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Allgemeine Zeitung. Nr. 126. Augsburg, 5. Mai 1840.

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ausgestreut; welchen Schatz alter Anhänglichkeit, Ehrfurcht und Ergebenheit sie vernichtet haben, der mag wohl bedenken, was er thut, wenn es gilt, dazu mitzuwirken, daß dieser Zustand ohnehin überdeckt, und noch gefährlichere Dinge für nicht zu weite Ferne bereitet werden. Es ist nicht rathsam, noch verantwortlich, das ganze Glück, die ganze Sicherheit der Zukunft für eine kurze trügerische Ruhe der Gegenwart hinzugeben.

Wir können nach gewissenhafter Prüfung solche Verantwortung nicht auf uns nehmen. Herstellung dauerhafter Ruhe in den Gemüthern, die nur im Rechte gefunden wird, ist das Ziel unsers Strebens. So wenig wir aber im Stande sind, die Wahrheit der obigen Thatsachen abzuläugnen; so wenig wir es anerkennen können, daß die Verfassung von 1819 stets in Gültigkeit geblieben; daß das Staatsgrundgesetz ein rechtloser Zustand; daß fünf arbeits- und ereignißvolle Jahre von 1833 bis 1837; die wichtigsten Gesetze; Aufhebung der Exemtionen von der Militärlast; Allodification der Lehen und so vieles Andere ohne rechtlichen Boden seyen; ebensowenig können und dürfen wir zu der gegenwärtigen Versammlung weder selbst wählen, noch deren Verhandlungen und Beschlüsse als bindend anerkennen.

Demzufolge erklären wir im Auftrage des gesammten Wahlcollegiums der Stadt Osnabrück und mit dessen durch die Anlage nachgewiesener Genehmigung auf das feierlichste:
daß wir dieser hochansehnlichen Versammlung ständische Rechte, und insbesondere die Befugniß, durch ihre Beschlüsse über Rechte der Unterthanen zu verfügen, nicht zugestehen können, und demgemäß bitten wir, in der durch die Verhandlungen der vorigen Diät zur Gewißheit erhobenen Ueberzeugung, daß viele der verehrlichen Mitglieder dieser Versammlung eben so deutlich, wie wir, die ganze Gefahr der jetzigen Lage der Dinge erkennen, so wie wir früher gebeten, daß hochdieselbe beschließen wolle:
Se. k. Majestät in tiefster Unterthänigkeit zu ersuchen, diese Versammlung aufzulösen, eine dem Staatsgrundgesetze von 1833 entsprechende baldigst zu berufen, und an diese diejenigen Anträge gelangen zu lassen, welche Se. k. Majestät allerhöchstihren Rechten und dem Wohle des Landes gemäß halten mögen.

Osnabrück, den 13 März 1840.

Bürgermeister und Rath der Stadt Osnabrück.

Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nro. 28, in Straßburg zu machen. - An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.

[1572-74]

Einladung an alle Künstler ersten Ranges.

Zu Grätz in Steyermark erbaute ich ein Coliseum, in dessen Mitte ein eilf Klafter hohes Tagstheater besteht. Dieses Rundgebäude, logenartig vollkommen akustisch gebaut, enthält 4 Galerien, jede mit einem Raum auf 450 Personen, und eignet sich deßhalb besonders für große musikalische Productionen, für Kunstreiter, Seiltänzer, Panoramen, Wachsfiguren-Cabinette etc., wozu, wie auch für andere Gegenstände noch mehrere außergewöhnliche sehr große Nebensäle vorhanden sind. Indem auch für die billigste Unterkunft ganzer Gesellschaften im nämlichen Gebäude bestens gesorgt ist, so lade ich hierdurch derlei Künstler ein, sich der Bedingungen wegen an mich zu wenden. - Grätz, im März 1840.

Jos. Bened. Withalm, Coliseums-Inhaber.

[1609-16]

k. k. priv. österr. Lloyd in Triest.

[Tabelle]

Zweite Section
Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Der regelmäßige Dienst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd zerfällt in folgende Linien:
A. Zwischen Triest und der Levante.

Am 1 und 16 eines jeden Monats geht Abends 4 Uhr ein Dampfschiff von Triest ab, welches Ancona, Corfu, Patras, Piräus (Athen) berührt, und in Syra mit einem anderen Dampfschiffe der Gesellschaft zusammentrifft, welches Konstantinopel am 5 und 20 eines jeden Monats verläßt, und unterwegs bei den Dardanellen und in Smyrna anläuft. Von Syra geht jenes nach Triest und dieses nach Konstantinopel zurück mit Berührung der gleichen Zwischenhäfen. In dieser Rückfahrt wird Ancona am 2 oder 3 und am 17 oder 18 berührt. Nach den neuesten Sanitätsbestimmungen sind die Reisenden aus der Levante, wenn sie sich der ärztlichen Untersuchung und dem Kleiderwechsel unterziehen, nur einer Contumaz von 9 Tagen in Syra, und dann nur noch weiterer 3 Tage in Ancona oder Triest unterworfen, da beeidete Sanitätswächter an Bord sich befinden, weßhalb die Reisetage von Corfu aus an der festgesetzten Contumazzeit gekürzt werden, so daß also alle Reisenden aus der Levante mit den Dampfschiffen des österr. Lloyd im Ganzen nur 12 Tage, und jene aus Griechenland nur 3 Tage Contumaz auszuhalten haben.

B. Zwischen Triest und Ancona.

Am 8 und 24 eines jeden Monats, Abends 4 Uhr, geht ein Dampfschiff von hier nach Ancona, welches immer am 10 und 26 von da wieder nach Triest zurückkehrt und stets in freier Praktik ist.

C. Zwischen Triest und Dalmatien.

In den 8 Monaten, März bis October, geht jeden 5 und 20, und in den 4 Monaten November bis Februar jeden 5 ein Dampfschiff von Triest ab, welches seine Reise bis Cattaro ausdehnt, und sowohl auf der Hinreise als bei der Rückreise die Häfen Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola und Ragusa berührt.

D. Zwischen Triest und Venedig.

Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend
Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag

immer Abends.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden.

Tarife und jede sonst zu wünschende Auskunft werden in den Bureaux der Gesellschaft und von den Agenten ertheilt.

Zur Beachtung.

Um den Verkehr mit der Levante nach Kräften fördern zu helfen, bewilligt die Gesellschaft vom 1 Mai bis Ende August l. J. eine Frachtermäßigung für alle Waaren, welche von hier nach den jonischen Inseln, nach Griechenland und der Levante verladen werden, und zwar:
von Triest nach Corfu, Patras und dem Piräus 10
von Triest nach Syra 15
von Triest nach Smyrna und Konstantinopel 20
Procent von den Preisen des gegenwärtigen Tarifs.

Triest, den 23 April 1840.

ausgestreut; welchen Schatz alter Anhänglichkeit, Ehrfurcht und Ergebenheit sie vernichtet haben, der mag wohl bedenken, was er thut, wenn es gilt, dazu mitzuwirken, daß dieser Zustand ohnehin überdeckt, und noch gefährlichere Dinge für nicht zu weite Ferne bereitet werden. Es ist nicht rathsam, noch verantwortlich, das ganze Glück, die ganze Sicherheit der Zukunft für eine kurze trügerische Ruhe der Gegenwart hinzugeben.

Wir können nach gewissenhafter Prüfung solche Verantwortung nicht auf uns nehmen. Herstellung dauerhafter Ruhe in den Gemüthern, die nur im Rechte gefunden wird, ist das Ziel unsers Strebens. So wenig wir aber im Stande sind, die Wahrheit der obigen Thatsachen abzuläugnen; so wenig wir es anerkennen können, daß die Verfassung von 1819 stets in Gültigkeit geblieben; daß das Staatsgrundgesetz ein rechtloser Zustand; daß fünf arbeits- und ereignißvolle Jahre von 1833 bis 1837; die wichtigsten Gesetze; Aufhebung der Exemtionen von der Militärlast; Allodification der Lehen und so vieles Andere ohne rechtlichen Boden seyen; ebensowenig können und dürfen wir zu der gegenwärtigen Versammlung weder selbst wählen, noch deren Verhandlungen und Beschlüsse als bindend anerkennen.

Demzufolge erklären wir im Auftrage des gesammten Wahlcollegiums der Stadt Osnabrück und mit dessen durch die Anlage nachgewiesener Genehmigung auf das feierlichste:
daß wir dieser hochansehnlichen Versammlung ständische Rechte, und insbesondere die Befugniß, durch ihre Beschlüsse über Rechte der Unterthanen zu verfügen, nicht zugestehen können, und demgemäß bitten wir, in der durch die Verhandlungen der vorigen Diät zur Gewißheit erhobenen Ueberzeugung, daß viele der verehrlichen Mitglieder dieser Versammlung eben so deutlich, wie wir, die ganze Gefahr der jetzigen Lage der Dinge erkennen, so wie wir früher gebeten, daß hochdieselbe beschließen wolle:
Se. k. Majestät in tiefster Unterthänigkeit zu ersuchen, diese Versammlung aufzulösen, eine dem Staatsgrundgesetze von 1833 entsprechende baldigst zu berufen, und an diese diejenigen Anträge gelangen zu lassen, welche Se. k. Majestät allerhöchstihren Rechten und dem Wohle des Landes gemäß halten mögen.

Osnabrück, den 13 März 1840.

Bürgermeister und Rath der Stadt Osnabrück.

Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nro. 28, in Straßburg zu machen. – An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.

[1572-74]

Einladung an alle Künstler ersten Ranges.

Zu Grätz in Steyermark erbaute ich ein Coliseum, in dessen Mitte ein eilf Klafter hohes Tagstheater besteht. Dieses Rundgebäude, logenartig vollkommen akustisch gebaut, enthält 4 Galerien, jede mit einem Raum auf 450 Personen, und eignet sich deßhalb besonders für große musikalische Productionen, für Kunstreiter, Seiltänzer, Panoramen, Wachsfiguren-Cabinette etc., wozu, wie auch für andere Gegenstände noch mehrere außergewöhnliche sehr große Nebensäle vorhanden sind. Indem auch für die billigste Unterkunft ganzer Gesellschaften im nämlichen Gebäude bestens gesorgt ist, so lade ich hierdurch derlei Künstler ein, sich der Bedingungen wegen an mich zu wenden. – Grätz, im März 1840.

Jos. Bened. Withalm, Coliseums-Inhaber.

[1609-16]

k. k. priv. österr. Lloyd in Triest.

[Tabelle]

Zweite Section
Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Der regelmäßige Dienst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd zerfällt in folgende Linien:
A. Zwischen Triest und der Levante.

Am 1 und 16 eines jeden Monats geht Abends 4 Uhr ein Dampfschiff von Triest ab, welches Ancona, Corfu, Patras, Piräus (Athen) berührt, und in Syra mit einem anderen Dampfschiffe der Gesellschaft zusammentrifft, welches Konstantinopel am 5 und 20 eines jeden Monats verläßt, und unterwegs bei den Dardanellen und in Smyrna anläuft. Von Syra geht jenes nach Triest und dieses nach Konstantinopel zurück mit Berührung der gleichen Zwischenhäfen. In dieser Rückfahrt wird Ancona am 2 oder 3 und am 17 oder 18 berührt. Nach den neuesten Sanitätsbestimmungen sind die Reisenden aus der Levante, wenn sie sich der ärztlichen Untersuchung und dem Kleiderwechsel unterziehen, nur einer Contumaz von 9 Tagen in Syra, und dann nur noch weiterer 3 Tage in Ancona oder Triest unterworfen, da beeidete Sanitätswächter an Bord sich befinden, weßhalb die Reisetage von Corfu aus an der festgesetzten Contumazzeit gekürzt werden, so daß also alle Reisenden aus der Levante mit den Dampfschiffen des österr. Lloyd im Ganzen nur 12 Tage, und jene aus Griechenland nur 3 Tage Contumaz auszuhalten haben.

B. Zwischen Triest und Ancona.

Am 8 und 24 eines jeden Monats, Abends 4 Uhr, geht ein Dampfschiff von hier nach Ancona, welches immer am 10 und 26 von da wieder nach Triest zurückkehrt und stets in freier Praktik ist.

C. Zwischen Triest und Dalmatien.

In den 8 Monaten, März bis October, geht jeden 5 und 20, und in den 4 Monaten November bis Februar jeden 5 ein Dampfschiff von Triest ab, welches seine Reise bis Cattaro ausdehnt, und sowohl auf der Hinreise als bei der Rückreise die Häfen Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola und Ragusa berührt.

D. Zwischen Triest und Venedig.

Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend
Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag

immer Abends.

Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden.

Tarife und jede sonst zu wünschende Auskunft werden in den Bureaux der Gesellschaft und von den Agenten ertheilt.

Zur Beachtung.

Um den Verkehr mit der Levante nach Kräften fördern zu helfen, bewilligt die Gesellschaft vom 1 Mai bis Ende August l. J. eine Frachtermäßigung für alle Waaren, welche von hier nach den jonischen Inseln, nach Griechenland und der Levante verladen werden, und zwar:
von Triest nach Corfu, Patras und dem Piräus 10
von Triest nach Syra 15
von Triest nach Smyrna und Konstantinopel 20
Procent von den Preisen des gegenwärtigen Tarifs.

Triest, den 23 April 1840.

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[1007/0007] ausgestreut; welchen Schatz alter Anhänglichkeit, Ehrfurcht und Ergebenheit sie vernichtet haben, der mag wohl bedenken, was er thut, wenn es gilt, dazu mitzuwirken, daß dieser Zustand ohnehin überdeckt, und noch gefährlichere Dinge für nicht zu weite Ferne bereitet werden. Es ist nicht rathsam, noch verantwortlich, das ganze Glück, die ganze Sicherheit der Zukunft für eine kurze trügerische Ruhe der Gegenwart hinzugeben. Wir können nach gewissenhafter Prüfung solche Verantwortung nicht auf uns nehmen. Herstellung dauerhafter Ruhe in den Gemüthern, die nur im Rechte gefunden wird, ist das Ziel unsers Strebens. So wenig wir aber im Stande sind, die Wahrheit der obigen Thatsachen abzuläugnen; so wenig wir es anerkennen können, daß die Verfassung von 1819 stets in Gültigkeit geblieben; daß das Staatsgrundgesetz ein rechtloser Zustand; daß fünf arbeits- und ereignißvolle Jahre von 1833 bis 1837; die wichtigsten Gesetze; Aufhebung der Exemtionen von der Militärlast; Allodification der Lehen und so vieles Andere ohne rechtlichen Boden seyen; ebensowenig können und dürfen wir zu der gegenwärtigen Versammlung weder selbst wählen, noch deren Verhandlungen und Beschlüsse als bindend anerkennen. Demzufolge erklären wir im Auftrage des gesammten Wahlcollegiums der Stadt Osnabrück und mit dessen durch die Anlage nachgewiesener Genehmigung auf das feierlichste: daß wir dieser hochansehnlichen Versammlung ständische Rechte, und insbesondere die Befugniß, durch ihre Beschlüsse über Rechte der Unterthanen zu verfügen, nicht zugestehen können, und demgemäß bitten wir, in der durch die Verhandlungen der vorigen Diät zur Gewißheit erhobenen Ueberzeugung, daß viele der verehrlichen Mitglieder dieser Versammlung eben so deutlich, wie wir, die ganze Gefahr der jetzigen Lage der Dinge erkennen, so wie wir früher gebeten, daß hochdieselbe beschließen wolle: Se. k. Majestät in tiefster Unterthänigkeit zu ersuchen, diese Versammlung aufzulösen, eine dem Staatsgrundgesetze von 1833 entsprechende baldigst zu berufen, und an diese diejenigen Anträge gelangen zu lassen, welche Se. k. Majestät allerhöchstihren Rechten und dem Wohle des Landes gemäß halten mögen. Osnabrück, den 13 März 1840. 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Indem auch für die billigste Unterkunft ganzer Gesellschaften im nämlichen Gebäude bestens gesorgt ist, so lade ich hierdurch derlei Künstler ein, sich der Bedingungen wegen an mich zu wenden. – Grätz, im März 1840. Jos. Bened. Withalm, Coliseums-Inhaber. [1609-16] k. k. priv. österr. Lloyd in Triest. Zweite Section Dampfschifffahrts-Gesellschaft. Der regelmäßige Dienst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd zerfällt in folgende Linien: A. Zwischen Triest und der Levante. Am 1 und 16 eines jeden Monats geht Abends 4 Uhr ein Dampfschiff von Triest ab, welches Ancona, Corfu, Patras, Piräus (Athen) berührt, und in Syra mit einem anderen Dampfschiffe der Gesellschaft zusammentrifft, welches Konstantinopel am 5 und 20 eines jeden Monats verläßt, und unterwegs bei den Dardanellen und in Smyrna anläuft. Von Syra geht jenes nach Triest und dieses nach Konstantinopel zurück mit Berührung der gleichen Zwischenhäfen. In dieser Rückfahrt wird Ancona am 2 oder 3 und am 17 oder 18 berührt. 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In den 8 Monaten, März bis October, geht jeden 5 und 20, und in den 4 Monaten November bis Februar jeden 5 ein Dampfschiff von Triest ab, welches seine Reise bis Cattaro ausdehnt, und sowohl auf der Hinreise als bei der Rückreise die Häfen Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola und Ragusa berührt. D. Zwischen Triest und Venedig. Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag immer Abends. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden. Tarife und jede sonst zu wünschende Auskunft werden in den Bureaux der Gesellschaft und von den Agenten ertheilt. Zur Beachtung. Um den Verkehr mit der Levante nach Kräften fördern zu helfen, bewilligt die Gesellschaft vom 1 Mai bis Ende August l. J. eine Frachtermäßigung für alle Waaren, welche von hier nach den jonischen Inseln, nach Griechenland und der Levante verladen werden, und zwar: von Triest nach Corfu, Patras und dem Piräus 10 von Triest nach Syra 15 von Triest nach Smyrna und Konstantinopel 20 Procent von den Preisen des gegenwärtigen Tarifs. Triest, den 23 April 1840.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 126. Augsburg, 5. Mai 1840, S. 1007. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_126_18400505/7>, abgerufen am 23.11.2024.