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Allgemeine Zeitung. Nr. 11. Augsburg, 11. Januar 1840.

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Zugleich setzt uns unser Correspondent in Kenntniß, daß ein bei diesem Fallissement für eine große Summe betheiligtes Triester Haus eine Hypothek auf ansehnliche Realitäten genommen habe, welche, trotz der seit langem zwischen den besagten Gebrüdern Treves vorgenommenen Theilung, durch eine unverzeihliche Nachlässigkeit noch unter dem Namen ihres Vaters liefen, der, seinem Testament zufolge, alle seine vier Söhne aufgefordert hatte, seine gesetzmäßige Verlassenschaft zu gleichen Theilen zu theilen.

Dieses Ereigniß, das in- und außerhalb Triest großes Interesse und Aufsehen erregt hatte, hätte beinahe zu einem sehr interessanten und höchst wichtigen Rechtsstreit Anlaß gegeben; es scheint aber, daß die hinsichtlich des Hypothekenwesens zu Triest geltenden besondern Gesetze den Erfolg dieser Maaßregel zu Gunsten des Gläubigers außer Zweifel stellen.


[5700-2]
Erklärung.

Die Zusendungen von litterarischen Kunst- und Gewerbgegenständen, als Büchern, Gedichten, Musikalien u. s. w. an Se. Hoheit den Hrn. Herzog Maximilian in Bayern, so wie an I. königl. Hoheit der Frau Herzogin haben sich ungeachtet der früher schon darüber veröffentlichten Kundmachungen wieder so vermehrt, daß das unterzeichnete geh. Secretariat den höchsten Befehl erhalten hat, wiederholt zu erklären, daß künftig dergleichen ohne vorher erholte und erhaltene Genehmigung zugesendete Gegenstände nicht angenommen und ohne weiters unfrankirt werden zurückgeschickt werden.

München, den 28 December 1839.

Der geh. Secretär und Kanzleirath C. Theodori.


[5616-18]
Gant-Proclama.

(Das Debitwesen des Germsieders Johann Wahlleitner zu Freising betreffend.)

Bei vorliegender Ueberschuldung wird auf Antrag der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners gegen denselben zum förmlichen Gantverfahren mit öffentlicher Ausschreibung der Edictstage in der Art geschritten, daß
1) zur Anmeldung der Forderungen und zu deren gehöriger Nachweisung auf
Dienstag den 28 Januar 1840;
2) Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf
Dienstag den 25 Februar;
3) zur Schlußverhandlung und zwar
a) zur Abgabe der Replik auf
Dienstag den 17 März;
b) zur Abgabe der Duplik auf
Dienstag den 7 April dess. J.,
jedesmal Vorm. 9 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt wird.

Hiezu werden sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheile vor Gericht geladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß aus der Masse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber den Ausschluß mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge hat.

Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Communschuldners in Händen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte
binnen acht Wochen
bei Gericht zu übergeben, und wird noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Activstand lediglich in dem Gesammtanwesen, welches nach älterer Schätzung auf 3200 fl. gewerthet ist, dann in der bereits auf circa 273 fl. geschätzten Mobiliarschaft bestehe, während die bekannten Passiven gegen 8600 fl. hin betragen, worunter sich 4324 fl. Hypothekschulden, excl. der rückständigen Zinsen, befinden.

Ferner wird bekannt gegeben, daß man auf Andringen der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners, das Johann Wahlleitner'sche Anwesen, bestehend
1) in dem ludeigenen, der Brandassecuranz mit 2000 fl. einverleibten Haus, Nr. 225 am obern Graben dahier mit Garten und 1 1/2 Krautstück,
2) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1361 zu 2 Tagw.
3) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1428 zu 1 Tagw. 97 Dec.,
4) dem censitisch eigenen Marzlingeraugrunde Kat.-Nr. 1971 zu 1 Tagw. 43 Dec.
welches Gesammtanwesen auf kreditorschaftlichen Antrag mittlerweile noch einer neuen Schätzung, welche dem Auswurfspreise zur Basis dienen wird, anheimfällt, dem öffentlichen Verkaufe an den Meistbietenden unterstellt, dieses behufs auf
Dienstag den 11 Februar 1840,
Vorm. von 11 bis 12 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt, und Kaufslustige hiezu mit dem Bemerken in dießgerichtliche Kanzlei eingeladen haben wolle, daß der Hinschlag vorläufig noch von dem creditorschaftlichen Consense abhängig sey, und sich dem Gerichte unbekannte Käufer über Leumund und Vermögen auszuweisen haben.

Die Besichtigung des Anwesens steht frei, und mag sich zu diesem Zwecke an den Massacurator, den bürgerlichen Schweinhammerbräu Moser dahier, gewendet werden. - Bemerkt wird, daß die von Wahlleitner bisher ausgeübte Germsiedergerechtsame eine personale sey.

Nicht minder wird an dem darauf folgenden Tage
den 12 Februar,
Vorm. 9 Uhr,
mit der Versteigerung der Mobiliarschaft gegen Baarzahlung vorgeschritten werden, wozu hiemit gleiche Einladung ergeht.

Freising, den 19 December 1839.

Königl. bayerisches Landgericht Freising.

Grosch, Landr.


[5661-63]
Tübingen.
Edictal-Ladung.

Gegen Sebastian Hertkorn von Remmingsheim, Oberamts Rottenburg, welcher im Sommer 1832 nach Amerika ausgewandert ist, und sich auf der Reise dahin eines Ehebruchs höchst verdächtig gemacht hat, ist auf Ansuchen seiner Ehefrau, Anna Maria, geb. Müller, von Remmingsheim, aus dem Grunde des Ehebruchs der Ehescheidungs-Proceß erkannt, und zur Verhandlung desselben Tagfahrt auf
Mittwoch den 29 April 1840
anberaumt worden. Es ergeht daher nicht nur an Sebastian Hertkorn, dessen Aufenthalt unbekannt ist, sondern auch an dessen Verwandte und Bekannte, welche ihn zu vertreten gesonnen seyn sollten, die Aufforderung, an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr vor der unterzeichneten Stelle zu erscheinen, um in der Sache rechtlich zu handeln, wobei übrigens auch in dem Falle, daß Hertkorn weder selbst erscheinen noch einen andern hiezu bevollmächtigen würde, dennoch rechtlicher Ordnung gemäß verfahren werden wird.

So beschlossen in dem ehegerichtlichen Senat des königl. würtembergischen Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis.

Tübingen, den 18 December 1839.

Weber.

Kapff.


[5157-59]
Oeffentliche Aufforderung.

Sebastian Antoni von Langenbrücken hat sich der Theilnahme an einer am 4 Junius d. J. dahier verübten Unterschlagung einer bedeutenden Quantität Waaren dringend verdächtig gemacht, sich der Untersuchung jedoch durch die Flucht entzogen, weßhalb wir denselben hiemit öffentlich auffordern, sich
binnen 3 Monaten
dahier zu stellen, und über das ihm zur Last gelegte Verbrechen zu verantworten, widrigenfalls nach Lage der Acten was Rechtens ist gegen ihn erkannt werden soll. Zugleich ersuchen wir alle resp. Behörden, auf den Sebastian Antoni zu fahnden und ihn im Betretungsfall anher abliefern zu lassen.

Signalement des Sebastian Antoni:
Alter 31 Jahre,
Größe circa 5' 3'',
Haare schwarzbraun,
Körperbau untersetzt.

Besondere Kennzeichen: hinkt an einem Fuß, und hat im Gehen die Kniee einwärts gebogen, läuft sehr schnell und schlenkert die eine Hand.

Bruchsal, den 5 December 1839.

Großh. badisches Oberamt.

Weizel.

vdt. Luschko.


[5047-50]
KÖLNER-WASSER-ANZEIGE.

Franz Maria Farina in Köln, Nr. 4711,
ältester Destillateur des ächten Kölnerwassers, gibt sich hiermit die Ehre, dem verehrten Publicum die Anzeige zu machen, daß die Niederlage seines ächten Kölnerwassers sich einzig und allein in
Wien in der Großhandlung des Hrn. M. Malvieux,
in der obern Bäckerstraße Nr. 765,
in Pesth in der Huthandlung des Hrn. Franz Schober zum Ring in der Weiznergasse, in Linz bei Hrn. Joseph Nasberger, und in Prag bei Hrn. Joseph Dotzauer befindet. Auf Verlangen der verehrten Abnehmer kann auch jederzeit in diesen Verlagsorten die Aechtheit dieses Wassers mit den untrüglichsten Belegen dargethan werden.



Zugleich setzt uns unser Correspondent in Kenntniß, daß ein bei diesem Fallissement für eine große Summe betheiligtes Triester Haus eine Hypothek auf ansehnliche Realitäten genommen habe, welche, trotz der seit langem zwischen den besagten Gebrüdern Treves vorgenommenen Theilung, durch eine unverzeihliche Nachlässigkeit noch unter dem Namen ihres Vaters liefen, der, seinem Testament zufolge, alle seine vier Söhne aufgefordert hatte, seine gesetzmäßige Verlassenschaft zu gleichen Theilen zu theilen.

Dieses Ereigniß, das in- und außerhalb Triest großes Interesse und Aufsehen erregt hatte, hätte beinahe zu einem sehr interessanten und höchst wichtigen Rechtsstreit Anlaß gegeben; es scheint aber, daß die hinsichtlich des Hypothekenwesens zu Triest geltenden besondern Gesetze den Erfolg dieser Maaßregel zu Gunsten des Gläubigers außer Zweifel stellen.


[5700-2]
Erklärung.

Die Zusendungen von litterarischen Kunst- und Gewerbgegenständen, als Büchern, Gedichten, Musikalien u. s. w. an Se. Hoheit den Hrn. Herzog Maximilian in Bayern, so wie an I. königl. Hoheit der Frau Herzogin haben sich ungeachtet der früher schon darüber veröffentlichten Kundmachungen wieder so vermehrt, daß das unterzeichnete geh. Secretariat den höchsten Befehl erhalten hat, wiederholt zu erklären, daß künftig dergleichen ohne vorher erholte und erhaltene Genehmigung zugesendete Gegenstände nicht angenommen und ohne weiters unfrankirt werden zurückgeschickt werden.

München, den 28 December 1839.

Der geh. Secretär und Kanzleirath C. Theodori.


[5616-18]
Gant-Proclama.

(Das Debitwesen des Germsieders Johann Wahlleitner zu Freising betreffend.)

Bei vorliegender Ueberschuldung wird auf Antrag der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners gegen denselben zum förmlichen Gantverfahren mit öffentlicher Ausschreibung der Edictstage in der Art geschritten, daß
1) zur Anmeldung der Forderungen und zu deren gehöriger Nachweisung auf
Dienstag den 28 Januar 1840;
2) Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf
Dienstag den 25 Februar;
3) zur Schlußverhandlung und zwar
a) zur Abgabe der Replik auf
Dienstag den 17 März;
b) zur Abgabe der Duplik auf
Dienstag den 7 April dess. J.,
jedesmal Vorm. 9 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt wird.

Hiezu werden sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheile vor Gericht geladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß aus der Masse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber den Ausschluß mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge hat.

Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Communschuldners in Händen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte
binnen acht Wochen
bei Gericht zu übergeben, und wird noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Activstand lediglich in dem Gesammtanwesen, welches nach älterer Schätzung auf 3200 fl. gewerthet ist, dann in der bereits auf circa 273 fl. geschätzten Mobiliarschaft bestehe, während die bekannten Passiven gegen 8600 fl. hin betragen, worunter sich 4324 fl. Hypothekschulden, excl. der rückständigen Zinsen, befinden.

Ferner wird bekannt gegeben, daß man auf Andringen der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners, das Johann Wahlleitner'sche Anwesen, bestehend
1) in dem ludeigenen, der Brandassecuranz mit 2000 fl. einverleibten Haus, Nr. 225 am obern Graben dahier mit Garten und 1 1/2 Krautstück,
2) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1361 zu 2 Tagw.
3) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1428 zu 1 Tagw. 97 Dec.,
4) dem censitisch eigenen Marzlingeraugrunde Kat.-Nr. 1971 zu 1 Tagw. 43 Dec.
welches Gesammtanwesen auf kreditorschaftlichen Antrag mittlerweile noch einer neuen Schätzung, welche dem Auswurfspreise zur Basis dienen wird, anheimfällt, dem öffentlichen Verkaufe an den Meistbietenden unterstellt, dieses behufs auf
Dienstag den 11 Februar 1840,
Vorm. von 11 bis 12 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt, und Kaufslustige hiezu mit dem Bemerken in dießgerichtliche Kanzlei eingeladen haben wolle, daß der Hinschlag vorläufig noch von dem creditorschaftlichen Consense abhängig sey, und sich dem Gerichte unbekannte Käufer über Leumund und Vermögen auszuweisen haben.

Die Besichtigung des Anwesens steht frei, und mag sich zu diesem Zwecke an den Massacurator, den bürgerlichen Schweinhammerbräu Moser dahier, gewendet werden. – Bemerkt wird, daß die von Wahlleitner bisher ausgeübte Germsiedergerechtsame eine personale sey.

Nicht minder wird an dem darauf folgenden Tage
den 12 Februar,
Vorm. 9 Uhr,
mit der Versteigerung der Mobiliarschaft gegen Baarzahlung vorgeschritten werden, wozu hiemit gleiche Einladung ergeht.

Freising, den 19 December 1839.

Königl. bayerisches Landgericht Freising.

Grosch, Landr.


[5661-63]
Tübingen.
Edictal-Ladung.

Gegen Sebastian Hertkorn von Remmingsheim, Oberamts Rottenburg, welcher im Sommer 1832 nach Amerika ausgewandert ist, und sich auf der Reise dahin eines Ehebruchs höchst verdächtig gemacht hat, ist auf Ansuchen seiner Ehefrau, Anna Maria, geb. Müller, von Remmingsheim, aus dem Grunde des Ehebruchs der Ehescheidungs-Proceß erkannt, und zur Verhandlung desselben Tagfahrt auf
Mittwoch den 29 April 1840
anberaumt worden. Es ergeht daher nicht nur an Sebastian Hertkorn, dessen Aufenthalt unbekannt ist, sondern auch an dessen Verwandte und Bekannte, welche ihn zu vertreten gesonnen seyn sollten, die Aufforderung, an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr vor der unterzeichneten Stelle zu erscheinen, um in der Sache rechtlich zu handeln, wobei übrigens auch in dem Falle, daß Hertkorn weder selbst erscheinen noch einen andern hiezu bevollmächtigen würde, dennoch rechtlicher Ordnung gemäß verfahren werden wird.

So beschlossen in dem ehegerichtlichen Senat des königl. würtembergischen Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis.

Tübingen, den 18 December 1839.

Weber.

Kapff.


[5157-59]
Oeffentliche Aufforderung.

Sebastian Antoni von Langenbrücken hat sich der Theilnahme an einer am 4 Junius d. J. dahier verübten Unterschlagung einer bedeutenden Quantität Waaren dringend verdächtig gemacht, sich der Untersuchung jedoch durch die Flucht entzogen, weßhalb wir denselben hiemit öffentlich auffordern, sich
binnen 3 Monaten
dahier zu stellen, und über das ihm zur Last gelegte Verbrechen zu verantworten, widrigenfalls nach Lage der Acten was Rechtens ist gegen ihn erkannt werden soll. Zugleich ersuchen wir alle resp. Behörden, auf den Sebastian Antoni zu fahnden und ihn im Betretungsfall anher abliefern zu lassen.

Signalement des Sebastian Antoni:
Alter 31 Jahre,
Größe circa 5' 3'',
Haare schwarzbraun,
Körperbau untersetzt.

Besondere Kennzeichen: hinkt an einem Fuß, und hat im Gehen die Kniee einwärts gebogen, läuft sehr schnell und schlenkert die eine Hand.

Bruchsal, den 5 December 1839.

Großh. badisches Oberamt.

Weizel.

vdt. Luschko.


[5047-50]
KÖLNER-WASSER-ANZEIGE.

Franz Maria Farina in Köln, Nr. 4711,
ältester Destillateur des ächten Kölnerwassers, gibt sich hiermit die Ehre, dem verehrten Publicum die Anzeige zu machen, daß die Niederlage seines ächten Kölnerwassers sich einzig und allein in
Wien in der Großhandlung des Hrn. M. Malvieux,
in der obern Bäckerstraße Nr. 765,
in Pesth in der Huthandlung des Hrn. Franz Schober zum Ring in der Weiznergasse, in Linz bei Hrn. Joseph Nasberger, und in Prag bei Hrn. Joseph Dotzauer befindet. Auf Verlangen der verehrten Abnehmer kann auch jederzeit in diesen Verlagsorten die Aechtheit dieses Wassers mit den untrüglichsten Belegen dargethan werden.


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[0087/0015] Zugleich setzt uns unser Correspondent in Kenntniß, daß ein bei diesem Fallissement für eine große Summe betheiligtes Triester Haus eine Hypothek auf ansehnliche Realitäten genommen habe, welche, trotz der seit langem zwischen den besagten Gebrüdern Treves vorgenommenen Theilung, durch eine unverzeihliche Nachlässigkeit noch unter dem Namen ihres Vaters liefen, der, seinem Testament zufolge, alle seine vier Söhne aufgefordert hatte, seine gesetzmäßige Verlassenschaft zu gleichen Theilen zu theilen. Dieses Ereigniß, das in- und außerhalb Triest großes Interesse und Aufsehen erregt hatte, hätte beinahe zu einem sehr interessanten und höchst wichtigen Rechtsstreit Anlaß gegeben; es scheint aber, daß die hinsichtlich des Hypothekenwesens zu Triest geltenden besondern Gesetze den Erfolg dieser Maaßregel zu Gunsten des Gläubigers außer Zweifel stellen. [5700-2] Erklärung. Die Zusendungen von litterarischen Kunst- und Gewerbgegenständen, als Büchern, Gedichten, Musikalien u. s. w. an Se. Hoheit den Hrn. Herzog Maximilian in Bayern, so wie an I. königl. Hoheit der Frau Herzogin haben sich ungeachtet der früher schon darüber veröffentlichten Kundmachungen wieder so vermehrt, daß das unterzeichnete geh. Secretariat den höchsten Befehl erhalten hat, wiederholt zu erklären, daß künftig dergleichen ohne vorher erholte und erhaltene Genehmigung zugesendete Gegenstände nicht angenommen und ohne weiters unfrankirt werden zurückgeschickt werden. München, den 28 December 1839. Der geh. Secretär und Kanzleirath C. Theodori. [5616-18] Gant-Proclama. (Das Debitwesen des Germsieders Johann Wahlleitner zu Freising betreffend.) Bei vorliegender Ueberschuldung wird auf Antrag der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners gegen denselben zum förmlichen Gantverfahren mit öffentlicher Ausschreibung der Edictstage in der Art geschritten, daß 1) zur Anmeldung der Forderungen und zu deren gehöriger Nachweisung auf Dienstag den 28 Januar 1840; 2) Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf Dienstag den 25 Februar; 3) zur Schlußverhandlung und zwar a) zur Abgabe der Replik auf Dienstag den 17 März; b) zur Abgabe der Duplik auf Dienstag den 7 April dess. J., jedesmal Vorm. 9 Uhr, Tagsfahrt anberaumt wird. Hiezu werden sämmtliche Gläubiger unter dem Rechtsnachtheile vor Gericht geladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage den Ausschluß aus der Masse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen aber den Ausschluß mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge hat. Zugleich werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Communschuldners in Händen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte binnen acht Wochen bei Gericht zu übergeben, und wird noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Activstand lediglich in dem Gesammtanwesen, welches nach älterer Schätzung auf 3200 fl. gewerthet ist, dann in der bereits auf circa 273 fl. geschätzten Mobiliarschaft bestehe, während die bekannten Passiven gegen 8600 fl. hin betragen, worunter sich 4324 fl. Hypothekschulden, excl. der rückständigen Zinsen, befinden. Ferner wird bekannt gegeben, daß man auf Andringen der Creditoren und mit Einwilligung des Schuldners, das Johann Wahlleitner'sche Anwesen, bestehend 1) in dem ludeigenen, der Brandassecuranz mit 2000 fl. einverleibten Haus, Nr. 225 am obern Graben dahier mit Garten und 1 1/2 Krautstück, 2) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1361 zu 2 Tagw. 3) der ludeigenen Mooswiese Kat.-Nr. 1428 zu 1 Tagw. 97 Dec., 4) dem censitisch eigenen Marzlingeraugrunde Kat.-Nr. 1971 zu 1 Tagw. 43 Dec. welches Gesammtanwesen auf kreditorschaftlichen Antrag mittlerweile noch einer neuen Schätzung, welche dem Auswurfspreise zur Basis dienen wird, anheimfällt, dem öffentlichen Verkaufe an den Meistbietenden unterstellt, dieses behufs auf Dienstag den 11 Februar 1840, Vorm. von 11 bis 12 Uhr, Tagsfahrt anberaumt, und Kaufslustige hiezu mit dem Bemerken in dießgerichtliche Kanzlei eingeladen haben wolle, daß der Hinschlag vorläufig noch von dem creditorschaftlichen Consense abhängig sey, und sich dem Gerichte unbekannte Käufer über Leumund und Vermögen auszuweisen haben. Die Besichtigung des Anwesens steht frei, und mag sich zu diesem Zwecke an den Massacurator, den bürgerlichen Schweinhammerbräu Moser dahier, gewendet werden. – Bemerkt wird, daß die von Wahlleitner bisher ausgeübte Germsiedergerechtsame eine personale sey. Nicht minder wird an dem darauf folgenden Tage den 12 Februar, Vorm. 9 Uhr, mit der Versteigerung der Mobiliarschaft gegen Baarzahlung vorgeschritten werden, wozu hiemit gleiche Einladung ergeht. Freising, den 19 December 1839. Königl. bayerisches Landgericht Freising. Grosch, Landr. [5661-63] Tübingen. Edictal-Ladung. Gegen Sebastian Hertkorn von Remmingsheim, Oberamts Rottenburg, welcher im Sommer 1832 nach Amerika ausgewandert ist, und sich auf der Reise dahin eines Ehebruchs höchst verdächtig gemacht hat, ist auf Ansuchen seiner Ehefrau, Anna Maria, geb. Müller, von Remmingsheim, aus dem Grunde des Ehebruchs der Ehescheidungs-Proceß erkannt, und zur Verhandlung desselben Tagfahrt auf Mittwoch den 29 April 1840 anberaumt worden. Es ergeht daher nicht nur an Sebastian Hertkorn, dessen Aufenthalt unbekannt ist, sondern auch an dessen Verwandte und Bekannte, welche ihn zu vertreten gesonnen seyn sollten, die Aufforderung, an gedachtem Tage Vormittags 10 Uhr vor der unterzeichneten Stelle zu erscheinen, um in der Sache rechtlich zu handeln, wobei übrigens auch in dem Falle, daß Hertkorn weder selbst erscheinen noch einen andern hiezu bevollmächtigen würde, dennoch rechtlicher Ordnung gemäß verfahren werden wird. So beschlossen in dem ehegerichtlichen Senat des königl. würtembergischen Gerichtshofs für den Schwarzwaldkreis. Tübingen, den 18 December 1839. Weber. Kapff. [5157-59] Oeffentliche Aufforderung. Sebastian Antoni von Langenbrücken hat sich der Theilnahme an einer am 4 Junius d. J. dahier verübten Unterschlagung einer bedeutenden Quantität Waaren dringend verdächtig gemacht, sich der Untersuchung jedoch durch die Flucht entzogen, weßhalb wir denselben hiemit öffentlich auffordern, sich binnen 3 Monaten dahier zu stellen, und über das ihm zur Last gelegte Verbrechen zu verantworten, widrigenfalls nach Lage der Acten was Rechtens ist gegen ihn erkannt werden soll. Zugleich ersuchen wir alle resp. Behörden, auf den Sebastian Antoni zu fahnden und ihn im Betretungsfall anher abliefern zu lassen. Signalement des Sebastian Antoni: Alter 31 Jahre, Größe circa 5' 3'', Haare schwarzbraun, Körperbau untersetzt. Besondere Kennzeichen: hinkt an einem Fuß, und hat im Gehen die Kniee einwärts gebogen, läuft sehr schnell und schlenkert die eine Hand. Bruchsal, den 5 December 1839. Großh. badisches Oberamt. Weizel. vdt. Luschko. [5047-50] KÖLNER-WASSER-ANZEIGE. Franz Maria Farina in Köln, Nr. 4711, ältester Destillateur des ächten Kölnerwassers, gibt sich hiermit die Ehre, dem verehrten Publicum die Anzeige zu machen, daß die Niederlage seines ächten Kölnerwassers sich einzig und allein in Wien in der Großhandlung des Hrn. M. Malvieux, in der obern Bäckerstraße Nr. 765, in Pesth in der Huthandlung des Hrn. Franz Schober zum Ring in der Weiznergasse, in Linz bei Hrn. Joseph Nasberger, und in Prag bei Hrn. Joseph Dotzauer befindet. Auf Verlangen der verehrten Abnehmer kann auch jederzeit in diesen Verlagsorten die Aechtheit dieses Wassers mit den untrüglichsten Belegen dargethan werden.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 11. Augsburg, 11. Januar 1840, S. 0087. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_011_18400111/15>, abgerufen am 24.11.2024.