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Allgemeine Zeitung. Nr. 75. Augsburg, 15. März 1840.

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7) über die durch versäumte Einzahlung der fünften und sechsten Rate, der Gesellschaft anheim gefallenen Actien, und die größtentheils hierüber eingelangten Reclamationen verfügt, und endlich
8) die Wahl dreier Directoren für die, gemäß §. 52 der Statuten austretenden drei Directions-Mitglieder getroffen werden soll.

Die stimmfähigen P. T. Actionnäre werden daher eingeladen, sich
Montag den 30 März 1840um 9 Uhr Morgens
zu dieser siebenten Generalversammlung im Bahnhofe am Prater persönlich einfinden zu wollen, und die Direction wird denselben zu ihrer Legitimation beim Eintritte besondere Einladungsschreiben zuzusenden die Ehre haben.

Wien, den 29 Februar 1840

Die Direction der a. p. Kaiser Ferdinands-Nordbahn.

[353-56]

Entgegnung.

Einem in der "Preußischen Staatszeitung" gegen die Ehre meines Hotels gerichteten Angriff glaube ich durch einen im "Pesther Tageblatt" abgedruckten, aus der Feder des "hohen Reisenden" geflossenen Artikels, genugsam entgegnen und die böswillige Verdächtigung hiemit entkräftigen zu können. - Pest den 18 Januar 1840

J. Bartl, Gasthofinhaber "zur Königin von England" in Pesth.

Der Artikel lautet folgendermaßen:
Der Redacteur dieser Blätter ist von dem Fürsten Pückler-Muskau mit einem Schreiben beehrt worden, an dessen Schlusse es heißt:
Nun habe ich noch eine kleine Bitte; nämlich in Ihrem Blatte Folgendes einzurücken:
"Ich höre, daß der Pesther Correspondent der Preußischen Staatszeitung in dieses Blatt einen Artikel hat einrücken lassen, worin sich folgende Stelle befindet: "" .... Diese Pesther Hotels sind aber keineswegs das, was ihr Namen erwarten läßt. Es ist nur ""Nachahmung des Aeußern, aber das Innere! Vorzüglich weit hat es ein sogenanntes erstes Hotel in diesem Scheinwesen gebracht.""Fürst Pückler, der lange darin wohnte, zog, wie viele Andere, aus, und befindet sich gegenwärtig in einem andern u. s. w.""

Da hier mein Name genannt wird, um eine Ansicht zu bekräftigen, die ich durchaus nicht theilen kann, so halte ich es für Schuldigkeit, in Bezug auf meinen braven Wirth zu erklären:
1) daß ich aus besagtem Hotel, zur Königin von England, nie ausgezogen bin, sondern darin, bis zu meiner Abreise nach Wien, unausgesetzt verweilte;
2) daß ich in Deutschland wenige Hotels kenne, welche dem genannten gleich kommen, wo ich vortrefflich wohnte, die Kost nach allen billigen Ansprüchen, welche an einen Gasthof gemacht werden können, völlig genügend fand, und durchgängig daselbst eben so billig als mit der größten Aufmerksamkeit und Bereitwilligkeit behandelt worden bin. H. Fürst von Pückler-Muskau.

Wien, den 10 Januar 1840

[851-53]

Vorladung.

Leopold Frhr. v. Kronegg auf Loderham und Asenham, Landgerichts Pfarrkirchen in Niederbayern, ist schon seit dem Jahre 1800 landesabwesend. Die letzten Nachrichten von ihm sind des Inhalts, daß er im Jahre 1805 Bucharest verlassen haben soll, um in seine Heimath zurückzukehren, wo er aber nicht ankam, und seitdem vermißt wird. Auf den Antrag seines Hrn. Sohnes, Joseph Frhrn. v. Kronegg, wird nun gedachter Leopold Frhr. v. Kronegg oder seine etwaigen hierorts unbekannten Descendenten hiemit aufgefordert, in termino von
drei Monaten
sich hierorts zu stellen und über ihre Person sich zu legitimiren, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hierländisches Vermögen, bestehend in dem Achtelantheil an den Lehen bei den Gütern Asenham und Loderham, seinem Sohne Joseph Frhrn. v. Kronegg gegen Caution werde ausgeantwortet werden.

Am 28 Februar 1840

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht Passau.

Burger, Dir.

van Douwe.

[888-90]

Edictal-Citation.

Die Halbhofsbesitzerin Magdalena Ballis zu Rettenbach, geborne Schütz, hat gegen den landesabwesenden Gütlerssohn Friedrich Schaffner von Unterschachach d. G. bei hiesigem Gerichte Klage wegen Vaterschaft und Kindesalimentation gestellt.

Zum Versuche der gütlichen Ausgleichung, oder zur protokollarisch schlüssigen Verhandlung des Gegenstandes wird auf
Mittwoch den 3 Junius 1840
Vormittags 9 Uhr,
Termin festgesetzt, wozu der Geklagte hiermit anher vorgeladen wird.

Schrobenhausen, am 4 März 1840

Königliches Landgericht Schrobenhausen.

Ramsauer.

[778-80]

Gläubiger-Vorladung.

In der Debitsache der Weber Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach wurde das gemeinschuldnerische, im Executionswege verkaufte Anwesen dem Handelsmann Seligmann Held zu Regensburg als Meistbietendem adjudicirt, und solcher, nachdem er den Kaufschilling zu 1305 fl. am 11 September l. J. erlegt hat, am 17 dieß in den Besitz desselben durch Expulsion der Paul Kastl'schen Eheleute gerichtlich immittirt.

Da nun nebst dem Handelsmann Emanuel Aub aus Fürth, dem k. Advocaten Schoen zu Deggendorf und dem Landgerichtsoberschreiber von da, welche die Execution erwirkt haben, auch noch mehrere Hypothekar- und Chirographargläubiger nach den Debitacten Ansprüche an die Paul Kastl'sche Debitmasse und resp. den dahier in deposito befindlichen Anwesens-Kaufschilling zu machen haben, so werden sowohl die nach den Acten bekannten Gläubiger, als wer sonst noch immer etwas an die Debitmasse der Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach zu fordern hat, vorgeladen,
am 6 April k. J.
entweder selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen an die Debitmasse geltend zu machen. Da mit der Liquidationsverhandlung zugleich ein Versuch verbunden werden soll, die Debitsache zur Vermeidung eines kostspieligen Concurses im Vergleichswege zu beendigen, und hiernach die Auszahlung des nach Abzug der Gerichtskosten noch verbleibenden Kaufschillingsrestes zu beschäftigen, so werden die Gläubiger zu dieser Tagsfahrt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß die Nichterschienenen als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend erachtet werden.

Rottenburg, am 28 December 1839.

Königliches Landgericht Rottenburg.

Galler, Landrichter.

[816-18]

Nürtingen.

Die Spitalgebäude dahier,
welche in den frühern Blättern beschrieben worden, sind nun heute zu 18,250 fl. angekauft worden. Zur nochmaligen und endlichen Versteigerung ist
Dienstag der 24 d. Monats
bestimmt, an welchem Tage sich die Liebhaber Morgens 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus einfinden mögen. - Den 3 März 1840

Hospital-Verwaltung.

[879]

Ausschreibung
der Directorstelle am Schullehrerseminar des Kantons Zürich.

Gemäß dem vom großen Rathe am 26 Februar 1840erlassenen Gesetze über das Schullehrerseminar des Kantons Zürich wird die Stelle des Directors dieser Anstalt zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Anstellung geschieht je auf sechs Jahre mit steter Wiederwählbarkeit. - Die Pflichten des Directors sind: die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Seminars in allen Beziehungen; die Uebernahme von 14 bis 18 wöchentlichen Unterrichtsstunden, worin die Pädagogik begriffen seyn soll; die Leitung der praktischen Uebungen der Seminaristen in den Musterschulen und der Conferenzen der bereits angestellten Lehrer; endlich soll er nebst seiner Gattin dem ganzen Hauswesen des Convicts vorstehen. - Für diese Leistungen bezieht der Director einen Jahresgehalt von 1600 Franken (16 Frk. - 11 Gulden R. V.) nebst freier Kost, Wohnung und Wäsche für sich, seine Gattin und Kinder.

Die Bewerber um diese Stelle müssen evangelischer Confession und, insofern sie den Religionsunterricht übernehmen wollen, Mitglieder der Züricherischen Geistlichkeit seyn, im Ehestande leben und sich über praktische Leistungen im Unterrichts- und Erziehungsfache ausweisen können. - Die schriftlichen Anmeldungen, denen Zeugnisse über die bisherige Berufsthätigkeit beizulegen sind, müssen bis spätestens am 3 April an den Präsidenten des Erziehungsrathes, Hrn. Regierungsrath Dr. Meier, eingesandt werden.

Actum, Zürich, den 4 März 1840

Vor dem Erziehungsrathe.

Die Kanzlei.

[864]

Anzeige.

Es wird ein Reisender auf dem Continente für directen Verkauf von Musselin-Fabricaten aller Art und nach neuestem Geschmacke gesucht. Wer derartige Aufträge zu übernehmen gedenkt und hiefür hinlängliche Kenntnisse und einen wohlbegründeten Ruf besitzt, ist ersucht, sich in frankirten Briefen an die Expedition dieses Blattes zu wenden, welche die Briefe befördern wird.

7) über die durch versäumte Einzahlung der fünften und sechsten Rate, der Gesellschaft anheim gefallenen Actien, und die größtentheils hierüber eingelangten Reclamationen verfügt, und endlich
8) die Wahl dreier Directoren für die, gemäß §. 52 der Statuten austretenden drei Directions-Mitglieder getroffen werden soll.

Die stimmfähigen P. T. Actionnäre werden daher eingeladen, sich
Montag den 30 März 1840um 9 Uhr Morgens
zu dieser siebenten Generalversammlung im Bahnhofe am Prater persönlich einfinden zu wollen, und die Direction wird denselben zu ihrer Legitimation beim Eintritte besondere Einladungsschreiben zuzusenden die Ehre haben.

Wien, den 29 Februar 1840

Die Direction der a. p. Kaiser Ferdinands-Nordbahn.

[353-56]

Entgegnung.

Einem in der „Preußischen Staatszeitung“ gegen die Ehre meines Hôtels gerichteten Angriff glaube ich durch einen im „Pesther Tageblatt“ abgedruckten, aus der Feder des „hohen Reisenden“ geflossenen Artikels, genugsam entgegnen und die böswillige Verdächtigung hiemit entkräftigen zu können. – Pest den 18 Januar 1840

J. Bartl, Gasthofinhaber „zur Königin von England“ in Pesth.

Der Artikel lautet folgendermaßen:
Der Redacteur dieser Blätter ist von dem Fürsten Pückler-Muskau mit einem Schreiben beehrt worden, an dessen Schlusse es heißt:
Nun habe ich noch eine kleine Bitte; nämlich in Ihrem Blatte Folgendes einzurücken:
„Ich höre, daß der Pesther Correspondent der Preußischen Staatszeitung in dieses Blatt einen Artikel hat einrücken lassen, worin sich folgende Stelle befindet: „„ .... Diese Pesther Hôtels sind aber keineswegs das, was ihr Namen erwarten läßt. Es ist nur „„Nachahmung des Aeußern, aber das Innere! Vorzüglich weit hat es ein sogenanntes erstes Hôtel in diesem Scheinwesen gebracht.„„Fürst Pückler, der lange darin wohnte, zog, wie viele Andere, aus, und befindet sich gegenwärtig in einem andern u. s. w.““

Da hier mein Name genannt wird, um eine Ansicht zu bekräftigen, die ich durchaus nicht theilen kann, so halte ich es für Schuldigkeit, in Bezug auf meinen braven Wirth zu erklären:
1) daß ich aus besagtem Hôtel, zur Königin von England, nie ausgezogen bin, sondern darin, bis zu meiner Abreise nach Wien, unausgesetzt verweilte;
2) daß ich in Deutschland wenige Hôtels kenne, welche dem genannten gleich kommen, wo ich vortrefflich wohnte, die Kost nach allen billigen Ansprüchen, welche an einen Gasthof gemacht werden können, völlig genügend fand, und durchgängig daselbst eben so billig als mit der größten Aufmerksamkeit und Bereitwilligkeit behandelt worden bin. H. Fürst von Pückler-Muskau.

Wien, den 10 Januar 1840

[851-53]

Vorladung.

Leopold Frhr. v. Kronegg auf Loderham und Asenham, Landgerichts Pfarrkirchen in Niederbayern, ist schon seit dem Jahre 1800 landesabwesend. Die letzten Nachrichten von ihm sind des Inhalts, daß er im Jahre 1805 Bucharest verlassen haben soll, um in seine Heimath zurückzukehren, wo er aber nicht ankam, und seitdem vermißt wird. Auf den Antrag seines Hrn. Sohnes, Joseph Frhrn. v. Kronegg, wird nun gedachter Leopold Frhr. v. Kronegg oder seine etwaigen hierorts unbekannten Descendenten hiemit aufgefordert, in termino von
drei Monaten
sich hierorts zu stellen und über ihre Person sich zu legitimiren, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hierländisches Vermögen, bestehend in dem Achtelantheil an den Lehen bei den Gütern Asenham und Loderham, seinem Sohne Joseph Frhrn. v. Kronegg gegen Caution werde ausgeantwortet werden.

Am 28 Februar 1840

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht Passau.

Burger, Dir.

van Douwe.

[888-90]

Edictal-Citation.

Die Halbhofsbesitzerin Magdalena Ballis zu Rettenbach, geborne Schütz, hat gegen den landesabwesenden Gütlerssohn Friedrich Schaffner von Unterschachach d. G. bei hiesigem Gerichte Klage wegen Vaterschaft und Kindesalimentation gestellt.

Zum Versuche der gütlichen Ausgleichung, oder zur protokollarisch schlüssigen Verhandlung des Gegenstandes wird auf
Mittwoch den 3 Junius 1840
Vormittags 9 Uhr,
Termin festgesetzt, wozu der Geklagte hiermit anher vorgeladen wird.

Schrobenhausen, am 4 März 1840

Königliches Landgericht Schrobenhausen.

Ramsauer.

[778-80]

Gläubiger-Vorladung.

In der Debitsache der Weber Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach wurde das gemeinschuldnerische, im Executionswege verkaufte Anwesen dem Handelsmann Seligmann Held zu Regensburg als Meistbietendem adjudicirt, und solcher, nachdem er den Kaufschilling zu 1305 fl. am 11 September l. J. erlegt hat, am 17 dieß in den Besitz desselben durch Expulsion der Paul Kastl'schen Eheleute gerichtlich immittirt.

Da nun nebst dem Handelsmann Emanuel Aub aus Fürth, dem k. Advocaten Schoen zu Deggendorf und dem Landgerichtsoberschreiber von da, welche die Execution erwirkt haben, auch noch mehrere Hypothekar- und Chirographargläubiger nach den Debitacten Ansprüche an die Paul Kastl'sche Debitmasse und resp. den dahier in deposito befindlichen Anwesens-Kaufschilling zu machen haben, so werden sowohl die nach den Acten bekannten Gläubiger, als wer sonst noch immer etwas an die Debitmasse der Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach zu fordern hat, vorgeladen,
am 6 April k. J.
entweder selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen an die Debitmasse geltend zu machen. Da mit der Liquidationsverhandlung zugleich ein Versuch verbunden werden soll, die Debitsache zur Vermeidung eines kostspieligen Concurses im Vergleichswege zu beendigen, und hiernach die Auszahlung des nach Abzug der Gerichtskosten noch verbleibenden Kaufschillingsrestes zu beschäftigen, so werden die Gläubiger zu dieser Tagsfahrt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß die Nichterschienenen als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend erachtet werden.

Rottenburg, am 28 December 1839.

Königliches Landgericht Rottenburg.

Galler, Landrichter.

[816-18]

Nürtingen.

Die Spitalgebäude dahier,
welche in den frühern Blättern beschrieben worden, sind nun heute zu 18,250 fl. angekauft worden. Zur nochmaligen und endlichen Versteigerung ist
Dienstag der 24 d. Monats
bestimmt, an welchem Tage sich die Liebhaber Morgens 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus einfinden mögen. – Den 3 März 1840

Hospital-Verwaltung.

[879]

Ausschreibung
der Directorstelle am Schullehrerseminar des Kantons Zürich.

Gemäß dem vom großen Rathe am 26 Februar 1840erlassenen Gesetze über das Schullehrerseminar des Kantons Zürich wird die Stelle des Directors dieser Anstalt zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Anstellung geschieht je auf sechs Jahre mit steter Wiederwählbarkeit. – Die Pflichten des Directors sind: die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Seminars in allen Beziehungen; die Uebernahme von 14 bis 18 wöchentlichen Unterrichtsstunden, worin die Pädagogik begriffen seyn soll; die Leitung der praktischen Uebungen der Seminaristen in den Musterschulen und der Conferenzen der bereits angestellten Lehrer; endlich soll er nebst seiner Gattin dem ganzen Hauswesen des Convicts vorstehen. – Für diese Leistungen bezieht der Director einen Jahresgehalt von 1600 Franken (16 Frk. – 11 Gulden R. V.) nebst freier Kost, Wohnung und Wäsche für sich, seine Gattin und Kinder.

Die Bewerber um diese Stelle müssen evangelischer Confession und, insofern sie den Religionsunterricht übernehmen wollen, Mitglieder der Züricherischen Geistlichkeit seyn, im Ehestande leben und sich über praktische Leistungen im Unterrichts- und Erziehungsfache ausweisen können. – Die schriftlichen Anmeldungen, denen Zeugnisse über die bisherige Berufsthätigkeit beizulegen sind, müssen bis spätestens am 3 April an den Präsidenten des Erziehungsrathes, Hrn. Regierungsrath Dr. Meier, eingesandt werden.

Actum, Zürich, den 4 März 1840

Vor dem Erziehungsrathe.

Die Kanzlei.

[864]

Anzeige.

Es wird ein Reisender auf dem Continente für directen Verkauf von Musselin-Fabricaten aller Art und nach neuestem Geschmacke gesucht. Wer derartige Aufträge zu übernehmen gedenkt und hiefür hinlängliche Kenntnisse und einen wohlbegründeten Ruf besitzt, ist ersucht, sich in frankirten Briefen an die Expedition dieses Blattes zu wenden, welche die Briefe befördern wird.

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[0599/0015] 7) über die durch versäumte Einzahlung der fünften und sechsten Rate, der Gesellschaft anheim gefallenen Actien, und die größtentheils hierüber eingelangten Reclamationen verfügt, und endlich 8) die Wahl dreier Directoren für die, gemäß §. 52 der Statuten austretenden drei Directions-Mitglieder getroffen werden soll. Die stimmfähigen P. T. Actionnäre werden daher eingeladen, sich Montag den 30 März 1840um 9 Uhr Morgens zu dieser siebenten Generalversammlung im Bahnhofe am Prater persönlich einfinden zu wollen, und die Direction wird denselben zu ihrer Legitimation beim Eintritte besondere Einladungsschreiben zuzusenden die Ehre haben. Wien, den 29 Februar 1840 Die Direction der a. p. Kaiser Ferdinands-Nordbahn. [353-56] Entgegnung. Einem in der „Preußischen Staatszeitung“ gegen die Ehre meines Hôtels gerichteten Angriff glaube ich durch einen im „Pesther Tageblatt“ abgedruckten, aus der Feder des „hohen Reisenden“ geflossenen Artikels, genugsam entgegnen und die böswillige Verdächtigung hiemit entkräftigen zu können. – Pest den 18 Januar 1840 J. Bartl, Gasthofinhaber „zur Königin von England“ in Pesth. Der Artikel lautet folgendermaßen: Der Redacteur dieser Blätter ist von dem Fürsten Pückler-Muskau mit einem Schreiben beehrt worden, an dessen Schlusse es heißt: Nun habe ich noch eine kleine Bitte; nämlich in Ihrem Blatte Folgendes einzurücken: „Ich höre, daß der Pesther Correspondent der Preußischen Staatszeitung in dieses Blatt einen Artikel hat einrücken lassen, worin sich folgende Stelle befindet: „„ .... Diese Pesther Hôtels sind aber keineswegs das, was ihr Namen erwarten läßt. Es ist nur „„Nachahmung des Aeußern, aber das Innere! Vorzüglich weit hat es ein sogenanntes erstes Hôtel in diesem Scheinwesen gebracht.„„Fürst Pückler, der lange darin wohnte, zog, wie viele Andere, aus, und befindet sich gegenwärtig in einem andern u. s. w.““ Da hier mein Name genannt wird, um eine Ansicht zu bekräftigen, die ich durchaus nicht theilen kann, so halte ich es für Schuldigkeit, in Bezug auf meinen braven Wirth zu erklären: 1) daß ich aus besagtem Hôtel, zur Königin von England, nie ausgezogen bin, sondern darin, bis zu meiner Abreise nach Wien, unausgesetzt verweilte; 2) daß ich in Deutschland wenige Hôtels kenne, welche dem genannten gleich kommen, wo ich vortrefflich wohnte, die Kost nach allen billigen Ansprüchen, welche an einen Gasthof gemacht werden können, völlig genügend fand, und durchgängig daselbst eben so billig als mit der größten Aufmerksamkeit und Bereitwilligkeit behandelt worden bin. H. Fürst von Pückler-Muskau. Wien, den 10 Januar 1840 [851-53] Vorladung. Leopold Frhr. v. Kronegg auf Loderham und Asenham, Landgerichts Pfarrkirchen in Niederbayern, ist schon seit dem Jahre 1800 landesabwesend. Die letzten Nachrichten von ihm sind des Inhalts, daß er im Jahre 1805 Bucharest verlassen haben soll, um in seine Heimath zurückzukehren, wo er aber nicht ankam, und seitdem vermißt wird. Auf den Antrag seines Hrn. Sohnes, Joseph Frhrn. v. Kronegg, wird nun gedachter Leopold Frhr. v. Kronegg oder seine etwaigen hierorts unbekannten Descendenten hiemit aufgefordert, in termino von drei Monaten sich hierorts zu stellen und über ihre Person sich zu legitimiren, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hierländisches Vermögen, bestehend in dem Achtelantheil an den Lehen bei den Gütern Asenham und Loderham, seinem Sohne Joseph Frhrn. v. Kronegg gegen Caution werde ausgeantwortet werden. Am 28 Februar 1840 Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht Passau. Burger, Dir. van Douwe. [888-90] Edictal-Citation. Die Halbhofsbesitzerin Magdalena Ballis zu Rettenbach, geborne Schütz, hat gegen den landesabwesenden Gütlerssohn Friedrich Schaffner von Unterschachach d. G. bei hiesigem Gerichte Klage wegen Vaterschaft und Kindesalimentation gestellt. Zum Versuche der gütlichen Ausgleichung, oder zur protokollarisch schlüssigen Verhandlung des Gegenstandes wird auf Mittwoch den 3 Junius 1840 Vormittags 9 Uhr, Termin festgesetzt, wozu der Geklagte hiermit anher vorgeladen wird. Schrobenhausen, am 4 März 1840 Königliches Landgericht Schrobenhausen. Ramsauer. [778-80] Gläubiger-Vorladung. In der Debitsache der Weber Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach wurde das gemeinschuldnerische, im Executionswege verkaufte Anwesen dem Handelsmann Seligmann Held zu Regensburg als Meistbietendem adjudicirt, und solcher, nachdem er den Kaufschilling zu 1305 fl. am 11 September l. J. erlegt hat, am 17 dieß in den Besitz desselben durch Expulsion der Paul Kastl'schen Eheleute gerichtlich immittirt. Da nun nebst dem Handelsmann Emanuel Aub aus Fürth, dem k. Advocaten Schoen zu Deggendorf und dem Landgerichtsoberschreiber von da, welche die Execution erwirkt haben, auch noch mehrere Hypothekar- und Chirographargläubiger nach den Debitacten Ansprüche an die Paul Kastl'sche Debitmasse und resp. den dahier in deposito befindlichen Anwesens-Kaufschilling zu machen haben, so werden sowohl die nach den Acten bekannten Gläubiger, als wer sonst noch immer etwas an die Debitmasse der Paul Kastl'schen Eheleute zu Ergolsbach zu fordern hat, vorgeladen, am 6 April k. J. entweder selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen an die Debitmasse geltend zu machen. Da mit der Liquidationsverhandlung zugleich ein Versuch verbunden werden soll, die Debitsache zur Vermeidung eines kostspieligen Concurses im Vergleichswege zu beendigen, und hiernach die Auszahlung des nach Abzug der Gerichtskosten noch verbleibenden Kaufschillingsrestes zu beschäftigen, so werden die Gläubiger zu dieser Tagsfahrt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß die Nichterschienenen als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend erachtet werden. Rottenburg, am 28 December 1839. Königliches Landgericht Rottenburg. Galler, Landrichter. [816-18] Nürtingen. Die Spitalgebäude dahier, welche in den frühern Blättern beschrieben worden, sind nun heute zu 18,250 fl. angekauft worden. Zur nochmaligen und endlichen Versteigerung ist Dienstag der 24 d. Monats bestimmt, an welchem Tage sich die Liebhaber Morgens 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus einfinden mögen. – Den 3 März 1840 Hospital-Verwaltung. [879] Ausschreibung der Directorstelle am Schullehrerseminar des Kantons Zürich. Gemäß dem vom großen Rathe am 26 Februar 1840erlassenen Gesetze über das Schullehrerseminar des Kantons Zürich wird die Stelle des Directors dieser Anstalt zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Anstellung geschieht je auf sechs Jahre mit steter Wiederwählbarkeit. – Die Pflichten des Directors sind: die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Seminars in allen Beziehungen; die Uebernahme von 14 bis 18 wöchentlichen Unterrichtsstunden, worin die Pädagogik begriffen seyn soll; die Leitung der praktischen Uebungen der Seminaristen in den Musterschulen und der Conferenzen der bereits angestellten Lehrer; endlich soll er nebst seiner Gattin dem ganzen Hauswesen des Convicts vorstehen. – Für diese Leistungen bezieht der Director einen Jahresgehalt von 1600 Franken (16 Frk. – 11 Gulden R. V.) nebst freier Kost, Wohnung und Wäsche für sich, seine Gattin und Kinder. Die Bewerber um diese Stelle müssen evangelischer Confession und, insofern sie den Religionsunterricht übernehmen wollen, Mitglieder der Züricherischen Geistlichkeit seyn, im Ehestande leben und sich über praktische Leistungen im Unterrichts- und Erziehungsfache ausweisen können. – Die schriftlichen Anmeldungen, denen Zeugnisse über die bisherige Berufsthätigkeit beizulegen sind, müssen bis spätestens am 3 April an den Präsidenten des Erziehungsrathes, Hrn. Regierungsrath Dr. Meier, eingesandt werden. Actum, Zürich, den 4 März 1840 Vor dem Erziehungsrathe. Die Kanzlei. [864] Anzeige. Es wird ein Reisender auf dem Continente für directen Verkauf von Musselin-Fabricaten aller Art und nach neuestem Geschmacke gesucht. Wer derartige Aufträge zu übernehmen gedenkt und hiefür hinlängliche Kenntnisse und einen wohlbegründeten Ruf besitzt, ist ersucht, sich in frankirten Briefen an die Expedition dieses Blattes zu wenden, welche die Briefe befördern wird.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 75. Augsburg, 15. März 1840, S. 0599. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_075_18400315/15>, abgerufen am 22.12.2024.