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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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dern Gemerck zeichnen/ und also dieselbigen dem Hun selbs/ da es möglich ist/ außzubrüten unterlegen.

Wann man eine Gluckhänne Eyer zubrütlen gesetzt hat/ so soll man die darüber zwingen/ einschliessen/ und nicht herauß lassen/ es wäre dann schön Wetter vorhanden. Unterdessen aber soll man aleichwol gute Sorg haben/ das keine Adler oder Geyer den Eyern Schaden thun. Eine junge Hänne soll nicht eher brütlen / sie habe dann vorhin drey oder vier Jahr Eyer gelegt.

Wann die Hännen brütlen sollen/ muß man ihnen gute reine Sprewer unterstreüen / und ein stuck Eisens oder Lorbeerblätter/ von wegen deß Donnersunterlegen/ und Knoblauch oder grün Gras unterstreüen. Man sagt daß solche Krauter das Hun auch für dem Pfipffis und sonst anderm Schaden bewahren. Die Eyer soll man der Bruthänne im zunemmenden Mon/ das ist von dem andern Tag/ biß in den vierzehenden unterlegen. Oder wie der Columella in seinem Buch vom Feldbawen schreibet/ vom zehenden biß zu dem fünffzehenden Tag/ damit die jungen Hünlin / umb den newen Monden mögen zeitlich außschlieffen. Dann in ein und zwentzig Tagen werden die jungen Piplin gemeinlich außgebrütet. Das Brutnest soll man unten am Boden also machen/ damit das Hun kein Ey/ im auß und einsteigen / nicht vertrette oder zubreche. Etliche/ ehe sie die Brut -eyer unterlegen / pflegen die Sprewer mit Schwefel zuberäuchen/ meynen also darmit unzeitiger Frucht fürzukommen. Auch soll man gute schöne und frische Eyer der Bruthenne / oder da es möglich/ ihre eygene unterlegen. Doch soll man hierbey mercken/ daß man die jenigen Eyer nemme/ welche vor dem sibenden Tag deß Hornungs biß an den zwey und zwantzigsten Tag deß Herbstmonats gelegt seyn worgen.

Die andern/ welche vor oder nach solcher Zeit gelegt seyn/ werden so wenig nutz / als die/ welche das Hun zum allererstmal gelegt hat/ dann es kompt keine zeitige Frucht von solchen gelegten Eyern. Auch soll die Zahl der Brut-eyer allweg ungerad seyn/ und im Jenner nicht

dern Gemerck zeichnen/ und also dieselbigen dem Hun selbs/ da es möglich ist/ außzubrüten unterlegen.

Wann man eine Gluckhänne Eyer zubrütlen gesetzt hat/ so soll man die darüber zwingen/ einschliessen/ und nicht herauß lassen/ es wäre dann schön Wetter vorhanden. Unterdessen aber soll man aleichwol gute Sorg haben/ das keine Adler oder Geyer den Eyern Schaden thun. Eine junge Hänne soll nicht eher brütlen / sie habe dann vorhin drey oder vier Jahr Eyer gelegt.

Wann die Hännen brütlen sollen/ muß man ihnen gute reine Sprewer unterstreüen / und ein stuck Eisens oder Lorbeerblätter/ von wegen deß Donnersunterlegen/ und Knoblauch oder grün Gras unterstreüen. Man sagt daß solche Krauter das Hun auch für dem Pfipffis und sonst anderm Schaden bewahren. Die Eyer soll man der Bruthänne im zunemmenden Mon/ das ist von dem andern Tag/ biß in den vierzehenden unterlegen. Oder wie der Columella in seinem Buch vom Feldbawen schreibet/ vom zehenden biß zu dem fünffzehenden Tag/ damit die jungen Hünlin / umb den newen Monden mögen zeitlich außschlieffen. Dann in ein und zwentzig Tagen werden die jungen Piplin gemeinlich außgebrütet. Das Brutnest soll man unten am Boden also machen/ damit das Hun kein Ey/ im auß und einsteigen / nicht vertrette oder zubreche. Etliche/ ehe sie die Brut -eyer unterlegen / pflegen die Sprewer mit Schwefel zuberäuchen/ meynen also darmit unzeitiger Frucht fürzukommen. Auch soll man gute schöne und frische Eyer der Bruthenne / oder da es möglich/ ihre eygene unterlegen. Doch soll man hierbey mercken/ daß man die jenigen Eyer nemme/ welche vor dem sibenden Tag deß Hornungs biß an den zwey und zwantzigstẽ Tag deß Herbstmonats gelegt seyn worgẽ.

Die andern/ welche vor oder nach solcher Zeit gelegt seyn/ werden so wenig nutz / als die/ welche das Hun zum allererstmal gelegt hat/ dann es kompt keine zeitige Frucht von solchen gelegten Eyern. Auch soll die Zahl der Brut-eyer allweg ungerad seyn/ und im Jenner nicht

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[140/0159] dern Gemerck zeichnen/ und also dieselbigen dem Hun selbs/ da es möglich ist/ außzubrüten unterlegen. Wann man eine Gluckhänne Eyer zubrütlen gesetzt hat/ so soll man die darüber zwingen/ einschliessen/ und nicht herauß lassen/ es wäre dann schön Wetter vorhanden. Unterdessen aber soll man aleichwol gute Sorg haben/ das keine Adler oder Geyer den Eyern Schaden thun. Eine junge Hänne soll nicht eher brütlen / sie habe dann vorhin drey oder vier Jahr Eyer gelegt. Wann die Hännen brütlen sollen/ muß man ihnen gute reine Sprewer unterstreüen / und ein stuck Eisens oder Lorbeerblätter/ von wegen deß Donnersunterlegen/ und Knoblauch oder grün Gras unterstreüen. Man sagt daß solche Krauter das Hun auch für dem Pfipffis und sonst anderm Schaden bewahren. Die Eyer soll man der Bruthänne im zunemmenden Mon/ das ist von dem andern Tag/ biß in den vierzehenden unterlegen. Oder wie der Columella in seinem Buch vom Feldbawen schreibet/ vom zehenden biß zu dem fünffzehenden Tag/ damit die jungen Hünlin / umb den newen Monden mögen zeitlich außschlieffen. Dann in ein und zwentzig Tagen werden die jungen Piplin gemeinlich außgebrütet. Das Brutnest soll man unten am Boden also machen/ damit das Hun kein Ey/ im auß und einsteigen / nicht vertrette oder zubreche. Etliche/ ehe sie die Brut -eyer unterlegen / pflegen die Sprewer mit Schwefel zuberäuchen/ meynen also darmit unzeitiger Frucht fürzukommen. Auch soll man gute schöne und frische Eyer der Bruthenne / oder da es möglich/ ihre eygene unterlegen. Doch soll man hierbey mercken/ daß man die jenigen Eyer nemme/ welche vor dem sibenden Tag deß Hornungs biß an den zwey und zwantzigstẽ Tag deß Herbstmonats gelegt seyn worgẽ. Die andern/ welche vor oder nach solcher Zeit gelegt seyn/ werden so wenig nutz / als die/ welche das Hun zum allererstmal gelegt hat/ dann es kompt keine zeitige Frucht von solchen gelegten Eyern. Auch soll die Zahl der Brut-eyer allweg ungerad seyn/ und im Jenner nicht

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/159>, abgerufen am 28.11.2024.