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Allgemeine Zeitung. Nr. 83. Augsburg, 23. März 1840.

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Belgien.

Noch hat der König die Entlassung der Minister nicht angenommen. Einstweilen ist die Repräsentantenkammer heute zusammen gekommen, um über einen Gesetzentwurf wegen des provisorischen Credits, welchen General Willmar, der Kriegsminister, eingebracht, zu verhandeln. Dieser erklärte zugleich, daß er in Folge der letzten Abstimmung die Verhandlung des Kriegsbudgets nicht mehr vornehmen könne; damit aber die Umbildung des Ministeriums erleichtert werde, und um den Gang des öffentlichen Dienstes nicht ins Stocken gerathen zu lassen, komme er, um einen provisorischen Credit von 3 Millionen für das Kriegsdepartement zu verlangen. Die Kammer hat sofort einstimmig diesen Kredit zu bewilligen beschlossen nach vorgängiger Prüfung durch die Centralsection. Die Kammer vertagte sich hierauf bis nach der Bildung eines neuen Cabinets. - Es heißt, Hr. Lebeau würde mit der Bildung des neuen Ministeriums beauftragt. Folgendes sind die Namen der muthmaßlichen neuen Minister: Ausw. Angelegenheiten: Hr. Lebeau (Gesandter am deutschen Bundestage); das Innere: Hr. Rogier (Statthalter von Antwerpen); öffentliche Staatsarbeiten: Baron v. Huart; Finanzen: Hr. Duvivier (Staatsminister); Justiz: Hr. Dolez (ausgezeichneter Jurist); Kriegswesen: General Nypels (Flügeladjutant des Königs). (K. Z.)

Niederlande.

Holländische Blätter schreiben aus dem Haag vom 15 März: "Die allgemein umlaufenden Gerüchte über die nahe Vermählung des Königs scheinen täglich mehr Boden zu gewinnen. Sowohl der Staatscourant als das Journal de la Haye beobachten darüber das tiefste Stillschweigen, was man als Bestätigung des Gerüchts auslegt. Wirklich versichert man auch, daß die Heirath im Monat Mai in Loo vollzogen werden soll, daß mehrere Oberofficiere aus dem Stabe des Königs dabei anwesend seyn, die Gräfin den Titel Prinzessin von Nassau bekommen werde etc. Ferner behauptet man, daß im Anfang des Monats Mai die Kronprinzessin nach St. Petersburg, der Prinz und die Prinzessin Friedrich von Oranien nach ihren Landgütern in Schlesien, der Erbprinz und die Erbprinzessin von Oranien nach Stuttgart abreisen sollen."

Deutschland.

Heute erstattete Pfarrer Neuland der Kammer der Abgeordneten Vortrag über die Anträge des Hrn. Weinzierl, resp. Sukart und Zarbl, den Abzug der Armen- und Schulquarten von allen frommen Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. Der Berichterstatter begutachtete, "es möge an Se. königl. Maj. die ehrfurchtsvollste Bitte gebracht werden, alle Verordnungen über den Abzug aller Armen- und Schulquarten von allen frommen Vermächtnissen in allen Provinzen des Reichs außer Kraft und Anwendung zu setzen." Im ersten und dritten Ausschusse waren sieben Stimmen für die Aufhebung, zwei unbedingt dagegen, und zwei gegen die Aufhebung unter besonderen Modificationen. Letztere eignete sich der combinirte Ausschuß nicht an, und die Majorität erscheint hiernach dem Antrage auf gänzliche Aufhebung der Schul- und Armenquarten in Ansehung frommer Stiftungen und Vermächtnisse als beitretend. - Ferner wurden noch Vorträge erstattet aus den speciellen Referaten zu den einzelnen Abtheilungen der vorgelegten Nachweisungen über die Verwendungen der Staatseinnahmen in den Jahren 1835/36, 1836/37 und 1837/38. Freiherr v. Welden berichtete dann über sieben Petitionen. Am Schlusse endlich verlas, in Abwesenheit des Referenten Kolb, Dr. Gack im Namen des erstern, dessen Bericht über den Antrag des Frhrn. von Kreß v. Kressenstein, Straßenbauwesen, resp. Erhebung der Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen betreffend. Der Referent, in Erledigung dieser und mehrerer anderer eingekommenen Vorstellungen ähnlichen Betreffs, begutachtete mit der Majorität des Ausschusses folgende Anträge: 1) daß zur Erhebung der von der Regierung dazu bestimmten oder noch zu bestimmenden Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen eine jährliche Summe von 300,000 fl. von den Erübrigungen der dritten und vierten Finanzperiode, und zwar sowohl zur Unterhaltung der bereits gebauten, als zum Neubau der noch unvollendeten Straßen zu verwenden sey; 2) daß den Ständen des Reichs nach vorgängiger Vernehmung und Begutachtung der Landräthe ein Gesetzesentwurf über die Classification und Eintheilung der Straßen in Staats-, Kreis- und Districtsstraßen vorgelegt, und so das aufgestellte Straßennetz einer Revision unterworfen werde; 3) daß zur Vermeidung von Ueberbürdungen und ungleicher Lastenvertheilung die Districtsstraßen gänzlich zu supprimiren, und dagegen Staatsstraßen erster und zweiter Classe, dann Kreisstraßen zu creiren seyen; 4) daß a) alle bereits bestehenden, oder im Bau begriffenen Straßen, auf welche nach der durch allerhöchste Verordnung vom 18 Febr. 1835 angeordneten Classification der Begriff einer Staats- oder Kreisstraße erworben sey, den zur Zeit damit ganz oder theilweise belasteten Districten und Gemeinden abzunehmen seyen, b) die Regierungen sich für die Folge streng an den Grundsatz zu halten haben, die Bau- und Unterhaltungslast solcher Staats- und Kreisstraßen niemals einzelnen Districten oder Gemeinden aufzubürden.

Die Bahnstrecke von hier nach Hattersheim, also eine Entfernung von zwei Meilen, wird in 19 bis 25 Minuten zurückgelegt. Die Länge der Bahn von Castel nach Wiesbaden beträgt bei weitem nicht den dritten Theil, und doch wird regelmäßig mehr Zeit zur Befahrung erfordert. Das Terrain erhebt sich etwas zwischen Castel und Wiesbaden: die gesammte Steigung mag etwa 70 Fuß betragen, auch hat die Bahn einige Biegungen. Dieser Terrainhindernisse ungeachtet scheint der Zeitaufwand aber doch zu groß, wenn, wie es vorgekommen ist, die Fahrt 28 Minuten dauert. Die Rückfahrt wird in etwas kürzerer Zeit zurückgelegt. Der Grund dieser beispiellosen Langsamkeit kann nicht in der Construction der Bahn gesucht werden, die nach den sachverständigsten Urtheilen mit großer Sorgfalt ausgeführt ist, und in der bisher nur ganz unbedeutende Verdrückungen in Folge der Witterung und des Gebrauchs wahrzunehmen waren, die aber alsbald wieder hergestellt wurden. Es ist daher anzunehmen, daß man entweder der Solidität der Locomotive, oder der Erfahrung der Beamten nicht unbedingt traut, und Bedenken trägt, gleich beim ersten Anfange das Unternehmen zu depopularisiren, was wahrscheinlich nicht ausbliebe, wenn auch hier, wie auf der Strecke von Frankfurt nach Hattersheim sich ein Unglücksfall ereignen sollte. Ob aber in der Langsamkeit der Beförderung gerade das Sicherungsmittel zu suchen ist, das ist doch noch eine große Frage. Denn da die Friction durch die größere Geschwindigkeit der Bewegung nicht vermehrt wird, und die volle Anwendung der Dampfkraft der Locomotive bei weitem nicht erforderlich seyn würde, um den Weg viel schneller zurückzulegen, so kann die langsamere Bewegung nur insofern nützen, als sie den Führern Zeit läßt, das, was sie zu thun haben, zu überlegen. Nun gehört aber zu diesem Geschäfte doch nichts Anderes, als große Pünktlichkeit, und es dürfte daher eine genaue Auswahl im Personal, und eine strenge Disciplin allein und am sichersten Erfolge versprechen. - Der Vorstand unserer Nachbarstadt Mainz hat ein Publicandum über die Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst erlassen. Die Festlichkeiten werden sich von denen an andern Orten nicht unterscheiden: Aufzüge, Reden, Concert, Mittagessen, Ball, Illumination werden die Festtage ausfüllen. Hier wird bei größeren Kräften hoffentlich noch mehr geleistet werden; an Sinn dafür fehlt es nicht, und es wird nur darauf ankommen, auf geschickte, der Eigenthümlichkeit des hiesigen Publicums zusagende Weise die vorhandenen Mittel in Bewegung zu setzen.

Belgien.

Noch hat der König die Entlassung der Minister nicht angenommen. Einstweilen ist die Repräsentantenkammer heute zusammen gekommen, um über einen Gesetzentwurf wegen des provisorischen Credits, welchen General Willmar, der Kriegsminister, eingebracht, zu verhandeln. Dieser erklärte zugleich, daß er in Folge der letzten Abstimmung die Verhandlung des Kriegsbudgets nicht mehr vornehmen könne; damit aber die Umbildung des Ministeriums erleichtert werde, und um den Gang des öffentlichen Dienstes nicht ins Stocken gerathen zu lassen, komme er, um einen provisorischen Credit von 3 Millionen für das Kriegsdepartement zu verlangen. Die Kammer hat sofort einstimmig diesen Kredit zu bewilligen beschlossen nach vorgängiger Prüfung durch die Centralsection. Die Kammer vertagte sich hierauf bis nach der Bildung eines neuen Cabinets. – Es heißt, Hr. Lebeau würde mit der Bildung des neuen Ministeriums beauftragt. Folgendes sind die Namen der muthmaßlichen neuen Minister: Ausw. Angelegenheiten: Hr. Lebeau (Gesandter am deutschen Bundestage); das Innere: Hr. Rogier (Statthalter von Antwerpen); öffentliche Staatsarbeiten: Baron v. Huart; Finanzen: Hr. Duvivier (Staatsminister); Justiz: Hr. Dolez (ausgezeichneter Jurist); Kriegswesen: General Nypels (Flügeladjutant des Königs). (K. Z.)

Niederlande.

Holländische Blätter schreiben aus dem Haag vom 15 März: „Die allgemein umlaufenden Gerüchte über die nahe Vermählung des Königs scheinen täglich mehr Boden zu gewinnen. Sowohl der Staatscourant als das Journal de la Haye beobachten darüber das tiefste Stillschweigen, was man als Bestätigung des Gerüchts auslegt. Wirklich versichert man auch, daß die Heirath im Monat Mai in Loo vollzogen werden soll, daß mehrere Oberofficiere aus dem Stabe des Königs dabei anwesend seyn, die Gräfin den Titel Prinzessin von Nassau bekommen werde etc. Ferner behauptet man, daß im Anfang des Monats Mai die Kronprinzessin nach St. Petersburg, der Prinz und die Prinzessin Friedrich von Oranien nach ihren Landgütern in Schlesien, der Erbprinz und die Erbprinzessin von Oranien nach Stuttgart abreisen sollen.“

Deutschland.

Heute erstattete Pfarrer Neuland der Kammer der Abgeordneten Vortrag über die Anträge des Hrn. Weinzierl, resp. Sukart und Zarbl, den Abzug der Armen- und Schulquarten von allen frommen Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. Der Berichterstatter begutachtete, „es möge an Se. königl. Maj. die ehrfurchtsvollste Bitte gebracht werden, alle Verordnungen über den Abzug aller Armen- und Schulquarten von allen frommen Vermächtnissen in allen Provinzen des Reichs außer Kraft und Anwendung zu setzen.“ Im ersten und dritten Ausschusse waren sieben Stimmen für die Aufhebung, zwei unbedingt dagegen, und zwei gegen die Aufhebung unter besonderen Modificationen. Letztere eignete sich der combinirte Ausschuß nicht an, und die Majorität erscheint hiernach dem Antrage auf gänzliche Aufhebung der Schul- und Armenquarten in Ansehung frommer Stiftungen und Vermächtnisse als beitretend. – Ferner wurden noch Vorträge erstattet aus den speciellen Referaten zu den einzelnen Abtheilungen der vorgelegten Nachweisungen über die Verwendungen der Staatseinnahmen in den Jahren 1835/36, 1836/37 und 1837/38. Freiherr v. Welden berichtete dann über sieben Petitionen. Am Schlusse endlich verlas, in Abwesenheit des Referenten Kolb, Dr. Gack im Namen des erstern, dessen Bericht über den Antrag des Frhrn. von Kreß v. Kressenstein, Straßenbauwesen, resp. Erhebung der Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen betreffend. Der Referent, in Erledigung dieser und mehrerer anderer eingekommenen Vorstellungen ähnlichen Betreffs, begutachtete mit der Majorität des Ausschusses folgende Anträge: 1) daß zur Erhebung der von der Regierung dazu bestimmten oder noch zu bestimmenden Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen eine jährliche Summe von 300,000 fl. von den Erübrigungen der dritten und vierten Finanzperiode, und zwar sowohl zur Unterhaltung der bereits gebauten, als zum Neubau der noch unvollendeten Straßen zu verwenden sey; 2) daß den Ständen des Reichs nach vorgängiger Vernehmung und Begutachtung der Landräthe ein Gesetzesentwurf über die Classification und Eintheilung der Straßen in Staats-, Kreis- und Districtsstraßen vorgelegt, und so das aufgestellte Straßennetz einer Revision unterworfen werde; 3) daß zur Vermeidung von Ueberbürdungen und ungleicher Lastenvertheilung die Districtsstraßen gänzlich zu supprimiren, und dagegen Staatsstraßen erster und zweiter Classe, dann Kreisstraßen zu creiren seyen; 4) daß a) alle bereits bestehenden, oder im Bau begriffenen Straßen, auf welche nach der durch allerhöchste Verordnung vom 18 Febr. 1835 angeordneten Classification der Begriff einer Staats- oder Kreisstraße erworben sey, den zur Zeit damit ganz oder theilweise belasteten Districten und Gemeinden abzunehmen seyen, b) die Regierungen sich für die Folge streng an den Grundsatz zu halten haben, die Bau- und Unterhaltungslast solcher Staats- und Kreisstraßen niemals einzelnen Districten oder Gemeinden aufzubürden.

Die Bahnstrecke von hier nach Hattersheim, also eine Entfernung von zwei Meilen, wird in 19 bis 25 Minuten zurückgelegt. Die Länge der Bahn von Castel nach Wiesbaden beträgt bei weitem nicht den dritten Theil, und doch wird regelmäßig mehr Zeit zur Befahrung erfordert. Das Terrain erhebt sich etwas zwischen Castel und Wiesbaden: die gesammte Steigung mag etwa 70 Fuß betragen, auch hat die Bahn einige Biegungen. Dieser Terrainhindernisse ungeachtet scheint der Zeitaufwand aber doch zu groß, wenn, wie es vorgekommen ist, die Fahrt 28 Minuten dauert. Die Rückfahrt wird in etwas kürzerer Zeit zurückgelegt. Der Grund dieser beispiellosen Langsamkeit kann nicht in der Construction der Bahn gesucht werden, die nach den sachverständigsten Urtheilen mit großer Sorgfalt ausgeführt ist, und in der bisher nur ganz unbedeutende Verdrückungen in Folge der Witterung und des Gebrauchs wahrzunehmen waren, die aber alsbald wieder hergestellt wurden. Es ist daher anzunehmen, daß man entweder der Solidität der Locomotive, oder der Erfahrung der Beamten nicht unbedingt traut, und Bedenken trägt, gleich beim ersten Anfange das Unternehmen zu depopularisiren, was wahrscheinlich nicht ausbliebe, wenn auch hier, wie auf der Strecke von Frankfurt nach Hattersheim sich ein Unglücksfall ereignen sollte. Ob aber in der Langsamkeit der Beförderung gerade das Sicherungsmittel zu suchen ist, das ist doch noch eine große Frage. Denn da die Friction durch die größere Geschwindigkeit der Bewegung nicht vermehrt wird, und die volle Anwendung der Dampfkraft der Locomotive bei weitem nicht erforderlich seyn würde, um den Weg viel schneller zurückzulegen, so kann die langsamere Bewegung nur insofern nützen, als sie den Führern Zeit läßt, das, was sie zu thun haben, zu überlegen. Nun gehört aber zu diesem Geschäfte doch nichts Anderes, als große Pünktlichkeit, und es dürfte daher eine genaue Auswahl im Personal, und eine strenge Disciplin allein und am sichersten Erfolge versprechen. – Der Vorstand unserer Nachbarstadt Mainz hat ein Publicandum über die Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst erlassen. Die Festlichkeiten werden sich von denen an andern Orten nicht unterscheiden: Aufzüge, Reden, Concert, Mittagessen, Ball, Illumination werden die Festtage ausfüllen. Hier wird bei größeren Kräften hoffentlich noch mehr geleistet werden; an Sinn dafür fehlt es nicht, und es wird nur darauf ankommen, auf geschickte, der Eigenthümlichkeit des hiesigen Publicums zusagende Weise die vorhandenen Mittel in Bewegung zu setzen.

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[0661/0005] Belgien. _ Brüssel, 16 März. Noch hat der König die Entlassung der Minister nicht angenommen. Einstweilen ist die Repräsentantenkammer heute zusammen gekommen, um über einen Gesetzentwurf wegen des provisorischen Credits, welchen General Willmar, der Kriegsminister, eingebracht, zu verhandeln. Dieser erklärte zugleich, daß er in Folge der letzten Abstimmung die Verhandlung des Kriegsbudgets nicht mehr vornehmen könne; damit aber die Umbildung des Ministeriums erleichtert werde, und um den Gang des öffentlichen Dienstes nicht ins Stocken gerathen zu lassen, komme er, um einen provisorischen Credit von 3 Millionen für das Kriegsdepartement zu verlangen. Die Kammer hat sofort einstimmig diesen Kredit zu bewilligen beschlossen nach vorgängiger Prüfung durch die Centralsection. Die Kammer vertagte sich hierauf bis nach der Bildung eines neuen Cabinets. – Es heißt, Hr. Lebeau würde mit der Bildung des neuen Ministeriums beauftragt. Folgendes sind die Namen der muthmaßlichen neuen Minister: Ausw. Angelegenheiten: Hr. Lebeau (Gesandter am deutschen Bundestage); das Innere: Hr. Rogier (Statthalter von Antwerpen); öffentliche Staatsarbeiten: Baron v. Huart; Finanzen: Hr. Duvivier (Staatsminister); Justiz: Hr. Dolez (ausgezeichneter Jurist); Kriegswesen: General Nypels (Flügeladjutant des Königs). (K. Z.) Niederlande. Holländische Blätter schreiben aus dem Haag vom 15 März: „Die allgemein umlaufenden Gerüchte über die nahe Vermählung des Königs scheinen täglich mehr Boden zu gewinnen. Sowohl der Staatscourant als das Journal de la Haye beobachten darüber das tiefste Stillschweigen, was man als Bestätigung des Gerüchts auslegt. Wirklich versichert man auch, daß die Heirath im Monat Mai in Loo vollzogen werden soll, daß mehrere Oberofficiere aus dem Stabe des Königs dabei anwesend seyn, die Gräfin den Titel Prinzessin von Nassau bekommen werde etc. Ferner behauptet man, daß im Anfang des Monats Mai die Kronprinzessin nach St. Petersburg, der Prinz und die Prinzessin Friedrich von Oranien nach ihren Landgütern in Schlesien, der Erbprinz und die Erbprinzessin von Oranien nach Stuttgart abreisen sollen.“ Deutschland. _ München, 20 März. Heute erstattete Pfarrer Neuland der Kammer der Abgeordneten Vortrag über die Anträge des Hrn. Weinzierl, resp. Sukart und Zarbl, den Abzug der Armen- und Schulquarten von allen frommen Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. Der Berichterstatter begutachtete, „es möge an Se. königl. Maj. die ehrfurchtsvollste Bitte gebracht werden, alle Verordnungen über den Abzug aller Armen- und Schulquarten von allen frommen Vermächtnissen in allen Provinzen des Reichs außer Kraft und Anwendung zu setzen.“ Im ersten und dritten Ausschusse waren sieben Stimmen für die Aufhebung, zwei unbedingt dagegen, und zwei gegen die Aufhebung unter besonderen Modificationen. Letztere eignete sich der combinirte Ausschuß nicht an, und die Majorität erscheint hiernach dem Antrage auf gänzliche Aufhebung der Schul- und Armenquarten in Ansehung frommer Stiftungen und Vermächtnisse als beitretend. – Ferner wurden noch Vorträge erstattet aus den speciellen Referaten zu den einzelnen Abtheilungen der vorgelegten Nachweisungen über die Verwendungen der Staatseinnahmen in den Jahren 1835/36, 1836/37 und 1837/38. Freiherr v. Welden berichtete dann über sieben Petitionen. Am Schlusse endlich verlas, in Abwesenheit des Referenten Kolb, Dr. Gack im Namen des erstern, dessen Bericht über den Antrag des Frhrn. von Kreß v. Kressenstein, Straßenbauwesen, resp. Erhebung der Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen betreffend. Der Referent, in Erledigung dieser und mehrerer anderer eingekommenen Vorstellungen ähnlichen Betreffs, begutachtete mit der Majorität des Ausschusses folgende Anträge: 1) daß zur Erhebung der von der Regierung dazu bestimmten oder noch zu bestimmenden Districtsstraßen in die Classe der Staats- und Kreisstraßen eine jährliche Summe von 300,000 fl. von den Erübrigungen der dritten und vierten Finanzperiode, und zwar sowohl zur Unterhaltung der bereits gebauten, als zum Neubau der noch unvollendeten Straßen zu verwenden sey; 2) daß den Ständen des Reichs nach vorgängiger Vernehmung und Begutachtung der Landräthe ein Gesetzesentwurf über die Classification und Eintheilung der Straßen in Staats-, Kreis- und Districtsstraßen vorgelegt, und so das aufgestellte Straßennetz einer Revision unterworfen werde; 3) daß zur Vermeidung von Ueberbürdungen und ungleicher Lastenvertheilung die Districtsstraßen gänzlich zu supprimiren, und dagegen Staatsstraßen erster und zweiter Classe, dann Kreisstraßen zu creiren seyen; 4) daß a) alle bereits bestehenden, oder im Bau begriffenen Straßen, auf welche nach der durch allerhöchste Verordnung vom 18 Febr. 1835 angeordneten Classification der Begriff einer Staats- oder Kreisstraße erworben sey, den zur Zeit damit ganz oder theilweise belasteten Districten und Gemeinden abzunehmen seyen, b) die Regierungen sich für die Folge streng an den Grundsatz zu halten haben, die Bau- und Unterhaltungslast solcher Staats- und Kreisstraßen niemals einzelnen Districten oder Gemeinden aufzubürden. _ Frankfurt a. M., 18 März. Die Bahnstrecke von hier nach Hattersheim, also eine Entfernung von zwei Meilen, wird in 19 bis 25 Minuten zurückgelegt. Die Länge der Bahn von Castel nach Wiesbaden beträgt bei weitem nicht den dritten Theil, und doch wird regelmäßig mehr Zeit zur Befahrung erfordert. Das Terrain erhebt sich etwas zwischen Castel und Wiesbaden: die gesammte Steigung mag etwa 70 Fuß betragen, auch hat die Bahn einige Biegungen. Dieser Terrainhindernisse ungeachtet scheint der Zeitaufwand aber doch zu groß, wenn, wie es vorgekommen ist, die Fahrt 28 Minuten dauert. Die Rückfahrt wird in etwas kürzerer Zeit zurückgelegt. Der Grund dieser beispiellosen Langsamkeit kann nicht in der Construction der Bahn gesucht werden, die nach den sachverständigsten Urtheilen mit großer Sorgfalt ausgeführt ist, und in der bisher nur ganz unbedeutende Verdrückungen in Folge der Witterung und des Gebrauchs wahrzunehmen waren, die aber alsbald wieder hergestellt wurden. Es ist daher anzunehmen, daß man entweder der Solidität der Locomotive, oder der Erfahrung der Beamten nicht unbedingt traut, und Bedenken trägt, gleich beim ersten Anfange das Unternehmen zu depopularisiren, was wahrscheinlich nicht ausbliebe, wenn auch hier, wie auf der Strecke von Frankfurt nach Hattersheim sich ein Unglücksfall ereignen sollte. Ob aber in der Langsamkeit der Beförderung gerade das Sicherungsmittel zu suchen ist, das ist doch noch eine große Frage. Denn da die Friction durch die größere Geschwindigkeit der Bewegung nicht vermehrt wird, und die volle Anwendung der Dampfkraft der Locomotive bei weitem nicht erforderlich seyn würde, um den Weg viel schneller zurückzulegen, so kann die langsamere Bewegung nur insofern nützen, als sie den Führern Zeit läßt, das, was sie zu thun haben, zu überlegen. Nun gehört aber zu diesem Geschäfte doch nichts Anderes, als große Pünktlichkeit, und es dürfte daher eine genaue Auswahl im Personal, und eine strenge Disciplin allein und am sichersten Erfolge versprechen. – Der Vorstand unserer Nachbarstadt Mainz hat ein Publicandum über die Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst erlassen. Die Festlichkeiten werden sich von denen an andern Orten nicht unterscheiden: Aufzüge, Reden, Concert, Mittagessen, Ball, Illumination werden die Festtage ausfüllen. Hier wird bei größeren Kräften hoffentlich noch mehr geleistet werden; an Sinn dafür fehlt es nicht, und es wird nur darauf ankommen, auf geschickte, der Eigenthümlichkeit des hiesigen Publicums zusagende Weise die vorhandenen Mittel in Bewegung zu setzen.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 83. Augsburg, 23. März 1840, S. 0661. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_083_18400323/5>, abgerufen am 28.11.2024.