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Allgemeine Zeitung. Nr. 125. Augsburg, 4. Mai 1840.

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Seit 1837 hatte man vorgeschlagen, die freie Fabrication des Salzes im Innern wie an den Küsten mittelst aller zur Sicherung der Beziehung der Auflage für nöthig erachteten Garantien zu decretiren. Inzwischen bestand damals die Schwierigkeit darin, dieses neue System mit dem Vertrag in Einklang zu bringen, der einer Privatcompagnie das Monopol der östlichen Salinen gegeben hatte. Jetzt hat die concessionirte Compagnie einen Transactionsentwurf angenommen, so daß der allgemeinen und unverzüglichen Anwendung des Princips der freien Fabrication nichts mehr entgegen steht. Der Gesetzesentwurf schlägt sonach vor, alle salinischen Ausbeutungen, wo sie auch immer liegen mögen, einem und demselben Gesetz zu unterwerfen." Bei der allgemeinen Discussion sprach Hr. Croissant gegen, Hr. Dietrich für den Entwurf. Die Kammer schenkte beiden fast keine Aufmerksamkeit, und als man zur Erörterung der Artikel übergehen wollte, ergab sich, daß die Zahl der anwesenden Deputirten zu gering war.

Die Deputirtenkammer setzte in ihrer Sitzung vom 28 April die Berathung des Salzgesetzes fort. Die vier ersten Artikel des Entwurfs wurden angenommen, mit Ausnahme eines Paragraphen, welcher bestimmte, daß es, um eine Concession zur Bearbeitung einer Saline zu erlangen, erforderlich sey, Eigenthümer des Bodens zu werden.

Der National bemerkt in Betreff "der Amnestie-Ordonnanz," er fühle zwar die Freude, für einige seiner Freunde die Thore von Frankreich wieder geöffnet zu sehen sehr lebhaft, dieß hindre ihn aber nicht zu sehen, wie unvollständig die Versöhnungsacte des Hrn. Thiers sey. Seine Amnestie sey im Ganzen nichts Anderes, als eine Druckfehlerberichtigung der Amnestie-Ordonnanz des 15 Aprils. Sie verfüge nichts Neues, und lasse eine Menge Unglücklicher, die schon drei Jahre gefangen sitzen, fortwährend im Gefängniß schmachten. Die erste von Hrn. Thiers ergriffene Initiative sey gewesen, gegen 50 Chouans zu begnadigen. Er müße es daher den Anhängern des ältern Zweigs überlassen, ihm dafür zu danken. - Das Commerce hofft, daß aus Anlaß einer nahe bevorstehenden Feierlichkeit die Maaßregel der Amnestie von 1837 auch auf diejenigen werde ausgedehnt werden, welche sich bis 1840 gegen politische Gesetze verfehlt haben.

Die Wirkung der neuen Amnestie ist folgende: Alle Ausnahmen, die in der Amnestie von 1837 noch bestanden, sind zurückgenommen; namentlich sind auch die Flüchtigen, die im Auslande lebenden Angeklagten und Verurtheilten aller Strafe und Verfolgung enthoben, so daß also Marrast, Cavaignac und Guinard, die bisher in London lebten, wenigstens anscheinend dort lebten, ledig und ohne Zwang sich in Paris zeigen können. So groß aber ist die Macht der öffentlichen Amnestie, jener, welche die Meinung der Nation übt, daß diese Männer seit längerer Zeit hier in Paris sich aufhalten konnten und thatsächlich amnestirt waren, ehe die Ordonnanz von gestern nur vorausgesehen werden konnte. Nach dem oben angegebenen Datum der Amnestie erstreckt sie sich weder auf Laity noch auf die Angeklagten vom Aufstande des 12 Mai; letzteres begreift sich, da die Thatsache noch zu frisch im Andenken ist; vielleicht aber bringt schon die Feier der Juliustage eine neue Veranlassung, den Act der Gnade zu ergänzen und, an dem Tage selbst, wo die Ueberreste der im Jahr 1830 Gefallenen in ihre letzte Wohnung unter der Juliussäule gebracht werden, die letzte Spur von Strafe aller seit 10 Jahren verübten Aufstände zu vernichten. Laity aber hätte man wohl freigeben können, aus zwei Gründen: erstens weil Jedermann weiß, daß man in ihm den wahren Schuldigen nicht gefangen hält; zweitens, weil die Partei, für welche er als Opfer eingestanden ist, in der öffentlichen Meinung wirklich keinen Anklang findet. Wer mit der Amnestie zufrieden ist, wer nicht? das können Sie obenweg aus der Stellung der Parteien beurtheilen; das Ministerium, das seit den letzten zwei Monaten in allen Acten des Regierungslebens ausschließlich sichtbar ist, hat mit geschmackvoller Schicklichkeit dem König allein die Ehre dieser Begnadigung zugeschrieben; es scheint, man hat diesen Zartsinn im Schlosse der Tuilerien gehörig gewürdigt, denn das Journal des Debats hat die Güte, das neue Cabinet deßhalb zu loben. Auch die Unzufriedenen fehlen natürlich nicht, doch sind es weniger die Journale der radicalen Opposition, als vielmehr die Presse des Hrn. Emil Girardin, die man dahin rechnen muß. Auch nicht eine Sylbe über diesen Act der Menschlichkeit und der Ausübung des schönsten Vorrechtes der Krone findet sich in ihrer heutigen Nummer. Freilich, wo sollte sie Empfänglichkeit hernehmen für eine öffentliche Begebenheit, die an keine Speculation irgend einer Art rührt, und nur Gefühlen huldigt, die in ihren Augen zu den lächerlichen Empfindsamkeiten unserer Natur gehören? - Die Vermählung des jungen Paares selbst ist mit großer Einfachheit und in aller Zurückgezogenheit im Schloß zu St. Cloud gefeiert worden. In dem Trauungsact bemerkten einige kritische Beobachter bei Gelegenheit der Herzoge von Orleans und Aumale die altbourbonische Formel: absens pour le service du roi, sie hätten vorgezogen: pour le service de l'etat. Im Gegentheil, sie hätten dem König Dank wissen sollen, daß er seine Söhne und seine eigene Formel herleiht für eine Expedition, die ja ganz gegen seine wahren Gesinnungen und Wünsche geht, insofern es wahr ist, daß er fortwährend gegen die Beibehaltung von Algier ist. Es scheint der Großkanzler, Hr. v. Pasquier, der sich in die politischen Complotte vor der Pairskammer so "hinein präsidirt" hat, daß er seinen amtlichen Schlendrian selbst in Gegenwart der königlichen Familie nicht verläugnen konnte, hat dem König mehrmal Gelegenheit gegeben, kleine Nachlässigkeiten und Versehen in seinen Daten und Angaben zu berichtigen. Uebrigens war nach Unterzeichnung des bürgerlichen Heirathsactes und nach vollzogener kirchlicher Trauung die officielle Handlung gänzlich beendigt, und man kann sagen, daß sich das junge Paar alsbald im strengsten Sinne en famille zurückgezogen hat, da selbst das Ministerium, selbst der Ministerpräsident, selbst der Siegelbewahrer nicht zur Mittagstafel gebeten wurden.

Italien.

Während die heute hier aus Neapel eingegangenen Berichte im Wesentlichen die bereits gestern mitgetheilte Nachricht bestätigen, daß der König endlich auf die Vorstellungen der fremden Diplomaten zu einer Ausgleichung mit England sich geneigter gezeigt habe, versichern andere, der König habe den Befehl ergehen lassen, sobald bestimmte Nachrichten einlaufen, daß die Engländer das erste neapolitanische Schiff genommen, und dadurch das Zeichen zur Feindseligkeit gegeben hätten, sämmtliches Eigenthum der Engländer in dem vereinigten Königreich beider Sicilien sofort mit Beschlag zu belegen. Die Dampfboote, welche von Neapel ein- und auslaufen, müssen mit einem Passirschein eines englischen Gesandten oder Consuls versehen seyn, wenn sie nicht gewärtig seyn wollen, von den englischen Blokadeschiffen zurückgewiesen zu werden. - Heute Vormittag hat Se. Durchl. der Erbprinz Adolf von Schaumburg-Lippe mit dem Baron v. Stolzenberg, seinem Begleiter, Sr. Heil. dem Papst Abschiedsbesuche gemacht, um sich von hier nach Neapel zu begeben. - Das archäologische correspondirende Institut, durch deutsche Gelehrte begründet und geleitet, verlor durch den Tod des Herzogs v. Blacas ihren zeitherigen Präsidenten. Se. Durchl. der Fürst v. Metternich hat diese Stelle nun, wie aus einem in der gestrigen

Seit 1837 hatte man vorgeschlagen, die freie Fabrication des Salzes im Innern wie an den Küsten mittelst aller zur Sicherung der Beziehung der Auflage für nöthig erachteten Garantien zu decretiren. Inzwischen bestand damals die Schwierigkeit darin, dieses neue System mit dem Vertrag in Einklang zu bringen, der einer Privatcompagnie das Monopol der östlichen Salinen gegeben hatte. Jetzt hat die concessionirte Compagnie einen Transactionsentwurf angenommen, so daß der allgemeinen und unverzüglichen Anwendung des Princips der freien Fabrication nichts mehr entgegen steht. Der Gesetzesentwurf schlägt sonach vor, alle salinischen Ausbeutungen, wo sie auch immer liegen mögen, einem und demselben Gesetz zu unterwerfen.“ Bei der allgemeinen Discussion sprach Hr. Croissant gegen, Hr. Dietrich für den Entwurf. Die Kammer schenkte beiden fast keine Aufmerksamkeit, und als man zur Erörterung der Artikel übergehen wollte, ergab sich, daß die Zahl der anwesenden Deputirten zu gering war.

Die Deputirtenkammer setzte in ihrer Sitzung vom 28 April die Berathung des Salzgesetzes fort. Die vier ersten Artikel des Entwurfs wurden angenommen, mit Ausnahme eines Paragraphen, welcher bestimmte, daß es, um eine Concession zur Bearbeitung einer Saline zu erlangen, erforderlich sey, Eigenthümer des Bodens zu werden.

Der National bemerkt in Betreff „der Amnestie-Ordonnanz,“ er fühle zwar die Freude, für einige seiner Freunde die Thore von Frankreich wieder geöffnet zu sehen sehr lebhaft, dieß hindre ihn aber nicht zu sehen, wie unvollständig die Versöhnungsacte des Hrn. Thiers sey. Seine Amnestie sey im Ganzen nichts Anderes, als eine Druckfehlerberichtigung der Amnestie-Ordonnanz des 15 Aprils. Sie verfüge nichts Neues, und lasse eine Menge Unglücklicher, die schon drei Jahre gefangen sitzen, fortwährend im Gefängniß schmachten. Die erste von Hrn. Thiers ergriffene Initiative sey gewesen, gegen 50 Chouans zu begnadigen. Er müße es daher den Anhängern des ältern Zweigs überlassen, ihm dafür zu danken. – Das Commerce hofft, daß aus Anlaß einer nahe bevorstehenden Feierlichkeit die Maaßregel der Amnestie von 1837 auch auf diejenigen werde ausgedehnt werden, welche sich bis 1840 gegen politische Gesetze verfehlt haben.

Die Wirkung der neuen Amnestie ist folgende: Alle Ausnahmen, die in der Amnestie von 1837 noch bestanden, sind zurückgenommen; namentlich sind auch die Flüchtigen, die im Auslande lebenden Angeklagten und Verurtheilten aller Strafe und Verfolgung enthoben, so daß also Marrast, Cavaignac und Guinard, die bisher in London lebten, wenigstens anscheinend dort lebten, ledig und ohne Zwang sich in Paris zeigen können. So groß aber ist die Macht der öffentlichen Amnestie, jener, welche die Meinung der Nation übt, daß diese Männer seit längerer Zeit hier in Paris sich aufhalten konnten und thatsächlich amnestirt waren, ehe die Ordonnanz von gestern nur vorausgesehen werden konnte. Nach dem oben angegebenen Datum der Amnestie erstreckt sie sich weder auf Laity noch auf die Angeklagten vom Aufstande des 12 Mai; letzteres begreift sich, da die Thatsache noch zu frisch im Andenken ist; vielleicht aber bringt schon die Feier der Juliustage eine neue Veranlassung, den Act der Gnade zu ergänzen und, an dem Tage selbst, wo die Ueberreste der im Jahr 1830 Gefallenen in ihre letzte Wohnung unter der Juliussäule gebracht werden, die letzte Spur von Strafe aller seit 10 Jahren verübten Aufstände zu vernichten. Laity aber hätte man wohl freigeben können, aus zwei Gründen: erstens weil Jedermann weiß, daß man in ihm den wahren Schuldigen nicht gefangen hält; zweitens, weil die Partei, für welche er als Opfer eingestanden ist, in der öffentlichen Meinung wirklich keinen Anklang findet. Wer mit der Amnestie zufrieden ist, wer nicht? das können Sie obenweg aus der Stellung der Parteien beurtheilen; das Ministerium, das seit den letzten zwei Monaten in allen Acten des Regierungslebens ausschließlich sichtbar ist, hat mit geschmackvoller Schicklichkeit dem König allein die Ehre dieser Begnadigung zugeschrieben; es scheint, man hat diesen Zartsinn im Schlosse der Tuilerien gehörig gewürdigt, denn das Journal des Débats hat die Güte, das neue Cabinet deßhalb zu loben. Auch die Unzufriedenen fehlen natürlich nicht, doch sind es weniger die Journale der radicalen Opposition, als vielmehr die Presse des Hrn. Emil Girardin, die man dahin rechnen muß. Auch nicht eine Sylbe über diesen Act der Menschlichkeit und der Ausübung des schönsten Vorrechtes der Krone findet sich in ihrer heutigen Nummer. Freilich, wo sollte sie Empfänglichkeit hernehmen für eine öffentliche Begebenheit, die an keine Speculation irgend einer Art rührt, und nur Gefühlen huldigt, die in ihren Augen zu den lächerlichen Empfindsamkeiten unserer Natur gehören? – Die Vermählung des jungen Paares selbst ist mit großer Einfachheit und in aller Zurückgezogenheit im Schloß zu St. Cloud gefeiert worden. In dem Trauungsact bemerkten einige kritische Beobachter bei Gelegenheit der Herzoge von Orleans und Aumale die altbourbonische Formel: absens pour le service du roi, sie hätten vorgezogen: pour le service de l'état. Im Gegentheil, sie hätten dem König Dank wissen sollen, daß er seine Söhne und seine eigene Formel herleiht für eine Expedition, die ja ganz gegen seine wahren Gesinnungen und Wünsche geht, insofern es wahr ist, daß er fortwährend gegen die Beibehaltung von Algier ist. Es scheint der Großkanzler, Hr. v. Pasquier, der sich in die politischen Complotte vor der Pairskammer so „hinein präsidirt“ hat, daß er seinen amtlichen Schlendrian selbst in Gegenwart der königlichen Familie nicht verläugnen konnte, hat dem König mehrmal Gelegenheit gegeben, kleine Nachlässigkeiten und Versehen in seinen Daten und Angaben zu berichtigen. Uebrigens war nach Unterzeichnung des bürgerlichen Heirathsactes und nach vollzogener kirchlicher Trauung die officielle Handlung gänzlich beendigt, und man kann sagen, daß sich das junge Paar alsbald im strengsten Sinne en famille zurückgezogen hat, da selbst das Ministerium, selbst der Ministerpräsident, selbst der Siegelbewahrer nicht zur Mittagstafel gebeten wurden.

Italien.

Während die heute hier aus Neapel eingegangenen Berichte im Wesentlichen die bereits gestern mitgetheilte Nachricht bestätigen, daß der König endlich auf die Vorstellungen der fremden Diplomaten zu einer Ausgleichung mit England sich geneigter gezeigt habe, versichern andere, der König habe den Befehl ergehen lassen, sobald bestimmte Nachrichten einlaufen, daß die Engländer das erste neapolitanische Schiff genommen, und dadurch das Zeichen zur Feindseligkeit gegeben hätten, sämmtliches Eigenthum der Engländer in dem vereinigten Königreich beider Sicilien sofort mit Beschlag zu belegen. Die Dampfboote, welche von Neapel ein- und auslaufen, müssen mit einem Passirschein eines englischen Gesandten oder Consuls versehen seyn, wenn sie nicht gewärtig seyn wollen, von den englischen Blokadeschiffen zurückgewiesen zu werden. – Heute Vormittag hat Se. Durchl. der Erbprinz Adolf von Schaumburg-Lippe mit dem Baron v. Stolzenberg, seinem Begleiter, Sr. Heil. dem Papst Abschiedsbesuche gemacht, um sich von hier nach Neapel zu begeben. – Das archäologische correspondirende Institut, durch deutsche Gelehrte begründet und geleitet, verlor durch den Tod des Herzogs v. Blacas ihren zeitherigen Präsidenten. Se. Durchl. der Fürst v. Metternich hat diese Stelle nun, wie aus einem in der gestrigen

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Die Kammer schenkte beiden fast keine Aufmerksamkeit, und als man zur Erörterung der Artikel übergehen wollte, ergab sich, daß die Zahl der anwesenden Deputirten zu gering war. Die Deputirtenkammer setzte in ihrer Sitzung vom 28 April die Berathung des Salzgesetzes fort. Die vier ersten Artikel des Entwurfs wurden angenommen, mit Ausnahme eines Paragraphen, welcher bestimmte, daß es, um eine Concession zur Bearbeitung einer Saline zu erlangen, erforderlich sey, Eigenthümer des Bodens zu werden. Der National bemerkt in Betreff „der Amnestie-Ordonnanz,“ er fühle zwar die Freude, für einige seiner Freunde die Thore von Frankreich wieder geöffnet zu sehen sehr lebhaft, dieß hindre ihn aber nicht zu sehen, wie unvollständig die Versöhnungsacte des Hrn. Thiers sey. Seine Amnestie sey im Ganzen nichts Anderes, als eine Druckfehlerberichtigung der Amnestie-Ordonnanz des 15 Aprils. Sie verfüge nichts Neues, und lasse eine Menge Unglücklicher, die schon drei Jahre gefangen sitzen, fortwährend im Gefängniß schmachten. Die erste von Hrn. Thiers ergriffene Initiative sey gewesen, gegen 50 Chouans zu begnadigen. Er müße es daher den Anhängern des ältern Zweigs überlassen, ihm dafür zu danken. – Das Commerce hofft, daß aus Anlaß einer nahe bevorstehenden Feierlichkeit die Maaßregel der Amnestie von 1837 auch auf diejenigen werde ausgedehnt werden, welche sich bis 1840 gegen politische Gesetze verfehlt haben. _ Paris, 29 April. Die Wirkung der neuen Amnestie ist folgende: Alle Ausnahmen, die in der Amnestie von 1837 noch bestanden, sind zurückgenommen; namentlich sind auch die Flüchtigen, die im Auslande lebenden Angeklagten und Verurtheilten aller Strafe und Verfolgung enthoben, so daß also Marrast, Cavaignac und Guinard, die bisher in London lebten, wenigstens anscheinend dort lebten, ledig und ohne Zwang sich in Paris zeigen können. So groß aber ist die Macht der öffentlichen Amnestie, jener, welche die Meinung der Nation übt, daß diese Männer seit längerer Zeit hier in Paris sich aufhalten konnten und thatsächlich amnestirt waren, ehe die Ordonnanz von gestern nur vorausgesehen werden konnte. Nach dem oben angegebenen Datum der Amnestie erstreckt sie sich weder auf Laity noch auf die Angeklagten vom Aufstande des 12 Mai; letzteres begreift sich, da die Thatsache noch zu frisch im Andenken ist; vielleicht aber bringt schon die Feier der Juliustage eine neue Veranlassung, den Act der Gnade zu ergänzen und, an dem Tage selbst, wo die Ueberreste der im Jahr 1830 Gefallenen in ihre letzte Wohnung unter der Juliussäule gebracht werden, die letzte Spur von Strafe aller seit 10 Jahren verübten Aufstände zu vernichten. Laity aber hätte man wohl freigeben können, aus zwei Gründen: erstens weil Jedermann weiß, daß man in ihm den wahren Schuldigen nicht gefangen hält; zweitens, weil die Partei, für welche er als Opfer eingestanden ist, in der öffentlichen Meinung wirklich keinen Anklang findet. Wer mit der Amnestie zufrieden ist, wer nicht? das können Sie obenweg aus der Stellung der Parteien beurtheilen; das Ministerium, das seit den letzten zwei Monaten in allen Acten des Regierungslebens ausschließlich sichtbar ist, hat mit geschmackvoller Schicklichkeit dem König allein die Ehre dieser Begnadigung zugeschrieben; es scheint, man hat diesen Zartsinn im Schlosse der Tuilerien gehörig gewürdigt, denn das Journal des Débats hat die Güte, das neue Cabinet deßhalb zu loben. Auch die Unzufriedenen fehlen natürlich nicht, doch sind es weniger die Journale der radicalen Opposition, als vielmehr die Presse des Hrn. Emil Girardin, die man dahin rechnen muß. Auch nicht eine Sylbe über diesen Act der Menschlichkeit und der Ausübung des schönsten Vorrechtes der Krone findet sich in ihrer heutigen Nummer. Freilich, wo sollte sie Empfänglichkeit hernehmen für eine öffentliche Begebenheit, die an keine Speculation irgend einer Art rührt, und nur Gefühlen huldigt, die in ihren Augen zu den lächerlichen Empfindsamkeiten unserer Natur gehören? – Die Vermählung des jungen Paares selbst ist mit großer Einfachheit und in aller Zurückgezogenheit im Schloß zu St. Cloud gefeiert worden. In dem Trauungsact bemerkten einige kritische Beobachter bei Gelegenheit der Herzoge von Orleans und Aumale die altbourbonische Formel: absens pour le service du roi, sie hätten vorgezogen: pour le service de l'état. Im Gegentheil, sie hätten dem König Dank wissen sollen, daß er seine Söhne und seine eigene Formel herleiht für eine Expedition, die ja ganz gegen seine wahren Gesinnungen und Wünsche geht, insofern es wahr ist, daß er fortwährend gegen die Beibehaltung von Algier ist. Es scheint der Großkanzler, Hr. v. Pasquier, der sich in die politischen Complotte vor der Pairskammer so „hinein präsidirt“ hat, daß er seinen amtlichen Schlendrian selbst in Gegenwart der königlichen Familie nicht verläugnen konnte, hat dem König mehrmal Gelegenheit gegeben, kleine Nachlässigkeiten und Versehen in seinen Daten und Angaben zu berichtigen. Uebrigens war nach Unterzeichnung des bürgerlichen Heirathsactes und nach vollzogener kirchlicher Trauung die officielle Handlung gänzlich beendigt, und man kann sagen, daß sich das junge Paar alsbald im strengsten Sinne en famille zurückgezogen hat, da selbst das Ministerium, selbst der Ministerpräsident, selbst der Siegelbewahrer nicht zur Mittagstafel gebeten wurden. Italien. _ Rom, 25 April. Während die heute hier aus Neapel eingegangenen Berichte im Wesentlichen die bereits gestern mitgetheilte Nachricht bestätigen, daß der König endlich auf die Vorstellungen der fremden Diplomaten zu einer Ausgleichung mit England sich geneigter gezeigt habe, versichern andere, der König habe den Befehl ergehen lassen, sobald bestimmte Nachrichten einlaufen, daß die Engländer das erste neapolitanische Schiff genommen, und dadurch das Zeichen zur Feindseligkeit gegeben hätten, sämmtliches Eigenthum der Engländer in dem vereinigten Königreich beider Sicilien sofort mit Beschlag zu belegen. Die Dampfboote, welche von Neapel ein- und auslaufen, müssen mit einem Passirschein eines englischen Gesandten oder Consuls versehen seyn, wenn sie nicht gewärtig seyn wollen, von den englischen Blokadeschiffen zurückgewiesen zu werden. – Heute Vormittag hat Se. Durchl. der Erbprinz Adolf von Schaumburg-Lippe mit dem Baron v. Stolzenberg, seinem Begleiter, Sr. Heil. dem Papst Abschiedsbesuche gemacht, um sich von hier nach Neapel zu begeben. – Das archäologische correspondirende Institut, durch deutsche Gelehrte begründet und geleitet, verlor durch den Tod des Herzogs v. Blacas ihren zeitherigen Präsidenten. Se. Durchl. der Fürst v. Metternich hat diese Stelle nun, wie aus einem in der gestrigen

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 125. Augsburg, 4. Mai 1840, S. 0997. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_125_18400504/5>, abgerufen am 21.11.2024.