2. Eine innige Andacht zur heiligen Familie von Nazareth zu tragen und sie in ihren Tugenden nachzuahmen. - Täglich sollen die Vereinsmitglieder beim Morgen- oder Abend- gebet drei Gegrüßet seist du, Maria zu ihrer Ehre beten um die Gnade einer allseitigen treuen Pflicht- erfüllung mit dem Zusatz:
Jesus, Maria, Joseph, euch schenke ich mein Herz und meine Seele!
Jesus, Maria, Joseph, stehet mir bei in meinem letzten Todeskampfe!
Jesus, Maria, Joseph, laßt meine Seele mit euch in Frieden scheiden!
300 Tage Ablaß jedesmal. (28. April 1807.)
3. Wenigstens an den Generalkommu- nionen des Vereins teilzunehmen und an den in der Pfarrei üblichen Beichttagen die heiligen Sakra- mente zu empfangen. - Allen aber wird der Emp- fang der heiligen Kommunion an den Ablaßtagen des Vereins, ja die monatliche Kommu- nion an den für die einzelnen Stände festgesetzten Sonntagen dringend empfehlen.
4. Wenn möglich, bei keiner Vereins- andacht zu fehlen.
Einrichtung.
Mitglied der Erzbruderschaft der heiligen Fa- milie kann jeder unbescholtene Christ werden. Die feierliche Aufnahme findet am Hauptpatronsfest oder bei andern Gelegenheiten statt. An der Spitze des Vereins steht der Ortspfarrer, der sich aber auch durch einen andern Priester vertreten lassen kann.
Sollte es sich in größeren Pfarreien empfehlen, den Verein in einzelne Sektionen einzuteilen (nach Straßen, Revieren), so stellt der Leiter für jede Sektion eine Vertrauensperson auf, die ihm in der Besorgung der Vereinsangelegenheiten zur Seite steht. Hauptpflicht einer Vertrauensperson ist, mit gutem Beispiel den übrigen Mitgliedern voranzu- leuchten. Bei besondern Anlässen ruft der Vereins- leiter die Vertrauenspersonen zu einer Besprechung zusammen.
2. Eine innige Andacht zur heiligen Familie von Nazareth zu tragen und sie in ihren Tugenden nachzuahmen. – Täglich sollen die Vereinsmitglieder beim Morgen- oder Abend- gebet drei Gegrüßet seist du, Maria zu ihrer Ehre beten um die Gnade einer allseitigen treuen Pflicht- erfüllung mit dem Zusatz:
Jesus, Maria, Joseph, euch schenke ich mein Herz und meine Seele!
Jesus, Maria, Joseph, stehet mir bei in meinem letzten Todeskampfe!
Jesus, Maria, Joseph, laßt meine Seele mit euch in Frieden scheiden!
300 Tage Ablaß jedesmal. (28. April 1807.)
3. Wenigstens an den Generalkommu- nionen des Vereins teilzunehmen und an den in der Pfarrei üblichen Beichttagen die heiligen Sakra- mente zu empfangen. – Allen aber wird der Emp- fang der heiligen Kommunion an den Ablaßtagen des Vereins, ja die monatliche Kommu- nion an den für die einzelnen Stände festgesetzten Sonntagen dringend empfehlen.
4. Wenn möglich, bei keiner Vereins- andacht zu fehlen.
Einrichtung.
Mitglied der Erzbruderschaft der heiligen Fa- milie kann jeder unbescholtene Christ werden. Die feierliche Aufnahme findet am Hauptpatronsfest oder bei andern Gelegenheiten statt. An der Spitze des Vereins steht der Ortspfarrer, der sich aber auch durch einen andern Priester vertreten lassen kann.
Sollte es sich in größeren Pfarreien empfehlen, den Verein in einzelne Sektionen einzuteilen (nach Straßen, Revieren), so stellt der Leiter für jede Sektion eine Vertrauensperson auf, die ihm in der Besorgung der Vereinsangelegenheiten zur Seite steht. Hauptpflicht einer Vertrauensperson ist, mit gutem Beispiel den übrigen Mitgliedern voranzu- leuchten. Bei besondern Anlässen ruft der Vereins- leiter die Vertrauenspersonen zu einer Besprechung zusammen.
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2. Eine innige Andacht zur heiligen
Familie von Nazareth zu tragen und sie
in ihren Tugenden nachzuahmen. – Täglich sollen
die Vereinsmitglieder beim Morgen- oder Abend-
gebet drei Gegrüßet seist du, Maria zu ihrer Ehre
beten um die Gnade einer allseitigen treuen Pflicht-
erfüllung mit dem Zusatz:
Jesus, Maria, Joseph, euch schenke ich mein Herz
und meine Seele!
Jesus, Maria, Joseph, stehet mir bei in meinem
letzten Todeskampfe!
Jesus, Maria, Joseph, laßt meine Seele mit euch
in Frieden scheiden!
300 Tage Ablaß jedesmal. (28. April 1807.)
3. Wenigstens an den Generalkommu-
nionen des Vereins teilzunehmen und an den in
der Pfarrei üblichen Beichttagen die heiligen Sakra-
mente zu empfangen. – Allen aber wird der Emp-
fang der heiligen Kommunion an den
Ablaßtagen des Vereins, ja die monatliche Kommu-
nion an den für die einzelnen Stände festgesetzten
Sonntagen dringend empfehlen.
4. Wenn möglich, bei keiner Vereins-
andacht zu fehlen.
Einrichtung.
Mitglied der Erzbruderschaft der heiligen Fa-
milie kann jeder unbescholtene Christ werden. Die
feierliche Aufnahme findet am Hauptpatronsfest oder
bei andern Gelegenheiten statt. An der Spitze des
Vereins steht der Ortspfarrer, der sich aber auch durch
einen andern Priester vertreten lassen kann.
Sollte es sich in größeren Pfarreien empfehlen,
den Verein in einzelne Sektionen einzuteilen (nach
Straßen, Revieren), so stellt der Leiter für jede
Sektion eine Vertrauensperson auf, die ihm in der
Besorgung der Vereinsangelegenheiten zur Seite
steht. Hauptpflicht einer Vertrauensperson ist, mit
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/297>, abgerufen am 22.02.2025.
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