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Allgemeine Zeitung. Nr. 76. Augsburg, 16. März 1840.

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nicht überschreiten dürfen; auch die Direction der Brücken und Wege in Frankreich hatte den Eisenbahnen auferlegt, nie ein Maximum von drei Milliemes zu überschreiten.

In den Ausgaben der Gesellschaften sind auch die Semesterinteressen der Anleihen mit inbegriffen, welche die Gesellschaften, nachdem sie die Unzulänglichkeit ihres Capitals erkannt hatten, lieber contrahiren, als neue Actien emittiren wollten. Das Anleihesystem ist bei jedem lucrativen Unternehmen, nämlich so oft das Betriebscapital höhern Zins abwirft, als das Capital der Anleihe, vortheilhaft, im entgegengesetzten Fall aber drückend. Es wurde bei uns auf die Eisenbahnen von Saint-Etienne nach Lyon und von St. Germain nach Versailles angewendet. Die Eisenbahn von London nach Birmingham hat ein Capital von 53,125,000 Fr. aufgenommen, wofür an Interessen jährlich 2,941,000 Fr. bezahlt werden. Die Gesellschaft der Bahn von Birmingham nach Newton bezahlt nur 513,000 Fr. Die von Liverpool nach Manchester hat keine Schulden mehr.

Die Kosten der Bahnunterhaltung, wobei die Interessen der Anleihen nicht mit inbegriffen sind, stehen zur Einnahme in folgendem Verhältniß:
Bei der Bahn von Manchester nach Liverpool 50 pr. 100
von London nach Birmingham 40 1/2 pr. 100
von Birmingham nach Newton 47 1/2 pr. 100
Man rechnet, daß im Durchschnitt das Verhältniß 50 pr. 100 ist.

Aus denselben Rechnungsberichten ersehen wir auch den ganzen Umfang eines Ausgabencapitels, das man in den Ueberschlägen gewöhnlich nur als ein unwichtiges Anhängsel behandelt. Wir meinen das zum Fahren nöthige Material, welches auf der Bahn der Grand-Junction railway (von Birmingham nach Newton) eine Fondseinlage von 4,915,000 Franken, also ungefähr den neunten Theil der Totaleinnahme absorbirt.

Die Uebersicht der neuesten Rechnungen zeugt von einer steigenden Circulation während des letzten Semesters. Diese bewundernswürdigen Communicationsmittel veranlassen ganz neue Verbindungen, erzeugen neue Bedürfnisse und bieten ganz neue Mittel zur Befriedigung der ältern Bedürfnisse. Aber hier, wie in allen Dingen, ist die Zeit eines der zum Fortschritt unumgänglich nothwendigen Elemente. Dennoch ist schon jetzt die Zunahme der Circulation sehr rasch. So beförderte die Liverpooler Bahn im Jahr 1832 nur 396,492 Reisende, im Jahr 1838 aber 609,336. Die Bahn von London nach Birmingham, welche in den drei ersten Monaten ihrer Thätigkeit bei aller Anziehungskraft der Neuheit nur 110,296 Reisende beförderte, zählte deren in den gleichen drei Monaten des folgenden Jahres 134,905. In demselben Grad stiegen auch die Einnahmen für die Waarentransporte. So hat die im Jahre 1837 eröffnete Bahn der Grand-Junction railway
im Jahr 1838 7,580,000 Fr.
im Jahr 1830 10,630,000 Fr.
für diesen Gegenstand eingenommen. Seitdem haben die bei der Verwaltung der Bahn und beim Bau der Maschinen eingeführten Verbesserungen die Kosten namhaft vermindert. Bei dieser Verminderung der Ausgaben und Vermehrung der Einnahmen wird man begreifen, daß die Zukunft der englischen Eisenbahnen sehr reizend ist.

Unter den Einkünften dieser Eisenbahnen figurirt auch der Transport der Briefe für eine ziemlich namhafte Summe. Derselbe trägt der London-Birminghamer Gesellschaft 370,000 Franken, also 8,220 Fr. per Lieue ein. Es ist dieß ein ganz reiner Gewinn. In den Vereinigten Staaten wurde der Generalpostdirector bevollmächtigt, auf dem Fuß von 4000 Fr. per Lieue zu unterhandeln. In Frankreich war bekanntlich der unentgeltliche Transport der Briefe eine der zahlreichen Lasten, welche die Gesellschaften zu tragen hatten, ohne Entschädigung dafür zu erhalten.

Documente über die Religionsverhältnisse in Rußland.

Der Fränkische Courier entlehnt aus der mehrerwähnten in Rom erschienenen Schrift über die Verhältnisse der unirten Griechen in Rußland folgende Documente:
I. Bittschrift an den Kaiser, welche im Jahr 1834 in der Session des Adels der Provinz Witepsk beschlossen wurde. "Es hat der allergnädigste, jetzt glücklich regierende Kaiser, dessen Regierung die allgemeinen Interessen seiner Völker überwacht, damit seine Unterthanen die Möglichkeit hätten, ihre unterthänigsten Gesuche ihm vorzulegen, in seinem Decret betreffs der Ordnung in den Versammlungen bestimmt, daß der in der Sitzung vereinigte Adel seine eigenen Bedürfnisse und, was ihm nützlich scheine, berathen, und Ihm seine Wünsche durch den Präsidenten der Versammlung kund thun könne. Auf dieses Fundament sich stützend, nimmt sich der Adel der Provinz Witepsk die Freiheit, voll dankbarer Gesinnung und in kindlichem Vertrauen die folgenden Thatsachen anzuführen. Seit einiger Zeit, aber ganz besonders im gegenwärtigen Jahr 1834, wendet man alle Mittel an, um die unirten Griechen zur herrschenden Confession herüberzuziehen. Diese Manöuvres werden auf die Geister keinen Eindruck machen, wenn man in dieser Provinz den Gläubigen die Freiheit ließe, sich in dieser Angelegenheit durch ihr Gewissen leiten zu lassen und einer festen und freien Ueberzeugung zu folgen. Aber die Mittel, welche man anwendet, erfüllen die Seele mit Schrecken. Denn an vielen Orten ruft man eine kleine Anzahl der Pfarrkinder zusammen, ohne Theilnahme und Wissen der andern, und nöthigt sie, nicht durch freie Ueberzeugung, sondern durch gewaltsame Mittel, gegen welche sie nicht anzukämpfen vermögen, zum Bekenntniß der herrschenden Religion, und wenn dieser Act sogenannten Uebertritts, welcher nie mehr als die That einer kleinen Anzahl ist, erlangt worden, so kündigt man allen andern Bewohnern desselben Dorfs oder Kirchspiels, welche indessen zu Hause geblieben waren, an, sie müßten sich der herrschenden Confession zuwenden. - Zuweilen setzt man, ungeachtet der Proteste, welche in der öffentlichen Versammlung eingelegt werden, sämmtliche Pfarrkinder, ohne sie irgendwie zu fragen, auf die Liste der Bekenner der herrschenden Religion. - In beiden Fällen verjagt man den bisherigen Pfarrer, und verwandelt die unirte in eine griechische Kirche, ohne sich irgendwie um die vorgeschriebenen Regeln zu kehren. - Ist die Union so durch Gewalt und gegen den Willen der Einwohner hergestellt worden, und wollen diese zur geistlichen oder weltlichen Obrigkeit ihre Zuflucht nehmen, und betheuern sie, daß sie dem Glauben ihrer Väter unverbrüchlich treu bleiben und ihre Sache auf gesetzliche Weise verfechten wollen, so wird dieser ihr Schritt als Desertion von der herrschenden Religion angesehen, welche sie, so setzt man voraus, freiwillig angenommen. Sie werden als Apostaten angesehen und als solche mit verschiedenen Strafen belegt. - In einigen Pfarreien, in welchen nichtsdestoweniger ein Theil des Volks dem Glauben seiner Väter treu bleibt, verwandelt man dennoch die Pfarrkirche in eine griechische oder verschließt sie durch Anlegung von Siegeln ganz. - So sind die Einen ohne vorgängige

nicht überschreiten dürfen; auch die Direction der Brücken und Wege in Frankreich hatte den Eisenbahnen auferlegt, nie ein Maximum von drei Millièmes zu überschreiten.

In den Ausgaben der Gesellschaften sind auch die Semesterinteressen der Anleihen mit inbegriffen, welche die Gesellschaften, nachdem sie die Unzulänglichkeit ihres Capitals erkannt hatten, lieber contrahiren, als neue Actien emittiren wollten. Das Anleihesystem ist bei jedem lucrativen Unternehmen, nämlich so oft das Betriebscapital höhern Zins abwirft, als das Capital der Anleihe, vortheilhaft, im entgegengesetzten Fall aber drückend. Es wurde bei uns auf die Eisenbahnen von Saint-Etienne nach Lyon und von St. Germain nach Versailles angewendet. Die Eisenbahn von London nach Birmingham hat ein Capital von 53,125,000 Fr. aufgenommen, wofür an Interessen jährlich 2,941,000 Fr. bezahlt werden. Die Gesellschaft der Bahn von Birmingham nach Newton bezahlt nur 513,000 Fr. Die von Liverpool nach Manchester hat keine Schulden mehr.

Die Kosten der Bahnunterhaltung, wobei die Interessen der Anleihen nicht mit inbegriffen sind, stehen zur Einnahme in folgendem Verhältniß:
Bei der Bahn von Manchester nach Liverpool 50 pr. 100
von London nach Birmingham 40 1/2 pr. 100
von Birmingham nach Newton 47 1/2 pr. 100
Man rechnet, daß im Durchschnitt das Verhältniß 50 pr. 100 ist.

Aus denselben Rechnungsberichten ersehen wir auch den ganzen Umfang eines Ausgabencapitels, das man in den Ueberschlägen gewöhnlich nur als ein unwichtiges Anhängsel behandelt. Wir meinen das zum Fahren nöthige Material, welches auf der Bahn der Grand-Junction railway (von Birmingham nach Newton) eine Fondseinlage von 4,915,000 Franken, also ungefähr den neunten Theil der Totaleinnahme absorbirt.

Die Uebersicht der neuesten Rechnungen zeugt von einer steigenden Circulation während des letzten Semesters. Diese bewundernswürdigen Communicationsmittel veranlassen ganz neue Verbindungen, erzeugen neue Bedürfnisse und bieten ganz neue Mittel zur Befriedigung der ältern Bedürfnisse. Aber hier, wie in allen Dingen, ist die Zeit eines der zum Fortschritt unumgänglich nothwendigen Elemente. Dennoch ist schon jetzt die Zunahme der Circulation sehr rasch. So beförderte die Liverpooler Bahn im Jahr 1832 nur 396,492 Reisende, im Jahr 1838 aber 609,336. Die Bahn von London nach Birmingham, welche in den drei ersten Monaten ihrer Thätigkeit bei aller Anziehungskraft der Neuheit nur 110,296 Reisende beförderte, zählte deren in den gleichen drei Monaten des folgenden Jahres 134,905. In demselben Grad stiegen auch die Einnahmen für die Waarentransporte. So hat die im Jahre 1837 eröffnete Bahn der Grand-Junction railway
im Jahr 1838 7,580,000 Fr.
im Jahr 1830 10,630,000 Fr.
für diesen Gegenstand eingenommen. Seitdem haben die bei der Verwaltung der Bahn und beim Bau der Maschinen eingeführten Verbesserungen die Kosten namhaft vermindert. Bei dieser Verminderung der Ausgaben und Vermehrung der Einnahmen wird man begreifen, daß die Zukunft der englischen Eisenbahnen sehr reizend ist.

Unter den Einkünften dieser Eisenbahnen figurirt auch der Transport der Briefe für eine ziemlich namhafte Summe. Derselbe trägt der London-Birminghamer Gesellschaft 370,000 Franken, also 8,220 Fr. per Lieue ein. Es ist dieß ein ganz reiner Gewinn. In den Vereinigten Staaten wurde der Generalpostdirector bevollmächtigt, auf dem Fuß von 4000 Fr. per Lieue zu unterhandeln. In Frankreich war bekanntlich der unentgeltliche Transport der Briefe eine der zahlreichen Lasten, welche die Gesellschaften zu tragen hatten, ohne Entschädigung dafür zu erhalten.

Documente über die Religionsverhältnisse in Rußland.

Der Fränkische Courier entlehnt aus der mehrerwähnten in Rom erschienenen Schrift über die Verhältnisse der unirten Griechen in Rußland folgende Documente:
I. Bittschrift an den Kaiser, welche im Jahr 1834 in der Session des Adels der Provinz Witepsk beschlossen wurde. „Es hat der allergnädigste, jetzt glücklich regierende Kaiser, dessen Regierung die allgemeinen Interessen seiner Völker überwacht, damit seine Unterthanen die Möglichkeit hätten, ihre unterthänigsten Gesuche ihm vorzulegen, in seinem Decret betreffs der Ordnung in den Versammlungen bestimmt, daß der in der Sitzung vereinigte Adel seine eigenen Bedürfnisse und, was ihm nützlich scheine, berathen, und Ihm seine Wünsche durch den Präsidenten der Versammlung kund thun könne. Auf dieses Fundament sich stützend, nimmt sich der Adel der Provinz Witepsk die Freiheit, voll dankbarer Gesinnung und in kindlichem Vertrauen die folgenden Thatsachen anzuführen. Seit einiger Zeit, aber ganz besonders im gegenwärtigen Jahr 1834, wendet man alle Mittel an, um die unirten Griechen zur herrschenden Confession herüberzuziehen. Diese Manöuvres werden auf die Geister keinen Eindruck machen, wenn man in dieser Provinz den Gläubigen die Freiheit ließe, sich in dieser Angelegenheit durch ihr Gewissen leiten zu lassen und einer festen und freien Ueberzeugung zu folgen. Aber die Mittel, welche man anwendet, erfüllen die Seele mit Schrecken. Denn an vielen Orten ruft man eine kleine Anzahl der Pfarrkinder zusammen, ohne Theilnahme und Wissen der andern, und nöthigt sie, nicht durch freie Ueberzeugung, sondern durch gewaltsame Mittel, gegen welche sie nicht anzukämpfen vermögen, zum Bekenntniß der herrschenden Religion, und wenn dieser Act sogenannten Uebertritts, welcher nie mehr als die That einer kleinen Anzahl ist, erlangt worden, so kündigt man allen andern Bewohnern desselben Dorfs oder Kirchspiels, welche indessen zu Hause geblieben waren, an, sie müßten sich der herrschenden Confession zuwenden. – Zuweilen setzt man, ungeachtet der Proteste, welche in der öffentlichen Versammlung eingelegt werden, sämmtliche Pfarrkinder, ohne sie irgendwie zu fragen, auf die Liste der Bekenner der herrschenden Religion. – In beiden Fällen verjagt man den bisherigen Pfarrer, und verwandelt die unirte in eine griechische Kirche, ohne sich irgendwie um die vorgeschriebenen Regeln zu kehren. – Ist die Union so durch Gewalt und gegen den Willen der Einwohner hergestellt worden, und wollen diese zur geistlichen oder weltlichen Obrigkeit ihre Zuflucht nehmen, und betheuern sie, daß sie dem Glauben ihrer Väter unverbrüchlich treu bleiben und ihre Sache auf gesetzliche Weise verfechten wollen, so wird dieser ihr Schritt als Desertion von der herrschenden Religion angesehen, welche sie, so setzt man voraus, freiwillig angenommen. Sie werden als Apostaten angesehen und als solche mit verschiedenen Strafen belegt. – In einigen Pfarreien, in welchen nichtsdestoweniger ein Theil des Volks dem Glauben seiner Väter treu bleibt, verwandelt man dennoch die Pfarrkirche in eine griechische oder verschließt sie durch Anlegung von Siegeln ganz. – So sind die Einen ohne vorgängige

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[0605/0013] nicht überschreiten dürfen; auch die Direction der Brücken und Wege in Frankreich hatte den Eisenbahnen auferlegt, nie ein Maximum von drei Millièmes zu überschreiten. In den Ausgaben der Gesellschaften sind auch die Semesterinteressen der Anleihen mit inbegriffen, welche die Gesellschaften, nachdem sie die Unzulänglichkeit ihres Capitals erkannt hatten, lieber contrahiren, als neue Actien emittiren wollten. Das Anleihesystem ist bei jedem lucrativen Unternehmen, nämlich so oft das Betriebscapital höhern Zins abwirft, als das Capital der Anleihe, vortheilhaft, im entgegengesetzten Fall aber drückend. Es wurde bei uns auf die Eisenbahnen von Saint-Etienne nach Lyon und von St. Germain nach Versailles angewendet. Die Eisenbahn von London nach Birmingham hat ein Capital von 53,125,000 Fr. aufgenommen, wofür an Interessen jährlich 2,941,000 Fr. bezahlt werden. Die Gesellschaft der Bahn von Birmingham nach Newton bezahlt nur 513,000 Fr. Die von Liverpool nach Manchester hat keine Schulden mehr. Die Kosten der Bahnunterhaltung, wobei die Interessen der Anleihen nicht mit inbegriffen sind, stehen zur Einnahme in folgendem Verhältniß: Bei der Bahn von Manchester nach Liverpool 50 pr. 100 von London nach Birmingham 40 1/2 pr. 100 von Birmingham nach Newton 47 1/2 pr. 100 Man rechnet, daß im Durchschnitt das Verhältniß 50 pr. 100 ist. Aus denselben Rechnungsberichten ersehen wir auch den ganzen Umfang eines Ausgabencapitels, das man in den Ueberschlägen gewöhnlich nur als ein unwichtiges Anhängsel behandelt. Wir meinen das zum Fahren nöthige Material, welches auf der Bahn der Grand-Junction railway (von Birmingham nach Newton) eine Fondseinlage von 4,915,000 Franken, also ungefähr den neunten Theil der Totaleinnahme absorbirt. Die Uebersicht der neuesten Rechnungen zeugt von einer steigenden Circulation während des letzten Semesters. 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Seitdem haben die bei der Verwaltung der Bahn und beim Bau der Maschinen eingeführten Verbesserungen die Kosten namhaft vermindert. Bei dieser Verminderung der Ausgaben und Vermehrung der Einnahmen wird man begreifen, daß die Zukunft der englischen Eisenbahnen sehr reizend ist. Unter den Einkünften dieser Eisenbahnen figurirt auch der Transport der Briefe für eine ziemlich namhafte Summe. Derselbe trägt der London-Birminghamer Gesellschaft 370,000 Franken, also 8,220 Fr. per Lieue ein. Es ist dieß ein ganz reiner Gewinn. In den Vereinigten Staaten wurde der Generalpostdirector bevollmächtigt, auf dem Fuß von 4000 Fr. per Lieue zu unterhandeln. In Frankreich war bekanntlich der unentgeltliche Transport der Briefe eine der zahlreichen Lasten, welche die Gesellschaften zu tragen hatten, ohne Entschädigung dafür zu erhalten. Documente über die Religionsverhältnisse in Rußland. Der Fränkische Courier entlehnt aus der mehrerwähnten in Rom erschienenen Schrift über die Verhältnisse der unirten Griechen in Rußland folgende Documente: I. Bittschrift an den Kaiser, welche im Jahr 1834 in der Session des Adels der Provinz Witepsk beschlossen wurde. „Es hat der allergnädigste, jetzt glücklich regierende Kaiser, dessen Regierung die allgemeinen Interessen seiner Völker überwacht, damit seine Unterthanen die Möglichkeit hätten, ihre unterthänigsten Gesuche ihm vorzulegen, in seinem Decret betreffs der Ordnung in den Versammlungen bestimmt, daß der in der Sitzung vereinigte Adel seine eigenen Bedürfnisse und, was ihm nützlich scheine, berathen, und Ihm seine Wünsche durch den Präsidenten der Versammlung kund thun könne. Auf dieses Fundament sich stützend, nimmt sich der Adel der Provinz Witepsk die Freiheit, voll dankbarer Gesinnung und in kindlichem Vertrauen die folgenden Thatsachen anzuführen. Seit einiger Zeit, aber ganz besonders im gegenwärtigen Jahr 1834, wendet man alle Mittel an, um die unirten Griechen zur herrschenden Confession herüberzuziehen. Diese Manöuvres werden auf die Geister keinen Eindruck machen, wenn man in dieser Provinz den Gläubigen die Freiheit ließe, sich in dieser Angelegenheit durch ihr Gewissen leiten zu lassen und einer festen und freien Ueberzeugung zu folgen. Aber die Mittel, welche man anwendet, erfüllen die Seele mit Schrecken. Denn an vielen Orten ruft man eine kleine Anzahl der Pfarrkinder zusammen, ohne Theilnahme und Wissen der andern, und nöthigt sie, nicht durch freie Ueberzeugung, sondern durch gewaltsame Mittel, gegen welche sie nicht anzukämpfen vermögen, zum Bekenntniß der herrschenden Religion, und wenn dieser Act sogenannten Uebertritts, welcher nie mehr als die That einer kleinen Anzahl ist, erlangt worden, so kündigt man allen andern Bewohnern desselben Dorfs oder Kirchspiels, welche indessen zu Hause geblieben waren, an, sie müßten sich der herrschenden Confession zuwenden. – Zuweilen setzt man, ungeachtet der Proteste, welche in der öffentlichen Versammlung eingelegt werden, sämmtliche Pfarrkinder, ohne sie irgendwie zu fragen, auf die Liste der Bekenner der herrschenden Religion. – In beiden Fällen verjagt man den bisherigen Pfarrer, und verwandelt die unirte in eine griechische Kirche, ohne sich irgendwie um die vorgeschriebenen Regeln zu kehren. – Ist die Union so durch Gewalt und gegen den Willen der Einwohner hergestellt worden, und wollen diese zur geistlichen oder weltlichen Obrigkeit ihre Zuflucht nehmen, und betheuern sie, daß sie dem Glauben ihrer Väter unverbrüchlich treu bleiben und ihre Sache auf gesetzliche Weise verfechten wollen, so wird dieser ihr Schritt als Desertion von der herrschenden Religion angesehen, welche sie, so setzt man voraus, freiwillig angenommen. Sie werden als Apostaten angesehen und als solche mit verschiedenen Strafen belegt. – In einigen Pfarreien, in welchen nichtsdestoweniger ein Theil des Volks dem Glauben seiner Väter treu bleibt, verwandelt man dennoch die Pfarrkirche in eine griechische oder verschließt sie durch Anlegung von Siegeln ganz. – So sind die Einen ohne vorgängige

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 76. Augsburg, 16. März 1840, S. 0605. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_076_18400316/13>, abgerufen am 11.12.2024.