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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 5. Berlin, 1852.

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Elftes Kapitel.
Sie sind die Puten von Excellenz.

In einem öffentlichen Garten der Vorstadt war
an einem schönen Octobernachmittage eine ungewöhn¬
lich große Zahl von Gästen versammelt. Jene Zeit,
wo die Schichten der Gesellschaft sich weit schroffer
gegenüber standen, als es später der Fall war, hatte
doch den Vorzug, oder, wenn man es nicht so nennen
will, sie bot für das gesellige Leben den Vortheil, daß
die öffentlichen Vergnügungsorte noch nicht in der Art
schroff gesondert waren, daß die Anwesenheit von im Le¬
ben niedriger Gestellten die höher Gestellten abhielt,
auch ihr Vergnügen zu suchen. Wo der Handwerks¬
bursch Kegel schob, konnte auch der höhere Bürger¬
stand mit Ehren Weißbier trinken; Beider Gegenwart
schreckte sogar den Königlichen Staatsbeamten und --
was mehr sagen will -- den Officier nicht ab, seine
Pfeife zu rauchen. Wenn auch der Respect die Stände
nicht an denselben Tischen vereinigte, wie es im glück¬

Elftes Kapitel.
Sie ſind die Puten von Excellenz.

In einem öffentlichen Garten der Vorſtadt war
an einem ſchönen Octobernachmittage eine ungewöhn¬
lich große Zahl von Gäſten verſammelt. Jene Zeit,
wo die Schichten der Geſellſchaft ſich weit ſchroffer
gegenüber ſtanden, als es ſpäter der Fall war, hatte
doch den Vorzug, oder, wenn man es nicht ſo nennen
will, ſie bot für das geſellige Leben den Vortheil, daß
die öffentlichen Vergnügungsorte noch nicht in der Art
ſchroff geſondert waren, daß die Anweſenheit von im Le¬
ben niedriger Geſtellten die höher Geſtellten abhielt,
auch ihr Vergnügen zu ſuchen. Wo der Handwerks¬
burſch Kegel ſchob, konnte auch der höhere Bürger¬
ſtand mit Ehren Weißbier trinken; Beider Gegenwart
ſchreckte ſogar den Königlichen Staatsbeamten und —
was mehr ſagen will — den Officier nicht ab, ſeine
Pfeife zu rauchen. Wenn auch der Reſpect die Stände
nicht an denſelben Tiſchen vereinigte, wie es im glück¬

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[[228]/0238] Elftes Kapitel. Sie ſind die Puten von Excellenz. In einem öffentlichen Garten der Vorſtadt war an einem ſchönen Octobernachmittage eine ungewöhn¬ lich große Zahl von Gäſten verſammelt. Jene Zeit, wo die Schichten der Geſellſchaft ſich weit ſchroffer gegenüber ſtanden, als es ſpäter der Fall war, hatte doch den Vorzug, oder, wenn man es nicht ſo nennen will, ſie bot für das geſellige Leben den Vortheil, daß die öffentlichen Vergnügungsorte noch nicht in der Art ſchroff geſondert waren, daß die Anweſenheit von im Le¬ ben niedriger Geſtellten die höher Geſtellten abhielt, auch ihr Vergnügen zu ſuchen. Wo der Handwerks¬ burſch Kegel ſchob, konnte auch der höhere Bürger¬ ſtand mit Ehren Weißbier trinken; Beider Gegenwart ſchreckte ſogar den Königlichen Staatsbeamten und — was mehr ſagen will — den Officier nicht ab, ſeine Pfeife zu rauchen. Wenn auch der Reſpect die Stände nicht an denſelben Tiſchen vereinigte, wie es im glück¬

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 5. Berlin, 1852, S. [228]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe05_1852/238>, abgerufen am 21.11.2024.