Allgemeine Zeitung. Nr. 94. Augsburg, 3. April 1840.gehören jene Ausdrücke zu dem, vom Verfasser gerühmten, Tone der guten Gesellschaft? Um noch einmal auf die Veranlassung des Angriffes zurück zu kommen, muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß der Verfasser, der sich nun so gern davon rein waschen möchte, den ersten Stein auf die Verwaltung des Hofburgtheaters geworfen, und damit ein, bis nun in seiner Ehrwürdigkeit unbefleckt gebliebenes, Institut zu verunglimpfen versucht hat. Er mußte voraussehen, daß keine ehrliebende Verwaltung einen solchen Angriff ohne Erwiederung lassen konnte, oder ihn selbst für ganz unbedeutend gehalten haben. Und was soll jener Angriff beweisen? - Fehlt ein früher da gewesenes gutes Stück? - wie heißt es? - Fehlt ein in neuerer Zeit erschienenes, bedeutendes, zulässiges Werk? - wie heißt es? - War die Theilnahme des Publicums im Burgtheater zu irgend einer Zeit in höherem Grade lebhaft, als sie gegenwärtig es ist? - zu welcher? - Ist der Schauspieler-Verein des Burgtheaters nicht einer der besten in Deutschland? - Oder galt es vielleicht, den Dünkel der Direction in seine Schranken zu weisen? Sie hat, meines Wissens, nirgends die Meinung ausgesprochen, daß sie die einzig vollkommene, die beste sey. - Wo liegt also ein vernünftiger Grund zum Tadel? Die absolute Vollkommenheit einer Theater-Direction gehört, wie alles Absolute im Leben, in das Reich des Unmöglichen. Eine Theater-Direction kann eben so wenig immer am besten wirken, als sie es allen Leuten recht machen kann. Sie gibt Stücke neuerer Zeit, welche allgemein gefallen, und die Widersacher sagen: sie seyen nicht würdig einer Hofbühne, die nur das Classische geben soll. - Sie gibt classische Werke, und das Publicum verlangt Novitäten. Man wählt die besten, und - das Publicum zischt sie aus. Die Casse verlangt die Wiederholung von Zugstücken, der Abonnent nicht. Man braucht daher nichts weiter als zu opponiren, und man wird zahlreiche Anhänger finden; dafür wird aber der billig Denkende und besser Gesinnte, dem die Ehre eines National-Instituts am Herzen liegt, sich mit Widerwillen von der ungerechten Verunglimpfung desselben abwenden. Was die vom Verfasser schließlich angeführten Verse eines deutschen Dichters betrifft, so kann man sie mit folgenden Worten eines andern erwiedern: [1205] Todes-Anzeige. Dem Herrn über Leben und Tod hat es gefallen, unsern innigst geliebten Gatten, Vater und Schwiegervater: Nach 27jährigem, rastlosem Wirken, als Dekan und Hauptprediger der Nördlinger Gemeinde, ist derselbe, nachdem er ein 12monatliches Leiden mit christlicher Geduld ertragen, an einer Herzkrankheit und Lungenlähmung, im 74sten Lebensjahre, heute Nachmittag um 2 1/2 Uhr sanft entschlafen. Gottes Friede sey mit seiner Asche! Mit der Bitte um stille Theilnahme bringen mit blutendem Herzen ihren entfernten Freunden und Bekannten diese Trauerkunde die tief betrübten Hinterbliebenen. Nördlingen, Neunburg und Stuttgart, den 30 März 1840. Katharina Beck, geb. Kleiber, als Gattin. Ernst Beck, Particulier, als Kinder. Maria Beck, geb. Barrot, als Schwiegertochter. Ernst Wiedenmann, k. b. Rentbeamte, als Schwiegersöhne. [1197] Todes-Anzeige. Den vielen auswärtigen Freunden und Bekannten unsers Gatten und Vaters, Stuttgart, den 27 März 1840. Die Hinterbliebenen. [1195] Todes-Anzeige. Am 29 März starb meine innigst geliebte Gattin Neuburg a. d. D., den 29 März 1840. Dr. Max. Fuchs. [1120-21] Bekanntmachung. Die Manuscripte, Münzen, Handzeichnungen und die Bibliothek des Pfarrers und Akademikers Stark werden künftigen Den 24 März 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Kelling. [1146] Edictal-Ladung. Jakob Pummer, Ausnahmsschmidt von Kirchroth, ist mit Hinterlassung eines Testamentes gestorben und haben die Intestaterben mit den Testamentserben das Testament anerkannt, jedoch haben sich die Testamentserben verbindlich gemacht, nach Flüssigmachung ihres Vermögens 25 fl. an jeden der Intestaterbstämme hinauszuzahlen. Nach dem Inventar beträgt das Vermögen circa 2862 fl. 42 kr. Da nun der Aufenthalt des am 17 April 1756 gebornen Johann Georg Pummer, der nach Wien gezogen seyn soll, so wenig als der seiner etwaigen Leibeserben bisher ermittelt werden konnte, so wird Johann Georg Pummer oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, innerhalb drei Monaten, und längstens bis Wörth, den 26 März 1840. Fürstlich Thurn und Taxis'sches Herrschaftsgericht Wörth. Herwig. gehören jene Ausdrücke zu dem, vom Verfasser gerühmten, Tone der guten Gesellschaft? Um noch einmal auf die Veranlassung des Angriffes zurück zu kommen, muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß der Verfasser, der sich nun so gern davon rein waschen möchte, den ersten Stein auf die Verwaltung des Hofburgtheaters geworfen, und damit ein, bis nun in seiner Ehrwürdigkeit unbefleckt gebliebenes, Institut zu verunglimpfen versucht hat. Er mußte voraussehen, daß keine ehrliebende Verwaltung einen solchen Angriff ohne Erwiederung lassen konnte, oder ihn selbst für ganz unbedeutend gehalten haben. Und was soll jener Angriff beweisen? – Fehlt ein früher da gewesenes gutes Stück? – wie heißt es? – Fehlt ein in neuerer Zeit erschienenes, bedeutendes, zulässiges Werk? – wie heißt es? – War die Theilnahme des Publicums im Burgtheater zu irgend einer Zeit in höherem Grade lebhaft, als sie gegenwärtig es ist? – zu welcher? – Ist der Schauspieler-Verein des Burgtheaters nicht einer der besten in Deutschland? – Oder galt es vielleicht, den Dünkel der Direction in seine Schranken zu weisen? Sie hat, meines Wissens, nirgends die Meinung ausgesprochen, daß sie die einzig vollkommene, die beste sey. – Wo liegt also ein vernünftiger Grund zum Tadel? Die absolute Vollkommenheit einer Theater-Direction gehört, wie alles Absolute im Leben, in das Reich des Unmöglichen. Eine Theater-Direction kann eben so wenig immer am besten wirken, als sie es allen Leuten recht machen kann. Sie gibt Stücke neuerer Zeit, welche allgemein gefallen, und die Widersacher sagen: sie seyen nicht würdig einer Hofbühne, die nur das Classische geben soll. – Sie gibt classische Werke, und das Publicum verlangt Novitäten. Man wählt die besten, und – das Publicum zischt sie aus. Die Casse verlangt die Wiederholung von Zugstücken, der Abonnent nicht. Man braucht daher nichts weiter als zu opponiren, und man wird zahlreiche Anhänger finden; dafür wird aber der billig Denkende und besser Gesinnte, dem die Ehre eines National-Instituts am Herzen liegt, sich mit Widerwillen von der ungerechten Verunglimpfung desselben abwenden. Was die vom Verfasser schließlich angeführten Verse eines deutschen Dichters betrifft, so kann man sie mit folgenden Worten eines andern erwiedern: [1205] Todes-Anzeige. Dem Herrn über Leben und Tod hat es gefallen, unsern innigst geliebten Gatten, Vater und Schwiegervater: Nach 27jährigem, rastlosem Wirken, als Dekan und Hauptprediger der Nördlinger Gemeinde, ist derselbe, nachdem er ein 12monatliches Leiden mit christlicher Geduld ertragen, an einer Herzkrankheit und Lungenlähmung, im 74sten Lebensjahre, heute Nachmittag um 2 1/2 Uhr sanft entschlafen. Gottes Friede sey mit seiner Asche! Mit der Bitte um stille Theilnahme bringen mit blutendem Herzen ihren entfernten Freunden und Bekannten diese Trauerkunde die tief betrübten Hinterbliebenen. Nördlingen, Neunburg und Stuttgart, den 30 März 1840. Katharina Beck, geb. Kleiber, als Gattin. Ernst Beck, Particulier, als Kinder. Maria Beck, geb. Barrot, als Schwiegertochter. Ernst Wiedenmann, k. b. Rentbeamte, als Schwiegersöhne. [1197] Todes-Anzeige. Den vielen auswärtigen Freunden und Bekannten unsers Gatten und Vaters, Stuttgart, den 27 März 1840. Die Hinterbliebenen. [1195] Todes-Anzeige. Am 29 März starb meine innigst geliebte Gattin Neuburg a. d. D., den 29 März 1840. Dr. Max. Fuchs. [1120-21] Bekanntmachung. Die Manuscripte, Münzen, Handzeichnungen und die Bibliothek des Pfarrers und Akademikers Stark werden künftigen Den 24 März 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Kelling. [1146] Edictal-Ladung. Jakob Pummer, Ausnahmsschmidt von Kirchroth, ist mit Hinterlassung eines Testamentes gestorben und haben die Intestaterben mit den Testamentserben das Testament anerkannt, jedoch haben sich die Testamentserben verbindlich gemacht, nach Flüssigmachung ihres Vermögens 25 fl. an jeden der Intestaterbstämme hinauszuzahlen. Nach dem Inventar beträgt das Vermögen circa 2862 fl. 42 kr. Da nun der Aufenthalt des am 17 April 1756 gebornen Johann Georg Pummer, der nach Wien gezogen seyn soll, so wenig als der seiner etwaigen Leibeserben bisher ermittelt werden konnte, so wird Johann Georg Pummer oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, innerhalb drei Monaten, und längstens bis Wörth, den 26 März 1840. Fürstlich Thurn und Taxis'sches Herrschaftsgericht Wörth. Herwig. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0014" n="0750"/> gehören jene Ausdrücke zu dem, vom Verfasser gerühmten, Tone der guten Gesellschaft?</p><lb/> <p>Um noch einmal auf die Veranlassung des Angriffes zurück zu kommen, muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß der Verfasser, der sich nun so gern davon rein waschen möchte, den <hi rendition="#g">ersten Stein</hi> auf die Verwaltung des Hofburgtheaters geworfen, und damit ein, bis nun in seiner Ehrwürdigkeit unbefleckt gebliebenes, Institut zu verunglimpfen versucht hat. 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Die absolute Vollkommenheit einer Theater-Direction gehört, wie alles Absolute im Leben, in das Reich des Unmöglichen. Eine Theater-Direction kann eben so wenig immer am besten wirken, als sie es allen Leuten recht machen kann. Sie gibt Stücke neuerer Zeit, welche allgemein gefallen, und die Widersacher sagen: sie seyen nicht würdig einer Hofbühne, die nur das Classische geben soll. – Sie gibt classische Werke, und das Publicum verlangt Novitäten. Man wählt die besten, und – das Publicum zischt sie aus. Die Casse verlangt die Wiederholung von Zugstücken, der Abonnent nicht. Man braucht daher nichts weiter als zu opponiren, und man wird zahlreiche Anhänger finden; dafür wird aber der billig Denkende und besser Gesinnte, dem die Ehre eines National-Instituts am Herzen liegt, sich mit Widerwillen von der ungerechten Verunglimpfung desselben abwenden.
Was die vom Verfasser schließlich angeführten Verse eines deutschen Dichters betrifft, so kann man sie mit folgenden Worten eines andern erwiedern:
„Zur Hervorbringung und zum Schutze des Bedeutenden gehören tausend Kräfte;
„Zum Angriffe dagegen gehört nichts als eine dreiste Stirne.“
[1205]
Todes-Anzeige.
Dem Herrn über Leben und Tod hat es gefallen, unsern innigst geliebten Gatten, Vater und Schwiegervater:
M. Johann Philipp Beck,
königl. Dekan und Districts-Schulinspector zu Nördlingen, aus diesem Leben in ein besseres abzurufen.
Nach 27jährigem, rastlosem Wirken, als Dekan und Hauptprediger der Nördlinger Gemeinde, ist derselbe, nachdem er ein 12monatliches Leiden mit christlicher Geduld ertragen, an einer Herzkrankheit und Lungenlähmung, im 74sten Lebensjahre, heute Nachmittag um 2 1/2 Uhr sanft entschlafen. Gottes Friede sey mit seiner Asche!
Mit der Bitte um stille Theilnahme bringen mit blutendem Herzen ihren entfernten Freunden und Bekannten diese Trauerkunde die tief betrübten Hinterbliebenen.
Nördlingen, Neunburg und Stuttgart, den 30 März 1840.
Katharina Beck, geb. Kleiber, als Gattin.
Ernst Beck, Particulier,
Lisette Wiedenmann,
als Kinder.
Maria Beck, geb. Barrot, als Schwiegertochter.
Ernst Wiedenmann, k. b. Rentbeamte,
Emanuel Osiander, k. w. Oberzollverwalter,
als Schwiegersöhne.
[1197]
Todes-Anzeige.
Den vielen auswärtigen Freunden und Bekannten unsers Gatten und Vaters,
Hofraths Christian Binder,
geben wir die schmerzliche Nachricht, daß derselbe gestern Nachts unerwartet schnell an einem Herzschlag verschieden ist, nachdem ihm neun Tage zuvor sein jüngster Sohn Karl, Med. Cand. in Folge langjähriger Lungenleiden im Tode vorangegangen.
Stuttgart, den 27 März 1840.
Die Hinterbliebenen.
[1195]
Todes-Anzeige.
Am 29 März starb meine innigst geliebte Gattin
Antonia, geborne Spindler,
im 34sten Lebensjahre, fromm und Gott ergeben, wie sie lebte. Diese Trauerkunde meinen auswärtigen Freunden und Bekannten widmend, empfehle ich mich mit meinen vier unmündigen Kindern Ihrem ferneren Wohlwollen.
Neuburg a. d. D., den 29 März 1840.
Dr. Max. Fuchs.
[1120-21]
Bekanntmachung.
Die Manuscripte, Münzen, Handzeichnungen und die Bibliothek des Pfarrers und Akademikers Stark werden künftigen
Dienstag den 7 April,
Vormittags 9-12 Uhr und Nachmittags 3-6 Uhr, und die folgenden Tage in dessen Behausung, Landwehrstraße Nr. 9 über eine Stiege, gegen sogleich baare Bezahlung an die Meistbietenden versteigert.
Den 24 März 1840.
Königl. Kreis- und Stadtgericht München.
Graf v. Lerchenfeld, Dir.
Kelling.
[1146]
Edictal-Ladung.
Jakob Pummer, Ausnahmsschmidt von Kirchroth, ist mit Hinterlassung eines Testamentes gestorben und haben die Intestaterben mit den Testamentserben das Testament anerkannt, jedoch haben sich die Testamentserben verbindlich gemacht, nach Flüssigmachung ihres Vermögens 25 fl. an jeden der Intestaterbstämme hinauszuzahlen.
Nach dem Inventar beträgt das Vermögen circa 2862 fl. 42 kr.
Da nun der Aufenthalt des am 17 April 1756 gebornen Johann Georg Pummer, der nach Wien gezogen seyn soll, so wenig als der seiner etwaigen Leibeserben bisher ermittelt werden konnte, so wird Johann Georg Pummer oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, innerhalb drei Monaten, und längstens bis
Dienstag den 7 Julius l. J.,
Nachricht von sich zu geben, und etwaige Ansprüche an die Masse geltend zu machen, ansonst das Testament als anerkannt erachtet und bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaft keine Rücksicht auf sie genommen wird.
Wörth, den 26 März 1840.
Fürstlich Thurn und Taxis'sches Herrschaftsgericht Wörth.
Herwig.
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
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