Allgemeine Zeitung. Nr. 60. Augsburg, 29. Februar 1840.Sollten die Unterzeichnungen die zur Verfügung gestellte Summe übersteigen, so erfolgt die Vertheilung im Verhältniß der gezeichneten Beträge. Dieses Anlehen wird in 2200 Stück Partial-Obligationen au porteur a 500 fl. per Stück eingetheilt, welche mit jährlich a 4 Proc. zahlbaren Coupons versehen sind. Die Einzahlung wird in fünf gleichen Raten und zwar: Ueber die den Darleihern durch das Gesellschafts-Vermögen und die Rente gegebene Sicherheit so wie über die Rückzahlungstermine und endlich über die Zeit und Art der Verabfolgung der Obligationen kann an den bezeichneten Subscriptions-Orten das Nähere eingesehen werden. - München, den 24 Februar 1840 Das Directorium der München-Augsburger-Eisenbahn-Gesellschaft. Der stellvertretende Vorstand: J. v. Mayer. Maillinger, Geschäftsführer. [343-44] Sächsische Eisen- (L. S.) Compagnie. Zweite Einzahlung. Auf jede Actie der sächsischen Eisen-Compagnie wird hiermit eine Das Unterlassen dieser Einzahlung macht, nach einem in der Generalversammlung vom 5 August v. J. gefaßten Beschlusse, den betreffenden Actieninhaber seiner Rechte nicht, wie durch §. 9 der Statuten bestimmt war, sofort, sondern erst dann verlustig, wenn eine mit Angabe der Nummer der zurückgebliebenen Actie zu erlassende öffentliche Aufforderung, die Einzahlung nebst zehn Proc. des Betrags derselben als Strafe unter Kostenerstattung bis zu einem auszusetzenden Präclusivtermine nachträglich zu leisten, unbefolgt bleibt. - Leipzig, den 20 Januar 1840 Das Directorium der sächsischen Eisen-Compagnie. Heinrich v. Arnim, Vorsitzender. Schömberg Weber & Comp., Bevollmächtigte. [5256-66] K. K. priv. österr. Lloyd in Triest. [Tabelle] Zweite Abtheilung. Dampfschifffahrts-Gesellschaft. [Tabelle] Anzeige, I. Zwischen Triest und Venedig. Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend immer Abends. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden. II. Zwischen Triest und Dalmatien. Abgang von Triest: am 5 jeden Monats während des ganzen Jahres, und vom März bis einschließlich October auch am 20 jeden Monats immer Nachmittags nach Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola, Ragusa und Cattaro, welche Häfen auch bei der Rückfahrt berührt werden, damit der Reisende Gelegenheit habe, die merkwürdigsten Punkte jenes höchst interessanten Landes zu sehen. Die ganze Fahrt von Triest nach Cattaro und zurück dauert in den Sommermonaten 12, in den 4 Wintermonaten 14 Tage. III. Zwischen Triest und Ancona. Abfahrt von Triest: den 8 und 24 jeden Monats, Nachmittag. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 16 Stunden. Eine zweite Gelegenheit von Triest nach Ancona bietet sich durch die Dampfschiffe dar, welche am 1 und 16 jeden Monats von Triest nach der Levante gehen. - Diese Dampfschiffe berühren Ancona auch auf ihrer Rückfahrt, sind aber dann der Quarantäne unterworfen. IV. Zwischen Triest und der Levante. Abfahrt von Triest: am 1 und 16 jeden Monats, Nachmittags. Abfahrt von Konstantinopel: am 5 und 20 jeden Monats. Das am 1 und 16 von Triest abgehende Dampfschiff gelangt nach Berührung von Ancona, Corfu, Patras und Piräus (Athen) ungefähr den 9 und 24 nach Syra, wo es mit dem von Konstantinopel kommenden Dampfschiffe zusammentrifft, welches unterwegs bei den Dardanellen und Smyrna anläuft. In Syra werden die Reisenden umgeschifft, da jedes der beiden Dampfschiffe von dort mit abermaliger Berührung der genannten Zwischenhäfen wieder zurückkehrt. Das nach Konstantinopel bestimmte Schiff langt dort um den 13 und 28 an, und das andere kommt am 18 und 3 nach Triest zurück. Auf der Rückreise werden die Dampfschiffe von einem österr. Sanitätswächter begleitet, wodurch die Begünstigung erlangt wird, daß die Reisetage von Corfu an sowohl in Ancona als in Triest von der Quarantäne abgerechnet werden. - Demnach haben die Passagiere aus Griechenland und den jonischen Inseln in Triest nur ungefähr 9 Tage Quarantäne zu machen; durch Umwechslung der Kleider können diese 9 Tage selbst auf ungefähr 3 Tage vermindert werden. Sollten die Unterzeichnungen die zur Verfügung gestellte Summe übersteigen, so erfolgt die Vertheilung im Verhältniß der gezeichneten Beträge. Dieses Anlehen wird in 2200 Stück Partial-Obligationen au porteur à 500 fl. per Stück eingetheilt, welche mit jährlich à 4 Proc. zahlbaren Coupons versehen sind. Die Einzahlung wird in fünf gleichen Raten und zwar: Ueber die den Darleihern durch das Gesellschafts-Vermögen und die Rente gegebene Sicherheit so wie über die Rückzahlungstermine und endlich über die Zeit und Art der Verabfolgung der Obligationen kann an den bezeichneten Subscriptions-Orten das Nähere eingesehen werden. – München, den 24 Februar 1840 Das Directorium der München-Augsburger-Eisenbahn-Gesellschaft. Der stellvertretende Vorstand: J. v. Mayer. Maillinger, Geschäftsführer. [343-44] Sächsische Eisen- (L. S.) Compagnie. Zweite Einzahlung. Auf jede Actie der sächsischen Eisen-Compagnie wird hiermit eine Das Unterlassen dieser Einzahlung macht, nach einem in der Generalversammlung vom 5 August v. J. gefaßten Beschlusse, den betreffenden Actieninhaber seiner Rechte nicht, wie durch §. 9 der Statuten bestimmt war, sofort, sondern erst dann verlustig, wenn eine mit Angabe der Nummer der zurückgebliebenen Actie zu erlassende öffentliche Aufforderung, die Einzahlung nebst zehn Proc. des Betrags derselben als Strafe unter Kostenerstattung bis zu einem auszusetzenden Präclusivtermine nachträglich zu leisten, unbefolgt bleibt. – Leipzig, den 20 Januar 1840 Das Directorium der sächsischen Eisen-Compagnie. Heinrich v. Arnim, Vorsitzender. Schömberg Weber & Comp., Bevollmächtigte. [5256-66] K. K. priv. österr. Lloyd in Triest. [Tabelle] Zweite Abtheilung. Dampfschifffahrts-Gesellschaft. [Tabelle] Anzeige, I. Zwischen Triest und Venedig. Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend immer Abends. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden. II. Zwischen Triest und Dalmatien. Abgang von Triest: am 5 jeden Monats während des ganzen Jahres, und vom März bis einschließlich October auch am 20 jeden Monats immer Nachmittags nach Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola, Ragusa und Cattaro, welche Häfen auch bei der Rückfahrt berührt werden, damit der Reisende Gelegenheit habe, die merkwürdigsten Punkte jenes höchst interessanten Landes zu sehen. Die ganze Fahrt von Triest nach Cattaro und zurück dauert in den Sommermonaten 12, in den 4 Wintermonaten 14 Tage. III. Zwischen Triest und Ancona. Abfahrt von Triest: den 8 und 24 jeden Monats, Nachmittag. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 16 Stunden. Eine zweite Gelegenheit von Triest nach Ancona bietet sich durch die Dampfschiffe dar, welche am 1 und 16 jeden Monats von Triest nach der Levante gehen. – Diese Dampfschiffe berühren Ancona auch auf ihrer Rückfahrt, sind aber dann der Quarantäne unterworfen. IV. Zwischen Triest und der Levante. Abfahrt von Triest: am 1 und 16 jeden Monats, Nachmittags. Abfahrt von Konstantinopel: am 5 und 20 jeden Monats. Das am 1 und 16 von Triest abgehende Dampfschiff gelangt nach Berührung von Ancona, Corfu, Patras und Piräus (Athen) ungefähr den 9 und 24 nach Syra, wo es mit dem von Konstantinopel kommenden Dampfschiffe zusammentrifft, welches unterwegs bei den Dardanellen und Smyrna anläuft. In Syra werden die Reisenden umgeschifft, da jedes der beiden Dampfschiffe von dort mit abermaliger Berührung der genannten Zwischenhäfen wieder zurückkehrt. Das nach Konstantinopel bestimmte Schiff langt dort um den 13 und 28 an, und das andere kommt am 18 und 3 nach Triest zurück. Auf der Rückreise werden die Dampfschiffe von einem österr. Sanitätswächter begleitet, wodurch die Begünstigung erlangt wird, daß die Reisetage von Corfu an sowohl in Ancona als in Triest von der Quarantäne abgerechnet werden. – Demnach haben die Passagiere aus Griechenland und den jonischen Inseln in Triest nur ungefähr 9 Tage Quarantäne zu machen; durch Umwechslung der Kleider können diese 9 Tage selbst auf ungefähr 3 Tage vermindert werden. <TEI> <text> <body> <div type="jAnnouncements"> <div n="2" type="jAn" xml:id="jAn652-54"> <pb n="0479" facs="#f0015"/> <p>Sollten die Unterzeichnungen die zur Verfügung gestellte Summe übersteigen, so erfolgt die Vertheilung im Verhältniß der gezeichneten Beträge.</p><lb/> <p>Dieses Anlehen wird in 2200 Stück Partial-Obligationen au porteur à 500 fl. per Stück eingetheilt, welche mit jährlich à 4 Proc. zahlbaren Coupons versehen sind.</p><lb/> <p>Die Einzahlung wird in fünf gleichen Raten und zwar:<lb/> am 16 März, 1 April, 1 Mai, 1 Junius und 1 Julius h. 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Sollten die Unterzeichnungen die zur Verfügung gestellte Summe übersteigen, so erfolgt die Vertheilung im Verhältniß der gezeichneten Beträge.
Dieses Anlehen wird in 2200 Stück Partial-Obligationen au porteur à 500 fl. per Stück eingetheilt, welche mit jährlich à 4 Proc. zahlbaren Coupons versehen sind.
Die Einzahlung wird in fünf gleichen Raten und zwar:
am 16 März, 1 April, 1 Mai, 1 Junius und 1 Julius h. J.
jedesmal mit ein Fünftel geleistet; die Zinsen der Obligationen aber kommen, ohne Rücksicht auf die spätern Einzahlungstermine, vom 1 März h. J. an, den Subscribenten und resp. Einzahlern zu gute.
Ueber die den Darleihern durch das Gesellschafts-Vermögen und die Rente gegebene Sicherheit so wie über die Rückzahlungstermine und endlich über die Zeit und Art der Verabfolgung der Obligationen kann an den bezeichneten Subscriptions-Orten das Nähere eingesehen werden. – München, den 24 Februar 1840
Das Directorium der München-Augsburger-Eisenbahn-Gesellschaft.
Der stellvertretende Vorstand: J. v. Mayer.
Maillinger, Geschäftsführer.
[343-44]
Sächsische Eisen- (L. S.) Compagnie.
Zweite Einzahlung.
Auf jede Actie der sächsischen Eisen-Compagnie wird hiermit eine
bis spätestens den 1 April d. J, Abends 7 Uhr,
an die Endesunterzeichneten Schömberg Weber & Comp. in Leipzig unter Production der Interimsactie zu leistende Einzahlung von fünfundzwanzig Thalern in statutenmäßigen Münzsorten ausgeschrieben.
Das Unterlassen dieser Einzahlung macht, nach einem in der Generalversammlung vom 5 August v. J. gefaßten Beschlusse, den betreffenden Actieninhaber seiner Rechte nicht, wie durch §. 9 der Statuten bestimmt war, sofort, sondern erst dann verlustig, wenn eine mit Angabe der Nummer der zurückgebliebenen Actie zu erlassende öffentliche Aufforderung, die Einzahlung nebst zehn Proc. des Betrags derselben als Strafe unter Kostenerstattung bis zu einem auszusetzenden Präclusivtermine nachträglich zu leisten, unbefolgt bleibt. – Leipzig, den 20 Januar 1840
Das Directorium der sächsischen Eisen-Compagnie.
Heinrich v. Arnim, Vorsitzender.
Schömberg Weber & Comp., Bevollmächtigte.
[5256-66]
K. K. priv. österr. Lloyd in Triest.
Zweite Abtheilung.
Dampfschifffahrts-Gesellschaft.
Anzeige,
die Dampfschifffahrt im Adriatischen Meere und in der Levante betreffend.
I. Zwischen Triest und Venedig.
Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend
Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag
immer Abends.
Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden.
II. Zwischen Triest und Dalmatien.
Abgang von Triest: am 5 jeden Monats während des ganzen Jahres, und vom März bis einschließlich October auch am 20 jeden Monats immer Nachmittags nach Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola, Ragusa und Cattaro, welche Häfen auch bei der Rückfahrt berührt werden, damit der Reisende Gelegenheit habe, die merkwürdigsten Punkte jenes höchst interessanten Landes zu sehen. Die ganze Fahrt von Triest nach Cattaro und zurück dauert in den Sommermonaten 12, in den 4 Wintermonaten 14 Tage.
III. Zwischen Triest und Ancona.
Abfahrt von Triest: den 8 und 24
Abfahrt von Ancona: den 10 und 26
jeden Monats, Nachmittag.
Dauer der Ueberfahrt ungefähr 16 Stunden.
Eine zweite Gelegenheit von Triest nach Ancona bietet sich durch die Dampfschiffe dar, welche am 1 und 16 jeden Monats von Triest nach der Levante gehen. – Diese Dampfschiffe berühren Ancona auch auf ihrer Rückfahrt, sind aber dann der Quarantäne unterworfen.
IV. Zwischen Triest und der Levante.
Abfahrt von Triest: am 1 und 16 jeden Monats, Nachmittags.
Abfahrt von Konstantinopel: am 5 und 20 jeden Monats.
Das am 1 und 16 von Triest abgehende Dampfschiff gelangt nach Berührung von Ancona, Corfu, Patras und Piräus (Athen) ungefähr den 9 und 24 nach Syra, wo es mit dem von Konstantinopel kommenden Dampfschiffe zusammentrifft, welches unterwegs bei den Dardanellen und Smyrna anläuft. In Syra werden die Reisenden umgeschifft, da jedes der beiden Dampfschiffe von dort mit abermaliger Berührung der genannten Zwischenhäfen wieder zurückkehrt. Das nach Konstantinopel bestimmte Schiff langt dort um den 13 und 28 an, und das andere kommt am 18 und 3 nach Triest zurück.
Auf der Rückreise werden die Dampfschiffe von einem österr. Sanitätswächter begleitet, wodurch die Begünstigung erlangt wird, daß die Reisetage von Corfu an sowohl in Ancona als in Triest von der Quarantäne abgerechnet werden. – Demnach haben die Passagiere aus Griechenland und den jonischen Inseln in Triest nur ungefähr 9 Tage Quarantäne zu machen; durch Umwechslung der Kleider können diese 9 Tage selbst auf ungefähr 3 Tage vermindert werden.
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Zitationshilfe: | Allgemeine Zeitung. Nr. 60. Augsburg, 29. Februar 1840, S. 0479. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_060_18400229/15>, abgerufen am 02.03.2025. |