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Allgemeine Zeitung. Nr. 121. Augsburg, 30. April 1840.

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parfait etat, sont susceptibles, etant bien diriges, de rendre un fort bel interet; a un cours d'eau abondant en toutes saisons, il y aurait facilite et convenance d'ajouter la propriete d'environ une pose de terrains attenants, dependant actuellement du chateau.

3) Le petit Domaine de la Croix a vingt minutes du chateau dans un site des plus champetres et sur lequel existe un batiment de ferme auquel on vient d'ajouter un petit logement de maeitre, se compose d'environ cinq poses de Pres, six ouvriers de vignes environnees de murs neufs et en tres bon etat, et d'une foret de chataigners d'environ deux poses.

4) Au-dessus du dit domaine de la Croix, y attenant, et dominant toute la contree, une foret de chataigners d'environ quatre poses, sur laquelle existent les ruines et la tour encore bien conservee de l'antique chateau de Duin, position d'ou l'on jouit d'un point de vue des plus remarquables.

5) Environ quatorze poses de tres belles forets de hetres et melezes, en deux mas distincts situes l'un et l'autre a demi-lieue du chateau.

6) Enfin diverses pieces de terrain detachees et plus ou moins distantes du domaine principal, qu'il serait facultatif de conserver ou de vendre separement, presentant dans leur ensemble, environ une pose de vignes, six poses de pres et deux poses de pre flachere.

La contenance totale des terrains composant le domaine pourrait ainsi etre evaluee a pres de soixante poses.

Les personnes, qui desireraient de plus amples informations au sujet du dit domaine sont priees de vouloir ben s'adresser a Monsieur Victor Ausset a Bex, ou a Monsieur le Syndic Couvreu a Vevey.

NB. Bex (Canton de Vaud, Suisse), est situe a quatre lieues de Villeneuve, soit des rives du Lac de Geneve, a neuf lieues de Lausanne, et vingt lieues de Geneve; le trajet de cette derniere ville a Bex, se fait aisement dans un seul jour (en 8 heures) au moyen des bateaux a vapeur et correspondance de voitures.

[1531-33]

Häuser-Verkauf.

Auf creditorschaftliches Andringen wird

1) das Haus Nr. 2 in der Ludwigstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, nebst Anbau, Hofraum und laufendem Wasser, worauf 20,000 fl. Ewiggeld und 35,846 fl. 12 kr. Hypotheken ruhen, welches mit 29,300 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 38,000 fl. bewerthet ist;

2) das Haus Nr. 38 in der Briennerstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, gut gemauerten Kellern, dann zwei gemauerten Hintergebäuden (Stallung und Remisen), einem Garten, in welchem englische Anlagen und einige Sommersaletchen sich befinden, - Hofraum und laufendem Wasser, worauf 35,000 fl. Ewiggeld und 51,500 fl. Hypotheken ruhen, welches mit 50,000 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 60,000 fl. bewerthet ist, der öffentlichen Versteigerung auf
Dienstag den 2 Junius l. J.,
Vormittags 9-12 Uhr,
im Gerichtslocale Commissionszimmer Nr. 2 anmit untergestellt.

Kaufsliebhaber werden hiezu mit dem Bemerken vorgeladen, daß nur vorbehaltlich der creditorschaftlichen Genehmigung der Zuschlag des einen oder andern Hauses an den Meistbietenden erfolgen kann.

München, den 22 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Hutter.

[1529]

Todeserklärung.

Nachdem innerhalb des in der Edictalladung vom 17 Julius 1817 (Nr. 96 der Beilage zur Allg. Zeitung vom Jahre 1817) fürgesetzten Termins weder Johann Jacob Stark, Sohn des Tuchscheerers Georg Michael Stark aus Augsburg, noch allenfallsige Descendenten sich gemeldet haben, so wird der genannte Johann Jacob Stark, geboren am 19 März 1770, für todt erklärt, und dessen in 2416 fl. 9 kr. 2 pf. bestehendes Vermögen nach dem Eintritte der Rechtskraft gegenwärtiger Erklärung seinen Erben ohne Caution ausgeantwortet werden.

Augsburg, am 18 April 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

v. Gemünden.

[1562-64]

Aufforderung.

Christian Albrecht Karl Ludwig von der Tann, welcher als großherzoglich Hessen-Darmstädt'scher Fähndrich den russischen Feldzug mitgemacht hat, seitdem aber vermißt wird, und keine Kunde von seinem Leben gegeben hat, oder dessen allenfallsige Leibeserben werden aufgefordert, sich
innerhalb drei Monaten,
längstens bis zum
1 August
dieses Jahres, dahier zur Empfangnahme des ersterem gebührenden Vermögens mit den seit seiner Entfernung angefallenen Zinsen zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den legitimirten Intestaterben ohne Caution überlassen werden würde.

Decret. Schweinfurt, 21 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Stolle.

[1073-75]

Oeffentliche Vorladung.

Michael Denzler von Röbersdorf ist schon vor dem Jahre 1795 abwesend, ohne von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben; es werden daher derselbe oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich zur Uebernahme des in 733 fl. 52 3/4 kr. bestehenden Vermögens
bis zum 7 September l. J.
hierorts zu stellen, widrigenfalls dasselbe an die bekannten Erben gegen Caution ausgehändigt wird.

Bamberg, den 6 März 1840.

Königliches Landgericht Bamberg II.

Boveri, Landrichter.

[1466-68]

Concurs Eröffnung.

Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen.

Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert,
bis 8 Mai d. J.
die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf
den 9 Mai d. J.
um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden.

Braunau, am 22 März 1840.

Eggmüller, Bürgermeister.

Haala, Synd.

[1567-68]

Oeffentliche Bekanntmachung und Aufforderung.

Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos mit Hinterlassung eines Testaments, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiermit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser
binnen acht Wochen
zu thun, als sonst der ganze Nachlaß der erwähnten Testamentserbin überwiesen werden wird.

Lorsch, am 20 April 1840.

Großh. hess. Landgericht daselbst.

Euler.

[1534-36]

Aufforderung.

Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:

"Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.

Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Nuthen Weinberg im Gutlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.

Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.

Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung

parfait état, sont susceptibles, étant bien dirigés, de rendre un fort bel intérêt; à un cours d'eau abondant en toutes saisons, il y aurait facilité et convenance d'ajouter la propriété d'environ une pose de terrains attenants, dépendant actuellement du château.

3) Le petit Domaine de la Croix à vingt minutes du château dans un site des plus champêtres et sur lequel existe un bâtiment de ferme auquel on vient d'ajouter un petit logement de maître, se compose d'environ cinq poses de Prés, six ouvriers de vignes environnées de murs neufs et en très bon état, et d'une forêt de chataigners d'environ deux poses.

4) Au-dessus du dit domaine de la Croix, y attenant, et dominant toute la contrée, une forêt de chataigners d'environ quatre poses, sur laquelle existent les ruines et la tour encore bien conservée de l'antique château de Duin, position d'où l'on jouit d'un point de vue des plus remarquables.

5) Environ quatorze poses de très belles forêts de hêtres et melèzes, en deux mas distincts situés l'un et l'autre à demi-lieue du château.

6) Enfin diverses pièces de terrain détachées et plus ou moins distantes du domaine principal, qu'il serait facultatif de conserver ou de vendre séparément, présentant dans leur ensemble, environ une pose de vignes, six poses de prés et deux poses de pré flachère.

La contenance totale des terrains composant le domaine pourrait ainsi être évaluée à près de soixante poses.

Les personnes, qui désireraient de plus amples informations au sujet du dit domaine sont priées de vouloir ben s'adresser à Monsieur Victor Ausset à Bex, ou à Monsieur le Syndic Couvreu à Vevey.

NB. Bex (Canton de Vaud, Suisse), est situé à quatre lieues de Villeneuve, soit des rives du Lac de Genève, à neuf lieues de Lausanne, et vingt lieues de Genève; le trajet de cette dernière ville à Bex, se fait aisément dans un seul jour (en 8 heures) au moyen des bateaux à vapeur et correspondance de voitures.

[1531-33]

Häuser-Verkauf.

Auf creditorschaftliches Andringen wird

1) das Haus Nr. 2 in der Ludwigstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, nebst Anbau, Hofraum und laufendem Wasser, worauf 20,000 fl. Ewiggeld und 35,846 fl. 12 kr. Hypotheken ruhen, welches mit 29,300 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 38,000 fl. bewerthet ist;

2) das Haus Nr. 38 in der Briennerstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, gut gemauerten Kellern, dann zwei gemauerten Hintergebäuden (Stallung und Remisen), einem Garten, in welchem englische Anlagen und einige Sommersaletchen sich befinden, – Hofraum und laufendem Wasser, worauf 35,000 fl. Ewiggeld und 51,500 fl. Hypotheken ruhen, welches mit 50,000 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 60,000 fl. bewerthet ist, der öffentlichen Versteigerung auf
Dienstag den 2 Junius l. J.,
Vormittags 9-12 Uhr,
im Gerichtslocale Commissionszimmer Nr. 2 anmit untergestellt.

Kaufsliebhaber werden hiezu mit dem Bemerken vorgeladen, daß nur vorbehaltlich der creditorschaftlichen Genehmigung der Zuschlag des einen oder andern Hauses an den Meistbietenden erfolgen kann.

München, den 22 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Hutter.

[1529]

Todeserklärung.

Nachdem innerhalb des in der Edictalladung vom 17 Julius 1817 (Nr. 96 der Beilage zur Allg. Zeitung vom Jahre 1817) fürgesetzten Termins weder Johann Jacob Stark, Sohn des Tuchscheerers Georg Michael Stark aus Augsburg, noch allenfallsige Descendenten sich gemeldet haben, so wird der genannte Johann Jacob Stark, geboren am 19 März 1770, für todt erklärt, und dessen in 2416 fl. 9 kr. 2 pf. bestehendes Vermögen nach dem Eintritte der Rechtskraft gegenwärtiger Erklärung seinen Erben ohne Caution ausgeantwortet werden.

Augsburg, am 18 April 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

v. Gemünden.

[1562-64]

Aufforderung.

Christian Albrecht Karl Ludwig von der Tann, welcher als großherzoglich Hessen-Darmstädt'scher Fähndrich den russischen Feldzug mitgemacht hat, seitdem aber vermißt wird, und keine Kunde von seinem Leben gegeben hat, oder dessen allenfallsige Leibeserben werden aufgefordert, sich
innerhalb drei Monaten,
längstens bis zum
1 August
dieses Jahres, dahier zur Empfangnahme des ersterem gebührenden Vermögens mit den seit seiner Entfernung angefallenen Zinsen zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den legitimirten Intestaterben ohne Caution überlassen werden würde.

Decret. Schweinfurt, 21 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Stolle.

[1073-75]

Oeffentliche Vorladung.

Michael Denzler von Röbersdorf ist schon vor dem Jahre 1795 abwesend, ohne von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben; es werden daher derselbe oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich zur Uebernahme des in 733 fl. 52 3/4 kr. bestehenden Vermögens
bis zum 7 September l. J.
hierorts zu stellen, widrigenfalls dasselbe an die bekannten Erben gegen Caution ausgehändigt wird.

Bamberg, den 6 März 1840.

Königliches Landgericht Bamberg II.

Boveri, Landrichter.

[1466-68]

Concurs Eröffnung.

Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen.

Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden.

Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert,
bis 8 Mai d. J.
die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf
den 9 Mai d. J.
um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden.

Braunau, am 22 März 1840.

Eggmüller, Bürgermeister.

Haala, Synd.

[1567-68]

Oeffentliche Bekanntmachung und Aufforderung.

Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos mit Hinterlassung eines Testaments, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiermit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser
binnen acht Wochen
zu thun, als sonst der ganze Nachlaß der erwähnten Testamentserbin überwiesen werden wird.

Lorsch, am 20 April 1840.

Großh. hess. Landgericht daselbst.

Euler.

[1534-36]

Aufforderung.

Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:

„Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.

Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Nuthen Weinberg im Gutlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.

Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.

Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung

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          <p>Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos mit Hinterlassung eines Testaments, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiermit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser<lb/>
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          <p>&#x201E;Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.</p><lb/>
          <p>Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Nuthen Weinberg im Gutlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.</p><lb/>
          <p>Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.</p><lb/>
          <p>Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung<lb/></p>
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[0966/0014] parfait état, sont susceptibles, étant bien dirigés, de rendre un fort bel intérêt; à un cours d'eau abondant en toutes saisons, il y aurait facilité et convenance d'ajouter la propriété d'environ une pose de terrains attenants, dépendant actuellement du château. 3) Le petit Domaine de la Croix à vingt minutes du château dans un site des plus champêtres et sur lequel existe un bâtiment de ferme auquel on vient d'ajouter un petit logement de maître, se compose d'environ cinq poses de Prés, six ouvriers de vignes environnées de murs neufs et en très bon état, et d'une forêt de chataigners d'environ deux poses. 4) Au-dessus du dit domaine de la Croix, y attenant, et dominant toute la contrée, une forêt de chataigners d'environ quatre poses, sur laquelle existent les ruines et la tour encore bien conservée de l'antique château de Duin, position d'où l'on jouit d'un point de vue des plus remarquables. 5) Environ quatorze poses de très belles forêts de hêtres et melèzes, en deux mas distincts situés l'un et l'autre à demi-lieue du château. 6) Enfin diverses pièces de terrain détachées et plus ou moins distantes du domaine principal, qu'il serait facultatif de conserver ou de vendre séparément, présentant dans leur ensemble, environ une pose de vignes, six poses de prés et deux poses de pré flachère. La contenance totale des terrains composant le domaine pourrait ainsi être évaluée à près de soixante poses. Les personnes, qui désireraient de plus amples informations au sujet du dit domaine sont priées de vouloir ben s'adresser à Monsieur Victor Ausset à Bex, ou à Monsieur le Syndic Couvreu à Vevey. NB. Bex (Canton de Vaud, Suisse), est situé à quatre lieues de Villeneuve, soit des rives du Lac de Genève, à neuf lieues de Lausanne, et vingt lieues de Genève; le trajet de cette dernière ville à Bex, se fait aisément dans un seul jour (en 8 heures) au moyen des bateaux à vapeur et correspondance de voitures. [1531-33] Häuser-Verkauf. Auf creditorschaftliches Andringen wird 1) das Haus Nr. 2 in der Ludwigstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, nebst Anbau, Hofraum und laufendem Wasser, worauf 20,000 fl. Ewiggeld und 35,846 fl. 12 kr. Hypotheken ruhen, welches mit 29,300 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 38,000 fl. bewerthet ist; 2) das Haus Nr. 38 in der Briennerstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, gut gemauerten Kellern, dann zwei gemauerten Hintergebäuden (Stallung und Remisen), einem Garten, in welchem englische Anlagen und einige Sommersaletchen sich befinden, – Hofraum und laufendem Wasser, worauf 35,000 fl. Ewiggeld und 51,500 fl. Hypotheken ruhen, welches mit 50,000 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 60,000 fl. bewerthet ist, der öffentlichen Versteigerung auf Dienstag den 2 Junius l. J., Vormittags 9-12 Uhr, im Gerichtslocale Commissionszimmer Nr. 2 anmit untergestellt. Kaufsliebhaber werden hiezu mit dem Bemerken vorgeladen, daß nur vorbehaltlich der creditorschaftlichen Genehmigung der Zuschlag des einen oder andern Hauses an den Meistbietenden erfolgen kann. München, den 22 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Hutter. [1529] Todeserklärung. Nachdem innerhalb des in der Edictalladung vom 17 Julius 1817 (Nr. 96 der Beilage zur Allg. Zeitung vom Jahre 1817) fürgesetzten Termins weder Johann Jacob Stark, Sohn des Tuchscheerers Georg Michael Stark aus Augsburg, noch allenfallsige Descendenten sich gemeldet haben, so wird der genannte Johann Jacob Stark, geboren am 19 März 1770, für todt erklärt, und dessen in 2416 fl. 9 kr. 2 pf. bestehendes Vermögen nach dem Eintritte der Rechtskraft gegenwärtiger Erklärung seinen Erben ohne Caution ausgeantwortet werden. Augsburg, am 18 April 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, Dir. v. Gemünden. [1562-64] Aufforderung. Christian Albrecht Karl Ludwig von der Tann, welcher als großherzoglich Hessen-Darmstädt'scher Fähndrich den russischen Feldzug mitgemacht hat, seitdem aber vermißt wird, und keine Kunde von seinem Leben gegeben hat, oder dessen allenfallsige Leibeserben werden aufgefordert, sich innerhalb drei Monaten, längstens bis zum 1 August dieses Jahres, dahier zur Empfangnahme des ersterem gebührenden Vermögens mit den seit seiner Entfernung angefallenen Zinsen zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den legitimirten Intestaterben ohne Caution überlassen werden würde. Decret. Schweinfurt, 21 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert. Stolle. [1073-75] Oeffentliche Vorladung. Michael Denzler von Röbersdorf ist schon vor dem Jahre 1795 abwesend, ohne von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben; es werden daher derselbe oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich zur Uebernahme des in 733 fl. 52 3/4 kr. bestehenden Vermögens bis zum 7 September l. J. hierorts zu stellen, widrigenfalls dasselbe an die bekannten Erben gegen Caution ausgehändigt wird. Bamberg, den 6 März 1840. Königliches Landgericht Bamberg II. Boveri, Landrichter. [1466-68] Concurs Eröffnung. Franz Xav. Stelzhammer'sches Vermögen. Von dem Magistrat der k. k. lf. Stadt Braunau im Innkreise wird hiemit bekannt gemacht: es sey in die Eröffnung eines Concurses über das sämmtliche bewegliche und das im Lande ob der Enns gelegene unbewegliche Vermögen des Fr. Xaver Stelzhammer, b. Silberarbeiters in Braunau, gewilligt worden. Daher wird Jedermann, welcher an den genannten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtigt zu seyn glaubt, hiemit aufgefordert, bis 8 Mai d. J. die Anmeldung derselben in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Hrn. Dr. Peitler als aufgestellten Concursmassevertreter bei diesem Magistrat um so gewisser einzureichen, und in demselben nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Classe gesetzt zu werden begehrt, zu erweisen, widrigens nach Verfließung des bestimmten Termins Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderungen bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten oben bezeichneten Vermögens ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, so daß solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Compensations-, Eigenthums- oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu Statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Zugleich wird zur Wahl der Gläubigerausschüsse, dann des Masseverwalters und zur allenfälligen gütlichen Ausgleichung dieser Concurssache auf den 9 Mai d. J. um 9 Uhr Vormittags, eine Tagsatzung angeordnet, bei welcher die sämmtlichen Gläubiger zu erscheinen haben, widrigens die Ausbleibenden mit der Mehrheit für einverstanden erachtet werden würden. Braunau, am 22 März 1840. Eggmüller, Bürgermeister. Haala, Synd. [1567-68] Oeffentliche Bekanntmachung und Aufforderung. Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos mit Hinterlassung eines Testaments, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiermit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser binnen acht Wochen zu thun, als sonst der ganze Nachlaß der erwähnten Testamentserbin überwiesen werden wird. Lorsch, am 20 April 1840. Großh. hess. Landgericht daselbst. Euler. [1534-36] Aufforderung. Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen: „Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen. Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Nuthen Weinberg im Gutlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen. Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind. Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 121. Augsburg, 30. April 1840, S. 0966. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_121_18400430/14>, abgerufen am 24.11.2024.