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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852.

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ich selbst," rief der Fremde; und schon sein Kostüm
und Anstand brachte auf den Polizeimann so viel
Eindruck hervor, daß er unmerklich Adelheids Arm
losließ. "Ich bin der Legationsrath, Kammerherr
von Wandel aus Thüringen. Auf der Rückkehr von
der Tafel Seiner Königlichen Hoheit führte mich der
Zufall, ich meine der Spektakel, in dies Haus, und
ich kam glücklicherweise noch zu rechter Zeit um dieses
junge Mädchen vor Beleidigungen zu retten, über die
ich, wenn es erfordert wird, Zeugniß ablegen kann.
Ich verbürge mich für den unbescholtenen Ruf der
Dame, deren Name und Familie mir bekannt sind,
und die nur der Zufall oder die Bosheit hierher
locken konnte. Diesem würdigen Geistlichen und seiner
Familie ist es nicht besser ergangen. Daß sie keinen
Theil an den Excessen dieser Personen da hat, brauche
ich kaum auszusprechen; das Blut an ihrer Hand
rührt, wie Sie sehen, von der liebreichen Pflege, die
sie jenem armen Geschöpfe angedeihen ließ."

Der Polizeicommissar verneigte sich leicht vor
dem Fremden, nachdem dieser ihm den Namen des
Vaters ins Ohr geflüstert hatte: "Diese Demoiselle
kann demnächst auf Bürgschaft des Herrn Legations¬
rathes entlassen werden."

"Und ich ersuche Sie, mein Herr Prediger,
wandte sich der Legationsrath an den durch das Ge¬
dränge noch immer festgehaltenen Geistlichen, das
junge Mädchen unter dem Geleit Ihrer Töchter aus
diesem Hause zu bringen. Sie bedarf eines weiblichen

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ich ſelbſt,“ rief der Fremde; und ſchon ſein Koſtüm
und Anſtand brachte auf den Polizeimann ſo viel
Eindruck hervor, daß er unmerklich Adelheids Arm
losließ. „Ich bin der Legationsrath, Kammerherr
von Wandel aus Thüringen. Auf der Rückkehr von
der Tafel Seiner Königlichen Hoheit führte mich der
Zufall, ich meine der Spektakel, in dies Haus, und
ich kam glücklicherweiſe noch zu rechter Zeit um dieſes
junge Mädchen vor Beleidigungen zu retten, über die
ich, wenn es erfordert wird, Zeugniß ablegen kann.
Ich verbürge mich für den unbeſcholtenen Ruf der
Dame, deren Name und Familie mir bekannt ſind,
und die nur der Zufall oder die Bosheit hierher
locken konnte. Dieſem würdigen Geiſtlichen und ſeiner
Familie iſt es nicht beſſer ergangen. Daß ſie keinen
Theil an den Exceſſen dieſer Perſonen da hat, brauche
ich kaum auszuſprechen; das Blut an ihrer Hand
rührt, wie Sie ſehen, von der liebreichen Pflege, die
ſie jenem armen Geſchöpfe angedeihen ließ.“

Der Polizeicommiſſar verneigte ſich leicht vor
dem Fremden, nachdem dieſer ihm den Namen des
Vaters ins Ohr geflüſtert hatte: „Dieſe Demoiſelle
kann demnächſt auf Bürgſchaft des Herrn Legations¬
rathes entlaſſen werden.“

„Und ich erſuche Sie, mein Herr Prediger,
wandte ſich der Legationsrath an den durch das Ge¬
dränge noch immer feſtgehaltenen Geiſtlichen, das
junge Mädchen unter dem Geleit Ihrer Töchter aus
dieſem Hauſe zu bringen. Sie bedarf eines weiblichen

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[307/0321] ich ſelbſt,“ rief der Fremde; und ſchon ſein Koſtüm und Anſtand brachte auf den Polizeimann ſo viel Eindruck hervor, daß er unmerklich Adelheids Arm losließ. „Ich bin der Legationsrath, Kammerherr von Wandel aus Thüringen. Auf der Rückkehr von der Tafel Seiner Königlichen Hoheit führte mich der Zufall, ich meine der Spektakel, in dies Haus, und ich kam glücklicherweiſe noch zu rechter Zeit um dieſes junge Mädchen vor Beleidigungen zu retten, über die ich, wenn es erfordert wird, Zeugniß ablegen kann. Ich verbürge mich für den unbeſcholtenen Ruf der Dame, deren Name und Familie mir bekannt ſind, und die nur der Zufall oder die Bosheit hierher locken konnte. Dieſem würdigen Geiſtlichen und ſeiner Familie iſt es nicht beſſer ergangen. Daß ſie keinen Theil an den Exceſſen dieſer Perſonen da hat, brauche ich kaum auszuſprechen; das Blut an ihrer Hand rührt, wie Sie ſehen, von der liebreichen Pflege, die ſie jenem armen Geſchöpfe angedeihen ließ.“ Der Polizeicommiſſar verneigte ſich leicht vor dem Fremden, nachdem dieſer ihm den Namen des Vaters ins Ohr geflüſtert hatte: „Dieſe Demoiſelle kann demnächſt auf Bürgſchaft des Herrn Legations¬ rathes entlaſſen werden.“ „Und ich erſuche Sie, mein Herr Prediger, wandte ſich der Legationsrath an den durch das Ge¬ dränge noch immer feſtgehaltenen Geiſtlichen, das junge Mädchen unter dem Geleit Ihrer Töchter aus dieſem Hauſe zu bringen. Sie bedarf eines weiblichen 20*

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe01_1852/321>, abgerufen am 24.11.2024.