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Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840.

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und unter Aufstellung eines Curators in Sachen w iter fortfahren wird.

Kissingen, am 8 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht.

Frhr. v. Rotenhan.

Müllmerstadt..

[677-79]

Bekanntmachung.

Johann Ratschmaier, Söldnerssohn von Weichshofen, welcher im Jahre 1813 als Gemeiner in dem vormaligen 5ten Linien-Infanterie-Regiment zu Nürnberg mit ausmarschirt ist, hat bisher über sein Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Auf Antrag der nächsten Anverwandten wird derselbe aufgefordert, sich
innerhalb 3 Monaten
bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, und sein in 110 fl. bestehendes elterliches Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches nach Ablauf dieser Zeit an seine nächsten Anverwandten gegen Caution ausgeantwortet werden wird.

Mallersdorf, am 19 Februar 1840.

Königliches Landgericht Pfaffenberg.

Yberle, Landrichter.

[855-57]

Aufforderung.

Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von
sechs Wochen
an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend:
1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille,
2) einer goldenen Kette mit Schlüssel,
3) einem goldenen Uhrkrampen, und
4) einem versilberten Necessair,
verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen.

Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom
15 April d. J.,
Vormittags 9 Uhr,
in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen.

Ehrenbreitstein, den 5 März 1840.

Königl. preuß. Justiz-Amt.

Neumann.

[824]

Verschollenheits-Erklärung
der Joseph Hoffmann'schen Eheleute zu Stollhofen betreffend.

Joseph Hoffmann, gewesener Bürger und Bauer zu Stollhofen, geboren am 28 März 1763, und dessen Ehefrau Elisabeth Leppert, geboren am 2 Mai 1786, welche mit ihren Kindern Charitas und Lorenz im Jahre 1798 von Stollhofen weggezogen sind, und bisher keine Kunde von sich gegeben, werden aufgefordert, sich
binnen Jahresfrist
dahier zu melden, und die der Joseph Hoffmann'schen Ehefrau aus dem Nachlaß ihrer verstorbenen Schwester Maria Anna Leppert, gewesenen Ehefrau des Benedict Fritsch in Schifftung angefallene Erbschaft im Betrage von 303 fl. 46 kr. in Empfang zu nehmen, um so gewisser, als sie ansonst für verschollen erklärt, und deren bekannte nächste Verwandte in den fürsorglichen Besitz der Erbschaft eingesetzt werden würden.

Diese Aufforderung gilt auch den abwesenden Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern der Hoffmann'schen Ehefrau.

Rastatt, den 15 Februar 1840.

Großherzogliches Oberamt.

Schaaff.

vdt. Azone.

[775-77]

Bau-Ausschreibung.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Ausführung nachstehender neuen Straßenstrecken beschlossen, als von Riedern bis Rorschach, 18,902 Fuß lang, zu 58,000 fl. veranschlagt, mit Inbegriff einer großen gewölbten Brücke, dann von Rorschach bis Staad, 8163 Fuß lang, zu 20,000 fl. veranschlagt.

Alle diejenigen, welche Lust haben, diese beiden Straßenstrecken in Accord zu übernehmen, werden somit eingeladen, das Local zu besuchen und beim Straßen- und Wasserbau-Inspector zu St. Gallen die Plane und Bauvorschriften einzusehen.

Uebernahmsangebote haben schriftlich und verschlossen
bis längstens Ende März d. J.
bei dem unterzeichneten Departement zu geschehen.

St. Gallen, den 29 Februar 1840.

Das Baudepartement.

[720-22]

Offene Lehrerstellen.

Für das Gymnasium und die Gewerbschule zu Yverdon sind Ende des Monats März folgende Stellen zu besetzen, und werden hiemit ausgeschrieben:
1) die Stelle eines Lehrers der französischen Sprache und Litteratur, der Staatswirthschaft, der bürgerlichen Verwaltung und der alten Geschichte. Auch könnte der Unterricht der Geographie und der Elemente der Astronomie mit dieser Stelle verbunden werden;
2) die Stelle eines Lehrers der Arithmetik, Buchhaltung, Geometrie, Algebra, Trigonometrie, der umschreibenden Geometrie und der Mechanik;
3) eines Lehrers für Naturgeschichte, Physik, Chemie und Technologie.

Jeder dieser drei Lehrer ist verbunden, höchstens 28 Stunden wöchentlich zu geben. Er bekommt einen festen Gehalt von jährlich 1300 Franken und überdieß seinen Antheil an dem von den Schülern zu entrichtenden Schulgelde. Es wird jedem der drei Lehrer zugesichert, daß das gesammte Einkommen nicht weniger als 1450 Schweizerfranken betragen soll;
4) die Stelle eines Lehrers für Zeichnen, Schreiben, Geographie und die Elemente der Astronomie. Er hat ein festes Einkommen von 1000 Schweizerfranken, und bekommt seinen Antheil am Schulgelde. Er ist zu einem Maximum von 28 Stunden wöchentlich verbunden;
5) die Lehrerstelle für griechische und deutsche Sprache. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und erhält eine Besoldung von 1450 Schweizerfranken jährlich;
6) die Lehrstelle für lateinische Sprache, neue Geschichte und Religion. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und bezieht einen jährlichen Gehalt von 1450 Schweizerfranken;
7) die Stelle eines Lehrers für französische Sprache, Arithmetik, Geographie, die Elemente der Astronomie, das Lesen und den Gesang. Auch kann ihm der Unterricht der alten Geschichte und die bürgerliche Verwaltungslehre aufgetragen werden. Er ist zu höchstens 30 Stunden wöchentlich verbunden, und bekommt einen festen Gehalt von jährlich 900 Schweizerfranken.

Derjenige Lehrer der Anstalt, welcher zum Director derselben ernannt wird, ist nur zu wöchentlich 14 Stunden verbunden. Es wird ihm versichert, daß seine Besoldung mit Einschluß seines Antheils an dem von den Schülern zu erhebenden Schulgeld auf 1800 Schweizerfranken jährlich sich beträgt. Außerdem hat er seine Wohnung in der Anstalt und die Benutzung eines Gartens.

Ein Lehrer der Gymnastik erhält für wöchentlich 10 Stunden eine Besoldung von 200 Schweizerfranken und bezieht noch außerdem eine Vergütung von den Schülern.

Die Tage der Prüfungen werden später angezeigt werden.

Diejenigen Personen, welche auf obige Stellen Rücksicht nehmen wollen, haben sich
bis zum 20 März
schriftlich bei dem Unterzeichneten anzumelden.

Yverdon, den 14 Februar 1840.

Der Präsident der Schulcommission:
Warnery.

[664-65]

Bei Th. Pergay in Aschaffenburg ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Augsburg durch die K. Kollmann'sche Buchhandlung:
W. Cobbets Geschichte der protestantischen Reform in England und Irland. Aus dem Englischen übers. 3te verb. und verm. Aufl. 2 Bde. geh. 1 1/2 Rthlr. od. 2 fl. 42 kr. rhn.

Daß große Umwandlungen in dem Leben der Völker erst nach dem Verlauf eines größeren Zeitraumes recht gewürdigt werden können, weiß oder begreift Jedermann. So ist dieß auch mit der Reformation der Fall. Und wenn diese in ihren Folgen so große und wunderbare Begebenheit jemals das Nachdenken der Menschen beschäftigen konnte und mußte, so ist dieß gewiß heute der Fall, und wenn je ein Schriftsteller die Ereignisse, ihre Ursachen und Wirkungen in einem klaren Zusammenhange darzustellen wußte, so ist dieß der berühmte Volksredner William Cobbet. Wenige Werke haben auch eine so schnelle und allgemeine Verbreitung gewonnen, es wurde in England nicht bloß in kurzer Zeit zehnmal aufgelegt, sondern auch in die neuesten europäischen Sprachen übersetzt. Man braucht übrigens das mit so großer Unbefangenheit als Gründlichkeit geschriebene Buch nur zu durchblättern, um zu begreifen, daß es überall verschlungen werden mußte, wohin es drang, weil es die dick gesponnenen Netze von Lug und Trug mit Einemmale zerreißt. Es ist dem Gegenstand und der Behandlung nach ein wahres Volksbuch.

[56]

In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Gerichtsärztliche Arbeiten
von
Karl Friedrich Burdach,
k. preuß. Geh. Medicinalrathe, Dirigenten des Medicinal-Collegiums und Prof. zu Königsberg.

Erster Band.

Gr. 8. Preis 3 fl. od. 1 Rthlr. 20 gr.

Die cameral stische Zeitung für die k. preuß. Staaten äußert sich über diese Schrift, wie folgt:
"Die doppelte Stellung als Dirigent des Medicinal-Collegiums und öffentlicher Lehrer der gerichtlichen Arzneiwissenschaft, legte dem Hrn. Verfasser die besondere Verpflichtung auf, gleich seinen berühmten Vorgängern Metzger und Büttner den litterarischen Beweis seiner rühmlichen Thätigkeit auch in diesem Fache zu führen, und wir verdanken diesem löblichen Drange das Entstehen dieser Arbeit, deren Inhalt, gleich den übrigen Schriften des Hrn. Verfassers, an Gründlichkeit der Untersuchung, Klarheit und Bestimmtheit des Urtheils, gediegener Auffassung sich auszeichnet, und bei dem Festhalten an ältern geprüften Wahrheiten alle der neuesten Zeit anheimfallenden Bereicherungen der Wissenschaft berücksichtigt. Das Materiale dieser Schrift umfaßt theils vom Medicinal-Collegium zu Königsberg eingeholte Superarbitria über einzelne bei den Gerichten verhandelte Verbrechen, theils freie Aufsätze über Gegenstand der gerichtlichen Arzneikunde, deren sorgfältige Erörterung eine zeitgemäße Aufgabe bilden, und in welchen der Hr. Verfasser auf die in der neuesten Zeit laut gewordenen Abweichungen aufmerksam macht, und insofern er diese als aus Mangel fester Begriffsbestimmung hervorgegangen betrachtet, die genau zu befolgende Bahn vorschreibt, und zur Nacheiferung auffordert. Insbesondere eifert er gegen die falsche Humanität, deren Einfluß auf das Urtheil der Aerzte sich in der jüngsten Zeit mit Hintansetzung der bekannten wissenschaftlichen Lehrsätze und mit Uebung dialektischer Fertigkeit auf eine Weise geltend zu machen gesucht, die den ganzen ärztlichen Stand in Mißcredit setzen, und alle seine Gutachten verdächtigen muß. Diesen wichtigen Gegenstand erörtert er, von allen Seiten beleuchtend, auf interessante Weise mit der ihm zu Gebote stehenden Beredsamkeit und Gründlichkeit

und unter Aufstellung eines Curators in Sachen w iter fortfahren wird.

Kissingen, am 8 Februar 1840.

Königlich bayer. Landgericht.

Frhr. v. Rotenhan.

Müllmerstadt..

[677-79]

Bekanntmachung.

Johann Ratschmaier, Söldnerssohn von Weichshofen, welcher im Jahre 1813 als Gemeiner in dem vormaligen 5ten Linien-Infanterie-Regiment zu Nürnberg mit ausmarschirt ist, hat bisher über sein Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Auf Antrag der nächsten Anverwandten wird derselbe aufgefordert, sich
innerhalb 3 Monaten
bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, und sein in 110 fl. bestehendes elterliches Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches nach Ablauf dieser Zeit an seine nächsten Anverwandten gegen Caution ausgeantwortet werden wird.

Mallersdorf, am 19 Februar 1840.

Königliches Landgericht Pfaffenberg.

Yberle, Landrichter.

[855-57]

Aufforderung.

Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von
sechs Wochen
an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend:
1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille,
2) einer goldenen Kette mit Schlüssel,
3) einem goldenen Uhrkrampen, und
4) einem versilberten Necessair,
verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen.

Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom
15 April d. J.,
Vormittags 9 Uhr,
in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen.

Ehrenbreitstein, den 5 März 1840.

Königl. preuß. Justiz-Amt.

Neumann.

[824]

Verschollenheits-Erklärung
der Joseph Hoffmann'schen Eheleute zu Stollhofen betreffend.

Joseph Hoffmann, gewesener Bürger und Bauer zu Stollhofen, geboren am 28 März 1763, und dessen Ehefrau Elisabeth Leppert, geboren am 2 Mai 1786, welche mit ihren Kindern Charitas und Lorenz im Jahre 1798 von Stollhofen weggezogen sind, und bisher keine Kunde von sich gegeben, werden aufgefordert, sich
binnen Jahresfrist
dahier zu melden, und die der Joseph Hoffmann'schen Ehefrau aus dem Nachlaß ihrer verstorbenen Schwester Maria Anna Leppert, gewesenen Ehefrau des Benedict Fritsch in Schifftung angefallene Erbschaft im Betrage von 303 fl. 46 kr. in Empfang zu nehmen, um so gewisser, als sie ansonst für verschollen erklärt, und deren bekannte nächste Verwandte in den fürsorglichen Besitz der Erbschaft eingesetzt werden würden.

Diese Aufforderung gilt auch den abwesenden Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern der Hoffmann'schen Ehefrau.

Rastatt, den 15 Februar 1840.

Großherzogliches Oberamt.

Schaaff.

vdt. Azone.

[775-77]

Bau-Ausschreibung.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Ausführung nachstehender neuen Straßenstrecken beschlossen, als von Riedern bis Rorschach, 18,902 Fuß lang, zu 58,000 fl. veranschlagt, mit Inbegriff einer großen gewölbten Brücke, dann von Rorschach bis Staad, 8163 Fuß lang, zu 20,000 fl. veranschlagt.

Alle diejenigen, welche Lust haben, diese beiden Straßenstrecken in Accord zu übernehmen, werden somit eingeladen, das Local zu besuchen und beim Straßen- und Wasserbau-Inspector zu St. Gallen die Plane und Bauvorschriften einzusehen.

Uebernahmsangebote haben schriftlich und verschlossen
bis längstens Ende März d. J.
bei dem unterzeichneten Departement zu geschehen.

St. Gallen, den 29 Februar 1840.

Das Baudepartement.

[720-22]

Offene Lehrerstellen.

Für das Gymnasium und die Gewerbschule zu Yverdon sind Ende des Monats März folgende Stellen zu besetzen, und werden hiemit ausgeschrieben:
1) die Stelle eines Lehrers der französischen Sprache und Litteratur, der Staatswirthschaft, der bürgerlichen Verwaltung und der alten Geschichte. Auch könnte der Unterricht der Geographie und der Elemente der Astronomie mit dieser Stelle verbunden werden;
2) die Stelle eines Lehrers der Arithmetik, Buchhaltung, Geometrie, Algebra, Trigonometrie, der umschreibenden Geometrie und der Mechanik;
3) eines Lehrers für Naturgeschichte, Physik, Chemie und Technologie.

Jeder dieser drei Lehrer ist verbunden, höchstens 28 Stunden wöchentlich zu geben. Er bekommt einen festen Gehalt von jährlich 1300 Franken und überdieß seinen Antheil an dem von den Schülern zu entrichtenden Schulgelde. Es wird jedem der drei Lehrer zugesichert, daß das gesammte Einkommen nicht weniger als 1450 Schweizerfranken betragen soll;
4) die Stelle eines Lehrers für Zeichnen, Schreiben, Geographie und die Elemente der Astronomie. Er hat ein festes Einkommen von 1000 Schweizerfranken, und bekommt seinen Antheil am Schulgelde. Er ist zu einem Maximum von 28 Stunden wöchentlich verbunden;
5) die Lehrerstelle für griechische und deutsche Sprache. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und erhält eine Besoldung von 1450 Schweizerfranken jährlich;
6) die Lehrstelle für lateinische Sprache, neue Geschichte und Religion. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und bezieht einen jährlichen Gehalt von 1450 Schweizerfranken;
7) die Stelle eines Lehrers für französische Sprache, Arithmetik, Geographie, die Elemente der Astronomie, das Lesen und den Gesang. Auch kann ihm der Unterricht der alten Geschichte und die bürgerliche Verwaltungslehre aufgetragen werden. Er ist zu höchstens 30 Stunden wöchentlich verbunden, und bekommt einen festen Gehalt von jährlich 900 Schweizerfranken.

Derjenige Lehrer der Anstalt, welcher zum Director derselben ernannt wird, ist nur zu wöchentlich 14 Stunden verbunden. Es wird ihm versichert, daß seine Besoldung mit Einschluß seines Antheils an dem von den Schülern zu erhebenden Schulgeld auf 1800 Schweizerfranken jährlich sich beträgt. Außerdem hat er seine Wohnung in der Anstalt und die Benutzung eines Gartens.

Ein Lehrer der Gymnastik erhält für wöchentlich 10 Stunden eine Besoldung von 200 Schweizerfranken und bezieht noch außerdem eine Vergütung von den Schülern.

Die Tage der Prüfungen werden später angezeigt werden.

Diejenigen Personen, welche auf obige Stellen Rücksicht nehmen wollen, haben sich
bis zum 20 März
schriftlich bei dem Unterzeichneten anzumelden.

Yverdon, den 14 Februar 1840.

Der Präsident der Schulcommission:
Warnery.

[664-65]

Bei Th. Pergay in Aschaffenburg ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Augsburg durch die K. Kollmann'sche Buchhandlung:
W. Cobbets Geschichte der protestantischen Reform in England und Irland. Aus dem Englischen übers. 3te verb. und verm. Aufl. 2 Bde. geh. 1 1/2 Rthlr. od. 2 fl. 42 kr. rhn.

Daß große Umwandlungen in dem Leben der Völker erst nach dem Verlauf eines größeren Zeitraumes recht gewürdigt werden können, weiß oder begreift Jedermann. So ist dieß auch mit der Reformation der Fall. Und wenn diese in ihren Folgen so große und wunderbare Begebenheit jemals das Nachdenken der Menschen beschäftigen konnte und mußte, so ist dieß gewiß heute der Fall, und wenn je ein Schriftsteller die Ereignisse, ihre Ursachen und Wirkungen in einem klaren Zusammenhange darzustellen wußte, so ist dieß der berühmte Volksredner William Cobbet. Wenige Werke haben auch eine so schnelle und allgemeine Verbreitung gewonnen, es wurde in England nicht bloß in kurzer Zeit zehnmal aufgelegt, sondern auch in die neuesten europäischen Sprachen übersetzt. Man braucht übrigens das mit so großer Unbefangenheit als Gründlichkeit geschriebene Buch nur zu durchblättern, um zu begreifen, daß es überall verschlungen werden mußte, wohin es drang, weil es die dick gesponnenen Netze von Lug und Trug mit Einemmale zerreißt. Es ist dem Gegenstand und der Behandlung nach ein wahres Volksbuch.

[56]

In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Gerichtsärztliche Arbeiten
von
Karl Friedrich Burdach,
k. preuß. Geh. Medicinalrathe, Dirigenten des Medicinal-Collegiums und Prof. zu Königsberg.

Erster Band.

Gr. 8. Preis 3 fl. od. 1 Rthlr. 20 gr.

Die cameral stische Zeitung für die k. preuß. Staaten äußert sich über diese Schrift, wie folgt:
„Die doppelte Stellung als Dirigent des Medicinal-Collegiums und öffentlicher Lehrer der gerichtlichen Arzneiwissenschaft, legte dem Hrn. Verfasser die besondere Verpflichtung auf, gleich seinen berühmten Vorgängern Metzger und Büttner den litterarischen Beweis seiner rühmlichen Thätigkeit auch in diesem Fache zu führen, und wir verdanken diesem löblichen Drange das Entstehen dieser Arbeit, deren Inhalt, gleich den übrigen Schriften des Hrn. Verfassers, an Gründlichkeit der Untersuchung, Klarheit und Bestimmtheit des Urtheils, gediegener Auffassung sich auszeichnet, und bei dem Festhalten an ältern geprüften Wahrheiten alle der neuesten Zeit anheimfallenden Bereicherungen der Wissenschaft berücksichtigt. Das Materiale dieser Schrift umfaßt theils vom Medicinal-Collegium zu Königsberg eingeholte Superarbitria über einzelne bei den Gerichten verhandelte Verbrechen, theils freie Aufsätze über Gegenstand der gerichtlichen Arzneikunde, deren sorgfältige Erörterung eine zeitgemäße Aufgabe bilden, und in welchen der Hr. Verfasser auf die in der neuesten Zeit laut gewordenen Abweichungen aufmerksam macht, und insofern er diese als aus Mangel fester Begriffsbestimmung hervorgegangen betrachtet, die genau zu befolgende Bahn vorschreibt, und zur Nacheiferung auffordert. Insbesondere eifert er gegen die falsche Humanität, deren Einfluß auf das Urtheil der Aerzte sich in der jüngsten Zeit mit Hintansetzung der bekannten wissenschaftlichen Lehrsätze und mit Uebung dialektischer Fertigkeit auf eine Weise geltend zu machen gesucht, die den ganzen ärztlichen Stand in Mißcredit setzen, und alle seine Gutachten verdächtigen muß. Diesen wichtigen Gegenstand erörtert er, von allen Seiten beleuchtend, auf interessante Weise mit der ihm zu Gebote stehenden Beredsamkeit und Gründlichkeit

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        <p>Bei Th. Pergay in Aschaffenburg ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Augsburg durch die K. Kollmann'sche Buchhandlung:<lb/>
W. Cobbets Geschichte der protestantischen Reform in England und Irland. Aus dem Englischen übers. 3te verb. und verm. Aufl. 2 Bde. geh. 1 1/2 Rthlr. od. 2 fl. 42 kr. rhn.</p><lb/>
        <p>Daß große Umwandlungen in dem Leben der Völker erst nach dem Verlauf eines größeren Zeitraumes recht gewürdigt werden können, weiß oder begreift Jedermann. So ist dieß auch mit der Reformation der Fall. Und wenn diese in ihren Folgen so große und wunderbare Begebenheit jemals das Nachdenken der Menschen beschäftigen konnte und mußte, so ist dieß gewiß heute der Fall, und wenn je ein Schriftsteller die Ereignisse, ihre Ursachen und Wirkungen in einem klaren Zusammenhange darzustellen wußte, so ist dieß der berühmte Volksredner William Cobbet. Wenige Werke haben auch eine so schnelle und allgemeine Verbreitung gewonnen, es wurde in England nicht bloß in kurzer Zeit zehnmal aufgelegt, sondern auch in die neuesten europäischen Sprachen übersetzt. Man braucht übrigens das mit so großer Unbefangenheit als Gründlichkeit geschriebene Buch nur zu durchblättern, um zu begreifen, daß es überall verschlungen werden mußte, wohin es drang, weil es die dick gesponnenen Netze von Lug und Trug mit Einemmale zerreißt. Es ist dem Gegenstand und der Behandlung nach ein wahres Volksbuch.</p>
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&#x201E;Die doppelte Stellung als Dirigent des Medicinal-Collegiums und öffentlicher Lehrer der gerichtlichen Arzneiwissenschaft, legte dem Hrn. Verfasser die besondere Verpflichtung auf, gleich seinen berühmten Vorgängern Metzger und Büttner den litterarischen Beweis seiner rühmlichen Thätigkeit auch in diesem Fache zu führen, und wir verdanken diesem löblichen Drange das Entstehen dieser Arbeit, deren Inhalt, gleich den übrigen Schriften des Hrn. Verfassers, an Gründlichkeit der Untersuchung, Klarheit und Bestimmtheit des Urtheils, gediegener Auffassung sich auszeichnet, und bei dem Festhalten an ältern geprüften Wahrheiten alle der neuesten Zeit anheimfallenden Bereicherungen der Wissenschaft berücksichtigt. Das Materiale dieser Schrift umfaßt theils vom Medicinal-Collegium zu Königsberg eingeholte Superarbitria über einzelne bei den Gerichten verhandelte Verbrechen, theils freie Aufsätze über Gegenstand der gerichtlichen Arzneikunde, deren sorgfältige Erörterung eine zeitgemäße Aufgabe bilden, und in welchen der Hr. Verfasser auf die in der neuesten Zeit laut gewordenen Abweichungen aufmerksam macht, und insofern er diese als aus Mangel fester Begriffsbestimmung hervorgegangen betrachtet, die genau zu befolgende Bahn vorschreibt, und zur Nacheiferung auffordert. Insbesondere eifert er gegen die falsche Humanität, deren Einfluß auf das Urtheil der Aerzte sich in der jüngsten Zeit mit Hintansetzung der bekannten wissenschaftlichen Lehrsätze und mit Uebung dialektischer Fertigkeit auf eine Weise geltend zu machen gesucht, die den ganzen ärztlichen Stand in Mißcredit setzen, und alle seine Gutachten verdächtigen muß. Diesen wichtigen Gegenstand erörtert er, von allen Seiten beleuchtend, auf interessante Weise mit der ihm zu Gebote stehenden Beredsamkeit und Gründlichkeit<lb/></p>
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[0582/0014] und unter Aufstellung eines Curators in Sachen w iter fortfahren wird. Kissingen, am 8 Februar 1840. Königlich bayer. Landgericht. Frhr. v. Rotenhan. Müllmerstadt.. [677-79] Bekanntmachung. Johann Ratschmaier, Söldnerssohn von Weichshofen, welcher im Jahre 1813 als Gemeiner in dem vormaligen 5ten Linien-Infanterie-Regiment zu Nürnberg mit ausmarschirt ist, hat bisher über sein Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben. Auf Antrag der nächsten Anverwandten wird derselbe aufgefordert, sich innerhalb 3 Monaten bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, und sein in 110 fl. bestehendes elterliches Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls solches nach Ablauf dieser Zeit an seine nächsten Anverwandten gegen Caution ausgeantwortet werden wird. Mallersdorf, am 19 Februar 1840. Königliches Landgericht Pfaffenberg. Yberle, Landrichter. [855-57] Aufforderung. Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von sechs Wochen an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend: 1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille, 2) einer goldenen Kette mit Schlüssel, 3) einem goldenen Uhrkrampen, und 4) einem versilberten Necessair, verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen. Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom 15 April d. J., Vormittags 9 Uhr, in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen. Ehrenbreitstein, den 5 März 1840. Königl. preuß. Justiz-Amt. Neumann. [824] Verschollenheits-Erklärung der Joseph Hoffmann'schen Eheleute zu Stollhofen betreffend. Joseph Hoffmann, gewesener Bürger und Bauer zu Stollhofen, geboren am 28 März 1763, und dessen Ehefrau Elisabeth Leppert, geboren am 2 Mai 1786, welche mit ihren Kindern Charitas und Lorenz im Jahre 1798 von Stollhofen weggezogen sind, und bisher keine Kunde von sich gegeben, werden aufgefordert, sich binnen Jahresfrist dahier zu melden, und die der Joseph Hoffmann'schen Ehefrau aus dem Nachlaß ihrer verstorbenen Schwester Maria Anna Leppert, gewesenen Ehefrau des Benedict Fritsch in Schifftung angefallene Erbschaft im Betrage von 303 fl. 46 kr. in Empfang zu nehmen, um so gewisser, als sie ansonst für verschollen erklärt, und deren bekannte nächste Verwandte in den fürsorglichen Besitz der Erbschaft eingesetzt werden würden. Diese Aufforderung gilt auch den abwesenden Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern der Hoffmann'schen Ehefrau. Rastatt, den 15 Februar 1840. Großherzogliches Oberamt. Schaaff. vdt. Azone. [775-77] Bau-Ausschreibung. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Ausführung nachstehender neuen Straßenstrecken beschlossen, als von Riedern bis Rorschach, 18,902 Fuß lang, zu 58,000 fl. veranschlagt, mit Inbegriff einer großen gewölbten Brücke, dann von Rorschach bis Staad, 8163 Fuß lang, zu 20,000 fl. veranschlagt. Alle diejenigen, welche Lust haben, diese beiden Straßenstrecken in Accord zu übernehmen, werden somit eingeladen, das Local zu besuchen und beim Straßen- und Wasserbau-Inspector zu St. Gallen die Plane und Bauvorschriften einzusehen. Uebernahmsangebote haben schriftlich und verschlossen bis längstens Ende März d. J. bei dem unterzeichneten Departement zu geschehen. St. Gallen, den 29 Februar 1840. Das Baudepartement. [720-22] Offene Lehrerstellen. Für das Gymnasium und die Gewerbschule zu Yverdon sind Ende des Monats März folgende Stellen zu besetzen, und werden hiemit ausgeschrieben: 1) die Stelle eines Lehrers der französischen Sprache und Litteratur, der Staatswirthschaft, der bürgerlichen Verwaltung und der alten Geschichte. Auch könnte der Unterricht der Geographie und der Elemente der Astronomie mit dieser Stelle verbunden werden; 2) die Stelle eines Lehrers der Arithmetik, Buchhaltung, Geometrie, Algebra, Trigonometrie, der umschreibenden Geometrie und der Mechanik; 3) eines Lehrers für Naturgeschichte, Physik, Chemie und Technologie. Jeder dieser drei Lehrer ist verbunden, höchstens 28 Stunden wöchentlich zu geben. Er bekommt einen festen Gehalt von jährlich 1300 Franken und überdieß seinen Antheil an dem von den Schülern zu entrichtenden Schulgelde. Es wird jedem der drei Lehrer zugesichert, daß das gesammte Einkommen nicht weniger als 1450 Schweizerfranken betragen soll; 4) die Stelle eines Lehrers für Zeichnen, Schreiben, Geographie und die Elemente der Astronomie. Er hat ein festes Einkommen von 1000 Schweizerfranken, und bekommt seinen Antheil am Schulgelde. Er ist zu einem Maximum von 28 Stunden wöchentlich verbunden; 5) die Lehrerstelle für griechische und deutsche Sprache. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und erhält eine Besoldung von 1450 Schweizerfranken jährlich; 6) die Lehrstelle für lateinische Sprache, neue Geschichte und Religion. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und bezieht einen jährlichen Gehalt von 1450 Schweizerfranken; 7) die Stelle eines Lehrers für französische Sprache, Arithmetik, Geographie, die Elemente der Astronomie, das Lesen und den Gesang. Auch kann ihm der Unterricht der alten Geschichte und die bürgerliche Verwaltungslehre aufgetragen werden. Er ist zu höchstens 30 Stunden wöchentlich verbunden, und bekommt einen festen Gehalt von jährlich 900 Schweizerfranken. Derjenige Lehrer der Anstalt, welcher zum Director derselben ernannt wird, ist nur zu wöchentlich 14 Stunden verbunden. Es wird ihm versichert, daß seine Besoldung mit Einschluß seines Antheils an dem von den Schülern zu erhebenden Schulgeld auf 1800 Schweizerfranken jährlich sich beträgt. Außerdem hat er seine Wohnung in der Anstalt und die Benutzung eines Gartens. Ein Lehrer der Gymnastik erhält für wöchentlich 10 Stunden eine Besoldung von 200 Schweizerfranken und bezieht noch außerdem eine Vergütung von den Schülern. Die Tage der Prüfungen werden später angezeigt werden. Diejenigen Personen, welche auf obige Stellen Rücksicht nehmen wollen, haben sich bis zum 20 März schriftlich bei dem Unterzeichneten anzumelden. Yverdon, den 14 Februar 1840. Der Präsident der Schulcommission: Warnery. [664-65] Bei Th. Pergay in Aschaffenburg ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Augsburg durch die K. Kollmann'sche Buchhandlung: W. Cobbets Geschichte der protestantischen Reform in England und Irland. Aus dem Englischen übers. 3te verb. und verm. Aufl. 2 Bde. geh. 1 1/2 Rthlr. od. 2 fl. 42 kr. rhn. Daß große Umwandlungen in dem Leben der Völker erst nach dem Verlauf eines größeren Zeitraumes recht gewürdigt werden können, weiß oder begreift Jedermann. So ist dieß auch mit der Reformation der Fall. Und wenn diese in ihren Folgen so große und wunderbare Begebenheit jemals das Nachdenken der Menschen beschäftigen konnte und mußte, so ist dieß gewiß heute der Fall, und wenn je ein Schriftsteller die Ereignisse, ihre Ursachen und Wirkungen in einem klaren Zusammenhange darzustellen wußte, so ist dieß der berühmte Volksredner William Cobbet. Wenige Werke haben auch eine so schnelle und allgemeine Verbreitung gewonnen, es wurde in England nicht bloß in kurzer Zeit zehnmal aufgelegt, sondern auch in die neuesten europäischen Sprachen übersetzt. Man braucht übrigens das mit so großer Unbefangenheit als Gründlichkeit geschriebene Buch nur zu durchblättern, um zu begreifen, daß es überall verschlungen werden mußte, wohin es drang, weil es die dick gesponnenen Netze von Lug und Trug mit Einemmale zerreißt. Es ist dem Gegenstand und der Behandlung nach ein wahres Volksbuch. [56] In der Unterzeichneten ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Gerichtsärztliche Arbeiten von Karl Friedrich Burdach, k. preuß. Geh. Medicinalrathe, Dirigenten des Medicinal-Collegiums und Prof. zu Königsberg. Erster Band. Gr. 8. Preis 3 fl. od. 1 Rthlr. 20 gr. Die cameral stische Zeitung für die k. preuß. Staaten äußert sich über diese Schrift, wie folgt: „Die doppelte Stellung als Dirigent des Medicinal-Collegiums und öffentlicher Lehrer der gerichtlichen Arzneiwissenschaft, legte dem Hrn. Verfasser die besondere Verpflichtung auf, gleich seinen berühmten Vorgängern Metzger und Büttner den litterarischen Beweis seiner rühmlichen Thätigkeit auch in diesem Fache zu führen, und wir verdanken diesem löblichen Drange das Entstehen dieser Arbeit, deren Inhalt, gleich den übrigen Schriften des Hrn. Verfassers, an Gründlichkeit der Untersuchung, Klarheit und Bestimmtheit des Urtheils, gediegener Auffassung sich auszeichnet, und bei dem Festhalten an ältern geprüften Wahrheiten alle der neuesten Zeit anheimfallenden Bereicherungen der Wissenschaft berücksichtigt. Das Materiale dieser Schrift umfaßt theils vom Medicinal-Collegium zu Königsberg eingeholte Superarbitria über einzelne bei den Gerichten verhandelte Verbrechen, theils freie Aufsätze über Gegenstand der gerichtlichen Arzneikunde, deren sorgfältige Erörterung eine zeitgemäße Aufgabe bilden, und in welchen der Hr. Verfasser auf die in der neuesten Zeit laut gewordenen Abweichungen aufmerksam macht, und insofern er diese als aus Mangel fester Begriffsbestimmung hervorgegangen betrachtet, die genau zu befolgende Bahn vorschreibt, und zur Nacheiferung auffordert. Insbesondere eifert er gegen die falsche Humanität, deren Einfluß auf das Urtheil der Aerzte sich in der jüngsten Zeit mit Hintansetzung der bekannten wissenschaftlichen Lehrsätze und mit Uebung dialektischer Fertigkeit auf eine Weise geltend zu machen gesucht, die den ganzen ärztlichen Stand in Mißcredit setzen, und alle seine Gutachten verdächtigen muß. Diesen wichtigen Gegenstand erörtert er, von allen Seiten beleuchtend, auf interessante Weise mit der ihm zu Gebote stehenden Beredsamkeit und Gründlichkeit

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840, S. 0582. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_073_18400313/14>, abgerufen am 24.11.2024.