Allgemeine Zeitung. Nr. 31. Augsburg, 31. Januar 1840.
Dieß ist der wesentliche Inhalt desjenigen Theils der Botschaft, der von den Banken und den fremden Anlehen handelt; doch konnte der Präsident diesen so umfassend besprochenen Gegenstand nicht fallen lassen und die Botschaft nicht schließen, ohne auch noch diejenigen zu charakterisiren, welche in Amerika selbst durch die Bankinstitute sich einen permanenten Einfluß und eine Art aristokratischer Stellung zu sichern suchten; dieß ist die Stelle, wo er als Parteimann spricht. "Daß im Laufe neuerlicher Ereignisse an manchen Orten Zweifel, an einigen eine hitzige Opposition gegen jede Aenderung sich erhob, kann uns nicht in Erstaunen setzen. Zweifel sind die gewöhnlichen Begleiter aller Reformen, und es liegt hauptsächlich in der Natur solcher Mißbräuche, wie wir sie erfuhren, daß sie ihre Gewalt durch eben den Einfluß, den man sie erwerben ließ, fortzupflanzen suchen. Es ist das Resultat, wo nicht der Zweck, für die Minderzahl ein Uebergewicht über die Mehrzahl zu erringen, indem man sich ein Monopol im Geldwesen sichert, um in der Gesellschaft eine Kette von Abhängigkeit zu erzeugen, welche alle Classen veranlaßt, von priveligirten Associationen die Mittel zu ausschweifenden Speculationen zu erwarten - statt der männlichen Tugenden, welche die menschliche Natur ehren, ein hungriges Bestreben nach luxuriösen Genüssen und plötzlichem Reichthum zu erzeugen, welche die, die darnach haschen, abhängig macht von denen, welche die Mittel dazu liefern, - an die Stelle republicanischer Einfachheit und sparsamer Sitte eine krankhafte Begierde nach weibischer Genußsucht zu setzen und jene unbesonnene Verschwendung hervorzurufen, welche die fleißigen Völker fremder Länder in Armuth und Sklaverei gestürzt hat, - und endlich, statt der gleichen politischen Rechte, deren Erringung der Zweck und die vermeintliche Belohnung unsers revolutionären Kampfes war, ein System ausschließlicher, durch eine parteiische Gesetzgebung ertheilter Privilegien zu setzen." [320-21] Einladung an sämmtliche Künstler des In- und Auslandes zur Theilnahme an der schweizerischen Kunstausstellung im Jahre 1840. Im Laufe des Sommers 1840 wird von den Künstlergesellschaften und Kunstvereinen der nachbenannten drei Schweizer-Städte eine gemeinschaftliche Kunstausstellung veranstaltet, welche in Basel während des Monats Junius, in Bern vom 15 Julius bis 15 August, und in Zürich während des Septembers eröffnet seyn wird; und es werden zu dem Ende die verehrl. Künstler des In- und Auslandes um gefällige Zusendung ihrer Arbeiten ersucht. Die Vereine der genannten drei Städte können sowohl aus eigenen Mitteln, als von Seiten des übrigen Publicums und durchreisender Fremden, Hoffnung auf nicht ganz unbedeutenden Absatz geben. Die Bedingungen, woran sich die verehrl. HH. Einsender genau halten wollen, sind folgende: 2) Portofreiheit genießen nur Künstler bei eigenen Arbeiten, und zwar tragen die Vereine die Kosten der Her- und Rückfracht auf die Entfernung von 60 Stunden von der Schweizergränze und bis zu dem Bruttogewicht von 100 neuen Schweizer Pfunden oder [50] Kilogrammen per Kiste. Bei größerer Entfernung und schwererem Gewicht muß mit dem betreffenden Vereine besonders unterhandelt werden. Sendungen von Kunstwerken zur Post werden nur frankirt angenommen Auch geschehen die vor Ende des Turnus verlangten Rücksendungen auf Kosten des Eigenthümers. 3) Die Verpackung muß von den Einsendern nach folgender Vorschrift geschehen: größere, 3 Quadratfuß überschreitende Werke dürfen nur einzeln in eine Kiste verpackt werden. Die Kisten der Gemälde müssen inwendig mit Papier ausgeklebt, an den vordern Rändern schwarz angestrichen und das Gemälde mit Schrauben darin befestigt seyn, so daß es mit der Kiste aufgestellt werden kann. Auch der Deckel ist mit Schrauben zu befestigen. Mangelt eines dieser Erfordernisse, so wird es auf Kosten des Einsenders angeschafft. Endlich ist jeder Zusendung eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes, des Verfertigers, des festen Preises und der endlichen Bestimmung im Falle des Nichtverkaufs beizufügen. 4) Die Versendungen geschehen auf Gefahr des Eigenthümers, wohl aber macht man sich die sorgfältigste Behandlung und Spedirung zur Pflicht. 5) Die Einsendungen müssen so zeitig befördert werden, daß sie spätestens am 15 Mai 1840 in Basel, am 1 Julius in Bern und am 15 August in Zürich eintreffen. Wenn dieselben nicht zu obigen Terminen an den bezeichneten Orten eingehen, so haben die
Dieß ist der wesentliche Inhalt desjenigen Theils der Botschaft, der von den Banken und den fremden Anlehen handelt; doch konnte der Präsident diesen so umfassend besprochenen Gegenstand nicht fallen lassen und die Botschaft nicht schließen, ohne auch noch diejenigen zu charakterisiren, welche in Amerika selbst durch die Bankinstitute sich einen permanenten Einfluß und eine Art aristokratischer Stellung zu sichern suchten; dieß ist die Stelle, wo er als Parteimann spricht. „Daß im Laufe neuerlicher Ereignisse an manchen Orten Zweifel, an einigen eine hitzige Opposition gegen jede Aenderung sich erhob, kann uns nicht in Erstaunen setzen. Zweifel sind die gewöhnlichen Begleiter aller Reformen, und es liegt hauptsächlich in der Natur solcher Mißbräuche, wie wir sie erfuhren, daß sie ihre Gewalt durch eben den Einfluß, den man sie erwerben ließ, fortzupflanzen suchen. Es ist das Resultat, wo nicht der Zweck, für die Minderzahl ein Uebergewicht über die Mehrzahl zu erringen, indem man sich ein Monopol im Geldwesen sichert, um in der Gesellschaft eine Kette von Abhängigkeit zu erzeugen, welche alle Classen veranlaßt, von priveligirten Associationen die Mittel zu ausschweifenden Speculationen zu erwarten – statt der männlichen Tugenden, welche die menschliche Natur ehren, ein hungriges Bestreben nach luxuriösen Genüssen und plötzlichem Reichthum zu erzeugen, welche die, die darnach haschen, abhängig macht von denen, welche die Mittel dazu liefern, – an die Stelle republicanischer Einfachheit und sparsamer Sitte eine krankhafte Begierde nach weibischer Genußsucht zu setzen und jene unbesonnene Verschwendung hervorzurufen, welche die fleißigen Völker fremder Länder in Armuth und Sklaverei gestürzt hat, – und endlich, statt der gleichen politischen Rechte, deren Erringung der Zweck und die vermeintliche Belohnung unsers revolutionären Kampfes war, ein System ausschließlicher, durch eine parteiische Gesetzgebung ertheilter Privilegien zu setzen.“ [320-21] Einladung an sämmtliche Künstler des In- und Auslandes zur Theilnahme an der schweizerischen Kunstausstellung im Jahre 1840. Im Laufe des Sommers 1840 wird von den Künstlergesellschaften und Kunstvereinen der nachbenannten drei Schweizer-Städte eine gemeinschaftliche Kunstausstellung veranstaltet, welche in Basel während des Monats Junius, in Bern vom 15 Julius bis 15 August, und in Zürich während des Septembers eröffnet seyn wird; und es werden zu dem Ende die verehrl. Künstler des In- und Auslandes um gefällige Zusendung ihrer Arbeiten ersucht. Die Vereine der genannten drei Städte können sowohl aus eigenen Mitteln, als von Seiten des übrigen Publicums und durchreisender Fremden, Hoffnung auf nicht ganz unbedeutenden Absatz geben. Die Bedingungen, woran sich die verehrl. HH. Einsender genau halten wollen, sind folgende: 2) Portofreiheit genießen nur Künstler bei eigenen Arbeiten, und zwar tragen die Vereine die Kosten der Her- und Rückfracht auf die Entfernung von 60 Stunden von der Schweizergränze und bis zu dem Bruttogewicht von 100 neuen Schweizer Pfunden oder [50] Kilogrammen per Kiste. Bei größerer Entfernung und schwererem Gewicht muß mit dem betreffenden Vereine besonders unterhandelt werden. Sendungen von Kunstwerken zur Post werden nur frankirt angenommen Auch geschehen die vor Ende des Turnus verlangten Rücksendungen auf Kosten des Eigenthümers. 3) Die Verpackung muß von den Einsendern nach folgender Vorschrift geschehen: größere, 3 Quadratfuß überschreitende Werke dürfen nur einzeln in eine Kiste verpackt werden. Die Kisten der Gemälde müssen inwendig mit Papier ausgeklebt, an den vordern Rändern schwarz angestrichen und das Gemälde mit Schrauben darin befestigt seyn, so daß es mit der Kiste aufgestellt werden kann. Auch der Deckel ist mit Schrauben zu befestigen. Mangelt eines dieser Erfordernisse, so wird es auf Kosten des Einsenders angeschafft. Endlich ist jeder Zusendung eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes, des Verfertigers, des festen Preises und der endlichen Bestimmung im Falle des Nichtverkaufs beizufügen. 4) Die Versendungen geschehen auf Gefahr des Eigenthümers, wohl aber macht man sich die sorgfältigste Behandlung und Spedirung zur Pflicht. 5) Die Einsendungen müssen so zeitig befördert werden, daß sie spätestens am 15 Mai 1840 in Basel, am 1 Julius in Bern und am 15 August in Zürich eintreffen. 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Zweifel sind die gewöhnlichen Begleiter aller Reformen, und es liegt hauptsächlich in der Natur solcher Mißbräuche, wie wir sie erfuhren, daß sie ihre Gewalt durch eben den Einfluß, den man sie erwerben ließ, fortzupflanzen suchen. Es ist das Resultat, wo nicht der Zweck, für die Minderzahl ein Uebergewicht über die Mehrzahl zu erringen, indem man sich ein Monopol im Geldwesen sichert, um in der Gesellschaft eine Kette von Abhängigkeit zu erzeugen, welche alle Classen veranlaßt, von priveligirten Associationen die Mittel zu ausschweifenden Speculationen zu erwarten – statt der männlichen Tugenden, welche die menschliche Natur ehren, ein hungriges Bestreben nach luxuriösen Genüssen und plötzlichem Reichthum zu erzeugen, welche die, die darnach haschen, abhängig macht von denen, welche die Mittel dazu liefern, – an die Stelle republicanischer Einfachheit und sparsamer Sitte eine krankhafte Begierde nach weibischer Genußsucht zu setzen und jene unbesonnene Verschwendung hervorzurufen, welche die fleißigen Völker fremder Länder in Armuth und Sklaverei gestürzt hat, – und endlich, statt der gleichen politischen Rechte, deren Erringung der Zweck und die vermeintliche Belohnung unsers revolutionären Kampfes war, ein System ausschließlicher, durch eine parteiische Gesetzgebung ertheilter Privilegien zu setzen.“</p><lb/> </div> <div type="jAnnouncements" n="2"> <div xml:id="jAn320-21" type="jAn" n="3"> <head>[320-21]<lb/> Einladung an sämmtliche Künstler des In- und Auslandes zur Theilnahme an der schweizerischen Kunstausstellung im Jahre 1840.</head><lb/> <p>Im Laufe des Sommers 1840 wird von den Künstlergesellschaften und Kunstvereinen der nachbenannten drei Schweizer-Städte eine gemeinschaftliche Kunstausstellung veranstaltet, welche in Basel während des Monats Junius, in Bern vom 15 Julius bis 15 August, und in Zürich während des Septembers eröffnet seyn wird; und es werden zu dem Ende die verehrl. Künstler des In- und Auslandes um gefällige Zusendung ihrer Arbeiten ersucht.</p><lb/> <p>Die Vereine der genannten drei Städte können sowohl aus eigenen Mitteln, als von Seiten des übrigen Publicums und durchreisender Fremden, Hoffnung auf nicht ganz unbedeutenden Absatz geben.</p><lb/> <p>Die Bedingungen, woran sich die verehrl. HH. Einsender genau halten wollen, sind folgende:<lb/> 1) Es werden bloß Originalarbeiten lebender Künstler und innerhalb Jahresfrist verstorbener Schweizerkünstler angenommen.</p><lb/> <p>2) Portofreiheit genießen nur Künstler bei eigenen Arbeiten, und zwar tragen die Vereine die Kosten der Her- und Rückfracht auf die Entfernung von 60 Stunden von der Schweizergränze und bis zu dem Bruttogewicht von 100 neuen Schweizer Pfunden oder <supplied>50</supplied> Kilogrammen per Kiste. Bei größerer Entfernung und schwererem Gewicht muß mit dem betreffenden Vereine besonders unterhandelt werden. 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Endlich ist jeder Zusendung eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes, des Verfertigers, des festen Preises und der endlichen Bestimmung im Falle des Nichtverkaufs beizufügen.</p><lb/> <p>4) Die Versendungen geschehen auf Gefahr des Eigenthümers, wohl aber macht man sich die sorgfältigste Behandlung und Spedirung zur Pflicht.</p><lb/> <p>5) Die Einsendungen müssen so zeitig befördert werden, daß sie spätestens am 15 Mai 1840 in Basel, am 1 Julius in Bern und am 15 August in Zürich eintreffen. Wenn dieselben nicht zu obigen Terminen an den bezeichneten Orten eingehen, so haben die<lb/></p> </div> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [0246/0014]
der Reichthum des Bodens und die Thätigkeit des Volks reichliche Mittel liefern werden, um mit der Zeit sich der Schuldenlast gänzlich zu entledigen.“
Dieß ist der wesentliche Inhalt desjenigen Theils der Botschaft, der von den Banken und den fremden Anlehen handelt; doch konnte der Präsident diesen so umfassend besprochenen Gegenstand nicht fallen lassen und die Botschaft nicht schließen, ohne auch noch diejenigen zu charakterisiren, welche in Amerika selbst durch die Bankinstitute sich einen permanenten Einfluß und eine Art aristokratischer Stellung zu sichern suchten; dieß ist die Stelle, wo er als Parteimann spricht. „Daß im Laufe neuerlicher Ereignisse an manchen Orten Zweifel, an einigen eine hitzige Opposition gegen jede Aenderung sich erhob, kann uns nicht in Erstaunen setzen. Zweifel sind die gewöhnlichen Begleiter aller Reformen, und es liegt hauptsächlich in der Natur solcher Mißbräuche, wie wir sie erfuhren, daß sie ihre Gewalt durch eben den Einfluß, den man sie erwerben ließ, fortzupflanzen suchen. Es ist das Resultat, wo nicht der Zweck, für die Minderzahl ein Uebergewicht über die Mehrzahl zu erringen, indem man sich ein Monopol im Geldwesen sichert, um in der Gesellschaft eine Kette von Abhängigkeit zu erzeugen, welche alle Classen veranlaßt, von priveligirten Associationen die Mittel zu ausschweifenden Speculationen zu erwarten – statt der männlichen Tugenden, welche die menschliche Natur ehren, ein hungriges Bestreben nach luxuriösen Genüssen und plötzlichem Reichthum zu erzeugen, welche die, die darnach haschen, abhängig macht von denen, welche die Mittel dazu liefern, – an die Stelle republicanischer Einfachheit und sparsamer Sitte eine krankhafte Begierde nach weibischer Genußsucht zu setzen und jene unbesonnene Verschwendung hervorzurufen, welche die fleißigen Völker fremder Länder in Armuth und Sklaverei gestürzt hat, – und endlich, statt der gleichen politischen Rechte, deren Erringung der Zweck und die vermeintliche Belohnung unsers revolutionären Kampfes war, ein System ausschließlicher, durch eine parteiische Gesetzgebung ertheilter Privilegien zu setzen.“
[320-21]
Einladung an sämmtliche Künstler des In- und Auslandes zur Theilnahme an der schweizerischen Kunstausstellung im Jahre 1840.
Im Laufe des Sommers 1840 wird von den Künstlergesellschaften und Kunstvereinen der nachbenannten drei Schweizer-Städte eine gemeinschaftliche Kunstausstellung veranstaltet, welche in Basel während des Monats Junius, in Bern vom 15 Julius bis 15 August, und in Zürich während des Septembers eröffnet seyn wird; und es werden zu dem Ende die verehrl. Künstler des In- und Auslandes um gefällige Zusendung ihrer Arbeiten ersucht.
Die Vereine der genannten drei Städte können sowohl aus eigenen Mitteln, als von Seiten des übrigen Publicums und durchreisender Fremden, Hoffnung auf nicht ganz unbedeutenden Absatz geben.
Die Bedingungen, woran sich die verehrl. HH. Einsender genau halten wollen, sind folgende:
1) Es werden bloß Originalarbeiten lebender Künstler und innerhalb Jahresfrist verstorbener Schweizerkünstler angenommen.
2) Portofreiheit genießen nur Künstler bei eigenen Arbeiten, und zwar tragen die Vereine die Kosten der Her- und Rückfracht auf die Entfernung von 60 Stunden von der Schweizergränze und bis zu dem Bruttogewicht von 100 neuen Schweizer Pfunden oder 50 Kilogrammen per Kiste. Bei größerer Entfernung und schwererem Gewicht muß mit dem betreffenden Vereine besonders unterhandelt werden. Sendungen von Kunstwerken zur Post werden nur frankirt angenommen Auch geschehen die vor Ende des Turnus verlangten Rücksendungen auf Kosten des Eigenthümers.
3) Die Verpackung muß von den Einsendern nach folgender Vorschrift geschehen: größere, 3 Quadratfuß überschreitende Werke dürfen nur einzeln in eine Kiste verpackt werden. Die Kisten der Gemälde müssen inwendig mit Papier ausgeklebt, an den vordern Rändern schwarz angestrichen und das Gemälde mit Schrauben darin befestigt seyn, so daß es mit der Kiste aufgestellt werden kann. Auch der Deckel ist mit Schrauben zu befestigen. Mangelt eines dieser Erfordernisse, so wird es auf Kosten des Einsenders angeschafft. Endlich ist jeder Zusendung eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes, des Verfertigers, des festen Preises und der endlichen Bestimmung im Falle des Nichtverkaufs beizufügen.
4) Die Versendungen geschehen auf Gefahr des Eigenthümers, wohl aber macht man sich die sorgfältigste Behandlung und Spedirung zur Pflicht.
5) Die Einsendungen müssen so zeitig befördert werden, daß sie spätestens am 15 Mai 1840 in Basel, am 1 Julius in Bern und am 15 August in Zürich eintreffen. Wenn dieselben nicht zu obigen Terminen an den bezeichneten Orten eingehen, so haben die
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