hievon bestritten werden. Was alsdenn noch ü- brig bleibt, kann in der Schatzkammer aufge- hoben werden. Dieses erhält man nur durch ei- ne ordentliche Landesoeconomie.
1 Wilhelms Freyherrn von Schroedern Fürstli- che Schatz- und Rentkammer, Leipzig 1721. 8.
§. 52.
Sonderlich ist der Kriegsstaat heute zu Ta- ge eines von denen nothwendigen Uebeln, wel- che einem Reiche unsägliche Summen kosten. Die Art Krieg zu führen ist fast von Jahrhun- dert zu Jahrhundert verändert worden. Viel- leicht hat die Geschicklichkeit darinnen anjetzo ih- ren höchsten Gipfel erreichet. Man muß die Landmacht von der Seemacht wohl uuterschei- den. Jene ist allen freyen Staaten gemein, diese aber nicht: weil man nicht in allen Reichen weitläuftige Seeküsten findet, noch alle Völker grossen Handel zur See treiben, und reich genug sind, um sich einen Platz unter den Seemachten erwerben zu können.
§. 53.
Die Landmacht eines Reichs zu beurthei- len ist nöthig, sich aus dem vorhergehenden zu er- innern, ob ein Land an Mannschaft und Pfer- den, die tüchtig zum Kriege sind, einen Ueber- fluß oder Mangel habe, und folglich die Trup-
pen
Staatswiſſenſchaft.
hievon beſtritten werden. Was alsdenn noch uͤ- brig bleibt, kann in der Schatzkammer aufge- hoben werden. Dieſes erhaͤlt man nur durch ei- ne ordentliche Landesoeconomie.
1 Wilhelms Freyherrn von Schroedern Fuͤrſtli- che Schatz- und Rentkammer, Leipzig 1721. 8.
§. 52.
Sonderlich iſt der Kriegsſtaat heute zu Ta- ge eines von denen nothwendigen Uebeln, wel- che einem Reiche unſaͤgliche Summen koſten. Die Art Krieg zu fuͤhren iſt faſt von Jahrhun- dert zu Jahrhundert veraͤndert worden. Viel- leicht hat die Geſchicklichkeit darinnen anjetzo ih- ren hoͤchſten Gipfel erreichet. Man muß die Landmacht von der Seemacht wohl uuterſchei- den. Jene iſt allen freyen Staaten gemein, dieſe aber nicht: weil man nicht in allen Reichen weitlaͤuftige Seekuͤſten findet, noch alle Voͤlker groſſen Handel zur See treiben, und reich genug ſind, um ſich einen Platz unter den Seemachten erwerben zu koͤnnen.
§. 53.
Die Landmacht eines Reichs zu beurthei- len iſt noͤthig, ſich aus dem vorhergehenden zu er- innern, ob ein Land an Mannſchaft und Pfer- den, die tuͤchtig zum Kriege ſind, einen Ueber- fluß oder Mangel habe, und folglich die Trup-
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Staatswiſſenſchaft.
hievon beſtritten werden. Was alsdenn noch uͤ-
brig bleibt, kann in der Schatzkammer aufge-
hoben werden. Dieſes erhaͤlt man nur durch ei-
ne ordentliche Landesoeconomie.
1 Wilhelms Freyherrn von Schroedern Fuͤrſtli-
che Schatz- und Rentkammer, Leipzig 1721. 8.
§. 52.
Sonderlich iſt der Kriegsſtaat heute zu Ta-
ge eines von denen nothwendigen Uebeln, wel-
che einem Reiche unſaͤgliche Summen koſten.
Die Art Krieg zu fuͤhren iſt faſt von Jahrhun-
dert zu Jahrhundert veraͤndert worden. Viel-
leicht hat die Geſchicklichkeit darinnen anjetzo ih-
ren hoͤchſten Gipfel erreichet. Man muß die
Landmacht von der Seemacht wohl uuterſchei-
den. Jene iſt allen freyen Staaten gemein,
dieſe aber nicht: weil man nicht in allen Reichen
weitlaͤuftige Seekuͤſten findet, noch alle Voͤlker
groſſen Handel zur See treiben, und reich genug
ſind, um ſich einen Platz unter den Seemachten
erwerben zu koͤnnen.
§. 53.
Die Landmacht eines Reichs zu beurthei-
len iſt noͤthig, ſich aus dem vorhergehenden zu er-
innern, ob ein Land an Mannſchaft und Pfer-
den, die tuͤchtig zum Kriege ſind, einen Ueber-
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Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/41>, abgerufen am 22.02.2025.
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