Nachdem wir im obigen versucht haben, die große Bedeutung der Minderwertigkeitslehre in der Nierenpathologie zu skizzieren, zu der wir im Nachtrag noch einige spezielle Belege bringen werden, sehen wir uns veranlaßt, das Gebiet unserer Untersuchung zu erweitern und den gesamten Kreis der Organe in Betracht zu ziehen. Es muß dies um so eher gestattet sein, als einerseits jene Argumentation, die uns zur Behauptung einer Minderwertigkeit des harnabsondernden Apparates als einer der Grundlagen der Nierenpathologie Veranlassung gegeben hat, auf alle anderen Organerkrankungen Anwendung finden kann, andrerseits die pathologischen Erscheinungen der kranken Niere sich in ähnlicher Weise in der gesamten Pathologie nachweisen lassen. Die chronischen Veränderungen des Parenchyms, die pathologische Gestal- tung des Stützgewebes, zystische Entartung, Konkrementbildung, Loka- lisation von entzündlichen und neoplastischen Geschwülsten, Mißbildung, Aplasie, Hypoplasie im ganzen Apparat oder einzelnen seiner Teile kehren bei allen oder einigen der Organerkrankungen wieder und immer erscheint die Lehre von der Minderwertigkeit berufen, die sonst unzureichende Ätiologie zu ergänzen. Wir finden analoge Veränderungen in der Leber, im Pankreas, in der Thyreoidea, am Genitaltrakt, an Teilen des Verdauungstraktes, des Atmungs- und Kreislaufapparates und im Zentralnervensystem. Eine große Reihe dieser Erkrankungen zeichnet sich durch die bei den Nierenkrankheiten hervorgehobenen Charaktere, durch Heredität, chronischen Verlauf, typische Lokalisation innerhalb des Organes oder unzureichende, weder durch Gifte noch durch Bakterien gestützte Ätiologie aus, fügt sich aber zwanglos in den Rahmen der Minderwertigkeitslehre. So die Pathologie der Schilddrüse, deren Ätiologie sich als vollkommen unzureichend erweist, die aber allen bisher genannten Bedingungen der Minderwertigkeitslehre, insbesondere
Grundzüge einer Organ-Minderwertigkeitslehre.
Nachdem wir im obigen versucht haben, die große Bedeutung der Minderwertigkeitslehre in der Nierenpathologie zu skizzieren, zu der wir im Nachtrag noch einige spezielle Belege bringen werden, sehen wir uns veranlaßt, das Gebiet unserer Untersuchung zu erweitern und den gesamten Kreis der Organe in Betracht zu ziehen. Es muß dies um so eher gestattet sein, als einerseits jene Argumentation, die uns zur Behauptung einer Minderwertigkeit des harnabsondernden Apparates als einer der Grundlagen der Nierenpathologie Veranlassung gegeben hat, auf alle anderen Organerkrankungen Anwendung finden kann, andrerseits die pathologischen Erscheinungen der kranken Niere sich in ähnlicher Weise in der gesamten Pathologie nachweisen lassen. Die chronischen Veränderungen des Parenchyms, die pathologische Gestal- tung des Stützgewebes, zystische Entartung, Konkrementbildung, Loka- lisation von entzündlichen und neoplastischen Geschwülsten, Mißbildung, Aplasie, Hypoplasie im ganzen Apparat oder einzelnen seiner Teile kehren bei allen oder einigen der Organerkrankungen wieder und immer erscheint die Lehre von der Minderwertigkeit berufen, die sonst unzureichende Ätiologie zu ergänzen. Wir finden analoge Veränderungen in der Leber, im Pankreas, in der Thyreoidea, am Genitaltrakt, an Teilen des Verdauungstraktes, des Atmungs- und Kreislaufapparates und im Zentralnervensystem. Eine große Reihe dieser Erkrankungen zeichnet sich durch die bei den Nierenkrankheiten hervorgehobenen Charaktere, durch Heredität, chronischen Verlauf, typische Lokalisation innerhalb des Organes oder unzureichende, weder durch Gifte noch durch Bakterien gestützte Ätiologie aus, fügt sich aber zwanglos in den Rahmen der Minderwertigkeitslehre. So die Pathologie der Schilddrüse, deren Ätiologie sich als vollkommen unzureichend erweist, die aber allen bisher genannten Bedingungen der Minderwertigkeitslehre, insbesondere
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[5/0017]
Grundzüge
einer Organ-Minderwertigkeitslehre.
Nachdem wir im obigen versucht haben, die große Bedeutung der
Minderwertigkeitslehre in der Nierenpathologie zu skizzieren, zu der
wir im Nachtrag noch einige spezielle Belege bringen werden, sehen
wir uns veranlaßt, das Gebiet unserer Untersuchung zu erweitern und
den gesamten Kreis der Organe in Betracht zu ziehen. Es muß dies
um so eher gestattet sein, als einerseits jene Argumentation, die uns
zur Behauptung einer Minderwertigkeit des harnabsondernden Apparates
als einer der Grundlagen der Nierenpathologie Veranlassung gegeben
hat, auf alle anderen Organerkrankungen Anwendung finden kann,
andrerseits die pathologischen Erscheinungen der kranken Niere sich
in ähnlicher Weise in der gesamten Pathologie nachweisen lassen. Die
chronischen Veränderungen des Parenchyms, die pathologische Gestal-
tung des Stützgewebes, zystische Entartung, Konkrementbildung, Loka-
lisation von entzündlichen und neoplastischen Geschwülsten, Mißbildung,
Aplasie, Hypoplasie im ganzen Apparat oder einzelnen seiner Teile
kehren bei allen oder einigen der Organerkrankungen wieder und
immer erscheint die Lehre von der Minderwertigkeit berufen, die sonst
unzureichende Ätiologie zu ergänzen. Wir finden analoge Veränderungen
in der Leber, im Pankreas, in der Thyreoidea, am Genitaltrakt, an
Teilen des Verdauungstraktes, des Atmungs- und Kreislaufapparates
und im Zentralnervensystem. Eine große Reihe dieser Erkrankungen
zeichnet sich durch die bei den Nierenkrankheiten hervorgehobenen
Charaktere, durch Heredität, chronischen Verlauf, typische Lokalisation
innerhalb des Organes oder unzureichende, weder durch Gifte noch
durch Bakterien gestützte Ätiologie aus, fügt sich aber zwanglos in den
Rahmen der Minderwertigkeitslehre. So die Pathologie der Schilddrüse,
deren Ätiologie sich als vollkommen unzureichend erweist, die aber allen
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Adler, Alfred: Studie über Minderwertigkeit von Organen. Berlin u. a., 1907, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_studie_1907/17>, abgerufen am 04.07.2024.
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