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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852.

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Freunden vertraut, nicht verloren ist. Der Artikel
lautete:

"Es ist ein betrübendes Zeichen unserer Zeit, wenn
der böse Wille aus den geringfügigsten Ereignissen
Nahrung schöpft, um Mißtrauen gegen die Maa߬
regeln der hohen Obrigkeit zu verbreiten. Kaum ist
vor einigen Wochen ein Ereigniß, das man dazu
benutzt, aufgeklärt und beseitigt, als man böswillig
abermals einen sehr unbedeutenden Vorfall benutzt,
diesmal um ein falsches Licht auf die Moralität
unserer Stadt und ihrer Bewohner zu werfen, dabei
aber sich nicht entblödend, den Verdacht auf höher
gestellte Personen zu lenken, als begünstigten sie die
Immoralität. Damals war ein gewiß unter keinen
Umständen zu billigender Exceß in unserer Vogtei
Anlaß, einen unserer rechtschaffensten Staatsdiener
der Connivenz mit Verbrechern zu beschuldigen. Dem
Scharfblick einer hohen Person, die hier zu nennen
der Respect uns verbietet, war es vorbehalten, die
Wahrheit von der Verläumdung zu unterscheiden,
und den eigentlich Straffälligen das Bekenntniß ihrer
alleinigen Schuld zu entlocken. -- In gleicher Weise
wird der traurige Exceß, welcher neulich in einer
unserer belebteren Straßen stattfand, seine Aufklärung
finden. Einer wohllöblichen Polizei war es keineswegs
entgangen, daß das Haus einer jetzt viel genannten
Dame zu Verdacht Anlaß gab. Sie vigilirte viel¬
mehr auf dasselbe, um beim ersten gegründeten
Anlaß einschreiten zu können. Bei dem wirklichen

Freunden vertraut, nicht verloren iſt. Der Artikel
lautete:

„Es iſt ein betrübendes Zeichen unſerer Zeit, wenn
der böſe Wille aus den geringfügigſten Ereigniſſen
Nahrung ſchöpft, um Mißtrauen gegen die Maa߬
regeln der hohen Obrigkeit zu verbreiten. Kaum iſt
vor einigen Wochen ein Ereigniß, das man dazu
benutzt, aufgeklärt und beſeitigt, als man böswillig
abermals einen ſehr unbedeutenden Vorfall benutzt,
diesmal um ein falſches Licht auf die Moralität
unſerer Stadt und ihrer Bewohner zu werfen, dabei
aber ſich nicht entblödend, den Verdacht auf höher
geſtellte Perſonen zu lenken, als begünſtigten ſie die
Immoralität. Damals war ein gewiß unter keinen
Umſtänden zu billigender Exceß in unſerer Vogtei
Anlaß, einen unſerer rechtſchaffenſten Staatsdiener
der Connivenz mit Verbrechern zu beſchuldigen. Dem
Scharfblick einer hohen Perſon, die hier zu nennen
der Reſpect uns verbietet, war es vorbehalten, die
Wahrheit von der Verläumdung zu unterſcheiden,
und den eigentlich Straffälligen das Bekenntniß ihrer
alleinigen Schuld zu entlocken. — In gleicher Weiſe
wird der traurige Exceß, welcher neulich in einer
unſerer belebteren Straßen ſtattfand, ſeine Aufklärung
finden. Einer wohllöblichen Polizei war es keineswegs
entgangen, daß das Haus einer jetzt viel genannten
Dame zu Verdacht Anlaß gab. Sie vigilirte viel¬
mehr auf daſſelbe, um beim erſten gegründeten
Anlaß einſchreiten zu können. Bei dem wirklichen

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[345/0359] Freunden vertraut, nicht verloren iſt. Der Artikel lautete: „Es iſt ein betrübendes Zeichen unſerer Zeit, wenn der böſe Wille aus den geringfügigſten Ereigniſſen Nahrung ſchöpft, um Mißtrauen gegen die Maa߬ regeln der hohen Obrigkeit zu verbreiten. Kaum iſt vor einigen Wochen ein Ereigniß, das man dazu benutzt, aufgeklärt und beſeitigt, als man böswillig abermals einen ſehr unbedeutenden Vorfall benutzt, diesmal um ein falſches Licht auf die Moralität unſerer Stadt und ihrer Bewohner zu werfen, dabei aber ſich nicht entblödend, den Verdacht auf höher geſtellte Perſonen zu lenken, als begünſtigten ſie die Immoralität. Damals war ein gewiß unter keinen Umſtänden zu billigender Exceß in unſerer Vogtei Anlaß, einen unſerer rechtſchaffenſten Staatsdiener der Connivenz mit Verbrechern zu beſchuldigen. Dem Scharfblick einer hohen Perſon, die hier zu nennen der Reſpect uns verbietet, war es vorbehalten, die Wahrheit von der Verläumdung zu unterſcheiden, und den eigentlich Straffälligen das Bekenntniß ihrer alleinigen Schuld zu entlocken. — In gleicher Weiſe wird der traurige Exceß, welcher neulich in einer unſerer belebteren Straßen ſtattfand, ſeine Aufklärung finden. Einer wohllöblichen Polizei war es keineswegs entgangen, daß das Haus einer jetzt viel genannten Dame zu Verdacht Anlaß gab. Sie vigilirte viel¬ mehr auf daſſelbe, um beim erſten gegründeten Anlaß einſchreiten zu können. Bei dem wirklichen

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe01_1852/359>, abgerufen am 25.11.2024.