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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852.

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blinzelnden Augen der Andern bekundeten, daß der
Minister verstanden war. In jovialen Kreisen sol¬
cher Freunde versteht man sich an Zeichen. Ein
"Schade, schade!" ging wie der Hauch des Abend¬
windes über ein Aehrenfeld.

"Da uns hier eine höhere Magie entgegenar¬
beitet, bescheide ich mich, wiewohl ich das Verdienst¬
liche des Vorschlags vollkommen würdige," schmun¬
zelte Bovillard.

St. Real schüttelte den Kopf: "Es kann doch
nicht immer so dauern."

"Das Reich der Tugend! hört den grauen Sün¬
der, der es nicht mal von dem göttlichen Schiller
weiß: Und die Tugend sie ist kein leerer Wahn. Sein
Himmel hängt nicht voll Geigen, sondern voll lauter
Pompadoure. Er ist ein Kryptokatholik, sein Heiligen¬
kalender fängt an mit der Sanct Agnes Sorel und
hört auf mit der heiligen Baranius."

"Bovillard merkt nicht, daß St. Real einen Ein¬
fall hat."

"Wenn wir den Witz ausgeschüttelt, kraucht ihn
immer einer an. Heraus damit! Sollen wir etwa
Namen aufschreiben und würfeln? Auch das; ich pa¬
rire jede Wette, wen das Loos trifft, in den will ich
die Eitelbach verliebt machen."

Der Kammerherr spiegelte sich im Glase, das er
dicht an's Gesicht hielt: "Herr v. Bovillard, ich zweifle,
wenn ich den nenne, der mir eben einfiel."

"Nenne den Namen, ich will ihn beschwören."

blinzelnden Augen der Andern bekundeten, daß der
Miniſter verſtanden war. In jovialen Kreiſen ſol¬
cher Freunde verſteht man ſich an Zeichen. Ein
„Schade, ſchade!“ ging wie der Hauch des Abend¬
windes über ein Aehrenfeld.

„Da uns hier eine höhere Magie entgegenar¬
beitet, beſcheide ich mich, wiewohl ich das Verdienſt¬
liche des Vorſchlags vollkommen würdige,“ ſchmun¬
zelte Bovillard.

St. Real ſchüttelte den Kopf: „Es kann doch
nicht immer ſo dauern.“

„Das Reich der Tugend! hört den grauen Sün¬
der, der es nicht mal von dem göttlichen Schiller
weiß: Und die Tugend ſie iſt kein leerer Wahn. Sein
Himmel hängt nicht voll Geigen, ſondern voll lauter
Pompadoure. Er iſt ein Kryptokatholik, ſein Heiligen¬
kalender fängt an mit der Sanct Agnes Sorel und
hört auf mit der heiligen Baranius.“

„Bovillard merkt nicht, daß St. Real einen Ein¬
fall hat.“

„Wenn wir den Witz ausgeſchüttelt, kraucht ihn
immer einer an. Heraus damit! Sollen wir etwa
Namen aufſchreiben und würfeln? Auch das; ich pa¬
rire jede Wette, wen das Loos trifft, in den will ich
die Eitelbach verliebt machen.“

Der Kammerherr ſpiegelte ſich im Glaſe, das er
dicht an's Geſicht hielt: „Herr v. Bovillard, ich zweifle,
wenn ich den nenne, der mir eben einfiel.“

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[261/0275] blinzelnden Augen der Andern bekundeten, daß der Miniſter verſtanden war. In jovialen Kreiſen ſol¬ cher Freunde verſteht man ſich an Zeichen. Ein „Schade, ſchade!“ ging wie der Hauch des Abend¬ windes über ein Aehrenfeld. „Da uns hier eine höhere Magie entgegenar¬ beitet, beſcheide ich mich, wiewohl ich das Verdienſt¬ liche des Vorſchlags vollkommen würdige,“ ſchmun¬ zelte Bovillard. St. Real ſchüttelte den Kopf: „Es kann doch nicht immer ſo dauern.“ „Das Reich der Tugend! hört den grauen Sün¬ der, der es nicht mal von dem göttlichen Schiller weiß: Und die Tugend ſie iſt kein leerer Wahn. Sein Himmel hängt nicht voll Geigen, ſondern voll lauter Pompadoure. Er iſt ein Kryptokatholik, ſein Heiligen¬ kalender fängt an mit der Sanct Agnes Sorel und hört auf mit der heiligen Baranius.“ „Bovillard merkt nicht, daß St. Real einen Ein¬ fall hat.“ „Wenn wir den Witz ausgeſchüttelt, kraucht ihn immer einer an. Heraus damit! Sollen wir etwa Namen aufſchreiben und würfeln? Auch das; ich pa¬ rire jede Wette, wen das Loos trifft, in den will ich die Eitelbach verliebt machen.“ Der Kammerherr ſpiegelte ſich im Glaſe, das er dicht an's Geſicht hielt: „Herr v. Bovillard, ich zweifle, wenn ich den nenne, der mir eben einfiel.“ „Nenne den Namen, ich will ihn beſchwören.“

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852, S. 261. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe01_1852/275>, abgerufen am 24.11.2024.