Allgemeine Zeitung. Nr. 125. Augsburg, 4. Mai 1840.Todten winden, möge er sich begnügen mit dem Lorbeer, der ihm schon die Schläfe schmückt, und den ihm Niemand zu bestreiten wagt; möge er aber nie vergessen, daß Pegasus ein zu feuriges Roß sey, als daß man es vor eine Staatscarrosse spannen könnte. Sollte übrigens der Correspondent mich einer Antwort würdigen, so ersuche ich ihn freundlich mich lieber gleich "mit einem Griff zu erdrücken," als daß er mich so wie jenen Ungarn behandelte, der das Unglück hatte ihm zu widersprechen, und den er deßhalb gleich einen "Botokuden" schalt, "dem die rohen Hühner zusammt den Federn besser schmecken, als unsere gebratenen" (Beilage Nr. 338), denn ich gebe ihm mein Ehrenwort, daß ich die Freuden einer wohlbesetzten Tafel eben so sehr goutire, als, wie es scheint, der Correspondent selbst. Noch ein Wort an die Redaction der Allgemeinen Zeitung. Es herrscht in Ungarn die irrige Meinung, die Allgemeine Zeitung öffne ihre Spalten williger den Mittheilungen wider als für Ungarn; möge sie ihre Unparteilichkeit auch jetzt dadurch beweisen, daß sie gegenwärtigen Artikel bald und unverstümmelt *) dem Publicum mittheilt. Pulszky. [1453-57] Bekanntmachung. Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben. Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen. Am Dienstag den 2 Junius Burghausen, den 16 April 1840. Königl. Landgericht Burghausen. Appel. [1631-33] Erb-Vorladung. Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert, Lörrach, den 28 April 1840. Großherzoglich badisches Amtsrevisorat. Kohlund. [1628] Bekanntmachung. Von den seiner Zeit an den Verwaltungsrath der Stadt St. Gallen eingesandten Planen für den Bau eines neuen Bürgerspitals liegen gegenwärtig noch mehrere, die in Folge Expertenbefund keine Prämien erhalten haben, bei unterzeichneter Stelle. Da die Namen der Planeinsender nicht bekannt sind, weil nur die Billets eröffnet wurden, die bei den Preis erhaltenden Planen lagen, so werden die Einsender von Bauplanen eingeladen, dieselben beförderlich mit Angabe ihrer Adresse zurückzuverlangen, damit ihnen die eingesandten Plane übermittelt werden können. St. Gallen, den 26 April 1840. Verwaltungsrathskanzlei St. Gallen. [1470-72] Gesuch Ein Musiker, der bei bedeutenden Theatern als Musikdirector funairt hat, sucht eine Stelle als Dirigent eines Musikvereins, oder als Musikdirector bei einer bedeutenden Stadt, oder einem soliden Theater. Derselbe hat sich als Componist durch viele gedruckte Werke sowohl, als auch durch mehrere Opern und größere geistliche Werke, als Messen etc., einen ehrenvollen Ruf erworben, und kann über seine Tüchtigkeit die befriedigendsten Zeugnisse lie ern. Adressen unter H. D. werden an die Expedition dieser Zeitung franco erbeten. [1630] Maschinen-Verkauf. Montag den 18 Mai d. J. 2 Assortiments zur Schafwollespinnerei, bestehend aus 3 Droussetten, 2 Lockenmaschinen, 1 Wolf, 2 Vorspinnmaschinen, 7 Feinspinnmaschinen und 2 Haspel, nebst den erforderlichen Geräthschaften, Kratzen, Spindeln u. Wagen etc. Ferner: Alle diese Maschinen, mit Ausnahme einiger Feinspinnmaschinen und 2 Haspel, sind Niederländer *) Der Artikel wurde unverändert wiedergegeben, mit Ausnahme von zwei oder drei Wendungen, welche bloß die doch nur vermuthete Persönlichkeit des Gegners betrafen. Wenn wir dennoch noch einige Anspielungen dieser Art beibehielten, so geschah es nur, weil darin der Verfasser, trotz aller Polemik, die entschiedenste Achtung vor seinem Gegner ausspricht; die Ausnahme dieser Stellen möge aber nicht so gedeutet werden, als sollte sie eine Bestätigung der jenen Anspielungen zu Grund liegenden Vermuthung seyn.A. d. R.
Todten winden, möge er sich begnügen mit dem Lorbeer, der ihm schon die Schläfe schmückt, und den ihm Niemand zu bestreiten wagt; möge er aber nie vergessen, daß Pegasus ein zu feuriges Roß sey, als daß man es vor eine Staatscarrosse spannen könnte. Sollte übrigens der Correspondent mich einer Antwort würdigen, so ersuche ich ihn freundlich mich lieber gleich „mit einem Griff zu erdrücken,“ als daß er mich so wie jenen Ungarn behandelte, der das Unglück hatte ihm zu widersprechen, und den er deßhalb gleich einen „Botokuden“ schalt, „dem die rohen Hühner zusammt den Federn besser schmecken, als unsere gebratenen“ (Beilage Nr. 338), denn ich gebe ihm mein Ehrenwort, daß ich die Freuden einer wohlbesetzten Tafel eben so sehr goutire, als, wie es scheint, der Correspondent selbst. Noch ein Wort an die Redaction der Allgemeinen Zeitung. Es herrscht in Ungarn die irrige Meinung, die Allgemeine Zeitung öffne ihre Spalten williger den Mittheilungen wider als für Ungarn; möge sie ihre Unparteilichkeit auch jetzt dadurch beweisen, daß sie gegenwärtigen Artikel bald und unverstümmelt *) dem Publicum mittheilt. Pulszky. [1453-57] Bekanntmachung. Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben. Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen. Am Dienstag den 2 Junius Burghausen, den 16 April 1840. Königl. Landgericht Burghausen. Appel. [1631-33] Erb-Vorladung. Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert, Lörrach, den 28 April 1840. Großherzoglich badisches Amtsrevisorat. Kohlund. [1628] Bekanntmachung. Von den seiner Zeit an den Verwaltungsrath der Stadt St. Gallen eingesandten Planen für den Bau eines neuen Bürgerspitals liegen gegenwärtig noch mehrere, die in Folge Expertenbefund keine Prämien erhalten haben, bei unterzeichneter Stelle. Da die Namen der Planeinsender nicht bekannt sind, weil nur die Billets eröffnet wurden, die bei den Preis erhaltenden Planen lagen, so werden die Einsender von Bauplanen eingeladen, dieselben beförderlich mit Angabe ihrer Adresse zurückzuverlangen, damit ihnen die eingesandten Plane übermittelt werden können. St. Gallen, den 26 April 1840. Verwaltungsrathskanzlei St. Gallen. [1470-72] Gesuch Ein Musiker, der bei bedeutenden Theatern als Musikdirector funairt hat, sucht eine Stelle als Dirigent eines Musikvereins, oder als Musikdirector bei einer bedeutenden Stadt, oder einem soliden Theater. Derselbe hat sich als Componist durch viele gedruckte Werke sowohl, als auch durch mehrere Opern und größere geistliche Werke, als Messen etc., einen ehrenvollen Ruf erworben, und kann über seine Tüchtigkeit die befriedigendsten Zeugnisse lie ern. Adressen unter H. D. werden an die Expedition dieser Zeitung franco erbeten. [1630] Maschinen-Verkauf. Montag den 18 Mai d. J. 2 Assortiments zur Schafwollespinnerei, bestehend aus 3 Droussetten, 2 Lockenmaschinen, 1 Wolf, 2 Vorspinnmaschinen, 7 Feinspinnmaschinen und 2 Haspel, nebst den erforderlichen Geräthschaften, Kratzen, Spindeln u. Wagen etc. Ferner: Alle diese Maschinen, mit Ausnahme einiger Feinspinnmaschinen und 2 Haspel, sind Niederländer *) Der Artikel wurde unverändert wiedergegeben, mit Ausnahme von zwei oder drei Wendungen, welche bloß die doch nur vermuthete Persönlichkeit des Gegners betrafen. Wenn wir dennoch noch einige Anspielungen dieser Art beibehielten, so geschah es nur, weil darin der Verfasser, trotz aller Polemik, die entschiedenste Achtung vor seinem Gegner ausspricht; die Ausnahme dieser Stellen möge aber nicht so gedeutet werden, als sollte sie eine Bestätigung der jenen Anspielungen zu Grund liegenden Vermuthung seyn.A. d. R.
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Todten winden, möge er sich begnügen mit dem Lorbeer, der ihm schon die Schläfe schmückt, und den ihm Niemand zu bestreiten wagt; möge er aber nie vergessen, daß Pegasus ein zu feuriges Roß sey, als daß man es vor eine Staatscarrosse spannen könnte. Sollte übrigens der Correspondent mich einer Antwort würdigen, so ersuche ich ihn freundlich mich lieber gleich „mit einem Griff zu erdrücken,“ als daß er mich so wie jenen Ungarn behandelte, der das Unglück hatte ihm zu widersprechen, und den er deßhalb gleich einen „Botokuden“ schalt, „dem die rohen Hühner zusammt den Federn besser schmecken, als unsere gebratenen“ (Beilage Nr. 338), denn ich gebe ihm mein Ehrenwort, daß ich die Freuden einer wohlbesetzten Tafel eben so sehr goutire, als, wie es scheint, der Correspondent selbst.
Noch ein Wort an die Redaction der Allgemeinen Zeitung. Es herrscht in Ungarn die irrige Meinung, die Allgemeine Zeitung öffne ihre Spalten williger den Mittheilungen wider als für Ungarn; möge sie ihre Unparteilichkeit auch jetzt dadurch beweisen, daß sie gegenwärtigen Artikel bald und unverstümmelt *) dem Publicum mittheilt.
Pulszky.
[1453-57]
Bekanntmachung.
Der bürgerl. Handelsmann Simon Erber dahier ist am 10 d. gestorben. Alle diejenigen, welche aus was immer für einem Titel Forderungsansprüche machen zu können glauben, werden hiemit aufgefordert, selbe
innerhalb 30 Tagen a dato
bei der unterzeichneten Verlassenschaftsbehörde geltend zu machen, als außerdem bei Bereinigung der Verlassenschaft keine weitere Rücksicht auf sie genommen wird.
Wer etwas zur Erbsmasse gehörig in Handen hat, hat solches innerhalb desselben Termines bei Gericht zu übergeben.
Nach dem von den Erben gestellten Antrage wird am
Montag den 1 Junius d. J.
das ganz gemauerte Wohnhaus mit realer Handelsgerechtsame und Ladeneinrichtung auf dem Stadtplatze dahier, von Vormittags 9 Uhr bis 12 Uhr an den Meistbietenden in der Gerichtskanzlei öffentlich versteigert, und bemerkt, daß der Hinschlag mit dem Glockenschlage 12 Uhr geschieht.
Die Kaufsbedingungen werden am Verkaufstage selbst näher bekannt gegeben; auswärtige und dem Gerichte unbekannte Käufer haben sich hinsichtlich der Aufnahme von Seite des hiesigen Magistrates, dann ihres Vermögens und Leumundes durch gerichtliche Zeugnisse auszuweisen.
Am Dienstag den 2 Junius
und die folgenden Tage wird der gesammte Rücklaß des Simon Erber, bestehend in verschiedenem Silberzeug, Betten, Uhren, Leinwand, Zinn, Kupfer und verschiedenen Meubeln und sonstiger Hauseinrichtung, sodann dem Waarenlager, bestehend in Tüchern, Kasimir, Wollen-, Taffent- und Seidenzeugen, wie auch Specerei- und Materialwaaren, Rauch- und Schnupftabak, öffent ich an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigert, wozu Kaufslustige hiemit eingeladen werden.
Burghausen, den 16 April 1840.
Königl. Landgericht Burghausen.
Appel.
[1631-33]
Erb-Vorladung.
Der vor mehreren Jahren nach Nordamerika ausgewanderte Friedrich Schoch von hier ist zur Erbschaft seines verstorbenen Vaters Karl Friedrich Schoch von hier berufen.
Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Friedrich Schoch dahier unbekannt ist, so wird derselbe hiedurch öffentlich aufgefordert,
innerhalb vier Monaten,
zur Erbtheilung um so gewisser dahier zu erscheinen, als sonst im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft lediglich denjenigen würde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Lörrach, den 28 April 1840.
Großherzoglich badisches Amtsrevisorat.
Kohlund.
[1628]
Bekanntmachung.
Von den seiner Zeit an den Verwaltungsrath der Stadt St. Gallen eingesandten Planen für den Bau eines neuen Bürgerspitals liegen gegenwärtig noch mehrere, die in Folge Expertenbefund keine Prämien erhalten haben, bei unterzeichneter Stelle.
Da die Namen der Planeinsender nicht bekannt sind, weil nur die Billets eröffnet wurden, die bei den Preis erhaltenden Planen lagen, so werden die Einsender von Bauplanen eingeladen, dieselben beförderlich mit Angabe ihrer Adresse zurückzuverlangen, damit ihnen die eingesandten Plane übermittelt werden können.
St. Gallen, den 26 April 1840.
Verwaltungsrathskanzlei St. Gallen.
[1470-72]
Gesuch
einer Musik-Directorstelle.
Ein Musiker, der bei bedeutenden Theatern als Musikdirector funairt hat, sucht eine Stelle als Dirigent eines Musikvereins, oder als Musikdirector bei einer bedeutenden Stadt, oder einem soliden Theater. Derselbe hat sich als Componist durch viele gedruckte Werke sowohl, als auch durch mehrere Opern und größere geistliche Werke, als Messen etc., einen ehrenvollen Ruf erworben, und kann über seine Tüchtigkeit die befriedigendsten Zeugnisse lie ern. Adressen unter H. D. werden an die Expedition dieser Zeitung franco erbeten.
[1630]
Maschinen-Verkauf.
Montag den 18 Mai d. J.
werden in dem Fabrikgebäude des Unterzeichneten nachstehende, demselben wegen Einrichtung eines ganz andern Geschäftszweiges entbehrlich gewordene Maschinen im öffentlichen Aufstreich verkauft.
2 Assortiments zur Schafwollespinnerei, bestehend aus 3 Droussetten, 2 Lockenmaschinen, 1 Wolf, 2 Vorspinnmaschinen, 7 Feinspinnmaschinen und 2 Haspel, nebst den erforderlichen Geräthschaften, Kratzen, Spindeln u. Wagen etc.
Ferner:
1 Rauhmaschine mit 180 Stäben und 1 Dampfbürstmaschine mit Dampf- und Decatirkessel.
Alle diese Maschinen, mit Ausnahme einiger Feinspinnmaschinen und 2 Haspel, sind Niederländer
*) Der Artikel wurde unverändert wiedergegeben, mit Ausnahme von zwei oder drei Wendungen, welche bloß die doch nur vermuthete Persönlichkeit des Gegners betrafen. Wenn wir dennoch noch einige Anspielungen dieser Art beibehielten, so geschah es nur, weil darin der Verfasser, trotz aller Polemik, die entschiedenste Achtung vor seinem Gegner ausspricht; die Ausnahme dieser Stellen möge aber nicht so gedeutet werden, als sollte sie eine Bestätigung der jenen Anspielungen zu Grund liegenden Vermuthung seyn.
A. d. R.
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