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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 3. Berlin, 1852.

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Platz, um einen Sorgenbecher in der Stille zu leeren,
den der Conditor ſeinen andern Gäſten nicht vor¬
ſetzte; er war kein Weinſchenk. Es war in dem
Raume wirklich klein und dunkel, wie in einer Tonne,
recht zur Selbſtbeſchauung geſchaffen, denn durch die
vergitterten Fenſterſpalten drang nur bei Mittag ein
Dämmerſchein, der ſich von den hohen Hintergebäuden
in den feuchten Winkel, der Hof hieß, hinabließ.
Das eigentliche Licht kam von einer dünnen Spar¬
lampe in einer Mauerblende, um den Tiſch, die Bank,
die Wandſpinden ſpärlich anzuleuchten. Ein Ort, ge¬
ſchaffen, um das innere Licht leuchten zu laſſen.

„Einen Rothſpohn, Herr Joſty!“ rief der Ritt¬
meiſter, als er ſich zwiſchen Bank und Tiſch ge¬
klemmt.

„Pontac oder Medoc?“

Auch darüber noch nachdenken! Was hatte nicht
der Rittmeiſter zu denken!

„I nu Medoc,“ ſagte er nach einer Weile, den
Kopf in der Hand und den Ellenbogen auf dem
Tiſche.

„Iſt auch geſunder fürs Blut, klärt mehr die
Gedanken auf. Die Engländer nennen ihn darum
Claret,“ ſagte Herr Joſty, als er den langen Pfropfen
aus der Flaſche gezogen.

Als der Wirth die kleine Thür leiſe hinter ſich
zugedrückt, ſtörte nichts die drei — nenn' ich ſie Ge¬
ſchöpfe, Weſen, Mächte — die hier zurückgeblieben
zu ſtillem Verkehr: den Rittmeiſter, die Lampe und

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 3. Berlin, 1852, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe03_1852/81>, abgerufen am 19.02.2025.