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Allgemeine Zeitung. Nr. 108. Augsburg, 17. April 1840.

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vermitteln wollte, durch Wechselheirathen zwischen Siegern und Besiegten, Sittentausch, Gedankenverschmelzung. - Nein, zu solcher Höhe des Fusionsystems konnte sich Napoleon nicht erheben, nur die Personen und die Interessen wußte er zu vermitteln, nicht die Ideen, und das war sein großer Fehler und auch der Grund seines Sturzes. Wird Hr. Thiers denselben Mißgriff begehen? Wir fürchten es fast. Hr. Thiers kann sprechen von Morgen bis Mitternacht, unermüdet, immer neue glänzende Gedanken, immer neue Geistesblitze hervorsprühend, den Zuhörer ergötzend, belehrend, blendend, man möchte sagen: ein gesprochenes Feuerwerk. Und dennoch begreift er mehr die materiellen als die idealen Bedürfnisse der Menschheit; er kennt den letzten Ring nicht, womit die irdischen Erscheinungen an den Himmel gekettet sind: er hat keinen Sinn für große sociale Institutionen.

Belgien.

Die Kammer der Repräsentanten hat sich zum zweitenmale vertagt, und bis zum 20 d. wird schwerlich ein neues Ministerium zu Stande kommen, denn Hr. Lebeau ist in den Hintergrund zurückgetreten, und von den HH. Devaux und d'Huart, die nun im Vordergrunde stehen, hat letzterer wegen Krankheit eines seiner Kinder Brüssel verlassen müssen. Der König, der heute nach seinem Ardennenschloß abgereist, in dessen Nähe Hr. d'Huart wohnt, kann ihn erst dort zu sich kommen lassen. Auch Hr. de Muelenaere war, vor der Abreise Sr. Maj., hier, um wegen eines neuen Cabinets zu Rathe gezogen zu werden.

Schweiz.

Es ist jetzt wohl begreiflich, warum die früher und noch 1798 gegen die Franzosen durch ihre Tapferkeit so ausgezeichneten Oberwalliser sich am 1 und 2 April von den eben nicht durch ihre Tapferkeit bekannten Unterwallisern von Sion bis Siders zurückdrängen, warum sie sich nach und nach alle Positionen nehmen und ihre Hauptstadt entreißen ließen. Aus dem Bericht des Föderalrepräsentanten Meyenburg an den Vorort geht Folgendes hervor. Am 1 April mit dem Eintreffen des Directorialbefehls, der beide Walliser Regierungen zur Niederlegung der Waffen aufforderte, kamen Tausende von bewaffneten Oberwallisern nach Siders, und verlangten auf der Stelle nach Unterwallis geführt zu werden. Der Oberwalliser Staatsrath aber, der dem Befehl des Vororts gehorchen wollte und voraussetzte, daß dieß auch in Unterwallis geschehen würde, suspendirte die bereits angeordnete allgemeine Landesbewaffnung, um alles zu vermeiden, was direct oder indirect zu Gewaltthätigkeiten führen könnte; er that alles Mögliche, um die Oberwalliser zur Rückkehr in ihre Heimath zu bewegen, was ihm nur mit Mühe gelang. Indessen benahm sich die Unterwalliser Regierung ganz anders: ungeirrt durch den Befehl des Vororts ließ sie ihre 8000 Mann immer vorrücken, nachdem sie aus dem beiden Theilen gemeinschaftlichen Kantonsarsenal mit allen Flinten und Kanonen versehen worden waren. Der auf den Höhen um Sion und in den benachbarten Dörfern stehenden Oberwalliser waren nur zweihundert, so daß hier Einer gegen vierzig Wohlbewaffnete und mit Kanonen Versehene zu kämpfen hatte. Als diese von den Unterwallisern nach hartnäckigem Widerstand gen Siders zurückgedrängt wurden, konnten dieß die Oberwalliser gar nicht begreifen, und glaubten sich von ihrer Regierung verrathen. Deßhalb drangen sie wüthend in das Haus des Großbaillif Courten, wo die Sitzungen des Staatsraths gewöhnlich gehalten wurden, erstachen hier seinen Bruder, auch ein Mitglied des Raths, der sich umsonst in Erklärungen erschöpfte, und sie würden auch den Großbaillif selbst und alle übrigen Mitglieder des Staatsraths umgebracht haben, wenn sich diese nicht nach verschiedenen Seiten geflüchtet und gerettet hätten. Moriz von Stockalper wurde ergriffen und würde sogleich von dem erbosten Volk getödtet worden seyn, wenn sich nicht seine Tochter über ihn hergeworfen und ihn mit ihrem Leibe geschützt hätte. So fiel Oberwallis durch die Beschränktheit und Unvorsichtigkeit seiner Behörden. Das Glück, solcher erbärmlicher Regierung los zu seyn, mag sie für den Untergang ihrer Verfassung trösten. Fürs erste ist Alles ruhig; die Unterwalliser Truppen haben sich aus dem Oberland zurückgezogen und sind auseinander gegangen.

Deutschland.

Se. Maj. der König haben die feierliche Schließung der Ständeversammlung des Jahrs 1840 auf heute festzusetzen geruht. Nach allerhöchstem Befehl wurde diese Handlung durch einen königlichen Bevollmächtigten, den Hrn. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhrn. v. Gise in Begleitung der HH. Staatsräthe v. Stürmer und v. Stichaner vorgenommen. Dieselben verfügten sich Mittags um 1 Uhr aus der königl. Residenz in das Ständehaus, woselbst sofort den in dem Sitzungssaale der Kammer der Abgeordneten versammelten beiden Kammern der Landtagsabschied von dem k. Ministerialrath v. Zenetti, nach Auftrag des k. Hrn. Bevollmächtigten, vorgetragen wurde. (S. unten.) Nach dieser Verkündung erklärte der k. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhr. v. Gise, im Namen Sr. Maj. des Königs die Sitzung des gegenwärtigen Landtags für geschlossen. Zum Schlusse dieser feierlichen Handlung brachte der k. Minister der Justiz und erster Präsident der Kammer der Reichsräthe Sr. k. Maj. ein dreimaliges Lebehoch, welches dreimal wiederhallte aus dem Munde aller Anwesenden.

Der Landtagsabschied, dessen Gesammtinhalt wir morgen vollständig nachliefern werden, bekleidet zuerst die Beschlüsse beider Kammern über die Gesetzesentwürfe mit der Sanction Sr. Maj. des Königs, und verspricht Berücksichtigung der von den Kammern dabei ausgedrückten Wünsche. Bei Berührung der Gesammtbeschlüsse der Stände hinsichtlich der die Zollverhältnisse für die Zukunft betreffenden Postulate wird zuletzt gesagt: "Wir finden Uns dabei veranlaßt, den Ständen des Reiches Unser besonderes Wohlgefallen über die Bereitwilligkeit auszudrücken, mit welcher dieselben Unsere und der übrigen vereinten Regierungen gemeinsame Bestrebungen für die Ausbildung des deutschen Zollvereines nach Innen und nach Außen auch innerhalb ihres Wirkungskreises zu unterstützen fortfahren, anerkennend die segensvollen Folgen, welche hieraus nicht nur für die Emporhebung deutschen Gewerbfleißes und deutschen Handels, sondern auch für die Befestigung deutscher Eintracht in reichem Maaße hervorgehen." - Die zweite Hauptrubrik "Nachweisungen" lautet: "A. Verwendung der Staatseinnahmen. Ueber die Verwendung der Staatseinnahmen in den Jahren 1835/36, 1836/37 und 1837/38 haben Wir den Ständen genaue Nachweisung vorlegen lassen, und es sind dadurch die Bestimmungen der Verfassungsurkunde Tit. VII §. 10 erfüllt worden. B. Stand der Staatsschuldentilgungsanstalt. In gleicher Weise sind den Ständen des Reiches genaue Nachweisungen über den Stand der Staatsschuldentilgungscasse, der Pensionsamortisationscasse, und der durch das Gesetz vom 1 Jul. 1834 gegründeten Festungsbau-Dotationscasse vorgelegt, und hiedurch die Bestimmungen des Tit. VII §§. 11 und 17 der Verfassungsurkunde erfüllt worden. Was die eingelegte Verwahrung gegen allenfallsi e Verbindlichkeiten und Haftungen der Staatscassen bezüglich der Defensionsgelder betrifft, so erwiedern Wir, daß solche

vermitteln wollte, durch Wechselheirathen zwischen Siegern und Besiegten, Sittentausch, Gedankenverschmelzung. – Nein, zu solcher Höhe des Fusionsystems konnte sich Napoleon nicht erheben, nur die Personen und die Interessen wußte er zu vermitteln, nicht die Ideen, und das war sein großer Fehler und auch der Grund seines Sturzes. Wird Hr. Thiers denselben Mißgriff begehen? Wir fürchten es fast. Hr. Thiers kann sprechen von Morgen bis Mitternacht, unermüdet, immer neue glänzende Gedanken, immer neue Geistesblitze hervorsprühend, den Zuhörer ergötzend, belehrend, blendend, man möchte sagen: ein gesprochenes Feuerwerk. Und dennoch begreift er mehr die materiellen als die idealen Bedürfnisse der Menschheit; er kennt den letzten Ring nicht, womit die irdischen Erscheinungen an den Himmel gekettet sind: er hat keinen Sinn für große sociale Institutionen.

Belgien.

Die Kammer der Repräsentanten hat sich zum zweitenmale vertagt, und bis zum 20 d. wird schwerlich ein neues Ministerium zu Stande kommen, denn Hr. Lebeau ist in den Hintergrund zurückgetreten, und von den HH. Devaux und d'Huart, die nun im Vordergrunde stehen, hat letzterer wegen Krankheit eines seiner Kinder Brüssel verlassen müssen. Der König, der heute nach seinem Ardennenschloß abgereist, in dessen Nähe Hr. d'Huart wohnt, kann ihn erst dort zu sich kommen lassen. Auch Hr. de Muelenaere war, vor der Abreise Sr. Maj., hier, um wegen eines neuen Cabinets zu Rathe gezogen zu werden.

Schweiz.

Es ist jetzt wohl begreiflich, warum die früher und noch 1798 gegen die Franzosen durch ihre Tapferkeit so ausgezeichneten Oberwalliser sich am 1 und 2 April von den eben nicht durch ihre Tapferkeit bekannten Unterwallisern von Sion bis Siders zurückdrängen, warum sie sich nach und nach alle Positionen nehmen und ihre Hauptstadt entreißen ließen. Aus dem Bericht des Föderalrepräsentanten Meyenburg an den Vorort geht Folgendes hervor. Am 1 April mit dem Eintreffen des Directorialbefehls, der beide Walliser Regierungen zur Niederlegung der Waffen aufforderte, kamen Tausende von bewaffneten Oberwallisern nach Siders, und verlangten auf der Stelle nach Unterwallis geführt zu werden. Der Oberwalliser Staatsrath aber, der dem Befehl des Vororts gehorchen wollte und voraussetzte, daß dieß auch in Unterwallis geschehen würde, suspendirte die bereits angeordnete allgemeine Landesbewaffnung, um alles zu vermeiden, was direct oder indirect zu Gewaltthätigkeiten führen könnte; er that alles Mögliche, um die Oberwalliser zur Rückkehr in ihre Heimath zu bewegen, was ihm nur mit Mühe gelang. Indessen benahm sich die Unterwalliser Regierung ganz anders: ungeirrt durch den Befehl des Vororts ließ sie ihre 8000 Mann immer vorrücken, nachdem sie aus dem beiden Theilen gemeinschaftlichen Kantonsarsenal mit allen Flinten und Kanonen versehen worden waren. Der auf den Höhen um Sion und in den benachbarten Dörfern stehenden Oberwalliser waren nur zweihundert, so daß hier Einer gegen vierzig Wohlbewaffnete und mit Kanonen Versehene zu kämpfen hatte. Als diese von den Unterwallisern nach hartnäckigem Widerstand gen Siders zurückgedrängt wurden, konnten dieß die Oberwalliser gar nicht begreifen, und glaubten sich von ihrer Regierung verrathen. Deßhalb drangen sie wüthend in das Haus des Großbaillif Courten, wo die Sitzungen des Staatsraths gewöhnlich gehalten wurden, erstachen hier seinen Bruder, auch ein Mitglied des Raths, der sich umsonst in Erklärungen erschöpfte, und sie würden auch den Großbaillif selbst und alle übrigen Mitglieder des Staatsraths umgebracht haben, wenn sich diese nicht nach verschiedenen Seiten geflüchtet und gerettet hätten. Moriz von Stockalper wurde ergriffen und würde sogleich von dem erbosten Volk getödtet worden seyn, wenn sich nicht seine Tochter über ihn hergeworfen und ihn mit ihrem Leibe geschützt hätte. So fiel Oberwallis durch die Beschränktheit und Unvorsichtigkeit seiner Behörden. Das Glück, solcher erbärmlicher Regierung los zu seyn, mag sie für den Untergang ihrer Verfassung trösten. Fürs erste ist Alles ruhig; die Unterwalliser Truppen haben sich aus dem Oberland zurückgezogen und sind auseinander gegangen.

Deutschland.

Se. Maj. der König haben die feierliche Schließung der Ständeversammlung des Jahrs 1840 auf heute festzusetzen geruht. Nach allerhöchstem Befehl wurde diese Handlung durch einen königlichen Bevollmächtigten, den Hrn. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhrn. v. Gise in Begleitung der HH. Staatsräthe v. Stürmer und v. Stichaner vorgenommen. Dieselben verfügten sich Mittags um 1 Uhr aus der königl. Residenz in das Ständehaus, woselbst sofort den in dem Sitzungssaale der Kammer der Abgeordneten versammelten beiden Kammern der Landtagsabschied von dem k. Ministerialrath v. Zenetti, nach Auftrag des k. Hrn. Bevollmächtigten, vorgetragen wurde. (S. unten.) Nach dieser Verkündung erklärte der k. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhr. v. Gise, im Namen Sr. Maj. des Königs die Sitzung des gegenwärtigen Landtags für geschlossen. Zum Schlusse dieser feierlichen Handlung brachte der k. Minister der Justiz und erster Präsident der Kammer der Reichsräthe Sr. k. Maj. ein dreimaliges Lebehoch, welches dreimal wiederhallte aus dem Munde aller Anwesenden.

Der Landtagsabschied, dessen Gesammtinhalt wir morgen vollständig nachliefern werden, bekleidet zuerst die Beschlüsse beider Kammern über die Gesetzesentwürfe mit der Sanction Sr. Maj. des Königs, und verspricht Berücksichtigung der von den Kammern dabei ausgedrückten Wünsche. Bei Berührung der Gesammtbeschlüsse der Stände hinsichtlich der die Zollverhältnisse für die Zukunft betreffenden Postulate wird zuletzt gesagt: „Wir finden Uns dabei veranlaßt, den Ständen des Reiches Unser besonderes Wohlgefallen über die Bereitwilligkeit auszudrücken, mit welcher dieselben Unsere und der übrigen vereinten Regierungen gemeinsame Bestrebungen für die Ausbildung des deutschen Zollvereines nach Innen und nach Außen auch innerhalb ihres Wirkungskreises zu unterstützen fortfahren, anerkennend die segensvollen Folgen, welche hieraus nicht nur für die Emporhebung deutschen Gewerbfleißes und deutschen Handels, sondern auch für die Befestigung deutscher Eintracht in reichem Maaße hervorgehen.“ – Die zweite Hauptrubrik „Nachweisungen“ lautet: „A. Verwendung der Staatseinnahmen. Ueber die Verwendung der Staatseinnahmen in den Jahren 1835/36, 1836/37 und 1837/38 haben Wir den Ständen genaue Nachweisung vorlegen lassen, und es sind dadurch die Bestimmungen der Verfassungsurkunde Tit. VII §. 10 erfüllt worden. B. Stand der Staatsschuldentilgungsanstalt. In gleicher Weise sind den Ständen des Reiches genaue Nachweisungen über den Stand der Staatsschuldentilgungscasse, der Pensionsamortisationscasse, und der durch das Gesetz vom 1 Jul. 1834 gegründeten Festungsbau-Dotationscasse vorgelegt, und hiedurch die Bestimmungen des Tit. VII §§. 11 und 17 der Verfassungsurkunde erfüllt worden. Was die eingelegte Verwahrung gegen allenfallsi e Verbindlichkeiten und Haftungen der Staatscassen bezüglich der Defensionsgelder betrifft, so erwiedern Wir, daß solche

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[0862/0006] vermitteln wollte, durch Wechselheirathen zwischen Siegern und Besiegten, Sittentausch, Gedankenverschmelzung. – Nein, zu solcher Höhe des Fusionsystems konnte sich Napoleon nicht erheben, nur die Personen und die Interessen wußte er zu vermitteln, nicht die Ideen, und das war sein großer Fehler und auch der Grund seines Sturzes. Wird Hr. Thiers denselben Mißgriff begehen? Wir fürchten es fast. Hr. Thiers kann sprechen von Morgen bis Mitternacht, unermüdet, immer neue glänzende Gedanken, immer neue Geistesblitze hervorsprühend, den Zuhörer ergötzend, belehrend, blendend, man möchte sagen: ein gesprochenes Feuerwerk. Und dennoch begreift er mehr die materiellen als die idealen Bedürfnisse der Menschheit; er kennt den letzten Ring nicht, womit die irdischen Erscheinungen an den Himmel gekettet sind: er hat keinen Sinn für große sociale Institutionen. Belgien. _ Brüssel, 10 April. Die Kammer der Repräsentanten hat sich zum zweitenmale vertagt, und bis zum 20 d. wird schwerlich ein neues Ministerium zu Stande kommen, denn Hr. Lebeau ist in den Hintergrund zurückgetreten, und von den HH. Devaux und d'Huart, die nun im Vordergrunde stehen, hat letzterer wegen Krankheit eines seiner Kinder Brüssel verlassen müssen. Der König, der heute nach seinem Ardennenschloß abgereist, in dessen Nähe Hr. d'Huart wohnt, kann ihn erst dort zu sich kommen lassen. Auch Hr. de Muelenaere war, vor der Abreise Sr. Maj., hier, um wegen eines neuen Cabinets zu Rathe gezogen zu werden. Schweiz. _ Vom Genfersee, 10 April. Es ist jetzt wohl begreiflich, warum die früher und noch 1798 gegen die Franzosen durch ihre Tapferkeit so ausgezeichneten Oberwalliser sich am 1 und 2 April von den eben nicht durch ihre Tapferkeit bekannten Unterwallisern von Sion bis Siders zurückdrängen, warum sie sich nach und nach alle Positionen nehmen und ihre Hauptstadt entreißen ließen. 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Maj. der König haben die feierliche Schließung der Ständeversammlung des Jahrs 1840 auf heute festzusetzen geruht. Nach allerhöchstem Befehl wurde diese Handlung durch einen königlichen Bevollmächtigten, den Hrn. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhrn. v. Gise in Begleitung der HH. Staatsräthe v. Stürmer und v. Stichaner vorgenommen. Dieselben verfügten sich Mittags um 1 Uhr aus der königl. Residenz in das Ständehaus, woselbst sofort den in dem Sitzungssaale der Kammer der Abgeordneten versammelten beiden Kammern der Landtagsabschied von dem k. Ministerialrath v. Zenetti, nach Auftrag des k. Hrn. Bevollmächtigten, vorgetragen wurde. (S. unten.) Nach dieser Verkündung erklärte der k. Minister des k. Hauses und des Aeußern, Frhr. v. Gise, im Namen Sr. Maj. des Königs die Sitzung des gegenwärtigen Landtags für geschlossen. Zum Schlusse dieser feierlichen Handlung brachte der k. Minister der Justiz und erster Präsident der Kammer der Reichsräthe Sr. k. Maj. ein dreimaliges Lebehoch, welches dreimal wiederhallte aus dem Munde aller Anwesenden. Der Landtagsabschied, dessen Gesammtinhalt wir morgen vollständig nachliefern werden, bekleidet zuerst die Beschlüsse beider Kammern über die Gesetzesentwürfe mit der Sanction Sr. Maj. des Königs, und verspricht Berücksichtigung der von den Kammern dabei ausgedrückten Wünsche. Bei Berührung der Gesammtbeschlüsse der Stände hinsichtlich der die Zollverhältnisse für die Zukunft betreffenden Postulate wird zuletzt gesagt: „Wir finden Uns dabei veranlaßt, den Ständen des Reiches Unser besonderes Wohlgefallen über die Bereitwilligkeit auszudrücken, mit welcher dieselben Unsere und der übrigen vereinten Regierungen gemeinsame Bestrebungen für die Ausbildung des deutschen Zollvereines nach Innen und nach Außen auch innerhalb ihres Wirkungskreises zu unterstützen fortfahren, anerkennend die segensvollen Folgen, welche hieraus nicht nur für die Emporhebung deutschen Gewerbfleißes und deutschen Handels, sondern auch für die Befestigung deutscher Eintracht in reichem Maaße hervorgehen.“ – Die zweite Hauptrubrik „Nachweisungen“ lautet: „A. Verwendung der Staatseinnahmen. Ueber die Verwendung der Staatseinnahmen in den Jahren 1835/36, 1836/37 und 1837/38 haben Wir den Ständen genaue Nachweisung vorlegen lassen, und es sind dadurch die Bestimmungen der Verfassungsurkunde Tit. VII §. 10 erfüllt worden. B. Stand der Staatsschuldentilgungsanstalt. In gleicher Weise sind den Ständen des Reiches genaue Nachweisungen über den Stand der Staatsschuldentilgungscasse, der Pensionsamortisationscasse, und der durch das Gesetz vom 1 Jul. 1834 gegründeten Festungsbau-Dotationscasse vorgelegt, und hiedurch die Bestimmungen des Tit. VII §§. 11 und 17 der Verfassungsurkunde erfüllt worden. Was die eingelegte Verwahrung gegen allenfallsi e Verbindlichkeiten und Haftungen der Staatscassen bezüglich der Defensionsgelder betrifft, so erwiedern Wir, daß solche

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 108. Augsburg, 17. April 1840, S. 0862. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_108_18400417/6>, abgerufen am 24.11.2024.