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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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mit einer Schiltwacht/ verwahren und versehen. Sich selbs mitten unter der gantzen Heerde/ in seinem kleinen Hüttlein von Reiß gemacht halten/ das Läger zum offtermal verändern/ und sein Hüttlein mit sich hin und her herumb führen.

Den Schafstall soll man nicht mehr als einmal im Jahr/ bald nach dem Augstmonat / oder im Hewmonat/ außmisten lassen: Im Herbst und im Winter kein mal: dann Mist und Koth gibt den Schafen sehr gute Wärme.

Wann man den Schafstall außmist/ so soll man alsbald den Mist auff die allerdürreste Aecker auffführen/ und also auff dem Feld biß in den Weinmonat bleiben und verriechen lassen. Alsdann erst auff dem Acker umzettlen/ mit Märgel vermischen/ und das gantze Feld damit bemisten. Doch soll man die Aecker nicht so offt mergeln/ als bemisten: derwegen ist solcher sein unterscheid wol zu mercken und stets zu halten/ den Schafsmist nicht auff einerley Ort allwegen / sondern nur in fünff Jahren einmal zu führen.

Es ist gut/ daß man den Schafstall/ wann er außgemistet ist/ allwegen mit Weiberhaar/ Hirtzhorn/ oder mit Geißklawen beräuchern lassen/ dann solches vertreibt die Schlangen und ander Ungezifer oder Würm/ welche die Schaf zum offtermal sehr übel beschädigen.

Man soll die Schaf in warmen und gegen Mittag gelegenen Landen nicht ehe scheren lassen/ dann im ersten Hundsstern deß Frülings: In den kalten Orten aber / allein umb das End deß Hewmonats/ und sonst keinmahl im Sommer noch im Winter. Und so man die Schaf scheren will/ soll es nicht sehr frü geschehen / sondern allererst von acht Uhren biß zum Mittag/ in hellem schönem Wetter / wann es gantz still von Winden/ und im abnehmenden Liecht ist. Die geschorene Schaf soll man mit Oel und Wein unter einander gemischet/ mit Händen schmieren / und sie also widerum ermuntern: und so man sie im scheren verletzt und verwundet hat/ soll man zerlassen Wachs oder weich Pech und Unschlitt darzu thun/ und die Wunden damit schmieren. Solches

mit einer Schiltwacht/ verwahren und versehen. Sich selbs mitten unter der gantzen Heerde/ in seinem kleinen Hüttlein von Reiß gemacht halten/ das Läger zum offtermal verändern/ und sein Hüttlein mit sich hin und her herumb führen.

Den Schafstall soll man nicht mehr als einmal im Jahr/ bald nach dem Augstmonat / oder im Hewmonat/ außmisten lassen: Im Herbst und im Winter kein mal: dann Mist und Koth gibt den Schafen sehr gute Wärme.

Wann man den Schafstall außmist/ so soll man alsbald den Mist auff die allerdürreste Aecker auffführen/ und also auff dem Feld biß in den Weinmonat bleiben und verriechen lassen. Alsdann erst auff dem Acker umzettlen/ mit Märgel vermischen/ und das gantze Feld damit bemisten. Doch soll man die Aecker nicht so offt mergeln/ als bemisten: derwegen ist solcher sein unterscheid wol zu mercken und stets zu halten/ den Schafsmist nicht auff einerley Ort allwegen / sondern nur in fünff Jahren einmal zu führen.

Es ist gut/ daß man den Schafstall/ wann er außgemistet ist/ allwegen mit Weiberhaar/ Hirtzhorn/ oder mit Geißklawen beräuchern lassen/ dann solches vertreibt die Schlangen und ander Ungezifer oder Würm/ welche die Schaf zum offtermal sehr übel beschädigen.

Man soll die Schaf in warmen und gegen Mittag gelegenen Landen nicht ehe scheren lassen/ dann im ersten Hundsstern deß Frülings: In den kalten Orten aber / allein umb das End deß Hewmonats/ und sonst keinmahl im Som̃er noch im Winter. Und so man die Schaf scheren will/ soll es nicht sehr frü geschehen / sondern allererst von acht Uhren biß zum Mittag/ in hellem schönem Wetter / wann es gantz still von Winden/ und im abnehmenden Liecht ist. Die geschorene Schaf soll man mit Oel und Wein unter einander gemischet/ mit Händen schmieren / und sie also widerum ermuntern: und so man sie im scheren verletzt und verwundet hat/ soll man zerlassen Wachs oder weich Pech und Unschlitt darzu thun/ und die Wunden damit schmieren. Solches

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[114/0131] mit einer Schiltwacht/ verwahren und versehen. Sich selbs mitten unter der gantzen Heerde/ in seinem kleinen Hüttlein von Reiß gemacht halten/ das Läger zum offtermal verändern/ und sein Hüttlein mit sich hin und her herumb führen. Den Schafstall soll man nicht mehr als einmal im Jahr/ bald nach dem Augstmonat / oder im Hewmonat/ außmisten lassen: Im Herbst und im Winter kein mal: dann Mist und Koth gibt den Schafen sehr gute Wärme. Wann man den Schafstall außmist/ so soll man alsbald den Mist auff die allerdürreste Aecker auffführen/ und also auff dem Feld biß in den Weinmonat bleiben und verriechen lassen. Alsdann erst auff dem Acker umzettlen/ mit Märgel vermischen/ und das gantze Feld damit bemisten. Doch soll man die Aecker nicht so offt mergeln/ als bemisten: derwegen ist solcher sein unterscheid wol zu mercken und stets zu halten/ den Schafsmist nicht auff einerley Ort allwegen / sondern nur in fünff Jahren einmal zu führen. Es ist gut/ daß man den Schafstall/ wann er außgemistet ist/ allwegen mit Weiberhaar/ Hirtzhorn/ oder mit Geißklawen beräuchern lassen/ dann solches vertreibt die Schlangen und ander Ungezifer oder Würm/ welche die Schaf zum offtermal sehr übel beschädigen. Man soll die Schaf in warmen und gegen Mittag gelegenen Landen nicht ehe scheren lassen/ dann im ersten Hundsstern deß Frülings: In den kalten Orten aber / allein umb das End deß Hewmonats/ und sonst keinmahl im Som̃er noch im Winter. Und so man die Schaf scheren will/ soll es nicht sehr frü geschehen / sondern allererst von acht Uhren biß zum Mittag/ in hellem schönem Wetter / wann es gantz still von Winden/ und im abnehmenden Liecht ist. Die geschorene Schaf soll man mit Oel und Wein unter einander gemischet/ mit Händen schmieren / und sie also widerum ermuntern: und so man sie im scheren verletzt und verwundet hat/ soll man zerlassen Wachs oder weich Pech und Unschlitt darzu thun/ und die Wunden damit schmieren. Solches

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/131>, abgerufen am 25.11.2024.