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Allgemeine Zeitung. Nr. 22. Augsburg, 22. Januar 1840.

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Die Franzosen und die Engländer auf der Westküste von Afrika.

(Times.) Nach Berichten vom Flusse Gambia, d. d. 3 Nov., scheint es, daß die Franzosen sich in jener Gegend nach wie vor die gewaltsamsten und unverantwortlichsten Uebergriffe gegen den brittischen Handel erlauben. Eine kurze Beschreibung der französischen und brittischen Besitzungen in jenem Theile Westafrika's wird die Sache deutlicher machen. Senegal (d. h. die sonst St. Louis genannte Insel im Ausflusse des Senegal), das vermöge des Pariser Vertrags von 1814 von England, vorbehaltlich seiner Berechtigung zum Gummihandel, an Frankreich zurückgegeben ward, ist die französische Hauptbesitzung. Die etwa 100 englische Meilen südlich von Senegal gelegene kleine Insel Goree gelangte durch denselben Vertrag wieder an Frankreich, und diese beiden Inselchen bilden seine einzigen Besitzungen an der westafrikanischen Küste, und folglich die einzigen zwei Plätze, nach denen es ein ausschließliches Handelsrecht besitzt. Der Gambiafluß ist die einzige brittische Besitzung in derselben Gegend, die den Engländern durch den Vertrag von 1783, und neuerdings durch den Pariser Vertrag von 1814 gesichert wurde. Die Besitznahme von Aldredar am nördlichen Ufer des Gambia im Jahr 1819 von Seite der Franzosen scheint ihr erster erfolgreicher Uebergriff gegen die brittischen Rechte daselbst gewesen zu seyn. Die beglaubigten Umstände ihrer letzten Anmaßung aber sind folgende. Auf St. Louis im Senegal besteht eine privilegirte französische Compagnie, die mit einer ungefähr 1000 englische Meilen stromaufwärts gelegenen Niederlassung Gallam Handel treibt. Der vor etwa drei Jahren erloschene Freibrief dieser Handelsgesellschaft wurde von der französischen Regierung unter der Bedingung der Bildung neuer Niederlassungen am Cazamanza, einem südlich vom Gambia strömenden Fluß, erneuert, wobei die französische Regierung sich anheischig machte, zum nöthigen Schutz der neuen Ansiedlungen Forts anzulegen. Die Portugiesen besaßen den Cazamanza, seitdem Europäer in Westafrika Fuß gefaßt, ohne je andere Nationen vom freien Handel dahin ausschließen zu wollen, und die Engländer waren gewohnt, denselben behufs des Verkehrs mit den Eingebornen zu beschiffen. Kraft der Uebereinkunft zwischen jener Compagnie und dem französischen Gouvernement sandte dieses Truppen und Schiffe nach dem Cazamanza, ließ zur Ansiedelung solche Stellen auswählen, die am geeignetsten waren, den Handel von dem Gambia wegzuziehen, und errichtete Forts. Die Kaufleute vom Gambia, die ihren Handel gefährdet sahen, wandten sich deßhalb an den brittischen Gouverneur der Colonie, der ihre Vorstellungen nach England zu übermachen versprach. Ob hier einige Notiz davon genommen wurde, wissen wir nicht, aber die Franzosen trieben ihr Wesen ungestört zwei Jahre lang fort, und kein einziges englisches Kriegsschiff wurde nach dem Cazamanza beordert, um das Treiben der Franzosen zu beobachten und brittisches Eigenthum zu schützen. Während im August v. J. zwei englische Fahrzeuge vor der Stadt Sedjeu (Sagedegou?) vor Anker lagen und der Supercargo eben mit den Eingebornen handelte, nahmen zwei französische Boote voll Soldaten das eine der englischen Fahrzeuge gewaltsam in Besitz. Die Wahrheit ist, obgleich die Souveränität über das Flußgebiet des Cazamanza anerkanntermaßen den Portugiesen gehört, haben die Franzosen ihre Niederlassung auf vier Factoreien vergrößert, und sprechen das Recht ausschließlichen Handels mit den dortigen Eingebornen an. Auf eine Vorstellung darüber von Seite des Gouverneurs von Gambia antwortete der Gouverneur von Senegal, die Franzosen besäßen in Sedjeu unzweifelhafte Rechte, wozu auch das gehöre, fremde Handelsschiffe von dort abzuweisen. Zugleich empfahl er dem brittischen Gouverneur, englischen Handelsschiffen die Fahrt den Cazamanza hinauf zu untersagen, bis diese Frage von den beiden treffenden Regierungen entschieden seyn werde.

Großbritannien.

Am 7 Januar hielt der rastlose O'Connell im Adelphi-Theater in Dublin wieder eine Versammlung, um eine Adresse an die Königin und eine Petition an das Parlament für "Irlands Rechte" und gegen die Berufung eines Toryministeriums in Antrag zu bringen, die natürlich einmüthig mit Zuruf angenommen wurden. Seine Rede war eine Variation des bekannten, unerschöpflichen Thema's. Er lobte die Minister, jedoch gewissermaßen als ein pis-aller: "Indem wir die Whigs im Amt erhalten, erhalten wir die Tories außer dem Amt. Ich wünschte allerdings, sie gingen weiter, sie wären Radicale, wie ich selbst; aber hälf' ich sie stürzen, weil sie nicht radical genug sind, welche Aussicht wäre zur Zeit auf eine radicalere Verwaltung vorhanden? Indeß, während ich sie zu halten suche, werde ich sie doch nicht in Fragen unterstützen, wo sie mir Unrecht zu haben scheinen; denn ich bin kein Dick- und- Dünn- Ministerieller, und darf den Whigs nicht dankbar seyn auf Kosten des Volks von England und Irland." O'Connell betrachtete die Folgen, die ein Toryministerium für Irland herbeiführen würde, unter denen er besonders die parteiische Besetzung der Richterstellen, die Parteizwecken dienende Rechtspflege hervorhob: "Wir können zwar unsere jetzigen Richter nicht sonderlich rühmen, aber Engel des Lichts sind sie im Vergleich mit den Dämonen, die sie ablösen würden. Das orangistische System würde neue agrarische Ruhestörungen, eine Sündfluth von Verbrechen herbeiführen, während jetzt die erstern, jene "wilde Rachejustiz", wie man sie genannt hat, ganz verschollen sind, und Irland überhaupt ruhiger und von Verbrechen reiner ist, als es je zuvor unter englischer Herrschaft war." Unter den Fragen, die er in der bevorstehenden Session unterstützen werde, nannte O'Connell: das Ballot, jede Motion gegen den Sklavenhandel, die Abschaffung der Korngesetze -- "obgleich, sagte er, das ganze Vermögen meiner Familie in Grundbesitz besteht; aber ich bin überzeugt, daß die Korngesetze dem Landwirth gerade so nachtheilig, wie dem Manufacturisten sind. Der Fluch des Himmels treffe ein System, das den armen Arbeitern ihre Nahrung schmälert, damit einige Reiche prassen können!" -- ferner jeden ministeriellen Apanagevorschlag für den Prinzen Albert. "Ein Radicaler, wie ich bin (äußerte er in dieser Beziehung), kann ich doch nicht umhin, mich zu erinnern, daß man der Königin Adelheid 100,000 Pf. St. jährlich gegeben hat, und so werde ich wohl nicht knauserig seyn gegen den Gemahl unserer Königin Victoria. Ich sage das im Namen des Volks von Dublin. (Eine Stimme: "sagen Sie: Irlands!"), ja, im Namen des Volks von Irland, das gern seinen Theil an der Apanage tragen wird." (Zuruf.) Nun wiederholte er seine Drohung, daß er genaue Nachforschungen anstellen wolle, wer die Schmähartikel in den Londoner Journalen gegen Irland schreibe, damit

Die Franzosen und die Engländer auf der Westküste von Afrika.

(Times.) Nach Berichten vom Flusse Gambia, d. d. 3 Nov., scheint es, daß die Franzosen sich in jener Gegend nach wie vor die gewaltsamsten und unverantwortlichsten Uebergriffe gegen den brittischen Handel erlauben. Eine kurze Beschreibung der französischen und brittischen Besitzungen in jenem Theile Westafrika's wird die Sache deutlicher machen. Senegal (d. h. die sonst St. Louis genannte Insel im Ausflusse des Senegal), das vermöge des Pariser Vertrags von 1814 von England, vorbehaltlich seiner Berechtigung zum Gummihandel, an Frankreich zurückgegeben ward, ist die französische Hauptbesitzung. Die etwa 100 englische Meilen südlich von Senegal gelegene kleine Insel Gorée gelangte durch denselben Vertrag wieder an Frankreich, und diese beiden Inselchen bilden seine einzigen Besitzungen an der westafrikanischen Küste, und folglich die einzigen zwei Plätze, nach denen es ein ausschließliches Handelsrecht besitzt. Der Gambiafluß ist die einzige brittische Besitzung in derselben Gegend, die den Engländern durch den Vertrag von 1783, und neuerdings durch den Pariser Vertrag von 1814 gesichert wurde. Die Besitznahme von Aldredar am nördlichen Ufer des Gambia im Jahr 1819 von Seite der Franzosen scheint ihr erster erfolgreicher Uebergriff gegen die brittischen Rechte daselbst gewesen zu seyn. Die beglaubigten Umstände ihrer letzten Anmaßung aber sind folgende. Auf St. Louis im Senegal besteht eine privilegirte französische Compagnie, die mit einer ungefähr 1000 englische Meilen stromaufwärts gelegenen Niederlassung Gallam Handel treibt. Der vor etwa drei Jahren erloschene Freibrief dieser Handelsgesellschaft wurde von der französischen Regierung unter der Bedingung der Bildung neuer Niederlassungen am Cazamanza, einem südlich vom Gambia strömenden Fluß, erneuert, wobei die französische Regierung sich anheischig machte, zum nöthigen Schutz der neuen Ansiedlungen Forts anzulegen. Die Portugiesen besaßen den Cazamanza, seitdem Europäer in Westafrika Fuß gefaßt, ohne je andere Nationen vom freien Handel dahin ausschließen zu wollen, und die Engländer waren gewohnt, denselben behufs des Verkehrs mit den Eingebornen zu beschiffen. Kraft der Uebereinkunft zwischen jener Compagnie und dem französischen Gouvernement sandte dieses Truppen und Schiffe nach dem Cazamanza, ließ zur Ansiedelung solche Stellen auswählen, die am geeignetsten waren, den Handel von dem Gambia wegzuziehen, und errichtete Forts. Die Kaufleute vom Gambia, die ihren Handel gefährdet sahen, wandten sich deßhalb an den brittischen Gouverneur der Colonie, der ihre Vorstellungen nach England zu übermachen versprach. Ob hier einige Notiz davon genommen wurde, wissen wir nicht, aber die Franzosen trieben ihr Wesen ungestört zwei Jahre lang fort, und kein einziges englisches Kriegsschiff wurde nach dem Cazamanza beordert, um das Treiben der Franzosen zu beobachten und brittisches Eigenthum zu schützen. Während im August v. J. zwei englische Fahrzeuge vor der Stadt Sedjeu (Sagedegou?) vor Anker lagen und der Supercargo eben mit den Eingebornen handelte, nahmen zwei französische Boote voll Soldaten das eine der englischen Fahrzeuge gewaltsam in Besitz. Die Wahrheit ist, obgleich die Souveränität über das Flußgebiet des Cazamanza anerkanntermaßen den Portugiesen gehört, haben die Franzosen ihre Niederlassung auf vier Factoreien vergrößert, und sprechen das Recht ausschließlichen Handels mit den dortigen Eingebornen an. Auf eine Vorstellung darüber von Seite des Gouverneurs von Gambia antwortete der Gouverneur von Senegal, die Franzosen besäßen in Sedjeu unzweifelhafte Rechte, wozu auch das gehöre, fremde Handelsschiffe von dort abzuweisen. Zugleich empfahl er dem brittischen Gouverneur, englischen Handelsschiffen die Fahrt den Cazamanza hinauf zu untersagen, bis diese Frage von den beiden treffenden Regierungen entschieden seyn werde.

Großbritannien.

Am 7 Januar hielt der rastlose O'Connell im Adelphi-Theater in Dublin wieder eine Versammlung, um eine Adresse an die Königin und eine Petition an das Parlament für “Irlands Rechte” und gegen die Berufung eines Toryministeriums in Antrag zu bringen, die natürlich einmüthig mit Zuruf angenommen wurden. Seine Rede war eine Variation des bekannten, unerschöpflichen Thema's. Er lobte die Minister, jedoch gewissermaßen als ein pis-aller: “Indem wir die Whigs im Amt erhalten, erhalten wir die Tories außer dem Amt. Ich wünschte allerdings, sie gingen weiter, sie wären Radicale, wie ich selbst; aber hälf' ich sie stürzen, weil sie nicht radical genug sind, welche Aussicht wäre zur Zeit auf eine radicalere Verwaltung vorhanden? Indeß, während ich sie zu halten suche, werde ich sie doch nicht in Fragen unterstützen, wo sie mir Unrecht zu haben scheinen; denn ich bin kein Dick- und- Dünn- Ministerieller, und darf den Whigs nicht dankbar seyn auf Kosten des Volks von England und Irland.” O'Connell betrachtete die Folgen, die ein Toryministerium für Irland herbeiführen würde, unter denen er besonders die parteiische Besetzung der Richterstellen, die Parteizwecken dienende Rechtspflege hervorhob: “Wir können zwar unsere jetzigen Richter nicht sonderlich rühmen, aber Engel des Lichts sind sie im Vergleich mit den Dämonen, die sie ablösen würden. Das orangistische System würde neue agrarische Ruhestörungen, eine Sündfluth von Verbrechen herbeiführen, während jetzt die erstern, jene “wilde Rachejustiz”, wie man sie genannt hat, ganz verschollen sind, und Irland überhaupt ruhiger und von Verbrechen reiner ist, als es je zuvor unter englischer Herrschaft war.” Unter den Fragen, die er in der bevorstehenden Session unterstützen werde, nannte O'Connell: das Ballot, jede Motion gegen den Sklavenhandel, die Abschaffung der Korngesetze — “obgleich, sagte er, das ganze Vermögen meiner Familie in Grundbesitz besteht; aber ich bin überzeugt, daß die Korngesetze dem Landwirth gerade so nachtheilig, wie dem Manufacturisten sind. Der Fluch des Himmels treffe ein System, das den armen Arbeitern ihre Nahrung schmälert, damit einige Reiche prassen können!” — ferner jeden ministeriellen Apanagevorschlag für den Prinzen Albert. “Ein Radicaler, wie ich bin (äußerte er in dieser Beziehung), kann ich doch nicht umhin, mich zu erinnern, daß man der Königin Adelheid 100,000 Pf. St. jährlich gegeben hat, und so werde ich wohl nicht knauserig seyn gegen den Gemahl unserer Königin Victoria. Ich sage das im Namen des Volks von Dublin. (Eine Stimme: “sagen Sie: Irlands!”), ja, im Namen des Volks von Irland, das gern seinen Theil an der Apanage tragen wird.” (Zuruf.) Nun wiederholte er seine Drohung, daß er genaue Nachforschungen anstellen wolle, wer die Schmähartikel in den Londoner Journalen gegen Irland schreibe, damit

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[0169/0009] Die Franzosen und die Engländer auf der Westküste von Afrika. (Times.) Nach Berichten vom Flusse Gambia, d. d. 3 Nov., scheint es, daß die Franzosen sich in jener Gegend nach wie vor die gewaltsamsten und unverantwortlichsten Uebergriffe gegen den brittischen Handel erlauben. Eine kurze Beschreibung der französischen und brittischen Besitzungen in jenem Theile Westafrika's wird die Sache deutlicher machen. Senegal (d. h. die sonst St. Louis genannte Insel im Ausflusse des Senegal), das vermöge des Pariser Vertrags von 1814 von England, vorbehaltlich seiner Berechtigung zum Gummihandel, an Frankreich zurückgegeben ward, ist die französische Hauptbesitzung. Die etwa 100 englische Meilen südlich von Senegal gelegene kleine Insel Gorée gelangte durch denselben Vertrag wieder an Frankreich, und diese beiden Inselchen bilden seine einzigen Besitzungen an der westafrikanischen Küste, und folglich die einzigen zwei Plätze, nach denen es ein ausschließliches Handelsrecht besitzt. Der Gambiafluß ist die einzige brittische Besitzung in derselben Gegend, die den Engländern durch den Vertrag von 1783, und neuerdings durch den Pariser Vertrag von 1814 gesichert wurde. Die Besitznahme von Aldredar am nördlichen Ufer des Gambia im Jahr 1819 von Seite der Franzosen scheint ihr erster erfolgreicher Uebergriff gegen die brittischen Rechte daselbst gewesen zu seyn. Die beglaubigten Umstände ihrer letzten Anmaßung aber sind folgende. Auf St. Louis im Senegal besteht eine privilegirte französische Compagnie, die mit einer ungefähr 1000 englische Meilen stromaufwärts gelegenen Niederlassung Gallam Handel treibt. Der vor etwa drei Jahren erloschene Freibrief dieser Handelsgesellschaft wurde von der französischen Regierung unter der Bedingung der Bildung neuer Niederlassungen am Cazamanza, einem südlich vom Gambia strömenden Fluß, erneuert, wobei die französische Regierung sich anheischig machte, zum nöthigen Schutz der neuen Ansiedlungen Forts anzulegen. Die Portugiesen besaßen den Cazamanza, seitdem Europäer in Westafrika Fuß gefaßt, ohne je andere Nationen vom freien Handel dahin ausschließen zu wollen, und die Engländer waren gewohnt, denselben behufs des Verkehrs mit den Eingebornen zu beschiffen. Kraft der Uebereinkunft zwischen jener Compagnie und dem französischen Gouvernement sandte dieses Truppen und Schiffe nach dem Cazamanza, ließ zur Ansiedelung solche Stellen auswählen, die am geeignetsten waren, den Handel von dem Gambia wegzuziehen, und errichtete Forts. Die Kaufleute vom Gambia, die ihren Handel gefährdet sahen, wandten sich deßhalb an den brittischen Gouverneur der Colonie, der ihre Vorstellungen nach England zu übermachen versprach. Ob hier einige Notiz davon genommen wurde, wissen wir nicht, aber die Franzosen trieben ihr Wesen ungestört zwei Jahre lang fort, und kein einziges englisches Kriegsschiff wurde nach dem Cazamanza beordert, um das Treiben der Franzosen zu beobachten und brittisches Eigenthum zu schützen. Während im August v. J. zwei englische Fahrzeuge vor der Stadt Sedjeu (Sagedegou?) vor Anker lagen und der Supercargo eben mit den Eingebornen handelte, nahmen zwei französische Boote voll Soldaten das eine der englischen Fahrzeuge gewaltsam in Besitz. Die Wahrheit ist, obgleich die Souveränität über das Flußgebiet des Cazamanza anerkanntermaßen den Portugiesen gehört, haben die Franzosen ihre Niederlassung auf vier Factoreien vergrößert, und sprechen das Recht ausschließlichen Handels mit den dortigen Eingebornen an. Auf eine Vorstellung darüber von Seite des Gouverneurs von Gambia antwortete der Gouverneur von Senegal, die Franzosen besäßen in Sedjeu unzweifelhafte Rechte, wozu auch das gehöre, fremde Handelsschiffe von dort abzuweisen. Zugleich empfahl er dem brittischen Gouverneur, englischen Handelsschiffen die Fahrt den Cazamanza hinauf zu untersagen, bis diese Frage von den beiden treffenden Regierungen entschieden seyn werde. Großbritannien. Am 7 Januar hielt der rastlose O'Connell im Adelphi-Theater in Dublin wieder eine Versammlung, um eine Adresse an die Königin und eine Petition an das Parlament für “Irlands Rechte” und gegen die Berufung eines Toryministeriums in Antrag zu bringen, die natürlich einmüthig mit Zuruf angenommen wurden. Seine Rede war eine Variation des bekannten, unerschöpflichen Thema's. Er lobte die Minister, jedoch gewissermaßen als ein pis-aller: “Indem wir die Whigs im Amt erhalten, erhalten wir die Tories außer dem Amt. Ich wünschte allerdings, sie gingen weiter, sie wären Radicale, wie ich selbst; aber hälf' ich sie stürzen, weil sie nicht radical genug sind, welche Aussicht wäre zur Zeit auf eine radicalere Verwaltung vorhanden? Indeß, während ich sie zu halten suche, werde ich sie doch nicht in Fragen unterstützen, wo sie mir Unrecht zu haben scheinen; denn ich bin kein Dick- und- Dünn- Ministerieller, und darf den Whigs nicht dankbar seyn auf Kosten des Volks von England und Irland.” O'Connell betrachtete die Folgen, die ein Toryministerium für Irland herbeiführen würde, unter denen er besonders die parteiische Besetzung der Richterstellen, die Parteizwecken dienende Rechtspflege hervorhob: “Wir können zwar unsere jetzigen Richter nicht sonderlich rühmen, aber Engel des Lichts sind sie im Vergleich mit den Dämonen, die sie ablösen würden. Das orangistische System würde neue agrarische Ruhestörungen, eine Sündfluth von Verbrechen herbeiführen, während jetzt die erstern, jene “wilde Rachejustiz”, wie man sie genannt hat, ganz verschollen sind, und Irland überhaupt ruhiger und von Verbrechen reiner ist, als es je zuvor unter englischer Herrschaft war.” Unter den Fragen, die er in der bevorstehenden Session unterstützen werde, nannte O'Connell: das Ballot, jede Motion gegen den Sklavenhandel, die Abschaffung der Korngesetze — “obgleich, sagte er, das ganze Vermögen meiner Familie in Grundbesitz besteht; aber ich bin überzeugt, daß die Korngesetze dem Landwirth gerade so nachtheilig, wie dem Manufacturisten sind. Der Fluch des Himmels treffe ein System, das den armen Arbeitern ihre Nahrung schmälert, damit einige Reiche prassen können!” — ferner jeden ministeriellen Apanagevorschlag für den Prinzen Albert. “Ein Radicaler, wie ich bin (äußerte er in dieser Beziehung), kann ich doch nicht umhin, mich zu erinnern, daß man der Königin Adelheid 100,000 Pf. St. jährlich gegeben hat, und so werde ich wohl nicht knauserig seyn gegen den Gemahl unserer Königin Victoria. Ich sage das im Namen des Volks von Dublin. (Eine Stimme: “sagen Sie: Irlands!”), ja, im Namen des Volks von Irland, das gern seinen Theil an der Apanage tragen wird.” (Zuruf.) Nun wiederholte er seine Drohung, daß er genaue Nachforschungen anstellen wolle, wer die Schmähartikel in den Londoner Journalen gegen Irland schreibe, damit

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 22. Augsburg, 22. Januar 1840, S. 0169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_022_18400122/9>, abgerufen am 21.11.2024.