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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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mahl abstreichen und wischen/ wann sie vom Feld oder von der Weyd kommen. Auch Morgens/ wann sie gemolcken haben/ gar eigentlich die Gruben und Löcher auff dem Stallboden außfüllen/ dahin sich deß Viehs Pruntz oder Seich pflegt zusetzen: auch den Boden etwas mit frischem Sand und Grieß überseyen und beschütten/ auff daß das Futter rein behalten werde.

Man soll die Küh nicht ehe zum Stier lassen/ sie seyen dann dreyer Jahr alt / und nicht länger als biß auff das zwölffte Jahr: Dann lasset ihr sie ehe darzu daß sie tragen/ können sie nicht zu ihrer rechten Stärcke und Grösse aufwachsen/ und bringen da zu gar unvollkommene und halb mißburtige / magere und schwache Kälblin/ deßgleichen wann ihr sie weiter/ dann nach zwölff Jahren lasset kälbern/ so werden die Kälber gar unkräfftig/ heßlich und ungestallt.

Auch solt ihr sie zu den Stieren treiben im gantzen Meyen/ Brach- und Hewmonat / wann die Kräuter in ihrer besten Krafft und Safft sind/ und frisch jung Gras herfür bricht. So sind auch ohn das um dieselbe Zeit die Küh am hefftigsten Rinderig oder brünstig/ daß sie ohn anleytung dem Stier nachgehen.

Jhre Brunst oder Rinderung erkennt man/ wann ihnen die Klawen oder der Huff geschwollen oder auffgeloffen ist/ wann sie ohn unterlaß prüllen/ und offt auff den Stier steigen.

Die Bekömmlichkeit oder den Nutz betreffend/ den man gehaben mag/ wann die Küh zu gedachter Zeit füllig werden/ ist solchs diser/ daß sie über zehen Monat (dann diß ist ihr gewohnliche Tragzeit) eben kälbern/ wann eben das new junge Gras herfür stichet) welchs ihnen dann ihre Milch bessert und vernewert / davon dann die Jungen wol gesäugt/ genehrt/ gestärckt und aufferzogen werden.

Zuschaffen/ daß die Küh nach dem besteigen deß Stiers bald empfangen/ muß man sie ihm gar mager fürstellen/ dann die magern sind deß Saamens viel fähiger. Hinwider aber soll der Besteiger oder Sprung-Stier feißt/ wolgesetzt/ glatt / und wacker seyn/ und der all-

mahl abstreichen und wischen/ wann sie vom Feld oder von der Weyd kommen. Auch Morgens/ wann sie gemolcken haben/ gar eigentlich die Gruben und Löcher auff dem Stallboden außfüllen/ dahin sich deß Viehs Pruntz oder Seich pflegt zusetzen: auch den Boden etwas mit frischem Sand und Grieß überseyen und beschütten/ auff daß das Futter rein behalten werde.

Man soll die Küh nicht ehe zum Stier lassen/ sie seyen dann dreyer Jahr alt / und nicht länger als biß auff das zwölffte Jahr: Dann lasset ihr sie ehe darzu daß sie tragen/ köñen sie nicht zu ihrer rechten Stärcke und Grösse aufwachsen/ und bringen da zu gar unvollkom̃ene und halb mißburtige / magere und schwache Kälblin/ deßgleichen wann ihr sie weiter/ dann nach zwölff Jahren lasset kälbern/ so werden die Kälber gar unkräfftig/ heßlich und ungestallt.

Auch solt ihr sie zu den Stieren treiben im gantzen Meyen/ Brach- und Hewmonat / wann die Kräuter in ihrer besten Krafft und Safft sind/ und frisch jung Gras herfür bricht. So sind auch ohn das um dieselbe Zeit die Küh am hefftigsten Rinderig oder brünstig/ daß sie ohn anleytung dem Stier nachgehen.

Jhre Brunst oder Rinderung erkeñt man/ wann ihnen die Klawen oder der Huff geschwollen oder auffgeloffen ist/ wann sie ohn unterlaß prüllen/ und offt auff den Stier steigen.

Die Beköm̃lichkeit oder den Nutz betreffend/ den man gehaben mag/ wann die Küh zu gedachter Zeit füllig werden/ ist solchs diser/ daß sie über zehen Monat (dann diß ist ihr gewohnliche Tragzeit) eben kälbern/ wann eben das new junge Gras herfür stichet) welchs ihnen dann ihre Milch bessert und vernewert / davon dann die Jungen wol gesäugt/ genehrt/ gestärckt und aufferzogen werden.

Zuschaffen/ daß die Küh nach dem besteigen deß Stiers bald empfangen/ muß man sie ihm gar mager fürstellen/ dann die magern sind deß Saamens viel fähiger. Hinwider aber soll der Besteiger oder Sprung-Stier feißt/ wolgesetzt/ glatt / und wacker seyn/ und der all-

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[87/0102] mahl abstreichen und wischen/ wann sie vom Feld oder von der Weyd kommen. Auch Morgens/ wann sie gemolcken haben/ gar eigentlich die Gruben und Löcher auff dem Stallboden außfüllen/ dahin sich deß Viehs Pruntz oder Seich pflegt zusetzen: auch den Boden etwas mit frischem Sand und Grieß überseyen und beschütten/ auff daß das Futter rein behalten werde. Man soll die Küh nicht ehe zum Stier lassen/ sie seyen dann dreyer Jahr alt / und nicht länger als biß auff das zwölffte Jahr: Dann lasset ihr sie ehe darzu daß sie tragen/ köñen sie nicht zu ihrer rechten Stärcke und Grösse aufwachsen/ und bringen da zu gar unvollkom̃ene und halb mißburtige / magere und schwache Kälblin/ deßgleichen wann ihr sie weiter/ dann nach zwölff Jahren lasset kälbern/ so werden die Kälber gar unkräfftig/ heßlich und ungestallt. Auch solt ihr sie zu den Stieren treiben im gantzen Meyen/ Brach- und Hewmonat / wann die Kräuter in ihrer besten Krafft und Safft sind/ und frisch jung Gras herfür bricht. So sind auch ohn das um dieselbe Zeit die Küh am hefftigsten Rinderig oder brünstig/ daß sie ohn anleytung dem Stier nachgehen. Jhre Brunst oder Rinderung erkeñt man/ wann ihnen die Klawen oder der Huff geschwollen oder auffgeloffen ist/ wann sie ohn unterlaß prüllen/ und offt auff den Stier steigen. Die Beköm̃lichkeit oder den Nutz betreffend/ den man gehaben mag/ wann die Küh zu gedachter Zeit füllig werden/ ist solchs diser/ daß sie über zehen Monat (dann diß ist ihr gewohnliche Tragzeit) eben kälbern/ wann eben das new junge Gras herfür stichet) welchs ihnen dann ihre Milch bessert und vernewert / davon dann die Jungen wol gesäugt/ genehrt/ gestärckt und aufferzogen werden. Zuschaffen/ daß die Küh nach dem besteigen deß Stiers bald empfangen/ muß man sie ihm gar mager fürstellen/ dann die magern sind deß Saamens viel fähiger. Hinwider aber soll der Besteiger oder Sprung-Stier feißt/ wolgesetzt/ glatt / und wacker seyn/ und der all-

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/102>, abgerufen am 25.11.2024.