich nach Zahlen berechnet, mag sie verleidet haben dem malerischen Schauspiele und den phantastischen Auftritten vor dem Zuchtpolizeigericht einen allzugroßen Platz auf Kosten der ernsten Wissenschaft einzuräumen, oft mehr der Unterhaltung als dem Recht zu dienen. Diese Wendung der Gazette des Tribunaux, die lange Zeit das alleinige Tagblatt der gerichtlichen Verhandlungen war, ließ Raum für eine glückliche Nebenbuhlerin, die mit treffendem Blick die Schwächen, die Lücken ihrer Vorgängerin erfaßte und Mittel, materielle wie geistige, genug besaß, um auszuhalten und den öffentlichen Beifall nicht nur zu verdienen, sondern auch abzuwarten. In diesem Sinne ward vor fünf Jahren die Gerichtszeitung „le Droit“ gegründet, die schon durch ihre mehr allgemeine und philosophische Benennung „das Recht“ eine höhere Richtung andeutete, und diese Richtung seither unverrückt verfolgt hat. Was wir an dem Droit loben, wird es besonders unsern deutschen Kennern und Pflegern des französischen Rechtes empfehlen: ohne jenen Theil des Tagesbulletin zu verschmähen, der den Gerichtssaal zur lebenden Bühne gestaltet, und das Publicum als stets gegenwärtigen und mitfühlenden Theil des juridischen Drama's erscheinen läßt wie den Chor in der altgriechischen Tragödie, glaubte das Droit dem reinern Cultus des Gesetzes und der Rechtspflege, der Wissenschaft, vor Allem sich widmen zu müssen, und hat es zum Frommen Aller und sich selbst mit bestem Erfolge gethan. Das Droit ist in den Händen der ersten Rechtsgelehrten wie der jüngsten Advocaten und Candidaten; es zählt zu seinen Mitarbeitern die gefeiertsten Namen, nicht nur im Barreau, sondern in dem Gelehrtenstande, in den Richtercollegien und bis zum obersten von allen, dem Cassationshofe selbst. Seinem höhern Ziele ferner glaubten die Gründer auch die Erweiterung des Untersuchungsfeldes schuldig zu seyn, und ihren Blick nicht allein auf Frankreich, sondern auch auf das Ausland, und namentlich auf Deutschland, das bei ihnen in großer Verehrung steht, richten zu müssen. Dieser lobenswerthe Impuls, wie überhaupt der würdige Charakter des Blattes ist das Verdienst seines ersten Gründers Ledru-Rollin, der in dem Augenblick, wo seine ausgedehnte Praxis an dem Cassationshofe ihm nicht mehr erlaubte, die Leitung eines so wichtigen Tagblattes ferner beizubehalten, zu seinem Nachfolger einen ausgezeichneten Collegen am königlichen Appellhofe in Paris, Dr. Pinard, erwählt hat, der seither das nämliche Ziel mit Festigkeit und geschmackvoller Auswahl der ihm gebotenen Elemente verfolgt.

Italien.

In der gestrigen Sitzung des archäologischen Instituts präsidirte der Herzog v. Luynes, Secretär der französischen Section. Der Masse des mannichfaltigsten Materials gegenüber offenbarten sich die herrlichen Talente und die lebendige Gelehrsamkeit dieses ausgezeichneten Kunst- und Alterthumsfreundes mit seltenem Glanz. Der Aufenthalt des Herzogs, welcher nur den Zweck hatte, seinem 17jährigen Sohn einen Vorschmack von den Reichthümern der ewigen Stadt zu geben, ist zu Aller Bedauern überaus kurz: er reist schon morgen nach Neapel ab, und ist kaum acht Tage hier. Er hat schöne Ankäufe von Gemmen, vorzugsweise von Cameen gemacht. Vasen, die seinem feinen, so überaus sichern Geschmack zusagten, scheint er nicht gefunden zu haben; wenigstens hört man von keinen Erwerbungen in diesem Fach. Uebrigens gab der Herzog deutlich und wiederholt zu erkennen, daß ihn mehr die Armuth als der Reichthum der römischen Kunstvorräthe in Erstaunen setzte. Paris ist allerdings durch eine Reihe der gewähltesten Sammlungen aus den neuern etruskischen Entdeckungen unverhältnißmäßig bereichert worden. Gegenwärtig ist auch die Beugnot'sche Sammlung öffentlich zum Kauf ausgeboten, und die besten Stücke werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Reichthümer des Herzogs vermehren.

Overbeck ist Tag – und wär's möglich auch die Nacht mit der Vollendung seines großen Bildes, das für Frankfurt bestimmt ist, beschäftigt. Bloß die Festtage ist dem Publicum der Zutritt zu diesem Kunstwunder geöffnet. In den Wochentagen möchte keine weltliche Macht im Stande seyn, den Zauber zu lösen, der seine Thüren verschlossen hält. Nicht einmal Briefe nimmt er an; selbst der Fürstin Borghese ist ein solcher uneröffnet zurückgelangt.

In diesen Tagen ist die schönste Kolossalstatue der Minerva nach Paris abgegangen. Wäre dieselbe aus einer Grube hervorgezogen

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Selbst bei höherm Preise würde unsere Wahl unbedingt sich zum Journal du Palais hinneigen, da vor dem innern Mehrwerthe jede andere Rücksicht weichen muß; allein diese Sammlung, die schon in den ersten 24 Bänden die Masse von beinahe 50 Quartbänden enthalten wird, hat über ihre Concurrenten den fernern nicht zu verschmähenden Vorzug, daß sie um bei weitem mehr als die Hälfte wohlfeiler ist: die 24 Bände kosten nur 250 Fr., und der Verleger hat ausdrücklich die Verbindlichkeit übernommen, die Mehrbände unentgeltlich zu liefern, falls ihn der Reichthum des Stoffes nöthigen sollte die Zahl 24 zu überschreiten. Das Journal du Palais hat in Frankreich großes Aufsehen erregt, und sein Ruf ist schon jetzt so sehr gesichert, daß man es in einiger Zeit zu den unentbehrlichen Büchern jedes Juristen rechnen darf. In dieser Ueberzeugung gerade glaubte ich es auch meinen Brüdern in jure am Rhein bestens empfehlen zu müssen. An diesen Bericht über die Sammlung des Journals du Palais schließt sich die Erwähnung eines andern rechtslitterarischen Unternehmens an, das zu den großen Zügen der Rechtssprechung das Interesse der Gegenwart und die Versinnlichung der persönlichen Leidenschaften fügt, das sich zu jenem verhält wie das pittoreske Drama zu der Geschichte. Dieses Unternehmen ist die Gerichtszeitung le Droit, die jeden Tag, wie die übrigen Journale, erscheint, und von allen wichtigen Processen vor den französischen Gerichten, in Paris wie in den Provinzen, Rechenschaft gibt, die Verhandlungen darlegt, die interessanten Rechtsfragen nennt und die Entscheidung des Richters beischließt. Es ist längst bekannt, welches außerordentliche Glück die Gazette des Tribunaux gemacht hat. Die Actien dieses Blattes, die man ursprünglich für dreihundert Franken haben konnte, kosten jetzt dreißigtausend Franken! Es war bei ihrem Erscheinen, als ob man seit langen Jahren auf ein solches Blatt gewartet hätte, und in der That ihre späte Geburt läßt sich kaum begreifen inmitten einer Bevölkerung, der die Oeffentlichkeit eben so unentbehrlich ist als die Luft zum Athmen, und deren Lebenspoesie sich wesentlich im dramatischen Thun und Auftreten gefällt. Die Gazette des Tribunaux überzeugte sich bald, daß ihre Darstellungen nicht bloß von dem juristischen Publicum gelesen, sondern von allen Ständen mit Beifall aufgenommen wurden, und das Interesse, das sich nach Zahlen berechnet, mag sie verleidet haben dem malerischen Schauspiele und den phantastischen Auftritten vor dem Zuchtpolizeigericht einen allzugroßen Platz auf Kosten der ernsten Wissenschaft einzuräumen, oft mehr der Unterhaltung als dem Recht zu dienen. Diese Wendung der Gazette des Tribunaux, die lange Zeit das alleinige Tagblatt der gerichtlichen Verhandlungen war, ließ Raum für eine glückliche Nebenbuhlerin, die mit treffendem Blick die Schwächen, die Lücken ihrer Vorgängerin erfaßte und Mittel, materielle wie geistige, genug besaß, um auszuhalten und den öffentlichen Beifall nicht nur zu verdienen, sondern auch abzuwarten. In diesem Sinne ward vor fünf Jahren die Gerichtszeitung „le Droit“ gegründet, die schon durch ihre mehr allgemeine und philosophische Benennung „das Recht“ eine höhere Richtung andeutete, und diese Richtung seither unverrückt verfolgt hat. Was wir an dem Droit loben, wird es besonders unsern deutschen Kennern und Pflegern des französischen Rechtes empfehlen: ohne jenen Theil des Tagesbulletin zu verschmähen, der den Gerichtssaal zur lebenden Bühne gestaltet, und das Publicum als stets gegenwärtigen und mitfühlenden Theil des juridischen Drama's erscheinen läßt wie den Chor in der altgriechischen Tragödie, glaubte das Droit dem reinern Cultus des Gesetzes und der Rechtspflege, der Wissenschaft, vor Allem sich widmen zu müssen, und hat es zum Frommen Aller und sich selbst mit bestem Erfolge gethan. Das Droit ist in den Händen der ersten Rechtsgelehrten wie der jüngsten Advocaten und Candidaten; es zählt zu seinen Mitarbeitern die gefeiertsten Namen, nicht nur im Barreau, sondern in dem Gelehrtenstande, in den Richtercollegien und bis zum obersten von allen, dem Cassationshofe selbst. Seinem höhern Ziele ferner glaubten die Gründer auch die Erweiterung des Untersuchungsfeldes schuldig zu seyn, und ihren Blick nicht allein auf Frankreich, sondern auch auf das Ausland, und namentlich auf Deutschland, das bei ihnen in großer Verehrung steht, richten zu müssen. Dieser lobenswerthe Impuls, wie überhaupt der würdige Charakter des Blattes ist das Verdienst seines ersten Gründers Ledru-Rollin, der in dem Augenblick, wo seine ausgedehnte Praxis an dem Cassationshofe ihm nicht mehr erlaubte, die Leitung eines so wichtigen Tagblattes ferner beizubehalten, zu seinem Nachfolger einen ausgezeichneten Collegen am königlichen Appellhofe in Paris, Dr. Pinard, erwählt hat, der seither das nämliche Ziel mit Festigkeit und geschmackvoller Auswahl der ihm gebotenen Elemente verfolgt. Italien. _ Rom, 2 Mai. In der gestrigen Sitzung des archäologischen Instituts präsidirte der Herzog v. Luynes, Secretär der französischen Section. Der Masse des mannichfaltigsten Materials gegenüber offenbarten sich die herrlichen Talente und die lebendige Gelehrsamkeit dieses ausgezeichneten Kunst- und Alterthumsfreundes mit seltenem Glanz. Der Aufenthalt des Herzogs, welcher nur den Zweck hatte, seinem 17jährigen Sohn einen Vorschmack von den Reichthümern der ewigen Stadt zu geben, ist zu Aller Bedauern überaus kurz: er reist schon morgen nach Neapel ab, und ist kaum acht Tage hier. Er hat schöne Ankäufe von Gemmen, vorzugsweise von Cameen gemacht. Vasen, die seinem feinen, so überaus sichern Geschmack zusagten, scheint er nicht gefunden zu haben; wenigstens hört man von keinen Erwerbungen in diesem Fach. Uebrigens gab der Herzog deutlich und wiederholt zu erkennen, daß ihn mehr die Armuth als der Reichthum der römischen Kunstvorräthe in Erstaunen setzte. Paris ist allerdings durch eine Reihe der gewähltesten Sammlungen aus den neuern etruskischen Entdeckungen unverhältnißmäßig bereichert worden. Gegenwärtig ist auch die Beugnot'sche Sammlung öffentlich zum Kauf ausgeboten, und die besten Stücke werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Reichthümer des Herzogs vermehren. Overbeck ist Tag – und wär's möglich auch die Nacht mit der Vollendung seines großen Bildes, das für Frankfurt bestimmt ist, beschäftigt. Bloß die Festtage ist dem Publicum der Zutritt zu diesem Kunstwunder geöffnet. In den Wochentagen möchte keine weltliche Macht im Stande seyn, den Zauber zu lösen, der seine Thüren verschlossen hält. Nicht einmal Briefe nimmt er an; selbst der Fürstin Borghese ist ein solcher uneröffnet zurückgelangt. In diesen Tagen ist die schönste Kolossalstatue der Minerva nach Paris abgegangen. Wäre dieselbe aus einer Grube hervorgezogen

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 132. Augsburg, 11. Mai 1840, S. 1050. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_132_18400511/10>, abgerufen am 24.11.2024.