Allgemeine Zeitung. Nr. 28. Augsburg, 28. Januar 1840.IV. a) Werke aller hier vorerwähnten Künste haben gleiche Rechte auf die Prämien; Nicht die Reihenfolge soll jedoch die Preisertheilung entscheiden, sondern nur die Trefflichkeit des Werkes, so daß der große Preis mehrere Jahre nach einander für Kunstwerke derselben Gattung ertheilt werden kann; d) sollte der Fall eingetreten seyn, daß in einem Jahre zwei Künstler gleiche des Preises würdige Werke geliefert hätten, wovon der eine nach Cap. IV b. das Reise-Stipendium, der andere aber nur die große goldene Medaille als Zeichen der Anwartschaft erhielt, und in einem der folgenden drei Jahre fände sich kein des großen Preises würdiges Werk, so würde demjenigen, welcher früher darauf die Anwartschaft sich erworben und als Zeichen derselben die große goldene Medaille erhalten hat, der Preis des Stipendiums zuzutheilen seyn, vorausgesetzt daß er durch seine Arbeiten auf den alljährlichen Ausstellungen Zeugnisse seiner fortwährenden Befähigung beigebracht hat; Dresden, am 1 Januar 1840. Der akademische Rath. [196-98] Bekanntmachung. Um die Anschaffung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten den Privaten so viel möglich zu erleichtern und jedes Hinderniß der Verbreitung zu beseitigen, hat das unterfertigte Secretariat veranlaßt, daß man sich für 1840 bei jedem königlichen Postamte mit drei Gulden auf 100 Bogen, jedoch ohne Einrechnung der unbedeutenden Speditionsgebühren, abonniren könne. - München, den 15 Januar 1840. Das Secretariat der Kammer der Abgeordneten. Windwart. coll. Weisbacher. [242] Bei G. A. Kummer in Zerbst ist erschienen und in allen Buch- und Musikalienhandlungen zu erhalten: Charfreitags-Oratorium Partitur 8 Rthlr. oder 14 fl. 24 kr. rhn. Die neueste, in den Jahrbüchern des deutschen National-Vereins für Musik und ihre Wissenschaft (Jahrg. 1839 Nr. 21, 22) enthaltene, von Hrn. Hofrath Dr. Schilling in Stuttgart verfaßte Recension dieses Werkes füllt weit über einen halben Bogen im größten Format; nur einige kurze Stellen daraus mögen hier Platz finden: - - Es ist ein durch und durch vortreffliches, ein classisches Werk, die Fortschritte der Kunst in Verwendung ihrer mancherlei Hülfsmittel reichlich benützend, und doch auch festhaltend immerhin an der alten und ewig wahr und kräftig bleibenden Solidität. Eine Welt voll Lieblichkeit geht da vor uns auf, und doch ist es nur das rein Edle und Erhabene, auf welchem unsere Sinne, das Herz zum Mitgefühl stimmend, so wohlgefällig ruhen, daß wir nur im Kampf uns davon loszureißen vermögen. - - Und alle diese Forderungen und Bedingungen, die aus der Natur der Sache selbst für das Oratorium als ordnende Regel hervorgehen, zum Maaßstab erhoben, nach welchem der mehr oder mindere Werth der vorliegenden Dichtung abgewogen und abgemessen IV. a) Werke aller hier vorerwähnten Künste haben gleiche Rechte auf die Prämien; Nicht die Reihenfolge soll jedoch die Preisertheilung entscheiden, sondern nur die Trefflichkeit des Werkes, so daß der große Preis mehrere Jahre nach einander für Kunstwerke derselben Gattung ertheilt werden kann; d) sollte der Fall eingetreten seyn, daß in einem Jahre zwei Künstler gleiche des Preises würdige Werke geliefert hätten, wovon der eine nach Cap. IV b. das Reise-Stipendium, der andere aber nur die große goldene Medaille als Zeichen der Anwartschaft erhielt, und in einem der folgenden drei Jahre fände sich kein des großen Preises würdiges Werk, so würde demjenigen, welcher früher darauf die Anwartschaft sich erworben und als Zeichen derselben die große goldene Medaille erhalten hat, der Preis des Stipendiums zuzutheilen seyn, vorausgesetzt daß er durch seine Arbeiten auf den alljährlichen Ausstellungen Zeugnisse seiner fortwährenden Befähigung beigebracht hat; Dresden, am 1 Januar 1840. Der akademische Rath. [196-98] Bekanntmachung. Um die Anschaffung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten den Privaten so viel möglich zu erleichtern und jedes Hinderniß der Verbreitung zu beseitigen, hat das unterfertigte Secretariat veranlaßt, daß man sich für 1840 bei jedem königlichen Postamte mit drei Gulden auf 100 Bogen, jedoch ohne Einrechnung der unbedeutenden Speditionsgebühren, abonniren könne. – München, den 15 Januar 1840. Das Secretariat der Kammer der Abgeordneten. Windwart. coll. Weisbacher. [242] Bei G. A. Kummer in Zerbst ist erschienen und in allen Buch- und Musikalienhandlungen zu erhalten: Charfreitags-Oratorium Partitur 8 Rthlr. oder 14 fl. 24 kr. rhn. Die neueste, in den Jahrbüchern des deutschen National-Vereins für Musik und ihre Wissenschaft (Jahrg. 1839 Nr. 21, 22) enthaltene, von Hrn. Hofrath Dr. Schilling in Stuttgart verfaßte Recension dieses Werkes füllt weit über einen halben Bogen im größten Format; nur einige kurze Stellen daraus mögen hier Platz finden: – – Es ist ein durch und durch vortreffliches, ein classisches Werk, die Fortschritte der Kunst in Verwendung ihrer mancherlei Hülfsmittel reichlich benützend, und doch auch festhaltend immerhin an der alten und ewig wahr und kräftig bleibenden Solidität. Eine Welt voll Lieblichkeit geht da vor uns auf, und doch ist es nur das rein Edle und Erhabene, auf welchem unsere Sinne, das Herz zum Mitgefühl stimmend, so wohlgefällig ruhen, daß wir nur im Kampf uns davon loszureißen vermögen. – – Und alle diese Forderungen und Bedingungen, die aus der Natur der Sache selbst für das Oratorium als ordnende Regel hervorgehen, zum Maaßstab erhoben, nach welchem der mehr oder mindere Werth der vorliegenden Dichtung abgewogen und abgemessen <TEI> <text> <body> <div xml:id="jAn242" type="jAn" n="2"> <pb facs="#f0014" n="0222"/> <p>IV. a) Werke aller hier vorerwähnten Künste haben gleiche Rechte auf die Prämien;<lb/> b) es soll jedoch, um so weit als möglich eine gleichmäßige Vertheilung zu erreichen, und insofern die sich darbietenden Kunstwerke durch gleiche Trefflichkeit dazu Gelegenheit geben, eine Reihenfolge beobachtet werden. Bei nächster Ausstellung 1840 würden daher zuerst die architektonischen Plane, 1841 die Werke der Malerei, 1842 die der Bildnerei und 1843 die der Kupferstecherei in Ansehung des Reise-Stipendiums zu berücksichtigen seyn. Wenn nun in einem Jahre Kunstwerke von verschiedener Gattung sich darböten, wovon jedes in seiner Art einen Beweis abgäbe, daß der Künstler eine Entwickelung seiner Fähigkeiten erreicht hätte, die ihn in den Stand setzte, eine Kunstreise zu weiterer Ausbildung mit Nutzen unternehmen zu können, so würde derjenige Künstler die große Prämie erhalten, aus dessen Kunstfache bei der vorhergegangenen Preisvertheilung kein Kunstwerk mit der großen Prämie belohnt worden wäre. So z. B. wenn 1840 ein Architekt die große Prämie erhielt und 1841 böte sich wieder ein des großen Preises würdiger architektonischer Plan, zugleich aber auch ein dieses Preises würdiges Gemälde dar, so würde der Maler den großen Preis, der Architekt die Medaille als Accessit erhalten.</p><lb/> <p>Nicht die Reihenfolge soll jedoch die Preisertheilung entscheiden, sondern nur die Trefflichkeit des Werkes, so daß der große Preis mehrere Jahre nach einander für Kunstwerke derselben Gattung ertheilt werden kann;<lb/> c) bei Ertheilung des großen Preises soll besonders auf den Umstand Rücksicht genommen werden, ob eine Reise zu des Künstlers weiterer Ausbildung nützlich seyn kann.</p><lb/> <p>d) sollte der Fall eingetreten seyn, daß in einem Jahre zwei Künstler gleiche des Preises würdige Werke geliefert hätten, wovon der eine nach Cap. IV b. das Reise-Stipendium, der andere aber nur die große goldene Medaille als Zeichen der Anwartschaft erhielt, und in einem der folgenden drei Jahre fände sich kein des großen Preises würdiges Werk, so würde demjenigen, welcher früher darauf die Anwartschaft sich erworben und als Zeichen derselben die große goldene Medaille erhalten hat, der Preis des Stipendiums zuzutheilen seyn, vorausgesetzt daß er durch seine Arbeiten auf den alljährlichen Ausstellungen Zeugnisse seiner fortwährenden Befähigung beigebracht hat;<lb/> e) in dem Falle, daß mehrere Jahre sich keine Gelegenheit darböte, für preiswürdige Werke Reise-Stipendien zu ertheilen, so bleiben solche baar in der Casse der Akademie in Verwahrung, bis in einem andern günstigern Jahre mehrere Künstler des großen Preises würdige Werke ausstellen, und es können sodann die aufbewahrten Reise-Stipendien in einem Jahr an mehrere Künstler vertheilt werden;<lb/> f) jeder Medaille wird ein Diplom beigefügt und in dem Diplome, welches eine goldene Medaille begleitet, ausdrücklich gesagt, ob solche als Belohnung überhaupt oder insbesondere noch als Zeichen der Anwartschaft auf das Reise-Stipendium ertheilt worden ist;<lb/> g) die Preise werden hinfort mit denjenigen Feierlichkeiten den damit Belohnten übergeben, wie solches bereits eingeführt und herkömmlich ist.</p><lb/> <p>Dresden, am 1 Januar 1840.</p><lb/> <p>Der akademische Rath.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn196-98" type="jAn" n="2"> <head>[196-98]</head><lb/> <p>Bekanntmachung.</p><lb/> <p>Um die Anschaffung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten den Privaten so viel möglich zu erleichtern und jedes Hinderniß der Verbreitung zu beseitigen, hat das unterfertigte Secretariat veranlaßt, daß man sich für 1840 bei jedem königlichen Postamte mit drei Gulden auf 100 Bogen, jedoch ohne Einrechnung der unbedeutenden Speditionsgebühren, abonniren könne. – München, den 15 Januar 1840.</p><lb/> <p>Das Secretariat der Kammer der Abgeordneten.</p><lb/> <p>Windwart.</p><lb/> <p>coll. 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Hofrath Dr. Schilling in Stuttgart verfaßte Recension dieses Werkes füllt weit über einen halben Bogen im größten Format; nur einige kurze Stellen daraus mögen hier Platz finden:<lb/> – – Ich weiß kaum, was ich mehr loben soll: daß sie (die Verfasser) den Muth hatten, sich damit über ein Althergebrachtes der Form hinwegzusetzen und so gleichsam eine ganz neue Gattung von Oratorien-Composition zu realisiren, wenigstens einzuleiten, oder die Art und Weise selbst, wie sie diese neue Schöpfung ins Leben riefen und als ein musterhaftes Bild solch neuer Gattung hinzustellen wußten.</p><lb/> <p>– – Es ist ein durch und durch vortreffliches, ein classisches Werk, die Fortschritte der Kunst in Verwendung ihrer mancherlei Hülfsmittel reichlich benützend, und doch auch festhaltend immerhin an der alten und ewig wahr und kräftig bleibenden Solidität. 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IV. a) Werke aller hier vorerwähnten Künste haben gleiche Rechte auf die Prämien;
b) es soll jedoch, um so weit als möglich eine gleichmäßige Vertheilung zu erreichen, und insofern die sich darbietenden Kunstwerke durch gleiche Trefflichkeit dazu Gelegenheit geben, eine Reihenfolge beobachtet werden. Bei nächster Ausstellung 1840 würden daher zuerst die architektonischen Plane, 1841 die Werke der Malerei, 1842 die der Bildnerei und 1843 die der Kupferstecherei in Ansehung des Reise-Stipendiums zu berücksichtigen seyn. Wenn nun in einem Jahre Kunstwerke von verschiedener Gattung sich darböten, wovon jedes in seiner Art einen Beweis abgäbe, daß der Künstler eine Entwickelung seiner Fähigkeiten erreicht hätte, die ihn in den Stand setzte, eine Kunstreise zu weiterer Ausbildung mit Nutzen unternehmen zu können, so würde derjenige Künstler die große Prämie erhalten, aus dessen Kunstfache bei der vorhergegangenen Preisvertheilung kein Kunstwerk mit der großen Prämie belohnt worden wäre. So z. B. wenn 1840 ein Architekt die große Prämie erhielt und 1841 böte sich wieder ein des großen Preises würdiger architektonischer Plan, zugleich aber auch ein dieses Preises würdiges Gemälde dar, so würde der Maler den großen Preis, der Architekt die Medaille als Accessit erhalten.
Nicht die Reihenfolge soll jedoch die Preisertheilung entscheiden, sondern nur die Trefflichkeit des Werkes, so daß der große Preis mehrere Jahre nach einander für Kunstwerke derselben Gattung ertheilt werden kann;
c) bei Ertheilung des großen Preises soll besonders auf den Umstand Rücksicht genommen werden, ob eine Reise zu des Künstlers weiterer Ausbildung nützlich seyn kann.
d) sollte der Fall eingetreten seyn, daß in einem Jahre zwei Künstler gleiche des Preises würdige Werke geliefert hätten, wovon der eine nach Cap. IV b. das Reise-Stipendium, der andere aber nur die große goldene Medaille als Zeichen der Anwartschaft erhielt, und in einem der folgenden drei Jahre fände sich kein des großen Preises würdiges Werk, so würde demjenigen, welcher früher darauf die Anwartschaft sich erworben und als Zeichen derselben die große goldene Medaille erhalten hat, der Preis des Stipendiums zuzutheilen seyn, vorausgesetzt daß er durch seine Arbeiten auf den alljährlichen Ausstellungen Zeugnisse seiner fortwährenden Befähigung beigebracht hat;
e) in dem Falle, daß mehrere Jahre sich keine Gelegenheit darböte, für preiswürdige Werke Reise-Stipendien zu ertheilen, so bleiben solche baar in der Casse der Akademie in Verwahrung, bis in einem andern günstigern Jahre mehrere Künstler des großen Preises würdige Werke ausstellen, und es können sodann die aufbewahrten Reise-Stipendien in einem Jahr an mehrere Künstler vertheilt werden;
f) jeder Medaille wird ein Diplom beigefügt und in dem Diplome, welches eine goldene Medaille begleitet, ausdrücklich gesagt, ob solche als Belohnung überhaupt oder insbesondere noch als Zeichen der Anwartschaft auf das Reise-Stipendium ertheilt worden ist;
g) die Preise werden hinfort mit denjenigen Feierlichkeiten den damit Belohnten übergeben, wie solches bereits eingeführt und herkömmlich ist.
Dresden, am 1 Januar 1840.
Der akademische Rath.
[196-98]
Bekanntmachung.
Um die Anschaffung der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten den Privaten so viel möglich zu erleichtern und jedes Hinderniß der Verbreitung zu beseitigen, hat das unterfertigte Secretariat veranlaßt, daß man sich für 1840 bei jedem königlichen Postamte mit drei Gulden auf 100 Bogen, jedoch ohne Einrechnung der unbedeutenden Speditionsgebühren, abonniren könne. – München, den 15 Januar 1840.
Das Secretariat der Kammer der Abgeordneten.
Windwart.
coll. Weisbacher.
[242]
Bei G. A. Kummer in Zerbst ist erschienen und in allen Buch- und Musikalienhandlungen zu erhalten:
Gethsemane und Golgatha.
Charfreitags-Oratorium
von Wilhelm Schubert,
in Musik gesetzt von
Dr. Friedrich Schneider,
Herzogl. Anhalt-Dessauischem Hofcapellmeister.
Partitur 8 Rthlr. oder 14 fl. 24 kr. rhn.
Clavierauszug 2 1/2 Rthlr. oder 4 fl. 30 kr. rhn.
Die 4 Chorstimmen in besonderm Abdruck 1 Rthlr. oder 1 fl. 48 kr. rhn.
jede einzelne Stimme 1/4 Rthlr. oder – fl. 27 kr. rhn.
Die neueste, in den Jahrbüchern des deutschen National-Vereins für Musik und ihre Wissenschaft (Jahrg. 1839 Nr. 21, 22) enthaltene, von Hrn. Hofrath Dr. Schilling in Stuttgart verfaßte Recension dieses Werkes füllt weit über einen halben Bogen im größten Format; nur einige kurze Stellen daraus mögen hier Platz finden:
– – Ich weiß kaum, was ich mehr loben soll: daß sie (die Verfasser) den Muth hatten, sich damit über ein Althergebrachtes der Form hinwegzusetzen und so gleichsam eine ganz neue Gattung von Oratorien-Composition zu realisiren, wenigstens einzuleiten, oder die Art und Weise selbst, wie sie diese neue Schöpfung ins Leben riefen und als ein musterhaftes Bild solch neuer Gattung hinzustellen wußten.
– – Es ist ein durch und durch vortreffliches, ein classisches Werk, die Fortschritte der Kunst in Verwendung ihrer mancherlei Hülfsmittel reichlich benützend, und doch auch festhaltend immerhin an der alten und ewig wahr und kräftig bleibenden Solidität. Eine Welt voll Lieblichkeit geht da vor uns auf, und doch ist es nur das rein Edle und Erhabene, auf welchem unsere Sinne, das Herz zum Mitgefühl stimmend, so wohlgefällig ruhen, daß wir nur im Kampf uns davon loszureißen vermögen.
– – Und alle diese Forderungen und Bedingungen, die aus der Natur der Sache selbst für das Oratorium als ordnende Regel hervorgehen, zum Maaßstab erhoben, nach welchem der mehr oder mindere Werth der vorliegenden Dichtung abgewogen und abgemessen
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
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