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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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halten halten vnd erfüllet werden / vnnd die Ratification / solcher von dem König in Hispanien inner drey Monaten nach vbergebung der Statt / erfolgen.

Diesen Accord hat Wilhelm Verdugo / so der Zeit Gubernator vber die Vnder Pfaltz war / den Innwohnern vnnd Guarnison der Statt Franckenthal / zu wissen gemacht / welcher dem Gubernatorn darinn / so sich auff das eusserste zu wehren resolvirt / wunderlich vnnd seltzam vorkommen / hat aber doch auff Ankunfft eines Englischen Commissarien pariren / die Statt quittiren vnd also mit seinem vnderhabenden Volck darauß zu Schiff vnnd den Rhein hinab / nach den Niederlanden sich begeben müssen: Verdugo aber hat hingegen die Statt mit einer Spanischen Guarnison besetzt / welche vnlangst hernach / wegen verlängerung der Zahlung jhres Solds / die Statt zu plündern sich vnderstanden: die Obristen aber sind solchem bey zeiten vorkommen.

Stillstand der Wafen den Frieden im Röm. Reich dardurch wider anzurichten. Nach dem Vergleich wegen der Sequestration / haben auch der König in Engelland vnd die Infantin zu einem Stillstand / den Frieden im Römischen Reich wider anzurichten / durch beyderseits hierzu gevollmächtigte Commissarien vnd Deputierten / nach folgende Articul zu Brüssel verfassen lassen:

Erstlich hette der König in Engelland sich in ein general Stillstand vnd hinlegung der Waafen im Römischen Reich / eyngelassen / so wol für sich alß seinen Tochtermann / vnd allen desselben Adhaerenten auff 15. Monat lang / auff welchen Termin kein newe Werbung noch Kriegsmusterung vorgehen solten.

Ingleichem solte in wehrendem Stillstand / weder auff deß Königs in Engelland seithen oder seines Tochtermnns / noch die dem selben anhängig / keine Hostilität / Einfall oder Angriff der Personen vnd Güter / noch einige Hilffleistung im Reich beschehen: Inmassen auch die Infantin versprochen / daß einiger Feindseliger Einfall nicht vorgehen / noch newgeworben Kriegsvolck in die Pfaltz eingeführet werden solte.

Ferrners solte in wehrendem diesem Stillstand / weder bemelter König noch sein Eidam / sich in keine Liga oder Verbündnuß wider diese Handlung sich einlassen / oder manuteniren / sondern selber renunciren / vnnd alle die jenige / so auff deß Römischen Reichs Gebiet Hostiliteten tentierten / hiermit für deß Reichs Feinde erklären: Ingleichem erbiete sich auch die Infantin zuthun / gegen die / so wider diese Handlung etwas vornehmen / in summa / sich beyderseits zubefleissen / daß der Frieden erhalten / vnnd die Commercien in vorigen gang reponiret würden.

Alß were auch verglichen / daß in wehrendem diesem Stillstand / in der Ober vnd Vnder Pfaltz / keine Schantzen auffgerichtet / sondern alles in jetzigem Stand verbleiben vnd gelassen werden solte.

Weiters were auff der Infantin seithen accordiret / Krafft dero habenden Vollmacht / daß diese Friedenshandlung zu stillung aller Vnruhe im Reich / solte durch gesandte Commissarien / so wol von Jh. Keys. May. vnd der Interessirten seithen / alß von deß Königs in Engelland wegen seines Tochtermanns / alß auch dessen Anhängigen vnd Interessirten / in der Statt Franckfurt angestellt werden.

Beyderseits were verglichen / daß diese Handlung auffs lengste in drey oder 4. Monaten von dato diß jhren Anfang gewinne: Derowegen obgenante Fürsten jhre Gesandte vnd Commissarien / desto zeitlicher dahin abzufertigen.

Es nehme auch die Infantin vber sich die Ratification dieser Handlung bey dem Römischen Reich zuerlangen / vnd selbige dem König in Engelland zukommen zu lassen: Hingegen verspreche der König / die Ratification von seinem Tochtermann mit eygner Hand vnderzeichnet / jhr der Infantin / oder dero Verordneten / nach außgang der negst darauff folgenden zweyer Monaten / einzuhendigen. Dieses wurde zu Brüssel den 1. May abgehandelt.

König Jacob in Engelland begehrt von Pfaltzgraff Friedrichen / daß er auff alle würckliche Assistentz renunciren solte. Bald nach abhandlung dieses / ist ein Curirer vom König in Engelland im Haag ankommen / mit Commission an seinen Tochtermann den Pfaltzgraffen / daß er nicht allein mündlich / sondern auch schrifftlich aller würcklichen Assistentz / so wohl von Hertzog Christian vnnd Manßfeld / alß andern Potentaten / so jhme auff einigerley weiß die Hand biethen möchten / renunciren solte.

Diese bißhero erzehlte vnd andere dergleichen Sachen / hat dieser Zeit der König in Engelland eyngangen vnd genehm gehalten / weil er in hoffnung gestanden / es würde diese Heurahts Tractation / zwischen seinem Sohn dem Printzen von Wallis vnd der Infantin Maria deß Königs in Hispanien Schwester / jhren Effect erreichen: darmit er aber nur vergeblich auffgehalten / vnnd so lang vmbgeführet wurde / biß die Spanier in einem vnd andern jhren Intent erlanget / darvon wir bald meldung thun wollen.

Verdugo fordert Contribution von den mit Spanischer Guarnison besetzten Orten. Vmb diese Zeit hat der Spanische Gubernator Verdugo in der Vndern Pfaltz von den Landschafften / Stätten vnd Flecken / so Spanische Guarnison inn hatten / zu abzahlung deren / ein grosse summa Gelts erfordert / auch jhnen das Jurament zu leisten zugemuhtet: Weil nun solches auch an Friedberg / Wetzflar vnd Gelnhaustn begehret wurde / haben selbige darwider protestirt / mit vermelden / daß sie alß Reichs-Stätt / darmit sich nicht verobligiren könten.

Wormbs / Speyer vnd andere Reichsstätt werden der Guarnisonen befreyet. Damals sind die Stätte Wormbs / Speyer / Eronweissenburg vnnd andere Reichsstätt / nach grossen außgestandenen Beschwerden vnd Vncosten / dermal eins der eingelegten Guarnisonen befreyet worden: obgemelte Reichsstätte aber / so mit Spanischem Volck belegt gewesen / haben jhrer Last noch nicht entledigt werden können.

Was sonsten die Pfältzische Vnderthanen

halten halten vnd erfüllet werden / vnnd die Ratification / solcher von dem König in Hispanien inner drey Monaten nach vbergebung der Statt / erfolgen.

Diesen Accord hat Wilhelm Verdugo / so der Zeit Gubernator vber die Vnder Pfaltz war / den Innwohnern vnnd Guarnison der Statt Franckenthal / zu wissen gemacht / welcher dem Gubernatorn darinn / so sich auff das eusserste zu wehren resolvirt / wunderlich vnnd seltzam vorkommen / hat aber doch auff Ankunfft eines Englischen Commissarien pariren / die Statt quittiren vnd also mit seinem vnderhabenden Volck darauß zu Schiff vnnd den Rhein hinab / nach den Niederlanden sich begeben müssen: Verdugo aber hat hingegen die Statt mit einer Spanischen Guarnison besetzt / welche vnlangst hernach / wegen verlängerung der Zahlung jhres Solds / die Statt zu plündern sich vnderstanden: die Obristen aber sind solchem bey zeiten vorkommen.

Stillstand der Wafen den Frieden im Röm. Reich dardurch wider anzurichten. Nach dem Vergleich wegen der Sequestration / haben auch der König in Engelland vnd die Infantin zu einem Stillstand / den Frieden im Römischen Reich wider anzurichten / durch beyderseits hierzu gevollmächtigte Commissarien vnd Deputierten / nach folgende Articul zu Brüssel verfassen lassen:

Erstlich hette der König in Engelland sich in ein general Stillstand vnd hinlegung der Waafen im Römischen Reich / eyngelassen / so wol für sich alß seinen Tochtermann / vnd allen desselben Adhaerenten auff 15. Monat lang / auff welchen Termin kein newe Werbung noch Kriegsmusterung vorgehen solten.

Ingleichem solte in wehrendem Stillstand / weder auff deß Königs in Engelland seithen oder seines Tochtermnns / noch die dem selben anhängig / keine Hostilität / Einfall oder Angriff der Personen vnd Güter / noch einige Hilffleistung im Reich beschehen: Inmassen auch die Infantin versprochen / daß einiger Feindseliger Einfall nicht vorgehen / noch newgeworben Kriegsvolck in die Pfaltz eingeführet werden solte.

Ferrners solte in wehrendem diesem Stillstand / weder bemelter König noch sein Eidam / sich in keine Liga oder Verbündnuß wider diese Handlung sich einlassen / oder manuteniren / sondern selber renunciren / vnnd alle die jenige / so auff deß Römischen Reichs Gebiet Hostiliteten tentierten / hiermit für deß Reichs Feinde erklären: Ingleichem erbiete sich auch die Infantin zuthun / gegen die / so wider diese Handlung etwas vornehmen / in summa / sich beyderseits zubefleissen / daß der Frieden erhalten / vnnd die Commercien in vorigen gang reponiret würden.

Alß were auch verglichen / daß in wehrendem diesem Stillstand / in der Ober vnd Vnder Pfaltz / keine Schantzen auffgerichtet / sondern alles in jetzigem Stand verbleiben vnd gelassen werden solte.

Weiters were auff der Infantin seithen accordiret / Krafft dero habenden Vollmacht / daß diese Friedenshandlung zu stillung aller Vnruhe im Reich / solte durch gesandte Commissarien / so wol von Jh. Keys. May. vnd der Interessirten seithen / alß von deß Königs in Engelland wegen seines Tochtermanns / alß auch dessen Anhängigen vnd Interessirten / in der Statt Franckfurt angestellt werden.

Beyderseits were verglichen / daß diese Handlung auffs lengste in drey oder 4. Monaten von dato diß jhren Anfang gewinne: Derowegen obgenante Fürsten jhre Gesandte vnd Commissarien / desto zeitlicher dahin abzufertigen.

Es nehme auch die Infantin vber sich die Ratification dieser Handlung bey dem Römischen Reich zuerlangen / vnd selbige dem König in Engelland zukommen zu lassen: Hingegen verspreche der König / die Ratification von seinem Tochtermann mit eygner Hand vnderzeichnet / jhr der Infantin / oder dero Verordneten / nach außgang der negst darauff folgenden zweyer Monaten / einzuhendigen. Dieses wurde zu Brüssel den 1. May abgehandelt.

König Jacob in Engelland begehrt von Pfaltzgraff Friedrichẽ / daß er auff alle würckliche Assistentz renunciren solte. Bald nach abhandlung dieses / ist ein Curirer vom König in Engelland im Haag ankommen / mit Commission an seinen Tochtermann den Pfaltzgraffen / daß er nicht allein mündlich / sondern auch schrifftlich aller würcklichen Assistentz / so wohl von Hertzog Christian vnnd Manßfeld / alß andern Potentaten / so jhme auff einigerley weiß die Hand biethen möchten / renunciren solte.

Diese bißhero erzehlte vnd andere dergleichen Sachen / hat dieser Zeit der König in Engelland eyngangẽ vñ genehm gehaltẽ / weil er in hoffnung gestanden / es würde diese Heurahts Tractation / zwischen seinem Sohn dem Printzen von Wallis vnd der Infantin Maria deß Königs in Hispanien Schwester / jhren Effect erreichen: darmit er aber nur vergeblich auffgehalten / vnnd so lang vmbgeführet wurde / biß die Spanier in einem vnd andern jhren Intent erlanget / darvon wir bald meldung thun wollen.

Verdugo fordert Cõtribution von den mit Spanischer Guarnison besetzten Orten. Vmb diese Zeit hat der Spanische Gubernator Verdugo in der Vndern Pfaltz von den Landschafften / Stätten vnd Flecken / so Spanische Guarnison inn hatten / zu abzahlung deren / ein grosse summa Gelts erfordert / auch jhnen das Jurament zu leisten zugemuhtet: Weil nun solches auch an Friedberg / Wetzflar vnd Gelnhaustn begehret wurde / haben selbige darwider protestirt / mit vermelden / daß sie alß Reichs-Stätt / darmit sich nicht verobligiren könten.

Wormbs / Speyer vnd andere Reichsstätt werden der Guarnisonẽ befreyet. Damals sind die Stätte Wormbs / Speyer / Eronweissenburg vnnd andere Reichsstätt / nach grossen außgestandenen Beschwerden vnd Vncosten / dermal eins der eingelegten Guarnisonen befreyet worden: obgemelte Reichsstätte aber / so mit Spanischem Volck belegt gewesen / haben jhrer Last noch nicht entledigt werden können.

Was sonsten die Pfältzische Vnderthanen

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halten halten vnd                      erfüllet werden / vnnd die Ratification / solcher von dem König in Hispanien                      inner drey Monaten nach vbergebung der Statt / erfolgen.</p>
          <p>Diesen Accord hat Wilhelm Verdugo / so der Zeit Gubernator vber die Vnder Pfaltz                      war / den Innwohnern vnnd Guarnison der Statt Franckenthal / zu wissen gemacht /                      welcher dem Gubernatorn darinn / so sich auff das eusserste zu wehren resolvirt                      / wunderlich vnnd seltzam vorkommen / hat aber doch auff Ankunfft eines                      Englischen Commissarien pariren / die Statt quittiren vnd also mit seinem                      vnderhabenden Volck darauß zu Schiff vnnd den Rhein hinab / nach den                      Niederlanden sich begeben müssen: Verdugo aber hat hingegen die Statt mit einer                      Spanischen Guarnison besetzt / welche vnlangst hernach / wegen verlängerung der                      Zahlung jhres Solds / die Statt zu plündern sich vnderstanden: die Obristen aber                      sind solchem bey zeiten vorkommen.</p>
          <p><note place="left">Stillstand der Wafen den Frieden im Röm. Reich dardurch                          wider anzurichten.</note> Nach dem Vergleich wegen der Sequestration / haben                      auch der König in Engelland vnd die Infantin zu einem Stillstand / den Frieden                      im Römischen Reich wider anzurichten / durch beyderseits hierzu gevollmächtigte                      Commissarien vnd Deputierten / nach folgende Articul zu Brüssel verfassen                      lassen:</p>
          <p>Erstlich hette der König in Engelland sich in ein general Stillstand vnd                      hinlegung der Waafen im Römischen Reich / eyngelassen / so wol für sich alß                      seinen Tochtermann / vnd allen desselben Adhaerenten auff 15. Monat lang / auff                      welchen Termin kein newe Werbung noch Kriegsmusterung vorgehen solten.</p>
          <p>Ingleichem solte in wehrendem Stillstand / weder auff deß Königs in Engelland                      seithen oder seines Tochtermnns / noch die dem selben anhängig / keine                      Hostilität / Einfall oder Angriff der Personen vnd Güter / noch einige                      Hilffleistung im Reich beschehen: Inmassen auch die Infantin versprochen / daß                      einiger Feindseliger Einfall nicht vorgehen / noch newgeworben Kriegsvolck in                      die Pfaltz eingeführet werden solte.</p>
          <p>Ferrners solte in wehrendem diesem Stillstand / weder bemelter König noch sein                      Eidam / sich in keine Liga oder Verbündnuß wider diese Handlung sich einlassen /                      oder manuteniren / sondern selber renunciren / vnnd alle die jenige / so auff                      deß Römischen Reichs Gebiet Hostiliteten tentierten / hiermit für deß Reichs                      Feinde erklären: Ingleichem erbiete sich auch die Infantin zuthun / gegen die /                      so wider diese Handlung etwas vornehmen / in summa / sich beyderseits                      zubefleissen / daß der Frieden erhalten / vnnd die Commercien in vorigen gang                      reponiret würden.</p>
          <p>Alß were auch verglichen / daß in wehrendem diesem Stillstand / in der Ober vnd                      Vnder Pfaltz / keine Schantzen auffgerichtet / sondern alles in jetzigem Stand                      verbleiben vnd gelassen werden solte.</p>
          <p>Weiters were auff der Infantin seithen accordiret / Krafft dero habenden                      Vollmacht / daß diese Friedenshandlung zu stillung aller Vnruhe im Reich / solte                      durch gesandte Commissarien / so wol von Jh. Keys. May. vnd der Interessirten                      seithen / alß von deß Königs in Engelland wegen seines Tochtermanns / alß auch                      dessen Anhängigen vnd Interessirten / in der Statt Franckfurt angestellt werden.</p>
          <p>Beyderseits were verglichen / daß diese Handlung auffs lengste in drey oder 4.                      Monaten von dato diß jhren Anfang gewinne: Derowegen obgenante Fürsten jhre                      Gesandte vnd Commissarien / desto zeitlicher dahin abzufertigen.</p>
          <p>Es nehme auch die Infantin vber sich die Ratification dieser Handlung bey dem                      Römischen Reich zuerlangen / vnd selbige dem König in Engelland zukommen zu                      lassen: Hingegen verspreche der König / die Ratification von seinem Tochtermann                      mit eygner Hand vnderzeichnet / jhr der Infantin / oder dero Verordneten / nach                      außgang der negst darauff folgenden zweyer Monaten / einzuhendigen. Dieses wurde                      zu Brüssel den 1. May abgehandelt.</p>
          <p><note place="right">König Jacob in Engelland begehrt von Pfaltzgraff                          Friedriche&#x0303; / daß er auff alle würckliche Assistentz renunciren solte.</note>                      Bald nach abhandlung dieses / ist ein Curirer vom König in Engelland im Haag                      ankommen / mit Commission an seinen Tochtermann den Pfaltzgraffen / daß er nicht                      allein mündlich / sondern auch schrifftlich aller würcklichen Assistentz / so                      wohl von Hertzog Christian vnnd Manßfeld / alß andern Potentaten / so jhme auff                      einigerley weiß die Hand biethen möchten / renunciren solte.</p>
          <p>Diese bißhero erzehlte vnd andere dergleichen Sachen / hat dieser Zeit der König                      in Engelland eyngange&#x0303; vn&#x0303; genehm gehalte&#x0303; / weil er in hoffnung                      gestanden / es würde diese Heurahts Tractation / zwischen seinem Sohn dem                      Printzen von Wallis vnd der Infantin Maria deß Königs in Hispanien Schwester /                      jhren Effect erreichen: darmit er aber nur vergeblich auffgehalten / vnnd so                      lang vmbgeführet wurde / biß die Spanier in einem vnd andern jhren Intent                      erlanget / darvon wir bald meldung thun wollen.</p>
          <p><note place="right">Verdugo fordert Co&#x0303;tribution von den mit                          Spanischer Guarnison besetzten Orten.</note> Vmb diese Zeit hat der                      Spanische Gubernator Verdugo in der Vndern Pfaltz von den Landschafften /                      Stätten vnd Flecken / so Spanische Guarnison inn hatten / zu abzahlung deren /                      ein grosse summa Gelts erfordert / auch jhnen das Jurament zu leisten                      zugemuhtet: Weil nun solches auch an Friedberg / Wetzflar vnd Gelnhaustn                      begehret wurde / haben selbige darwider protestirt / mit vermelden / daß sie alß                      Reichs-Stätt / darmit sich nicht verobligiren könten.</p>
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[855/0970] halten halten vnd erfüllet werden / vnnd die Ratification / solcher von dem König in Hispanien inner drey Monaten nach vbergebung der Statt / erfolgen. Diesen Accord hat Wilhelm Verdugo / so der Zeit Gubernator vber die Vnder Pfaltz war / den Innwohnern vnnd Guarnison der Statt Franckenthal / zu wissen gemacht / welcher dem Gubernatorn darinn / so sich auff das eusserste zu wehren resolvirt / wunderlich vnnd seltzam vorkommen / hat aber doch auff Ankunfft eines Englischen Commissarien pariren / die Statt quittiren vnd also mit seinem vnderhabenden Volck darauß zu Schiff vnnd den Rhein hinab / nach den Niederlanden sich begeben müssen: Verdugo aber hat hingegen die Statt mit einer Spanischen Guarnison besetzt / welche vnlangst hernach / wegen verlängerung der Zahlung jhres Solds / die Statt zu plündern sich vnderstanden: die Obristen aber sind solchem bey zeiten vorkommen. Nach dem Vergleich wegen der Sequestration / haben auch der König in Engelland vnd die Infantin zu einem Stillstand / den Frieden im Römischen Reich wider anzurichten / durch beyderseits hierzu gevollmächtigte Commissarien vnd Deputierten / nach folgende Articul zu Brüssel verfassen lassen: Stillstand der Wafen den Frieden im Röm. Reich dardurch wider anzurichten. Erstlich hette der König in Engelland sich in ein general Stillstand vnd hinlegung der Waafen im Römischen Reich / eyngelassen / so wol für sich alß seinen Tochtermann / vnd allen desselben Adhaerenten auff 15. Monat lang / auff welchen Termin kein newe Werbung noch Kriegsmusterung vorgehen solten. Ingleichem solte in wehrendem Stillstand / weder auff deß Königs in Engelland seithen oder seines Tochtermnns / noch die dem selben anhängig / keine Hostilität / Einfall oder Angriff der Personen vnd Güter / noch einige Hilffleistung im Reich beschehen: Inmassen auch die Infantin versprochen / daß einiger Feindseliger Einfall nicht vorgehen / noch newgeworben Kriegsvolck in die Pfaltz eingeführet werden solte. Ferrners solte in wehrendem diesem Stillstand / weder bemelter König noch sein Eidam / sich in keine Liga oder Verbündnuß wider diese Handlung sich einlassen / oder manuteniren / sondern selber renunciren / vnnd alle die jenige / so auff deß Römischen Reichs Gebiet Hostiliteten tentierten / hiermit für deß Reichs Feinde erklären: Ingleichem erbiete sich auch die Infantin zuthun / gegen die / so wider diese Handlung etwas vornehmen / in summa / sich beyderseits zubefleissen / daß der Frieden erhalten / vnnd die Commercien in vorigen gang reponiret würden. Alß were auch verglichen / daß in wehrendem diesem Stillstand / in der Ober vnd Vnder Pfaltz / keine Schantzen auffgerichtet / sondern alles in jetzigem Stand verbleiben vnd gelassen werden solte. Weiters were auff der Infantin seithen accordiret / Krafft dero habenden Vollmacht / daß diese Friedenshandlung zu stillung aller Vnruhe im Reich / solte durch gesandte Commissarien / so wol von Jh. Keys. May. vnd der Interessirten seithen / alß von deß Königs in Engelland wegen seines Tochtermanns / alß auch dessen Anhängigen vnd Interessirten / in der Statt Franckfurt angestellt werden. Beyderseits were verglichen / daß diese Handlung auffs lengste in drey oder 4. Monaten von dato diß jhren Anfang gewinne: Derowegen obgenante Fürsten jhre Gesandte vnd Commissarien / desto zeitlicher dahin abzufertigen. Es nehme auch die Infantin vber sich die Ratification dieser Handlung bey dem Römischen Reich zuerlangen / vnd selbige dem König in Engelland zukommen zu lassen: Hingegen verspreche der König / die Ratification von seinem Tochtermann mit eygner Hand vnderzeichnet / jhr der Infantin / oder dero Verordneten / nach außgang der negst darauff folgenden zweyer Monaten / einzuhendigen. Dieses wurde zu Brüssel den 1. May abgehandelt. Bald nach abhandlung dieses / ist ein Curirer vom König in Engelland im Haag ankommen / mit Commission an seinen Tochtermann den Pfaltzgraffen / daß er nicht allein mündlich / sondern auch schrifftlich aller würcklichen Assistentz / so wohl von Hertzog Christian vnnd Manßfeld / alß andern Potentaten / so jhme auff einigerley weiß die Hand biethen möchten / renunciren solte. König Jacob in Engelland begehrt von Pfaltzgraff Friedrichẽ / daß er auff alle würckliche Assistentz renunciren solte. Diese bißhero erzehlte vnd andere dergleichen Sachen / hat dieser Zeit der König in Engelland eyngangẽ vñ genehm gehaltẽ / weil er in hoffnung gestanden / es würde diese Heurahts Tractation / zwischen seinem Sohn dem Printzen von Wallis vnd der Infantin Maria deß Königs in Hispanien Schwester / jhren Effect erreichen: darmit er aber nur vergeblich auffgehalten / vnnd so lang vmbgeführet wurde / biß die Spanier in einem vnd andern jhren Intent erlanget / darvon wir bald meldung thun wollen. Vmb diese Zeit hat der Spanische Gubernator Verdugo in der Vndern Pfaltz von den Landschafften / Stätten vnd Flecken / so Spanische Guarnison inn hatten / zu abzahlung deren / ein grosse summa Gelts erfordert / auch jhnen das Jurament zu leisten zugemuhtet: Weil nun solches auch an Friedberg / Wetzflar vnd Gelnhaustn begehret wurde / haben selbige darwider protestirt / mit vermelden / daß sie alß Reichs-Stätt / darmit sich nicht verobligiren könten. Verdugo fordert Cõtribution von den mit Spanischer Guarnison besetzten Orten. Damals sind die Stätte Wormbs / Speyer / Eronweissenburg vnnd andere Reichsstätt / nach grossen außgestandenen Beschwerden vnd Vncosten / dermal eins der eingelegten Guarnisonen befreyet worden: obgemelte Reichsstätte aber / so mit Spanischem Volck belegt gewesen / haben jhrer Last noch nicht entledigt werden können. Wormbs / Speyer vnd andere Reichsstätt werden der Guarnisonẽ befreyet. Was sonsten die Pfältzische Vnderthanen

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 855. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/970>, abgerufen am 23.11.2024.