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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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viel zu halten/ müssen ein sonder Gerüst in der Höh und empor gegen dem Hof aufgerichtet haben. Auch muß man ihr Eßtröglin empor gegen der Sonnen/ und einem jeden seyn eigens fürstellen. Das Phasanenhauß soll nicht mehr dann ein eintzige Thür haben / damit mans desto füglicher möge säubern und außfegen/ und ihr essen dardurch geben. So soll es auch gegen dem vorderliecht gericht/ und mit guten starcken dicken Latten oder Brettern oben zu wol gedeckt seyn.

Die Phasanen und Waldhüner sind sehr schwär zu zähmen/ wann man sie nicht Jung / und so sie eines Jahrs alt seyn/ gefangen hat. Dann die alten Phasanen legen und brütlen sehr ungern/ und die Jungen muß man fleissig halten/ biß daß sie erzogen/ und der ungewohnten Ungleich formigkeit ihres Landes Lufft/ da sie gefangen seyn/ gewohnen.

Zu zweyen Weiblin muß man ein Männlin haben: Das Weiblin legt nicht mehr dann einmal im gantzen Jahre/ fahet an im Mertzen/ und legt nicht über zwantzig Eyer/ eins nach dem andern/ darnach brütels sie alle auff einmal auß. Man kan auch zu fünffzehen Phasanen-Eyern etliche fremde Eyer unterlegen.

Die Phasanen brütlen ihre Junge in dreissig Tagen auß: Man soll die Phasanen über den Eyern solcher Gestalt sitzen und halten lassen/ wie sonst andere gemeine Hüner/ alleine daß man sie nicht ausserhalb ihren Häußlin lasse brütlen. Die erste Tag soll man die jungen Phasanen mit gesottenem erkalten Gerstenmehl ätzen / darnach aber mag man ihnen Weitzenmehl fürstellen und zu essen geben. Bißweilen auch Häuschrecken und Aumeysen Eyer unter ihr Essen mengen/ und frisch trincken ihnen zum offtermal fürstellen.

Die Alten haben vorzeiten die Phasanen für grosse und prächtige Pancketen gemäst und feißt gehalten/ die ersten Tage mit Honigwasser und gutem starcken Wein geträncket/ dardurch solten sie ihrer natürlicher und gewohnlicher stellen vergessen: die nechste folgende Tag haben sie ihnen nichts anders dann Gerstenmehl mit Wasser gemischt /

viel zu halten/ müssen ein sonder Gerüst in der Höh und empor gegen dem Hof aufgerichtet haben. Auch muß man ihr Eßtröglin empor gegen der Sonnen/ und einem jeden seyn eigens fürstellen. Das Phasanenhauß soll nicht mehr dann ein eintzige Thür haben / damit mans desto füglicher möge säubern und außfegen/ und ihr essen dardurch geben. So soll es auch gegen dem vorderliecht gericht/ und mit guten starcken dicken Latten oder Brettern oben zu wol gedeckt seyn.

Die Phasanen und Waldhüner sind sehr schwär zu zähmen/ wann man sie nicht Jung / und so sie eines Jahrs alt seyn/ gefangen hat. Dann die alten Phasanen legen und brütlen sehr ungern/ und die Jungen muß man fleissig halten/ biß daß sie erzogen/ und der ungewohnten Ungleich formigkeit ihres Landes Lufft/ da sie gefangen seyn/ gewohnen.

Zu zweyen Weiblin muß man ein Männlin haben: Das Weiblin legt nicht mehr dann einmal im gantzen Jahre/ fahet an im Mertzen/ und legt nicht über zwantzig Eyer/ eins nach dem andern/ darnach brütels sie alle auff einmal auß. Man kan auch zu fünffzehen Phasanen-Eyern etliche fremde Eyer unterlegen.

Die Phasanen brütlen ihre Junge in dreissig Tagen auß: Man soll die Phasanen über den Eyern solcher Gestalt sitzen und halten lassen/ wie sonst andere gemeine Hüner/ alleine daß man sie nicht ausserhalb ihren Häußlin lasse brütlen. Die erste Tag soll man die jungen Phasanen mit gesottenem erkalten Gerstenmehl ätzen / darnach aber mag man ihnen Weitzenmehl fürstellen und zu essen geben. Bißweilen auch Häuschrecken und Aumeysen Eyer unter ihr Essen mengen/ und frisch trincken ihnen zum offtermal fürstellen.

Die Alten haben vorzeiten die Phasanen für grosse und prächtige Pancketen gemäst und feißt gehalten/ die ersten Tage mit Honigwasser und gutem starcken Wein geträncket/ dardurch solten sie ihrer natürlicher und gewohnlicher stellen vergessen: die nechste folgende Tag haben sie ihnen nichts anders dann Gerstenmehl mit Wasser gemischt /

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[159/0178] viel zu halten/ müssen ein sonder Gerüst in der Höh und empor gegen dem Hof aufgerichtet haben. Auch muß man ihr Eßtröglin empor gegen der Sonnen/ und einem jeden seyn eigens fürstellen. Das Phasanenhauß soll nicht mehr dann ein eintzige Thür haben / damit mans desto füglicher möge säubern und außfegen/ und ihr essen dardurch geben. So soll es auch gegen dem vorderliecht gericht/ und mit guten starcken dicken Latten oder Brettern oben zu wol gedeckt seyn. Die Phasanen und Waldhüner sind sehr schwär zu zähmen/ wann man sie nicht Jung / und so sie eines Jahrs alt seyn/ gefangen hat. Dann die alten Phasanen legen und brütlen sehr ungern/ und die Jungen muß man fleissig halten/ biß daß sie erzogen/ und der ungewohnten Ungleich formigkeit ihres Landes Lufft/ da sie gefangen seyn/ gewohnen. Zu zweyen Weiblin muß man ein Männlin haben: Das Weiblin legt nicht mehr dann einmal im gantzen Jahre/ fahet an im Mertzen/ und legt nicht über zwantzig Eyer/ eins nach dem andern/ darnach brütels sie alle auff einmal auß. Man kan auch zu fünffzehen Phasanen-Eyern etliche fremde Eyer unterlegen. Die Phasanen brütlen ihre Junge in dreissig Tagen auß: Man soll die Phasanen über den Eyern solcher Gestalt sitzen und halten lassen/ wie sonst andere gemeine Hüner/ alleine daß man sie nicht ausserhalb ihren Häußlin lasse brütlen. Die erste Tag soll man die jungen Phasanen mit gesottenem erkalten Gerstenmehl ätzen / darnach aber mag man ihnen Weitzenmehl fürstellen und zu essen geben. Bißweilen auch Häuschrecken und Aumeysen Eyer unter ihr Essen mengen/ und frisch trincken ihnen zum offtermal fürstellen. Die Alten haben vorzeiten die Phasanen für grosse und prächtige Pancketen gemäst und feißt gehalten/ die ersten Tage mit Honigwasser und gutem starcken Wein geträncket/ dardurch solten sie ihrer natürlicher und gewohnlicher stellen vergessen: die nechste folgende Tag haben sie ihnen nichts anders dann Gerstenmehl mit Wasser gemischt /

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/178>, abgerufen am 30.11.2024.