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Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906.

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hat. Ihre Erziehung kann ohne mich vollendet werden, ihr Dasein wird ihrem Vater Trost bieten. Aber sie wird weder meine lebhaften Empfindungen, noch meine Leiden und Freuden kennen lernen, und dennoch, wenn ich noch einmal auf die Welt kommen würde, mit der Wahl der Anlagen, möchte ich nicht aus anderem Zeug geschaffen sein wollen, ich würde von den Göttern erbitten, dass sie mich aus demselben wieder erschaffen".

Ihre Tochter war in den denkbar besten Händen, ihr eigenes Los schien ihr nicht bemitleidenswert, so blieb nur das ihres Gatten, welches sie bedauernswert fand. Er war verfolgt, proscribiert, man weigerte sich seinen Rechenschaftsbericht zu prüfen; er war genötigt, sich vor der blinden Wut seiner Feinde zu verbergen, sich wie ein Schuldbeladener zu verstecken und selbst für das Schicksal jener guten Menschen, die ihn bei sich aufgenommen, zu zittern. Dabei den Gram in sich verschliessen zu müssen, seine Frau im Gewahrsam zu wissen, sein Hab und Gut gerichtlich versiegelt zu sehen, und in Unsicherheit auf eine ungewisse Gerechtigkeit zu warten, die ihm nie das würde ersetzen können, was sie ihm genommen und was sie ihm Leid verursacht hatte!

Acht Tage waren bereits vergangen und noch immer war kein Verhör erfolgt. Madame Roland schrieb an den Justizminister um ihr Recht, um Anwendung der Gesetze zu fordern. Sie schrieb auch an den Minister des Innern und den Abgeordneten Dulaure. In all den Briefen schilderte sie ihre Lage, ihre Unschuld und die Ungerechtigkeit, mit der man sie so lange gefangen halte, ohne sie zu verhören, ohne ihr die Ursache dieser Gefangenschaft bekannt zu geben. Am 12. Juni kam endlich der Polizeikommissär Louvet ins Gefängnis der Abbaye, um Madame Roland einzuvernehmen. Zum Schluss der breitspurigen Einvernahme wurde ihr der Grund ihrer Verhaftung nicht bekannt gegeben! Man forderte bei einer nach einigen Tagen wieder vorgenommenen Einvernahme, dass Madame Roland mit "Ja"

hat. Ihre Erziehung kann ohne mich vollendet werden, ihr Dasein wird ihrem Vater Trost bieten. Aber sie wird weder meine lebhaften Empfindungen, noch meine Leiden und Freuden kennen lernen, und dennoch, wenn ich noch einmal auf die Welt kommen würde, mit der Wahl der Anlagen, möchte ich nicht aus anderem Zeug geschaffen sein wollen, ich würde von den Göttern erbitten, dass sie mich aus demselben wieder erschaffen“.

Ihre Tochter war in den denkbar besten Händen, ihr eigenes Los schien ihr nicht bemitleidenswert, so blieb nur das ihres Gatten, welches sie bedauernswert fand. Er war verfolgt, proscribiert, man weigerte sich seinen Rechenschaftsbericht zu prüfen; er war genötigt, sich vor der blinden Wut seiner Feinde zu verbergen, sich wie ein Schuldbeladener zu verstecken und selbst für das Schicksal jener guten Menschen, die ihn bei sich aufgenommen, zu zittern. Dabei den Gram in sich verschliessen zu müssen, seine Frau im Gewahrsam zu wissen, sein Hab und Gut gerichtlich versiegelt zu sehen, und in Unsicherheit auf eine ungewisse Gerechtigkeit zu warten, die ihm nie das würde ersetzen können, was sie ihm genommen und was sie ihm Leid verursacht hatte!

Acht Tage waren bereits vergangen und noch immer war kein Verhör erfolgt. Madame Roland schrieb an den Justizminister um ihr Recht, um Anwendung der Gesetze zu fordern. Sie schrieb auch an den Minister des Innern und den Abgeordneten Dulaure. In all den Briefen schilderte sie ihre Lage, ihre Unschuld und die Ungerechtigkeit, mit der man sie so lange gefangen halte, ohne sie zu verhören, ohne ihr die Ursache dieser Gefangenschaft bekannt zu geben. Am 12. Juni kam endlich der Polizeikommissär Louvet ins Gefängnis der Abbaye, um Madame Roland einzuvernehmen. Zum Schluss der breitspurigen Einvernahme wurde ihr der Grund ihrer Verhaftung nicht bekannt gegeben! Man forderte bei einer nach einigen Tagen wieder vorgenommenen Einvernahme, dass Madame Roland mit „Ja“

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[123/0142] hat. Ihre Erziehung kann ohne mich vollendet werden, ihr Dasein wird ihrem Vater Trost bieten. Aber sie wird weder meine lebhaften Empfindungen, noch meine Leiden und Freuden kennen lernen, und dennoch, wenn ich noch einmal auf die Welt kommen würde, mit der Wahl der Anlagen, möchte ich nicht aus anderem Zeug geschaffen sein wollen, ich würde von den Göttern erbitten, dass sie mich aus demselben wieder erschaffen“. Ihre Tochter war in den denkbar besten Händen, ihr eigenes Los schien ihr nicht bemitleidenswert, so blieb nur das ihres Gatten, welches sie bedauernswert fand. Er war verfolgt, proscribiert, man weigerte sich seinen Rechenschaftsbericht zu prüfen; er war genötigt, sich vor der blinden Wut seiner Feinde zu verbergen, sich wie ein Schuldbeladener zu verstecken und selbst für das Schicksal jener guten Menschen, die ihn bei sich aufgenommen, zu zittern. Dabei den Gram in sich verschliessen zu müssen, seine Frau im Gewahrsam zu wissen, sein Hab und Gut gerichtlich versiegelt zu sehen, und in Unsicherheit auf eine ungewisse Gerechtigkeit zu warten, die ihm nie das würde ersetzen können, was sie ihm genommen und was sie ihm Leid verursacht hatte! Acht Tage waren bereits vergangen und noch immer war kein Verhör erfolgt. Madame Roland schrieb an den Justizminister um ihr Recht, um Anwendung der Gesetze zu fordern. Sie schrieb auch an den Minister des Innern und den Abgeordneten Dulaure. In all den Briefen schilderte sie ihre Lage, ihre Unschuld und die Ungerechtigkeit, mit der man sie so lange gefangen halte, ohne sie zu verhören, ohne ihr die Ursache dieser Gefangenschaft bekannt zu geben. Am 12. Juni kam endlich der Polizeikommissär Louvet ins Gefängnis der Abbaye, um Madame Roland einzuvernehmen. Zum Schluss der breitspurigen Einvernahme wurde ihr der Grund ihrer Verhaftung nicht bekannt gegeben! Man forderte bei einer nach einigen Tagen wieder vorgenommenen Einvernahme, dass Madame Roland mit „Ja“

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Zitationshilfe: Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_frauen_1906/142>, abgerufen am 24.11.2024.