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Allgemeine Zeitung. Nr. 9. Augsburg, 9. Januar 1840.

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Männer und (mit Ausnahme von R. Benfield, J. Reece und G. Turner) in gentlemänlicher Kleidung, gingen in zwei Haufen von je sechs Mann, und waren nicht nur je zwei und zwei mit Handschellen an einander gefesselt, sondern auch alle sechs durch zusammenhängende Ketten verbunden. Der Ausdruck ruhiger Resignation auf ihren Gesichtern, ihr anständiger Schritt und Haltung, ihre Sorge, dem nebenan schreitenden Unglücksgefährten die Bewegung in den Fesseln so viel möglich zu erleichtern, erregte allgemeine Theilnahme. Bei ihrem Eintritt in den Saal waren die drei Specialcommissarien und die Räthe der Krone: der Attorney-General und der Solicitor-General (der Generalfiscal und Staatsanwalt), dann die Sergeants HH. Talfourd und Ludlow, die Advocaten HH. Whiteside und Talbot, bereits versammelt. Letztere saßen der Loge der Juries (Jury-box) gerade gegenüber. Als Vertheidiger der Angeklagten waren erschienen: die Parlamentsmitglieder Sir F. Pollock und Fitzroy Kelly und der Advocat Hr. Thomas. Sie saßen den Richtern gegenüber, so daß sie ihren Clienten auf dem Platze der Angeklagten den Rücken zuwendeten. In ihrer Nähe nahm Feargus O'Connor als Zuschauer Platz, zwischen welchem und John Frost jedoch kein Blick des Erkennens gewechselt wurde. Der Clerk of the Arraigns (Gerichtsschreiber, der die Anklageacte zu verlesen hat) las nun diese den Gefangenen ab, deren jeder bei Nennung seines Namens die Hand empor zu halten hatte. Sie wurde von den Gefangenen, denen ihr Inhalt schon von letzthin bekannt war, nur wenig beachtet; Frosts Auge haftete auf der Stelle, wo die Berichterstatter (reporters) für die Londoner Zeitungen saßen.

Nun folgte an die Einzelnen die Frage: "Seyd Ihr dieses Hochverraths schuldig oder nicht, was sagt Ihr?" Frost antwortete mit festem Tone: "Nicht schuldig." Ebenso die Uebrigen, theils mit lauter, theils mit kaum hörbarer Stimme. Hierauf wurde zur Bildung der kleinen (petty) Jury geschritten, vor welcher die Specialverhandlungen über eine Criminalklage geführt werden, und welche definitiv über das Schuldig oder Nichtschuldig zu erkennen hat. Das Verzeichniß der Schwurrichter (pannel) der Grafschaft ward abgelesen. Da die Vertheidiger der Angeschuldigten verlangten, das Recht der Perhorrescirung (right of challenge) für jeden derselben einzeln auszuüben, so traten die Uebrigen ab, und nur John Frost blieb, für welchen, weil er an seiner Gesundheit leidend ist, Sir F. Pollock die Vergünstigung ansprach, niedersitzen zu dürfen, was gestattet wurde. Hinsichtlich der Bildung der kleinen Jury gilt in England folgendes Verfahren: Aus der ganzen Liste der Grafschaftsgeschworenen wählt der Sheriff 48 Männer aus. (Dießmal geschah ihre Ablesung nicht, wie sonst gewöhnlich, in alphabetischer Ordnung, sondern, auf ausdrückliches Verlangen Sir F. Pollocks, durch Kugelung, was jedoch die Richter nur darum gestatteten, weil die Räthe der Krone es sich gefallen ließen.) Diese 48 Männer werden dem Angeklagten bekannt gemacht, und er kann sie 1) alle verwerfen, wenn der Sheriff bei der Sache interessirt ist, wo dann ein anderer Beamter die Liste anfertigen muß. Hat der Angeklagte keinen Grund zur Verwerfung, oder wird ihm die zweite Liste vorgelegt, so kann er 2) von den 48, ohne einen Grund anzugeben, 20, und bei einem Staatsverbrechen (wie in diesem Fall) 35 verwerfen, gegen die übrigen muß er Gründe vorbringen. Diese Gründe sind in vier Capitel getheilt: a) propter honoris respectum, wenn der Verbrecher zu vornehm ist; b) propter defectum, wenn der Geschworne nicht auf der Liste stehen kann; c) propter delictum, wenn er ihm selbst ein Verbrechen vorwirft; d) propter affectum, wenn er ihn für leidenschaftlich hält. In allen diesen Fällen muß eine neue Liste verfertigt werden, wenn die nöthige Zahl nicht übrig bleibt, und es wird so lange wiederholt, bis eine Anzahl von 12 Männern gefunden ist, die der Angeklagte für ganz parteilos hält. Diese constituiren dann die Petty Jury. Im vorliegenden Falle machte der Vertheidiger John Frosts von dessen Verwerfungsrecht reichlichen Gebrauch, so daß die Jury erst um 5 Uhr Abends zu Stande kam. Auch der Kronanwalt verwarf einen der vorgeschlagenen Geschworenen, ohne einen Grund anzugeben, worüber sich eine Controverse erhob, die aber von den Richtern zu Gunsten des Kronanwalts entschieden wurde. Die Sitzung wurde dann bis zum folgenden Tag aufgehoben, wo der Attorney-General das Plaidoyer begann.

(Fortsetzung folgt.)

(Courier.) Das Gerücht ist in Umlauf, die Sendung des Hrn. v. Brunnow nach England werde zu keinem bestimmten Resultat führen. Sein im Namen Rußlands gemachter Vorschlag, das Einlaufen der englisch-französischen Flotte ins Marmorameer zu gestatten, ist, sagt man, eine bloße Finesse, um Zeit zu gewinnen; denn die Fragen, wie viel Schiffe die Dardanellen passiren sollen, welche Stellungen sie im Marmorameer sollen einnehmen dürfen, und mehrere andere Detailpunkte haben unzählige Einwendungen von Hrn. v. Brunnows Seite veranlaßt, deren Beilegung sich ins Endlose hinausziehen läßt. Kurz, während Rußland einerseits das Princip, das einer factischen Aufgebung des Vertrags von Hunkiar-Skelessi gleich kommt, zugesteht, scheint es andrerseits der Plan dieser Macht zu seyn, die Verständigung über die Detailfragen so zu verwirren und zu erschweren, daß es Großbritannien und Frankreich unmöglich werde, aus den natürlichen Folgen jenes eingeräumten Princips Vortheil zu ziehen. Aber ein anderer und noch größerer Stein des Anstoßes ist das von Rußland, wie wir hören, sich reservirte Recht, 50,000 Mann nach Syrien zu senden, zu dem ostensiblen Zweck, die Fortschritte des Pascha von Aegypten auf jener Seite aufzuhalten. Man versichert - unsere Leser werden es mit Schrecken vernehmen - daß Rußlands letzterer Vorschlag von Lord Palmerston als zuläßlich betrachtet wurde; seine ministeriellen Collegen aber sollen etwas spröde thun, und so haben wir hier einen neuen Punkt der Uneinigkeit in unserem heterogen gebildeten Cabinet. Sollte der monströse und höchst arglistige Vorschlag Rußlands, eine Armee in Kleinasien einrücken zu lassen, gleichwohl die Zustimmung unseres Ministeriums erhalten, was wir bei all seinem principienlosen Schwachsinn nicht glauben können, so darf sich England darauf verlassen, daß es gleich nach dem Zusammentritte des Parlaments nicht an Männern fehlen wird, die jeden Nerv anstrengen werden, um das brittische Volk vor der Gefahr zu warnen, die ihm aus einer solchen Vereinigung von Thorheit und Feigheit erwachsen müßte.

Die hochkirchlichen Toryblätter zeigen sich sehr unruhig über die Fortschritte, welche der Socialismus in England mache, besonders in Liverpool, Birmingham, Scheffield und andern großen Provincialstädten. "Fähige und eifrige Männer," sagt der M. Herald, wirken als wandernde Missionarien dieser giftvollen Lehre des Unglaubens, und jedem derselben ist ein gewisser Bezirk angewiesen. Leider gedeiht ihnen ihr Werk der Entsittlichung in einem erschreckenden Grade, nicht blos in unsern Fabrikgegenden, wo die Bevölkerung dicht ist und die öffentliche Moral auf dem niedrigsten Standpunkte steht, sondern auch in manchem ruhigen und schönen Dorf und Landstädtchen. Sie vertheilen ihre Tractätchen, und bestechen die Unvorsichtigen durch den glühenden Eifer, den sie für die Ausbreitung ihrer Lehren an den Tag legen. Ihre Tractätchen enthalten in der Regel die gräulichsten Blasphemien, läugnen das Daseyn Gottes (?) und legen die Mehrzahl der Uebel dieser


Männer und (mit Ausnahme von R. Benfield, J. Reece und G. Turner) in gentlemänlicher Kleidung, gingen in zwei Haufen von je sechs Mann, und waren nicht nur je zwei und zwei mit Handschellen an einander gefesselt, sondern auch alle sechs durch zusammenhängende Ketten verbunden. Der Ausdruck ruhiger Resignation auf ihren Gesichtern, ihr anständiger Schritt und Haltung, ihre Sorge, dem nebenan schreitenden Unglücksgefährten die Bewegung in den Fesseln so viel möglich zu erleichtern, erregte allgemeine Theilnahme. Bei ihrem Eintritt in den Saal waren die drei Specialcommissarien und die Räthe der Krone: der Attorney-General und der Solicitor-General (der Generalfiscal und Staatsanwalt), dann die Sergeants HH. Talfourd und Ludlow, die Advocaten HH. Whiteside und Talbot, bereits versammelt. Letztere saßen der Loge der Juries (Jury-box) gerade gegenüber. Als Vertheidiger der Angeklagten waren erschienen: die Parlamentsmitglieder Sir F. Pollock und Fitzroy Kelly und der Advocat Hr. Thomas. Sie saßen den Richtern gegenüber, so daß sie ihren Clienten auf dem Platze der Angeklagten den Rücken zuwendeten. In ihrer Nähe nahm Feargus O'Connor als Zuschauer Platz, zwischen welchem und John Frost jedoch kein Blick des Erkennens gewechselt wurde. Der Clerk of the Arraigns (Gerichtsschreiber, der die Anklageacte zu verlesen hat) las nun diese den Gefangenen ab, deren jeder bei Nennung seines Namens die Hand empor zu halten hatte. Sie wurde von den Gefangenen, denen ihr Inhalt schon von letzthin bekannt war, nur wenig beachtet; Frosts Auge haftete auf der Stelle, wo die Berichterstatter (reporters) für die Londoner Zeitungen saßen.

Nun folgte an die Einzelnen die Frage: „Seyd Ihr dieses Hochverraths schuldig oder nicht, was sagt Ihr?“ Frost antwortete mit festem Tone: „Nicht schuldig.“ Ebenso die Uebrigen, theils mit lauter, theils mit kaum hörbarer Stimme. Hierauf wurde zur Bildung der kleinen (petty) Jury geschritten, vor welcher die Specialverhandlungen über eine Criminalklage geführt werden, und welche definitiv über das Schuldig oder Nichtschuldig zu erkennen hat. Das Verzeichniß der Schwurrichter (pannel) der Grafschaft ward abgelesen. Da die Vertheidiger der Angeschuldigten verlangten, das Recht der Perhorrescirung (right of challenge) für jeden derselben einzeln auszuüben, so traten die Uebrigen ab, und nur John Frost blieb, für welchen, weil er an seiner Gesundheit leidend ist, Sir F. Pollock die Vergünstigung ansprach, niedersitzen zu dürfen, was gestattet wurde. Hinsichtlich der Bildung der kleinen Jury gilt in England folgendes Verfahren: Aus der ganzen Liste der Grafschaftsgeschworenen wählt der Sheriff 48 Männer aus. (Dießmal geschah ihre Ablesung nicht, wie sonst gewöhnlich, in alphabetischer Ordnung, sondern, auf ausdrückliches Verlangen Sir F. Pollocks, durch Kugelung, was jedoch die Richter nur darum gestatteten, weil die Räthe der Krone es sich gefallen ließen.) Diese 48 Männer werden dem Angeklagten bekannt gemacht, und er kann sie 1) alle verwerfen, wenn der Sheriff bei der Sache interessirt ist, wo dann ein anderer Beamter die Liste anfertigen muß. Hat der Angeklagte keinen Grund zur Verwerfung, oder wird ihm die zweite Liste vorgelegt, so kann er 2) von den 48, ohne einen Grund anzugeben, 20, und bei einem Staatsverbrechen (wie in diesem Fall) 35 verwerfen, gegen die übrigen muß er Gründe vorbringen. Diese Gründe sind in vier Capitel getheilt: a) propter honoris respectum, wenn der Verbrecher zu vornehm ist; b) propter defectum, wenn der Geschworne nicht auf der Liste stehen kann; c) propter delictum, wenn er ihm selbst ein Verbrechen vorwirft; d) propter affectum, wenn er ihn für leidenschaftlich hält. In allen diesen Fällen muß eine neue Liste verfertigt werden, wenn die nöthige Zahl nicht übrig bleibt, und es wird so lange wiederholt, bis eine Anzahl von 12 Männern gefunden ist, die der Angeklagte für ganz parteilos hält. Diese constituiren dann die Petty Jury. Im vorliegenden Falle machte der Vertheidiger John Frosts von dessen Verwerfungsrecht reichlichen Gebrauch, so daß die Jury erst um 5 Uhr Abends zu Stande kam. Auch der Kronanwalt verwarf einen der vorgeschlagenen Geschworenen, ohne einen Grund anzugeben, worüber sich eine Controverse erhob, die aber von den Richtern zu Gunsten des Kronanwalts entschieden wurde. Die Sitzung wurde dann bis zum folgenden Tag aufgehoben, wo der Attorney-General das Plaidoyer begann.

(Fortsetzung folgt.)

(Courier.) Das Gerücht ist in Umlauf, die Sendung des Hrn. v. Brunnow nach England werde zu keinem bestimmten Resultat führen. Sein im Namen Rußlands gemachter Vorschlag, das Einlaufen der englisch-französischen Flotte ins Marmorameer zu gestatten, ist, sagt man, eine bloße Finesse, um Zeit zu gewinnen; denn die Fragen, wie viel Schiffe die Dardanellen passiren sollen, welche Stellungen sie im Marmorameer sollen einnehmen dürfen, und mehrere andere Detailpunkte haben unzählige Einwendungen von Hrn. v. Brunnows Seite veranlaßt, deren Beilegung sich ins Endlose hinausziehen läßt. Kurz, während Rußland einerseits das Princip, das einer factischen Aufgebung des Vertrags von Hunkiar-Skelessi gleich kommt, zugesteht, scheint es andrerseits der Plan dieser Macht zu seyn, die Verständigung über die Detailfragen so zu verwirren und zu erschweren, daß es Großbritannien und Frankreich unmöglich werde, aus den natürlichen Folgen jenes eingeräumten Princips Vortheil zu ziehen. Aber ein anderer und noch größerer Stein des Anstoßes ist das von Rußland, wie wir hören, sich reservirte Recht, 50,000 Mann nach Syrien zu senden, zu dem ostensiblen Zweck, die Fortschritte des Pascha von Aegypten auf jener Seite aufzuhalten. Man versichert – unsere Leser werden es mit Schrecken vernehmen – daß Rußlands letzterer Vorschlag von Lord Palmerston als zuläßlich betrachtet wurde; seine ministeriellen Collegen aber sollen etwas spröde thun, und so haben wir hier einen neuen Punkt der Uneinigkeit in unserem heterogen gebildeten Cabinet. Sollte der monströse und höchst arglistige Vorschlag Rußlands, eine Armee in Kleinasien einrücken zu lassen, gleichwohl die Zustimmung unseres Ministeriums erhalten, was wir bei all seinem principienlosen Schwachsinn nicht glauben können, so darf sich England darauf verlassen, daß es gleich nach dem Zusammentritte des Parlaments nicht an Männern fehlen wird, die jeden Nerv anstrengen werden, um das brittische Volk vor der Gefahr zu warnen, die ihm aus einer solchen Vereinigung von Thorheit und Feigheit erwachsen müßte.

Die hochkirchlichen Toryblätter zeigen sich sehr unruhig über die Fortschritte, welche der Socialismus in England mache, besonders in Liverpool, Birmingham, Scheffield und andern großen Provincialstädten. „Fähige und eifrige Männer,“ sagt der M. Herald, wirken als wandernde Missionarien dieser giftvollen Lehre des Unglaubens, und jedem derselben ist ein gewisser Bezirk angewiesen. Leider gedeiht ihnen ihr Werk der Entsittlichung in einem erschreckenden Grade, nicht blos in unsern Fabrikgegenden, wo die Bevölkerung dicht ist und die öffentliche Moral auf dem niedrigsten Standpunkte steht, sondern auch in manchem ruhigen und schönen Dorf und Landstädtchen. Sie vertheilen ihre Tractätchen, und bestechen die Unvorsichtigen durch den glühenden Eifer, den sie für die Ausbreitung ihrer Lehren an den Tag legen. Ihre Tractätchen enthalten in der Regel die gräulichsten Blasphemien, läugnen das Daseyn Gottes (?) und legen die Mehrzahl der Uebel dieser

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[0066/0002] Männer und (mit Ausnahme von R. Benfield, J. Reece und G. Turner) in gentlemänlicher Kleidung, gingen in zwei Haufen von je sechs Mann, und waren nicht nur je zwei und zwei mit Handschellen an einander gefesselt, sondern auch alle sechs durch zusammenhängende Ketten verbunden. Der Ausdruck ruhiger Resignation auf ihren Gesichtern, ihr anständiger Schritt und Haltung, ihre Sorge, dem nebenan schreitenden Unglücksgefährten die Bewegung in den Fesseln so viel möglich zu erleichtern, erregte allgemeine Theilnahme. Bei ihrem Eintritt in den Saal waren die drei Specialcommissarien und die Räthe der Krone: der Attorney-General und der Solicitor-General (der Generalfiscal und Staatsanwalt), dann die Sergeants HH. Talfourd und Ludlow, die Advocaten HH. Whiteside und Talbot, bereits versammelt. Letztere saßen der Loge der Juries (Jury-box) gerade gegenüber. Als Vertheidiger der Angeklagten waren erschienen: die Parlamentsmitglieder Sir F. Pollock und Fitzroy Kelly und der Advocat Hr. Thomas. Sie saßen den Richtern gegenüber, so daß sie ihren Clienten auf dem Platze der Angeklagten den Rücken zuwendeten. In ihrer Nähe nahm Feargus O'Connor als Zuschauer Platz, zwischen welchem und John Frost jedoch kein Blick des Erkennens gewechselt wurde. Der Clerk of the Arraigns (Gerichtsschreiber, der die Anklageacte zu verlesen hat) las nun diese den Gefangenen ab, deren jeder bei Nennung seines Namens die Hand empor zu halten hatte. Sie wurde von den Gefangenen, denen ihr Inhalt schon von letzthin bekannt war, nur wenig beachtet; Frosts Auge haftete auf der Stelle, wo die Berichterstatter (reporters) für die Londoner Zeitungen saßen. Nun folgte an die Einzelnen die Frage: „Seyd Ihr dieses Hochverraths schuldig oder nicht, was sagt Ihr?“ Frost antwortete mit festem Tone: „Nicht schuldig.“ Ebenso die Uebrigen, theils mit lauter, theils mit kaum hörbarer Stimme. Hierauf wurde zur Bildung der kleinen (petty) Jury geschritten, vor welcher die Specialverhandlungen über eine Criminalklage geführt werden, und welche definitiv über das Schuldig oder Nichtschuldig zu erkennen hat. Das Verzeichniß der Schwurrichter (pannel) der Grafschaft ward abgelesen. Da die Vertheidiger der Angeschuldigten verlangten, das Recht der Perhorrescirung (right of challenge) für jeden derselben einzeln auszuüben, so traten die Uebrigen ab, und nur John Frost blieb, für welchen, weil er an seiner Gesundheit leidend ist, Sir F. Pollock die Vergünstigung ansprach, niedersitzen zu dürfen, was gestattet wurde. Hinsichtlich der Bildung der kleinen Jury gilt in England folgendes Verfahren: Aus der ganzen Liste der Grafschaftsgeschworenen wählt der Sheriff 48 Männer aus. (Dießmal geschah ihre Ablesung nicht, wie sonst gewöhnlich, in alphabetischer Ordnung, sondern, auf ausdrückliches Verlangen Sir F. Pollocks, durch Kugelung, was jedoch die Richter nur darum gestatteten, weil die Räthe der Krone es sich gefallen ließen.) Diese 48 Männer werden dem Angeklagten bekannt gemacht, und er kann sie 1) alle verwerfen, wenn der Sheriff bei der Sache interessirt ist, wo dann ein anderer Beamter die Liste anfertigen muß. Hat der Angeklagte keinen Grund zur Verwerfung, oder wird ihm die zweite Liste vorgelegt, so kann er 2) von den 48, ohne einen Grund anzugeben, 20, und bei einem Staatsverbrechen (wie in diesem Fall) 35 verwerfen, gegen die übrigen muß er Gründe vorbringen. Diese Gründe sind in vier Capitel getheilt: a) propter honoris respectum, wenn der Verbrecher zu vornehm ist; b) propter defectum, wenn der Geschworne nicht auf der Liste stehen kann; c) propter delictum, wenn er ihm selbst ein Verbrechen vorwirft; d) propter affectum, wenn er ihn für leidenschaftlich hält. In allen diesen Fällen muß eine neue Liste verfertigt werden, wenn die nöthige Zahl nicht übrig bleibt, und es wird so lange wiederholt, bis eine Anzahl von 12 Männern gefunden ist, die der Angeklagte für ganz parteilos hält. Diese constituiren dann die Petty Jury. Im vorliegenden Falle machte der Vertheidiger John Frosts von dessen Verwerfungsrecht reichlichen Gebrauch, so daß die Jury erst um 5 Uhr Abends zu Stande kam. Auch der Kronanwalt verwarf einen der vorgeschlagenen Geschworenen, ohne einen Grund anzugeben, worüber sich eine Controverse erhob, die aber von den Richtern zu Gunsten des Kronanwalts entschieden wurde. Die Sitzung wurde dann bis zum folgenden Tag aufgehoben, wo der Attorney-General das Plaidoyer begann. (Fortsetzung folgt.) (Courier.) Das Gerücht ist in Umlauf, die Sendung des Hrn. v. Brunnow nach England werde zu keinem bestimmten Resultat führen. Sein im Namen Rußlands gemachter Vorschlag, das Einlaufen der englisch-französischen Flotte ins Marmorameer zu gestatten, ist, sagt man, eine bloße Finesse, um Zeit zu gewinnen; denn die Fragen, wie viel Schiffe die Dardanellen passiren sollen, welche Stellungen sie im Marmorameer sollen einnehmen dürfen, und mehrere andere Detailpunkte haben unzählige Einwendungen von Hrn. v. Brunnows Seite veranlaßt, deren Beilegung sich ins Endlose hinausziehen läßt. Kurz, während Rußland einerseits das Princip, das einer factischen Aufgebung des Vertrags von Hunkiar-Skelessi gleich kommt, zugesteht, scheint es andrerseits der Plan dieser Macht zu seyn, die Verständigung über die Detailfragen so zu verwirren und zu erschweren, daß es Großbritannien und Frankreich unmöglich werde, aus den natürlichen Folgen jenes eingeräumten Princips Vortheil zu ziehen. Aber ein anderer und noch größerer Stein des Anstoßes ist das von Rußland, wie wir hören, sich reservirte Recht, 50,000 Mann nach Syrien zu senden, zu dem ostensiblen Zweck, die Fortschritte des Pascha von Aegypten auf jener Seite aufzuhalten. Man versichert – unsere Leser werden es mit Schrecken vernehmen – daß Rußlands letzterer Vorschlag von Lord Palmerston als zuläßlich betrachtet wurde; seine ministeriellen Collegen aber sollen etwas spröde thun, und so haben wir hier einen neuen Punkt der Uneinigkeit in unserem heterogen gebildeten Cabinet. Sollte der monströse und höchst arglistige Vorschlag Rußlands, eine Armee in Kleinasien einrücken zu lassen, gleichwohl die Zustimmung unseres Ministeriums erhalten, was wir bei all seinem principienlosen Schwachsinn nicht glauben können, so darf sich England darauf verlassen, daß es gleich nach dem Zusammentritte des Parlaments nicht an Männern fehlen wird, die jeden Nerv anstrengen werden, um das brittische Volk vor der Gefahr zu warnen, die ihm aus einer solchen Vereinigung von Thorheit und Feigheit erwachsen müßte. Die hochkirchlichen Toryblätter zeigen sich sehr unruhig über die Fortschritte, welche der Socialismus in England mache, besonders in Liverpool, Birmingham, Scheffield und andern großen Provincialstädten. „Fähige und eifrige Männer,“ sagt der M. Herald, wirken als wandernde Missionarien dieser giftvollen Lehre des Unglaubens, und jedem derselben ist ein gewisser Bezirk angewiesen. Leider gedeiht ihnen ihr Werk der Entsittlichung in einem erschreckenden Grade, nicht blos in unsern Fabrikgegenden, wo die Bevölkerung dicht ist und die öffentliche Moral auf dem niedrigsten Standpunkte steht, sondern auch in manchem ruhigen und schönen Dorf und Landstädtchen. Sie vertheilen ihre Tractätchen, und bestechen die Unvorsichtigen durch den glühenden Eifer, den sie für die Ausbreitung ihrer Lehren an den Tag legen. Ihre Tractätchen enthalten in der Regel die gräulichsten Blasphemien, läugnen das Daseyn Gottes (?) und legen die Mehrzahl der Uebel dieser

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 9. Augsburg, 9. Januar 1840, S. 0066. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_009_18400109/2>, abgerufen am 24.11.2024.