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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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then gelegene Päß / so wol als Hispanien gegen Steig zu bawen. Meyland vollkommenlich erhalten / darnach getrachtet / wie er die Grawpündtner gäntzlich bezwingen vnd in seiner Devotion halten möchte / vnd zu solchein End an S. Luci Steig nahe an den Schweitzerischen Grentzen ein starcke Landwehr vnd Vestung zubawen angefangen. Mit Schweitzer halten bey Ertzhertzog Leopoldo vmb einstellung deß angefangenen Baws an; vnd was er darauff geantwortet. solchem Baw aber / sonderlich weil auch vber diß alle Päß mit frembdem Kriegsvolck starck besetzet wurden / waren nicht allein die Pündtner / sondern auch die benachbarte Schweitzer vbel zu frieden / vnd hielten deßwegen diese starck bey jhm vmb Einstellung solches Bawes an / mit vermelden / daß sein Vorhaben der Erbeinigung / ja dem deß vorigen Jahrs tractierten Lindawischen Vertrag gäntzlich zuwider were. Ertzhertzog Leopold aber entschuldigte sich daß solches keinen eingegangenen Tractaten zuwider lieffe; Zu dem hetten auch die von Basel vnd Schaffhausen / ja die Schweitzer selbs zu Sargans vnd an andern Orthen Schantzen auff geworffen / deßwegen er deß jenigen / so er there / wol befugt were: So were auch sein Vorhaben allein dahin gerichtet / daß die jhme zu Lindaw bewilligte Besatzung zu Chur vnnd Meyenfeldt vermitten bleiben möchten; jedoch da Basel vnd Schaffhausen jhr vorgenommene Fortificationen demolierten / solte solches alsdann von jhme auch geschehen.

Mit dieser Antwort waren die Eydgenossen nicht content / sondern hielten vmb Einstellung der angefangenen Fortification mit allem Ernst an / begerten auch zugleich / daß den auß gewichenen Pündtnern vnd Prettigäwern ein General Perdon möchte ertheilet werden / vnd erjnnerten bey solchem den Ertzhertzogen der Pflicht / damit etliche Orth der Eydgnoßschafft den Pündnern zugethan weren. Hierauff bekamen sie von jhm den 18. Decembris ein schrifftliche Antwort / Innhalts; Er hette zwar deß Abstands deß jhnen widrigen Vestung Bawes vnd allgemeinen Perdons begerter Massen / jedoch vnder folgenden Conditionen sich entschlossen: Wann zuforderst von jhnen den Eydgnossen die hochbethwerte Erbeinigung / jhrem rechten Verstandt vnd Innhalt nach steiff gehalten: Das Hauß Oesterreich bey seinem an den acht Gerichten deß Prettigawes habenden Rechten / auch den hohen Gerichten deß nidern Engadins / vnnd andern Orchen geschirmbt / die Vngehorsame vnnd Rebellen in Straff gezogen / vnnd an allem dem / was mit dem Obern vnd Gottshauß Pundt gehandelt / kein Hindernuß eingeworffen / sondern alles für genehmb gehalten würde.

König Jacob in Engellandt ist eine Zeitlang darmit vmbgangen / wie er zwischen seinem Sohn Printz Carl von Wallis vnd der Infantin Maria / König Philipsen deß Vierdten in Hispanien Schwester einen Heurath stifften möchte: Darmit aber das Engelländische Parlament nicht wol zufrieden gewesen / sondern beachret / daß er den Printzen an eine Jhrer Religion zugethane Princissin verheurathen / vnd den Krieg wider Spanien wegen Einnehmung der Pfaltz fortsetzen solten. Hierüber hat der König gegen dem Parlament etwas Vnwillen gefaßt vnd den Graffen von Ochsenfurt / weil selbiger die Spanische Freundtschafft am hefftigsten widerrathen / vnd sich am meisten widersetzt / gefänglich auff ein Thurn zu Londen setzen vnd verwahren lassen.

Vnlang hernach hat der König dem Parlament sein endliche Meynung in nach folgendem Vortrag eröffnet.

König in Engelland gibt dem Parlament sein endliche Meynung / was er deß Hispanischen Heuraths vnd anderer Sachen halben zuthun gesinnet. Sein Vorhaben sehe dahin / sein Königreich höher zu zäunen / vnd newe Ehren Titul zuerwerben. Dann seine Meynung were sich als einen widerumb Erheber / Befestiger vnnd Beschützer Land vnd Leuth zuerzeigen / welches alles er jhnen zueröffnen bedacht / nicht etwas Rath vnd Gutachten darwider zupslegen / sondern damit sie sich nach seinem Willen zuverhalten / vnd auff keinerley Weg darwider zuhandlen sich vnderstehen solten / bey verlierung jhrer Ehren vnd Würden / auch Straff beleydigter Majestat / seiner Vngnad / vnd mehrer Bestraffung / nach gestal[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt] deß Verbrechens. Hierauff vnd zu Erlangung der vorgemelten drey Titul / deß widerumb Erhebers / Befestigers vnnd Beschützeis seiner Vnderthanen / setzte er auß Königlicher Macht hernach folgendes.

Erstlich den Puncten deß widerumb Erhebers vorzunehmen / wißte männiglich / was massen / als er im Jahr 1604. zu der Cron Engelland kommen / er einen außführlichen die Religion vnd Regierung betreffenden Vortrag gethan / in dem er kein Vnruhe in dem Land zuerwecken / kein Enderung dazumahl vornehmen wollen / sondern hette es alles vngeachtet der Pabst zu Rom / die Könige in Franckreich vnd Hispanien / auch andere Christliche Potentaten ein anders von jhme verhofft vnd erwartet gehabt / in dem Wesen / wie er es befunden verbleiben lassen. Der Pabst hette selbs den König in Hispanien schrifftlich ersucht / daß er mit jm in Friedenshandlung / vnd daß er mit Ertzhertzog Alberto auch zu gutem Verstandt kommen möchte / sich einlassen wolte. Dz were daselbs auff solche Erjnnerungs-Schreiben zu Werck gestellt worden / vnd thete er sampt seinen Vnderthanen desselben Friedens noch auf diesen Tag geniessen. Was damals nutzlich vorgenommen worden / were weiter nit / als daß er / auff Erbittung gegen den Creutzgängern / da er auch ein Stell auß dem Petro Crinito angezogen / die Creutz wider erheben vnd auffrichten lassen / damit man die Creutz / so ein Crjnnerung vnd Gedenckzeichen der Erlösung Menschliches Geschlecht / so am Stamm deß Creutzes verrichtet worden / nit vnder die Füß werffe. In angeregten Vortrag hette er jhnen zuerkennen gegeben / daß die Catholisch-Apostolisck-Römische Religion die wahre Religion seye. Damit aber nit zu Zerrüttung vnd Hinderung in gemeinen Wesen / vrsach gegeben werde / hette er diese Wort beygesetzet / dz es in gemelter Religion etlich vberflüssige Cere-

then gelegene Päß / so wol als Hispanien gegen Steig zu bawen. Meyland vollkommenlich erhalten / darnach getrachtet / wie er die Grawpündtner gäntzlich bezwingen vnd in seiner Devotion halten möchte / vnd zu solchein End an S. Luci Steig nahe an den Schweitzerischen Grentzen ein starcke Landwehr vnd Vestung zubawen angefangen. Mit Schweitzer halten bey Ertzhertzog Leopoldo vmb einstellung deß angefangenen Baws an; vnd was er darauff geantwortet. solchem Baw aber / sonderlich weil auch vber diß alle Päß mit frembdem Kriegsvolck starck besetzet wurden / waren nicht allein die Pündtner / sondern auch die benachbarte Schweitzer vbel zu frieden / vnd hielten deßwegen diese starck bey jhm vmb Einstellung solches Bawes an / mit vermelden / daß sein Vorhaben der Erbeinigung / ja dem deß vorigen Jahrs tractierten Lindawischen Vertrag gäntzlich zuwider were. Ertzhertzog Leopold aber entschuldigte sich daß solches keinen eingegangenen Tractaten zuwider lieffe; Zu dem hetten auch die von Basel vnd Schaffhausen / ja die Schweitzer selbs zu Sargans vnd an andern Orthen Schantzen auff geworffen / deßwegen er deß jenigen / so er there / wol befugt were: So were auch sein Vorhaben allein dahin gerichtet / daß die jhme zu Lindaw bewilligte Besatzung zu Chur vnnd Meyenfeldt vermitten bleiben möchten; jedoch da Basel vnd Schaffhausen jhr vorgenommene Fortificationen demolierten / solte solches alsdann von jhme auch geschehen.

Mit dieser Antwort waren die Eydgenossen nicht content / sondern hielten vmb Einstellung der angefangenen Fortification mit allem Ernst an / begerten auch zugleich / daß den auß gewichenen Pündtnern vnd Prettigäwern ein General Perdon möchte ertheilet werden / vnd erjnnerten bey solchem den Ertzhertzogen der Pflicht / damit etliche Orth der Eydgnoßschafft den Pündnern zugethan weren. Hierauff bekamen sie von jhm den 18. Decembris ein schrifftliche Antwort / Innhalts; Er hette zwar deß Abstands deß jhnen widrigen Vestung Bawes vnd allgemeinen Perdons begerter Massen / jedoch vnder folgenden Conditionen sich entschlossen: Wann zuforderst von jhnen den Eydgnossen die hochbethwerte Erbeinigung / jhrem rechten Verstandt vnd Innhalt nach steiff gehalten: Das Hauß Oesterreich bey seinem an den acht Gerichten deß Prettigawes habenden Rechten / auch den hohen Gerichten deß nidern Engadins / vnnd andern Orchen geschirmbt / die Vngehorsame vnnd Rebellen in Straff gezogen / vnnd an allem dem / was mit dem Obern vnd Gottshauß Pundt gehandelt / kein Hindernuß eingeworffen / sondern alles für genehmb gehalten würde.

König Jacob in Engellandt ist eine Zeitlang darmit vmbgangen / wie er zwischen seinem Sohn Printz Carl von Wallis vnd der Infantin Maria / König Philipsen deß Vierdten in Hispanien Schwester einen Heurath stifften möchte: Darmit aber das Engelländische Parlament nicht wol zufrieden gewesen / sondern beachret / daß er den Printzen an eine Jhrer Religion zugethane Princissin verheurathen / vnd den Krieg wider Spanien wegen Einnehmung der Pfaltz fortsetzen solten. Hierüber hat der König gegen dem Parlament etwas Vnwillen gefaßt vnd den Graffen von Ochsenfurt / weil selbiger die Spanische Freundtschafft am hefftigsten widerrathen / vnd sich am meisten widersetzt / gefänglich auff ein Thurn zu Londen setzen vnd verwahren lassen.

Vnlang hernach hat der König dem Parlament sein endliche Meynung in nach folgendem Vortrag eröffnet.

König in Engelland gibt dem Parlament sein endliche Meynung / was er deß Hispanischen Heuraths vnd anderer Sachen halben zuthun gesinnet. Sein Vorhaben sehe dahin / sein Königreich höher zu zäunen / vnd newe Ehren Titul zuerwerben. Dann seine Meynung were sich als einen widerumb Erheber / Befestiger vnnd Beschützer Land vnd Leuth zuerzeigen / welches alles er jhnen zueröffnen bedacht / nicht etwas Rath vnd Gutachten darwider zupslegen / sondern damit sie sich nach seinem Willen zuverhalten / vnd auff keinerley Weg darwider zuhandlen sich vnderstehen solten / bey verlierung jhrer Ehren vnd Würden / auch Straff beleydigter Majestat / seiner Vngnad / vnd mehrer Bestraffung / nach gestal[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt] deß Verbrechens. Hierauff vnd zu Erlangung der vorgemelten drey Titul / deß widerumb Erhebers / Befestigers vnnd Beschützeis seiner Vnderthanen / setzte er auß Königlicher Macht hernach folgendes.

Erstlich den Puncten deß widerumb Erhebers vorzunehmen / wißte männiglich / was massen / als er im Jahr 1604. zu der Cron Engelland kommen / er einen außführlichen die Religion vnd Regierung betreffenden Vortrag gethan / in dem er kein Vnruhe in dem Land zuerwecken / kein Enderung dazumahl vornehmen wollen / sondern hette es alles vngeachtet der Pabst zu Rom / die Könige in Franckreich vnd Hispanien / auch andere Christliche Potentaten ein anders von jhme verhofft vnd erwartet gehabt / in dem Wesen / wie er es befunden verbleiben lassen. Der Pabst hette selbs den König in Hispanien schrifftlich ersucht / daß er mit jm in Friedenshandlung / vnd daß er mit Ertzhertzog Alberto auch zu gutem Verstandt kommen möchte / sich einlassen wolte. Dz were daselbs auff solche Erjnnerungs-Schreiben zu Werck gestellt worden / vnd thete er sampt seinen Vnderthanen desselben Friedens noch auf diesen Tag geniessen. Was damals nutzlich vorgenom̃en worden / were weiter nit / als daß er / auff Erbittung gegen den Creutzgängern / da er auch ein Stell auß dem Petro Crinito angezogen / die Creutz wider erheben vnd auffrichten lassen / damit man die Creutz / so ein Crjnnerung vnd Gedenckzeichen der Erlösung Menschliches Geschlecht / so am Stamm deß Creutzes verrichtet worden / nit vnder die Füß werffe. In angeregtẽ Vortrag hette er jhnen zuerkennen gegeben / daß die Catholisch-Apostolisck-Römische Religion die wahre Religion seye. Damit aber nit zu Zerrüttung vnd Hinderung in gemeinẽ Wesen / vrsach gegebẽ werde / hette er diese Wort beygesetzet / dz es in gemelter Religion etlich vberflüssige Cere-

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[868/0983] then gelegene Päß / so wol als Hispanien gegen Meyland vollkommenlich erhalten / darnach getrachtet / wie er die Grawpündtner gäntzlich bezwingen vnd in seiner Devotion halten möchte / vnd zu solchein End an S. Luci Steig nahe an den Schweitzerischen Grentzen ein starcke Landwehr vnd Vestung zubawen angefangen. Mit solchem Baw aber / sonderlich weil auch vber diß alle Päß mit frembdem Kriegsvolck starck besetzet wurden / waren nicht allein die Pündtner / sondern auch die benachbarte Schweitzer vbel zu frieden / vnd hielten deßwegen diese starck bey jhm vmb Einstellung solches Bawes an / mit vermelden / daß sein Vorhaben der Erbeinigung / ja dem deß vorigen Jahrs tractierten Lindawischen Vertrag gäntzlich zuwider were. Ertzhertzog Leopold aber entschuldigte sich daß solches keinen eingegangenen Tractaten zuwider lieffe; Zu dem hetten auch die von Basel vnd Schaffhausen / ja die Schweitzer selbs zu Sargans vnd an andern Orthen Schantzen auff geworffen / deßwegen er deß jenigen / so er there / wol befugt were: So were auch sein Vorhaben allein dahin gerichtet / daß die jhme zu Lindaw bewilligte Besatzung zu Chur vnnd Meyenfeldt vermitten bleiben möchten; jedoch da Basel vnd Schaffhausen jhr vorgenommene Fortificationen demolierten / solte solches alsdann von jhme auch geschehen. Steig zu bawen. Schweitzer halten bey Ertzhertzog Leopoldo vmb einstellung deß angefangenen Baws an; vnd was er darauff geantwortet. Mit dieser Antwort waren die Eydgenossen nicht content / sondern hielten vmb Einstellung der angefangenen Fortification mit allem Ernst an / begerten auch zugleich / daß den auß gewichenen Pündtnern vnd Prettigäwern ein General Perdon möchte ertheilet werden / vnd erjnnerten bey solchem den Ertzhertzogen der Pflicht / damit etliche Orth der Eydgnoßschafft den Pündnern zugethan weren. Hierauff bekamen sie von jhm den 18. Decembris ein schrifftliche Antwort / Innhalts; Er hette zwar deß Abstands deß jhnen widrigen Vestung Bawes vnd allgemeinen Perdons begerter Massen / jedoch vnder folgenden Conditionen sich entschlossen: Wann zuforderst von jhnen den Eydgnossen die hochbethwerte Erbeinigung / jhrem rechten Verstandt vnd Innhalt nach steiff gehalten: Das Hauß Oesterreich bey seinem an den acht Gerichten deß Prettigawes habenden Rechten / auch den hohen Gerichten deß nidern Engadins / vnnd andern Orchen geschirmbt / die Vngehorsame vnnd Rebellen in Straff gezogen / vnnd an allem dem / was mit dem Obern vnd Gottshauß Pundt gehandelt / kein Hindernuß eingeworffen / sondern alles für genehmb gehalten würde. König Jacob in Engellandt ist eine Zeitlang darmit vmbgangen / wie er zwischen seinem Sohn Printz Carl von Wallis vnd der Infantin Maria / König Philipsen deß Vierdten in Hispanien Schwester einen Heurath stifften möchte: Darmit aber das Engelländische Parlament nicht wol zufrieden gewesen / sondern beachret / daß er den Printzen an eine Jhrer Religion zugethane Princissin verheurathen / vnd den Krieg wider Spanien wegen Einnehmung der Pfaltz fortsetzen solten. Hierüber hat der König gegen dem Parlament etwas Vnwillen gefaßt vnd den Graffen von Ochsenfurt / weil selbiger die Spanische Freundtschafft am hefftigsten widerrathen / vnd sich am meisten widersetzt / gefänglich auff ein Thurn zu Londen setzen vnd verwahren lassen. Vnlang hernach hat der König dem Parlament sein endliche Meynung in nach folgendem Vortrag eröffnet. Sein Vorhaben sehe dahin / sein Königreich höher zu zäunen / vnd newe Ehren Titul zuerwerben. Dann seine Meynung were sich als einen widerumb Erheber / Befestiger vnnd Beschützer Land vnd Leuth zuerzeigen / welches alles er jhnen zueröffnen bedacht / nicht etwas Rath vnd Gutachten darwider zupslegen / sondern damit sie sich nach seinem Willen zuverhalten / vnd auff keinerley Weg darwider zuhandlen sich vnderstehen solten / bey verlierung jhrer Ehren vnd Würden / auch Straff beleydigter Majestat / seiner Vngnad / vnd mehrer Bestraffung / nach gestal_ deß Verbrechens. Hierauff vnd zu Erlangung der vorgemelten drey Titul / deß widerumb Erhebers / Befestigers vnnd Beschützeis seiner Vnderthanen / setzte er auß Königlicher Macht hernach folgendes. König in Engelland gibt dem Parlament sein endliche Meynung / was er deß Hispanischen Heuraths vnd anderer Sachen halben zuthun gesinnet. Erstlich den Puncten deß widerumb Erhebers vorzunehmen / wißte männiglich / was massen / als er im Jahr 1604. zu der Cron Engelland kommen / er einen außführlichen die Religion vnd Regierung betreffenden Vortrag gethan / in dem er kein Vnruhe in dem Land zuerwecken / kein Enderung dazumahl vornehmen wollen / sondern hette es alles vngeachtet der Pabst zu Rom / die Könige in Franckreich vnd Hispanien / auch andere Christliche Potentaten ein anders von jhme verhofft vnd erwartet gehabt / in dem Wesen / wie er es befunden verbleiben lassen. Der Pabst hette selbs den König in Hispanien schrifftlich ersucht / daß er mit jm in Friedenshandlung / vnd daß er mit Ertzhertzog Alberto auch zu gutem Verstandt kommen möchte / sich einlassen wolte. Dz were daselbs auff solche Erjnnerungs-Schreiben zu Werck gestellt worden / vnd thete er sampt seinen Vnderthanen desselben Friedens noch auf diesen Tag geniessen. Was damals nutzlich vorgenom̃en worden / were weiter nit / als daß er / auff Erbittung gegen den Creutzgängern / da er auch ein Stell auß dem Petro Crinito angezogen / die Creutz wider erheben vnd auffrichten lassen / damit man die Creutz / so ein Crjnnerung vnd Gedenckzeichen der Erlösung Menschliches Geschlecht / so am Stamm deß Creutzes verrichtet worden / nit vnder die Füß werffe. In angeregtẽ Vortrag hette er jhnen zuerkennen gegeben / daß die Catholisch-Apostolisck-Römische Religion die wahre Religion seye. Damit aber nit zu Zerrüttung vnd Hinderung in gemeinẽ Wesen / vrsach gegebẽ werde / hette er diese Wort beygesetzet / dz es in gemelter Religion etlich vberflüssige Cere-

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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 868. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/983>, abgerufen am 23.11.2024.