Allgemeine Zeitung. Nr. 3. Augsburg, 3. Januar 1840.auf den Fall eines neuen Kriegs an; er bezahlt Niemand, und alle hiesigen Fabriken der Regierung stehen seit fünf Monaten still; die Besoldungen der Beamten sind in großem Rückstand, und der Erfolg ist natürlich eine gänzliche Stagnation der Geschäfte. Der Pascha läßt nach und nach die Europäer in seinem Dienst aussterben und behilft sich mit den Arabern, die er ihnen beigegeben hat, und die sie einigermaßen gebildet haben. Dieß hat unter Anderm vor einigen Wochen zu einer völlig neuen Organisation der medicinischen Schule von Kasr-el-Ain geführt. Früher waren vier europäische Professoren an ihr, welche die Collegien französisch lasen und denen ein Duzend Araber und Türken, welche in Paris studirt hatten, als Uebersetzer und Gehülfen beigegeben waren; diese übersetzten die Vorlesungen den Schülern ins Arabische, und der Pascha ließ diese Uebersetzungen als Handbücher für alle medicinischen Wissenschaften drucken. Nun brauchte aber der Pascha drei der europäischen Professoren, um sie als Generalstabsärzte zur Armee zu schicken, und er beschloß, auf den Vorschlag von Gaetani Bey, die Schule anders zu organisiren. Er stellte einen der französischen Professoren, Perron, an die Spitze derselben, da ihn seine Kenntniß des Arabischen in Stand setzte, die Stelle zu bekleiden; dann ernannte der Pascha sechs der arabischen Gehülfen zu Professoren und befahl, daß künftig alle Collegien direct in arabischer Sprache gelesen werden müßten. Die ganze Verwaltung und Disciplin steht unter Perron, der ein hartes Amt haben wird, denn die arabischen Professoren sind Leute, deren Eitelkeit größer ist, als ihre Kenntnisse; aber Perron ist ein Mann von großer Ausdauer und Festigkeit, der unter einem energischen Mann, wie Mehemed, nicht zu fürchten hat, daß man zu große Strenge an ihm tadeln werde. Er hat einen neuen Studienplan vorgeschrieben, um die Aufeinanderfolge der Collegien und die Methode besser zu reguliren, aber erst die Zeit kann zeigen, ob sich etwas mit diesem Personal ausrichten läßt. Auf diese Art spielen allerdings die Araber nach und nach eine etwas bedeutendere Rolle im Reich des Pascha's; aber man kann sich hier des Lachens nicht enthalten, wenn man Hrn. v. Lamartine u. A. von einem arabischen Reich träumen und reden hört, und den Einfluß sieht, den solche hohle Phrasen auf gesetzgebende Versammlungen in Europa üben. Man erzählt sich darüber eine pikante Anekdote. Einige Officiere von einem französischen Kriegsschiff, das während des ersten Feldzugs des Pascha's gegen den Sultan nach Alexandrien kam, ließen sich von dem damaligen französischen Generalconsul, Hrn. v. Lesseps, dem Pascha vorstellen, und machten ihm Complimente über die Siege der Araber über die Türken. Als man dem Pascha die Phrase übersetzte, war er sehr erstaunt und sagte, daß die Araber keine Siege über die Türken davon getragen hätten. Die Officiere erklärten, was sie sagen wollten, und der Pascha antwortete, daß sie sehr im Irrthum seyen: er sey ein Türke, sein Sohn Ibrahim und die Officiere seiner Armee seyen Türken, und obgleich die Soldaten meistens Araber seyen, so seyen es doch die Generale, welche Schlachten gewinnen und nicht die Gemeinen. "Da sey Gott vor (istakfar allah), daß je die Araber Siege über die Türken davon tragen!" - Hier weiß Jedermann, daß Mehemed nicht einmal wünscht, vom Sultan unabhängig und von der Türkei getrennt zu werden, sondern nur eine mächtige und erbliche Vasallenfamilie gründen will, und von einem arabischen Reiche hat es weder ihm noch Ibrahim geträumt. Es ist freilich an sich nicht unmöglich, daß sich wieder ein arabisches Reich erhebe, aber dieß müßte von einem Araber ausgehen, der durch irgend ein Princip von Fanatismus die Stämme der Halbinsel zu vereinigen wüßte, wie es Mohammed gethan, und wie es Abdul Wahab versucht und beinahe ausgeführt hatte. Aber von einem arabischen Reich unter einem türkischen Pascha zu reden, ist ein Uebertragen europäischer Ideen auf orientalische Verhältnisse, was eine gänzliche Unwissenheit der wahren Lage der Dinge verräth. [5679] Preßburg. Bei der am 2 d. M. abgehaltenen General-Ständeversammlung des löbl. Preßburger Comitats wurden zwei sehr wichtige, die königl. Frei- und Krönungsstadt Preßburg zunächst, und zugleich in commercieller Hinsicht das Gemeinwohl des ganzen Landes betreffende Gegenstände berathen, zu deren Förderung die übrigen Comitate mittelst eines Rundschreibens aufgefordert wurden. Der erste derselben betrifft die Entschädigung der Landtagsquartiere; der zweite die beabsichtigte Eisenbahn am linken Donau-Ufer. In der heutigen Nummer unseres Blattes theilen wir letztern Gegenstand mit. Das über denselben ergangene Rundschreiben des löbl. Preßburger Comitats lautet wie folgt: Löbl. Comitats-Stände! Da der zum allgemeinen Wohl des Landes und zur Förderung unseres Handels i. J. 1836 geschaffene 25ste Gesetzartikel mehrerer Eisenbahnen erwähnt, und unter diesen insbesondere im 1sten Punkte des ersten Abschnittes die von Pesth nach Wien bis zur Gränze Oesterreichs, - im 4ten Punkte aber die von Pesth gegen Mähren und Schlesien, - und im 7ten Punkte ebenfalls die von Pesth nach Siebenbürgen führenden Linien nicht nur bezeichnet, sondern laut 13ten Punktes diese auch einzeln unter den Schutz des Gesetzes stellt und zum Genusse der darin zugesicherten Begünstigungen fähig erklärt: so können wir an der Möglichkeit dieser Eisenbahnen um so weniger zweifeln, da sich namentlich für die Bahn am linken Donau-Ufer im Vertrauen auf das Gesetz bereits eine Unternehmungsgesellschaft bildete, welche mit den kostspielig vorbereiteten, ja sogar schon geprüften und geeignet befundenen Planzeichnungen und Kostenüberschlägen schon fertig ist, und die Ausführung des Unternehmens auch bereits dadurch bewährte, daß sie vor der Ausgabe der Actien, also bevor noch die Gelder dafür eingegangen, auf diese Vorarbeiten bedeutende Summen verwendete, deren Einbringung allein von der Ausführung der projectirten Eisenbahn zu hoffen ist. - Wenn man ferner erwägt, daß auch die hochlöbl. königl. ung. Statthalterei, die Eisenbahn am linken Donau-Ufer für die im Gesetz erwähnte, folglich auch als mit den dort erwähnten Begünstigungen betheiligt anerkennend, uns mehrmals aufforderte, bei den Vorarbeiten hülfreiche Hand bieten zu wollen: so sehen wir bei solchen Umständen, daß die Ausführung der Eisenbahn am linken Ufer einerseits im eigenen Interesse der unternehmenden Gesellschaft liege; andererseits aber, in Anbetracht des Publicums, sind wir überzeugt, daß deren Erbauung im oberwähnten Gesetze vollkommen gesichert wurde. Daß Baron v. Sina am rechten Donau-Ufer von Wien nach Ofen ebenfalls eine Eisenbahn zu errichten gesonnen, ist öffentlich bekannt, und eben die Fragen, welche aus dem Vergleiche beider Unternehmungen unter den Parteien bestritten werden, verursachten, daß die vom Gesetz erlaubte Ausführung der linken Bahn bis heute zum großen Nachtheile des öffentlichen Interesses gehindert wird. Es ist nicht unsere Absicht, der am rechten Donau-Ufer zu errichtenden Eisenbahn im geringsten irgend ein Hinderniß in den Weg zu wälzen: denn der 25ste Gesetzartikel v. J. 1836 ist ja gewiß nicht dahin gerichtet, die National-Industrie und den ohnehin geringen Handel durch die Unterstützung des ihn erdrückenden Monopols zu beschränken, sondern es wurde damit beabsichtigt, die Begünstigungen zu erweitern und die Hindernisse zu entfernen, indem sonst durch die Bezeichnung der Bahnlinien den Unternehmern zur Ausgabe bei den Vorarbeiten, somit zur unnützen Vergeudung ihres Geldes eine Falle gelegt wäre, was mit der Gerechtigkeit und Offenheit eines gesetzgebenden Körpers unvereinbar ist; - auch würde es, wenn die Zusage des Gesetzes nicht beachtet wird, für ewige Zeiten den Credit des Landes verderben; - unsere Meinung ist demnach bloß die, daß die Errichtung der Eisenbahn am linken Ufer durch keine andere Rücksicht gehindert werden dürfe, und daß in Anbetracht des durch die Eisenbahnen für das Vaterland erwachsenden Nutzens die linke Eisenbahn zweckmäßiger ist, als die am rechten Ufer. Was den ersten Theil dieser auf unserer vollkommenen Ueberzeugung begründeten Meinung anbelangt, so wird in dem ofterwähnten 25sten Gesetzartikel v. J. 1836 im 1sten Abschnitte auf den Fall eines neuen Kriegs an; er bezahlt Niemand, und alle hiesigen Fabriken der Regierung stehen seit fünf Monaten still; die Besoldungen der Beamten sind in großem Rückstand, und der Erfolg ist natürlich eine gänzliche Stagnation der Geschäfte. Der Pascha läßt nach und nach die Europäer in seinem Dienst aussterben und behilft sich mit den Arabern, die er ihnen beigegeben hat, und die sie einigermaßen gebildet haben. Dieß hat unter Anderm vor einigen Wochen zu einer völlig neuen Organisation der medicinischen Schule von Kasr-el-Ain geführt. Früher waren vier europäische Professoren an ihr, welche die Collegien französisch lasen und denen ein Duzend Araber und Türken, welche in Paris studirt hatten, als Uebersetzer und Gehülfen beigegeben waren; diese übersetzten die Vorlesungen den Schülern ins Arabische, und der Pascha ließ diese Uebersetzungen als Handbücher für alle medicinischen Wissenschaften drucken. Nun brauchte aber der Pascha drei der europäischen Professoren, um sie als Generalstabsärzte zur Armee zu schicken, und er beschloß, auf den Vorschlag von Gaëtani Bey, die Schule anders zu organisiren. Er stellte einen der französischen Professoren, Perron, an die Spitze derselben, da ihn seine Kenntniß des Arabischen in Stand setzte, die Stelle zu bekleiden; dann ernannte der Pascha sechs der arabischen Gehülfen zu Professoren und befahl, daß künftig alle Collegien direct in arabischer Sprache gelesen werden müßten. Die ganze Verwaltung und Disciplin steht unter Perron, der ein hartes Amt haben wird, denn die arabischen Professoren sind Leute, deren Eitelkeit größer ist, als ihre Kenntnisse; aber Perron ist ein Mann von großer Ausdauer und Festigkeit, der unter einem energischen Mann, wie Mehemed, nicht zu fürchten hat, daß man zu große Strenge an ihm tadeln werde. Er hat einen neuen Studienplan vorgeschrieben, um die Aufeinanderfolge der Collegien und die Methode besser zu reguliren, aber erst die Zeit kann zeigen, ob sich etwas mit diesem Personal ausrichten läßt. Auf diese Art spielen allerdings die Araber nach und nach eine etwas bedeutendere Rolle im Reich des Pascha's; aber man kann sich hier des Lachens nicht enthalten, wenn man Hrn. v. Lamartine u. A. von einem arabischen Reich träumen und reden hört, und den Einfluß sieht, den solche hohle Phrasen auf gesetzgebende Versammlungen in Europa üben. Man erzählt sich darüber eine pikante Anekdote. Einige Officiere von einem französischen Kriegsschiff, das während des ersten Feldzugs des Pascha's gegen den Sultan nach Alexandrien kam, ließen sich von dem damaligen französischen Generalconsul, Hrn. v. Lesseps, dem Pascha vorstellen, und machten ihm Complimente über die Siege der Araber über die Türken. Als man dem Pascha die Phrase übersetzte, war er sehr erstaunt und sagte, daß die Araber keine Siege über die Türken davon getragen hätten. Die Officiere erklärten, was sie sagen wollten, und der Pascha antwortete, daß sie sehr im Irrthum seyen: er sey ein Türke, sein Sohn Ibrahim und die Officiere seiner Armee seyen Türken, und obgleich die Soldaten meistens Araber seyen, so seyen es doch die Generale, welche Schlachten gewinnen und nicht die Gemeinen. „Da sey Gott vor (istakfar allah), daß je die Araber Siege über die Türken davon tragen!“ – Hier weiß Jedermann, daß Mehemed nicht einmal wünscht, vom Sultan unabhängig und von der Türkei getrennt zu werden, sondern nur eine mächtige und erbliche Vasallenfamilie gründen will, und von einem arabischen Reiche hat es weder ihm noch Ibrahim geträumt. Es ist freilich an sich nicht unmöglich, daß sich wieder ein arabisches Reich erhebe, aber dieß müßte von einem Araber ausgehen, der durch irgend ein Princip von Fanatismus die Stämme der Halbinsel zu vereinigen wüßte, wie es Mohammed gethan, und wie es Abdul Wahab versucht und beinahe ausgeführt hatte. Aber von einem arabischen Reich unter einem türkischen Pascha zu reden, ist ein Uebertragen europäischer Ideen auf orientalische Verhältnisse, was eine gänzliche Unwissenheit der wahren Lage der Dinge verräth. [5679] Preßburg. Bei der am 2 d. M. abgehaltenen General-Ständeversammlung des löbl. Preßburger Comitats wurden zwei sehr wichtige, die königl. Frei- und Krönungsstadt Preßburg zunächst, und zugleich in commercieller Hinsicht das Gemeinwohl des ganzen Landes betreffende Gegenstände berathen, zu deren Förderung die übrigen Comitate mittelst eines Rundschreibens aufgefordert wurden. Der erste derselben betrifft die Entschädigung der Landtagsquartiere; der zweite die beabsichtigte Eisenbahn am linken Donau-Ufer. In der heutigen Nummer unseres Blattes theilen wir letztern Gegenstand mit. Das über denselben ergangene Rundschreiben des löbl. Preßburger Comitats lautet wie folgt: Löbl. Comitats-Stände! Da der zum allgemeinen Wohl des Landes und zur Förderung unseres Handels i. J. 1836 geschaffene 25ste Gesetzartikel mehrerer Eisenbahnen erwähnt, und unter diesen insbesondere im 1sten Punkte des ersten Abschnittes die von Pesth nach Wien bis zur Gränze Oesterreichs, – im 4ten Punkte aber die von Pesth gegen Mähren und Schlesien, – und im 7ten Punkte ebenfalls die von Pesth nach Siebenbürgen führenden Linien nicht nur bezeichnet, sondern laut 13ten Punktes diese auch einzeln unter den Schutz des Gesetzes stellt und zum Genusse der darin zugesicherten Begünstigungen fähig erklärt: so können wir an der Möglichkeit dieser Eisenbahnen um so weniger zweifeln, da sich namentlich für die Bahn am linken Donau-Ufer im Vertrauen auf das Gesetz bereits eine Unternehmungsgesellschaft bildete, welche mit den kostspielig vorbereiteten, ja sogar schon geprüften und geeignet befundenen Planzeichnungen und Kostenüberschlägen schon fertig ist, und die Ausführung des Unternehmens auch bereits dadurch bewährte, daß sie vor der Ausgabe der Actien, also bevor noch die Gelder dafür eingegangen, auf diese Vorarbeiten bedeutende Summen verwendete, deren Einbringung allein von der Ausführung der projectirten Eisenbahn zu hoffen ist. – Wenn man ferner erwägt, daß auch die hochlöbl. königl. ung. Statthalterei, die Eisenbahn am linken Donau-Ufer für die im Gesetz erwähnte, folglich auch als mit den dort erwähnten Begünstigungen betheiligt anerkennend, uns mehrmals aufforderte, bei den Vorarbeiten hülfreiche Hand bieten zu wollen: so sehen wir bei solchen Umständen, daß die Ausführung der Eisenbahn am linken Ufer einerseits im eigenen Interesse der unternehmenden Gesellschaft liege; andererseits aber, in Anbetracht des Publicums, sind wir überzeugt, daß deren Erbauung im oberwähnten Gesetze vollkommen gesichert wurde. Daß Baron v. Sina am rechten Donau-Ufer von Wien nach Ofen ebenfalls eine Eisenbahn zu errichten gesonnen, ist öffentlich bekannt, und eben die Fragen, welche aus dem Vergleiche beider Unternehmungen unter den Parteien bestritten werden, verursachten, daß die vom Gesetz erlaubte Ausführung der linken Bahn bis heute zum großen Nachtheile des öffentlichen Interesses gehindert wird. Es ist nicht unsere Absicht, der am rechten Donau-Ufer zu errichtenden Eisenbahn im geringsten irgend ein Hinderniß in den Weg zu wälzen: denn der 25ste Gesetzartikel v. J. 1836 ist ja gewiß nicht dahin gerichtet, die National-Industrie und den ohnehin geringen Handel durch die Unterstützung des ihn erdrückenden Monopols zu beschränken, sondern es wurde damit beabsichtigt, die Begünstigungen zu erweitern und die Hindernisse zu entfernen, indem sonst durch die Bezeichnung der Bahnlinien den Unternehmern zur Ausgabe bei den Vorarbeiten, somit zur unnützen Vergeudung ihres Geldes eine Falle gelegt wäre, was mit der Gerechtigkeit und Offenheit eines gesetzgebenden Körpers unvereinbar ist; – auch würde es, wenn die Zusage des Gesetzes nicht beachtet wird, für ewige Zeiten den Credit des Landes verderben; – unsere Meinung ist demnach bloß die, daß die Errichtung der Eisenbahn am linken Ufer durch keine andere Rücksicht gehindert werden dürfe, und daß in Anbetracht des durch die Eisenbahnen für das Vaterland erwachsenden Nutzens die linke Eisenbahn zweckmäßiger ist, als die am rechten Ufer. Was den ersten Theil dieser auf unserer vollkommenen Ueberzeugung begründeten Meinung anbelangt, so wird in dem ofterwähnten 25sten Gesetzartikel v. J. 1836 im 1sten Abschnitte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0013" n="0021"/> auf den Fall eines neuen Kriegs an; er bezahlt Niemand, und alle hiesigen Fabriken der Regierung stehen seit fünf Monaten still; die Besoldungen der Beamten sind in großem Rückstand, und der Erfolg ist natürlich eine gänzliche Stagnation der Geschäfte. Der Pascha läßt nach und nach die Europäer in seinem Dienst aussterben und behilft sich mit den Arabern, die er ihnen beigegeben hat, und die sie einigermaßen gebildet haben. Dieß hat unter Anderm vor einigen Wochen zu einer völlig neuen Organisation der medicinischen Schule von Kasr-el-Ain geführt. Früher waren vier europäische Professoren an ihr, welche die Collegien französisch lasen und denen ein Duzend Araber und Türken, welche in Paris studirt hatten, als Uebersetzer und Gehülfen beigegeben waren; diese übersetzten die Vorlesungen den Schülern ins Arabische, und der Pascha ließ diese Uebersetzungen als Handbücher für alle medicinischen Wissenschaften drucken. Nun brauchte aber der Pascha drei der europäischen Professoren, um sie als Generalstabsärzte zur Armee zu schicken, und er beschloß, auf den Vorschlag von Gaëtani Bey, die Schule anders zu organisiren. Er stellte einen der französischen Professoren, Perron, an die Spitze derselben, da ihn seine Kenntniß des Arabischen in Stand setzte, die Stelle zu bekleiden; dann ernannte der Pascha sechs der arabischen Gehülfen zu Professoren und befahl, daß künftig alle Collegien direct in arabischer Sprache gelesen werden müßten. Die ganze Verwaltung und Disciplin steht unter Perron, der ein hartes Amt haben wird, denn die arabischen Professoren sind Leute, deren Eitelkeit größer ist, als ihre Kenntnisse; aber Perron ist ein Mann von großer Ausdauer und Festigkeit, der unter einem energischen Mann, wie Mehemed, nicht zu fürchten hat, daß man zu große Strenge an ihm tadeln werde. Er hat einen neuen Studienplan vorgeschrieben, um die Aufeinanderfolge der Collegien und die Methode besser zu reguliren, aber erst die Zeit kann zeigen, ob sich etwas mit diesem Personal ausrichten läßt. Auf diese Art spielen allerdings die Araber nach und nach eine etwas bedeutendere Rolle im Reich des Pascha's; aber man kann sich hier des Lachens nicht enthalten, wenn man Hrn. v. Lamartine u. A. von einem arabischen Reich träumen und reden hört, und den Einfluß sieht, den solche hohle Phrasen auf gesetzgebende Versammlungen in Europa üben. Man erzählt sich darüber eine pikante Anekdote. Einige Officiere von einem französischen Kriegsschiff, das während des ersten Feldzugs des Pascha's gegen den Sultan nach Alexandrien kam, ließen sich von dem damaligen französischen Generalconsul, Hrn. v. Lesseps, dem Pascha vorstellen, und machten ihm Complimente über die Siege der Araber über die Türken. Als man dem Pascha die Phrase übersetzte, war er sehr erstaunt und sagte, daß die Araber keine Siege über die Türken davon getragen hätten. Die Officiere erklärten, was sie sagen wollten, und der Pascha antwortete, daß sie sehr im Irrthum seyen: er sey ein Türke, sein Sohn Ibrahim und die Officiere seiner Armee seyen Türken, und obgleich die Soldaten meistens Araber seyen, so seyen es doch die Generale, welche Schlachten gewinnen und nicht die Gemeinen. „Da sey Gott vor (istakfar allah), daß je die Araber Siege über die Türken davon tragen!“ – Hier weiß Jedermann, daß Mehemed nicht einmal wünscht, vom Sultan unabhängig und von der Türkei getrennt zu werden, sondern nur eine mächtige und erbliche Vasallenfamilie gründen will, und von einem arabischen Reiche hat es weder ihm noch Ibrahim geträumt. Es ist freilich an sich nicht unmöglich, daß sich wieder ein arabisches Reich erhebe, aber dieß müßte von einem Araber ausgehen, der durch irgend ein Princip von Fanatismus die Stämme der Halbinsel zu vereinigen wüßte, wie es Mohammed gethan, und wie es Abdul Wahab versucht und beinahe ausgeführt hatte. Aber von einem arabischen Reich unter einem türkischen Pascha zu reden, ist ein Uebertragen europäischer Ideen auf orientalische Verhältnisse, was eine gänzliche Unwissenheit der wahren Lage der Dinge verräth.</p> </div> </div><lb/> <div xml:id="jAn5679" type="jAn" n="2"> <head>[5679]</head> <p><hi rendition="#b">Preßburg.</hi> Bei der am 2 d. M. abgehaltenen General-Ständeversammlung des löbl. Preßburger Comitats wurden zwei sehr wichtige, die königl. Frei- und Krönungsstadt Preßburg zunächst, und zugleich in commercieller Hinsicht das Gemeinwohl des ganzen Landes betreffende Gegenstände berathen, zu deren Förderung die übrigen Comitate mittelst eines Rundschreibens aufgefordert wurden. Der erste derselben betrifft die Entschädigung der Landtagsquartiere; der zweite die beabsichtigte Eisenbahn am linken Donau-Ufer. In der heutigen Nummer unseres Blattes theilen wir letztern Gegenstand mit. Das über denselben ergangene Rundschreiben des löbl. Preßburger Comitats lautet wie folgt:</p><lb/> <p>Löbl. Comitats-Stände! Da der zum allgemeinen Wohl des Landes und zur Förderung unseres Handels i. J. 1836 geschaffene 25ste Gesetzartikel mehrerer Eisenbahnen erwähnt, und unter diesen insbesondere im 1sten Punkte des ersten Abschnittes die von Pesth nach Wien bis zur Gränze Oesterreichs, – im 4ten Punkte aber die von Pesth gegen Mähren und Schlesien, – und im 7ten Punkte ebenfalls die von Pesth nach Siebenbürgen führenden Linien nicht nur bezeichnet, sondern laut 13ten Punktes diese auch einzeln unter den Schutz des Gesetzes stellt und zum Genusse der darin zugesicherten Begünstigungen fähig erklärt: so können wir an der Möglichkeit dieser Eisenbahnen um so weniger zweifeln, da sich namentlich für die Bahn am linken Donau-Ufer im Vertrauen auf das Gesetz bereits eine Unternehmungsgesellschaft bildete, welche mit den kostspielig vorbereiteten, ja sogar schon geprüften und geeignet befundenen Planzeichnungen und Kostenüberschlägen schon fertig ist, und die Ausführung des Unternehmens auch bereits dadurch bewährte, daß sie vor der Ausgabe der Actien, also bevor noch die Gelder dafür eingegangen, auf diese Vorarbeiten bedeutende Summen verwendete, deren Einbringung allein von der Ausführung der projectirten Eisenbahn zu hoffen ist. – Wenn man ferner erwägt, daß auch die hochlöbl. königl. ung. Statthalterei, die Eisenbahn am linken Donau-Ufer für die im Gesetz erwähnte, folglich auch als mit den dort erwähnten Begünstigungen betheiligt anerkennend, uns mehrmals aufforderte, bei den Vorarbeiten hülfreiche Hand bieten zu wollen: so sehen wir bei solchen Umständen, daß die Ausführung der Eisenbahn am linken Ufer einerseits im eigenen Interesse der unternehmenden Gesellschaft liege; andererseits aber, in Anbetracht des Publicums, sind wir überzeugt, daß deren Erbauung im oberwähnten Gesetze vollkommen gesichert wurde.</p><lb/> <p>Daß Baron v. <hi rendition="#g">Sina</hi> am rechten Donau-Ufer von Wien nach Ofen ebenfalls eine Eisenbahn zu errichten gesonnen, ist öffentlich bekannt, und eben die Fragen, welche aus dem Vergleiche beider Unternehmungen unter den Parteien bestritten werden, verursachten, daß die vom Gesetz erlaubte Ausführung der linken Bahn bis heute zum großen Nachtheile des öffentlichen Interesses gehindert wird.</p><lb/> <p>Es ist nicht unsere Absicht, der am rechten Donau-Ufer zu errichtenden Eisenbahn im geringsten irgend ein Hinderniß in den Weg zu wälzen: denn der 25ste Gesetzartikel v. J. 1836 ist ja gewiß nicht dahin gerichtet, die National-Industrie und den ohnehin geringen Handel durch die Unterstützung des ihn erdrückenden Monopols zu beschränken, sondern es wurde damit beabsichtigt, die Begünstigungen zu erweitern und die Hindernisse zu entfernen, indem sonst durch die Bezeichnung der Bahnlinien den Unternehmern zur Ausgabe bei den Vorarbeiten, somit zur unnützen Vergeudung ihres Geldes eine Falle gelegt wäre, was mit der Gerechtigkeit und Offenheit eines gesetzgebenden Körpers unvereinbar ist; – auch würde es, wenn die Zusage des Gesetzes nicht beachtet wird, für ewige Zeiten den Credit des Landes verderben; – unsere Meinung ist demnach bloß die, daß die Errichtung der Eisenbahn am linken Ufer durch keine andere Rücksicht gehindert werden dürfe, und daß in Anbetracht des durch die Eisenbahnen für das Vaterland erwachsenden Nutzens die linke Eisenbahn zweckmäßiger ist, als die am rechten Ufer.</p><lb/> <p>Was den ersten Theil dieser auf unserer vollkommenen Ueberzeugung begründeten Meinung anbelangt, so wird in dem ofterwähnten 25sten Gesetzartikel v. J. 1836 im 1sten Abschnitte<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [0021/0013]
auf den Fall eines neuen Kriegs an; er bezahlt Niemand, und alle hiesigen Fabriken der Regierung stehen seit fünf Monaten still; die Besoldungen der Beamten sind in großem Rückstand, und der Erfolg ist natürlich eine gänzliche Stagnation der Geschäfte. Der Pascha läßt nach und nach die Europäer in seinem Dienst aussterben und behilft sich mit den Arabern, die er ihnen beigegeben hat, und die sie einigermaßen gebildet haben. Dieß hat unter Anderm vor einigen Wochen zu einer völlig neuen Organisation der medicinischen Schule von Kasr-el-Ain geführt. Früher waren vier europäische Professoren an ihr, welche die Collegien französisch lasen und denen ein Duzend Araber und Türken, welche in Paris studirt hatten, als Uebersetzer und Gehülfen beigegeben waren; diese übersetzten die Vorlesungen den Schülern ins Arabische, und der Pascha ließ diese Uebersetzungen als Handbücher für alle medicinischen Wissenschaften drucken. Nun brauchte aber der Pascha drei der europäischen Professoren, um sie als Generalstabsärzte zur Armee zu schicken, und er beschloß, auf den Vorschlag von Gaëtani Bey, die Schule anders zu organisiren. Er stellte einen der französischen Professoren, Perron, an die Spitze derselben, da ihn seine Kenntniß des Arabischen in Stand setzte, die Stelle zu bekleiden; dann ernannte der Pascha sechs der arabischen Gehülfen zu Professoren und befahl, daß künftig alle Collegien direct in arabischer Sprache gelesen werden müßten. Die ganze Verwaltung und Disciplin steht unter Perron, der ein hartes Amt haben wird, denn die arabischen Professoren sind Leute, deren Eitelkeit größer ist, als ihre Kenntnisse; aber Perron ist ein Mann von großer Ausdauer und Festigkeit, der unter einem energischen Mann, wie Mehemed, nicht zu fürchten hat, daß man zu große Strenge an ihm tadeln werde. Er hat einen neuen Studienplan vorgeschrieben, um die Aufeinanderfolge der Collegien und die Methode besser zu reguliren, aber erst die Zeit kann zeigen, ob sich etwas mit diesem Personal ausrichten läßt. Auf diese Art spielen allerdings die Araber nach und nach eine etwas bedeutendere Rolle im Reich des Pascha's; aber man kann sich hier des Lachens nicht enthalten, wenn man Hrn. v. Lamartine u. A. von einem arabischen Reich träumen und reden hört, und den Einfluß sieht, den solche hohle Phrasen auf gesetzgebende Versammlungen in Europa üben. Man erzählt sich darüber eine pikante Anekdote. Einige Officiere von einem französischen Kriegsschiff, das während des ersten Feldzugs des Pascha's gegen den Sultan nach Alexandrien kam, ließen sich von dem damaligen französischen Generalconsul, Hrn. v. Lesseps, dem Pascha vorstellen, und machten ihm Complimente über die Siege der Araber über die Türken. Als man dem Pascha die Phrase übersetzte, war er sehr erstaunt und sagte, daß die Araber keine Siege über die Türken davon getragen hätten. Die Officiere erklärten, was sie sagen wollten, und der Pascha antwortete, daß sie sehr im Irrthum seyen: er sey ein Türke, sein Sohn Ibrahim und die Officiere seiner Armee seyen Türken, und obgleich die Soldaten meistens Araber seyen, so seyen es doch die Generale, welche Schlachten gewinnen und nicht die Gemeinen. „Da sey Gott vor (istakfar allah), daß je die Araber Siege über die Türken davon tragen!“ – Hier weiß Jedermann, daß Mehemed nicht einmal wünscht, vom Sultan unabhängig und von der Türkei getrennt zu werden, sondern nur eine mächtige und erbliche Vasallenfamilie gründen will, und von einem arabischen Reiche hat es weder ihm noch Ibrahim geträumt. Es ist freilich an sich nicht unmöglich, daß sich wieder ein arabisches Reich erhebe, aber dieß müßte von einem Araber ausgehen, der durch irgend ein Princip von Fanatismus die Stämme der Halbinsel zu vereinigen wüßte, wie es Mohammed gethan, und wie es Abdul Wahab versucht und beinahe ausgeführt hatte. Aber von einem arabischen Reich unter einem türkischen Pascha zu reden, ist ein Uebertragen europäischer Ideen auf orientalische Verhältnisse, was eine gänzliche Unwissenheit der wahren Lage der Dinge verräth.
[5679]Preßburg. Bei der am 2 d. M. abgehaltenen General-Ständeversammlung des löbl. Preßburger Comitats wurden zwei sehr wichtige, die königl. Frei- und Krönungsstadt Preßburg zunächst, und zugleich in commercieller Hinsicht das Gemeinwohl des ganzen Landes betreffende Gegenstände berathen, zu deren Förderung die übrigen Comitate mittelst eines Rundschreibens aufgefordert wurden. Der erste derselben betrifft die Entschädigung der Landtagsquartiere; der zweite die beabsichtigte Eisenbahn am linken Donau-Ufer. In der heutigen Nummer unseres Blattes theilen wir letztern Gegenstand mit. Das über denselben ergangene Rundschreiben des löbl. Preßburger Comitats lautet wie folgt:
Löbl. Comitats-Stände! Da der zum allgemeinen Wohl des Landes und zur Förderung unseres Handels i. J. 1836 geschaffene 25ste Gesetzartikel mehrerer Eisenbahnen erwähnt, und unter diesen insbesondere im 1sten Punkte des ersten Abschnittes die von Pesth nach Wien bis zur Gränze Oesterreichs, – im 4ten Punkte aber die von Pesth gegen Mähren und Schlesien, – und im 7ten Punkte ebenfalls die von Pesth nach Siebenbürgen führenden Linien nicht nur bezeichnet, sondern laut 13ten Punktes diese auch einzeln unter den Schutz des Gesetzes stellt und zum Genusse der darin zugesicherten Begünstigungen fähig erklärt: so können wir an der Möglichkeit dieser Eisenbahnen um so weniger zweifeln, da sich namentlich für die Bahn am linken Donau-Ufer im Vertrauen auf das Gesetz bereits eine Unternehmungsgesellschaft bildete, welche mit den kostspielig vorbereiteten, ja sogar schon geprüften und geeignet befundenen Planzeichnungen und Kostenüberschlägen schon fertig ist, und die Ausführung des Unternehmens auch bereits dadurch bewährte, daß sie vor der Ausgabe der Actien, also bevor noch die Gelder dafür eingegangen, auf diese Vorarbeiten bedeutende Summen verwendete, deren Einbringung allein von der Ausführung der projectirten Eisenbahn zu hoffen ist. – Wenn man ferner erwägt, daß auch die hochlöbl. königl. ung. Statthalterei, die Eisenbahn am linken Donau-Ufer für die im Gesetz erwähnte, folglich auch als mit den dort erwähnten Begünstigungen betheiligt anerkennend, uns mehrmals aufforderte, bei den Vorarbeiten hülfreiche Hand bieten zu wollen: so sehen wir bei solchen Umständen, daß die Ausführung der Eisenbahn am linken Ufer einerseits im eigenen Interesse der unternehmenden Gesellschaft liege; andererseits aber, in Anbetracht des Publicums, sind wir überzeugt, daß deren Erbauung im oberwähnten Gesetze vollkommen gesichert wurde.
Daß Baron v. Sina am rechten Donau-Ufer von Wien nach Ofen ebenfalls eine Eisenbahn zu errichten gesonnen, ist öffentlich bekannt, und eben die Fragen, welche aus dem Vergleiche beider Unternehmungen unter den Parteien bestritten werden, verursachten, daß die vom Gesetz erlaubte Ausführung der linken Bahn bis heute zum großen Nachtheile des öffentlichen Interesses gehindert wird.
Es ist nicht unsere Absicht, der am rechten Donau-Ufer zu errichtenden Eisenbahn im geringsten irgend ein Hinderniß in den Weg zu wälzen: denn der 25ste Gesetzartikel v. J. 1836 ist ja gewiß nicht dahin gerichtet, die National-Industrie und den ohnehin geringen Handel durch die Unterstützung des ihn erdrückenden Monopols zu beschränken, sondern es wurde damit beabsichtigt, die Begünstigungen zu erweitern und die Hindernisse zu entfernen, indem sonst durch die Bezeichnung der Bahnlinien den Unternehmern zur Ausgabe bei den Vorarbeiten, somit zur unnützen Vergeudung ihres Geldes eine Falle gelegt wäre, was mit der Gerechtigkeit und Offenheit eines gesetzgebenden Körpers unvereinbar ist; – auch würde es, wenn die Zusage des Gesetzes nicht beachtet wird, für ewige Zeiten den Credit des Landes verderben; – unsere Meinung ist demnach bloß die, daß die Errichtung der Eisenbahn am linken Ufer durch keine andere Rücksicht gehindert werden dürfe, und daß in Anbetracht des durch die Eisenbahnen für das Vaterland erwachsenden Nutzens die linke Eisenbahn zweckmäßiger ist, als die am rechten Ufer.
Was den ersten Theil dieser auf unserer vollkommenen Ueberzeugung begründeten Meinung anbelangt, so wird in dem ofterwähnten 25sten Gesetzartikel v. J. 1836 im 1sten Abschnitte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |