Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677.gantz unbekantem Gesinde soll man sich hüten. Dann wann sie schon sich im Anfang noch so treu und fleissig stellen / so hat es doch keinen Bestand/ wann sie gute Gelegenheit erwartet/ so fassen sie auff/ was sit ertragen können/ und wandern wider in ihr Land. Es hat sich auch offtermals begeben/ daß solch frembd Gesinde/ Diebe bey Nacht eingelassen / und nachdem sie sich allerseits mit allerley wohl beladen/ seyn sie mit einander davon gestrichen. Bevorauß soll sich ein jeder Haußherr vor fremdem Gesinde vorsehen/ und keine unbekandte Person in die Wohnung lassen/ wenn gefährliche Zeiten sind/ oder Sterbens Gefahr zu fürchten. Die Erfahrung hat es zum öfftermalen bezeuget/ daß grosser Jammer durch frembd Gesinde bey vornehmen Leuten ist gestifftet worden. Vors andere soll man nicht zweene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern zugleich in eine Haußhaltung mitten/ denn nicht allein wenig Friede sondern auch allerley Untreue und Schaden von ihnen sich zu befahren/ bevorauß zu diesen letzten gefährlichen Zeiten/ da alle Welt über deß Gesindes Trotz/ Frevel/ Untreu und Nachlässigkeit klaget. Auf der Knechte Vortheil und Betrug/ in Fütterung der Pferde/ soll der Voigt fleissig achtung zu geben verpflichtet seyn/ auch sonsten fleissig auffsehen/ daß die Pferde nicht überladen/ oder übel von den Knechten geschlagen sc. werden mögen. Item / sie täglich anhalten/ daß sie zu rechter Zeit früh auffseyn/ die Pferde füttern/ und ihre Arbeit richtig verrichten mögen. Von allem Geschirr/ das die Knechte brauchen/ soll der Schirmeister Rechenschafft zu geben/ und was ihm zu thun müglich/ zu bessern verpflichtet seyn. Vors dritte soll man vor alten Knechten und Mägden sich hüten/ sie sind zwar hurtig in der Schüssel/ aber an der Arbeit gar laß und träge/ auch wohl beissig. Von der Käsemutter. Wie die Knechte eines getreuen Voigts/ welcher sie täglich anweiset: Also sind die Mägde in Forbergen zum höchsten einer Käsemutter benöthiget/ von welcher sie auch täglich zu gebührlicher Hand-Arbeit angetrieben werden/ und welche den Mägden fleissig auf die Hüffensthet/ damit Herren und Frauen nicht Schaden geschehen möge. gantz unbekantem Gesinde soll man sich hüten. Dann wann sie schon sich im Anfang noch so treu und fleissig stellen / so hat es doch keinen Bestand/ wann sie gute Gelegenheit erwartet/ so fassen sie auff/ was sit ertragen können/ und wandern wider in ihr Land. Es hat sich auch offtermals begeben/ daß solch frembd Gesinde/ Diebe bey Nacht eingelassen / und nachdem sie sich allerseits mit allerley wohl beladen/ seyn sie mit einander davon gestrichen. Bevorauß soll sich ein jeder Haußherr vor fremdem Gesinde vorsehen/ und keine unbekandte Person in die Wohnung lassen/ wenn gefährliche Zeiten sind/ oder Sterbens Gefahr zu fürchten. Die Erfahrung hat es zum öfftermalen bezeuget/ daß grosser Jammer durch frembd Gesinde bey vornehmen Leuten ist gestifftet worden. Vors andere soll man nicht zweene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern zugleich in eine Haußhaltung mitten/ denn nicht allein wenig Friede sondern auch allerley Untreue und Schaden von ihnen sich zu befahren/ bevorauß zu diesen letzten gefährlichen Zeiten/ da alle Welt über deß Gesindes Trotz/ Frevel/ Untreu und Nachlässigkeit klaget. Auf der Knechte Vortheil und Betrug/ in Fütterung der Pferde/ soll der Voigt fleissig achtung zu geben verpflichtet seyn/ auch sonsten fleissig auffsehen/ daß die Pferde nicht überladen/ oder übel von den Knechten geschlagen sc. werden mögen. Item / sie täglich anhalten/ daß sie zu rechter Zeit früh auffseyn/ die Pferde füttern/ und ihre Arbeit richtig verrichten mögen. Von allem Geschirr/ das die Knechte brauchen/ soll der Schirmeister Rechenschafft zu geben/ und was ihm zu thun müglich/ zu bessern verpflichtet seyn. Vors dritte soll man vor alten Knechten und Mägden sich hüten/ sie sind zwar hurtig in der Schüssel/ aber an der Arbeit gar laß und träge/ auch wohl beissig. Von der Käsemutter. Wie die Knechte eines getreuen Voigts/ welcher sie täglich anweiset: Also sind die Mägde in Forbergen zum höchsten einer Käsemutter benöthiget/ von welcher sie auch täglich zu gebührlicher Hand-Arbeit angetrieben werden/ und welche den Mägden fleissig auf die Hüffensthet/ damit Herren und Frauen nicht Schaden geschehen möge. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0014" n="4"/> gantz unbekantem Gesinde soll man sich hüten. Dann wann sie schon sich im Anfang noch so treu und fleissig stellen / so hat es doch keinen Bestand/ wann sie gute Gelegenheit erwartet/ so fassen sie auff/ was sit ertragen können/ und wandern wider in ihr Land. Es hat sich auch offtermals begeben/ daß solch frembd Gesinde/ Diebe bey Nacht eingelassen / und nachdem sie sich allerseits mit allerley wohl beladen/ seyn sie mit einander davon gestrichen. Bevorauß soll sich ein jeder Haußherr vor fremdem Gesinde vorsehen/ und keine unbekandte Person in die Wohnung lassen/ wenn gefährliche Zeiten sind/ oder Sterbens Gefahr zu fürchten. Die Erfahrung hat es zum öfftermalen bezeuget/ daß grosser Jammer durch frembd Gesinde bey vornehmen Leuten ist gestifftet worden. Vors andere soll man nicht zweene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern zugleich in eine Haußhaltung mitten/ denn nicht allein wenig Friede sondern auch allerley Untreue und Schaden von ihnen sich zu befahren/ bevorauß zu diesen letzten gefährlichen Zeiten/ da alle Welt über deß Gesindes Trotz/ Frevel/ Untreu und Nachlässigkeit klaget. Auf der Knechte Vortheil und Betrug/ in Fütterung der Pferde/ soll der Voigt fleissig achtung zu geben verpflichtet seyn/ auch sonsten fleissig auffsehen/ daß die Pferde nicht überladen/ oder übel von den Knechten geschlagen sc. werden mögen. Item / sie täglich anhalten/ daß sie zu rechter Zeit früh auffseyn/ die Pferde füttern/ und ihre Arbeit richtig verrichten mögen. Von allem Geschirr/ das die Knechte brauchen/ soll der Schirmeister Rechenschafft zu geben/ und was ihm zu thun müglich/ zu bessern verpflichtet seyn. Vors dritte soll man vor alten Knechten und Mägden sich hüten/ sie sind zwar hurtig in der Schüssel/ aber an der Arbeit gar laß und träge/ auch wohl beissig.</p> <p>Von der Käsemutter.</p> <p>Wie die Knechte eines getreuen Voigts/ welcher sie täglich anweiset: Also sind die Mägde in Forbergen zum höchsten einer Käsemutter benöthiget/ von welcher sie auch täglich zu gebührlicher Hand-Arbeit angetrieben werden/ und welche den Mägden fleissig auf die Hüffensthet/ damit Herren und Frauen nicht Schaden geschehen möge.</p> </div> </body> </text> </TEI> [4/0014]
gantz unbekantem Gesinde soll man sich hüten. Dann wann sie schon sich im Anfang noch so treu und fleissig stellen / so hat es doch keinen Bestand/ wann sie gute Gelegenheit erwartet/ so fassen sie auff/ was sit ertragen können/ und wandern wider in ihr Land. Es hat sich auch offtermals begeben/ daß solch frembd Gesinde/ Diebe bey Nacht eingelassen / und nachdem sie sich allerseits mit allerley wohl beladen/ seyn sie mit einander davon gestrichen. Bevorauß soll sich ein jeder Haußherr vor fremdem Gesinde vorsehen/ und keine unbekandte Person in die Wohnung lassen/ wenn gefährliche Zeiten sind/ oder Sterbens Gefahr zu fürchten. Die Erfahrung hat es zum öfftermalen bezeuget/ daß grosser Jammer durch frembd Gesinde bey vornehmen Leuten ist gestifftet worden. Vors andere soll man nicht zweene oder drey Brüder / zwo oder drey Schwestern zugleich in eine Haußhaltung mitten/ denn nicht allein wenig Friede sondern auch allerley Untreue und Schaden von ihnen sich zu befahren/ bevorauß zu diesen letzten gefährlichen Zeiten/ da alle Welt über deß Gesindes Trotz/ Frevel/ Untreu und Nachlässigkeit klaget. Auf der Knechte Vortheil und Betrug/ in Fütterung der Pferde/ soll der Voigt fleissig achtung zu geben verpflichtet seyn/ auch sonsten fleissig auffsehen/ daß die Pferde nicht überladen/ oder übel von den Knechten geschlagen sc. werden mögen. Item / sie täglich anhalten/ daß sie zu rechter Zeit früh auffseyn/ die Pferde füttern/ und ihre Arbeit richtig verrichten mögen. Von allem Geschirr/ das die Knechte brauchen/ soll der Schirmeister Rechenschafft zu geben/ und was ihm zu thun müglich/ zu bessern verpflichtet seyn. Vors dritte soll man vor alten Knechten und Mägden sich hüten/ sie sind zwar hurtig in der Schüssel/ aber an der Arbeit gar laß und träge/ auch wohl beissig.
Von der Käsemutter.
Wie die Knechte eines getreuen Voigts/ welcher sie täglich anweiset: Also sind die Mägde in Forbergen zum höchsten einer Käsemutter benöthiget/ von welcher sie auch täglich zu gebührlicher Hand-Arbeit angetrieben werden/ und welche den Mägden fleissig auf die Hüffensthet/ damit Herren und Frauen nicht Schaden geschehen möge.
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