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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921.

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land zu beten: "Gib uns heute unser täg-
liches Brot."
Damit versteht er, wie die hei-
ligen Kirchenväter lehren, nicht bloß etwa
das Brot des Leibes, sondern auch das
täglich zu genießende Brot der Seele, die
heilige Kommunion. Darum wünscht auch
die heilige Kirche nichts mehr, als daß die
Gläubigen diesem Verlangen des Heilan-
des nachkommen und oft, ja täglich dem
Tisch des Herrn sich nahen. Am 20. De-
zember 1905 hat Papst Pius X. ein
Schreiben erlassen, in dem er alle Gläu-
bigen zur öfteren, ja täglichen Kommu-
nion dringend auffordert. In diesem
Schreiben hat der heilige Vater folgende
Grundsätze
für die öftere Kommunion auf-
gestellt:

1. Die öftere und tägliche Kommunion
soll allen Christgläubigen jeden Standes
und Alters gestattet sein, so daß niemand,
der im Stande der Gnade und in richtiger
frommer Absicht zum heiligen Tische gehen
will, davon abgehalten werden kann.

2. Wer hat nun eine rechte Absicht?
Wer nicht zum heiligen Tische hinzutritt,
weil es eben so Brauch ist, oder von Eitel-
keit und menschlichen Rücksichten geleitet,
sondern weil er dadurch Gott Wohlge-
fallen, sich ihm inniger durch die Liebe
verbinden und seinen Schwächen und Män-
geln durch das himmlische Heilmittel ab-
helfen will.

land zu beten: „Gib uns heute unser täg-
liches Brot.“
Damit versteht er, wie die hei-
ligen Kirchenväter lehren, nicht bloß etwa
das Brot des Leibes, sondern auch das
täglich zu genießende Brot der Seele, die
heilige Kommunion. Darum wünscht auch
die heilige Kirche nichts mehr, als daß die
Gläubigen diesem Verlangen des Heilan-
des nachkommen und oft, ja täglich dem
Tisch des Herrn sich nahen. Am 20. De-
zember 1905 hat Papst Pius X. ein
Schreiben erlassen, in dem er alle Gläu-
bigen zur öfteren, ja täglichen Kommu-
nion dringend auffordert. In diesem
Schreiben hat der heilige Vater folgende
Grundsätze
für die öftere Kommunion auf-
gestellt:

1. Die öftere und tägliche Kommunion
soll allen Christgläubigen jeden Standes
und Alters gestattet sein, so daß niemand,
der im Stande der Gnade und in richtiger
frommer Absicht zum heiligen Tische gehen
will, davon abgehalten werden kann.

2. Wer hat nun eine rechte Absicht?
Wer nicht zum heiligen Tische hinzutritt,
weil es eben so Brauch ist, oder von Eitel-
keit und menschlichen Rücksichten geleitet,
sondern weil er dadurch Gott Wohlge-
fallen, sich ihm inniger durch die Liebe
verbinden und seinen Schwächen und Män-
geln durch das himmlische Heilmittel ab-
helfen will.

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[110/0111] land zu beten: „Gib uns heute unser täg- liches Brot.“ Damit versteht er, wie die hei- ligen Kirchenväter lehren, nicht bloß etwa das Brot des Leibes, sondern auch das täglich zu genießende Brot der Seele, die heilige Kommunion. Darum wünscht auch die heilige Kirche nichts mehr, als daß die Gläubigen diesem Verlangen des Heilan- des nachkommen und oft, ja täglich dem Tisch des Herrn sich nahen. Am 20. De- zember 1905 hat Papst Pius X. ein Schreiben erlassen, in dem er alle Gläu- bigen zur öfteren, ja täglichen Kommu- nion dringend auffordert. In diesem Schreiben hat der heilige Vater folgende Grundsätze für die öftere Kommunion auf- gestellt: 1. Die öftere und tägliche Kommunion soll allen Christgläubigen jeden Standes und Alters gestattet sein, so daß niemand, der im Stande der Gnade und in richtiger frommer Absicht zum heiligen Tische gehen will, davon abgehalten werden kann. 2. Wer hat nun eine rechte Absicht? Wer nicht zum heiligen Tische hinzutritt, weil es eben so Brauch ist, oder von Eitel- keit und menschlichen Rücksichten geleitet, sondern weil er dadurch Gott Wohlge- fallen, sich ihm inniger durch die Liebe verbinden und seinen Schwächen und Män- geln durch das himmlische Heilmittel ab- helfen will.

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Zitationshilfe: Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/111>, abgerufen am 04.12.2024.