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Allgemeine Zeitung. Nr. 75. Augsburg, 15. März 1840.

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[903]

Todes-Anzeige.

Allen unsern Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir die traurige Nachricht, daß unsere innigst geliebte einzige Tochter Marie heute Morgens 3/4 5 Uhr an den Folgen einer Lungenlähmung, mit allen Tröstungen unserer heiligen Religion versehen, in ein besseres Leben hinübergegangen ist.

Ihr Hinscheiden war wie ihr Leben sanft, ruhig und dem göttlichen Willen ergeben; ihr Verlust ist für uns unersetzlich, und nur die angenehme Hoffnung, die Unvergeßliche jenseits wieder zu finden, vermag uns Kraft zu geben, diese höhere Fügung standhaft zu ertragen.

Indem wir im tiefsten Schmerzgefühle um stille Theilnahme an dem uns betroffenen Unglücksfalle bitten, empfehlen wir uns der ferneren Freundschaft und Gewogenheit. - Amberg, den 8 März 1840

G. Th. v. Schmitt, Präsident des k. Appellationsgerichts der Oberpfalz und von Regensburg, Ritter des Verdienstordens der bayer. Krone, Vater.

Sabine v. Schmitt, Mutter.

[512-51]

Gesellschaft zur Erbauung von Eisendrahtbrücken in Deutschland und den angränzenden Ländern.

Eine Gesellschaft, welche schon lange in Paris besteht, und sich bisher ausschließlich mit Errichtung von Eisendrahtbrücken in Frankreich beschäftigte, so daß sie darin einen hohen Grad von Vollkommenheit erreicht hat, ist willens, ihre Industrie auch in das Ausland auszudehenen.

Sie ersucht daher diejenigen Behörden oder Personen, welche willens seyn sollten Eisendrahtbrücken zu errichten, sie sofort davon in Kenntniß zu setzen. Sobald eine solche Anzeige hieher gelangt seyn wird, werden von hieraus sogleich die nöthigen Fragen aufgegeben, nach deren Beantwortung die Gesellschaft den Plan zur Brücke in kurzer Zeit einsenden und zugleich die Summe und deren Zahlungstermine bestimmen wird, um welche sie die Brücke mit allen nöthigen und gewünschten Erfordernissen der Stärke, Dauer, Zweckmäßigkeit, Bequemlichkeit und Schönheit, fix und fertig hinstellt, so wie sie dem Gebrauche des Publicums zu übergeben ist.

Es wird überflüssig seyn, darauf aufmerksam zu machen, welche ungemein großen Vortheile durch die Benutzung dieses Anerbietens erreicht werden. Allen unrichtigen Kosten-Anschlägen und sonstigen Fehlschritten wird vorgebeugt, und die Brücke wird zu einem vorher genau gekannten billigen Preise in ganzer Vollkommenheit hingestellt, welche beiden Eigenschaften möglicher Weise nur da mit vollständigem Erfolg zu erreichen sind, wo jahrelange eigene Ausübung und Erfahrung die Benützung jedes Vortheils und die Anwendung jeder zweckmäßigen und wünschenswerthen Verbesserung gelehrt haben.

Da für die pünktlichste Erfüllung dieser Verbindlichkeiten die nöthigen Garantien geleistet werden, so ist dadurch jedem Zweifel und allen Bedenklichkeiten vorgebeugt, und die Gesellschaft kann mit Recht das unumschränkte Zutrauen ansprechen, welches sie stets zu rechtfertigen wissen wird.

Briefe, die jederzeit in deutscher Sprache beantwortet werden, erbittet man sich unter nachstehend bemerkter französischer Adresse:
Paris, im Februar 1840

Die Eisendrahtbrücken-Gesellschaft fürs Ausland.

La Societe des ponts de fil de fer pour l'Etranger. Nro. 1 rue St. Hyacinthe St. Honore.

[790-92]
[Tabelle]

Siebente Generalversammlung der Actionnäre der a. p. Kaiser-Ferdinands-Nordbahn.

Die Direction der Kaiser Ferdinands-Nordbahn gibt sich im Sinne des §. 26 der von Sr. Majestät für diese Actien-Gesellschaft bewilligten Statuten die Ehre, diejenigen P. T. Actionnäre, welche am 30 December 1839 als Eigenthümer von zehn oder mehr Actien in den Büchern der Gesellschaft eingetragen waren, als stimmfähige Mitglieder zur siebenten Generalversammlung einzuberufen, in welcher:
1) der Stand und die Fortschritte der Unternehmung, so wie die Ergebnisse des Bahnbetriebes und die für das laufende Baujahr vorerst getroffenen Verfügungen zur Kenntniß gebracht;
2) die Rechnungs-Abschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Untersuchung vorgelegt;
3) das Detail-Project und die Kostenüberschläge für die nunmehr der Allerhöchsten Entscheidung vorliegende Preßburger Flügelbahn mitgetheilt;
4) die zur Concessions-Erwirkung des Stockerauer Bahnflügels stattgefundenen Verhandlungen berichtet;
5) die gemäß einer Allerhöchsten Entschließung genehmigte Verbindung mit der Warschau-Wienerbahn berathen;
6) die in der letzten Generalversammlung angeordneten Vorerhebungen für die Verbindung der Nordbahn mit Prag vorgelegt werden; ferner

[903]

Todes-Anzeige.

Allen unsern Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir die traurige Nachricht, daß unsere innigst geliebte einzige Tochter Marie heute Morgens 3/4 5 Uhr an den Folgen einer Lungenlähmung, mit allen Tröstungen unserer heiligen Religion versehen, in ein besseres Leben hinübergegangen ist.

Ihr Hinscheiden war wie ihr Leben sanft, ruhig und dem göttlichen Willen ergeben; ihr Verlust ist für uns unersetzlich, und nur die angenehme Hoffnung, die Unvergeßliche jenseits wieder zu finden, vermag uns Kraft zu geben, diese höhere Fügung standhaft zu ertragen.

Indem wir im tiefsten Schmerzgefühle um stille Theilnahme an dem uns betroffenen Unglücksfalle bitten, empfehlen wir uns der ferneren Freundschaft und Gewogenheit. – Amberg, den 8 März 1840

G. Th. v. Schmitt, Präsident des k. Appellationsgerichts der Oberpfalz und von Regensburg, Ritter des Verdienstordens der bayer. Krone, Vater.

Sabine v. Schmitt, Mutter.

[512-51]

Gesellschaft zur Erbauung von Eisendrahtbrücken in Deutschland und den angränzenden Ländern.

Eine Gesellschaft, welche schon lange in Paris besteht, und sich bisher ausschließlich mit Errichtung von Eisendrahtbrücken in Frankreich beschäftigte, so daß sie darin einen hohen Grad von Vollkommenheit erreicht hat, ist willens, ihre Industrie auch in das Ausland auszudehenen.

Sie ersucht daher diejenigen Behörden oder Personen, welche willens seyn sollten Eisendrahtbrücken zu errichten, sie sofort davon in Kenntniß zu setzen. Sobald eine solche Anzeige hieher gelangt seyn wird, werden von hieraus sogleich die nöthigen Fragen aufgegeben, nach deren Beantwortung die Gesellschaft den Plan zur Brücke in kurzer Zeit einsenden und zugleich die Summe und deren Zahlungstermine bestimmen wird, um welche sie die Brücke mit allen nöthigen und gewünschten Erfordernissen der Stärke, Dauer, Zweckmäßigkeit, Bequemlichkeit und Schönheit, fix und fertig hinstellt, so wie sie dem Gebrauche des Publicums zu übergeben ist.

Es wird überflüssig seyn, darauf aufmerksam zu machen, welche ungemein großen Vortheile durch die Benutzung dieses Anerbietens erreicht werden. Allen unrichtigen Kosten-Anschlägen und sonstigen Fehlschritten wird vorgebeugt, und die Brücke wird zu einem vorher genau gekannten billigen Preise in ganzer Vollkommenheit hingestellt, welche beiden Eigenschaften möglicher Weise nur da mit vollständigem Erfolg zu erreichen sind, wo jahrelange eigene Ausübung und Erfahrung die Benützung jedes Vortheils und die Anwendung jeder zweckmäßigen und wünschenswerthen Verbesserung gelehrt haben.

Da für die pünktlichste Erfüllung dieser Verbindlichkeiten die nöthigen Garantien geleistet werden, so ist dadurch jedem Zweifel und allen Bedenklichkeiten vorgebeugt, und die Gesellschaft kann mit Recht das unumschränkte Zutrauen ansprechen, welches sie stets zu rechtfertigen wissen wird.

Briefe, die jederzeit in deutscher Sprache beantwortet werden, erbittet man sich unter nachstehend bemerkter französischer Adresse:
Paris, im Februar 1840

Die Eisendrahtbrücken-Gesellschaft fürs Ausland.

La Société des ponts de fil de fer pour l'Etranger. Nro. 1 rue St. Hyacinthe St. Honoré.

[790-92]
[Tabelle]

Siebente Generalversammlung der Actionnäre der a. p. Kaiser-Ferdinands-Nordbahn.

Die Direction der Kaiser Ferdinands-Nordbahn gibt sich im Sinne des §. 26 der von Sr. Majestät für diese Actien-Gesellschaft bewilligten Statuten die Ehre, diejenigen P. T. Actionnäre, welche am 30 December 1839 als Eigenthümer von zehn oder mehr Actien in den Büchern der Gesellschaft eingetragen waren, als stimmfähige Mitglieder zur siebenten Generalversammlung einzuberufen, in welcher:
1) der Stand und die Fortschritte der Unternehmung, so wie die Ergebnisse des Bahnbetriebes und die für das laufende Baujahr vorerst getroffenen Verfügungen zur Kenntniß gebracht;
2) die Rechnungs-Abschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Untersuchung vorgelegt;
3) das Detail-Project und die Kostenüberschläge für die nunmehr der Allerhöchsten Entscheidung vorliegende Preßburger Flügelbahn mitgetheilt;
4) die zur Concessions-Erwirkung des Stockerauer Bahnflügels stattgefundenen Verhandlungen berichtet;
5) die gemäß einer Allerhöchsten Entschließung genehmigte Verbindung mit der Warschau-Wienerbahn berathen;
6) die in der letzten Generalversammlung angeordneten Vorerhebungen für die Verbindung der Nordbahn mit Prag vorgelegt werden; ferner

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[0598/0014] [903] Todes-Anzeige. Allen unsern Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir die traurige Nachricht, daß unsere innigst geliebte einzige Tochter Marie heute Morgens 3/4 5 Uhr an den Folgen einer Lungenlähmung, mit allen Tröstungen unserer heiligen Religion versehen, in ein besseres Leben hinübergegangen ist. Ihr Hinscheiden war wie ihr Leben sanft, ruhig und dem göttlichen Willen ergeben; ihr Verlust ist für uns unersetzlich, und nur die angenehme Hoffnung, die Unvergeßliche jenseits wieder zu finden, vermag uns Kraft zu geben, diese höhere Fügung standhaft zu ertragen. Indem wir im tiefsten Schmerzgefühle um stille Theilnahme an dem uns betroffenen Unglücksfalle bitten, empfehlen wir uns der ferneren Freundschaft und Gewogenheit. – Amberg, den 8 März 1840 G. Th. v. Schmitt, Präsident des k. Appellationsgerichts der Oberpfalz und von Regensburg, Ritter des Verdienstordens der bayer. Krone, Vater. Sabine v. Schmitt, Mutter. [512-51] Gesellschaft zur Erbauung von Eisendrahtbrücken in Deutschland und den angränzenden Ländern. Eine Gesellschaft, welche schon lange in Paris besteht, und sich bisher ausschließlich mit Errichtung von Eisendrahtbrücken in Frankreich beschäftigte, so daß sie darin einen hohen Grad von Vollkommenheit erreicht hat, ist willens, ihre Industrie auch in das Ausland auszudehenen. Sie ersucht daher diejenigen Behörden oder Personen, welche willens seyn sollten Eisendrahtbrücken zu errichten, sie sofort davon in Kenntniß zu setzen. Sobald eine solche Anzeige hieher gelangt seyn wird, werden von hieraus sogleich die nöthigen Fragen aufgegeben, nach deren Beantwortung die Gesellschaft den Plan zur Brücke in kurzer Zeit einsenden und zugleich die Summe und deren Zahlungstermine bestimmen wird, um welche sie die Brücke mit allen nöthigen und gewünschten Erfordernissen der Stärke, Dauer, Zweckmäßigkeit, Bequemlichkeit und Schönheit, fix und fertig hinstellt, so wie sie dem Gebrauche des Publicums zu übergeben ist. Es wird überflüssig seyn, darauf aufmerksam zu machen, welche ungemein großen Vortheile durch die Benutzung dieses Anerbietens erreicht werden. Allen unrichtigen Kosten-Anschlägen und sonstigen Fehlschritten wird vorgebeugt, und die Brücke wird zu einem vorher genau gekannten billigen Preise in ganzer Vollkommenheit hingestellt, welche beiden Eigenschaften möglicher Weise nur da mit vollständigem Erfolg zu erreichen sind, wo jahrelange eigene Ausübung und Erfahrung die Benützung jedes Vortheils und die Anwendung jeder zweckmäßigen und wünschenswerthen Verbesserung gelehrt haben. Da für die pünktlichste Erfüllung dieser Verbindlichkeiten die nöthigen Garantien geleistet werden, so ist dadurch jedem Zweifel und allen Bedenklichkeiten vorgebeugt, und die Gesellschaft kann mit Recht das unumschränkte Zutrauen ansprechen, welches sie stets zu rechtfertigen wissen wird. Briefe, die jederzeit in deutscher Sprache beantwortet werden, erbittet man sich unter nachstehend bemerkter französischer Adresse: Paris, im Februar 1840 Die Eisendrahtbrücken-Gesellschaft fürs Ausland. La Société des ponts de fil de fer pour l'Etranger. Nro. 1 rue St. Hyacinthe St. Honoré. [790-92] Siebente Generalversammlung der Actionnäre der a. p. Kaiser-Ferdinands-Nordbahn. Die Direction der Kaiser Ferdinands-Nordbahn gibt sich im Sinne des §. 26 der von Sr. Majestät für diese Actien-Gesellschaft bewilligten Statuten die Ehre, diejenigen P. T. Actionnäre, welche am 30 December 1839 als Eigenthümer von zehn oder mehr Actien in den Büchern der Gesellschaft eingetragen waren, als stimmfähige Mitglieder zur siebenten Generalversammlung einzuberufen, in welcher: 1) der Stand und die Fortschritte der Unternehmung, so wie die Ergebnisse des Bahnbetriebes und die für das laufende Baujahr vorerst getroffenen Verfügungen zur Kenntniß gebracht; 2) die Rechnungs-Abschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Untersuchung vorgelegt; 3) das Detail-Project und die Kostenüberschläge für die nunmehr der Allerhöchsten Entscheidung vorliegende Preßburger Flügelbahn mitgetheilt; 4) die zur Concessions-Erwirkung des Stockerauer Bahnflügels stattgefundenen Verhandlungen berichtet; 5) die gemäß einer Allerhöchsten Entschließung genehmigte Verbindung mit der Warschau-Wienerbahn berathen; 6) die in der letzten Generalversammlung angeordneten Vorerhebungen für die Verbindung der Nordbahn mit Prag vorgelegt werden; ferner

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 75. Augsburg, 15. März 1840, S. 0598. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_075_18400315/14>, abgerufen am 21.11.2024.