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Allgemeine Zeitung. Nr. 58. Augsburg, 27. Februar 1840.

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Hr. Warburton warf ein, die Bill sey lediglich eine Maaßregel zu Gunsten der Autoren, und ihr Ergebniß würde seyn, die ganze brittische Litteratur der Reihe nach vor die Gerichtshöfe zu bringen, denn der Streitigkeiten zwischen den Herausgebern und Verlegern würde dann kein Ende seyn. Es entspann sich nun eine Discussion, deren Argumente für und wider wesentlich mit den Debatten der letzten und vorletzten Session über diese Frage zusammentrafen. (Die Allg. Zeitung hat sie damals ausführlich wiedergegeben.) Das Für bei diesem Thema ist von der Art, daß die rhetorischen Blumen sich wie von selbst darbieten, und in diesem Sinne benützte es der junge conservative Lord Mahon. Er verglich die mäßigen Erträgnisse schriftstellerischer Arbeiten mit den reichen Belohnungen mechanischer Erfindungen, die ärmlichen Honorare, die noch im vorigen Jahrhundert große Dichter und Geschichtschreiber selbst in England erhielten, mit dem Goldregen, womit Sänger und Ballettänzerinnen überschüttet werden. Er erinnerte an das Schicksal der Familie Milton, deren letzte Abkömmlingin in der Mitte des vorigen Jahrhunderts als eine arme Kerzenverkäuferin gestorben sey, während die Buchhändler sich mit den Werken ihres großen Ahnherrn bereicherten. Hiernach fand der Redner den Termin von 60 Jahren, bis auf welchen die vorliegende Bill das litterarische Eigenthumsrecht der Familie eines Autors nach dessen Tod schützen will, eher noch zu kurz. Schließlich gedachte Lord Mahon dessen, was in andern Staaten, besonders in Preußen, neuerlich in dieser Hinsicht geschehen sey. Sir R. Inglis fügte die Bemerkung an, wenn früher ein Schutz des litterarischen Eigenthums bestanden, so würden die Nachkommen Shakspeare's jetzt an Rang und Vermögen der herzoglichen Familie Marlborough gleich stehen können. Der Haupteinwand gegen die Bill war, daß sie die Bücher vertheuern werde. Hr. Ch. Buller meinte, durch eine Clausel sollte gegen die Unterdrückung litterarischer Werke vorgesehen werden; wäre z. B. das Verlagsrecht eines Werks, wie die römische Geschichte von Gibbon, in der Hand eines religiös ängstlichen Erben, so könnte dieser auf den Gedanken verfallen, dasselbe dem Publicum zu entziehen. Die zweite Lesung der Bill erfolgte mit 59 gegen 29 Stimmen.

In der Oberhaussitzung am 20 Febr. gab, auf eine Frage des Herzogs von Buckingham, Lord Minto die Erklärung, daß in Folge des Ablebens Sir Frederick Maitlands der Admiral Elliot mit dem Oberbefehl der Station in den indischen Gewässern betraut worden sey. - Das Haus der Gemeinen hielt keine Sitzung, da die erforderliche Anzahl von 40 Mitgliedern fehlte.

Am 18 Febr. starb in Leamington, 63 Jahre alt, der Graf v. Mansfield. Seine Pairswürde erbt sein ältester Sohn Viscount Stormont (Tory), durch dessen Eintritt ins Oberhaus eine neue Wahl ins Unterhaus für die schottische Grafschaft Perth nöthig wird. - An demselben Tage starb in London der Architekt Sir Jeffrey Wyattville, Mitglied der königlichen Akademie, 74 Jahre alt.

Der durch Admiral Maitlands Tod erledigte Oberbefehl der Station in den indischen Gewässern, und dem chinesischen Meer einschließlich, wird Admiral Elliot, den Bruder des Grafen v. Minto, übertragen. (S. oben.) Diese whiggische Beförderung ist den Tories wieder ein großes Aergerniß. "So soll demnach," sagt der Courier, "ein Elliot abgeschickt werden, um die Mißgriffe eines andern Elliot wieder gut zu machen, nach dem homöopathischen Grundsatz: "similia similibus"! Von den Großthaten des tapfern Admirals Elliot wissen wir zwar so wenig, wie von jenen des Admirals Fleming, indeß wenn er sich im Seegefecht als so ein tapferer Feueresser zeigt, wie im parlamentarischen Wahlkampf, so mögen der große Commissär des himmlischen Reichs Lin und der chinesische Admiral Kwan, der directe Abkömmling von dem chinesischen Kriegsgott, wie er sich nennt, mit 300 Kriegsdschunken und 10,000 Matrosen in Unterröcken, immerhin vor seiner Ankunft zittern."

Die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Glieder der Napoleonischen Familie in London erregt einiges Aufsehen in den Journalen. (Wir verweisen übrigens auf unser heutiges Schreiben aus Frankfurt [irrelevantes Material].) Am 18 Febr. hatte Prinz Louis Napoleon in den Carlton-Gardens seine beiden Oheime, Joseph und Hieronymus, und seinen Vetter Prinz Lucian Murat, nebst einer Anzahl ausgezeichneter Officiere des vordem kaiserlichen Heers bei sich zur Tafel.

Zu Derry in Irland wurde am Abend des Vermählungsfestes die Ruhe gestört. Etwa hundert Katholiken trugen eine Fahne mit dem Bilde der Himmelskönigin auf der einen und dem O'Connells auf der andern Seite, zogen durch die Straßen und brachten vor den Häusern der Protestanten Katzenmusiken. Das Ende der Sache war, daß die Lehrjungen ausrückten, die Fahne eroberten und die Katzenmusikanten in die Flucht schlugen. Es wurde Militär zur Herstellung der Ordnung aufgeboten; die Ruhe ward aber nicht weiter gestört, und die Beleuchtung war glänzend.

In den Journalen findet sich mit Anerkennung erwähnt, daß die preußische Regierung die Capelle in dem vormaligen kurfürstlichen Palast in Coblenz den am Rhein sich so zahlreich aufhaltenden Engländern zum anglicanischen Gottesdienst eingeräumt hat. Die verwittibte Königin Adelheid hat zur Einrichtung der Capelle ein Geschenk von 25 Pf. St. beigesteuert.

Frankreich.

Die Journale stimmen darin überein, daß man noch nichts Neueres über die Wendung wisse, welche die Abdankung der Minister nehmen möchte.

[irrelevantes Material] In der Sitzung der Deputirtenkammer am 22 Febr. drückte Hr. Chasseloupe-Laubat die Ansicht aus, man solle die zur Tagesordnung vorliegende Frage der erblichen Notariate etc. verschieben, da sie nicht wohl vor einem Ministerium verhandelt werden könne, für welches die Verantwortlichkeit nur noch eine Fiction sey. Hr. Teste wünscht, daß man bei der Tagesordnung bleibe. Es handle sich hier von Petitionen, welche die Kammer anhören müsse. Es sey immer eine Staatsgewalt vorhanden, um die Principien zu vertheidigen. Die Verantwortlichkeit sterbe nicht mit den Ministern. (Allgemeine Beistimmung.) Hr. Dugabe erstattete hierauf Bericht über die Petition eines Advocaten, die Zahl der Richter bei den Bezirkstribunalen zu vermehren. Sie ward an den Siegelbewahrer verwiesen. Hr. Jaubert legt eine Petition über Eisenbahnen vor, und wünscht am Montag darüber gehört zu werden, weil er Interpellationen an die Minister zu richten habe. Dieß wird zugestanden. Hr. Carl berichtet über mehrere Petitionen, die Officen der Notare betreffend, was Hrn. Teste zu einer umständlichen Erklärung veranlaßt, worauf wir zurückkommen werden.

Die Unterschriften zu einer Medaille für Hrn. v. Cormenin, zu welcher die Subscribenten im Durchschnitt nicht mehr als 3 Fr beitragen, belaufen sich in der zweiten Liste auf die Summe von 612 Fr. Der National hat 100, das Charivari 60 Fr. dazu beigesteuert.

Am 20 Febr. begab sich eine Deputation der Schulen zu Hrn. v. Cormenin, und dankte ihm im Namen der Jugend der Schulen... Hr. v. Cormenin antwortete, daß ihn kein Zeugniß der Sympathie lebhafter bewegen könne, als das der Jugend der Schulen,

Hr. Warburton warf ein, die Bill sey lediglich eine Maaßregel zu Gunsten der Autoren, und ihr Ergebniß würde seyn, die ganze brittische Litteratur der Reihe nach vor die Gerichtshöfe zu bringen, denn der Streitigkeiten zwischen den Herausgebern und Verlegern würde dann kein Ende seyn. Es entspann sich nun eine Discussion, deren Argumente für und wider wesentlich mit den Debatten der letzten und vorletzten Session über diese Frage zusammentrafen. (Die Allg. Zeitung hat sie damals ausführlich wiedergegeben.) Das Für bei diesem Thema ist von der Art, daß die rhetorischen Blumen sich wie von selbst darbieten, und in diesem Sinne benützte es der junge conservative Lord Mahon. Er verglich die mäßigen Erträgnisse schriftstellerischer Arbeiten mit den reichen Belohnungen mechanischer Erfindungen, die ärmlichen Honorare, die noch im vorigen Jahrhundert große Dichter und Geschichtschreiber selbst in England erhielten, mit dem Goldregen, womit Sänger und Ballettänzerinnen überschüttet werden. Er erinnerte an das Schicksal der Familie Milton, deren letzte Abkömmlingin in der Mitte des vorigen Jahrhunderts als eine arme Kerzenverkäuferin gestorben sey, während die Buchhändler sich mit den Werken ihres großen Ahnherrn bereicherten. Hiernach fand der Redner den Termin von 60 Jahren, bis auf welchen die vorliegende Bill das litterarische Eigenthumsrecht der Familie eines Autors nach dessen Tod schützen will, eher noch zu kurz. Schließlich gedachte Lord Mahon dessen, was in andern Staaten, besonders in Preußen, neuerlich in dieser Hinsicht geschehen sey. Sir R. Inglis fügte die Bemerkung an, wenn früher ein Schutz des litterarischen Eigenthums bestanden, so würden die Nachkommen Shakspeare's jetzt an Rang und Vermögen der herzoglichen Familie Marlborough gleich stehen können. Der Haupteinwand gegen die Bill war, daß sie die Bücher vertheuern werde. Hr. Ch. Buller meinte, durch eine Clausel sollte gegen die Unterdrückung litterarischer Werke vorgesehen werden; wäre z. B. das Verlagsrecht eines Werks, wie die römische Geschichte von Gibbon, in der Hand eines religiös ängstlichen Erben, so könnte dieser auf den Gedanken verfallen, dasselbe dem Publicum zu entziehen. Die zweite Lesung der Bill erfolgte mit 59 gegen 29 Stimmen.

In der Oberhaussitzung am 20 Febr. gab, auf eine Frage des Herzogs von Buckingham, Lord Minto die Erklärung, daß in Folge des Ablebens Sir Frederick Maitlands der Admiral Elliot mit dem Oberbefehl der Station in den indischen Gewässern betraut worden sey. – Das Haus der Gemeinen hielt keine Sitzung, da die erforderliche Anzahl von 40 Mitgliedern fehlte.

Am 18 Febr. starb in Leamington, 63 Jahre alt, der Graf v. Mansfield. Seine Pairswürde erbt sein ältester Sohn Viscount Stormont (Tory), durch dessen Eintritt ins Oberhaus eine neue Wahl ins Unterhaus für die schottische Grafschaft Perth nöthig wird. – An demselben Tage starb in London der Architekt Sir Jeffrey Wyattville, Mitglied der königlichen Akademie, 74 Jahre alt.

Der durch Admiral Maitlands Tod erledigte Oberbefehl der Station in den indischen Gewässern, und dem chinesischen Meer einschließlich, wird Admiral Elliot, den Bruder des Grafen v. Minto, übertragen. (S. oben.) Diese whiggische Beförderung ist den Tories wieder ein großes Aergerniß. „So soll demnach,“ sagt der Courier, „ein Elliot abgeschickt werden, um die Mißgriffe eines andern Elliot wieder gut zu machen, nach dem homöopathischen Grundsatz: „similia similibus“! Von den Großthaten des tapfern Admirals Elliot wissen wir zwar so wenig, wie von jenen des Admirals Fleming, indeß wenn er sich im Seegefecht als so ein tapferer Feueresser zeigt, wie im parlamentarischen Wahlkampf, so mögen der große Commissär des himmlischen Reichs Lin und der chinesische Admiral Kwan, der directe Abkömmling von dem chinesischen Kriegsgott, wie er sich nennt, mit 300 Kriegsdschunken und 10,000 Matrosen in Unterröcken, immerhin vor seiner Ankunft zittern.“

Die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Glieder der Napoleonischen Familie in London erregt einiges Aufsehen in den Journalen. (Wir verweisen übrigens auf unser heutiges Schreiben aus Frankfurt [irrelevantes Material].) Am 18 Febr. hatte Prinz Louis Napoleon in den Carlton-Gardens seine beiden Oheime, Joseph und Hieronymus, und seinen Vetter Prinz Lucian Murat, nebst einer Anzahl ausgezeichneter Officiere des vordem kaiserlichen Heers bei sich zur Tafel.

Zu Derry in Irland wurde am Abend des Vermählungsfestes die Ruhe gestört. Etwa hundert Katholiken trugen eine Fahne mit dem Bilde der Himmelskönigin auf der einen und dem O'Connells auf der andern Seite, zogen durch die Straßen und brachten vor den Häusern der Protestanten Katzenmusiken. Das Ende der Sache war, daß die Lehrjungen ausrückten, die Fahne eroberten und die Katzenmusikanten in die Flucht schlugen. Es wurde Militär zur Herstellung der Ordnung aufgeboten; die Ruhe ward aber nicht weiter gestört, und die Beleuchtung war glänzend.

In den Journalen findet sich mit Anerkennung erwähnt, daß die preußische Regierung die Capelle in dem vormaligen kurfürstlichen Palast in Coblenz den am Rhein sich so zahlreich aufhaltenden Engländern zum anglicanischen Gottesdienst eingeräumt hat. Die verwittibte Königin Adelheid hat zur Einrichtung der Capelle ein Geschenk von 25 Pf. St. beigesteuert.

Frankreich.

Die Journale stimmen darin überein, daß man noch nichts Neueres über die Wendung wisse, welche die Abdankung der Minister nehmen möchte.

[irrelevantes Material] In der Sitzung der Deputirtenkammer am 22 Febr. drückte Hr. Chasseloupe-Laubat die Ansicht aus, man solle die zur Tagesordnung vorliegende Frage der erblichen Notariate etc. verschieben, da sie nicht wohl vor einem Ministerium verhandelt werden könne, für welches die Verantwortlichkeit nur noch eine Fiction sey. Hr. Teste wünscht, daß man bei der Tagesordnung bleibe. Es handle sich hier von Petitionen, welche die Kammer anhören müsse. Es sey immer eine Staatsgewalt vorhanden, um die Principien zu vertheidigen. Die Verantwortlichkeit sterbe nicht mit den Ministern. (Allgemeine Beistimmung.) Hr. Dugabé erstattete hierauf Bericht über die Petition eines Advocaten, die Zahl der Richter bei den Bezirkstribunalen zu vermehren. Sie ward an den Siegelbewahrer verwiesen. Hr. Jaubert legt eine Petition über Eisenbahnen vor, und wünscht am Montag darüber gehört zu werden, weil er Interpellationen an die Minister zu richten habe. Dieß wird zugestanden. Hr. Carl berichtet über mehrere Petitionen, die Officen der Notare betreffend, was Hrn. Teste zu einer umständlichen Erklärung veranlaßt, worauf wir zurückkommen werden.

Die Unterschriften zu einer Medaille für Hrn. v. Cormenin, zu welcher die Subscribenten im Durchschnitt nicht mehr als 3 Fr beitragen, belaufen sich in der zweiten Liste auf die Summe von 612 Fr. Der National hat 100, das Charivari 60 Fr. dazu beigesteuert.

Am 20 Febr. begab sich eine Deputation der Schulen zu Hrn. v. Cormenin, und dankte ihm im Namen der Jugend der Schulen... Hr. v. Cormenin antwortete, daß ihn kein Zeugniß der Sympathie lebhafter bewegen könne, als das der Jugend der Schulen,

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[0458/0002] Hr. Warburton warf ein, die Bill sey lediglich eine Maaßregel zu Gunsten der Autoren, und ihr Ergebniß würde seyn, die ganze brittische Litteratur der Reihe nach vor die Gerichtshöfe zu bringen, denn der Streitigkeiten zwischen den Herausgebern und Verlegern würde dann kein Ende seyn. Es entspann sich nun eine Discussion, deren Argumente für und wider wesentlich mit den Debatten der letzten und vorletzten Session über diese Frage zusammentrafen. (Die Allg. Zeitung hat sie damals ausführlich wiedergegeben.) Das Für bei diesem Thema ist von der Art, daß die rhetorischen Blumen sich wie von selbst darbieten, und in diesem Sinne benützte es der junge conservative Lord Mahon. Er verglich die mäßigen Erträgnisse schriftstellerischer Arbeiten mit den reichen Belohnungen mechanischer Erfindungen, die ärmlichen Honorare, die noch im vorigen Jahrhundert große Dichter und Geschichtschreiber selbst in England erhielten, mit dem Goldregen, womit Sänger und Ballettänzerinnen überschüttet werden. Er erinnerte an das Schicksal der Familie Milton, deren letzte Abkömmlingin in der Mitte des vorigen Jahrhunderts als eine arme Kerzenverkäuferin gestorben sey, während die Buchhändler sich mit den Werken ihres großen Ahnherrn bereicherten. Hiernach fand der Redner den Termin von 60 Jahren, bis auf welchen die vorliegende Bill das litterarische Eigenthumsrecht der Familie eines Autors nach dessen Tod schützen will, eher noch zu kurz. Schließlich gedachte Lord Mahon dessen, was in andern Staaten, besonders in Preußen, neuerlich in dieser Hinsicht geschehen sey. Sir R. Inglis fügte die Bemerkung an, wenn früher ein Schutz des litterarischen Eigenthums bestanden, so würden die Nachkommen Shakspeare's jetzt an Rang und Vermögen der herzoglichen Familie Marlborough gleich stehen können. Der Haupteinwand gegen die Bill war, daß sie die Bücher vertheuern werde. Hr. Ch. Buller meinte, durch eine Clausel sollte gegen die Unterdrückung litterarischer Werke vorgesehen werden; wäre z. B. das Verlagsrecht eines Werks, wie die römische Geschichte von Gibbon, in der Hand eines religiös ängstlichen Erben, so könnte dieser auf den Gedanken verfallen, dasselbe dem Publicum zu entziehen. Die zweite Lesung der Bill erfolgte mit 59 gegen 29 Stimmen. In der Oberhaussitzung am 20 Febr. gab, auf eine Frage des Herzogs von Buckingham, Lord Minto die Erklärung, daß in Folge des Ablebens Sir Frederick Maitlands der Admiral Elliot mit dem Oberbefehl der Station in den indischen Gewässern betraut worden sey. – Das Haus der Gemeinen hielt keine Sitzung, da die erforderliche Anzahl von 40 Mitgliedern fehlte. Am 18 Febr. starb in Leamington, 63 Jahre alt, der Graf v. Mansfield. Seine Pairswürde erbt sein ältester Sohn Viscount Stormont (Tory), durch dessen Eintritt ins Oberhaus eine neue Wahl ins Unterhaus für die schottische Grafschaft Perth nöthig wird. – An demselben Tage starb in London der Architekt Sir Jeffrey Wyattville, Mitglied der königlichen Akademie, 74 Jahre alt. Der durch Admiral Maitlands Tod erledigte Oberbefehl der Station in den indischen Gewässern, und dem chinesischen Meer einschließlich, wird Admiral Elliot, den Bruder des Grafen v. Minto, übertragen. (S. oben.) 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Am 18 Febr. hatte Prinz Louis Napoleon in den Carlton-Gardens seine beiden Oheime, Joseph und Hieronymus, und seinen Vetter Prinz Lucian Murat, nebst einer Anzahl ausgezeichneter Officiere des vordem kaiserlichen Heers bei sich zur Tafel. Zu Derry in Irland wurde am Abend des Vermählungsfestes die Ruhe gestört. Etwa hundert Katholiken trugen eine Fahne mit dem Bilde der Himmelskönigin auf der einen und dem O'Connells auf der andern Seite, zogen durch die Straßen und brachten vor den Häusern der Protestanten Katzenmusiken. Das Ende der Sache war, daß die Lehrjungen ausrückten, die Fahne eroberten und die Katzenmusikanten in die Flucht schlugen. Es wurde Militär zur Herstellung der Ordnung aufgeboten; die Ruhe ward aber nicht weiter gestört, und die Beleuchtung war glänzend. In den Journalen findet sich mit Anerkennung erwähnt, daß die preußische Regierung die Capelle in dem vormaligen kurfürstlichen Palast in Coblenz den am Rhein sich so zahlreich aufhaltenden Engländern zum anglicanischen Gottesdienst eingeräumt hat. Die verwittibte Königin Adelheid hat zur Einrichtung der Capelle ein Geschenk von 25 Pf. St. beigesteuert. Frankreich. _ Paris, 21 Febr. Die Journale stimmen darin überein, daß man noch nichts Neueres über die Wendung wisse, welche die Abdankung der Minister nehmen möchte. _ In der Sitzung der Deputirtenkammer am 22 Febr. drückte Hr. Chasseloupe-Laubat die Ansicht aus, man solle die zur Tagesordnung vorliegende Frage der erblichen Notariate etc. verschieben, da sie nicht wohl vor einem Ministerium verhandelt werden könne, für welches die Verantwortlichkeit nur noch eine Fiction sey. Hr. Teste wünscht, daß man bei der Tagesordnung bleibe. Es handle sich hier von Petitionen, welche die Kammer anhören müsse. Es sey immer eine Staatsgewalt vorhanden, um die Principien zu vertheidigen. Die Verantwortlichkeit sterbe nicht mit den Ministern. (Allgemeine Beistimmung.) Hr. Dugabé erstattete hierauf Bericht über die Petition eines Advocaten, die Zahl der Richter bei den Bezirkstribunalen zu vermehren. Sie ward an den Siegelbewahrer verwiesen. Hr. Jaubert legt eine Petition über Eisenbahnen vor, und wünscht am Montag darüber gehört zu werden, weil er Interpellationen an die Minister zu richten habe. Dieß wird zugestanden. Hr. Carl berichtet über mehrere Petitionen, die Officen der Notare betreffend, was Hrn. Teste zu einer umständlichen Erklärung veranlaßt, worauf wir zurückkommen werden. Die Unterschriften zu einer Medaille für Hrn. v. Cormenin, zu welcher die Subscribenten im Durchschnitt nicht mehr als 3 Fr beitragen, belaufen sich in der zweiten Liste auf die Summe von 612 Fr. Der National hat 100, das Charivari 60 Fr. dazu beigesteuert. Am 20 Febr. begab sich eine Deputation der Schulen zu Hrn. v. Cormenin, und dankte ihm im Namen der Jugend der Schulen... Hr. v. Cormenin antwortete, daß ihn kein Zeugniß der Sympathie lebhafter bewegen könne, als das der Jugend der Schulen,

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 58. Augsburg, 27. Februar 1840, S. 0458. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_058_18400227/2>, abgerufen am 23.11.2024.