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Allgemeine Zeitung. Nr. 51. Augsburg, 20. Februar 1840.

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daß der Kaiser auf "das Gedeihen deutscher Kunst und Art" getrunken habe; da dürfte denn Kunz von der Rosen, des Kaisers lustiger Rath, etwa folgende Worte gesprochen haben: "Ja wohl, auf deutsche Kunst und Art, aber da drüben und daneben machen die Wälschen und Fremden ein schielendes Gesicht und meinen, als hätten wir Deutschen nur Sinn für Bücherstaub, und als pflegten wir nur trübsinnig Abgötterei mit unserer Vergangenheit und wären nicht im Stande mit Humor, mit Geist und Scherz unsere "Art und Kunst" zu treiben. Darum erlaubt mir meinen Freyhartsspruch:

Tüchtig und toll, je wie sich's ziemt und wahrt,
Tüchtig und toll, das ist deutsche Kunst und Art"

Durch ein Decret Sr. Durchlaucht des Herzogs von Rassau vom 8 d. sind die Stände dieses Landes auf den 24 einberufen.

Die herrliche Besitzung in Bingen, welche unter dem Namen "die Burg Klopp" bekannt und berühmt ist, wurde kürzlich von Hrn. Notar Faber dahier, dem sie gehört, an einen russischen Grafen, dermalen in Mannheim (Graf v. Mengden), für 22,000 fl. veräußert. Derselbe ist nunmehr gestern mit einem bekannten Architekten hier angekommen, um Vorkehrungen zum Bau einer neuen Burg in byzantinischem Styl auf seiner Besitzung zu treffen, und man denkt, daß mit dem Unternehmen noch in diesem Jahre begonnen wird. Leute, welche den Plan des Baues gesehen haben, versichern, daß das Werk eine Zierde am Rheinstrome werden müsse, ein scheinbar aus dem Mittelalter in die neue Zeit hervorragendes Prachtgebäude; und da die Localität die schönste ist, die auf weit und breit existirt, namentlich durch die unaussprechlich reizende Aussicht, so dürfte diese Besitzung bald ein vorzüglicher Magnet der Rheinreisenden werden. Der Käufer hat im Sinn, durch Anlagen aller Art hier ein kleines Paradies zu schaffen, und Bingen wird dereinst dadurch einen großen Zufluß an Fremden erhalten.

Der Magistrat hat sich in einem ausführlich motivirten Bericht an die k. Landdrostei geradezu geweigert, der Auflage der beiden (bereits unterm 12 d. M. mitgetheilten) Rescripte vom 27 Jan. und 4 Febr. nachzukommen, d. h. sowohl allen Geschäftsverkehr mit Rumann abzubrechen, als auch den noch in dessen Wohnung befindlichen städtischen Posten einzuziehen. Wie es indeß vorauszusehen war, haben alle Gründe nichts geholfen; man hat die frühern Befehle wiederholt, und den Mangel an Gehorsam mit einer Geldstrafe von 50 Thlrn. verpönt. (Die Berichte des Magistrats, so wie das darauf erfolgte Landdrostei-Rescript folgen morgen.)

Schweden.

Der Antrag Graf Ankarswärds fiel im Ritterhaus nach 14stündiger Berathung durch. (Das Nähere morgen.)

Aegypten.

Die Quarantäne, die, wie ich Ihnen das letztemal schrieb, abgeschafft war, ist seit fünf Tagen wieder eingesetzt. Man hat sich den Spaß gemacht, auf das täglich erscheinende Gesundheits-Bulletin zwei Pestfälle zu setzen, worauf die Regierung die Quarantäne unter ihrer Aufsicht wieder einsetzte. Dagegen sträubt sich nun das Corps der Consuln, die unter ihrer Direction in der Quarantäne alle möglichen Mißbräuche einschleichen ließ, und hat erklärt, daß wenn ihnen nicht die Direction übertragen würde, sie die Quarantäne nicht anerkennten, woraus demnach folgen würde, daß es besser sey, es wüthe die Pest in Aegypten, und raffe Alles hinweg, als den H H. Consuln die Mittel zu benehmen, ihre Proteges und Favoriten zu begünstigen, und für sich selbst, wie es oft geschehen, bei den Quarantänemaaßregeln Ausnahmen zu statuiren. Zudem ist es auffallend, wie die Consuln dazu kommen, sich in die nnern Angelegenheiten eines Landes zu mischen, wohin sie nur geschickt wurden, um sich um dessen äußere Angelegenheiten zu bekümmern, aber nicht Prätentionen auf Directionen von Administrationen zu machen. Der Pascha räumte die Quarantäne nur auf vieles Ersuchen den Consuln ein, und übergab ihnen, da seine Regierung nichts davon verstand, die Direction; seitdem es aber die Regierung erlernt hat, wird es ihr wohl erlaubt seyn, sich selbst an die Spitze derselben zu stellen, und es ist offenbar lächerlich, wenn nun die Consulate die Quarantäne nicht anerkennen wollen. Sie wollen dem Gouvernement verbieten, die aus Pest-Gegenden kommenden Schiffe in Contumaz zu setzen. Würde eine solche Albernheit durchgehen, so wird sich die Pest zuerst bei den Consulaten introduciren, denn diese communiciren zuerst mit den Schiffen, und es könnte sich das unerhörte Unglück ereignen, daß wir eines Tages erführen, wie unsere hochverehrten Consuln in einer Nacht sämmtlich an der Pest gestorben wären, und die europäische Bevölkerung ohne ihren gebenedeiten Schutz in den Händen der Türken zurück ließ.

daß der Kaiser auf „das Gedeihen deutscher Kunst und Art“ getrunken habe; da dürfte denn Kunz von der Rosen, des Kaisers lustiger Rath, etwa folgende Worte gesprochen haben: „Ja wohl, auf deutsche Kunst und Art, aber da drüben und daneben machen die Wälschen und Fremden ein schielendes Gesicht und meinen, als hätten wir Deutschen nur Sinn für Bücherstaub, und als pflegten wir nur trübsinnig Abgötterei mit unserer Vergangenheit und wären nicht im Stande mit Humor, mit Geist und Scherz unsere „Art und Kunst“ zu treiben. Darum erlaubt mir meinen Freyhartsspruch:

Tüchtig und toll, je wie sich's ziemt und wahrt,
Tüchtig und toll, das ist deutsche Kunst und Art“

Durch ein Decret Sr. Durchlaucht des Herzogs von Rassau vom 8 d. sind die Stände dieses Landes auf den 24 einberufen.

Die herrliche Besitzung in Bingen, welche unter dem Namen „die Burg Klopp“ bekannt und berühmt ist, wurde kürzlich von Hrn. Notar Faber dahier, dem sie gehört, an einen russischen Grafen, dermalen in Mannheim (Graf v. Mengden), für 22,000 fl. veräußert. Derselbe ist nunmehr gestern mit einem bekannten Architekten hier angekommen, um Vorkehrungen zum Bau einer neuen Burg in byzantinischem Styl auf seiner Besitzung zu treffen, und man denkt, daß mit dem Unternehmen noch in diesem Jahre begonnen wird. Leute, welche den Plan des Baues gesehen haben, versichern, daß das Werk eine Zierde am Rheinstrome werden müsse, ein scheinbar aus dem Mittelalter in die neue Zeit hervorragendes Prachtgebäude; und da die Localität die schönste ist, die auf weit und breit existirt, namentlich durch die unaussprechlich reizende Aussicht, so dürfte diese Besitzung bald ein vorzüglicher Magnet der Rheinreisenden werden. Der Käufer hat im Sinn, durch Anlagen aller Art hier ein kleines Paradies zu schaffen, und Bingen wird dereinst dadurch einen großen Zufluß an Fremden erhalten.

Der Magistrat hat sich in einem ausführlich motivirten Bericht an die k. Landdrostei geradezu geweigert, der Auflage der beiden (bereits unterm 12 d. M. mitgetheilten) Rescripte vom 27 Jan. und 4 Febr. nachzukommen, d. h. sowohl allen Geschäftsverkehr mit Rumann abzubrechen, als auch den noch in dessen Wohnung befindlichen städtischen Posten einzuziehen. Wie es indeß vorauszusehen war, haben alle Gründe nichts geholfen; man hat die frühern Befehle wiederholt, und den Mangel an Gehorsam mit einer Geldstrafe von 50 Thlrn. verpönt. (Die Berichte des Magistrats, so wie das darauf erfolgte Landdrostei-Rescript folgen morgen.)

Schweden.

Der Antrag Graf Ankarswärds fiel im Ritterhaus nach 14stündiger Berathung durch. (Das Nähere morgen.)

Aegypten.

Die Quarantäne, die, wie ich Ihnen das letztemal schrieb, abgeschafft war, ist seit fünf Tagen wieder eingesetzt. Man hat sich den Spaß gemacht, auf das täglich erscheinende Gesundheits-Bulletin zwei Pestfälle zu setzen, worauf die Regierung die Quarantäne unter ihrer Aufsicht wieder einsetzte. Dagegen sträubt sich nun das Corps der Consuln, die unter ihrer Direction in der Quarantäne alle möglichen Mißbräuche einschleichen ließ, und hat erklärt, daß wenn ihnen nicht die Direction übertragen würde, sie die Quarantäne nicht anerkennten, woraus demnach folgen würde, daß es besser sey, es wüthe die Pest in Aegypten, und raffe Alles hinweg, als den H H. Consuln die Mittel zu benehmen, ihre Protégés und Favoriten zu begünstigen, und für sich selbst, wie es oft geschehen, bei den Quarantänemaaßregeln Ausnahmen zu statuiren. Zudem ist es auffallend, wie die Consuln dazu kommen, sich in die nnern Angelegenheiten eines Landes zu mischen, wohin sie nur geschickt wurden, um sich um dessen äußere Angelegenheiten zu bekümmern, aber nicht Prätentionen auf Directionen von Administrationen zu machen. Der Pascha räumte die Quarantäne nur auf vieles Ersuchen den Consuln ein, und übergab ihnen, da seine Regierung nichts davon verstand, die Direction; seitdem es aber die Regierung erlernt hat, wird es ihr wohl erlaubt seyn, sich selbst an die Spitze derselben zu stellen, und es ist offenbar lächerlich, wenn nun die Consulate die Quarantäne nicht anerkennen wollen. Sie wollen dem Gouvernement verbieten, die aus Pest-Gegenden kommenden Schiffe in Contumaz zu setzen. Würde eine solche Albernheit durchgehen, so wird sich die Pest zuerst bei den Consulaten introduciren, denn diese communiciren zuerst mit den Schiffen, und es könnte sich das unerhörte Unglück ereignen, daß wir eines Tages erführen, wie unsere hochverehrten Consuln in einer Nacht sämmtlich an der Pest gestorben wären, und die europäische Bevölkerung ohne ihren gebenedeiten Schutz in den Händen der Türken zurück ließ.

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[0408/0008] daß der Kaiser auf „das Gedeihen deutscher Kunst und Art“ getrunken habe; da dürfte denn Kunz von der Rosen, des Kaisers lustiger Rath, etwa folgende Worte gesprochen haben: „Ja wohl, auf deutsche Kunst und Art, aber da drüben und daneben machen die Wälschen und Fremden ein schielendes Gesicht und meinen, als hätten wir Deutschen nur Sinn für Bücherstaub, und als pflegten wir nur trübsinnig Abgötterei mit unserer Vergangenheit und wären nicht im Stande mit Humor, mit Geist und Scherz unsere „Art und Kunst“ zu treiben. Darum erlaubt mir meinen Freyhartsspruch: Tüchtig und toll, je wie sich's ziemt und wahrt, Tüchtig und toll, das ist deutsche Kunst und Art“ Durch ein Decret Sr. Durchlaucht des Herzogs von Rassau vom 8 d. sind die Stände dieses Landes auf den 24 einberufen. _ Mainz, 12 Febr. Die herrliche Besitzung in Bingen, welche unter dem Namen „die Burg Klopp“ bekannt und berühmt ist, wurde kürzlich von Hrn. Notar Faber dahier, dem sie gehört, an einen russischen Grafen, dermalen in Mannheim (Graf v. Mengden), für 22,000 fl. veräußert. Derselbe ist nunmehr gestern mit einem bekannten Architekten hier angekommen, um Vorkehrungen zum Bau einer neuen Burg in byzantinischem Styl auf seiner Besitzung zu treffen, und man denkt, daß mit dem Unternehmen noch in diesem Jahre begonnen wird. Leute, welche den Plan des Baues gesehen haben, versichern, daß das Werk eine Zierde am Rheinstrome werden müsse, ein scheinbar aus dem Mittelalter in die neue Zeit hervorragendes Prachtgebäude; und da die Localität die schönste ist, die auf weit und breit existirt, namentlich durch die unaussprechlich reizende Aussicht, so dürfte diese Besitzung bald ein vorzüglicher Magnet der Rheinreisenden werden. Der Käufer hat im Sinn, durch Anlagen aller Art hier ein kleines Paradies zu schaffen, und Bingen wird dereinst dadurch einen großen Zufluß an Fremden erhalten. _ Hannover, 15 Febr. Der Magistrat hat sich in einem ausführlich motivirten Bericht an die k. Landdrostei geradezu geweigert, der Auflage der beiden (bereits unterm 12 d. M. mitgetheilten) Rescripte vom 27 Jan. und 4 Febr. nachzukommen, d. h. sowohl allen Geschäftsverkehr mit Rumann abzubrechen, als auch den noch in dessen Wohnung befindlichen städtischen Posten einzuziehen. Wie es indeß vorauszusehen war, haben alle Gründe nichts geholfen; man hat die frühern Befehle wiederholt, und den Mangel an Gehorsam mit einer Geldstrafe von 50 Thlrn. verpönt. (Die Berichte des Magistrats, so wie das darauf erfolgte Landdrostei-Rescript folgen morgen.) Schweden. Der Antrag Graf Ankarswärds fiel im Ritterhaus nach 14stündiger Berathung durch. (Das Nähere morgen.) Aegypten. _ Alexandria, 25 Jan. Die Quarantäne, die, wie ich Ihnen das letztemal schrieb, abgeschafft war, ist seit fünf Tagen wieder eingesetzt. Man hat sich den Spaß gemacht, auf das täglich erscheinende Gesundheits-Bulletin zwei Pestfälle zu setzen, worauf die Regierung die Quarantäne unter ihrer Aufsicht wieder einsetzte. Dagegen sträubt sich nun das Corps der Consuln, die unter ihrer Direction in der Quarantäne alle möglichen Mißbräuche einschleichen ließ, und hat erklärt, daß wenn ihnen nicht die Direction übertragen würde, sie die Quarantäne nicht anerkennten, woraus demnach folgen würde, daß es besser sey, es wüthe die Pest in Aegypten, und raffe Alles hinweg, als den H H. Consuln die Mittel zu benehmen, ihre Protégés und Favoriten zu begünstigen, und für sich selbst, wie es oft geschehen, bei den Quarantänemaaßregeln Ausnahmen zu statuiren. Zudem ist es auffallend, wie die Consuln dazu kommen, sich in die nnern Angelegenheiten eines Landes zu mischen, wohin sie nur geschickt wurden, um sich um dessen äußere Angelegenheiten zu bekümmern, aber nicht Prätentionen auf Directionen von Administrationen zu machen. Der Pascha räumte die Quarantäne nur auf vieles Ersuchen den Consuln ein, und übergab ihnen, da seine Regierung nichts davon verstand, die Direction; seitdem es aber die Regierung erlernt hat, wird es ihr wohl erlaubt seyn, sich selbst an die Spitze derselben zu stellen, und es ist offenbar lächerlich, wenn nun die Consulate die Quarantäne nicht anerkennen wollen. Sie wollen dem Gouvernement verbieten, die aus Pest-Gegenden kommenden Schiffe in Contumaz zu setzen. Würde eine solche Albernheit durchgehen, so wird sich die Pest zuerst bei den Consulaten introduciren, denn diese communiciren zuerst mit den Schiffen, und es könnte sich das unerhörte Unglück ereignen, daß wir eines Tages erführen, wie unsere hochverehrten Consuln in einer Nacht sämmtlich an der Pest gestorben wären, und die europäische Bevölkerung ohne ihren gebenedeiten Schutz in den Händen der Türken zurück ließ.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 51. Augsburg, 20. Februar 1840, S. 0408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_051_18400220/8>, abgerufen am 24.11.2024.